Optimierung der Verfahren aus Sicht der gesundheitlichen Bewertung. Was können die Antragsteller und Bewertungsbehörden tun?
|
|
- Käthe Berger
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Optimierung der Verfahren aus Sicht der gesundheitlichen Bewertung Was können die Antragsteller und Bewertungsbehörden tun? Bernd Stein & Claudia Norr
2 Überblick Harmonisierung der Fassung der Anwendungsgebiete Confirmatory Information Mischungstoxizität - Daten/Informationen zu Beistoffen weitere Harmonisierung der Bewertung Seite 2
3 Harmonisierung der Fassung der Anwendungsgebiete Grundlage der Antragstellung und Bewertung - relevant für die Festlegung der kritischen Anwendungen für die jeweiligen Prüfbereiche (risk envelope) Fassung der Anwendungen unter Berücksichtigung der Anforderungen aus den Bereichen Wirksamkeit und Rückstandsbewertung Angaben in den GAP-Tabellen häufig nicht vollständig oder nicht eindeutig (- Wasseraufwandmengen fehlen, - Anzahl der Anwendungen pro Kultur und Jahr nicht eindeutig, - ) Differenzen zwischen den GAP-Tabelle DE und der Zone (insbesondere nach einer Anpassung für DE) Ziel: einheitliche Interpretation der Angaben in den GAP-Tabellen durch alle Beteiligten am Verfahren Seite 3
4 Vollzähligkeit / Vollständigkeit der Antragsunterlagen mit nachvollziehbaren Referenzen / Querverweisen - Alle Antragspunkte sind konkret mit Referenzen auf die zu verwendenden Studien zu belegen. - Wenn aktuelle Bewertungen der Studien vorhanden sind (EU-Wirkstoffprüfung oder andere EU-Verfahren), können diese übernommen werden. Probleme: - Pauschalverweise auf. - Verweis auf spätere Einreichungen - Der Verzicht auf die Vorlage von Unterlagen ist fachlichinhaltlich zu begründen. - Nur die Studien in die Referenzliste aufnehmen, die für die Bewertung des Antrages erforderlich sind. Seite 4
5 Vollständige Bewertung zum Antrag als stand allone document Die Bewertung des Antragstellers und des zrms ist im Sinne des risk envelope auf alle konkret mit den Antrag in der Zone zum Mittel beantragten Anwendungen durchzuführen. Probleme: - Einige MS bewerten nur die im jeweiligen MS beantragten Anwendungen. Weitere Abstimmungen hierzu im czsc erforderlich. Guidance document on the preparation and submission of dossiers for plant protection products according to the risk envelope approach SANCO/11244/2011, rev. 5, Dated Seite 5
6 Berücksichtigung von Guidance Dokumenten Art 36 (1) der VO (EG) Nr. 1107/2009 Der Mitgliedsstaat der den Antrag prüft, nimmt eine unabhängige, objektive und transparente Bewertung unter Berücksichtigung des neuesten Stands von Wissenschaft und Technik und unter Heranziehung der zum Zeitpunkt des Antrags verfügbaren Leitlinien vor. Der zrms kann dieser Aufgabe - ohne zusätzliche Aufwendungen - nur nachkommen, wenn die zum Zeitpunkt der Antragstellung verfügbaren Guidance Dokumente vom Antragsteller auch berücksichtigt wurden. Aktuelle Probleme in den zonalen Verfahren aus Sicht des BfR: - GD on relevance of metabolites (2003) - GD on pesticide residue analytical methods (2010) - GD on dermal absorption (2012) Seite 6
7 Verwendung der neuen Formatvorlagen für den drr Vorteile für das zonale Verfahren aus Sicht des BfR: - Mindestqualitätsstandard für alle Prozessbeteiligten - Bearbeitungs- bzw. Prüfaufwand sowohl für die Antragsteller als auch für die Bewertungsbehörden wird (mittelfristig) reduziert - Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Bewertungen und Entscheidungen BfR empfiehlt die Verwendung der neuen drr-vorlagen für Anträge, die nach dem gestellt werden. Seite 7
8 Berücksichtigung der im EU-Wirkstoffverfahren geforderten Confirmatory Data durch Antragsteller und zrms im zonalen Verfahren Einzelfallentscheidung in Abhängigkeit von der Relevanz für die konkrete Antragstellung a) nicht relevant b) von untergeordneter Bedeutung - Risikobewertung möglich, keine unannehmbaren Risiken - Hinweis c) entscheidungsrelevant - keine Risikobewertung möglich, unannehmbare Risiken können nicht ausgeschlossen werden BfR erklärt kein Benehmen zur Zulassung Seite 8
9 Mischungstoxizität - Daten/Informationen zu Beistoffen Bewertung der Beistoffe bzw. deren Berücksichtigung bei der Risikobewertung ist häufig ein Problem! Datenanforderungen formal geregelt, aber. Sicherheitsdatenblätter (Aktualität und Inhalt) Verwendung von Daten/Informationen aus der Chemikalienanmeldung/-registrierung nach REACH mehrere Anmeldungen bzw. Registrierungen mit unterschiedlichen Einstufungen/Kennzeichnungen Seite 9
10 Weiterer Harmonisierungsbedarf für die Bewertung - Abfassung der Anwendungen - Auslegung der noch nicht abschließend definierten cut off - Kriterien (endokrine Eigenschaften, vernachlässigbare Exposition) - Bewertung von Mehrfachrückständen - kumulative Risikobewertung im Rahmen der Zulassung - Expositionsmodelle für Anwender, Arbeiter, Nebenstehende und Anwohner (neues GD verfügbar) Seite 10
11 BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Danke für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Bernd Stein Bundesinstitut für Risikobewertung Max-Dohrn-Str D Berlin Tel bernd.stein@bfr.bund.de
Aktuelles aus dem BfR im Bereich der gesundheitlichen Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Aktuelles aus dem BfR im Bereich der gesundheitlichen Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln Dr. Claudia Norr und Dr. Bernd Stein Abteilung Sicherheit von Pestiziden
MehrHow To Get A New
Erneuerung der Zulassung nach Art. 43 Antragstellerkonferenz 16. Juni 2015 Art. 43 Aktuelle Situation Noch kein abgestimmtes EU Guidance Dokument Letzte Beratungen in Dublin (2. 4. Juni 2015) Neufassung
MehrAntrag auf erneute Zulassung. Artikel 43
Antrag auf erneute Zulassung Artikel 43 Themen Notifizierung Antragstellung GAP-Änderungen Cat. 4 Studien Gegenseitige Anerkennung Zulassungen nach 91/414 Antragstellerkonferenz Claudia Bock Artikel 43
MehrErfahrungen mit dem draft Registration Report
Erfahrungen mit dem draft Registration Report Dr. Claudia Vinke 10. Oktober 2012 Seite 1 Verordnung (EG) 1107/2009 14. Juni 2011: gültig Anträge nach dem Stichtag sollten einen vom Antragsteller erstellten
MehrArtikel 34 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009
Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 11.05.2016 www.ages.at Österreichische Agentur für Gesundheit
MehrVergleichende Bewertung gemäß Art. 50 der VO (EG) Nr. 1107/2009
Vergleichende Bewertung gemäß Art. 50 der VO (EG) Nr. 1107/2009 Übersicht Gesetzliche Grundlagen / Guidelines Verfahrensablauf in Deutschland Notwendige Unterlagen Schlussbetrachtung 8. Juni 2016 Seite
MehrOptimierung der Antragstellung Ausgewählte Aspekte aus dem Prüfbereich Wirksamkeit
Optimierung der Antragstellung Ausgewählte Aspekte aus dem Prüfbereich Wirksamkeit Dr. Thomas Engelke & Karl-Heinz Berendes Julius Kühn-Institut (JKI) Koordinierungsstelle (Schriftgröße mindestens 16,
MehrHinweise zur Fassung der Anwendungen und zur GAP-Tabelle
Hinweise zur Fassung der Anwendungen und zur GAP-Tabelle Beschreibung von Anwendungen In den folgenden Antragsunterlagen ist auf vollständige Konsistenz zu achten: GAP-Tabelle im drr Antragsformblatt Gebrauchsanleitung
MehrInformationsveranstaltung für die Antragsteller Beantwortung von Fragen der Antragsteller
Informationsveranstaltung für die Antragsteller 16.06.2015 Beantwortung von Fragen der Antragsteller ZV1 Verfahren Können später als nach der ersten Bewertungsphase noch weitere Forderungen durch die Bewertungsbehörden
MehrRevison der. drr-struktur. Dr. Birgit Schreiber 06. Juni 2012 Seite 1 BVL_FO_04_0035_000_V1.0
Revison der drr-struktur Dr. Birgit Schreiber 06. Juni 2012 Seite 1 EU drr Working Group Übersicht derzeit gültiges GD mit Anhängen Änderungen ab 1 Juni 2012 Kick-off Meeting Februar 2012 - outcome Bildung
MehrAktuelle Entwicklung in der Pflanzenschutzmittelzulassung
Aktuelle Entwicklung in der Pflanzenschutzmittelzulassung Audit DG(SANTE)/2016-8780 Audit Untersuchung, ob Prozesse, Anforderungen und Richtlinien die geforderten Standards der Verordnung 1107/2009 erfüllen
MehrRechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln. Ute Lachermeier - 12.Juni
Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln Ute Lachermeier - 12.Juni 2013 1 Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln 1. Änderungen im neuen Pflanzenschutzgesetz
MehrRechtliche Grundlagen und Bewertungskriterien für f r die Zulassung von Bioziden
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Rechtliche Grundlagen und Bewertungskriterien für f r die Zulassung von Bioziden Vera Ritz Bundesinstitut für f r Risikobewertung, Berlin Abt. Chemikaliensicherheit Biozide
MehrDie sozioökonomische Analyse (SEA)
Die sozioökonomische Analyse (SEA) 2. REACH-Symposium der Gesellschaft für Dermopharmazie und des Bundesinstituts für Risikobewertung Berlin, 22. November 2007 Antje Freriks, LL.M. Umweltbundesamt, Dessau
MehrToxikologie aktuelle Entwicklungen
Toxikologie aktuelle Entwicklungen Nichts ist so beständig wie der Wandel Heraklit von Ephesus Dr. Tamara Coja I-PSM, Abteilungsleiterin: Dr. Margit Pacher-Zavisin Antragstellerkonferenz 2016 Wien, 11
MehrRechtsrahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Rechtsrahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Dr. Thomas Schneider www.bmel.de Inhalt Zweistufiges Zulassungssystem EU-Wirkstoff-Genehmigung Nationale Pflanzenschutzmittelzulassung EU-Rechtsrahmen
MehrOptimierung der Verfahren aus Sicht der Umweltbewertung
Für Mensch & Umwelt Nationale Pflanzenschutzmittelzulassung Informationsveranstaltung für die Antragsteller Optimierung der Verfahren aus Sicht der Umweltbewertung Dr. Daniela Felsmann Fachgebiet IV 1.3/
MehrPAI, czsc, DCG Was gibt es Neues?
PAI, czsc, DCG Was gibt es Neues? Christian Prohaska Antragstellerkonferenz, April 2017, Wien Institut für Pflanzenschutzmittel - PAI Post Approval Issues Working Group (deckt das izsc ab) - czsc central
MehrFÜR RISIKOBEWERTUNG BUNDESINSTITUT. Mehrfachrückstände von Pestiziden in Lebensmitteln. Fazit und Ausblick. Dr. Rudolf Pfeil Dr.
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Mehrfachrückstände von Pestiziden in Lebensmitteln Von der wissenschaftlichen Grundlagenbewertung zur regulatorischen Umsetzung Fazit und Ausblick Dr. Rudolf Pfeil Dr.
MehrUmsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten
Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 www.ages.at
MehrINFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid
Version 15.12.2016 Bundesstelle für Chemikalien Federal Office for Chemicals INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid 1 Einleitung Zur
MehrGrundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung
Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung Mag. Christiane Pöttinger Institut für Pflanzenschutzmittel Grundwasserfachtage Leibnitz (Wagna), 14./15. Mai 20120 Österreichische Agentur
MehrLeitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz
Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Mag. Isabell Schinnerl Bundesamt für Ernährungssicherheit Antragstellerkonferenz WSP, 11.05.2016 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Gesetzliche
MehrGeschäftsordnung des Umweltbundesamtes zum Führen der Positivlisten der Ausgangsstoffe von organischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser
Stand: 02. Dezember 2015 Geschäftsordnung des Umweltbundesamtes zum Führen der Positivlisten der Ausgangsstoffe von organischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser Allgemein Das Umweltbundesamt (UBA)
MehrVerfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid
Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche
MehrLeitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.
Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 1 Allgemeine Informationen Hintergrund Gemäß Artikel 53
MehrRisikobewertung im Bereich der Pflanzenschutzmittel
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Risikobewertung im Bereich der Pflanzenschutzmittel Vera Ritz in Vertretung von Johanna Kaltenhäuser Bundesinstitut für Risikobewertung Berlin Gesundheitliche Risikobewertung
MehrToxikologie Aktuelle Entwicklungen
Toxikologie Aktuelle Entwicklungen Dr. Georg Machat, MScTox Antragstellerkonferenz, 26. April 2017, Wien Institut für Pflanzenschutzmittel, Abteilung Toxikologie Übersicht 1) Einreichen von in vivo Studien
MehrArt. 45 CLP-VO Bewertung und Aspekte der nationalen Umsetzung
Art. 45 CLP-VO Bewertung und Aspekte der nationalen Umsetzung 7. BfR Nutzerkonferenz 15.11.2016 Lars Hoffmann BMUB, Referat IG II 1 Gliederung Geltende Rechtslage Harmonisierung der Meldepflichten durch
MehrAntrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels. Checkliste für Antragsteller
Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels Checkliste für Antragsteller 2 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Abteilung Pflanzenschutzmittel Messeweg 11/12
MehrWirkstoffbewertung in der EU und weitere Entwicklung im Genehmigungsverfahren von Glyphosat
Wirkstoffbewertung in der EU und weitere Entwicklung im Genehmigungsverfahren von Glyphosat BfR-Symposium zur Sicherheit von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln, 20. Jänner 2014, ICC Berlin Rechtlicher
MehrWissenschaftliche Bewertung von Formaldehyd:
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Wissenschaftliche Bewertung von Formaldehyd: Neue Perspektiven für den Verbraucherschutz? Schlusswort Andreas Hensel Neue Perspektiven für den Verbraucherschutz? Exposition
MehrIBG Verfahren auf Basis des Memorandum of Understanding (MoU)
M E M O R A N D U M O F U N D E R S T A N D I N G über die Neugestaltung von Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge IBG Verfahren auf Basis des Memorandum of Understanding (MoU) AG Optimierung Fahrzeugzulassung
MehrGesundheitliche Bewertung von Biozid-Produkten
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Gesundheitliche Bewertung von Biozid-Produkten Was ändert sich bei Datenanforderungen und Auswertungsrichtlinien? Vera Ritz Bundesinstitut für f r Risikobewertung, Berlin
MehrNotfallzulassung - Erfordernisse
Notfallzulassung - Erfordernisse Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 27.03.2014 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
MehrRisikobewertung von GVO im europäischen Zulassungsprozess
Risikobewertung von GVO im europäischen Zulassungsprozess Birgit Winkel Vilm, 09.09.2008 Rechtsgrundlagen Freisetzungsrichtlinie 2001/18 EG mit nationaler Umsetzung durch Gentechnikgesetz Regelt: Freisetzungen
MehrÜberblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren
Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Silke Feller 25.10.2010 Inhalte 1. Vergleich Beschränkung - Zulassung 2. Verhältnis Beschränkung - Zulassung 3. Zulassungsverfahren 4. Beschränkungsverfahren
MehrREACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten
REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590
MehrVerbraucherexposition unter REACH
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Verbraucherexposition unter REACH Wie können wir eine realistische Schätzung der Verbraucherexposition unter REACH erreichen? Oliver Lindtner, Friederike Neisel, Michal
MehrStand der toxikologischen
Stand der toxikologischen BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Neubewertung von Glyphosat durch das BfR Lars Niemann Abteilung Chemikaliensicherheit Die Datenbasis Regulatorische Studien Insgesamt 606 Referenzen
MehrStand und Ablauf des europäischen Zulassungsverfahrens für. Glyphosat Position des Bundes
Stand und Ablauf des europäischen Zulassungsverfahrens für Glyphosat Position des Bundes Inhalt Rechtlicher Hintergrund Historie Glyphosat von 1970 bis 2015 Die weiteren Schritte 23. September 2015 Seite
MehrÖsterreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit www.ages.at Weniger Wirkstoffe? Fakten Ursachen - Konsequenzen Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel Bereich Ernährungssicherung
MehrAktuelle Entwicklungen auf EU Ebene Follow up
Aktuelle Entwicklungen auf EU Ebene Follow up Sonja Ecker Antragstellerkonferenz, April 2017, Wien Institut für Pflanzenschutzmittel Inhalt Aktuelle Entwicklungen auf EU Ebene - UPDATE Rechtliche Rahmenbedinungen
MehrPrüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Fachkraft für Datenschutz Bereich Personenzertifizierung
Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 1 2. Anmeldung und Zulassung zur Prüfung... 1 3. Durchführung der Prüfung... 1 4. Bewertung... 2 5. Wiederholung der Prüfung... 2 6. Zertifizierungsentscheidung...
MehrPrüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Fachkraft betriebliches Gesundheitsmanagement Bereich Personenzertifizierung
Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 1 2. Anmeldung und Zulassung zur Prüfung... 1 3. Durchführung der Prüfung... 1 4. Bewertung... 2 5. Wiederholung der Prüfung... 2 6. Zertifizierungsentscheidung...
MehrFragen und Antworten zum Verfahren der Neubewertung von Glyphosat im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung
Fragen und Antworten zum Verfahren der Neubewertung von Glyphosat im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung FAQ des BfR vom 12. November 2015 Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel unterliegen einer Genehmigung durch
MehrPflanzenschutzmittel-zulassung, Koordinierung, Bewertung und Risikomanagement
Pflanzenschutzmittel-zulassung, Koordinierung, Bewertung und Risikomanagement Inhalt Hintergrund Pflanzenschutzmittelzulassung Bewertung Risikomanagement 2015-01-19 Seite 2 Allgemeine Gesetzgebung Europäische
MehrECHA-Leitlinien. Fluch oder Segen für KMU?
ECHA-Leitlinien Fluch oder Segen für KMU? Dr. Franz Nüßlein - Brüggemann Services GmbH 2 Stammsitz Brüggemann Gruppe Heilbronn Gründungsjahr 1868 Weitere Standorte Wittenberg, Philadelphia (PE), Hong Kong
MehrPflanzliche und traditionelle Arzneimittel
Pflanzliche und traditionelle Arzneimittel Dr. Friederike Stolte BfArM, Bonn Phytopharmaka Vollantrag (klinische Prüfungen und neue Tests) Bibliographischer Antrag (well-established, 10 Jahre) Mixed application
MehrAbschätzung der Verbraucherexposition durch Pestizidrückstände in Johannisbeeren
www.bfr.bund.de Abschätzung der Verbraucherexposition durch Pestizidrückstände in Johannisbeeren Information Nr. 035/2010 des BfR vom 2. August 2010 Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat Johannisbeeren
MehrVerfahrensfragen. Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel. Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES,
Verfahrensfragen Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 11.05.2016 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
MehrPrüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Umweltmanagementbeauftragter Bereich Personenzertifizierung
Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 1 2. Anmeldung und Zulassung zur Prüfung... 1 3. Durchführung der Prüfung... 1 4. Bewertung... 2 5. Wiederholung der Prüfung... 2 6. Zertifizierungsentscheidung...
MehrChemikalienmanagement: Erwartungen an die Zukunft
7. Oktober 2014 Chemikalienmanagement: Erwartungen an die Zukunft Dr. Michael Lulei Gegenwart - Zukunft Wer die Zukunft planen und sinnvoll gestalten möchte muss zunächst die Gegenwart kennen gehen Sie
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Januar 2016 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Januar 2016 (OR. en) 5215/16 ADD 1 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 12. Januar 2016 Empfänger: Betr.: Generalsekretariat
Mehr12. Sitzung der BfR-Kommission für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände
12. Sitzung der BfR-Kommission für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände Ergebnisprotokoll der Sitzung am 23. April 2015 Die BfR-Kommission für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände berät das BfR
MehrPflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit
Pflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit Dr. Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Zusammenfassung
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
5.6.2015 L 139/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/864 R KOMMISSION vom 4. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 über die an die Europäische
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
30.12.2017 L 351/55 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/2468 R KOMMISSION vom 20. Dezember 2017 zur Festlegung administrativer und wissenschaftlicher Anforderungen an traditionelle Lebensmittel aus Drittländern
MehrGesundheitliche Bewertung der in Belgien nachgewiesenen Einzeldaten von Fipronilgehalten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs
DOI 10.17590/20170730-100042 Gesundheitliche Bewertung der in Belgien nachgewiesenen Einzeldaten von Fipronilgehalten in n tierischen Ursprungs Stellungnahme Nr. 016/2017 des BfR vom 30. Juli 2017 Fipronil
MehrLeitlinien Zugang von Zentralverwahrern zu den Transaktionsdaten zentraler Gegenparteien und Handelsplätze
Leitlinien Zugang von Zentralverwahrern zu den Transaktionsdaten zentraler Gegenparteien und Handelsplätze 08/06/2017 ESMA70-151-298 DE Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Begriffsbestimmungen...
MehrAktuelle europäische Entwicklungen HMPWG und Arzneibuch
Aktuelle europäische Entwicklungen HMPWG und Arzneibuch Dr. Christiane Kirchner Chr. Kirchner BfArM im Dialog 26.04.2016 Seite 1 Übersicht 1. Einleitung 2. Homeopathic Medicinal Products Working Group
Mehr5. BfR- Nutzerkonferenz. - Produktmeldungen im BfR - Kathrin Begemann
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG 5. BfR- Nutzerkonferenz - Produktmeldungen im BfR - Kathrin Begemann 1. BfR-Nutzerkonferenz Produktmeldungen 29. Oktober 2010 Gesicherte Archive 4.11.2014, 5. BfR-Nutzerkonferenz
MehrPrüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Fachmann/-frau Projektmanagement Bereich Personenzertifizierung
Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 1 2. Anmeldung und Zulassung zur Prüfung... 1 3. Durchführung der Prüfung... 1 4. Bewertung... 2 5. Wiederholung der Prüfung... 2 6. Zertifizierungsentscheidung...
MehrGICON Workshop 16. März Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017
GICON Workshop 16. März 2017 Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017 Novellierung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung Doris Grahn GICON 1 UVP-ÄndRL vom 25.04.2014
MehrFÜR RISIKOBEWERTUNG REACH. Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? BUNDESINSTITUT. Dr.
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? Dr. Was ist REACH? Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments
MehrKriterien zur Bewertung von Spurenelementen als Futtermittelzusatzstoff. Criteria for the assessment of trace elements as feed additives
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Kriterien zur Bewertung von Spurenelementen als Futtermittelzusatzstoff Criteria for the assessment of trace elements as feed additives Helmut Schafft Spurenelemente
MehrAktuelle Entwicklungen im Pflanzenschutz
Aktuelle Entwicklungen im Pflanzenschutz Dr. Wolfgang Zornbach Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2 Themen 1. Internationale Pflanzenschutzpolitik - ICCM 4 - illegaler Handel - OECD Aktivitäten
MehrPraktische Aspekte des zukünftigen reporting Member State (rms) Verfahrens A. Mende
Praktische Aspekte des zukünftigen reporting Member State (rms) Verfahrens A. Mende Situation bisher Ziel Antragsunterlagen von multinationale Klinische Prüfungen im laufe der Genehmigungsverfahren 2 Kontakt
MehrAPEL-Antrag für den Studiengang Pflegemanagement (B.Sc.)
Fachbereich Pflege und Gesundheit APEL-Antrag für den Studiengang Pflegemanagement (B.Sc.) Fassung: 28. August 2015 APEL = Accreditation of Prior Experiential Learning: Qualifikationen, die über Berufs-
MehrDer externe Projektmanager - effektive Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
Der externe Projektmanager - effektive Beschleunigung von Genehmigungsverfahren Behördliches Projektmanagement nach der 9. BImSchV Referent: Frank Glaßer FROELICH UND SPORBECK Umweltplanung und Beratung
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT
Ref. Ares(2016)6203393-31/10/2016 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT Gesundheits- und Lebensmittelaudits und Analysen DG(SANTE) 2016-8780 - MR BERICHT ÜBER EIN
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 24. Juli 2017 (OR. en)
151713/EU XXV. GP Eingelangt am 24/07/17 Rat der Europäischen Union Brüssel, den 24. Juli 2017 (OR. en) 11470/17 ADD 1 AGRILEG 145 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 20.
MehrDatenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen
Datenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 Österreichische Agentur für Gesundheit und
MehrMikrobiologische Risikobewertung
FEDERAL INSTITUTE FOR RISK ASSESSMENT Mikrobiologische Risikobewertung Juliane Bräunig Fachgruppe 44 Aufklärung von Ausbrüchen Codex Alimentarius - Risikoanalyse Nach Codex Alimentarius Risk assessment
MehrDossier zur Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V
Dokumentvorlage, Version vom 18.04.2013 Dossier zur Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V () 1 Anhang Checkliste zur Prüfung der formalen Vollständigkeit
MehrTankmischungen im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
Tankmischungen im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 38104 Braunschweig Telefon:
MehrNeue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte
Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte Thomas Höfer BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Warnkennzeichnung: Europa Thomas Höfer, 26.3.2010, Fortbildung öffentl. Gesundheitsdienst Seite 2 Warnkennzeichnung:
MehrInstitutionelle Alternativen in der Chemikalienregulierung und ihre Innovationswirkungen
Institutionelle Alternativen in der Chemikalienregulierung und ihre Innovationswirkungen Ralf Nordbeck BOKU Wien Bernd Hansjürgens UFZ Leipzig-Halle Oldenburg, 23.09.2005 1 Übersicht Die gegenwärtige EU-Chemikalienpolitik
MehrZulassungen nach Art. 51 EU-VO 1107/2009 i. V. m. 22 PflSchG
Zulassungen nach Art. 51 EU-VO 1107/2009 i. V. m. 22 PflSchG Kirsten Köppler, Saskia Hasenfuß, Freya Holzwarth, Hans-Georg Funke Pflanzenschutz im Obstbau, LTZ Augustenberg, Karlsruhe Das EU-Pflanzenschutzpaket
MehrSicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß
Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Historie 1983 DIN 52900:1983-02 DIN-Sicherheitsdatenblatt für chemische Stoffe und Zubereitungen; Formblatt und Hinweise zum Ausfüllen 1991
MehrPrüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Hygienebeauftragter im Gesundheits- und Sozialwesen Bereich Personenzertifizierung
Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 1 2. Anmeldung und Zulassung zur Prüfung... 1 3. Durchführung der Prüfung... 1 4. Bewertung... 2 5. Wiederholung der Prüfung... 2 6. Zertifizierungsentscheidung...
MehrZiele der REACH-Umsetzung aus Sicht des Umweltbundesamts
Ziele der REACH-Umsetzung aus Sicht des Umweltbundesamts Prof. Dr.-Ing. Adolf Eisenträger Umweltbundesamt Abteilung IV 2 Arzneimittel, Chemikalien und Stoffuntersuchungen 1 Inhalt Registrierungen 2018
MehrKalamität, Krise oder Katastrophe wer entscheidet?
Kalamität, Krise oder Katastrophe wer entscheidet? Andreas Hensel BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, 05.09.2005, Was kostet eine Krise?, BfR-Status-Konferenz Seite 2 Schlagzeilen
MehrGute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA
Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA REACH-CLP-Biozid Helpdesk Überblick SDB im Internet Haltbarkeit eines SDB Export Registrierungsnummer Alternative
MehrAnforderungen an die. Informationsweitergabe in der industriellen Lieferkette
Anforderungen an die Informationsweitergabe in der industriellen Lieferkette aus Sicht des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Kooperationsstelle Hamburg Projekt NanoCap www.nanocap.eu h.wriedt@kooperationsstelle-hh.de
MehrSchafft REACH den informierten Verbraucher?
Schafft REACH den informierten Verbraucher? Dr. Rolf F. Hertel BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Kernaufgaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) Schutzgut die Gesundheit (Gefahren/Risiken)
MehrPSM Antragstellerkonferenz 2017
PSM Antragstellerkonferenz 2017 Ergebnis Kundenbefragung 2016 Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel Durchführung im April 2016 28 Fragen 198 Kunden (großteils Antragsteller) wurden angeschrieben;
Mehr4. Abschnitt Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Geschäfts- und Verfahrensordnung: Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten und redaktionelle Anpassungen
MehrRisiko Management Maßnahmen für den Verbraucher unter REACH. PD Dr. Gerhard Heinemeyer
UNDESINSTITUT ÜR RISIKOBEWERTUNG Risiko Management Maßnahmen für den Verbraucher unter REACH PD Dr. Gerhard Heinemeyer Was hat ein Atomkraftwerk mit REACH zu tun? Quelle: commons.wikipedia.org Was hat
MehrAnhang VIII CLP. (Meldung an die Giftinformationszentren)
Anhang VIII CLP (Meldung an die Giftinformationszentren) 26.04.2017 21.04.2016 04.11.2015 10.10.2017 1 CLP-Verordnung (EG 1272/2008), Art. 45 1. Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere Stellen,
MehrExpositionsabschätzung für Desinfektionsmittel mit Lebensmittelkontakt
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG BAuA Fachtagung Zulassung von Desinfektionsmitteln, Dortmund, 2015 Expositionsabschätzung für Desinfektionsmittel mit Lebensmittelkontakt Kathrin Gottlob Bundesinstitut
MehrAPEL-Antrag für den Studiengang Psychiatrische Pflege (B.Sc.)
Fachbereich Pflege und Gesundheit APEL-Antrag für den Studiengang Psychiatrische Pflege (B.Sc.) Fassung: 28.08.2015 APEL = Accreditation of Prior Experiential Learning: Qualifikationen, die über Berufs-
MehrUrsachen für die Umgestaltung des Chemikalienrechts
13. ASER Weihnachtskolloquium Aktuelles zu REACH und Kundenzufriedenheit beim REACH-Net Beratungsservice 1. REACH: kurzer Überblick Aktuelles: Daten zur Vorregistrierung 2. REACH-Net-Beratungsservice:
MehrDie neue Richtlinie vom 3. Juni 2015
Förderprogramm Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze VSM, Hamburg, 11. August 2015 Die neue Richtlinie vom 3. Juni 2015 http://www.bafa.de/ Die neue Richtlinie - Antragsverfahren
MehrÖffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 48066 Öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen Inhalt: 1. Bedeutung der öffentlichen Bestellung...2 2. Voraussetzungen...2
Mehr7 Kriterien und Gang der amtlichen Zulassung
92 7 Kriterien und Gang der amtlichen Zulassung Makulla, A. Pflanzenschutzmittel sind Chemikalien, die zum Schutz von Kulturpflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge ausgebracht werden. Sie treffen nicht
Mehr