Neue Ausbildungsverordnung / Ausbildungsrahmenplan Kfz-Mechatroniker/in

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1 Prüfertournee 2014 Neue Ausbildungsverordnung / Ausbildungsrahmenplan Kfz-Mechatroniker/in März 2014 In Zusammenarbeit mit den Landesverbänden Dipl.-Ing. (FH) Joachim Syha - Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe, Bonn 1

2 Tagesablauf: 1. Begrüßung der Teilnehmer 2. Neue Ausbildungsverordnung / Ausbildungsrahmenplan 3. Erläuterung Prüfungsbedingungen Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2 4. Struktur der schriftlichen Prüfungsaufgaben Teil 1 und Teil 2 5. Bewertung von Prüfungsleistungen und Bestehensregelung / Prüfungsregularien allgemein 6. Neues Berufsbild Neue autofachmann Bildungsprodukte 7. Landesspezifische Themen 8. Verschiedenes und Zusammenfassung 2

3 Inhalt: 1. Zeitplanung Anpassung Bildungsmaßnahmen 2. Ausbildungsschwerpunkte 3. Ausbildungsrahmenplan Betrieb 4. Rahmenlehrplan Schule 5. Entwurf neue überbetriebliche Unterweisung 6. Sicherheitsrelevante Themen in der Ausbildung 7. Aktuelle Information Hochvolt Gespräch mit BG 8. Zahlen und Erfahrungswerte 3

4 1. Zeitplanung Anpassung Bildungsmaßnahmen Änderungsverordnung zum Ausbildungsberufsbild Kfz-Mechatroniker Kfz-Servicetechniker Neue ÜBL-Lehrgänge in Planung Neues Meisterprüfungsberufsbild zum Kfz-Meister 4

5 2. Ausbildungsschwerpunkte Personenkraftwagentechnik Nutzfahrzeugtechnik Motorradtechnik System- und Hochvolttechnik Karosserietechnik 5

6 3. Ausbildungsrahmenplan Betrieb Für alle fünf Schwerpunkte gelten die gleichen berufsprofilgebenden Kernpositionen 1. Bedienen von Fahrzeugen und Systemen 2. Außerbetrieb und inbetrieb nehmen von fahrzeugtechnischen Systemen 3. Messen und Prüfen an Systemen 4. Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten 5. Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen 6. Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen 7. Durchführen von Untersuchungen an Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben 8. Aus-, Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen Die festgelegten integrativen Positionen ergänzen die Ausbildung 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 4. Umweltschutz 5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen 6. Betriebliche und technische Kommunikation 7. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen Ausbildung im Schwerpunkt differenziert vertiefende gemeinsam aufbauende Ausbildungsjahr gemeinsam grundlegende Ausbildungsinhalte 6

7 4. Rahmenlehrplan Schule Gemeinsame Lernfelder Differenzierte Lernfelder in der letzten 12 Monate 1 Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren 2 Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren 3 Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen 4 Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen 5 Inspektionen und Zusatzarbeiten durchführen 6 Funktionsstörungen an Bordnetz-, Ladestrom- und Startsystemen diagnostizieren und beheben 7 Verschleißbehaftete Baugruppen und Systeme instand setzen 8 Mechatronische Systeme des Antriebsmanagements diagnostizieren 9 Serviceaufgaben an Komfort- und Sicherheitssystemen durchführen 10 Schäden an Fahrwerks- und Bremssystemen instand setzen Gemeinsame Beschulung im 1. Ausbildungsjahr mit den anderen fahrzeugtechnischen Berufen Gemeinsame Beschulung bis 2. Halbjahr im 3. Ausbildungsjahr möglich Differenzierte Beschulung ab dem 3. Ausbildungsjahr nach Schwerpunkten möglich Bildung von Schwerpunktsklassen möglich Länderspezifische Umsetzungsvarianten Abhängig auch vom jeweiligen Schulgesetz des Landes 11 P Vernetzte Antriebs-, Komfort- und Sicherheitssysteme diagnostizieren und instand setzen 12 P Fahrzeuge für Sicherheitsprüfungen und Abnahmen vorbereiten 13 P Antriebskomponenten reparieren 14 P Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten 11 N Vernetzte Antriebs-, Komfort- und Sicherheitssysteme diagnostizieren und instand setzen 12 N Fahrzeuge für Sicherheitsprüfungen und Abnahmen vorbereiten 13 N Antriebskomponenten reparieren 14 N Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten 11 M Vernetzte Antriebs-, Komfort- und Sicherheitssysteme diagnostizieren und instand setzen 12 M Fahrzeuge für Sicherheitsprüfungen und Abnahmen vorbereiten 13 M Antriebskomponenten reparieren 14 M Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten 11 S Vernetzte Antriebs-, Komfort- und Sicherheitssysteme diagnostizieren und instand setzen 12 S Fahrzeuge für Sicherheitsprüfungen und Abnahmen vorbereiten 13 S Komponenten an Hybrid- und Elektrofahrzeugen prüfen und instand setzen 14 S Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten 11 K Fahrzeug- und Karosserieschäden analysieren 12 K Beschädigte Fahrzeugkarosserien reparieren 13 K Karosserieoberflächen und Ausstattungsteile bearbeiten 14 K Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten 7

8 5. Entwurf neue überbetriebliche Unterweisung Entwurf neue überbetriebliche Lehrgänge im Kfz-Technikerhandwerk Kfz-Mechatronik neu Stand: 5. Februar 2014 Abgestimmt mit der IG-Metall am 5. Februar 2014 Neue Berufenummer Schwerpunkt (SW) 1. Schw. 2. Schw. 3. Schw. 4. Schw. 5. Schw. Zuordnung AVO Pkw Nfz Motorrad Sy + Ho Karosserie Ausbildungsberufsbild Lehrgang Dauer Thema der Unterweisung Jahr Lfn. (nicht vollständig) G-K1/14 1 Woche Reparaturtechnik 1 - Kfz-Elektrik x x x x x 6 k, o G-K2/14 1 Woche Reparaturtechnik 2 - Kfz-Mechatronik x x x x x 6 p im 1. G-K3/14 1 Woche Reparaturtechnik 3 - Service und Wartung an Fahrzeugen x x x x x 2 d, 4 c, g, 6 n, j G-K4/14 1 Woche Reparaturtechnik 4 - Kfz-Instandsetzung x x x x x 3 f, g, h, 6 a, b, e K1/14 1 Woche Diagnosetechnik 1 - Elektrische Fahrzeugsysteme x x x x x 5 e K2/14 1 Woche Diagnosetechnik 2 - Motormanagement x x x x 1. Schw 2 e ab 2. K3/14 1 Woche Diagnosetechnik 3 - Fahrwerk/Bremse x x x x x 1. Schw 2 d, 3 f K4/14 1 Woche Diagnosetechnik 4 - Hochvolttechnik x x x x x 2 g, 3 k, i, 6 q, 1. Sch 3 a K5/14 1 Woche Diagnosetechnik 5 - Kfz-Datenübertragung x x x x 5 j, 8 d, 1. Schw 2 h ab 3. K6/14 1 Woche Diagnosetechnik 6 - verknüpfte Fahrzeugsysteme x x x x 1. Schw 2 a, b, g K7/14 1 Woche Karosserietechnik 1 - Verbindungstechniken x 5. Schw 1 b, 2 f, 4 e K8/14 1 Woche Karosserietechnik 2 - Teilersatz x ab Schw 2 d, 4 a, b K9/14 1 Woche Karosserietechnik 3 - Oberflächentechnik x 5. Schw 4 c, i Anzahl Wochen Wochen insgesamt obligatorisch (Pflicht) = x Es dürfen 10 Wochen insgesamt nicht überschritten werden. Es gibt drei differenzierte Lehrgänge für den Schwerpunkt Karosseriettechnik Alle anderen Lehrgänge können inhaltlich auf den jeweiligen Schwerpunkt- Nutzfahrzeug-, Motorrad- sowie System- und Hochvolttechnik - angepasst werden 8

9 6. Sicherheitsrelevante Themen in der Ausbildung Arbeiten unter Spannung stehenden Bauteilen Airbag Klimaanlage Nutzfahrzeug -technik Personenkraftwagentechnik Motorradtechnik System- und Hochvolttechnik Karosserietechnik spannungsfrei schalten Azubis dürfen während der Ausbildung unter Aufsicht arbeiten ausführen! 9

10 7.1 Aktuelle Information Hochvolt BGI

11 7.2 Aktuelle Information Hochvolt - Gespräch mit BG - Basis für Arbeiten an HV-Systemen ist die BGI Der Unternehmer ist verantwortlich, im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung festzustellen, welche Personen für welche Arbeiten an Fahrzeugen mit HV-Systemen zu qualifizieren sind. - Eigenverantwortlich dürfen Auszubildende keine Arbeiten an HV-Systemen durchführen. - Unter Aufsicht dürfen im Rahmen der Ausbildung Arbeiten an HV-Systemen durchgeführt werden. - Nach neuer Ausbildungsverordnung werden für alle Schwerpunkte die elektrotechnischen Arbeiten an HV-eigensicheren Fahrzeugen vermittelt (Spannungsfreiheit an Fahrzeugen herzustellen, festzustellen und gegen Wiedereinschalten zu sichern). - Nach neuer Ausbildungsverordnung werden für die Schwerpunkte Nutzfahrzeugtechnik sowie System- und Hochvolttechnik die elektronischen Arbeiten an HV-nichteigensicheren Fahrzeugen vermittelt (Anwendung der Sicherheitsregeln der Elektrotechnik). - Nach neuer Ausbildungsordnung werden grundlegend für den Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik die Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern vermittelt. - Nach neuem schulischem Rahmenlehrplan werden in den entsprechenden Lernfeldern die Thematik HV-Systeme im Berufsschulunterricht vermittelt. - In der neuen überbetrieblichen Unterweisung wird die Thematik Hochvolttechnik vermittelt Es wird eine neue Kooperationsvereinbarung zwischen VDA, VDIK, ZDK, IG-Metall und der BG ausgearbeitet! 11

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dipl.-Ing. (FH) Joachim Syha Technischer Referent Aus- und Weiterbildung Deutsches Kfz-Gewerbe - Zentralverband Franz-Lohe-Str Bonn Tel.: Fax: syha@kfzgewerbe.de

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