Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Staufenberg
|
|
- Nicole Auttenberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Staufenberg 1 Organisation 1. Die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Staufenberg besteht aus den Jugendfeuerwehren der Ortsfeuerwehren Benterode Dahlheim Escherode Landwehrhagen Lutterberg Nienhagen Sichelnstein Speele Uschlag Die Jugendfeuerwehr ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Staufenberg. Die Jugendfeuerwehren sind Abteilungen der Ortsfeuerwehren. 2. Die Jugendfeuerwehr untersteht in feuerwehrtechnischen Belangen der fachlichen Aufsicht der Gemeindebrandmeisterin/des Gemeindebrandmeisters, die/der sich dazu der Gemeindejugendfeuerwehrwartin/des Gemeindejugendfeuerwehrwartes bedient. 3. Die Jugendfeuerwehren der Ortsfeuerwehren unterstehen in feuerwehrtechnischen Belangen der fachlichen Aufsicht der Ortsbrandmeisterin/dem Ortsbrandmeister, die sich dazu der Jugendfeuerwehrwartin/dem Jugendfeuerwehrwart bedienen. 2 Aufgaben und Ziele 1. Aufgaben und Ziele der Jugendfeuerwehr sind: 1. Einführung der Mitglieder in die dem Gemeinwohl und dem Dienst am Nächsten gewidmete Aufgabe der Freiwilligen Feuerwehr und die Vorbereitung auf die Aufgaben eines aktiven Mitgliedes der Freiwilligen Feuerwehr, 2. Erziehung der Mitglieder zur praktischen Nächstenhilfe, 3. Theoretische und praktische Ausbildung für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung, 4. Pflege und Förderung des Gemeinschaftslebens unter den Jugendlichen, insbesondere Erziehung zur Hilfsbereitschaft, demokratischem Bewusstsein, Beteiligung an demokratischen Prozessen, Friedensbereitschaft, Bereitschaft zum Engagement für Natur und Umweltschutz, 5. Durchführung der Jugendarbeit in jugendpflegerischer, kultureller und sportlicher Hinsicht auf nationaler und internationaler Ebene. 2. Bei der praktischen feuerwehrtechnischen Ausbildung an den Fahrzeugen und Geräten ist die körperliche Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitgliedes zu berücksichtigen. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist besonders zu achten. 1
2 3. Die Jugendfeuerwehr gestaltet ihre jugendpflegerische Arbeit nach den Richtlinien für die öffentliche Anerkennung von Trägern der Jugendarbeit, dem Gesetz zur Neuordnung des Kinderund Jugendhilferechts, den Grundsätzen für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach SGB VIII, dem Jugendförderungsgesetz, dem Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilferechts, dem Bildungsprogramm der Deutschen Jugendfeuerwehr im Deutschen Jugendwehrverband e.v. und den Grundsätzen über die Jugendarbeit der Niedersächsischen Jugendfeuerwehr im Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.v. mit den jeweils gültigen Fassungen. 3 Mitgliedschaft 1. Jugendliche aus der Gemeinde Staufenberg im Alter vom vollendeten 10. bis vollendeten 18. Lebensjahres können Mitglieder der Jugendfeuerwehr sein. Für die Aufnahme in die Jugendfeuerwehr ist die schriftliche Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrausschuss im Einvernehmen mit der Ortsbrandmeisterin/dem Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr. Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Staufenberg ist zu beachten. 2. Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr müssen einen von der Gemeinde Staufenberg ausgestellten Mitgliedsausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr haben. 3. Die Mitgliedschaft endet durch 1. Austritt (schriftlich mit Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten) 2. Wohnsitzwechsel (Wohnsitz ist die Gemeinde Staufenberg) 3. Ausschluss (durch den Jugendfeuerwehrausschuss im Einvernehmen mit der Ortsbrandmeisterin/dem Ortsbrandmeister); dieses ist der/dem Erziehungsberechtigten schriftlich mitzuteilen 4. Auflösung der Jugendfeuerwehr 5. Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird 6. Übernahme als aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Staufenberg 4 Rechte und Pflichten 1. Jedes Jugendfeuerwehrmitglied hat das Recht 1. bei der Gestaltung der Jugendarbeit aktiv mitzuwirken 2. in eigener Sache gehört zu werden 3. die Organe zu wählen. 2. Jedes Jugendfeuerwehrmitglied übernimmt freiwillig die Verpflichtung 1. an Dienststunden und Gruppenveranstaltungen regelmäßig, pünktlich und aktiv teilzunehmen 2. die im Rahmen dieser Jugendordnung gegebenen Anordnungen zu befolgen 3. die Kameradschaft innerhalb der Jugendfeuerwehr zu pflegen und zu fördern. 5 Organe 1. Organe der Gemeindejugendfeuerwehr sind 1. der Gemeindejugendfeuerwehrausschuss 2. die Gemeindejugendfeuerwehrwartin/der Gemeindejugendfeuerwehrwart 2. Organe der Jugendfeuerwehr sind 1. die Mitgliederversammlung 2. der Jugendfeuerwehrausschuss 3. die Jugendfeuerwehrwartin/der Jugendfeuerwehrwart 2
3 6 Gemeindejugendfeuerwehrausschuss 1. Der Gemeindejugendfeuerwehrausschuss setzt sich aus 1. der Gemeindejugendfeuerwehrwartin/dem Gemeindejugendfeuerwehrwart 2. der stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwartin/dem stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwart 3. den Jugendfeuerwehrwarten 4. der Schriftwartin/dem Schriftwart 5. dem Kassenwart/der Kassenwartin 6. der Gemeindebrandmeisterin/dem Gemeindebrandmeister mit beratener Stimme zusammen. Bei Bedarf kann der Gemeindejugendfeuerwehrausschuss Fachbereiche einrichten. 2. Der Gemeindejugendfeuerwehrausschuss hat folgende Aufgaben: 1. Koordinierung der Jugendfeuerwehrarbeit im Gemeindebereich 2. Zusammenarbeit mit anderen Jugendvereinigungen im Gemeindebereich 3. Erledigung der laufenden Verwaltungsarbeiten 4. Vorbereitung und Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen 3. Der Gemeindejugendfeuerwehrausschuss wird von der Gemeindejugendfeuerwehrwartin/dem Gemeindejugendfeuerwehrwart bei Bedarf, mindestens jedoch viermal im Jahr, mit einwöchiger Ladungsfrist unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Ladungsfrist kann in dringenden Fällen bis auf 3 Tage verkürzt werden. Die Gemeindejugendfeuerwehrwartin/der Gemeindejugendfeuerwehrwart hat den Gemeindejugendfeuerwehrausschuss einzuberufen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses oder die Gemeindebrandmeisterin/der Gemeindebrandmeister dies unter Angabe des Grundes verlangen. Die Ortsbrandmeister/innen können an den Sitzungen des Gemeindejugendfeuerwehrausschusses mit beratender Stimme teilnehmen. 4. Der Gemeindejugendfeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. 5. Beschlüsse des Gemeindejugendfeuerwehrausschusses werden mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst; Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Es wird offen abgestimmt. Abweichend davon wird, wenn ein stimmberechtigtes Mitglied des Gemeindejugendfeuerwehrausschuss es verlangt, schriftlich abgestimmt. Bei Personalentscheidungen ist schriftlich abzustimmen; auf Antrag eines Mitgliedes ist geheim abzustimmen. 6. Über jede Sitzung des Gemeindejugendfeuerwehrausschusses ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der Gemeindejugendfeuerwehrwartin/dem Gemeindejugendfeuerwehrwart und der Schriftwartin/dem Schriftwart oder einem stimmberechtigten Mitglied des Gemeindejugendfeuerwehrausschuss zu unterzeichnen ist. Eine Ausfertigung der Niederschrift ist allen Gemeindejugendfeuerwehrausschussmitgliedern, der Gemeindebrandmeisterin/dem Gemeindebrandmeister und der Gemeinde Staufenberg zuzuleiten. 7 Gemeindejugendfeuerwehrwartin/Gemeindejugendfeuerwehrwart 1. Die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Staufenberg wird von der Gemeindejugendfeuerwehrwartin/dem Gemeindejugendfeuerwehrwart geleitet. Die Gemeindejugendfeuerwehrwartin/der Gemeindejugendfeuerwehrwart wird durch eine stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwartin/einen stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwart vertreten. Die Gemeindejugendfeuerwehrwartin/der Gemeindejugendfeuerwehrwart und die stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwartin/der stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwart müssen aktive 3
4 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Staufenberg sein, die Befähigung zur Jugendgruppenleiterin/zum Jugendgruppenleiter, mit Erfolg an einem Gruppenführerlehrgang teilgenommen und sollen einen Lehrgang für Führungskräfte der Jugendfeuerwehr an einer Landesfeuerwehrschule besucht sowie das 21. Lebensjahr vollendet haben. 2. Die Gemeindejugendfeuerwehrwartin/der Gemeindejugendfeuerwehrwart leitet die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Staufenberg nach Maßgabe dieser Jugendordnung. Die Gemeindejugendfeuerwehrwartin/der Gemeindejugendfeuerwehrwart ist insbesondere zuständig für die 1. Beratung der Ortsfeuerwehren in Angelegenheiten der Jugendfeuerwehr, 2. Erledigung der laufenden Verwaltungsarbeiten, 3. Einberufung und Leitung der Sitzungen des Gemeindejugendfeuerwehrausschuss, 4. Leitung von gemeinsamen Veranstaltungen, 5. Vertretung der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Staufenberg, soweit hierfür nicht die Gemeindebrandmeisterin oder der Gemeindebrandmeister zuständig ist. 6. Mitarbeit in der Kreisjugendfeuerwehr. 3. Der Rat der Gemeinde Staufenberg beschließt auf Vorschlag der Jugendfeuerwehr nach Anhörung der Gemeindebrandmeisterin/des Gemeindebrandmeisters über die Benennung der Gemeindejugendfeuerwehrwartin/des Gemeindejugendfeuerwehrwartes und der stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwartin/des stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwartes. Die Gemeindejugendfeuerwehrwartin/der Gemeindejugendfeuerwehrwart sind auf die Dauer von 6 Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zu ernennen. 4. Die Gemeindejugendfeuerwehrwartin/der Gemeindejugendfeuerwehrwart und die stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwartin/der stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwart sind ordentliche Mitglieder des Gemeindekommandos. 8 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal im Jahr von der Jugendfeuerwehrwartin/dem Jugendfeuerwehrwart im Einvernehmen mit der Ortsbrandmeisterin/dem Ortsbrandmeister mit zweiwöchiger Ladungsfrist unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden. Die Ortsbrandmeisterin/der Ortsbrandmeister und die Gemeindejugendfeuerwehrwartin/der Gemeindejugendfeuerwehrwart sind einzuladen. Die Mitgliederversammlung wird von der Jugendfeuerwehrwartin/dem Jugendfeuerwehrwart geleitet. 2. Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Die Teilnahme der/des Erziehungsberechtigten der Mitglieder der Jugendfeuerwehr sowie weiterer Gäste ist erwünscht und wird angestrebt. 3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Eine Stimmübertragung ist unzulässig. Bei Beschlussunfähigkeit muss innerhalb von vier Wochen unter Einhaltung der Ladungsfrist eine neue Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einberufen werden. Die Mitgliederversammlung ist dann in jedem Falle beschlussfähig. 4. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. 5. Die Jugendfeuerwehrwartin/der Jugendfeuerwehrwart und die stellv. Jugendfeuerwehrwartin/der stellv. Jugendfeuerwehrwart hat je eine Stimme. Die Gemeindejugendfeuerwehrwartin/der Gemeindejugendfeuerwehrwart und die Ortsbrandmeisterin/der Ortsbrandmeister haben eine beratende Stimme. 4
5 6. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: 1. Wahl der Mitglieder des Jugendfeuerwehrausschusses 2. Wahl der Kassenprüferinnen/der Kassenprüfer 3. Wahl der Delegierten zu übergeordneten Organen 4. Genehmigung des Jahres- und des Kassenberichtes 5. Entlastung der Kassenwartin/des Kassenwartes und des Jugendfeuerwehrausschusses. Einzelentlastung ist auf Antrag möglich. 6. Festsetzung etwaiger Mitgliedsbeiträge 7. Bestätigung des Jugendfeuerwehrdienstplanes 8. Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge 7. Über jede Sitzung der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. 9 Jugendfeuerwehrausschuss 1. Der Jugendfeuerwehrausschuss wird von der Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Der Jugendfeuerwehrausschuss wird von der Jugendfeuerwehrwartin/dem Jugendfeuerwehrwart nach Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr, einberufen. 2. Die Arbeit der Jugendfeuerwehr wird durch den Jugendfeuerwehrausschuss koordiniert. Der Jugendfeuerwehrausschuss setzt sich aus: 1. der Jugendfeuerwehrwartin/dem Jugendfeuerwehrwart 2. der stellv. Jugendfeuerwehrwartin/dem stellv. Jugendfeuerwehrwart 3. der Jugendsprecherin/dem Jugendsprecher 4. der Schriftwartin/dem Schriftwart 5. der Kassenwartin/dem Kassenwart 6. der Gemeindejugendfeuerwehrwartin/dem Gemeindejugendfeuerwehrwart mit beratener Stimme zusammen. 3. Der Jugendfeuerwehrausschuss hat folgende Aufgaben: 1. Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2. Aufstellung des Dienstplanes im Einvernehmen mit der Ortsbrandmeisterin/dem Ortsbrandmeister 3. Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern im Einvernehmen mit der Ortsbrandmeisterin/dem Ortsbrandmeister 4. Aufstellung des Jahres- und des Kassenberichtes 10 Jugendfeuerwehrwartin/Jugendfeuerwehrwart 1. Die Jugendfeuerwehr der Ortsfeuerwehr wird von der Jugendfeuerwehrwartin/dem Jugendfeuerwehrwart geleitet. Die Jugendfeuerwehrwartin oder der Jugendfeuerwehrwart wird durch eine stellv. Jugendfeuerwehrwartin/einem stellv. Jugendfeuerwehrwart vertreten. Die Jugendfeuerwehrwartin/der Jugendfeuerwehrwart und die stellv. Jugendfeuerwehrwartin/der stellv. Jugendfeuerwehrwart müssen aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Staufenberg sein und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen die Befähigung zur Jugendgruppenleiterin/zum Jugendgruppenleiter besitzen, mit Erfolg an dem Gruppenführerlehrgang II und sollen an einem Lehrgang für Führungskräfte der Landesfeuerwehrschule teilgenommen haben. 2. Die Jugendfeuerwehrwartin/der Jugendfeuerwehrwart leitet die Jugendfeuerwehr nach Maßgabe dieser Jugendordnung. Die Jugendfeuerwehrwartin/der Jugendfeuerwehrwart ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig: 5
6 1. Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2. Erledigung der laufenden Verwaltungsaufgaben 3. Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Sitzungen des Jugendfeuerwehrausschusses 4. Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlungen 5. Mitarbeit im Gemeindejugendfeuerwehrausschuss 6. Erledigung und Überwachung des Schriftverkehrs und der Kassengeschäfte 7. Führung eines Mitgliederverzeichnisses und eines Dienstbuches 8. Zusammenarbeit mit der Ortsbrandmeisterin/dem Ortsbrandmeister und dem Ortskommando 9. Mitarbeit und Teilnahme an Gemeinde- und Kreisjugendfeuerwehrveranstaltungen 3. Die Jugendfeuerwehrwartin/der Jugendfeuerwehrwart und die stellv. Jugendfeuerwehrwartin/der stellv. Jugendfeuerwehrwart werden durch die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr gewählt. Nach Anhörung der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr erfolgt die Bestellung durch die Ortsbrandmeisterin/den Ortsbrandmeister für die Dauer von drei Jahren. Bis zu dem Zeitpunkt der Bestellung durch die Ortsbrandmeisterin /den Ortsbrandmeister gilt diese als vorläufig ausgesprochen. 4. Die Jugendfeuerwehrwartin/der Jugendfeuerwehrwart und die stellv. Jugendfeuerwehrwartin/der stellv. Jugendfeuerwehrwart sind ordentliche Mitglieder des Ortskommandos. 5. Die Führung des Mitgliederverzeichnisses und des Dienstbuches sowie die Erledigung sonstiger schriftlicher Arbeiten ist Aufgabe der Jugendfeuerwehrwartin oder des Jugendfeuerwehrwartes. 11 Jugendsprecherin/Jugendsprecher Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr der Ortsfeuerwehr wählen mit einfacher Mehrheit jeweils für die Dauer eines Jahres aus ihrer Mitte eine Jugendsprecherin/einen Jugendsprecher. Aufgabe dieses gewählten Mitgliedes bzw. der gewählten Mitglieder ist es, die Belange der Mitglieder der Jugendfeuerwehr gegenüber der Jugendfeuerwehrwartin/dem Jugendfeuerwehrwart zu vertreten. 12 Mitgliederverzeichnis Das Mitgliederverzeichnis muss folgende Angaben enthalten: 1. Personalangaben 2. Eintrittsdatum in die Jugendfeuerwehr 3. Datum der Übernahme als aktives Mitglied in die Freiwillige Feuerwehr Staufenberg 4. Datum des Ausscheidens aus der Jugendfeuerwehr 5. Daten des Jugendfeuerwehrmitgliedsausweises Das Mitgliederverzeichnis ist fortlaufend zu führen. 13 Kassenwesen 1. Zur Durchführung der Jugendarbeit kann eine Kameradschaftskasse eingerichtet werden, die ihre Einnahmen aus etwaigen Mitgliedsbeiträgen, Zuwendungen oder Schenkungen Dritter erhält. Die Verwaltung der Kameradschaftskasse obliegt der Jugendfeuerwehrwartin/dem Jugendfeuerwehrwart, die/der sich hierzu der Kassenwartin/des Kassenwartes bedienen kann. 2. Der Jugendfeuerwehrausschuss beschließt über die Verwendung der Geldmittel. 3. Die Kameradschaftskasse ist in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens aber einmal jährlich, durch gewählte Kassenprüferinnen/Kassenprüfer zu überprüfen. Über das Ergebnis erstatten diese in der Mitgliederversammlung Bericht. 6
7 14 Stärke, Bekleidung, Ausrüstung 1. Die Jugendfeuerwehr soll mindestens Gruppenstärke im Sinne der Verordnung über die Mindeststärke, die Gliederung nach Funktionen und die Mindestausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen vom (Nds. GVBL. S.365/570) in der jeweils gültigen Fassung haben. 2. Die Bekleidung und Ausrüstung der Mitglieder der Jugendfeuerwehr für die Ausbildung und den Übungsdienst richtet sich nach der Verordnung über die Dienstkleidung, die Dienstgradabzeichen und die persönliche Ausrüstung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen vom (Nds. GVBl. S.369) in der jeweils gültigen Fassung. 3. Die Ausstattung an Bekleidung und Ausrüstung erfolgt durch die Kleiderkammer für die Freiwillige Feuerwehr Staufenberg. Beim Ausscheiden aus der Jugendfeuerwehr sind die erhaltenden Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke an die Kleiderkammer zurückzugeben, für die ordnungsgemäße Abwicklung ist die Jugendfeuerwehrwartin/der Jugendfeuerwehrwart zuständig. 15 Soziale Sicherung 1. Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr sind gegen Unfälle im Dienst der Jugendfeuerwehr bei der Nds. Feuerwehrunfall-kasse Hannover versichert. 2. Sachschäden im Dienst der Jugendfeuerwehr werden nach den gleichen Grundsätzen gedeckt wie im aktiven Feuerwehrdienst. 16 Schlussbestimmung Diese Jugendordnung wurde am vom Rat der Gemeinde Staufenberg beschlossen und ist Bestandteil der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Staufenberg. Staufenberg, den 20. Dezember 2007 (Zimmermann) Bürgermeister 7
Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Ostheide. 1 Organisation. 2 Aufgaben und Ziele
Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Ostheide Gem. 14 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Ostheide vom 11.03.2003 werden
MehrGrundsätze über die Organisation der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hatten
Grundsätze über die Organisation der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hatten Vorbemerkung: Die nachfolgend verwendeten männlichen Formen gelten analog für weibliche Personen. 1 Organisation
MehrJUGENDORDNUNG für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Rosdorf
JUGENDORDNUNG für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Rosdorf Folgende Abkürzungen innerhalb dieser Jugendordnung haben Gültigkeit für die männliche und die weibliche Person: JFW Jugendfeuerwehrwart
MehrGrundsätze über die Organisation der Jugendfeuerwehr in der Freiwilligen Feuerwehr Eilsen
Grundsätze über die Organisation der Jugendfeuerwehr in der Freiwilligen Feuerwehr Eilsen Aufgrund des 11 der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Eilsen vom 25.02.2010 hat der Rat für
MehrJ u g e n d o r d n u n g für die Jugendfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr Gellersen
J u g e n d o r d n u n g für die Jugendfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr Gellersen 1 Organisation (1) Die Jugendfeuerwehr ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Gellersen und
MehrGrundsätze über die Organisation der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehr) der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Diekholzen vom 26.
Anlage zu 13 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Diekholzen vom 26. Mai 2016 Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehr) der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde
MehrGrundsätze über die Organisation der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Apensen (Jugendordnung)
Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Apensen (Jugendordnung) Folgende Kurzbezeichnungen bzw. Abkürzungen stehen innerhalb dieser Jugendordnung
MehrSatzung (Jugendordnung) für die Jugendfeuerwehr (Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ritterhude)
OS 3.02.1 Satzung (Jugendordnung) für die Jugendfeuerwehr (Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ritterhude) Im Internet bereitgestellt am 09.10.2013 Folgende Kurzbezeichnungen bzw. Abkürzungen
MehrGrundsätze über die Organisation der Jugendfeuerwehr in den Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Eschede
Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 32 vom 31.07.2014 Anlage zu 11, Abs. 3 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Eschede Grundsätze über die Organisation der Jugendfeuerwehr in den Ortsfeuerwehren
MehrSatzung (Jugendordnung) für die Jugendfeuerwehr Hilter am Teutoburger Wald
Satzung (Jugendordnung) für die Jugendfeuerwehr Hilter am Teutoburger Wald Grundsätze über die Organisation der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Hilter Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen
MehrJugendordnung für die Jugendfeuerwehr Lemwerder. (Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lemwerder)
Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr Lemwerder (Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lemwerder) Folgende Kurzbezeichnungen bzw. Abkürzungen stehen innerhalb dieser Jugendordung und
MehrJugendordnung für die Jugendfeuerwehr. Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Schwaförden
Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Schwaförden 1 Folgende Kurzbezeichnungen bzw. Abkürzungen stehen innerhalb dieser Jugendordnung und haben
MehrJ u g e n d o r d n u n g
J u g e n d o r d n u n g für die Jugendfeuerwehr (Jugendabteilung) der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Scharnebeck 1 Organisation (1) Die Jugendfeuerwehr ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr
MehrJugendordnung. für die Jugendfeuerwehren der Stadt Lohne
2.1.22.1 Jugendordnung für die Jugendfeuerwehren der Stadt Lohne Folgende Kurzbezeichnungen bzw. Abkürzungen stehen innerhalb dieser Jugendordnung und haben Gültigkeit sowohl für die männliche wie auch
MehrJugendordnung für die Jugendfeuerwehr (Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Südbrookmerland)
1 Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr (Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Südbrookmerland) Folgende Kurzbezeichnungen bzw. Abkürzungen stehen innerhalb dieser Jugendordnung und haben
MehrAnlage zu 11 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Syke (Jugendordnung) 1 Organisation. 2 Aufgaben und Ziele
Anlage zu 11 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Syke (Jugendordnung) Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Syke 1 Organisation Die Jugendabteilung
MehrAnlage 1. zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wethautal
Anlage 1 zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wethautal Ordnung der Jugendfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wethautal Seite 1 1. Organisation 1.1. Die
MehrJugendordnung für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Himmelpforten
Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Himmelpforten 1. Organisation 1.1 Die Jugendfeuerwehr ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Himmelpforten
MehrSamtgemeinde Holtriem. Grundsätze
Samtgemeinde Holtriem Grundsätze über die Organisation der Jugendfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Holtriem (Anlage zu 14 Abs. 2 der Satzung der Samtgemeinde Holtriem für die Freiwillige
Mehr1 Organisation. 2 Aufgaben und Ziele
1 Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Alfeld (Leine) gemäß 11 der vorstehenden Satzung für die Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Alfeld (Leine) 1
MehrJugendsatzung der Jugendfeuerwehr der Stadt Gräfenhainichen 25.05.1993 26.05.1998-10.06.1993
Jugendsatzung der Jugendfeuerwehr der Stadt Gräfenhainichen Satzung Beschlussfassung im Stadtrat Veröffentlichung in den Schaukästen der Stadt Gräfenhainichen Jugendsatzung der Jugendfeuerwehr der Stadt
MehrSTADT LEER (OSTFRIESLAND)
STADT LEER (OSTFRIESLAND) Jugendordnung für die Jugendfeuerwehren der Stadt Leer Stand: 01.06.2006 Inhaltsverzeichnis 1 Organisation... 2 2 Aufgaben und Ziele... 3 3 Mitgliedschaft... 3 4 Rechte und Pflichten...
MehrGrundsätze für die Floriangruppen der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Grundsätze für die Floriangruppen der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) SG 3 2 Folgende Abkürzungen stehen innerhalb dieser Grundsätze und haben Gültigkeit sowohl für die männlichen
MehrFREIWILLIGE FEUERWEHR JOSSGRUND
FREIWILLIGE FEUERWEHR JOSSGRUND JUGENDFEUERWEHR JUGENDORDNUNG FÜR DIE JUGENDFEUERWEHR DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR JOSSGRUND Alle Personen in dieser Jugendordnung werden in der männlichen Person genannt.
MehrJugendordnung für die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Uchte
Jugendordnung für die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Uchte Folgende Kurzbezeichnungen bzw. Abkürzungen stehen innerhalb dieser Jugendordnung und haben Gültigkeit sowohl für
MehrJUGEND AB TEILUNG DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR DER GEMEINDE SÜDBROOKMERLAND
JUGEND AB TEILUNG DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR DER GEMEINDE SÜDBROOKMERLAND Folgende Kurzbezeichnungen bzw. Abkürzungen stehen innerhalb dieser Jugendordnung und haben Gültigkeit sowohl für die männliche
MehrOrganisationsgrundsätze für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neustadt a. Rbge.
320-5 Organisationsgrundsätze für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neustadt a. Rbge. Aufgrund der 12 und 14 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neustadt a. Rbge. vom
MehrSatzung für die Jugendfeuerwehr der Stadt Winsen (Luhe)
Satzung für die Jugendfeuerwehr der Stadt Winsen (Luhe) vom 18.10.2012 1 Organisation (1) Die Jugendfeuerwehr ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Winsen (Luhe) und untersteht in feuerwehrtechnischen
MehrJugendfeuerwehrordnung
Jugendfeuerwehrordnung der Jugendfeuerwehr Kannawurf 1. Name, Wesen, Aufsicht 1.1. Die Jugendfeuerwehr Kannawurf ist die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kannawurf. Sie gehört somit
MehrAnlage. Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Großenwiehe. 1 Name
Anlage Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Großenwiehe 1 Name Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Großenwiehe (Jugendfeuerwehr) ist eine Abteilung der Freiwilligen
MehrJugendordnung für die Jugendfeuerwehr Reinhardshagen
Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr Reinhardshagen 1. Name, Wesen, Aufsicht 1.1 Die Jugendfeuerwehr Reinhardshagen ist die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Reinhardshagen. Sie gehört somit auch
MehrAnlage 2 zur Feuerwehrsatzung der Stadt Schwäbisch Gmünd - Ordnung für die Jugendfeuerwehr
Anlage 2 zur Feuerwehrsatzung der Stadt Schwäbisch Gmünd - Ordnung für die Jugendfeuerwehr 1 Namen, Wesen, Aufgabe (1) Die Jugendfeuerwehr Schwäbisch Gmünd ist die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr
MehrAuf Grund der 10, 13 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.
für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Varel Auf Grund der 10, 13 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576),
MehrMINI-Feuerwehr. Frankfurt am Main - Rödelheim. K i n d e r o r d n u n g
MINI-Feuerwehr Frankfurt am Main - Rödelheim www.feuerwehr-roedelheim.org K i n d e r o r d n u n g Minifeuerwehr Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main - Rödelheim - Inhalt: INHALT:... 1 1 NAME, WESEN,
MehrJugendordnung. für die Jugendabteilung der freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen
Jugendordnung für die Jugendabteilung der freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen 1 Name (1) Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen, in dieser Ordnung Jugendfeuerwehr genannt, ist Bestandteil
MehrJugendordnung. 1 Name, Wesen, Aufsicht. 2 Aufgabe und Ziele. 3 Mitgliedschaft
Jugendordnung 1 Name, Wesen, Aufsicht 1.1 Die Jugendfeuerwehr der Verbandsgemeinde Asbach ist die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Asbach. Sie gehört der Deutschen Jugendfeuerwehr
Mehr2.2 Die Jugendfeuerwehr will das Gemeinschaftsleben und die demokratischen Lebensformen unter den Jugendlichen fördern.
Jugendordnung 1. Name, Wesen, Aufsicht 1.1 Die Jugendfeuerwehr der Verbandsgemeinde Asbach ist die Jugendgruppe der Freiw. Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Asbach. Sie gehört der Deutschen Jugendfeuerwehr
MehrHaigerloch Freiwillige Feuerwehr JUGENDORDNUNG
Haigerloch Freiwillige Feuerwehr JUGENDORDNUNG Stadt Haigerloch Jugendordnung der Jugendfeuerwehr in der Fassung vom 26.02.2004 Inhaltsübersicht 1 Name und Gliederung 2 Aufgabe und Zweck 3 Mitgliedschaft
MehrJugendordnung über die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Harth-Pöllnitz
Jugendordnung über die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Harth-Pöllnitz vom 2017 1 Name, Wesen, Aufsicht (1) Die Jugendfeuerwehr ist die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Harth-Pöllnitz.
MehrMusterordnung für eine Jugendabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr in Mecklenburg-Vorpommern
Musterordnung für eine Jugendabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr in Mecklenburg-Vorpommern 1 1 Name 1.1 Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr., in dieser Ordnung Jugendfeuerwehr genannt, ist
MehrJugendordnung der. Jugendfeuerwehr. Teltow
Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Teltow -1- 1.Name,Wesen,Aufsicht 1.1. Die Jugendfeuerwehr Teltow /Ruhlsdorf ist die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Teltow. Sie gehören der ``Deutschen Jugendfeuerwehr``
MehrGrundsätze für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
SG 3 2 Grundsätze für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Folgende Kurzbezeichnungen bzw. Abkürzungen stehen innerhalb dieser Grundsätze und haben Gültigkeit
Mehr1. Name, Wesen, Aufsicht. "Jugendfeuerwehr" und den Ortsteilnamen als Zusatz
1. Name, Wesen, Aufsicht 1.1. Die Jugendfeuerwehren der Gemeinde Gründau sind die Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Gründau. Sie gehören der Deutschen Jugendfeuerwehr im Deutschen
MehrOrtsfeuerwehr Bredenbeck
Ortsfeuerwehr Bredenbeck Gemeinde Wennigsen (Deister) Konzept zur Gestaltung und Einrichtung einer Kinderfeuerwehr als Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr Bredenbeck 1 Grundgedanken Die Tendenz der Mitgliederzahlen
MehrJUGENDORDNUNG. der. Jugendfeuerwehr. Taunusstein-Wehen
JUGENDORDNUNG der Jugendfeuerwehr Taunusstein-Wehen 1. Namen, Wesen, Aufsicht 1.1 Die Jugendfeuerwehr Taunusstein-Wehen ist die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Taunusstein-Wehen. Sie gehört damit
MehrJugendordnung der Jugendfeuerwehr der Gemeinde Bischoffen
Jugendordnung der Jugendfeuerwehr der Gemeinde Bischoffen 1 Name, Wesen, Aufsicht (1) Die Jugendfeuerwehrabteilungen sind die Jugendgruppen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bischoffen. Sie gehören
MehrInhalt. 1 Name, Wesen, Aufsicht. 2 Aufgaben und Ziele. 3 Mitgliedschaft. 4 Rechte und Pflichten. 5 Ordnungsmaßnahmen. 6 Verlust der Mitgliedschaft
JUGENDORDNUNG Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Frankfurt am Main - Hausen - in der Fassung vom 16. Januar 2004 Inhalt 1 Name, Wesen, Aufsicht 2 Aufgaben und Ziele 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten
MehrJugendordnung für die Jugendfeuerwehren der Stadt Rosbach v.d. Höhe
Jugendordnung für die Jugendfeuerwehren der Stadt Rosbach v.d. Höhe 1 Namen, Wesen, Aufsicht (1) Die "Jugendfeuerwehr Rosbach v.d. Höhe" ist die Jugendgruppe der "Freiwilligen Feuerwehr Rosbach v.d. Höhe".
Mehr2.2 Die Jugendfeuerwehr will das Gemeinschaftsleben und die demokratischen Lebensformen unter den Jugendlichen fördern.
Jugendfeuerwehr Verl / Jugendordnung 1 Name, Wesen und Aufsicht 1.1 Die Jugendfeuerwehr Verl ist die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Verl. Sie gehört der "Deutschen Jugendfeuerwehr" im Deutschen
MehrSatzung für die Jugendfeuerwehren. der Gemeinde Fürth/Odw.
Satzung für die Jugendfeuerwehren der Gemeinde Fürth/Odw. Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 534) zuletzt geändert durch Gesetz
MehrS a t z u n g für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Neu Wulmstorf, Landkreis Harburg
Lesefassung Stand: 04.05.2010 S a t z u n g für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Neu Wulmstorf, Landkreis Harburg Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung
MehrEhrenordnung der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald -1- Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald e.v.
Ehrenordnung der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald -1- Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald e.v. Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf
MehrJ u g e n d o r d n u n g ü b e r d i e J u g e n d f e u e r w e h r
J u g e n d o r d n u n g ü b e r d i e J u g e n d f e u e r w e h r der Stadt Schmalkalden vom 08. November 2002 1 Name, Wesen, Aufsicht (1) Die Jugendfeuerwehr ist die Jugendgruppe der Freiwilligen
MehrOrdnung für die Kinderfeuerwehr. der Freiwilligen Feuerwehr Beselich -Obertiefenbach e.v.
Ordnung für die Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Beselich -Obertiefenbach e.v. 1 Namen, Wesen, Aufsicht 1. Die Kinderfeuerwehr Obertiefenbach ist die Kindergruppe der Freiwilligen Feuerwehr Beselich
MehrOrdnung der Jugendfeuerwehr Lugau
Ordnung der Jugendfeuerwehr Lugau 1. Name, Wesen, Aufsicht 1.1. Die Jugendfeuerwehr Lugau ist die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Lugau. Sie gehört der Deutschen Jugendfeuerwehr im Deutschen Feuerwehrverband
MehrJUGENDORDNUNG. für die Jugendfeuerwehren der Stadt Eschborn
JUGENDORDNUNG für die Jugendfeuerwehren der Stadt Eschborn I. 1. Begriff 1.1 Diese Satzung hat Gültigkeit für die Jugendfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Eschborn. 1.2 Im Teil I. sind
MehrJUGENDFEUERWEHRORDNUNG DER JUGENDFEUERWEHR HOHENSTEIN
JUGENDFEUERWEHRORDNUNG DER JUGENDFEUERWEHR HOHENSTEIN 1 Namen, Wesen, Aufsicht (1) Die Jugendfeuerwehren der Gemeinde Hohenstein sind die Jugendgruppen der Freiwilligen Feuerwehr Hohenstein, Ortsteil 1
MehrSatzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wedemark
Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wedemark Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der 1 und 2 des Niedersächsischen Gesetzes
MehrJugendordnung der Jugendfeuerwehr Remshalden
Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Gemeinde Rems-Murr-Kreis Gemeinde 7/12 Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Wesen, Aufsicht... 3 2 Aufgaben und Ziele... 3 3 Mitgliedschaft...
MehrName. 2 Aufgaben. 3 Mitglieder
ORDNUNG FÜR DIE JUGENDFEUERWEHR GLÜCKSBURG DER GEMEINDEFEUERWEHR GLÜCKSBURG DER STADT GLÜCKSBURG (OSTSEE) Nach 4 der Satzung der Gemeindefeuerwehr der Stadt Glücksburg (Ostsee) wird nach Anhörung des Jugendfeuerwehrausschusses
MehrOrdnung für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Busdorf
Ordnung für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Busdorf Nach 4 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Busdorf vom 10. Januar 1997 wird nach Anhörung des Jugendfeuerwehrausschusses
MehrFreiwillige Feuerwehr Gemeinde Neukirchen. Satzung der Gemeindejugendfeuerwehr Neukirchen. 1 Name. 2 Aufgaben. 3 Mitglieder
Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Neukirchen Satzung der Gemeindejugendfeuerwehr Neukirchen Nach 4 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neukirchen wird nach Anhörung des Jugendfeuerwehrausschusses
MehrOrdnung für die Jugendfeuerwehr Gettorf der Freiwilligen Feuerwehr Gettorf
Ordnung für die Jugendfeuerwehr Gettorf der Freiwilligen Feuerwehr Gettorf Nach 4 der Satzung der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gettorf vom 31.01.1997 wird nach Beschluss der Mitgliederversammlung
MehrJugendordnung der Jugendfeuerwehr Remseck am Neckar
Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remseck am Neckar 1 Organisation (1) Die Jugendfeuerwehr Remseck am Neckar ist in dieser Jugendordnung Jugendfeuerwehr genannt. (2) Der Jugendfeuerwehrwart ist der Leiter
MehrOrdnung für die Jugendabteilung der Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz
Seite 1 von 5 Ordnung für die Jugendabteilung der Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz 1 Name (1) Die Jugendabteilung der Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Binz, in dieser Ordnung Jugendfeuerwehr genannt,
MehrOrdnung der Jugendfeuerwehr Köln
Ordnung der Jugendfeuerwehr Köln (Jugendordnung) 1 Name, Wesen, Aufsicht 1. Die Jugendfeuerwehr Köln ist die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Köln. Sie gehört dem Stadtfeuerwehrverband Köln e. V.
MehrOrdnung für die Jugendfeuerwehren der Stadt Braunfels
Ordnung für die Jugendfeuerwehren der Stadt Braunfels 1. Name, Wesen, Aufsicht 1.1. Die Jugendfeuerwehren der Stadt Braunfels sind die Jugendgruppen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Braunfels. Sie
MehrJUGENDORDNUNG FÜR DIE JUGENDFEUERWEHR DER GEMEINDE HÜNSTETTEN
JUGENDORDNUNG FÜR DIE JUGENDFEUERWEHR DER GEMEINDE HÜNSTETTEN Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 534) zuletzt geändert durch
MehrJugendordnung der Jugendfeuerwehr Leonberg
Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Leonberg 1 Organisation Die Jugendfeuerwehr Leonberg ist die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Leonberg. Sie gestaltet ihre Arbeit innerhalb der Freiwilligen
MehrJugendfeuerwehr Odenwaldkreis im Feuerwehrverband des Odenwaldkreises e.v.
Jugendfeuerwehr Odenwaldkreis im Feuerwehrverband des Odenwaldkreises e.v. Jugendordnung Stand: 17. April 2014 Seite 1 von 8 Präambel Die ausschließliche Verwendung von Funktionsbezeichnungen in ihrer
MehrJugendordnung für die Jugendfeuerwehren der Gemeinde Dipperz. Jugendordnung
Jugendordnung für die Jugendfeuerwehren der Gemeinde Dipperz Auf Grund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. 2005 II 331-1) in Verbindung mit 8 und 11 des
MehrJ u g e n d o r d n u n g der "Jugendfeuerwehr Hamburg"
J u g e n d o r d n u n g der "Jugendfeuerwehr Hamburg" Präambel Diese Jugendordnung regelt das wehrübergreifende Zusammenwirken aller Hamburger Jugendfeuerwehren als Träger der freien Jugendhilfe Jugendfeuerwehr
MehrJugendfeuerwehr Rendsburg-Eckernförde
Jugendfeuerwehr Rendsburg-Eckernförde im Kreisfeuerwehrverband Jugendordnung der Jugendfeuerwehren des Kreises Rendsburg-Eckernförde 1 Name, Sitz und Rechtsstellung 1.1. Die Kreis-Jugendfeuerwehr ist der
MehrAnlage. Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel. 1 Name
Anlage Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel 1 Name Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wedel (Jugendfeuerwehr) ist eine Abteilung der Freiwilligen
MehrJugendfeuerwehrordnung der Jugendfeuerwehr Ilmenau
Jugendfeuerwehrordnung der Jugendfeuerwehr Ilmenau vom 29. Mai 2015 1 Name, Wesen, Aufsicht 1.1 Die Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ilmenau führen den Namen Jugendfeuerwehr Ilmenau.
MehrJugendordnung für die Jugendfeuerwehr Mengen
Seite: 1 Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr Mengen 1. Name, Wesen, Aufsicht 1.1. Die Jugendfeuerwehr Mengen ist die Jugendgruppe der Freiw. Feuerwehr Mengen. Sie gehört der "Deutschen Jugendfeuerwehr"
MehrBestimmungen über die Jugendfeuerwehren Ostangeln und die Jugendfeuerwehr Steinbergkirche der Freiwilligen Feuerwehren im Amt Geltinger Bucht.
Anlage Bestimmungen über die Jugendfeuerwehren Ostangeln und die Jugendfeuerwehr Steinbergkirche der Freiwilligen Feuerwehren im Amt Geltinger Bucht 1 Name Die Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren
MehrS a t z u n g für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bohmte i.d.f. der Änderungssatzung vom
S a t z u n g für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bohmte i.d.f. der Änderungssatzung vom 28.06.2004 Auf Grund des 6 NGO i.d.f. vom 22.06.1982 (Nds. GVBL. S. 229), zuletzt geändert durch Gesetz vom
MehrSatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Essen/Oldb.
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Essen/Oldb. Aufgrund der 10, 44, 54, 55 und 71 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) und
MehrAnlage 7. Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr
Anlage 7 Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr 1 Name Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr ist eine Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr. 2 Aufgaben Aufgaben und Ziele
MehrJ U G E N D O R D N U N G
1 Es handelt sich hier um eine Lesefassung der Jugendordnung der Jugendfeuerwehr vom 24.01.2001. J U G E N D O R D N U N G der Jugendfeuerwehr der Gemeinde Schlangenbad 1. Namen, Wesen, Aufsicht 1.1 Die
MehrJUGENDORDNUNG. der. Jugendfeuerwehr. Hofbieber - Mitte
JUGENDORDNUNG der Jugendfeuerwehr Hofbieber - Mitte Inhaltsverzeichnis: Vorwort 1 Name, Wesen, Aufsicht 2 Aufgaben und Ziele 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten 5 Ordnungsmaßnahmen 6 Ausschluss 7 Verlust
MehrS a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Sottrum
S a t z u n g für die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Sottrum i.d.f. der 1. Änderungssatzung vom 11.12.2008, in Kraft getreten am 01.01.2009 und der 2. Änderungssatzung vom 11.12.2013, in Kraft
MehrJugendordnung für die Jugendfeuerwehren der Gemeinde Dipperz. Jugendordnung
Jugendordnung für die Jugendfeuerwehren der Gemeinde Dipperz Auf Grund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. 2005 II 331-1) in Verbindung mit 8 und 11 des
MehrJugendordnung. für die. Kreis - Jugendfeuerwehr. Kreisfeuerwehr Osnabrück
Jugendordnung für die Kreis - Jugendfeuerwehr Kreisfeuerwehr Osnabrück Jugendordnung für die Kreis - Jugendfeuerwehr im Landkreis Osnabrück Folgende Kurzbezeichnungen bzw. Abkürzungen stehen innerhalb
MehrOrdnung für die Jugendfeuerwehr Münden vom 15. Mai 1974
Ordnung für die Jugendfeuerwehr Münden vom 15. Mai 1974 1 Name, Wesen, Aufsicht (1) Die Jugendfeuerwehr Münden ist die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Münden. Sie gehört der "Deutschen Jugendfeuerwehr"
MehrJugendordnung der Jugendfeuerwehren des Marktfleckens Weilmünster
Jugendordnung der Jugendfeuerwehren des Marktfleckens Weilmünster 1 Namen, Wesen, Aufsicht (1) Die Jugendfeuerwehren des Marktfleckens Weilmünster sind die Jugendgruppen der Freiwilligen Feuerwehren der
MehrJugendordnung der Stadtjugendfeuerwehr Potsdam
Jugendordnung der Stadtjugendfeuerwehr Potsdam 1. Name und Wesen 1.1. Die Stadtjugendfeuerwehr ist die Kinder- und Jugendabteilung des Potsdamer Feuerwehrverbandes e.v. 1.2. Die Stadtjugendfeuerwehr ist
MehrSatzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Samtgemeinde Hage vom 29. Oktober 2001 i. d. F. des 1. Nachtrages vom 23. März 2015
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Samtgemeinde Hage vom 29. Oktober 2001 i. d. F. des 1. Nachtrages vom 23. März 2015 Präambel (gesetzliche Grundlagen) 1 Organisation und Aufgabe Die Freiwillige
MehrJugendfeuerwehr Ewersbach
Jugendfeuerwehr Ewersbach gegr. 1973 Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Dietzhölztal-Ewersbach 1. Namen, Wesen, Aufsicht 1.1 Die Jugendfeuerwehr Dietzhölztal-Ewersbach ist die Jugendgruppe der Freiwilligen
MehrSatzung. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Stuhr in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 13.12.2006
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Stuhr in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 13.12.2006 Aufgrund des 6 NGO i. d. F. vom 22. Juni 1982 (Nds. GVBl. S. 229), zuletzt geändert durch
MehrDienstanweisung über Organisation und Dienstbetrieb der Jugendfeuerwehr der Stadt Bad Soden am Taunus (Jugendordnung)
Aufgrund des 9 Absatz 2 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Soden am Taunus (Feuerwehrsatzung) vom 22.02.2001 erlasse ich im Einvernehmen mit dem Wehrführerausschuss und den Feuerwehrausschüssen
MehrOrdnung für die Jugendfeuerwehr im Stadtfeuerwehrverband Kiel
1 Name, Sitz und Rechtsstellung 1.1. Der Stadtfeuerwehrverband Kiel - die Jugendfeuerwehr (im nachfolgenden Jugendfeuerwehr Kiel genannt) ist der Zusammenschluss aller Jugendfeuerwehren in der Landeshauptstadt
MehrJugendordnung für die Jugendfeuerwehr der Stadt Dreieich
JUGENDFEUERWEHR DER STADT DREIEICH Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr der Stadt Dreieich Genehmigt von der 33. Gemeinsamen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dreieich am 05.05.2009
MehrJugendordnung der Freiwilligen Feuerwehr Mittenaar
Jugendordnung der Freiwilligen Feuerwehr Mittenaar Vorwort Die Jugendfeuerwehr Mittenaar ist die Jugendgruppe innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Mittenaar, die sich zu den Idealen der Feuerwehr und der
MehrSatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Büddenstedt. (in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom )
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Büddenstedt (in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16. 12. 2003) Aufgrund des 6 NGO und der 1 und 2 NBrandSchG in der jeweils gültigen Fassung hat der
Mehr1.4.Leiterin/Leiter der Jugendfeuerwehr der Stadtteilfeuerwehren ist die/der Jugendfeuerwehrwartin/Jugendfeuerwehrwart,
Jugendordnung nach 10 Abs. 2,4 der Feuerwehrsatzung 1.Name, Wesen, Aufsicht 1.1.Die Jugendfeuerwehren der Stadt Eppstein sind Jugendgruppen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Eppstein. Sie gehören
Mehr