HEIMAT-ZEITUNG BUDENHEIM

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1 HEIMAT-ZEITUNG BUDENHEIM Sanitär Heizung Klima mit öffentlichen und amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Budenheim 69. Jahrgang / Nr. 45 Donnerstag, 9. November 2017 Starthilfe für die Bambinifeuerwehr vom Künstlerkreis Kinder der KITA Villa Kunterbunt wurden für die Malarbeiten belohnt Die Kinder von der KITA Villa Kunterbunt mit ihren Bildern im Ratssaal nach der Prämierung durch den Freizeit Künstler Kreis Budenheim Ab sofort wieder Haben Sie schon unser feinstes Weihnachtgebäck probiert? Wir arbeiten noch mit traditionellen Familienrezepten! Luisen- & Hauptstraße Tel. 329 Neuigkeiten erfahren Sie unter Budenheim. (hs) Dort, wo sonst die Gemeinderatsmitglieder in einer großen Runde tagen und Entscheidungen treffen, hatten die Kindergartenkinder von der KITA Villa Kunterbunt Platz genommen. Gemeinsam waren sie mit der Leiterin Erika Glanzer und der Erzieherin Melanie Firschow ins Rathaus gekommen, um an der Preisverleihung teilzunehmen. Hier muss man wissen, dass es sich um jene gemalten Bilder handelte, die ein Teil der Ausstellung des»freizeit Künstler Kreises Budenheim 2000«waren und vor dem Eingang zum Ratssaal bestaunt werden konnten. Für die 34 Bilder der Kindergartenkinder, die nicht wie sonst durch eine Beurteilung der Ausstellungsbesucher bewertet werden wurden, haben wir uns für einen einfachen Modus entschieden. Jedes Kind erhält für sein Bild einen Preis, erklärte die Vorsitzende des Künstlerkreises Brigitte Schutte- Braun. Dabei handelt es sich um eine knallrote Stofftasche mit Malutensilien, worüber sich die kleinen Künstler besonders freuten. Ich bin ganz begeistert von Euren Bildern, lobte Brigitte Schutte- Braun, die das Ganze ohne den erkrankten Bürgermeister Rainer Becker bewerkstelligen musste, und hofft natürlich, dass die Kinder im nächsten Jahr wieder dabei sind. Mitmachen konnte, wer Lust hatte, erklärte die Erzieherin Melanie Firchow, die das Gruppen übergreifende Malprojekt der drei bis sechsjährigen Kinder betreut hatte. Anders als beim Grundschulwettbewerb wurde den Kita- Kindern kein Thema vorgegeben. Fortsetzung auf Seite 2

2 Nr November 2017 Budenheim Seite 2 Fortsetzung von Seite 1 Wir haben verschiedene Techniken ausprobiert, so Miriam Kirchow. Dazu gehörte es mit Wachsmalstiften und Wasserfarben zu arbeiten, auch mit Knopftechnik haben die Kinder experimentiert. Die Bilder konnten die kleinen Künstler mit nach Hause nehmen, wo diese sicherlich von Mama, Papa und den Großeltern noch eine zeit lang bewundert werden. Im Rahmen der Preisverleihung überreichte Brigitte-Schutte Braun an Jennifer (Jenny) Stagnitto von der Bambinifeuerwehr Budenheim 150 Euro, was gut gebraucht werden könne. Derzeit sind es achtzehn Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren, die spielerisch an das Feuerwehrwesen herangeführt werden. Hierbei gilt es, das Interesse der Kinder für eine spätere Teilnahme in der Jugendfeuerwehr zu wecken, der sie ab zehn Jahre beitreten können. Brigitte Schutte-Braun (links) überreichte an Jennifer Stagnitto eine Spende für die Bambinifeuerwehr Budenheim. Buchausstellung und Krimilesung im Margot-Försch-Haus Budenheim. Wie jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit lädt die Katholische Öffentliche Bücherei in Budenheim zu einer großen Buchausstellung in das Margot- Försch-Haus (Gonsenheimer Straße 43) ein. Vom Bilderbuch bis zum Thriller finden Interessierte dort Bücher für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Stöbern, Schmökern, Bestellen und Verschenken. Die Ausstellung ist geöffnet am Samstag, 18. November von 15 bis 19 Uhr und am Sonntag, 19. November von 10 bis 17 Uhr. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt: Kaffee und Kuchen werden am Samstag und Sonntag ab 15 Uhr angeboten. Tradition hat auch die Kombination von Krimi und Wein. Am Samstag, 18. November werden ab 20 Uhr schwarzhumorige und kriminalistische Kurzgeschichten gelesen. Dazu gibt es Häppchen und es werden Weine verkostet. Zur besseren Planung bittet das Bücherei-Team um Voranmeldung unter der Telefonnummer 06139/ 5510 oder per an buecherei.budenheim@gmail.com. Peter Schell in den Ruhestand verabschiedet Vorstand Lothar Butzbach würdigte Engagement des geschätzten Kollegen Budenheim. Am 27. Oktober wurde der langjährige Bauhofmitarbeiter Peter Schell in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Der Ur-Budenheimer begann seine berufliche Laufbahn mit einer Ausbildung zum Maschinenschlosser bei der Glashütte Budenheim. Nach erfolgreicher Gesellenprüfung wurde er übernommen und arbeitete dort bis zur Schließung des Unternehmens. Dann wechselte er 2002 zur Gemeinde Budenheim, in deren Bauhof. Zeitweise übernahm er spontan Vertretungen im Bürgerhaus und der Waldsporthalle. Vielen Budenheimerinnen und Budenheimern ist Peter Schell auch durch seine Aktivitäten bei der Freiwilligen Feuerwehr bekannt, dort war er bis zur Erreichung der Altersgrenze ehrenamtlich aktiv. Vorstand Lothar Butzbach würdigte im Kollegenkreis das Engagement des geschätzten Kollegen. Durch seine umsichtige Arbeitsweise war er Vorbild und ein äußerst beliebter Kollege. Wir wünschen, so Butzbach, Herrn Schell in seinem Ruhestand alles erdenklich Gute, Gesundheit und die Muße, sich im Kreise seiner Familie nun seinen ganz persönlichen Interessen, vor allem den 05 ern zu widmen. Diesen Wünschen schloss sich Personalratsvorsitzender Oliver Strott im Namen aller Kolleginnen und Kollegen an. Personalratsvorsitzender Oliver Strott, stellvertretender Bauhofleiter Maik Rost, Peter Schell, Vorstand Lothar Butzbach (v.l.n.r.). Wichtige Veranstaltungen Budenheim. Zur Erstellung des Veranstaltungskalenders für das kommende Jahr bittet der Vereinsring um Meldung relevanter Veranstaltungen, die über die Termine der lokalen Vereine hinausgehen und für Budenheimer Bürgerinnen und Bürger relevant sind. Der Veranstaltungskalender wird auch 2018 wieder an alle Haushalte verteilt und informiert über das lokale Veranstaltungsangebot, um gemeinsame Aktivitäten zu fördern. Meldungen bitte bis Mitte November per an vereinsringbudenheim@gmx.de. Jahrgang 1962/63 Unser Jahrestreffen findet am 10. November um 19 Uhr in der Gaststätte Zur guten Quelle, ehemals Sportheim, statt. Impressum Heimat-Zeitung Budenheim Kostenloses Mitteilungsblatt an alle Haushalte mit öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Budenheim. Bei Nichterhalten auch erhältlich bei: Schreibwaren Lang, Lotto am Eck, Pankratius Bäckerei, Esso Station und Bäcker Berg. Herausgeber und Verleger Hubert Lotz Geschäftsführung Sabrina Thomas Anzeigen Achim Laqua Telefon: 06721/ Mobil: 0160/ Fax: 06721/ laqua@rheingau-echo.de oder im Verlag. Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 3 vom 1. Januar 2013 Redaktions- und Anzeigenannahmeschluss dienstags 16.00Uhr. Erscheinungsweise wöchentlich donnerstags. Verlag, Druck und Vertrieb Rheingau Echo Verlag GmbH Industriestraße 22, Geisenheim Telefon: /9966-0, Fax: heimatzeitung@rheingau-echo.de Allgemeines Die als Kommentar oder Leserbrief gekennzeichneten Artikel sind Meinungsäußerungen der Autoren und spiegeln nicht automatisch die Meinung des Verlags wider. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Datenträger, Fotos oder Illustrationen übernimmt der Verlag keine Haftung. Alle Rechte der Veröffentlichung sind vorbehalten. Reproduktionen, Nach - druck, Fotokopien, Mikrofilm oder Erfassung in Datenverarbeitungsanlagen bedürfen der Genehmigung des Verlages. Für nicht erschienene Anzeigen, aus welchen Gründen auch immer, leistet der Verlag keinen Erstaz.

3 Nr November 2017 Budenheim Seite 3 Jahrgang 1939 Der Jahrgang 1939 trifft sich am 15. November um Uhr am Kreuz Gonsenheimer Straße zum Spaziergang über den Golfplatz zum Gasthaus Zum Goldenen Ritter. Nichtläufer ab Uhr im Goldenen Ritter. Pankratius-Sitzung Budenheim. Die katholische Pfarrgemeinde St. Pankratius feiert am Freitag, 2. Februar ihre traditionelle Pfarrfastnacht. Um Uhr startet das närrische Treiben im Margot-Försch-Haus. Der Fastnachtsausschuss wird wieder ein buntes Programm rund um den Kirchturm präsentieren. Der Eintritt beträgt 9 Euro. Für die Verköstigung der Narrenschar ist gesorgt. Eintrittskarten gibt es ab dem 25. November zu den Geschäftszeiten im Guggemool das kreative Höfchen (Richard-Wagner-Straße 3). Die Aktiven können ihre Karten bis zum 18. November beim Sitzungspräsidenten Achim Eißfeller vorbestellen. Winning Moves Budenheim. Die VHS bietet am 25. November von bis 15 Uhr einen Kurs Winning Moves an, in dem die Teilnehmer innere Gelassenheit erlernen können. Bei dieser Entspannungsmethode werden Muskelanspannungen und Stresssymptome durch gezielte positive Bewegungen gelöst und so eine tiefe Entspannung ermöglicht. Alle Lebenserfahrungen sind im Körper gespeichert. In diesem Kurs werden die Teilnehmer gegensätzliche Bewegungsprinzipien erforschen, durch ihren Körper reisen und die Ausrichtung in der Mitte finden. Info und Anmeldung unter Telefon 06132/ oder vhs.budenheim@kvhs-mainz-bingen.de. Sie vermieten eine Wohnung? Mit einer Anzeige in der Heimatzeitung Budenheim finden Sie den richtigen Mieter! Anzeigenannahme unter Telefon 06722/9966-0

4 Nr November 2017 Budenheim Seite 4 Begge Peder präsentiert neues Programm Kommer nitt so! am 29. November im Bürgerhaus Budenheim Budenheim. Nach zwei Jahren praktisch ausverkaufter Mo gugge! -Tournee wird der hessische Comedian Peter Beck mit seinem mittlerweile sechsten Programm Kommer nitt so! neue haar- und zwerchfellsträubende Geschichten des von vielen lieb gewonnenen, obwohl per se gar nicht so liebenswürdigen, Begge Peder auf die Bühnen der Region bringen. Am 29. November wird er im Bürgerhaus Budenheim zu bewundern sein. Dieses Mal geht es um neue, sehr lustige und teils skurrile Geschichten zu neuen technischen Errungenschaften, Kreuzfahrten, Beerdigungen und anderen Katastrophen die dem Begge Peder, seiner Frau, seinen Nachbarn und Freunden oder auch all den anderen lieb gewonnenen Figuren aus seinem Umfeld passieren. Dieser Hausmeister ist schon ein Phänomen und Garant für einen rundum lustigen Abend! Kaum steht er in seiner Kluft auf der Bühne, gibt es kein Entrinnen mehr. Eine Lachsalve jagt die nächste und man befindet sich umgehend und mit allen Sinnen in Begge Peders Welt zwischen Jägerzaun und Sportlerheim, Familienzwist und scheinbar alltäglichen Erlebnissen. Diese werden von Peter Beck aber so köstlich, komisch und pointiert serviert, dass es immer wieder eine Freude ist. Die Mainzer Allgemeine Zeitung: Sein Publikum zwei Stunden in den Zustand ungezwungenen Dauerlachens zu versetzen ist eine Kunst, die auch namhafteren Entertainern nicht so selbstverständlich gelingt wie Peter Beck. Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr (Einlass 19 Uhr) und Karten gibt es bei Lotto am Eck in Budenheim, Kundencenter der AZ und Media Markt in Mainz sowie allen bekannten Vorverkaufsstellen und online beim Veranstalter unter Der Kreis-Chorverband hatte zur Herbsttagung nach Bodenheim in das Bürgerhaus Dolles eingeladen. Nach einer kurzen musikalischen Eröffnung durch den Gesangsverein Concordia Bodenheim begrüßte der Kreis-Vorsitzende Alexander Kreisel alle Anwesenden. Nach seinem kurzen Bericht und einem Ausblick auf 2018 wurden unter dem Tagesordnungspunkt Ehrungen zahlreiche Mitglieder für ihre langjährige aktive Mitgliedschaft geehrt. Von der Sängervereinigung Budenheim wurden folgende aktive Sänger geehrt: für 25 Jahre Toni Hofmann, für 40 Jahre Marlene Schäfer, Lisa Beicht und Heribert Schäfer, für 65 Jahre Hermann Avenarius, Hermann Reiter, Martin Schmitt und Horst Wald und für 70 Jahre Georg Schell. Die Aufnahme zeigt in der 1. Reihe (v.l.n.r.) Georg Schell, Lisa Beicht, Marlene Schäfer und Horst Wald, in der 2. Reihe Hermann Reiter, Heribert Schäfer, Hermann Avenarius und Martin Schmitt sowie in der 3. Reihe den Vorsitzenden Andreas Weil (es fehlt Toni Hofmann). Einladung zum Kaffeeklatsch Budenheim. Am Mittwoch, 15. November ist wieder Kaffeeklatsch im AllerWeltsTreff in der Binger Straße 16. Ab 16 Uhr gibt es Kaffee, Tee und selbst gebackenen Kuchen. Veranstalter ist der Arbeitskreis Miteinander der Kulturen. Klärschlamm wird verbrannt Mombach. Mit der Einrichtung der Baustelle auf dem Gelände des Zentralklärwerks in Mainz- Mombach starten noch in dieser Woche die Arbeiten an der geplanten Klärschlammverbrennungsanlage. Eine wichtige Nachricht für den Wirtschaftsbetrieb Mainz. Und das nicht nur, weil das Unternehmen Hauptgesellschafter der Thermischen Verwertung Mainz GmbH ist und die Anlage auf dessen Firmengelände entsteht: Eine unserer Hauptaufgaben ist die Reinigung der Abwässer aus Mainz und der Verbandsgemeinde Bodenheim, erklärt die Vorstandsvorsitzende Jeanette Wetterling. Den dabei entstehenden Klärschlamm müssen und wollen wir auch in Zukunft sicher und für den Gebührenzahler so günstig wie möglich entsorgen. Das garantiert uns die Verbrennungsanlage, die wir nun gemeinsam mit unseren kommunalen Partnern bauen werden. Positiveffekte, die das Projekt mit sich bringt: Durch den Verbrennungsprozess wird regenerativer Strom erzeugt und das gesamte Klärwerk damit energieneutral. Zudem profitiert das Mainzer Fernwärmenetz davon. Das aber erst mittelfristig. Denn auf die Baustelleneinrichtung folgen zuerst einmal die Tiefbauarbeiten. Die Entstehung des Gebäudes und der Einbau der Technik starten dann im kommenden Frühjahr. Und im Herbst 2018 so sehen es die Planungen vor werden die Bauarbeiten abgeschlossen sein. Danach stehen noch die abschließenden Tests und der Probebetrieb an. Klappt alles wie vorgesehen, wovon wir ausgehen, wird die Anlage Anfang 2019 ihre Arbeit aufnehmen können.

5 Nr November 2017 Budenheim Seite 5 Neuer Erweiterungsbau der Sportstätte in 2018 Startschuss für neue Heimat der Turngemeinde Budenheim Teil 2 Budenheim. In der letzten Ausgabe der Heimatzeitung wurde über den Startschuss für den neuen Erweiterungsbau der Turngemeinde Budenheim berichtet. Die Turngemeinde beschreitet mit dieser richtungweisenden Entscheidung den Weg zur Zukunftssicherung des Vereins und zugleich auch zum Erhalt des attraktiven Sportangebotes vor Ort. Denn die Sportstätten kommen in die Jahre und sollen dennoch neue Trends begleiten, zum Sport aufrufen, den Zusammenhalt der Bevölkerung stärken und nicht zuletzt die demografische Entwicklung berücksichtigen. Hier bekräftigt das sechsköpfige Projektteam um den Vereinsvorsitzenden Marc Schultheis, dass es an der Zeit war, den zum Teil sehr maroden Zustand der alten Turnhalle mit ihren Nebengebäuden zu beheben und den Verein für die Zukunft aufzustellen. Aus der Unterstützung im Vorstand und den Mitgliederversammlungen heraus rührte der Mut, den Neubau anzugehen. Das Vorhaben wurde vor über fünf Jahren angedacht und seither Schritt für Schritt umgesetzt. Die Schritte sind klein, oft unscheinbar. Und immer wieder finden in den Übungsstunden oder auf der Straße Gespräche mit interessierten Mitgliedern statt, werden Erwartungen, Lob und Anregung ausgesprochen, ebenso aber auch Bedenken formuliert. Verbindliche Abstimmungen in den Mitgliederversammlungen haben die Mitglieder von Anfang an in den Prozess einbezogen. Hinweise und Bedenken, die innerhalb und außerhalb der jährlichen Mitgliederversammlungen gegeben wurden, wurden in der gemeinsamen Planung von Projektgruppe und dem Architekturbüro Klein berücksichtigt. Selbstverständlich war es für das Projektteam von Beginn an, möglichst viele Menschen, für die die Turngemeinde eine Heimat ist, zu befragen, sie auf den Weg mitzunehmen, zu begeistern und weiterhin an den Verein zu binden. Dass dies gelingen wird, davon ist man im Team überzeugt. Wir betrachten alle Maßnahmen kritisch und diskutieren über jedes einzelne Gewerk. Unser allgegenwärtiges Ziel ist es, für den Neubau, preislich im mittleren Segment zu investieren und für eine gute Qualität in der Umsetzung zu sorgen. Zunächst war es wichtig, den bautechnischen Zustand der alten Halle zu verbessern, um den Erweiterungsneubau, der sich an die alte Halle anschmiegen wird, risikolos zu planen und in den kommenden Monaten umzusetzen, so Marc Schultheis. Schultheis fasst zusammen, dass dies im ersten Schritt mit der Sanierung des Schwingbodens und dem Fensteraustausch in der alten Turnhalle gut gelungen ist. Er hegt keinen Zweifel daran, dass der Abriss und die Neubauten ebenso gut über die Bühne gehen werden. Die Turngemeinde hält an ihrem Sport- und Gesundheitsangebot am alten Standort in Budenheim fest. Dafür leistet sie viel. Und das mit Unterstützung ihrer Mitglieder, der Gemeinde, des Kreisverbandes, der Sportbünde und nicht zuletzt der Budenheimer Volksbank. Wir haben in Budenheim unsere Wurzeln, so Schultheis und erinnerte an den Neubau der alten Turnhalle vor rund 40 Jahren. 1,5 Millionen Euro investiert der Verein in die komplette Sanierung des Bestandsgebäudes und in den Neubau. Davon werden alleine aus Fördergeldern rund 1,2 Millionen Euro generiert. Derzeit trifft sich das Projektteam im zwei- oder vierwöchentlichen Rhythmus und freut sich über personelle Unterstützung, auf Anregung und konstruktive Kritik. Gerne per unter projektteam@tgm-budenheim.de.

6 Nr November 2017 Budenheim Seite 6 Leuchtende Laternen, süße Brezeln und ein großes Feuer St. Martinsumzug in Budenheim am 11. November mit neuer Wegstrecke Budenheim. Am kommenden Samstag, 11. November findet in Budenheim wieder der jährliche St. Martinsumzug statt. Kinder mit ihren Familien und alle Freunde dieser Tradition sind herzlich eingeladen, sich um 18 Uhr am Rathaus (Berliner Straße 3) einzufinden und gemeinsam bei passender musikalischer Untermalung durch die Straßen zu ziehen. Auch in diesem Jahr werden wieder viele kreative und farbenfrohe Laternen den Budenheimer Abendhimmel erleuchten. Mit der neuen Wegstrecke durch die Wilhelmstraße, Heidesheimer Straße, Stefanstraße, Budenbergstraße, Hauptstraße und Bergstraße bis in die Untere Stefanstraße erleuchten die unzähligen Lichter diesmal vor allem die Straßen im alten Ortskern. Auch in diesem Jahr wird der Zug wieder von einem Reiter mit seinem Pferd angeführt, der mit seinem großen Mantel den heiligen Martin von Toursdarstellt. St. Martin erinnert auch heute noch an die Bedeutung der Nächstenliebe, welche die Kinder mit dem Licht ihrer Laternen in die Welt tragen. Bei Ankunft an den Gemeindewerken in der Unteren Stefanstraße werden mit Unterstützung der Budenheimer Volksbankkostenlos süße Martinsbrezeln an die ankommenden Kinder verteilt. Um den Abend gemeinsam ausklingen zu lassen, lädt ein großes Martinsfeuer der Freiwilligen Feuerwehr zum gemütlichen Beisammensein ein. Der Musikverein Marienborn wird auch hier für passende Musik sorgen. Um das besondere Ambiente rund um das leuchtende Spektakel genießen zu können, Festgottesdienst zum Reformationstag Die 95 Thesen waren kein religiöses Wohlfühlprogramm Budenheim. Zu einem Festgottesdienst anlässlich des 500-jährigen Reformationsjubiläums lud die evangelische Kirchengemeinde Budenheim ein. In der vollbesetzten Kirche konnten Pfarrer Dr. Stefan Volkmann und Pfarrvikarin Petra Eschmann zahlreiche Ehrengäste, unter anderem Father Wilfred von der katholischen Kirchengemeinde St. Pankratius und Bürgermeister Rainer Becker begrüßen. Über alle 95 Thesen wollte Dr. Volkmann seine Predigt nicht ausdehnen, hob daher die erste These hervor und zitierte ferner Martin Vorländer, einen theologischen Redakteur, dass die 95 Thesen kein religiöses Wohlfühlprogramm gewesen seien, aber trotzdem eine Lawine in s Rollen gebracht hätten. Musikalisch umrahmt wurde der Gottesdienst von der Kleinen Kantorei. Aus deren Reihen wurde Hildegard Duhr für 40 Jahre Zugehörigkeit geehrt und mit der Goldenen Ehrennadel des Chorverbandes ausgezeichnet. Im Anschluss an den Gottesdienst gab es die Gelegenheit, sich bei einem Empfang im alten Gemeindesaal mit Kaffee, Tee und kleinen Snacks für die Weiterfahrt nach Mainz zur Großen Luthertafel zu stärken. Eine große Anzahl von Budenheimer Gottesdienstbesuchern machte sich dann gemeinsam mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf den Weg zum Gutenbergbergplatz. Martin Luther war selbst Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Traueranzeige? Wir beraten Sie gerne persönlich. halten die Vereine für alle Besucherinnen und Besucher Bratwurst und Glühwein bereit; auch für die Kinder gibt es passende Getränke. Der Vereinsring und die Gemeinde Budenheim freuen sich, auch in diesem Jahr wieder viele Teilnehmer beim gemeinsamen St. Martinsumzug und dem abschließenden Martinsfeuer begrüßen zu dürfen. kein Kostverächter, daher wurden auf dem Theaterplatz Kürbissuppe, Fleischwurst, Luther-Bier, Katharina-von-Bora-Wein sowie alkoholfreie Getränke an alle kostenlos verteilt. Schauspieler mischten sich zwischen die Gäste und zitierten Luthers mitunter deftige und kontroverse Tischreden, Posaunen spielten auf, eine Thesentür lud zum Nachdenken ein und auf dem Motivwagen des Rosenmontagszuges 2017 zum Reformationsjubiläum konnten Selfies mit Luther geschossen werden. Mit dieser Veranstaltung, organisiert vom Dekanat Mainz, endete das Jubiläumsjahr. Chorleiterin Tatyana Kharina, Hildegard Duhr und Pfarrer Dr. Stefan Volkmann (v.l.n.r.). Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag 8.00 bis Uhr Freitag 8.00 bis Uhr Rheingau Echo Die besten Seiten unserer Region Industriestraße Geisenheim Telefon: 06722/ info@rheingau-echo.de Verlag GmbH

7 Nr November 2017 Budenheim Seite 7 Missionsessen für Bolivien Am 29. Oktober im Margot-Försch-Haus Budenheim. Rund 50 Personen haben sich am 29. Oktober zum Missionsessen im Margot- Försch-Haus versammelt. In diesem Jahr wurde das Projekt Tiquipaya Wasi Hilfe für verlassene Kinder in Bolivien vorgestellt. Wolfgang Buchmeier, seit 15 Jahren Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins, veranschaulichte mit einem berührenden Film die gesellschaftlichen Bedingungen des südamerikanischen Landes. Der Weg von wohlbehüteten Kindern zu Straßenkindern, die in das kriminelle Milieu abdriften, ist oft kurz: Ein Todesfall in der Familie, die Reise der Mutter in die Großstadt in der Hoffnung, etwas Geld für die Familie verdienen zu können schnell sind Kinder verlassen und müssen sich auf eigene Faust durchschlagen, als Schuhputzer, Ausrufer in Bussen oder als Bettler. Schnell merken die Kinder, dass es einfacher ist zu stehlen, als zu arbeiten. Viele betäuben sich mit Drogen, um das Leben erträglicher zu machen. In Cochabamba, der drittgrößten Stadt in Bolivien, hat 1989 ein junger Deutscher die schlechten Lebensbedingungen der Straßenkinder erkannt und beschlossen, etwas dagegen zu unternehmen. Er baute ein Haus, in dem heute bis zu 30 Kinder und Jugendliche leben. Sie werden psychologisch betreut und bei der Schulausbildung unterstützt. Wolfgang Buchmeier präsentierte mit eindrücklichen Fotos, wie die Straßenkinder dort aufgefangen werden und den Weg in ein geordnetes Leben zurückfinden, angefangen von der Möglichkeit Wäsche zu waschen über Fußballspielen bis hin zu einer Schulausbildung. Im Anschluss gab es den herzhaften Eintopf Locro, der in der Anden-Region sehr populär ist. In der Spendentonne kamen insgesamt 585 Euro zusammen, die vom Missionskreis mit Mitteln aus der Missionskollekte auf Euro aufgestockt werden. Nähere Informationen zum Projekt sind auf der Homepage des Vereins zu finden: kinder-bolivien.de. Spendenkonto: Hilfe für verlassene Kinder e.v., IBAN: E BIC: GENODEM1AHL. Mitglieder des Missionskreises mit Wolfgang Buchmeier (2. v.l.). Heimat-Zeitung Budenheim Der wöchentliche Blick in die Gemeinde und über die Gemeindegrenze hinaus. Sie möchten ein Inserat schalten? Rufen Sie uns an: 06722/ Bereitschaftsdienst Zentrale Mainz In Notsituationen, falls der Hausarzt oder andere behandelnde Ärzte nicht erreichbar sind: St. Vincenz und Elisabeth Hospital, An der Goldgrube 11, Mainz, Telefon: Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr bis Di. 7 Uhr, Di. 19 Uhr bis Mi. 7 Uhr, Mi. 14 Uhr bis Do. 7 Uhr, Do. 19 Uhr bis Fr. 7 Uhr. Fr. 16 Uhr bis Mo. 7 Uhr. Samstags und sonntags durchgängig. Feiertage: Vom Vorabend des feiertags, 18 Uhr, bis zum Folgewerktag, 7 Uhr. Nacht-, Sonntagsund Feiertagsdienste der Mainzer Krankenhäuser Für die stationäre Aufnahme und die ambulante Notfallversorgung sind an allen Tagen dienstbereit: Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Langenbeckstraße 1, Mainz, Tel.: 06131/17-0, St. Hildegardis-Krankenhaus Hildegardstraße 2, Mainz Tel /147-0, Fax 06131/ , St. Vincenz und Elisabeth Hospital An der Goldgrube 11, Mainz Tel /575-0, Fax: 06131/ , Notarzt, Rettungsdienst, Krankentransporte können über die Tel.-Nr /19222 angefordert werden. Notdienst-Regelung der Mainzer Kinderärzte mittwochs, an Wochenenden sowie an Feiertagen Dienstbereit sind: Am Samstag, 11. und Sonntag, 12. November 2017: Dr. Schneider, Alfred-Nobel-Straße 7 a, Mainz-Gonsenheim, Telefon 06131/470980; Am Mittwoch, 15. November 2017: Dr. Hahn/Dr. Wolf, Hauptstraße 144, Mainz-Mombach, Telefon 06131/ Die Anschriften der Notdienst versehenden Kinderärzte können auch über den Anrufbeantworter des eigenen Kinderarztes beziehungsweise die der anderen praktizierenden Kinderärzte in Erfahrung gebracht werden. Zahnärztlicher Notfalldienst Zu erfragen über: Ärztliche Notfalldienstzentrale Ingelheim, Telefon 06132/ Der für dringende Fälle eingerichtete Wochenend-Notfalldienst beginnt am Samstag um 8 Uhr und endet am Montag um 8 Uhr. An Feiertagen wird analog verfahren. Die dienstbereiten Zahnärzte haben an diesen Tagen folgende feste Sprechstunden eingerichtet: 10 bis 11 Uhr und 16 bis 17 Uhr. Es wird gebeten, den Notfalldienst möglichst während dieser Sprechstunden unter Vorlage der Krankenversichertenkarte (KVK) in Anspruch zu nehmen. Apotheken-Notdienst Diensthabende Apotheken können tagesaktuell per Telefon erfragt werden. In Budenheim sind die Ansagen über das Festnetz mit der Tel.-Nr Postleitzahl, also , abzufragen. Bei der Nachfrage über das Mobilfunknetz muss die Nummer verwendet werden. Giftnotruf Mainz Telefon 06131/19240 (Angaben ohne Gewähr)

8 Nr November 2017 Sport Seite 8 Fussballverein 1919 Budenheim e.v. 1. Mannschaft SV Bretzenheim 12 FV Budenheim 3:2 Nach drei Siegen in Folge reiste die Mannschaft zum Tabellennachbarn nach Bretzenheim. Es sollte ein echtes Spitzenspiel werden. Die ersten Chancen sicherten sich die Budenheimer, leider konnte davon keine zur Führung verwendet werden. Ein unnötiger Strafstoß brachte die Platzherren dann nach 20 Minuten in Führung. Diese konnte Jesse Maerz mit einer herrlichen Direktabnahme vor der Halbzeit noch egalisieren. Nach der Halbzeit gelang Philipp Nikolay mit einem Sololauf die umjubelte Führung. Doch leider hielt diese nur wenige Minuten an und die 12er glichen durch einen Schuss aus 30 Meter aus. Kurz vor Spielende gab man die sicheren Punkte dann noch aus der Hand und musste ohne zählbares die Heimreise antreten. Vorschau: Am kommenden Sonntag empfängt man die Gäste von Croatia Mainz zum nächsten Spitzenspiel. Anpfiff ist um Uhr. A-Jugend Kreisliga Appenheim/Ockenheim FV Budenheim 8:3 (2:1) Am Freitagabend führte der Weg zum Tabellenführer nach Appenheim/Ockenheim. Die Jungs aus Budenheim machten eine riesige erste Halbzeit, aber lagen unverdient mit 2:1 hinten (klares Abseitstor). Bis zur 70. Minute sah man keinen großen Unterschied zwischen den FV-Jungs und dem Gegner. Man lief immerhin mit 6 B-Jugend Spielern auf. Technisch und spielerisch hält man in dieser Liga voll mit. Die letzten 20 Minuten gingen klar an die Gastgeber, die dann körperlich und auch läuferisch überlegen waren. Die nächsten Spiele werden dann zeigen wo die Reise hingeht. Tore für die Schwarz-Gelben: Jannick Schwaab, Luca Dörr und Safak Polat. D-Junioren Kreisliga Mainz Bingen FV Budenheim - FSV Mainz 05 III 1:2 (1:1) Dank hervorragender Leistung im Kollektiv verlangten die FVB-Jungs den Mainzern alles ab und brachten sie fast zur Verzweiflung. Vor guter Kulisse und bei perfektem Fußballwetter erwischten die Budenheimer einen Blitzstart. Gabriel Oklopcic schloss in der 4. Spielminute einen gut gefahrenen Konter zur 1:0 Führung ab und sorgte damit für noch bessere Stimmung im budenheimer Waldstadion. In Folge rannten die 05er Sturm auf das FVB-Gehäuse, doch bissen sich immer wieder die Zähne am gut sortierten und aggressiv verteidigenden Gastgeberteam aus. Aus Abseits verdächtiger Position erzielten die Gäste in der 23. Spielminute dann doch noch den verdienten Ausgleich. Mit diesem Ergebnis ging es dann in die Halbzeitpause und beide Teams konnten erst einmal durchatmen. In der zweiten Hälfte wurde das Spiel noch spannender. Der FVB stand tief, verteidigte gut und setzte auf Konter. Gerade als die Budenheimer den Favoriten besser im Griff hatten, schoss ein 05er in der 44. Spielminute unhaltbar aus 25 Metern die 2:1 Führung. In der Schlussphase spielten beide Mannschaften dann mit offenem Visier und boten den Zuschauern großes Kino. Die beste und letzte Möglichkeit des Spiels hatten die Jungs des FVB zwei Minuten vor dem Abpfiff. Nach schönem Doppelpass und gutem Abschluss fanden sie aber im mainzer Keeper ihren Meister. Es spielten: Finn Ludwig, Bene Lachner, Ben Herberg, Luis Wachsmuth, Florian Beirle, Nicolas Beckmann, Alessio Leo, Tobias Schneider, Maximilian Degenhardt, Finn Limbacher, Gabriel Oklopcic (1) und Philipp Böving. Hassia Bingen II - FV Budenheim 1:1 (0:1) Furchtlos und unbeeindruckt traten die Jungs des FVB bei der Torfabrik aus Bingen (60:3) an, die bis dato noch ohne Punktverlust war. Budenheim erwischte einen Superstart und drückte von Beginn an auf das binger Tor, nur der Pfosten verhinderte zweimal den Rückstand des Tabellenführers. Nach zwölf Minuten war das Glück der Hassia dann aufgebraucht und Tom Schenk verwandelte sehenswert einen Freistoß. Danach kam es zum offenen Schlagabtausch, beide Mannschaften hatten gute Tormöglichkeiten und die Partie wurde immer intensiver. Die Budenheimer verteidigten mir Herz und Leidenschaft, einer kämpfte für den anderen. Erst in der 48. Spielminute gelang es den Bingern den Ausgleich zu erzielen, zuvor verzweifelten sie regelrecht am bärenstarken FVB- Keeper Finn Ludwig und dessen Vordermannschaft. Bei diesem Ergebnis blieb es dann. Dank einer überragenden Teamleistung und überragendem Einsatz entführten die schwarz/gelben einen Punkt aus Bingen. Es spielten: Finn Ludwig, Ben Herberg, Bene Lachner, Nicolas Beckmann, Florian Beirle, Alessio Leo, Tom Schenk (1), Luis Wachsmuth, Gabriel Oklopcic, Julian Lachner, Dominik Somogyvari, Philipp Böving und Matteo Walenta. D2-Jugend 1. Kreisklasse SG Saulheim/Partenheim FV Budenheim II 0:7 (0:2) Im Spiel beim Tabellenletzten aus Saulheim ging es vor allem darum, den Gegner nicht zu unterschätzen. Auf dem schwer bespielbaren Hartplatz gelang den FV-Jungs aber gleich ein perfekter Start und man führte nach sechs Spielminuten schon mit 2:0. Auch im weiteren Spielverlauf ließen die schwarzgelben Budenheimer nicht mehr viel anbrennen und erzielten dann in der 2. Spielhälfte die Tore zu dem ungefährdeten Auswärtserfolg. Durch die gleichzeitige Niederlage des SC Lerchenberg eroberte man nebenbei auch wieder die Tabellenführung zurück Für Budenheim spielten: Nicolas Berg (Tor), Tudor Blanaru (1), Jonas Böhm, Merdan Dalman (1), Max Degenhardt (3), Finn Held (1), Tobias Schneider,Yannick Stenner(1), Niklas Viviani, Nils Volz und Jaiden Winter. F1-Jugend FV Budenheim - TSV Zornheim 8:2 (4:1) Am frühen Samstagmorgen stand das nächste Heimspiel der F1 an. In den ersten sechs Minuten brach im Budenheimer Spiel förmlich ein Vulkan aus. In dieser kurzen Zeit führte man nämlich schon mit 4:0. Zweimal Berat Genc (einmal wunderschön per Kopf) sowie Lennart Wolf und Maris Milosevic waren die Torschützen. Die letzten Minuten der ersten Hälfte verschlief man dann und kassierte noch ein Tor. Kurz nach der Halbzeit kam Zornheim sogar auf 4:2 ran. Jetzt legten die Hausherren wieder los. Binnen sieben Minuten fielen wieder vier Tore. Jasin Shbita und dreimal Maris Milosevic, der unter anderem mit einem gekonnten Heber über den Torwart glänzte, markierten die Tore. Fazit nach diesem tollen Spiel: Die Mannschaft war durch die Bank hochkonzentriert. Die Abwehr stand klasse (insbesondere Otto John), das Spiel wurde von hinten nach vorne mit tollen Spielzügen aufgebaut. Die kämpferische Leistung war besonders hervorzuheben. Hohes Laufpensum von jedem einzelnen. Die Zuschauer wurden über die gesamte Spielzeit sehr gut unterhalten. Für Budenheim spielten: Julian Chiara (Tor), Vincent Engel, Otto John, Maris Milosevic (4), Lennart Wolf (1), Jasin Shbita (1), Berat Genc (2), Theo Lachner, Julian Frorath, Silas Luy und Tillmann Uebe. Tennisfreunde beim Lotto Team Cup Budenheim. Beim letzten Turnier des Lotto Team Cups beim TC Rot-Weiß Worms waren Thomas Bernhard und Jonas Hahne von den Tennisfreunden Budenheim mit im Hauptfeld. Beide hatten die gesamte Saison hinweg mit ihren Mannschafts- und Vereinskollegen an den verschiedenen Turnieren des Lotto Team Cups teilgenommen und Punkte für die Vereinswertung gesammelt. Nun wollten sie die letzten Punkte ergattern und mit einem tollen Ergebnis die Saison beenden. Das Turnier in Worms endete zufriedenstellenden für die Tennisfreunde Budenheim. Aus ihren vier Spielen konnten die beiden Vereinsvertreter 200 Punkte für die Vereinswertung sichern, wobei ein Spiel gegeneinander bestritten werden musste. Dies resultierte in einem tollen Endergebnis in der Vereinswertung: Punkte für die Tennisfreunde Budenheim. Damit sicherten sie sich bei ihrer ersten Teilnahme am Lotto Team Cup gleich Platz 3 (von 159 Vereinen) und konnten sich über ein kleines Preisgeld freuen.

9 Nr November 2017 Sport Seite 9 Claus-Peter Rathje gewinnt Deutsche Meisterschaft Budenheimer Orientierungsläufer siegte in Eberswalde Budenheim. Die Deutschen Meisterschaften der Orientierungsläufer fanden in diesem Jahr in Eberswalde im Nordosten der Republik statt. Eine weite Anreise für Claus-Peter Rathje, die sich gelohnt hat. Er gewann in seiner Altersklasse (H 75) und schlug dabei die weitaus höher eingeschätzten Konkurrenten. Im letzten Jahr konnte er über diese Distanz schon überraschend Dritter werden. In diesem Jahr war aber bis kurz vor dem Wettkampf nicht klar, ob er diesen Erfolg wiederholen könnte. Eine hartnäckige Erkältung, die erst kurz vor dem Saisonhöhepunkt auskuriert war, hatte alle Trainingspläne über den Haufen geworfen. Mit einer Podestplatzierung hatte er daher nicht gerechnet. Auch weil er mit dem gesamten Rennen kurz nach seinem Zieleinlauf nicht zufrieden war. Er zeigte sich daher überrascht, nachdem die Platzierung nach den Zieleinläufen der Konkurrenz feststand. Seine einzige Erklärung in diesem Moment: Ich habe wohl nur gewonnen, weil die anderen noch mehr Fehler gemacht haben. Die Wettkampfanalyse scheint nicht ganz abwegig, denn der Ausrichter ESV Lok Schöneweide hatte einen ehemaligen Truppenübungsplatz als Wettkampfzentrum ausgewählt. Zusammen mit dem angrenzenden Wald hatten die Teilnehmer vor allem durch diffizile Höhenformationen viel technischen Anspruch zu bewältigen. Einen Anspruch, mit dem viele Läufer nicht zurechtkamen und die Fehlerquote mit daraus resultierenden Zeitverlusten oft sehr hoch war. Da Orientierungslauf aus zwei Komponenten, Orientieren und Laufen, besteht, muss beides an einem Tag zusammenpassen, um zu gewinnen. Eine super Laufleistung nutzt nichts, wenn es mit dem Orientieren nicht klappt. Bei diesem Wettkampf hat die Kombination bei Claus- Peter Rathje wohl am besten gepasst und die TGM hat erstmals einen Deutschen Meister über die Klassikdistanz in seinen Reihen. Claus-Peter Rathje. Im Hornissennest zugestochen Sportfreunde gewinnen in Mundenheim das dritte Auswärtsspiel in Folge Budenheim. Die drei Mannschaften an der Tabellenspitze der Oberliga RPS sind am vergangenen Wochenende noch enger zusammengerückt: Nach dem Heimsieg der HF Illtal gegen TVZ Zweibrücken weisen nun alle drei Spitzenteams zwei Minuspunkte auf. Denn auch die Sportfreunde haben ihre Siegesserie fortgesetzt und beim 27:23-Erfolg beim VTV Mundenheim ihr drittes Auswärtsspiel in Folge gewonnen. Edgar Antosch berichtet: Die Hornissen vom VTV Mundenheim stachen zu Beginn des Spiels gleich zwei Mal zu, doch Kevin Knieps, Sören Dübal, Marvin Heidig, Benjamin Kröhle und Lukas Scheer brachten die Sportfreunde Budenheim bis zur zwölften Spielminute mit 7:5 in Führung. In einem kämpferisch harten Spiel hielten die schwarz-gelben Hornissen dagegen, sodass bei einem knappen 13:12-Vorsprung für die Gästemannschaft die Seiten gewechselt wurden. Die Halbzeitansprache des Sportfreunde-Trainers Thomas Gölzenleuchter fruchtete: Ein körperbetontes Abwehrspiel und konzentrierter Angriffswirbel ließen das kurze Aufbrummen der Gastgeber (14:16, 37. Minute) verstummen. Hinzu kam, dass Torwart Christian Kosel sein Nest dicht machte und den Hornissen mit vielen Paraden den Stachel zog. Tabellennachbar kommt in die Waldsporthalle Sportfreund Benjamin Kröhle erwischte einen Sahnetag und kam über Rechtsaußen immer wieder zu Torerfolgen, zudem zeigte Johannes Sturm mit seinen vier Toren eine starke Leistung. Neben Christian Kosel im Tor erledigten auch Eike Rigterink, Philipp Be- cker und Manuel Blezinger ihre Defensivaufgabe mit Bravour, indem sie die Einflugschneise in der Mitte dicht machten. Am Ende stand ein letztlich ungefährdeter 27:23-Auswärtssieg beim Tabellen-Sechsten. Vorschau: Am kommenden Samstag, 11. November steht ab 19:30 Uhr endlich wieder ein Heimspiel in der Bundeheimer Waldsporthalle an. Die Sportfreunde erwarten als aktueller Tabellendritten mit 18:2 Punkten das Der formstarke Benjamin Kröhle erwischte gegen Mundenheim erneut einen Sahnetag. (Archivfoto: Sportfreunde Bundeheim / Ingo Fischer) mit 13:7 Punkten viertplatzierte Team des SV Zweibrücken und freuen sich über viele Zuschauer in der Grünen Hölle. Spieler und Tore: Christian Kosel und Jannik Gippert im Tor, Johannes Sturm (4), Lorenzo Lang, Lukas Scheer (4), Marvin Heidig (2), Sören Dübal (2), Lukas Nagel (3), Eike Rigterink (2), Lukas Sturm (2), Kevin Knieps (2/1), Philipp Becker, Manuel Blezinger (1/1) und Benjamin. Kröhle (5) auf dem Feld.

10 Nr November 2017 Öffentliche und amtliche Bekanntmachungen Seite 10 Gemeindeverwaltung Budenheim: Tel Fax Gemeindewerke Budenheim: Tel Fax info@gemeindewerke-budenheim.de Störungsmeldungen nach Dienstschluss: Gas/Wasser: Tel / Strom: Tel / Polizei: Tel. 110 Feuerwehr: Tel. 112 Polizeiinspektion II, Mainz: Tel / Rettungsdienst/Notarztwagen: Tel / Bereitschaftsdienst Zentrale Mainz: Tel Umwelttelefon der Stadtverwaltung Mainz: Tel / Kreisverwaltung Mainz-Bingen: Tel / Sprechstunde der Kreisverwaltung (Fachstelle Asyl und Integration) im Rathaus Budenheim, 1. OG Zimmer 23: jeden Donnerstag von Uhr; in dringenden Fällen Auskünfte unter Tel / , 3322, 3334 Bekanntmachung Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn Berner Straße Limburg an der Lahn Telefon 06431/ Telefax 0611/ info.afb-limburg@hvbg.hessen.de Amtliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn für den Geltungsbereich der Gemeinde Budenheim und der Stadt Oestrich- Winkel Aktenzeichen: F 1404 Eltville-Rauenthal Eltville am Rhein, den Flurbereinigungsverfahren F 1404 Eltville-Rauenthal Rheingau-Taunus-Kreis Ladung zum Anhörungstermin zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses im TG 7 tlw. und Teilgebiet 9 und Ladung zur Anhörung nach 28 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses nach 32 FlurbG im Teilgebiet 7 tlw. und Teilgebiet 9 und zur vorläufigen Anordnung nach 36 FlurbG vom für die Bereitstellung der Flächen zur Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen im Teilgebiet 7 tlw. und Teilgebiet 9 Im Flurbereinigungsverfahren Eltville-Rauenthal wird gemäß 32 Flurbereinigungsgesetz vom (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung der Anhörungstermin zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses im Teilgebiet 7 tlw. und Teilgebiet 9 und der Anhörungstermin nach 28 HVwVfG zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses nach 32 FlurbG im Teilgebiet 7 tlw. und Teilgebiet 9 und zur vorläufigen Anordnung nach 36 FlurbG vom für die Bereitstellung der Flächen zur Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen im Teilgebiet 7 tlw. und Teilgebiet 9 einschließlich der Rodung der Weinberge auf Mittwoch, den um 10:00 Uhr im Besprechungsraum (1. Stock, Zimmer 1.15) im Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Große Hub 2, in Eltville am Rhein anberaumt. Die Ergebnisse der Rebaufwuchsbewertung im Teilgebiet 7 tlw. und Teilgebiet 9 werden am Dienstag, den in der Zeit von 8:30 Uhr 12:00 Uhr zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, im Besprechungsraum, 1. Stock, Zimmer 1.15, Große Hub 2, Eltville am Rhein ausgelegt. Jedem Beteiligten wird ein Auszug über die Ergebnisse der Rebaufwuchsbewertung im Teilgebiet 7 tlw. und Teilgebiet 9 zugestellt. Falls mehrere Eigentümer an einem Besitzstand beteiligt sind, erhält der Bevollmächtigte oder Vertreter der Miteigentümer den Auszug. Der Empfänger hat diesen den übrigen Miteigentümern zugänglich zu machen. Einwendungen gegen die Rebaufwuchsbewertung im Teilgebiet 7 tlw. und Teilgebiet 9 sind in dem Anhörungstermin am mündlich oder schriftlich gegenüber der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Große Hub 2, in Eltville am Rhein vorzubringen. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Rebaufwuchsbewertung im Teilgebiet 7 tlw. und Teilgebiet 9 durch die Flurbereinigungsbehörde, das Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn festgestellt. Die Feststellung wird öffentlich bekannt gemacht. Im Auftrag Sauer Bekanntmachung Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn Berner Straße Limburg an der Lahn Telefon 06431/ Telefax 0611/ info.afb-limburg@hvbg.hessen.de Amtliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn für den Geltungsbereich der Gemeinde Budenheim und der Stadt Oestrich- Winkel Aktenzeichen: F941 Eltville-Walluf, F 1002 Eltville-Sonnenberg Eltville am Rhein, den Flurbereinigungsverfahren F 941 Eltville-Walluf Flurbereinigungsverfahren F 1002 Eltville-Sonnenberg Rheingau-Taunus-Kreis Ladung zum Anhörungstermin zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses im TG 7 von Eltville-Walluf und im TG 8 von Eltville-Sonnenberg und Ladung zur Anhörung nach 28 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses nach 32 FlurbG im Teilgebiet 7 von Eltville-Walluf und Teilgebiet 8 von Eltville-Sonnenberg und zur vorläufigen Anordnung nach 36 FlurbG vom für die Bereitstellung der Flächen zur Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen im Teilgebiet 7 von Eltville-Walluf und Teilgebiet 8 von Eltville-Sonnenberg Im Flurbereinigungsverfahren Eltville-Walluf und Eltville-Sonnenberg wird gemäß 32 Flurbereinigungsgesetz vom (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung der Anhörungstermin zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses im Teilgebiet 7 von Eltville-Walluf und Teilgebiet 8 von Eltville-Sonnenberg und der Anhörungstermin nach 28 HVwVfG zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses nach 32 FlurbG im Teilgebiet 7 von Eltville-Walluf und Teilgebiet 8 von Eltville-Sonnenberg und zur vorläufigen Anordnung nach 36 FlurbG vom für die Bereitstellung der Flächen zur Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen im Teilgebiet 7 von Eltville-Walluf und Teilgebiet 8 von Eltville-Sonnenberg einschließlich der Rodung der Weinberge auf Mittwoch, den um 10:00 Uhr im Besprechungsraum (1. Stock, Zimmer 1.15) im Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Große Hub 2, in Eltville am Rhein anberaumt. Die Ergebnisse der Rebaufwuchsbewertung im Teilgebiet 7 von Eltville-Walluf und Teilgebiet 8 von Eltville-Sonnenberg werden am Dienstag, den in der Zeit von 8:30 Uhr 12:00 Uhr zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, im Besprechungsraum, 1. Stock, Zimmer 1.15, Große Hub 2, Eltville am Rhein ausgelegt. Jedem Beteiligten wird ein Auszug über die Ergebnisse der Rebaufwuchsbewertung im Teilgebiet 7 von Eltville-Walluf und Teilgebiet 8 von Eltville-Sonnenberg zugestellt. Falls mehrere Eigentümer an einem Besitzstand beteiligt sind, erhält der Bevollmächtigte oder Vertreter der Miteigentümer den Auszug. Der Empfänger hat diesen den übrigen Miteigentümern zugänglich zu machen. Einwendungen gegen die Rebaufwuchsbewertung im Teilgebiet 7 von Eltville-Walluf und Teilgebiet 8 von Eltville-Sonnenberg sind in dem Anhörungstermin am mündlich oder schriftlich gegenüber der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Große Hub 2, in Eltville am Rhein vorzubringen. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Rebaufwuchsbewertung im Teilgebiet 7 von Eltville-Walluf und Teilgebiet 8 von Eltville-Sonnenberg durch die Flurbereinigungsbehörde, das Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn festgestellt. Die Feststellung wird öffentlich bekannt gemacht. Im Auftrag Sauer Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung des Amts für Bodenmanagement Limburg an der Lahn für den Geltungsbereich der Stadt Oestrich- Winkel und der Gemeinde Budenheim AZ: F 795, Flurbereinigungsverfahren F795 Eltville-Hattenheim, Rheingau-Taunus-Kreis Teilgebiet 13: Vorläufige Besitzeinweisung gem. 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und Überleitungsbestimmungen gem. 62 Abs. 3 und 66 FlurbG I. Anordnung Im Flurbereinigungsverfahren Eltville-Hattenheim, Rheingau-Taunus-Kreis, wird gemäß 65 Abs. 2 in Verbindung mit den 62, 70 und 71 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom

11 Nr November 2017 Öffentliche und amtliche Bekanntmachungen Seite (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung, die vorläufige Besitzeinweisung in die neuen Grundstücke für das Teilgebiet 13 angeordnet. Gleichzeitig treten die Überleitungsbestimmungen, die einen Bestandteil dieser Anordnung bilden, in Kraft ( 65 und 62 Abs. 2 und 3 FlurbG). Der für die Bewertung des eingebrachten Grundbesitzes (Gesamtwert des Grund und Bodens) und der Landabfindung (Gesamtwert des Grund und Bodens) maßgeblicher Stichtag wird gemäß 44 Abs. 1 Satz 4 FlurbG auf den festgesetzt. Das Teilgebiet 13 mit den Lagen Hattenheim, Waldbachstraße 44 bis 80, Dyckerhoffstraße 1 3, Mühlpfad 2 bis 26, Boxberger Pfad 1 bis 7, Wilhelmstraße 2 bis 12, Mühlwiese und Kirschwiese in Größe von 5,39 ha ist abgegrenzt im Westen durch die Waldbachstraße, den Mühlpfad und die Wilhelmstraße, im Norden durch den Ortsrand, im Osten durch den Leimersbach, den Boxberger Pfad und den Weinbergweg am Engelsmannsberg sowie im Süden durch das Bundesbahngelände. II. Allgemeine Hinweise 1.Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand wird durch die Überleitungsbestimmungen vom , die gemeinsam mit dem Vorstand der Teilnehmergesellschaft aufgestellt wurden, geregelt. Mit den darin festgesetzten Zeitpunkten gehen der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke auf die in der neuen Feldeinteilung benannten Empfänger über. Die Besitz- und Nutzungsrechte an den alten Grundstücken erlöschen. Nach Maßgabe der Überleitungsbestimmungen müssen die neuen Grundstücke anstelle der bisherigen in Bewirtschaftung genommen werden. Die Erzeugnisse der neuen Grundstücke treten in rechtlicher Beziehung an die Stelle der Erzeugnisse der alten Grundstücke. Soweit an Erzeugnissen oder sonstigen Bestandteilen besondere Rechtsverhältnisse bestehen können, gilt der Empfänger als Eigentümer der neuen Grundstücke. Wegen der sonstigen Regelungen wird auf den weiteren Inhalt der Überleitungsbestimmungen Bezug genommen. 2. Die nach den 34 und 85 Nr. 5 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums bleiben bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes bestehen. Deshalb dürfen soweit in den Überleitungsbestimmungen nichts anderweitiges festgesetzt ist auch weiterhin Änderungen der Nutzungsart, die über den Rahmen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen (z. B. Beseitigung bzw. Neuanlage von Obstbaumanlagen, Errichtung oder Veränderung von Bauwerken und Einfriedungen sowie die Beseitigung von Bäumen, Beerensträuchern, Hecken usw.) nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden. 3. Durch die Anordnung der Vorläufigen Besitzeinweisung wird Widersprüchen, die von den Beteiligten bei der späteren Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes bzw. dessen Nachträge, insbesondere gegen die Abfindung und Zuteilung der neuen Grundstücke, erhoben werden, nicht vorgegriffen. Änderungen des Flurbereinigungsplanes und Änderungen der in Besitz eingewiesenen Grundstücke sind unbeschadet dieser Anordnung nach wie vor möglich. Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung enden mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes ( 61 bzw. 63 FlurbG). 4. Die Eigentumsverhältnisse werden durch die vorläufige Besitzeinweisung nicht berührt. Das Eigentum an den neuen Grundstücken geht auf die Beteiligten erst zu dem in der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung bestimmten Zeitpunkt über. Sie wird in einem späteren Verfahrensabschnitt erlassen. 5. Die Beteiligten können zwar bis zur Bekanntmachung der rechtlichen Ausführung des Flurbereinigungsplanes nach 61 oder 63 FlurbG noch über die alten (eingebrachten) Grundstücke grundbuchmäßig verfügen; an die Stelle der alten Grundstücke treten aber in rechtlicher Hinsicht demnächst die neuen Grundstücke. Es sollte deshalb von grundbuchmäßigen Änderungen abgesehen werden. Wenn trotzdem über ein Grundstück verfügt werden muss, sollte vorher das Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn über die beabsichtigte Rechtsänderung unterrichtet werden. 6. Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder auf Regelung des Pachtverhältnisses ( 69 und 70 FlurbG) sind soweit sich die Beteiligten nicht einigen können gemäß 71 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser Anordnung beim Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. III. Auslegung der Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung und der Überleitungsbestimmungen Je ein Ausdruck dieser Anordnung mit Begründung und der Überleitungsbestimmungen liegen vom ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, einen Monat lang während den üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung Eltville am Rhein zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Darüber hinaus sind die Anordnung, die Überleitungsbestimmungen und die Karte über die Internetadresse abrufbar. IV. Bekanntgabe und Erläuterung der neuen Feldeinteilung Die Beteiligten haben bei den so genannten Abfindungsvereinbarungsverhandlungen Karten über die neuen Abfindungsgrundstücke erhalten. Die neue Feldeinteilung wird, soweit bisher noch nicht geschehen, auf Antrag an Ort und Stelle erläutert. V. Gründe für die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung gemäß 65 FlurbG liegen vor. Die Grenzen der neuen Grundstücke im Teilgebiet 13 sind in die Örtlichkeit übertragen worden. Endgültige Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke liegen vor. Das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten steht fest und der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurde gemäß 62 Abs. 2 FlurbG zu dieser Anordnung gehört. Die vorläufige Besitzeinweisung wird angeordnet, damit die Teilnehmer möglichst frühzeitig in Besitz und Nutzung ihrer neuen Grundstücke und damit in den Genuss der durch das Flurbereinigungsverfahren bewirkten Vorteile kommen. Die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung zu dem festgesetzten Zeitpunkt ist notwendig, um die neuen Grundstücke noch in diesem Wirtschaftsjahr in Besitz, Verwaltung und Nutzung der Empfänger übergeben zu können und dadurch die ordnungsgemäße Bestellung der Abfindungsgrundstücke zu ermöglichen. Im Übrigen haben sich die Beteiligten in betriebswirtschaftlicher Hinsicht bereits auf den Besitzübergang in diesem Jahr eingestellt. Die Unsicherheit über die künftige Gestaltung des Grundbesitzes entfällt und somit können Nutzungsplanungen auf eine konkrete Grundlage gestellt werden. Nachteile, zum Beispiel die Zerschneidung alter Grundstücke durch die Herstellung der neuen gemeinschaftlichen Anlagen oder Ernteausfälle, können dadurch vermieden werden. Eine sofortige Regelung der tatsächlichen Besitz- und Nutzungsverhältnisse ist daher geboten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung und die Überleitungsbestimmungen kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn Flurbereinigungsbehörde Berner Straße 11, Limburg a. d. Lahn erhoben werden. Die Erhebung des Widerspruchs ist innerhalb vorgenannter Frist auch beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Obere Flurbereinigungsbehörde Schaperstraße 16, Wiesbaden möglich. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem 1. Tag der Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn Berner Straße Limburg an der Lahn Eltville am Rhein, den Im Auftrag M. Sauer, Verfahrensleiter Bekanntmachung Versteigerung von Fundsachen Vom Fundamt der Gemeindeverwaltung Budenheim werden am 16. November 2017 ab Uhr folgende Fundgegenstände, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, öffentlich meistbietend versteigert: Zwei Herrenfahrräder, fünf Damenfahrräder, drei Jugendfahrräder, vier Mountainbikes, ein Rennrad, ein Cityroller, ein Kinderwagen, eine Motorsäge, drei Goldarmbänder, eine Kinderspieluhr, ein Halstuch, eine Damenhandtasche, eine goldene Herrenarmbanduhr, eine Kinderuhr, ein paar Creolen, zwei Handys, eine blaue Regenjacke, ein schwarzer Sportbeutel mit Inhalt, eine grüne Sporttasche mit Inhalt. Die Versteigerung findet im Keller des Rathauses, Berliner Str. 3 statt. Die Gegenstände können eine halbe Stunde vor Beginn der Versteigerung Besichtigt werden. Budenheim, den Gemeindeverwaltung Budenheim (Becker) Bürgermeister Bekanntmachung Gemeinde Budenheim Einladung zu einer Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 15. November 2017, Uhr, in den Sitzungssaal des Rathauses, Berliner Str. 3 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Mitteilungen 2. Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters;

12 Nr November 2017 Öffentliche und amtliche Bekanntmachungen Seite 12 Stellenausschreibung 3. Jahresabschluss 2016 der Wohnungsbaugesellschaft Budenheim GmbH; Wirtschaftsplan 2018 der Wohnungsbaugesellschaft Budenheim GmbH 4. Annahme von Spenden / Sponsoring 5. Vergabeangelegenheiten; Modernisierung der Funkeinsatzzentrale (FEZ) 6. Konzeption Naturnaher Kindergarten Wunderwald 7. Anträge 7.1 Antrag 5/2017 der CDU vom zur optischen Gestaltung der Fußgängerunterführung in der Hauptstraße 8. Anfragen Nichtöffentlicher Teil 9. Mitteilungen 10. Anfragen 11. Personalangelegenheiten 12. Verschiedenes Budenheim, 06. November 2017 (Rainer Becker) Bürgermeister Bekanntmachung Seniorentreff 60 plus der Gemeinde Budenheim in der Erwin- Renth-Str. 15 Montag, Uhr Sitztanz (1 Euro) Uhr Wir spielen Kniffel Uhr Parkinson Gymnastik Dienstag, Uhr Activity Uhr Probe Seniorenchor Mittwoch, Uhr Filzen Donnerstag, Uhr Gymnastik (1 Euro) Uhr Gedächtnistraining Freitag, Uhr Geselliges Zusammensein mit der Awo Budenheim Uhr Bingo - Donnerstags von Uhr Sprechstunde des Pflegestützpunkts (Herr Mottl): Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege - Einkaufsdienst für Senioren: dienstags (Netto) und freitags (Rewe) Um telefonische Anmeldung einen Tag vorher wird gebeten (06139/1490). Budenheim Gemeindeverwaltung Budenheim (Rainer Becker) Bürgermeister Bekanntmachung Jugendtreff der Gemeinde Budenheim in der Grund- und Realschule plus Budenheim / Mainz-Mombach (Eingang über Schulhof) Montag, Uhr Offener Treff Dienstag, Uhr Offener Treff: BlueBox-Kreativ: Bilder-Collagen II Mittwoch, Uhr BlueBox-KIDZ Donnerstag, Uhr Offener Treff Freitag, Uhr Offener Treff: BlueBox KüchenDingsBums Samstag, Uhr BlueBox-Weekend: Werkstatt: OPEN-Schild Budenheim Gemeindeverwaltung Budenheim (R. Becker) Bürgermeister Bekanntmachung 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Gemeindewerke Budenheim AöR (GwB) vom 12. November 2009, geändert durch Satzung vom 12. November Der Verwaltungsrat der GwB hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO), der 2, 7, 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Landesabwasserabgabengesetzes (LAbwAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Artikel 1 Änderungen 6 erhält folgende Fassung: 6 Beitragsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung (1) Der Beitragsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung ist die mögliche Abflussfläche. Zu ihrer Ermittlung wird die nach 5 Nr. 1, 2, 3, 6, 7 und 8 ermittelte Grundstücksfläche mit der Grundflächenzahl nach Absatz 2 oder Faktoren nach Absatz 3 vervielfacht. Bei Grundstücken, die als Sportplatz, Festplatz, Freizeitanlage oder Friedhof genutzt werden ( 5 Nr. 5), gilt als mögliche Abflussfläche die tatsächliche Grundstücksfläche vervielfacht mit den Faktoren nach Abs. 3. (2) Als Grundflächenzahl werden angesetzt: 1. Soweit ein Bebauungsplan besteht, gilt die darin festgesetzte höchst-zulässige Grundflächenzahl. 2. Soweit kein Bebauungsplan besteht oder in einem Bebauungsplan keine Grundflächenzahlen festgesetzt sind und die gewichtete Grundstücksfläche auch nicht aus anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes ermittelt werden kann, gelten die folgenden Werte als Grundflächenzahl: a) Kleinsiedlungsgebiete ( 2 BauN- VO) 0,2 b) Wochenendhaus-, Ferienhaus- und Campingplatzgebiete ( 10 BauN- VO) 0,2 c) Gewerbe- und Industriegebiete ( 8 u. 9 BauNVO) 0,8 d) Sondergebiete ( 11 BauNVO) 0,8 e) Kerngebiete ( 7 BauNVO) 1,0 f) sonstige Baugebiete und nicht einer Baugebietsart zurechenbare Gebiete (sog. diffus bebaute Gebiete) 0,4 (3) Für die nachstehenden Grundstücksnutzungen wird die nach 5 ermittelte Grundstücksfläche mit folgenden Faktoren vervielfacht: 1. Sportplatzanlagen (Hartplätze und Naturrasen) a) ohne Tribüne 0,1 b) mit Tribüne 0,5 2. Sportplatzanlagen (Kunstrasen) a) ohne Tribüne 0,7 b) mit Tribüne 0,9 3. Freizeitanlagen, und Festplätze a) mit Grünanlagencharakter 0,1 b) mit umfangreichen baulichen Anlagen und Befestigungen (z.b. Pflasterung, Asphaltierung, Rollschuhbahn 0,8 4. Friedhöfe 0,1 (4) Abweichend von Absatz 2 Nr. 2 wird für die nachstehenden Grundstücksnutzungen die nach 5 Nr. 2 ermittelte Grundstücksfläche mit folgenden Faktoren vervielfacht: 1. Befestigte Stellplätze und Garagen 0,9 2. Gewerbliche und industrielle Lager- und Ausstellungsflächen mit umfangreichen baulichen Anlagen und Befestigungen (z.b. Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe) 0,9 3. Gärtnereien und Baumschulen a) Freiflächen 0,1 b) Gewächshausflächen 0,8 4. Kasernen 0,6 5. Bahnhofsgelände 0,8 6. Kleingärten 0,1 7. Freibäder 0,2 8. Verkehrsflächen 0,9 (5) Bebaute und/oder befestigte und angeschlossene Flächen außerhalb der tiefenmäßigen Begrenzung nach 5 Ziffer 3 werden zusätzlich berücksichtigt. (6) Ist die tatsächlich bebaute und befestigte Fläche größer als die nach den vorstehenden Absätzen 1 bis 5 ermittelte Abflussfläche, so wird der Faktor soweit um 0,2 oder ein Mehrfaches davon erhöht, bis die sich dann ergebende Abflussfläche mindestens ebenso groß ist wie die tatsächlich bebaute und befestigte Fläche. Wird auf diese Weise die mögliche Abflussfläche für die Mehrzahl der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ( 34 BauGB) gelegenen Grundstücke in der näheren Umgebung erhöht, so gilt die Erhöhung für alle Grundstücke, insbesondere auch für unbebaute. (7) Ist das Einleiten von Niederschlagswasser durch den Einrichtungsträger oder mit dessen Zustimmung flächenmäßig teilweise ausgeschlossen, wird die mögliche Abflussfläche entsprechend verringert. Bei einem volumenmäßigen Ausschluss wird die mögliche Abflussfläche entsprechend der in der Entwässerungsplanung zugrunde gelegten Versickerungsleistung der Mulde, Rigole o.ä. verringert. (8) Bei angeschlossenen Grundstücken im Außenbereich ( 35 BauGB) wird die tatsächlich überbaute und befestigte Fläche zugrunde gelegt. (9) Ergeben sich bei er Ermittlung der beitragspflichtigen Flächen Bruchzahlen, werden dies auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. Artikel 2 In-Kraft-treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Budenheim, 7. November 2017 Gemeindewerke Budenheim (Rainer Becker) Verwaltungsratsvorsitzender Hinweis: Gemäß 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen- über den GwB unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Budenheim, 7. November 2017 Gemeindewerke Budenheim (Rainer Becker) Verwaltungsratsvorsitzender

13 Nr November 2017 Kirchliche Nachrichten / Vereine Seite 13 Katholische Pfarrgemeinde Freitag, :00 Uhr Rosenkranzandacht Samstag, :30 Uhr Vorabendmesse Sonntag, :00 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde mit Vorstellung der Kommunionkinder 11:30 Uhr Eltern-Kind-Gottesdienst, Marienkapelle Mittwoch, :00 Uhr Eucharistische Anbetung 18:30 Uhr Heilige Messe Tägl. Heilige Messe (im trid. Ritus) um 7.30 Uhr (Prof. May) Büroöffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 9.00 Uhr bis Uhr. Pfarrbüro St. Pankratius, Gonsenheimer Straße 43, Telefonnummer Ihr Anliegen können Sie jederzeit auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Öffnungszeiten kath. öffentliche Bücherei Budenheim Jeden 4. Donnerstag im Monat, ab Aus der Ökumene Denn sie sollen eins sein... (Joh 17,22) Die ev. und rk. Kirchengemeinden laden zu ihren Veranstaltungen ein! 18:00 Uhr Büchereitreff Sonntag von 10:00 bis 11:30 Uhr und Mittwoch von 16:30 bis 17:30 Uhr Buchausleihe. Eine-Welt-Laden Der Eine-Welt- Laden ist samstags von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr und sonntags von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr geöffnet. Das Verkaufsteam freut sich auf Ihren Besuch. Kirchenchor Der Kirchenchor probt wieder regelmäßig montags um 19:30 Uhr im Margot-Försch-Haus und freut sich jederzeit über neue Sängerinnen und Sänger. Evangelische Kirchengemeinde Sonntag, Uhr Gottesdienst (Pfarrer Dr. Stefan Volkmann) Musikalische Gestaltung: Ema Bajc (Flöte), Pawel Sobowiec (Klavier) Dienstag, Uhr Konfirmandenunterricht Uhr Teenkreis Mittwoch, Uhr Frauenkreis: Hermann Volkenborn, Vortrag von Heribert Schäfer Uhr Jungschar Uhr Kleine Kantorei Donnerstag, Uhr Kinderchor Büro-Öffnungszeiten: Dienstag, Uhr, Mittwoch, Uhr, Donnerstag, Uhr, Freitag, Uhr. Ev. Gemeindebüro, Jahnstraße 2, Tel.-Nr. 368 Nutzen Sie die Zeit am Vormittag für gesunde Bewegung: Die Budenheimer Sportgemeinschaft bietet Übungsstunden im Rehabilitationssport Orthopädie z.bsp. bei Osteoporose, Arthrose sowie Wirbelsäulengymnastik. Durch gut ausgebildete, qualifizierte Übungsleiterinnen für Rehabilitationssport ist die BSG berechtigt, mit den Krankenkassen abzurechnen. So können Sie mit einer Verordnung von Ihrem Hausarzt oder Orthopäden an mindestens 50 Übungseinheiten in 18 Monaten kostenlos teilnehmen. Es besteht dadurch keine Verpflichtung Mitglied des Vereins zu werden. Die BSG möchte Ihnen Freude an der Bewegung vermitteln, Ihr Selbstbewusstsein zustärken und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Information: Christel Thome, Telefon 6927 und Marika Hirschberger, Telefon Der Deutsch-Italienische Freundeskreis Budenheim Isola della Scala 1990 e.v. trifft sich zu seinem monatlichen Stammtisch in der Gaststätte Zur Guten Quelle 2, Binger Straße 83 in Budenheim am Dienstag, 14. November ab 19 Uhr. Interessierte Gäste sind herzlich willkommen. Dalles Ehrengarde Stehungskartenvorverkauf! Ab ist es wieder soweit Stehungskarten sind verfügbar solange der Vorrat reicht! Die 8. Garde-Stehung findet wie immer am 1. Donnerstag im Januar, also am 4.1. in der WeinKlein'schen Backstubb' statt. Und das Programm hört sich vielversprechend an! Einige neue, viele bekannte Künstler aus Budenum un drumerum machen wieder mit! Der Vorverkauf startet am Samstag, ab Uhr beim Wein- Klein. Natürlich gibt es auch wieder Zugplakettchen. Kampagneneröffnung In die 11. Kampagne der Dalles- Ehrengarde starten wir natürlich am einem Samstag und im Jubiläumsjahr auch dieses Mal schon um Uhr. Daher eine herzliche Einladung an alle Gardisten und Freunde der Garde zum WeinKlein, wo wir anstoßen wollen und uns von Heinz Lichtenberg mit Leckerem vom Grill versorgen lassen! Geschäftliche Erfolge durch Anzeigen in der Heimat-Zeitung Budenheim Tel. 0160/ Ihren Geburtstag feiern: Elsing, Theodor 85 J Lang, Hans Peter 75 J.

14 Nachruf Am 27. Oktober 2017 verstarb im 64. Lebensjahr Frau Elisabeth Würth Frau Würth war seit dem 01. Mai 1983 bis zum Eintritt in die Freizeitphase ihrer Altersteilzeit am 01. April 2016 bei der Gemeinde Budenheim im Bereich Zentrale Dienste und Finanzen tätig. Mit ihr verlieren wir eine langjährige und stets motivierte Mitarbeiterin und Kollegin, deren freundliches und hilfsbereites Wesen allseits geschätzt wurde. Ihr Andenken werden wir in Ehren halten. Unser Mitgefühl gilt ihrem Ehemann und ihrer Familie. GEMEINDEVERWALTUNG BUDENHEIM Rainer Becker Simone Schanno Bürgermeister Personalratsvorsitzende

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