Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle"

Transkript

1 Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle Johann Kohl Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

2 Zulassungen 2012 ZULASSUNGSVERFAHREN GESAMT 8 Zulassung eines Pflanzenschutzmittels, dessen Wirkstoffe in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG angeführt sind Art 33 Neuzulassung Vorläufige Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit neuen 9 Wirkstoffen Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit alten Wirkstoffen Vereinfachte Zu lassung von Pflanzenschutzmitteln, die mit im 11 Inland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln identisch sind Genehmigung für den Paralellhandel [Verordnung (EG) Nr. Art /2009] Zulassung von in anderen Mitgliedstatten zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, deren Wirkstoffe im Anhang I der RL (1) 91/414/EWG angeführt sind Zulassung von in anderen Mitgliedstatten zugelassenen 12 (2) Pflanzenschutzmitteln aufgrund der Gleichstellung mit BRD Deutschland 12 (2) NL Art 40 Zulassung von in anderen Mitgliedstatten zugelassenen Pflanzenschutzmitteln aufgrund der Gleichstellung mit Niederlanden Gegenseitige Anerkennung von Zulassungen Zulassung bei Gefahr im Verzug Zulassung bei Gefahr im Verzug [Verordnung (EG) Nr Art /2009] 14 Indikationserweiterung im öffentlichen Interesse Abänderung der Zulassung Abänderung der Zulassung gemäß 12 der PSMVO Pflanzenschutzmittelverordnung Art 33 Art 44 Art 45 Änderung einer Zulassung (= mit Bewertung) Abänderung der Zulassung von Amts wegen Abänderung der Zulassung (nur administrativ) Erneuerung der Zulassung GESAMT

3 Neue Regelungen - Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittelgesetz u. -verordnung 2011 Betriebsregister 4 Abs. 1 Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 und 4 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 Meldepflicht bezüglich Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln Vor Aufnahme der Tätigkeit dem Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) unter Bekanntgabe seines Sitzes oder seiner Niederlassung zu melden Mit der Meldung sind alle Lager- und Abgabestellen bekannt zu geben Online-Meldung unter: Eintragung des Betriebes in das Betriebsregister des BAES Betriebsregister öffentlich einsehbar unter: pflanzenschutzmittelgesetz/#c2352 Betriebsregistrierungen (Stand Februar 2013): Betriebe gesamt (Einzelbetriebe, Firmenzentralen und Filialbetriebe): 6450 davon Profibetriebe (einschl. Filialen): 983 Betriebe mit ausschließlich Nicht-Profiprodukten (einschließlich Filialen): Johann Kohl,

4 Betriebsregistrierungen (Stand Februar 2013) Betriebe gesamt (Einzelbetriebe, Firmenzentralen und Filialbetriebe) Einzelbetriebe, Firmenzentralen und Filialbetriebe (nur Filialbetriebe mit PSM für berufliche Verwendung) Einzelbetriebe, Firmenzentralen mit ausschließlich PSM für nichtberufliche Verwendung 692 Filialbetriebe mit ausschließlich PSM für nichtberufliche Verwendung Einzelbetriebe, Firmenzentralen und Filialbetriebe mit PSM für berufliche Verwendung 983 Zulassungsinhaber, Genehmigungsinhaber, Anmelder 70 4

5 Neue Regelungen - Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittelgesetz u. -verordnung 2011 Abgabe und Erwerb von Pflanzenschutzmitteln 1-3 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 Verpflichtende Aus- und Weiterbildung für Vermarkter, Berater Vertreiber von Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Verwendung müssen genügend Personal beschäftigen, die in Besitz einer gültigen Bescheinigung sind Pflanzenschutzmittel, die für die berufliche Verwendung zugelassen sind, dürfen nur an Personen verkauft werden, die über eine Bescheinigung verfügen Vertreiber im Einzelhandel, die nur Produkte für die nichtberufliche Verwendung verkaufen, können unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen werden Periodische Aus- und Weiterbildung (16 bzw. 8 Stunden) Bescheinigung ist für 6 Jahre gültig Für Verwender und diesbezügliche Berater eigene Regelungen auf Länderebene => 9 Landesgesetze Vollständige Umsetzung muss bis gegeben sein Johann Kohl,

6 Neue Regelungen - Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittelgesetz u. -verordnung 2011 Aus- und Weiterbildung 2 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 Obliegt dem BAES und der WKO Übertragung an fachlich befähigte Personen möglich Inhalt und Umfang der Themen vom BAES festgelegt Wird auf der BAES-homepage bis Ende März veröffentlicht AGES wird österreichweit Kurse dezentral anbieten Kosten für 2 Tage ca (zzgl. 20 % MWST), inkl. Kursunterlagen Johann Kohl,

7 Neue Regelungen - Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittelgesetz u. -verordnung 2011 Themen Rechtsvorschriften PSM-Kunde Zulassung und Genehmigung von PSM PSM-Register Inverkehrbringung von PSM Integrierter Pflanzenschutz Toxikologie und Anwenderschutz PSM-Rückstände und Verbraucherschutz Grundlagen Schutz der Umwelt und des Grundwassers Maßnahmen zur Risikominderung und Schadensverhütung Johann Kohl,

8 Inverkehrbringung von PSM gemäß Artikel 3 Abs. 9 EU-VO 1107/2009 Inverkehrbringen : das Bereithalten zum Zwecke des Verkaufs innerhalb der Gemeinschaft, einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, unabhängig davon, ob entgeltlich oder unentgeltlich, sowie Verkauf, Vertrieb oder andere Formen der Weitergabe selbst, jedoch nicht die Rückgabe an den früheren Verkäufer. Die Überführung in den freien Verkehr des Gebiets der Gemeinschaft ist ein Inverkehrbringen im Sinne dieser Verordnung; 8

9 Inverkehrbringung von PSM gemäß Artikel 3 Abs. 9 EU-VO 1107/2009 Wie in der Begriffbestimmung deutlich zum Ausdruck kommt, stellt jede Form der Weitergabe von Pflanzenschutzmitteln ein Inverkehrbringen dar Die Inverkehrbringung hängt nicht von Eigentum oder Besitz an den betreffenden Pflanzenschutzmitteln ab Die genannte Verordnung stellt auf die Verfügungsgewalt bzw die Verfügungsberechtigung über ein PSM ab, wobei die Art der (rechtsgeschäftlichen) Erlangung irrelevant ist. 9

10 Beispiel 1 - Nachbarschaftshilfe Analog zu 2 Abs 4 Z 4 der Gewerbeordnung handelt es sich bei der Nachbarschaftshilfe um Dienstleistungen mit landund forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden, für andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe in demselben oder einem angrenzenden Verwaltungsbezirk. Kein Inverkehrbringen! Anmerkung: Als Nachbarschaftshilfe sind im allgemeinen Tätigkeiten eines Bauern (seiner Angehörigen) für einen anderen landwirtschaftliche Betrieb anzusehen, die in der Erwartung oder der Abgeltung von ähnlichen oder gleichen Gegenleistungen für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb verrichtet werden. (vgl. Teschner/ Widlar/ Pöltner, ASVG, 175 Anm. 5a und VwGH 2008/08/0233) 10

11 Einkaufsgemeinschaft Beispiel II: Der Leiter einer Einkaufsgemeinschaft bezieht PSM, lagert diese in bestimmten Räumlichkeiten und verteilt die PSM in der Folge an die einzelnen Landwirte Inverkehrbringen! Beispiel III: Der Leiter einer EKG verhandelt für deren Mitglieder den Preis für PSM mit dem Verkäufer. Lieferschein und Rechnung lauten auf die einzelnen Landwirte und es erfolgt keine Verteilung oder Lagerung durch den Leiter der EKG. Kein Inverkehrbringen! 11

12 Maschinenring Beispiel IV: Ein Maschinenring vermittelt einen Landwirt als Pflanzenschutzmitteltechniker. Dieser besorgt auf eigene Rechnung/Lieferschein die PSM, bringt diese bei anderen Landwirten aus und verrechnet neben der Dienstleistung auch die PSM Inverkehrbringen! Beispiel V: Wie Beispiel IV, nur werden die Rechnungen der PSM auf die einzelnen Landwirte, bei denen die Ausbringung durch den PSM-Techniker erfolgt, ausgestellt bzw. die PSM vom einzelnen Landwirt selbst erworben. Bei den einzelnen Landwirten bzw. beim Pflanzenschutzmitteltechniker erfolgt die Lagerung der PSM ausschließlich zur anschließenden Verwendung Kein Inverkehrbringen! 12

13 Abgabe von PSM die für berufliche Verwendung zugelassen sind PSM-Verordnung 2011 (Umsetzung RL 2009/128/EG) 1 Abs. 2: Pflanzenschutzmittel, die für die berufliche Verwendung zugelassen sind, dürfen nur an Personen verkauft werden, die im Besitz einer Bescheinigung nach Art. 5 der Richtlinie 2009/128/EG sind. Anmerkungen: Abholung durch Personen, die keinen Sachkundeausweis haben, sollte möglich sein. Rechnungsadressat muss Sachkunde nachweisen Problem: BetriebsführerIn vergibt PSM-Arbeit, d.h. Verwendung einschließlich Lagerung, komplett an Dritte Sachkundenachweis gefordert für Käufer obwohl Tätigkeit ausgelagert Lösungsansatz Ergänzung von 1 Abs. 2 der Verordnung mit: sind oder die nachweislich die Verwendung einschließlich Lagerung von PSM an Personen übertragen haben, die im Besitz dieser Bescheinigung sind 13

14 Übersicht Kontrollen Betriebskontrollen Vorgefundene Nicht-Konformitäten Anzeigen Maßnahme zur Mängelbehebung Konformitätsüberprüfungen gesamt:

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15

Übergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen

Übergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen Übergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 Österreichische Agentur für Gesundheit

Mehr

Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten

Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 www.ages.at

Mehr

Datenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen

Datenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen Datenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 Österreichische Agentur für Gesundheit und

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 18. Juli 2003 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 18. Juli 2003 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2003 Ausgegeben am 18. Juli 2003 Teil II 332. Verordnung: Pflanzenschutzmittelgebührentarif 2003

Mehr

Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. in Wien. Pflichten und Kontrollen

Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. in Wien. Pflichten und Kontrollen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wien Pflichten und Kontrollen Folie 1 rechtliche Situation Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wien Wr. Pflanzenschutzmittelgesetz 1990 zuständige Behörde: 1200

Mehr

Neues Pflanzenschutzmittelgesetz Neuerungen und Änderungen

Neues Pflanzenschutzmittelgesetz Neuerungen und Änderungen Neues Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 Neuerungen und Änderungen DI Stefanie Glönkler 14. Dezember 2011 Übersicht der Gesetzesentwicklung Europäische Union Bundesebene Länderebene Verordnung (EG) 1107/2009

Mehr

Hildegard Barcza-Leeb e.h.

Hildegard Barcza-Leeb e.h. p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien Verteiler Wirtschaftsbeteiligte Pflanzenschutzmittel Datum: 23.09.2014 Kontakt: Barcza-Leeb, Schinnerl

Mehr

Pflanzenschutzgesetz. Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging

Pflanzenschutzgesetz. Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging Pflanzenschutzgesetz Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging 2 Das Pflanzenschutzpaket Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments

Mehr

Einstufung und Kennzeichnung neu. Wo stehen wir?

Einstufung und Kennzeichnung neu. Wo stehen wir? Einstufung und Kennzeichnung neu Wo stehen wir? Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 Österreichische Agentur für Gesundheit und

Mehr

1 von 6. Entwurf. Aufgrund des 6 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, wird verordnet:

1 von 6. Entwurf. Aufgrund des 6 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, wird verordnet: 1 von 6 Entwurf Verordnung des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der Bestimmungen zur Durchführung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 erlassen werden (Pflanzenschutzmittelverordnung

Mehr

Ich darf nachfolgende Information übermitteln und möchte Sie ersuchen, diese an Ihre Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger weiter zu geben.

Ich darf nachfolgende Information übermitteln und möchte Sie ersuchen, diese an Ihre Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger weiter zu geben. Eisenstadt, am 14.10. 2015 Pflanzenschutzmittel - Information Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Ich darf nachfolgende Information übermitteln und möchte Sie ersuchen,

Mehr

Maisbeizmittel. Pflanzenschutzmittelrechtliche Rahmenbedingungen und deren Umsetzung in Österreich

Maisbeizmittel. Pflanzenschutzmittelrechtliche Rahmenbedingungen und deren Umsetzung in Österreich Maisbeizmittel Pflanzenschutzmittelrechtliche Rahmenbedingungen und deren Umsetzung in Österreich J. Kohl, R. Womastek Institut für Pflanzenschutzmittel Wien, 16.03.2012 www.ages.at Österreichische Agentur

Mehr

Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz?

Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz? Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz? Gliederung Rechtliche Regelungen im Überblick Sachkunde Zulassung und Genehmigung Weitere Regelungen Zusammenfassung 2 7. Dezember 2011 Ralf Dittrich Rechtliche

Mehr

Pflanzenschutzmittel RechtlicheRahmenbedingungenfürZulassung, Inverkehrbringung und Verwendung

Pflanzenschutzmittel RechtlicheRahmenbedingungenfürZulassung, Inverkehrbringung und Verwendung Pflanzenschutzmittel RechtlicheRahmenbedingungenfürZulassung, Inverkehrbringung und Verwendung Johann Kohl Natur im Garten - Grünraumtag Landhaus St. Pölten, 07. März 2013 Themen Vorstellung der AGES/des

Mehr

Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009

Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 11.05.2016 www.ages.at Österreichische Agentur für Gesundheit

Mehr

Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren

Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren Gliederung Rechtliche Regelungen im Überblick EU-Regelungen Deutschland: Pflanzenschutzgesetz und Verordnungen Sachsen: Verordnung zum Pflanzenschutz

Mehr

Änderungen im Pflanzenschutzrecht

Änderungen im Pflanzenschutzrecht Änderungen im Pflanzenschutzrecht Pflanzenschutz im Rahmen rechtlicher Vorgaben EU-Recht & deutsches Recht Pflanzenschutzgesetz PS-Anwendungsverordnung PS-Sachkunde-VO Pflanzenschutzmittel-VO Bienenschutz-VO

Mehr

Ö S T E R R E I C H A U S T R I A

Ö S T E R R E I C H A U S T R I A Ö S T E R R E I C H Bericht 2010 Amtliche Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG über die Inverkehrbringung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln -------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Notfallzulassung - Erfordernisse

Notfallzulassung - Erfordernisse Notfallzulassung - Erfordernisse Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 27.03.2014 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

Mehr

Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung

Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung Mag. Christiane Pöttinger Institut für Pflanzenschutzmittel Grundwasserfachtage Leibnitz (Wagna), 14./15. Mai 20120 Österreichische Agentur

Mehr

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2015

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2015 p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien, Österreich Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2015 Pflanzenschutzmittelgebührentarif

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Mag. Isabell Schinnerl Bundesamt für Ernährungssicherheit Antragstellerkonferenz WSP, 11.05.2016 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Gesetzliche

Mehr

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Joachim Kunze 06. Juni 2012 Seite 1 Ab 14.06.2011 gilt die VO (EG) 1107/2009. Für Zulassungsanträge, die ab dem 14.06.2011 gestellt werden, sind die Artikel

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Schleswig-Holstein

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Schleswig-Holstein Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt - Genehmigungen, Kontrollen, Sachkunde - Telefon: (04331) 9453-312 oder -314 Fax: (04331) 9453-389 Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Grüner Kamp 15-17

Mehr

Auswirkungen neues Pflanzenschutzrecht und Ausblick auf den Nationalen Aktionsplan

Auswirkungen neues Pflanzenschutzrecht und Ausblick auf den Nationalen Aktionsplan Maistagung am 23.02.2012 Emmendingen-Hochburg Auswirkungen neues Pflanzenschutzrecht und Ausblick auf den Nationalen Aktionsplan Hansjörg Imgraben RP Freiburg, Ref. 33 / Pflanzenschutzdienst 1 Gliederung

Mehr

Vorblatt. Ziel. Inhalt

Vorblatt. Ziel. Inhalt 1 von 10 Vorblatt Ziel - Möglichkeit der Auslagerung von Pflanzenschutzarbeiten an sachkundige berufliche Verwender sowie - Klarstellungen bei Zulassungen im Haus- und Kleingartenbereich und damit Sensibilisierung

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 1 Allgemeine Informationen Hintergrund Gemäß Artikel 53

Mehr

Auszug aus. Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)

Auszug aus. Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) Auszug aus Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) PflSchG Ausfertigungsdatum: 06.02012 Vollzitat: "Pflanzenschutzgesetz vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148)" Das G wurde

Mehr

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2012

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2012 p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, A-1220 Wien Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2012 Pflanzenschutzmittelgebührentarif

Mehr

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf Fachzentrum Pflanzenbau. Informationen zum neuen Sachkundenachweis

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf Fachzentrum Pflanzenbau. Informationen zum neuen Sachkundenachweis Informationen zum neuen Sachkundenachweis Regelungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz Grundlage sind die Artikel 5 und 6 der EU-RiLi 2009/128/EG Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass alle beruflichen

Mehr

Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmittel

Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmittel Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmittel Gottfried Besenhofer Antragstellerkonferenz, April 2017, Wien Institut für Pflanzenschutzmittel Inhaltsüberblick

Mehr

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2017

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2017 Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien, Österreich Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2017 Pflanzenschutzmittelgebührentarif 2017 - PGT 2017 Präambel Gebührentarif des Bundesamtes

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) (1)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) (1) Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzamt Berlin PflA PK 2/3 Mohriner Allee 137 12347 Berlin Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Mehr

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Bayern nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Bayern nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Bayern nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) An Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Pflanzenschutz Lange Point

Mehr

Aktuelles zum Verfahren Sachkundenachweiskarte und zur Fortbildung in Sachsen

Aktuelles zum Verfahren Sachkundenachweiskarte und zur Fortbildung in Sachsen Aktuelles zum Verfahren Sachkundenachweiskarte und zur Fortbildung in Sachsen Gesetzlicher Rahmen Pflanzenschutzgesetz vom 14.02.2012 fordert den neuen Sachkundenachweis für Anwender, Berater und Händler

Mehr

Erfahrungsbericht aus der Einfuhrkontrolle

Erfahrungsbericht aus der Einfuhrkontrolle Erfahrungsbericht aus der Einfuhrkontrolle Robert Steffek, AGES; Gerhard Marosi, BMF 4. ÖSTERREICHISCHE NEOBIOTA-TAGUNG; AGES, 26.01.2017 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Kontrollen an

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Pflanzenschutzdienst Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Pflanzenschutzmittelverordnung 2011, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für Pflanzenschutzmittelverordnung 2011, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für Pflanzenschutzmittelverordnung 2011, Fassung vom 03.08.2015 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Durchführung

Mehr

Verwendung von PSM - Ergebnis Statistikprojekt

Verwendung von PSM - Ergebnis Statistikprojekt Verwendung von PSM - Ergebnis Statistikprojekt Gottfried Besenhofer 11.05.2016 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Inhaltsübersicht EU-VO Nr. 1185/2009 über Statistiken

Mehr

Änderungen durch das neue Pflanzenschutzrecht und dessen Auswirkungen auf den Weinbau

Änderungen durch das neue Pflanzenschutzrecht und dessen Auswirkungen auf den Weinbau Änderungen durch das neue Pflanzenschutzrecht und dessen Auswirkungen auf den Weinbau Dr. Friedrich Merz Regierungspräsidium Stuttgart 1 12.04.2012 in Heilbronn-Erlenbach Neue Rechtsnormen in der EU Verordnung

Mehr

BAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE DÜNGEMITTEL

BAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE DÜNGEMITTEL BAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE DÜNGEMITTEL INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... II ABBILDUNGSVERZEICHNIS... II ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... II DÜNGEMITTEL... 1 1.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Mehr

Verordnung über Fernmeldeanlagen

Verordnung über Fernmeldeanlagen Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV) Änderung vom 9. März 2007 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 14. Juni 2002 1 über Fernmeldeanlagen wird wie folgt geändert: Ingress gestützt

Mehr

FORTBILDUNG IN DER PFLANZENSCHUTZ- SACHKUNDE

FORTBILDUNG IN DER PFLANZENSCHUTZ- SACHKUNDE FORTBILDUNG IN DER PFLANZENSCHUTZ- SACHKUNDE SCHWERPUNKT FORSTWIRTSCHAFT Teilweise Regeneration nach Kahlfraß durch Nonne und Kiefernspinner, Raum Lieberose 2015 Auswirkungen der Änderung des Pflanzenschutzrechtes

Mehr

ÖSTERREICH BERICHT 2015 AMTLICHE KONTROLLMASSNAHMEN HINSICHTLICH DER INVERKEHRBRINGUNG UND VERWENDUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN GEMÄSS ARTIKEL 68 DER

ÖSTERREICH BERICHT 2015 AMTLICHE KONTROLLMASSNAHMEN HINSICHTLICH DER INVERKEHRBRINGUNG UND VERWENDUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN GEMÄSS ARTIKEL 68 DER ÖSTERREICH BERICHT 2015 AMTLICHE KONTROLLMASSNAHMEN HINSICHTLICH DER INVERKEHRBRINGUNG UND VERWENDUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN GEMÄSS ARTIKEL 68 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 IMPRESSUM Medieninhaber

Mehr

Webinar: Sachkunde im Pflanzenschutz

Webinar: Sachkunde im Pflanzenschutz Webinar: Sachkunde im Pflanzenschutz Begrüßung Einführung in das Thema Rechtliche Vorgaben 1. Neuer Sachkundenachweis o Wer braucht ihn? o Wie bekommt man ihn? Fragerunde / gemeinsame Diskussionsrunde

Mehr

1 von 6. Entwurf. Aufgrund des 6 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, wird verordnet:

1 von 6. Entwurf. Aufgrund des 6 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, wird verordnet: 1 von 6 Entwurf Verordnung des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der Bestimmungen zur Durchführung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 erlassen werden (Pflanzenschutzmittelverordnung

Mehr

Das neue Pflanzenschutzgesetz

Das neue Pflanzenschutzgesetz Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Das neue Pflanzenschutzgesetz Auswirkungen der Novellierung auf den Pflanzenschutz in Kleingärten Teil 1/3 Grundlagen - Integrierter Pflanzenschutz

Mehr

Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger

Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger Regionaler Infoanlass SG 18. März 2014 Inhalt Schnittstelle ChemV Spezialgesetzgebung Zulassungspflicht am Beispiel der Biozide Pflanzenschutzmittel

Mehr

Neue gesetzliche Bestimmungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Neue gesetzliche Bestimmungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln Neue gesetzliche Bestimmungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln EU Pflanzenschutzmittel - Paket EU-Ebene Verordnung über die Zulassung und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln Richtlinie

Mehr

Ökologischer Landbau Kulturpflanzen ganzheitlich schützen

Ökologischer Landbau Kulturpflanzen ganzheitlich schützen Ökologischer Landbau Kulturpflanzen ganzheitlich schützen Fortbildungsveranstaltung Sachkunde im Pflanzenschutz für Acker- und Gemüsebaubetriebe Sabine Löcher-Bolz 22.11.2016 Gliederung Rechtliche Grundlagen

Mehr

BAES Neu ab

BAES Neu ab BAES Neu ab 1.1.2016 Mag. Josefine Sinkovits BAES, stellvertretende Direktorin Leitung Rechtsdienst, Zulassung, Zertifizierung und Kommunikation Informationsveranstaltung - Pflanzenschutzmittel: Zulassung,

Mehr

Durchführungsverordnung der Kommission zur Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffes Glyphosat und die daraus folgenden rechtlichen Schritte

Durchführungsverordnung der Kommission zur Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffes Glyphosat und die daraus folgenden rechtlichen Schritte Durchführungsverordnung der Kommission zur Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffes Glyphosat und die daraus folgenden rechtlichen Schritte Mag. Josefine Sinkovits Bundesamt für Ernährungssicherheit

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Nordrhein-Westfalen nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Nordrhein-Westfalen nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) An den Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragten Pflanzenschutzdienst NRW - Sachbereich 62.3 - Siebengebirgsstr. 200, 53229 Bonn Tel.: 0228-703-2117 Fax.: 0228-703-19-2117 andreas.achenbach@lwk.nrw.de

Mehr

Das neue Pflanzenschutzgesetz

Das neue Pflanzenschutzgesetz Das neue Pflanzenschutzgesetz Auswirkungen der Novellierung auf den Pflanzenschutz in Kleingärten Teil 2/3 Indikationszulassung - Auskunft über Zulassungen Einkauf von Mitteln Matthias Wuttke, PSD Gartenbau

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-GebührentarifV I, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-GebührentarifV I, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-GebührentarifV I, Fassung vom 09.09.2011 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Gebühren für Anträge

Mehr

ENTWURF WIENER LANDTAG

ENTWURF WIENER LANDTAG Beilage Nr. 26/2004 LG 03789-2004/0001 ENTWURF Beilage Nr. 26/2004 WIENER LANDTAG Gesetz, mit dem das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für die von der Stadt Wien anzustellenden Kindergärtner/innen

Mehr

Einsatz von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind

Einsatz von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Einsatz von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes, 17 Pflanzenschutzgesetz Dr. Martina Erdtmann-Vourliotis 6. Juni

Mehr

Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979

Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979 Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am 01.01.2018 geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979 Diese Hinweise ersetzen keinesfalls die im Bereich der Mehrwertsteuer geltenden

Mehr

Sachkundeprüfung nach 11 Chemikalienverbotsverordnung

Sachkundeprüfung nach 11 Chemikalienverbotsverordnung Regierung von Niederbayern Sachkundeprüfung nach Hinweise Wer muss die Sachkunde nachweisen? Wer Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Pflanzenschutzmittelverordnung 2011, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für Pflanzenschutzmittelverordnung 2011, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für Pflanzenschutzmittelverordnung 2011, Fassung vom 31.03.2016 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Durchführung

Mehr

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union 28.2.2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 192/2014 R KOMMISSION vom 27. Februar 2014 zur des Wirkstoffs 1,4-Dimethylnaphthalin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Mehr

Organisation Vollzug Chemikalienrecht beim Bund

Organisation Vollzug Chemikalienrecht beim Bund Organisation Vollzug Chemikalienrecht beim Bund Regionaler Infoanlass Datum: 25./26. März 2014 Max Ziegler Ausbildung Chemikalien Bundesamt für Gesundheit Bundesvollzug 2 1 Organisation Umsetzung Chemikalienrecht

Mehr

IN DER IP- HOPFEN GEMÄSS ÖPUL ZULÄSSIGE PFLANZENSCHUTZMITTEL IM JAHR 2013

IN DER IP- HOPFEN GEMÄSS ÖPUL ZULÄSSIGE PFLANZENSCHUTZMITTEL IM JAHR 2013 IN DER - HOPFEN GEMÄSS ÖPUL ZULÄSSIGE PFLANZENSCHUTZMITTEL IM JAHR 2013 Die jeweils geltende Fassung der gegenständlichen -Pflanzenschutzmittelliste ist auch aus dem Internet abrufbar: http://www.lebensministerium.at/land/produktion-maerkte/pflanzliche-produktion/pflanzenschutz/ipp-listen.html

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom 29.09.2010 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Fristen

Mehr

Wie und wann erhält man einen Sachkundenachweis?

Wie und wann erhält man einen Sachkundenachweis? Waldschutz - Infomeldung Nr. 1 / 2019 vom 04.02.2019 Sachkunde im Pflanzenschutz In diesem Jahr stehen die Forstverwaltungen und die Waldbesitzenden vor großen Herausforderungen die in 2018 begonnene Borkenkäferkalamität

Mehr

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 09 / 2010

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 09 / 2010 p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, A-1220 Wien Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 09 / 2010 Gebührentarif Marktordnung

Mehr

Pflanzenschutzkontrollen im Gartenbau Struktur und Analyse

Pflanzenschutzkontrollen im Gartenbau Struktur und Analyse Pflanzenschutzkontrollen im Gartenbau Struktur und Analyse Referat 35, Kontrolldienst Agrarwirtschaft Aufgaben: Kontrolle - Ökologischer Landbau Vermarktungsnormen Obst, Gemüse, Rindfleisch und Fisch Tierzucht

Mehr

Rechtliche Grundlagen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im öffentlichen Grün

Rechtliche Grundlagen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im öffentlichen Grün Rechtliche Grundlagen zur Anwendung von mitteln im öffentlichen Grün Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen Inkrafttreten am 14.02.2012 Inhalte ergeben sich überwiegend aus europäischen Vorgaben die weitere

Mehr

Minimierung von Wirkstoffverfrachtungen

Minimierung von Wirkstoffverfrachtungen Minimierung von Wirkstoffverfrachtungen Auflagen und Maßnahmen im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Johann Kohl Institut für Pflanzenschutzmittel Gewässerschutztagung, 27. Jänner 2016 Österreichische

Mehr

Verfahrensfragen. Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel. Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES,

Verfahrensfragen. Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel. Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, Verfahrensfragen Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 11.05.2016 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Mehr

Zulassung und Registrierung von homöopathischen Arzneispezialitäten

Zulassung und Registrierung von homöopathischen Arzneispezialitäten Zulassung und Registrierung von homöopathischen Arzneispezialitäten MMag.Dorothea Punzengruber Institut Zulassung & Lifecylemangement Regulatory Affairs nationale Verfahren AGES-Gespräch 26.11.2009 www.ages.at

Mehr

Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln. Ute Lachermeier - 12.Juni

Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln. Ute Lachermeier - 12.Juni Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln Ute Lachermeier - 12.Juni 2013 1 Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln 1. Änderungen im neuen Pflanzenschutzgesetz

Mehr

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG Seite 2 von 5 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Feststellung der erforderlichen Qualifikation bei Personen, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen:

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 19.11.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1165/2013 R KOMMISSION vom 18. November 2013 zur des Wirkstoffs Orangenöl gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des

Mehr

Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesbehörden nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Kostenverordnung - ChemKostV)

Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesbehörden nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Kostenverordnung - ChemKostV) Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesbehörden nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Kostenverordnung - ChemKostV) ChemKostV Ausfertigungsdatum: 16.08.1994 Vollzitat: "Chemikalien-Kostenverordnung

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR Brüssel, 19. Januar 2018 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN FÜR DEN STRAßENVERKEHR Am 29. März 2017

Mehr

VORSCHRIFTEN FÜR DIE ZIVILLUFTFAHRT

VORSCHRIFTEN FÜR DIE ZIVILLUFTFAHRT Kurztitel Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen EG Marokko Kundmachungsorgan BGBl. III Nr. 26/2018 Typ Vertrag - Multilateral /Artikel/Anlage Anl. 6 Inkrafttretensdatum 19.03.2018 Index 99/04 Luft- und

Mehr

Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht

Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht Gliederung Rechtliche Regelungen im Überblick Sachkunde Flächen für die Allgemeinheit Pflanzenstärkungsmittel Zusammenfassung 2 23. Januar 2013 Ralf Dittrich Rechtliche

Mehr

Pflanzenschutzamt Berlin

Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzamt Berlin Stadtgrün herausgegeben am 08.03.2012 Was ist bei der Pflanzenschutzmitteln in Berlin grundsätzlich zu beachten? Ein wesentlicher Zweck des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen,

Mehr

Amtliche Futtermittelkontrolle Michel Geinoz

Amtliche Futtermittelkontrolle Michel Geinoz Amtliche Futtermittelkontrolle Michel Geinoz Neuerungen in der Gesetzgebung und Konsequenzen für die Anwendung Neuerungen in Kraft seit dem 01. September 2008 1. Neuerungen der Futtermittel-Verordnung

Mehr

Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln in Österreich. Übersicht zu rechtlichen Grundlagen

Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln in Österreich. Übersicht zu rechtlichen Grundlagen Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln in Österreich Übersicht zu rechtlichen Grundlagen Dieser Folder gibt Ihnen einen Überblick über das geltende Pflanzenschutzmittelrecht und dessen Regelungsinstrumente.

Mehr

theoretische und praktische Sachkundeprüfung

theoretische und praktische Sachkundeprüfung Die Sachkunde nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Neue Pflichten für den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen Zahlreiche Personen, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit

Mehr

Zulassungen aus Sicht des Eisenbahn- Bundesamtes, Erfahrungen mit der TSI Güterwagen

Zulassungen aus Sicht des Eisenbahn- Bundesamtes, Erfahrungen mit der TSI Güterwagen Zulassungen aus Sicht des Eisenbahn- Bundesamtes, Erfahrungen mit der TSI Güterwagen Ralf Schweinsberg Eisenbahn-Bundesamt 19.06.2009 Mitgliederversammlung der VPI 1 Vortragsübersicht 1. TSI Güterwagen

Mehr

Gemeinsame Verordnung

Gemeinsame Verordnung Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über Zuständigkeiten zur Ausführung chemikalienrechtlicher

Mehr

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Begasungssicherheitsverordnung geändert wird

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Begasungssicherheitsverordnung geändert wird ENTWURF Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Begasungssicherheitsverordnung geändert wird Auf Grund des 46 Abs. 3 des Chemikaliengesetzes

Mehr

Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV) Änderung vom 31. Oktober 2018 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Pflanzenschutzmittelverordnung

Mehr

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Land- und Forstwirtschaft - Abteilung Agrarrecht

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Land- und Forstwirtschaft - Abteilung Agrarrecht AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Land- und Forstwirtschaft - Abteilung Agrarrecht Kennzeichen Frist DVR: 0059986 LF1-LEG-21/007-2013 Bezug Bearbeiter (0 27 42) 9005 Durchwahl Datum

Mehr

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit www.ages.at Weniger Wirkstoffe? Fakten Ursachen - Konsequenzen Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel Bereich Ernährungssicherung

Mehr

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen. Aktueller Stand der Genehmigungssituation

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen. Aktueller Stand der Genehmigungssituation Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen Aktueller Stand der Genehmigungssituation Gliederung Umsetzung der Richtlinie 2009/128 EG in Deutschland Umsetzung in Deutschland - Genehmigung nach

Mehr

Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979

Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979 Hinweise zur vereinfachten Mehrwertsteuererklärung am 01.01.2013 geltende Fassung des MwSt.-Gesetzes vom 12. Februar 1979 Diese Hinweise ersetzen keinesfalls die im Bereich der Mehrwertsteuer geltenden

Mehr

Vergleichende Bewertung gemäß Art. 50 der VO (EG) Nr. 1107/2009

Vergleichende Bewertung gemäß Art. 50 der VO (EG) Nr. 1107/2009 Vergleichende Bewertung gemäß Art. 50 der VO (EG) Nr. 1107/2009 Übersicht Gesetzliche Grundlagen / Guidelines Verfahrensablauf in Deutschland Notwendige Unterlagen Schlussbetrachtung 8. Juni 2016 Seite

Mehr

Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch

Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen Dr. Daniela Pietsch Überblick Arzneimittelbegriff Verkaufsabgrenzung von Arzneimitteln (AM) und Bezugsmöglichkeiten für Tierhalter Anwendungsmöglichkeiten

Mehr

Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen

Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen Dortmund, 3. November 2014 Lena Gruhn 1 Historie Biozidrecht allgemein Früher: Unterschiedliche Regulierung in den MS - vereinzelte Regelungen nur für bestimmte Produktarten

Mehr

Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage

Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage (1) Selbstfahrende Unternehmer und Fahrer, die die in Artikel 15 Abs. 7 der Verordnung (EWG)

Mehr

Pflanzenschutzmittel und Grundwasser aus der Sicht des Lebensministeriums

Pflanzenschutzmittel und Grundwasser aus der Sicht des Lebensministeriums Pflanzenschutzmittel und Grundwasser aus der Sicht des Lebensministeriums DI Paul Schenker, Dr. Robert Fenz Abteilung VII/1 - Nationale Wasserwirtschaft Hier steht ein thematisches Foto Seite 1 02.12.2012

Mehr

Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand

Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand Hermann Götsch, Lebensministerium Seite 1 27.09.2010 Vorschlag

Mehr