Einstufung und Kennzeichnung neu. Wo stehen wir?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einstufung und Kennzeichnung neu. Wo stehen wir?"

Transkript

1 Einstufung und Kennzeichnung neu Wo stehen wir? Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

2 Überblick Rechtlicher Hintergrund Übergangsbestimmungen und zeitlicher Rahmen zur Umsetzung Aufgaben zu E&K im Wirkstoffprogramm Leistungen für BMLFuW und ECHA CLP Gebührentarif Vorgehensweise von AGES/BAES bei E&K für nationale Zulassungen von PSM Ausblick 2

3 Rechtlicher Hintergrund (I) Art. 4(10) CLP-VO Art. 36(2) CLP-VO Art. 37(1) CLP-VO Stoffe und Gemische werden erst dann in Verkehr gebracht, wenn sie den Bestimmungen der CLP-VO (1272/2008) entsprechen; d.h. erst nach Einstufung entsprechend deren gefährlichen Eigenschaften. Pflanzenschutzmittelwirkstoffe unterliegen den Bestimmungen betreffend harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung. Verfahren nach Art. 37 sind anzuwenden. Die zuständige Behörde (BMLFUW) kann der ECHA einen Vorschlag für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung vorlegen 3

4 Rechtlicher Hintergrund (II) 7(2) ChemG 6(6) GESG Art. 31(2) PSM-VO Betrauung von BAES/AGES mit der Erstellung von Vorschlägen zur harmonisierten Einstufung für Wirkstoffe bzw. Zuleitung der vorläufigen Einstufungsdossiers an ECHA im erforderlichen Format. Verpflichtung von BAES/AGES für Aufgaben im Rahmen des Vollzugs kostendeckende Gebühren einzuheben Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels schließt die Einstufung nach der Zubereitungsrichtlinie/CLP-VO ein. 4

5 Zeitlicher Rahmen zur Umsetzung (I) Bis zum 1. Dezember 2010 wurden Stoffe gemäß der RL 67/548/EWG (Stoff-RL) eingestuft und gekennzeichnet. Zwischen 1. Dezember 2010 und 1. Juni 2015 können Stoffe sowohl gemäß der RL 67/548/EWG als auch gemäß CLP-VO eingestuft werden; CLP-VO ist verpflichtend hinsichtlich Kennzeichnung und Verpackung. Bis zum 1. Juni 2015 werden Gemische gemäß der RL 1999/45/EWG (Zubreitungs-RL) eingestuft und gekennzeichnet, können aber auch schon nach CLP-VO eingestuft und gekennzeichnet werden. Ab dem 1. Juni 2015 sind Gemische verpflichtend gemäß CLP-VO einzustufen und zu kennzeichnen. 5

6 Zeitlicher Rahmen zur Umsetzung (II) Wirkstoffe Einstufung Kennzeichnung und Verpackung Stoffrichtlinie Stoffrichtlinie CLP-Verordnung CLP-Verordnung Gemische Einstufung und Kennzeichnung Zubereitungsrichtlinie CLP-Verordnung

7 Aufgaben von AGES/BAES zu E&K im Wirkstoffprogramm (I) Beistellung von Iuclid 5 Dossier (Datenbank mit Daten und Detailinformationen aus Studienberichten [robust study summaries] und Erstellung von Annex VI-Report (eigentliche Bewertung) gem. CLP-VO für jene Wirkstoffe, für die AT Berichterstatter (Rapporteur/Co-Raporteur) gemäß RL 91/414 bzw. PSM-VO 1107/2009 ist; - Bei neuen Wirkstoffen ist eine komplette Bewertung sämtlicher relevanten Studien erforderlich. - Bei alten Wirkstoffen (Renewal-Verfahren) beschränkt sich die Bewertung auf jene Studien, die zu einer Änderung der bereits vorhandenen harmonisierten Einstufung führt. 7

8 Aufgaben der AGES zu E&K im Wirkstoffprogramm (II) Einbringung der fachlichen Expertise im Rahmen des weiteren Verfahrens für diese Wirkstoffe bei der ECHA (Kommentierungen und öffentliches Konsultationsverfahren, Mithilfe bei der Erstellung der RAC (Risk Assessment Committee) Opinion der ECHA, Wahrung der Österreichischen Position) Einbringung der fachlichen Expertise zu anderen Wirkstoffen (für die AT nicht RMS ist) im Rahmen des Kommentierungsverfahrens 8

9 CLP Gebührentarif (I) 9

10 CLP Gebührentarif (II) In Kraft getreten mit 1. Jänner 2013 Veröffentlichung auf der BAES-Homepage Vergebührung erfolgt für Aufgaben in Zusammenhang mit Verfahren zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Wirkstoffen im Sinne der Richtlinie 91/414/EWG bzw. der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Gilt für jene Wirkstoffe, für die der Antrag auf Genehmigung bzw. Erneuerung der Genehmigung gem. Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 nach dem 1. Jänner 2013 gestellt wird. 10

11 Aufbau des Gebührentarifs (I) TEIL 1 - Allgemeine Gebühren Gebühr/ Einheit in Code-Nr. 0 Allgemeine Gebühren Gebühr für Tätigkeiten, die zusätzlich zu den in den besonderen Gebührentarifen genannten Tätigkeiten anfallen, für jede angefangene Arbeitsstunde auf Basis des derzeit gültigen Stundensatzes des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Gebühr für Tätigkeiten, die zusätzlich zu den in den besonderen Gebührentarifen genannten Tätigkeiten anfallen, für jede angefangene Arbeitsstunde für Expertentätigkeit inkl. Leistungen für die Zuarbeit auf Basis des derzeit gültigen Stundensatzes des Bundesamtes für Ernährungssicherheit 155, Anfahrtspauschale 99, Kopierkosten je Seite 0,50 11

12 Aufbau des Gebührentarifs (II) TEIL 2 - Gebühren 2013 für Verfahren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Abschnitt 1 Aufgaben gemäß Art 36 Abs 2 ivm Art 37 VO (EG) 1272/2008 für Wirkstoffe, die noch nicht im Anhang VI leg.cit. erfasst sind Code-Nr. Gebührenspezifikation Gebühren in Erstellung des CLH-Reports I Grundgebühr 6.757, Erstellung des CLH-Reports I Zusätzlich zu aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr pro angefangener Stunde 67,57 sofern diese anfälltgrundgebühr/befüllung des IUCLID-Formats Erstellung/Befüllung des IUCLID-Formats , Auftragsgemäße Zusammenfügung mehrerer IUCLID-Formate je Aufwand, mindestens jedoch 9.459,80 12

13 Aufbau des Gebührentarifs (III) TEIL 2 - Gebühren 2013 für Verfahren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Abschnitt 1 Aufgaben gemäß Art 36 Abs 2 ivm Art 37 VO (EG) 1272/2008 für Wirkstoffe, die bereits im Anhang VI leg.cit. erfasst sind Code-Nr. Gebührenspezifikation Gebühren in Erstellung des CLH-Reports I Grundgebühr 3.378, Erstellung des CLH-Reports I Zusätzlich zu aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr pro angefangener Stunde 67,57 sofern diese anfälltgrundgebühr/befüllung des IUCLID-Formats Erstellung/Befüllung des IUCLID-Formats , Auftragsgemäße Zusammenfügung mehrerer IUCLID-Formate je Aufwand, mindestens jedoch 9.459,80 13

14 E&K neu bei nationalen Zulassungen (I) Übergangsregelung für PSM: können bis zum 1. Juni 2015 gemäß der RL 1999/45/EWG (Zubereitungs-RL) eingestuft und gekennzeichnet werden, optional auch nach CLP-VO Ab dem 1. Juni 2015 sind PSM verpflichtend gemäß CLP-VO einzustufen und zu kennzeichnen. Kontinuierliche Anpassung in laufenden Verfahren sowohl bei Neuanträgen als auch für zugelassenen PSM (z.b bei Erneuerung, )! E&K wird sowohl nach RL 1999/45/EWG als! auch nach CLP-VO im Bescheid vorgeschrieben 14

15 E&K neu bei nationalen Zulassungen (II) Bei allen anderen zugelassenen PSM, für die noch keine bescheidmäßige E&K gem. CLP-VO durch AGES/BAES vorliegt:! Einsendung eines entsprechenden Vorschlags für E&K gemäß CLP-VO durch den Zulassungsinhaber zur Prüfung durch AGES/BAES bzw. nachfolgende Bescheiderstellung! 15

16 Prozedere für die harmonisierte E&K für Pflanzenschutzmittel (I) E&K von PSM ergibt sich aus: Studien mit dem Präparat direkte Umsetzung in E&K neu aufgrund der Ergebnisse E&K des Wirkstoffs sollte auf der Bewertung sämtlicher vorgelegter relevanten Studien und Berücksichtigung von Ergebnissen aus dem peer-review basieren Unterschiedlicher Fristenlauf EFSA ECHA 16

17 Fristenlauf EFSA - ECHA Public consultation Erstellung EFSA- Conclusion COM erstellt Review Report und Draft Regulation Einreichung DAR 60 d d 6 Monate Einreichung C&L Dossier 45 d 18 M o n a t e? Public consultation Erstellung der RAC-Opinion Anpassung ATP durch COM 17

18 Prozedere für die harmonisierte E&K für Pflanzenschutzmittel (II) Als Entscheidungsgrundlage für die E&K eines Wirkstoffes im PSM kann daher vorliegen: DAR/DRAR EFSA Conclusion Risk Assessment Committee-Opinion der ECHA Aufnahme in Anhang VI der CLP-VO (ATP) basierend auf RAC-Opinion Grundlage der E&K sollte immer der aktuellste Wissensstand sein! 18

19 Ausblick und mögliche Konsequenzen von E&K (I) EU-VO 1107/2009 ( PSM-VO ) - Cut off-kriterien für Wirkstoffe (CMR) - Endocrine Disruptors (Übergangsregelung an E&K gekoppelt) - Vergleichende Bewertung und Substitutionskandidaten (Persistent, Bioaccumulation, Tox) - Wirkstoffe mit geringem Risiko - Relevanz/Nicht-Relevanz von Grundwasser- Metaboliten (hängt u.a. von E&K des Wirkstoffes ab) 19

20 Ausblick und mögliche Konsequenzen aus E&K (II) RL 2009/128 EG ( Nachhaltigkeit ) - verbindliche Einführung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes ab dem 1. Januar die Etablierung von harmonisierten Indikatoren zur Erfassung von Risiken und Trends bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und für die Messung des Fortschritts bei der Umsetzung der Nationalen Aktionsplanes (NAP). - Ableitung risikominimierender Maßnahmen E&K als mögliche Indikatoren? 20

21 Ausblick und mögliche Konsequenzen (III) RL 2009/128 EG ( Nachhaltigkeit ) - Stärkung der Sachkunde für Anwender, Berater und Vertreiber von Pflanzenschutzmitteln - Informationspflicht beim Verkauf und der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln - sichere Handhabung und Lagerung sowie Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und deren Verpackungen Schulungen auch zum Thema E&K 21

22 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 22

Dr. Albert Bergmann Abt. Toxikologie 28. September Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Dr. Albert Bergmann Abt. Toxikologie 28. September Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Pflanzenschutzmittel im Lichte von REACH und CLP --- Notwendige Anpassungen, Neuerungen und Konsequenzen in Zusammenhang mit Einstufung und Kennzeichnung Dr. Albert Bergmann Abt. Toxikologie 28. September

Mehr

Hildegard Barcza-Leeb e.h.

Hildegard Barcza-Leeb e.h. p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien Verteiler Wirtschaftsbeteiligte Pflanzenschutzmittel Datum: 23.09.2014 Kontakt: Barcza-Leeb, Schinnerl

Mehr

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit www.ages.at Weniger Wirkstoffe? Fakten Ursachen - Konsequenzen Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel Bereich Ernährungssicherung

Mehr

Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten

Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 www.ages.at

Mehr

Übergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen

Übergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen Übergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 Österreichische Agentur für Gesundheit

Mehr

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590

Mehr

Die harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Die harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Die harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis DI Dr. Thomas Fischer Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E thomas.fischer@wko.at T + 43 (0)590 900 4393 17.10.2012 Übersicht

Mehr

Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle

Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle Johann Kohl Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013

Mehr

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 09 / 2010

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 09 / 2010 p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, A-1220 Wien Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 09 / 2010 Gebührentarif Marktordnung

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht

Aktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht Aktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht REACH CLP Emrah Turudu Themen Wichtige Neuerung in REACH Wichtige Neuerungen bezüglich CLP Wie bleibt man informiert 2 Chemikalienrecht in der EU und AT Chemikalienmanagement:

Mehr

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2015

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2015 p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien, Österreich Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2015 Pflanzenschutzmittelgebührentarif

Mehr

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2012

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2012 p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, A-1220 Wien Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2012 Pflanzenschutzmittelgebührentarif

Mehr

EU - Kosmetikverordnung Inhaltsstoffe Verbote, Beschränkungen und Verknüpfung zum Chemikalienrecht

EU - Kosmetikverordnung Inhaltsstoffe Verbote, Beschränkungen und Verknüpfung zum Chemikalienrecht 1 EU - Kosmetikverordnung Inhaltsstoffe Verbote, Beschränkungen und Verknüpfung zum Chemikalienrecht Infoveranstaltung Kosmetikrecht, Salzburg Christian Gründling Kosmetische Inhaltsstoffe Vera Rogiers:

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 21.9.2018 DE L 238/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1264 DER KOMMISSION vom 20. September 2018 zur Erneuerung der für den Wirkstoff Pethoxamid gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen

Mehr

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Dr. Marcus Moreno-Horn Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zusammenspiel REACH, CLP und GefStoffVO Das Sicherheitsdatenblatt und die Absätze des Artikels

Mehr

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2017

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2017 Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien, Österreich Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2017 Pflanzenschutzmittelgebührentarif 2017 - PGT 2017 Präambel Gebührentarif des Bundesamtes

Mehr

Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung

Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung Mag. Christiane Pöttinger Institut für Pflanzenschutzmittel Grundwasserfachtage Leibnitz (Wagna), 14./15. Mai 20120 Österreichische Agentur

Mehr

Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009

Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 11.05.2016 www.ages.at Österreichische Agentur für Gesundheit

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en) 11526/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 24. Juli 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D050725/02 Betr.: Generalsekretariat

Mehr

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Joachim Kunze 06. Juni 2012 Seite 1 Ab 14.06.2011 gilt die VO (EG) 1107/2009. Für Zulassungsanträge, die ab dem 14.06.2011 gestellt werden, sind die Artikel

Mehr

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2017) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die

Mehr

Informationsveranstaltung für die Antragsteller Beantwortung von Fragen der Antragsteller

Informationsveranstaltung für die Antragsteller Beantwortung von Fragen der Antragsteller Informationsveranstaltung für die Antragsteller 16.06.2015 Beantwortung von Fragen der Antragsteller ZV1 Verfahren Können später als nach der ersten Bewertungsphase noch weitere Forderungen durch die Bewertungsbehörden

Mehr

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 09 / 2014

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 09 / 2014 p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien, Österreich Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 09 / 2014 Gebührentarif

Mehr

Datenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen

Datenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen Datenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 Österreichische Agentur für Gesundheit und

Mehr

Aktuelles aus dem BfR im Bereich der gesundheitlichen Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln

Aktuelles aus dem BfR im Bereich der gesundheitlichen Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Aktuelles aus dem BfR im Bereich der gesundheitlichen Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln Dr. Claudia Norr und Dr. Bernd Stein Abteilung Sicherheit von Pestiziden

Mehr

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-GebührentarifV I, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-GebührentarifV I, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-GebührentarifV I, Fassung vom 09.09.2011 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Gebühren für Anträge

Mehr

Toxikologie aktuelle Entwicklungen

Toxikologie aktuelle Entwicklungen Toxikologie aktuelle Entwicklungen Nichts ist so beständig wie der Wandel Heraklit von Ephesus Dr. Tamara Coja I-PSM, Abteilungsleiterin: Dr. Margit Pacher-Zavisin Antragstellerkonferenz 2016 Wien, 11

Mehr

Stand und Ablauf des europäischen Zulassungsverfahrens für. Glyphosat Position des Bundes

Stand und Ablauf des europäischen Zulassungsverfahrens für. Glyphosat Position des Bundes Stand und Ablauf des europäischen Zulassungsverfahrens für Glyphosat Position des Bundes Inhalt Rechtlicher Hintergrund Historie Glyphosat von 1970 bis 2015 Die weiteren Schritte 23. September 2015 Seite

Mehr

Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV) Änderung vom 31. Oktober 2018 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Pflanzenschutzmittelverordnung

Mehr

Konsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung. Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin

Konsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung. Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin Konsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin GHS-VO (CLP) v. 16. 12. 2008 (Inhalt) Vortext (79 Erwägungsgründe)

Mehr

Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß

Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Historie 1983 DIN 52900:1983-02 DIN-Sicherheitsdatenblatt für chemische Stoffe und Zubereitungen; Formblatt und Hinweise zum Ausfüllen 1991

Mehr

Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand

Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand Hermann Götsch, Lebensministerium Seite 1 27.09.2010 Vorschlag

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 27.8.2016 DE L 232/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1429 DER KOMMISSION vom 26. August 2016 zur Genehmigung des Wirkstoffs Bacillus amyloliquefaciens

Mehr

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt Ruedi Schuler Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz Inspektor Abteilung Chemikaliensicherheit 15:30-1545 Thema SDB Schutzmassnahmen Kennzeichnung Massnahmen im

Mehr

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Silke Feller 25.10.2010 Inhalte 1. Vergleich Beschränkung - Zulassung 2. Verhältnis Beschränkung - Zulassung 3. Zulassungsverfahren 4. Beschränkungsverfahren

Mehr

PAI, czsc, DCG Was gibt es Neues?

PAI, czsc, DCG Was gibt es Neues? PAI, czsc, DCG Was gibt es Neues? Christian Prohaska Antragstellerkonferenz, April 2017, Wien Institut für Pflanzenschutzmittel - PAI Post Approval Issues Working Group (deckt das izsc ab) - czsc central

Mehr

Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln. Ute Lachermeier - 12.Juni

Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln. Ute Lachermeier - 12.Juni Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln Ute Lachermeier - 12.Juni 2013 1 Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln 1. Änderungen im neuen Pflanzenschutzgesetz

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Mag. Isabell Schinnerl Bundesamt für Ernährungssicherheit Antragstellerkonferenz WSP, 11.05.2016 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Gesetzliche

Mehr

Vergleichende Bewertung gemäß Art. 50 der VO (EG) Nr. 1107/2009

Vergleichende Bewertung gemäß Art. 50 der VO (EG) Nr. 1107/2009 Vergleichende Bewertung gemäß Art. 50 der VO (EG) Nr. 1107/2009 Übersicht Gesetzliche Grundlagen / Guidelines Verfahrensablauf in Deutschland Notwendige Unterlagen Schlussbetrachtung 8. Juni 2016 Seite

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 1 Allgemeine Informationen Hintergrund Gemäß Artikel 53

Mehr

Einstufung und Kennzeichnung. Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung

Einstufung und Kennzeichnung. Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung Dr. Juliane Koch Umweltbundesamt Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement Inhalt REACH und CLP : Was ist das? Was ist grundsätzlich

Mehr

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viel Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2 Wozu

Mehr

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid Version 15.12.2016 Bundesstelle für Chemikalien Federal Office for Chemicals INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid 1 Einleitung Zur

Mehr

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viele Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2

Mehr

Pflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit

Pflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit Pflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit Dr. Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Zusammenfassung

Mehr

Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (esdb) gemäß VO (EG) 459/2010

Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (esdb) gemäß VO (EG) 459/2010 Das erweiterte (esdb) gemäß VO (EG) 459/2010 Veränderungen der Inhalte gegenüber den Vorgaben der -Richtlinie 91/155/EWG Dr. Peter Hugk PES Ingenieurgesellschaft mbh Das erweiterte (1) Besteht aus dem

Mehr

Abfälle im Störfallrecht - Einstufung in Anhang I der 12. BImSchV

Abfälle im Störfallrecht - Einstufung in Anhang I der 12. BImSchV ITAD Standforum Rückstände aus der thermischen Abfallbehandlung (Halle A4), Montag, 14. Mai 2018 Abfälle im Störfallrecht - Einstufung in Anhang I der 12. BImSchV Carsten Spohn, ITAD e.v. 1 Rechtsrahmen

Mehr

Das klassische Gemisch- Altbewährtes in neuem Gewand

Das klassische Gemisch- Altbewährtes in neuem Gewand Das klassische Gemisch- Altbewährtes in neuem Gewand Dr. Petra Göbel und Dr. Alfons Knott BP Europa SE, Hamburg AlzChem AG, Trostberg Informationsveranstaltung zur AwSV 10./11. Oktober 2013 in Berlin Inhalt

Mehr

Grundlagen der CLP-Verordnung

Grundlagen der CLP-Verordnung Grundlagen der CLP-Verordnung Überblick und Ausblicke auf kommende Entwicklungen Informationsveranstaltung CLP/GHS in der Praxis Wien, 12. November 2010 Mag. Ing. Renate Paumann Seite 1 Inhalt Der globale

Mehr

Änderungen bei der Meldung einer klinischen Prüfung gemäß MPG

Änderungen bei der Meldung einer klinischen Prüfung gemäß MPG Änderungen bei der Meldung einer klinischen Prüfung gemäß MPG Dr. Svetlana Seiter Abteilung Klinische Prüfung, Institut Überwachung, AGES MEA AGES Gespräch 25.11.2014 www.ages.at Österreichische Agentur

Mehr

MSC der ECHA. Ausschuss der Mitgliedsstaaten

MSC der ECHA. Ausschuss der Mitgliedsstaaten MSC der ECHA Ausschuss der Mitgliedsstaaten REACH Artikel 76 (1) e Der Ausschuss der Mitgliedstaaten ist zuständig für die Klärung von möglichen Meinungsverschiedenheiten zu: Entscheidungsentwürfen, die

Mehr

Glyphosat in der Kritik findet Pflanzenschutz noch Akzeptanz? Was bringt die Zukunft? Stefan Kocher Geschäftsführer Monsanto Agrar Deutschland GmbH

Glyphosat in der Kritik findet Pflanzenschutz noch Akzeptanz? Was bringt die Zukunft? Stefan Kocher Geschäftsführer Monsanto Agrar Deutschland GmbH Glyphosat in der Kritik findet Pflanzenschutz noch Akzeptanz? Was bringt die Zukunft? Stefan Kocher Geschäftsführer Monsanto Agrar Deutschland GmbH Agenda o Warum steht Glyphosat derzeit im Fokus? o Forderungen

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. April 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. April 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. April 2017 (OR. en) 7868/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 28. März 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D049962/02 Betr.: Generalsekretariat

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 162/38 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1115 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2017 zur Erneuerung der für den Wirkstoff Propoxycarbazon gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments

Mehr

Gemeinsame Verordnung

Gemeinsame Verordnung Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über Zuständigkeiten zur Ausführung chemikalienrechtlicher

Mehr

IT-Werkzeuge für die Meldung an das Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis

IT-Werkzeuge für die Meldung an das Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis IT-Werkzeuge für die Meldung an das Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis Informationsveranstaltung: CLP/GHS in der Praxis Wien 12. November 2010 ECHA Abteilung Helpdesk und Leitlinien (A1) ECHA Abteilung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 107/24 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/725 DER KOMMISSION vom 24. April 2017 zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union L 55/4 VERORDNUNG (EU) 2016/293 R KOMMISSION vom 1. März 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung -

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Schleswig-Holstein Der echte Norden - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Einführung In Europa sollen nur sichere Produkte (Stoffe, Gemische, Erzeugnisse, Waren) auf dem Markt angeboten

Mehr

BAES Neu ab

BAES Neu ab BAES Neu ab 1.1.2016 Mag. Josefine Sinkovits BAES, stellvertretende Direktorin Leitung Rechtsdienst, Zulassung, Zertifizierung und Kommunikation Informationsveranstaltung - Pflanzenschutzmittel: Zulassung,

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten 2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION

Mehr

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union 28.2.2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 192/2014 R KOMMISSION vom 27. Februar 2014 zur des Wirkstoffs 1,4-Dimethylnaphthalin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Mehr

Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmittel

Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmittel Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmittel Gottfried Besenhofer Antragstellerkonferenz, April 2017, Wien Institut für Pflanzenschutzmittel Inhaltsüberblick

Mehr

Minimierung von Wirkstoffverfrachtungen

Minimierung von Wirkstoffverfrachtungen Minimierung von Wirkstoffverfrachtungen Auflagen und Maßnahmen im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Johann Kohl Institut für Pflanzenschutzmittel Gewässerschutztagung, 27. Jänner 2016 Österreichische

Mehr

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche

Mehr

Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien

Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Dortmund, 24.10.2011 Ziele der REACH-Verordnung Vereinheitlichung der Regelungen für Alt- und Neustoffe Verbesserung

Mehr

CLP-Fragen, die für federführende Registranten von Belang sind

CLP-Fragen, die für federführende Registranten von Belang sind CLP-Fragen, die für federführende Registranten von Belang sind Webinar für federführende Registranten 9. April 2010 Anja Klauk Leitlinien& Helpdesks Europäische Chemikalienagentur Umfang von REACH Ab dem

Mehr

Wirkstoffbewertung in der EU und weitere Entwicklung im Genehmigungsverfahren von Glyphosat

Wirkstoffbewertung in der EU und weitere Entwicklung im Genehmigungsverfahren von Glyphosat Wirkstoffbewertung in der EU und weitere Entwicklung im Genehmigungsverfahren von Glyphosat BfR-Symposium zur Sicherheit von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln, 20. Jänner 2014, ICC Berlin Rechtlicher

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 18. Juli 2003 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 18. Juli 2003 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2003 Ausgegeben am 18. Juli 2003 Teil II 332. Verordnung: Pflanzenschutzmittelgebührentarif 2003

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D043371/02.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D043371/02. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 18. März 2016 (OR. en) 7253/16 ENV 177 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. März 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D043371/02 Betr.:

Mehr

Gefahrstoffrechtliche Einstufung von Blei-Metall

Gefahrstoffrechtliche Einstufung von Blei-Metall Gefahrstoffrechtliche Einstufung von Blei-Metall Grundsätzliches zu Einstufung und CLP CLP bedeutet Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging). Die CLP-Verordnung

Mehr

Notfallzulassung - Erfordernisse

Notfallzulassung - Erfordernisse Notfallzulassung - Erfordernisse Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 27.03.2014 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

Mehr

Stofflisten der ECHA Dr. Frauke Averbeck Dortmund,

Stofflisten der ECHA Dr. Frauke Averbeck Dortmund, Stofflisten der ECHA Dr. Frauke Averbeck Dortmund, Überblick REACH-/CLP-Verfahren CCH-Liste CoRAP PACT Registry of Intentions (RoI) Kandidatenliste REACH Anhang XIV REACH Anhang XVII CLP Anhang VI / C&L

Mehr

1 Zuständigkeiten. 2 (aufgehoben) Version 01/2015 Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 1

1 Zuständigkeiten. 2 (aufgehoben) Version 01/2015 Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 1 Verordnung der Landesregierung, des Umweltministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Chemikalienrechts (Chemikalien-Zuständigkeitsverordnung

Mehr

Welche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden?

Welche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden? Welche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden? Name, Anschrift und Telefonnummer des bzw. der Lieferanten

Mehr

REACH Dossier- & Stoffbewertung

REACH Dossier- & Stoffbewertung 1 REACH Dossier- & Stoffbewertung Christian Gründling REACH 2012, REACH Evaluierung (Bewertung) Geert Dancet: Zusammenfassung 2 REACH Evaluierung (Bewertung) Claudio Carlon Bewertung - Evaluierung Stoffbewertung

Mehr

Verfahrensfragen. Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel. Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES,

Verfahrensfragen. Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel. Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, Verfahrensfragen Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 11.05.2016 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Schleswig-Holstein

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Schleswig-Holstein Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt - Genehmigungen, Kontrollen, Sachkunde - Telefon: (04331) 9453-312 oder -314 Fax: (04331) 9453-389 Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Grüner Kamp 15-17

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 19.11.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1165/2013 R KOMMISSION vom 18. November 2013 zur des Wirkstoffs Orangenöl gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des

Mehr

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

TÜV SÜD Industrie Service GmbH GHS Expert Neues Programm von TÜV SÜD zur Umsetzung der europäischen GHS-Richtlinie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Thomas Dallmeier Immissionsschutz und Umwelt aktuell,

Mehr

Ich darf nachfolgende Information übermitteln und möchte Sie ersuchen, diese an Ihre Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger weiter zu geben.

Ich darf nachfolgende Information übermitteln und möchte Sie ersuchen, diese an Ihre Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger weiter zu geben. Eisenstadt, am 14.10. 2015 Pflanzenschutzmittel - Information Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Ich darf nachfolgende Information übermitteln und möchte Sie ersuchen,

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 22.5.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 126/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 440/2010 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2010 über die an die Europäische Chemikalienagentur

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 18.4.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 108/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 348/2013 DER KOMMISSION vom 17. April 2013 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung

Mehr

Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz?

Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz? Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz? Gliederung Rechtliche Regelungen im Überblick Sachkunde Zulassung und Genehmigung Weitere Regelungen Zusammenfassung 2 7. Dezember 2011 Ralf Dittrich Rechtliche

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II 179. Verordnung: EU-Chemikalienrechts-Anpassungsverordnung 2017 179. Verordnung der Bundesministerin

Mehr

Informationen zur GHS Verordnung

Informationen zur GHS Verordnung Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 30.5.2018 L 132/35 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/784 R KOMMISSION vom 29. Mai 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Bedingungen für die Genehmigung des Wirkstoffs

Mehr

Was sind behandelte Waren?/ Welche Produkte sind betroffen?

Was sind behandelte Waren?/ Welche Produkte sind betroffen? Inhalt Was sind behandelte Waren?/ Welche Produkte sind betroffen?... 1 Wichtige Termine und Übergangsregelungen... 2 Kennzeichnungsvorschriften... 2 Weitere allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung...

Mehr

Datum: 11. März D Wiesbaden, Mainzer Straße 80 Internet: Telefon:

Datum: 11. März D Wiesbaden, Mainzer Straße 80 Internet:  Telefon: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz HESS EN Hess. Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Geschäftszeichen (Bitte bei

Mehr

Unerwünschte Beistoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Unerwünschte Beistoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Dr. Dirk Goebel 09. März 2011 Seite 1 Unerwünschter Beistoffe in Pflanzenschutzmitteln Aktuelle Negativliste in DE Substanz Einstufung / Bemerkung Substanz Einstufung / Bemerkung 2-Ethoxyethanol Repr.

Mehr

VERORDNUNGEN. L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union

VERORDNUNGEN. L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union 18.2.2011 VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 143/2011 DER KOMMISSION vom 17. Februar 2011 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen

Mehr

Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten

Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Lars Tietjen 1 Einstufung und Kennzeichnung für Kunststoffrecycler nach CLP-VO Stand der Aktivitäten ECHA zur Schaffung eines Leitfadens zu Abfall und zurückgewonnene

Mehr

Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesbehörden nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Kostenverordnung - ChemKostV)

Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesbehörden nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Kostenverordnung - ChemKostV) Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesbehörden nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Kostenverordnung - ChemKostV) ChemKostV Ausfertigungsdatum: 16.08.1994 Vollzitat: "Chemikalien-Kostenverordnung

Mehr

Antrag auf erneute Zulassung. Artikel 43

Antrag auf erneute Zulassung. Artikel 43 Antrag auf erneute Zulassung Artikel 43 Themen Notifizierung Antragstellung GAP-Änderungen Cat. 4 Studien Gegenseitige Anerkennung Zulassungen nach 91/414 Antragstellerkonferenz Claudia Bock Artikel 43

Mehr

Verwendung von PSM - Ergebnis Statistikprojekt

Verwendung von PSM - Ergebnis Statistikprojekt Verwendung von PSM - Ergebnis Statistikprojekt Gottfried Besenhofer 11.05.2016 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Inhaltsübersicht EU-VO Nr. 1185/2009 über Statistiken

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht. Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht. Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Schwerpunkte der Neufassung der Gefahrstoffverordnung Vollständige Umstellung auf die CLP-Verordnung

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Pflanzenschutzdienst Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung

Mehr