Tagung. - BAB wurde bereits früher thematisiert. - Die vermehrte Anwendung des RPG in Zusammenarbeit mit dem ARE hat Verunsicherungen ausgelöst.
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- Fritzi Geisler
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1 Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Tagung Bauen ausserhalb von Bauzonen Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Weshalb diese Tagung? - BAB wurde bereits früher thematisiert. - Die vermehrte Anwendung des RPG in Zusammenarbeit mit dem ARE hat Verunsicherungen ausgelöst. - Ziel ist Planungssicherheit zu vermitteln und das RPG korrekt anzuwenden.
2 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Abteilung Das Raumplanungsgesetz des Bundes Planvorlagen-Tagung Bauen ausserhalb der Bauzone 28. Juni 2011 Stationen des Referats Ziele des Referats Grundsätze des RPG Anwendungsbeispiele 2
3 3 Art. 1 Abs. 1 RPG Bund, Kantone und Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch ge- nutzt wird. Sie stimmen ihre raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander ab und verwirklichen eine auf die erwünschte Entwicklung des Landes ausgerichtete Ordnung der Besiedlung. Sie achten dabei auf die natürlichen Gegeben- heiten sowie auf die Bedürfnisse von Bevöl- kerung und Wirtschaft. 4
4 Haushälterisch nutzen oder: An unsere Kinder denken 5 Abstimmen oder: Über die eigene Nase hinaus- schauen 6
5 Interessen abwägen oder: Sich ein umfassendes Bild machen 7 8
6 9 Trennung Baugebiet Nichtbaugebiet 10
7 Gründe für f r die Zweiteilung Verhindert die Zersiedelung Sichert das Kulturland Wahrt schützenswerte Landschaften und Stätten tten Gewährleistet eine haushälterische Bodennutzung 11 12
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18 Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Anforderungen an eine 28. Juni 2011 Inhalt Ausgangslage Geplante Anlage innerhalb der Bauzone Geplante Anlage ausserhalb der Bauzone Inhalt einer Zusammenfassung und Schlussfolgerungen 2 1
19 Ausgangslage Das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen ist ein konzentriertes Entscheidverfahren Eine Behörde (i.d.r. das ESTI) beurteilt in einem Entscheid die Einhaltung der verschiedenen bundesund kantonalrechtlichen Vorschriften Die betroffenen Fachbehörden des Kantons (und des Bundes) werden angehört; allfällige Differenzen (mit Fachbehörden des Bundes) unterliegen einem Bereinigungsverfahren 3 Ausgangslage Die materiellen Anforderungen des Raumplanungsrechts müssen erfüllt werden Die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet als fundamentaler raumplanerischer Grundsatz Ausnahmen sind möglich, doch müssen besondere Umstände vorliegen; der Zweck der Bauten und Anlagen muss einen Standort ausserhalb der Bauzone erfordern (Standortgebundenheit) und es dürfen keine überwiegenden Interessen entgegenstehen (Interessenabwägung) 4 2
20 Ausgangslage Der Standort einer Baute oder Anlage ausserhalb der Bauzone muss von der Gesuchstellerin mit einer nachgewiesen werden 5 Geplante Anlage innerhalb Bauzone Im Plangenehmigungsverfahren nach Bundesrecht hat weder eine Bedürfnisprüfung noch eine Suche nach Alternativstandorten zu erfolgen Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Bewilligungserteilung, sofern die Anlage dem Zweck der entsprechenden Nutzungszone entspricht und die Anforderungen des kommunalen und kantonalen Rechts sowie des Bundesrechts erfüllt sind 6 3
21 Geplante Anlage ausserhalb Bauzone; Beispiel 7 Geplante Anlage ausserhalb Bauzone; Beispiel 8 4
22 Geplante Anlage ausserhalb Bauzone; Beispiel 9 Geplante Anlage ausserhalb Bauzone; Beispiel 10 5
23 Geplante Anlage ausserhalb Bauzone; Beispiel 11 Geplante Anlage ausserhalb Bauzone; Überlegungen Gesuchstellerin Bedarf? Was wird versorgt? Ist ein Standort in der Bauzone möglich? Hinderungsgründe? Standorte generell? Welches sind die Vor- und Nachteile dieser Standorte? 12 6
24 Geplante Anlage ausserhalb Bauzone; Überlegungen Gesuchstellerin Welcher Standort stellt die insgesamt beste Lösung mit den geringsten Auswirkungen auf Raum und Umwelt dar (Interessenabwägung)? 13 Geplante Anlage ausserhalb Bauzone; Prioritätenordnung 1. Im bestehenden Gebäudevolumen 2. In Gebäudegruppe 3. Angelehnt an andere (Hoch-)Bauten 4. Angelehnt an andere Anlagen (z.b. Strassen) 14 7
25 Geplante Anlage ausserhalb Bauzone; Inhalt 2-3 Varianten möglicher Standorte aufzeigen; keine Alibi-Standorte, sondern echte Alternativen prüfen Bewertung der Standorte (Vor- und Nachteile) Konzentration auf einen Standort; Begründung, weshalb dieser bevorzugt wird Abstand zur nächsten Bauzone; Begründung, weshalb ein Standort innerhalb der Bauzone nicht möglich ist 15 Geplante Anlage ausserhalb Bauzone; Inhalt Versorgungsperimeter der geplanten Anlage (Transformatorenstation) Integration in bestehende Gebäudegruppe? Hinderungsgründe? Fotomontage als Beleg für eine gute Integration am geplanten Standort Bei Begründung mit NIS: Konkrete Hinweise, wo welche Belastungen vermieden werden sollen (in Prozenten des Grenzwerts) Beilage: Zonenplan mit Legende 16 8
26 Geplante Anlage ausserhalb Bauzone; Inhalt Die Gesuchstellerin muss nachweisen, weshalb ein Standort innerhalb der Bauzone nicht möglich ist und der geplante Standort (ausserhalb der Bauzone) viel vorteilhafter ist als alle anderen möglichen Standorte ausserhalb der Bauzone 17 Geplante Anlage ausserhalb Bauzone; unvollständig Eine unvollständige / mangelhafte führt zur Verzögerung des Bewilligungsverfahrens Eine unvollständige muss nachgebessert werden Eine mit offensichtlich falschen Angaben muss nachgebessert werden 18 9
27 Geplante Anlage ausserhalb Bauzone; Gesuch nicht bewilligungsfähig Ein Standort innerhalb der Bauzone erscheint technisch machbar und es werden ungenügende Gründe vorgebracht, weshalb ein Standort ausserhalb der Bauzone trotzdem erforderlich sein soll Die Gesuchstellerin begründet ungenügend, weshalb keine insgesamt vorteilhafteren Standorte möglich sind Die Fachbehörde verneint mit nachvollziehbarer Begründung die Bewilligungsfähigkeit 19 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Die materiellen Anforderungen des Raumplanungsrechts müssen erfüllt werden Bauten und Anlagen gehören grundsätzlich in die Bauzone Für einen Standort ausserhalb der Bauzone müssen besonders wichtige und objektive Gründe vorliegen Die Gesuchstellerin muss eine seriöse Standortevaluation betreiben (keine Alibi-Standorte, sondern echte Alternativen untersuchen) 20 10
28 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Die muss überzeugend sein Eine mangelhafte muss nachgebessert werden (Mitwirkungspflicht der Gesuchstellerin) Das ESTI ist sich bewusst, dass sich die Gesuchstellerinnen noch in einer Gewöhnungsphase befinden 21 11
29 Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Die Rolle des Kantons aus Sicht der Leitbehörde ESTI 28. Juni 2011 Inhalt Ausgangslage Inhalt der kantonalen Stellungnahme bzgl. Raumplanung Kantonale Stellungnahmen bzgl. Raumplanung, die dem ESTI Probleme bereiten Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Kantonale Stellungnahme 2 1
30 Ausgangslage Das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen ist ein konzentriertes bundesrechtliches Entscheidverfahren Eine Behörde (i.d.r( i.d.r.. das ESTI) beurteilt in einem Entscheid die Einhaltung der verschiedenen bundesrechtlichen und kantonalrechtlichen Vorschriften Im ordentlichen Verfahren werden die betroffenen Kantone stets angehört Kantonale Stellungnahme 3 Ausgangslage Im vereinfachten Verfahren kann die Genehmigungsbehörde bei Kantonen und Gemeinden Stellungnahmen einholen Der Kanton leitet die Gesuchsunterlagen an seine verschiedenen Fachstellen (z.b. Raumplanung, Umweltschutz etc.) weiter und verarbeitet deren Fachberichte in die gesamtkantonale Stellungnahme Kantonale Stellungnahme 4 2
31 Ausgangslage Eine separate Ausnahmebewilligung (des Kantons) gemäss Art. 24 RPG ist nicht erforderlich; die Bewilligungskompetenz liegt bei der Bundesbehörde Das ESTI ist bei der Beurteilung von raumplanerischen Fragen auf das Fachwissen des betroffenen Kantons angewiesen; dieser verfügt auch über die erforderlichen Ortskenntnisse Kantonale Stellungnahme 5 Inhalt einer kantonalen Stellungnahme Der Kanton setzt sich mit der der Gesuchstellerin auseinander Er nimmt zu den Vor- und Nachteilen der geprüften Standorte (in- und) ausserhalb der Bauzone Stellung und beurteilt, ob der gewählte Standort ausserhalb der Bauzone gegenüber den anderen Standorten wesentliche Vorteile bringt (Interessenabwägung) Er bejaht oder verneint mit nachvollziehbarer Begründung die raumplanungsrechtliche Bewilligungsfähigkeit Kantonale Stellungnahme 6 3
32 Inhalt einer kantonalen Stellungnahme Hat die kantonale Stellungnahme den erwähnten Inhalt, stellt das ESTI darauf ab (keine weiteren Erhebungen zum Sachverhalt) Kantonale Stellungnahme 7 Kantonale Stellungnahmen, die dem ESTI Probleme bereiten Es hat offensichtlich keine Interessenabwägung stattgefunden [ Transformatorenstationen ausserhalb der Bauzonen werden gemäss Art. 24 RPG als standortgebunden ausgelegt. ] Die kantonale Stellungnahme ist unklar oder führt zu widersprüchlichen Schlüssen Stellungnahmen dieser Art können zur Verzögerung des Verfahrens führen Kantonale Stellungnahme 8 4
33 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Das ESTI ist auf das raumplanerische Fachwissen der Kantone angewiesen Auf überzeugende kantonale Stellungnahmen stellt das ESTI ohne weiteres ab Im Sinne einer guten Zusammenarbeit mit den Kantonen beabsichtigt das ESTI, die Kantone zu informieren, was von ihnen in der Stellungnahme bezüglich Raumplanung erwartet wird (Form der Information noch offen) Kantonale Stellungnahme 9 5
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