LEISTUNGSERMITTLUNG UND LEISTUNGSBEWERTUNG AM BERUFLICHEN GYMNASIUM UND DER FACHOBERSCHULE 3. BEWERTUNG VON LEISTUNGEN...5
|
|
- Daniela Fiedler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 LEISTUNGSERMITTLUNG UND LEISTUNGSBEWERTUNG AM BERUFLICHEN GYMNASIUM UND DER FACHOBERSCHULE. GRUNDLAGEN.... ARTEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG.... ARTEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG AM BERUFLICHEN GYMNASIUM..... Arten der Leistungsermittlung in der Klassenstufe Klassenarbeiten Kurzkontrollen Mündliche und praktische Leistungen..... Arten der Leistungsermittlung in der Jahrgangsstufe / Klausuren Kurzkontrollen Mündliche und praktische Leistungen Belegarbeit...3. ARTEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG IN DER FACHOBERSCHULE Klassenarbeiten Kurzkontrollen Mündliche und praktische Leistungen Facharbeit BEWERTUNG VON LEISTUNGEN BEWERTUNG VON LEISTUNGEN AM BERUFLICHEN GYMNASIUM Leistungsbewertung in der Klassenstufe Leistungsbewertung in den Jahrgangsstufen und BEWERTUNG VON LEISTUNGEN IN DER FACHOBERSCHULE BESPRECHUNG UND EINSICHTNAHME VON LEISTUNGEN VERSÄUMNIS UND NACHHOLUNG VON LEISTUNGEN TÄUSCHUNGSHANDLUNGEN NOTENBILDUNG UND ZEUGNISSE GRUNDSÄTZE DER BILDUNG VON HALBJAHRES- UND JAHRESNOTEN NOTENBILDUNG AM BERUFLICHEN GYMNASIUM Notenbildung in der Klassenstufe Notenbildung in der Jahrgangsstufe / NOTENBILDUNG AN DER FACHOBERSCHULE ANLAGEN BEWERTUNGSTABELLE KLASSE AM BGY UND ALLE KLASSEN DER FOS GESONDERTE REGELUNGEN ZUR NOTENBILDUNG IN DEN SPRACHFÄCHERN...FEHLER! TEXTMARKE NICHT DEFINIERT. 8.3 NOTENTABELLE JAHRGANGSSTUFEN /3 AM BGY BEISPIELE NOTENBILDUNG... Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc
2 . Grundlagen Die nachfolgend genannten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften bilden die rechtlichen Grundlagen der Ermittlung und Bewertung von Leistungen. - Sächsisches Schulgesetz mit 7 (4,5) und - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen (BGySO) mit den 3 bis 8 - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Fachoberschule im Freistaat Sachsen (FOSO) mit den 4 bis 7. Arten der Leistungsermittlung. Arten der Leistungsermittlung am beruflichen Gymnasium.. Arten der Leistungsermittlung in der Klassenstufe... Klassenarbeiten Klassenarbeiten sind als größere schriftliche Leistungsüberprüfungen mindestens eine Woche vorher anzukündigen und in das Klassenbuch einzutragen. Außer im Fach Sport sind in allen Fächern Klassenarbeiten zu schreiben. In Fächern mit drei oder mehr Wochenstunden werden mindestens Klassenarbeiten pro Schulhalbjahr, in allen anderen Fächern mindestens Klassenarbeit pro Schulhalbjahr geschrieben. Ein Schüler soll nicht mehr als eine Klassenarbeit pro Tag und drei Klassenarbeit pro Woche schreiben. Ausnahmen sind nur nach Absprache des Fachlehrers mit der Klasse möglich. Die Arbeitszeit beträgt 45 bis maximal 90 Minuten. Im Fach Deutsch kann die Arbeitszeit bis zu 80 Minuten betragen.... Kurzkontrollen Kurzkontrollen müssen als kleinere schriftliche Leistungsüberprüfungen nicht angekündigt werden. Bei einer Dauer von maximal 40 Minuten bezieht sich der Inhalt der Leistungsüberprüfung auf die gegenwärtig behandelte Lehrplaneinheit. Auf Klassenarbeiten ist bei der zeitlichen Planung Rücksicht zu nehmen....3 Mündliche und praktische Leistungen Mündliche Leistungen sind über das Schuljahr verteilt von Schülern abzufordern. Ergebnisse sind als solche festzuhalten. In den Sprachfächern spielt die Erbringung und Bewertung mündlicher Leistungen eine besondere Rolle. Dies ist bei der Notenbildung zu berücksichtigen (siehe Punkt 7). Praktische Leistungsnachweise sind in den Fächern Technik, Physik, Chemie, Biologie, Bildende Kunst, Musik und Sport zu erbringen... Arten der Leistungsermittlung in der Jahrgangsstufe /3... Klausuren Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc
3 Klausuren bilden ähnlich den Klassenarbeiten als größere schriftliche Leistungsüberprüfungen den Abschluss einer Unterrichtseinheit. Die Mindestanzahl der pro Kurs zu schreibenden Klausuren richtet sich nach folgender Tabelle. Kursart/Kurshalbjahr /I /II 3/I 3/II Leistungskurs Grundkurs Die Termine der Klausuren werden den Schülern durch die aushängenden Klausurpläne bekanntgegeben. Für die Anzahl der Klausuren pro Tag und Woche gilt Punkt... sinngemäß. Die im Jahresplan bekanntgegebenen Termine zum Eintragen der Klausuren durch die Fachlehrer sind unbedingt einzuhalten. Bei Nichteinhaltung des Termins wird der entsprechende Klausurtermin durch den Fachleiter/Oberstufenberater festgelegt. Die Arbeitszeit für Klausuren beträgt 45 bis 90 Minuten. Für das Fach Deutsch ist eine Arbeitszeit bis zu 80 Minuten zulässig. In den schriftlichen Prüfungsfächern kann im Kurshalbjahr 3/II eine Vorprüfungsklausur über die Dauer der in der Abiturprüfung festgelegten Zeit geschrieben werden... Kurzkontrollen Abschnitt... gilt sinngemäß....3 Mündliche und praktische Leistungen Abschnitt...3 gilt sinngemäß....4 Belegarbeit Jeder Schüler erstellt während eines Kurshalbjahres der Qualifikationsphase eine schriftliche Belegarbeit. Dazu sollte durch die Schüler vorrangig das Kurshalbjahr 3/I genutzt werden. Schüler, welche die Anfertigung einer besonderen Lernleistung planen, sollten die Belegarbeit spätestens im Kurshalbjahr /II schreiben. Thema und Fach der Belegarbeit sind durch den Schüler frei wählbar. Frei gewählte Themen sind durch den Betreuer zu bestätigen. Jeder Schüler sollte möglichst ein eigenes Thema bearbeiten. Bei Gruppenthemen muss die Leistung jedes einzelnen Schüler deutlich erkennbar sein. Alle weiteren Regelungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Bewertung der Belegarbeit sind dem Leitfaden zur Erstellung und Bewertung der wissenschaftlichen Arbeit in der Klasse und der Jahrgangsstufe /3 zu entnehmen.. Arten der Leistungsermittlung in der Fachoberschule.. Klassenarbeiten Abschnitt... gilt sinngemäß... Kurzkontrollen Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc 3
4 Abschnitt... gilt sinngemäß...3 Mündliche und praktische Leistungen Abschnitt...3 gilt sinngemäß. Die den fachpraktischen Unterricht betreuende Lehrkraft kontrolliert die in der Fachpraxis erstellten Kurzberichte und signiert diese...4 Facharbeit Alle Schüler der Klassenstufe und L müssen eine wissenschaftliche Arbeit (Facharbeit) anfertigen. Die Wahl des Themas und des Betreuers erfolgt zu den festgelegten Terminen durch die Schüler. Die Themen müssen durch die Betreuer schriftlich bestätigt werden. Bei Gruppenthemen hat jeder Schüler einen eigenständigen Teil zu bearbeiten. Alle weiteren Regelungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Bewertung der Facharbeit sind dem Leitfaden zur Erstellung und Bewertung der Facharbeit in der FOS zu entnehmen. Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc 4
5 3. Bewertung von Leistungen 3. Bewertung von Leistungen am beruflichen Gymnasium 3.. Leistungsbewertung in der Klassenstufe Die Leistungen in der Klasse werden mit den Noten sehr gut bis ungenügend bewertet. Die Noten sind wie folgt zu interpretieren. Note Worturteil Bedeutung sehr gut eine Leistung, die den Anforderungen des Lehrplans in besonderem Maße entspricht gut eine Leistung, die den Anforderungen des Lehrplans voll entspricht 3 befriedigend eine Leistung, die den Anforderungen des Lehrplans im Allgemeinen entspricht 4 ausreichend eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen des Lehrplans noch entspricht 5 mangelhaft eine Leistung, die den Anforderungen des Lehrplans nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können 6 ungenügend eine Leistung, die den Anforderungen des Lehrplans nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können Anforderungen des Lehrplans sind die darin festgelegten Ziele und Inhalte sowie der Grad der selbständigen und richtigen Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, einschließlich der Art der Darstellung dieser. Die einzelnen Ergebnisse werden im Notenbuch unter Angabe der Art, des Datums und der Wertigkeit der Leistungsüberprüfung festgehalten. Für die Ermittlung der Note ist die in Anlage 8. dargestellte Übersicht als Richtlinie zu verwenden. Abweichungen sind aus pädagogischen Gründen möglich. 3.. Leistungsbewertung in den Jahrgangsstufen und 3 Die Bewertung der Leistungen in den Jahrgangsstufen und 3 erfolgt mit Noten und den ihnen zugeordneten Notenpunkten entsprechend der Notentendenz. Folgende Zuordnungen gelten. Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc 5
6 Worturteil Note Notenpunkte sehr gut 5 4 gut 3 befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend 6 0 Die Bedeutung der Noten entspricht den im Punkt 3.. getroffenen Aussagen. Für die Ermittlung der Note/Notenpunkte ist die in Anlage 8. dargestellte Übersicht (Prüfungsmaßstab) als Richtlinie zu verwenden. 3. Bewertung von Leistungen in der Fachoberschule Die Bewertung von Leistungen in der Fachoberschule erfolgt in allen Klassenstufen durch die Noten sehr gut bis ungenügend. Die Interpretation der Noten entspricht der im Punkt 3.. dargestellten Zuordnung. Es dürfen nur ganze Noten vergeben werden. In Wahlfächern erfolgt keine Benotung. Für die Ermittlung der Note ist die in Anlage 8. dargestellte Übersicht als Richtlinie zu verwenden. Abweichungen sind aus pädagogischen Gründen möglich. 4. Besprechung und Einsichtnahme von Leistungen Alle schriftlichen Leistungsüberprüfungen werden nach der Bewertung den Schülern zur Einsichtnahme ausgehändigt. Die Zeit bis zur Rückgabe sollte in der Regel bei Klausuren 3 Wochen, bei allen anderen Leistungsüberprüfungen Wochen nicht überschreiten. Für Belege und Facharbeiten gelten gesonderte Termine. Der Lehrer wertet die Leistungsüberprüfung aus, weist auf markante Fehler hin und geht auf individuelle Fragen der Schüler ein. Belege und Facharbeiten sind in einem persönlichem Gespräch mit dem Schüler auszuwerten. Bei Klassenarbeiten, Klausuren, Belegen und Facharbeiten hat der Schüler die Einsichtnahme mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Die Auswertung praktischer Leistungsüberprüfungen erfolgt analog. Auch bei mündlichen Leistungsüberprüfungen erfolgt eine Auswertung der Leistung. Die Bewertung ist unmittelbar im Anschluss an die Leistungsüberprüfung dem Schüler unter Angabe der Wertigkeit mitzuteilen. Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc 6
7 5. Versäumnis und Nachholung von Leistungen Versäumt ein Schüler die Anfertigung eines Leistungsnachweises, so hat der Schüler den Grund des Versäumnisses ohne Aufforderung unter Vorlage entsprechender Nachweise unverzüglich dem entsprechenden Fachlehrer mitzuteilen. Geschieht dies nicht oder verspätet, so wird die Note ungenügend erteilt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere Krankheit und Freistellungen. Eine Erkrankung kann sich der Lehrer durch ein ärztliches Zeugnis bestätigen lassen. Hat ein Schüler den Grund des Versäumnisses einer Klassenarbeit oder Klausur nicht zu vertreten, so ist ihm die Möglichkeit der Nachholung einzuräumen. Dazu sind die durch Aushang bekanntgegebenen Nachschreibetermine zu nutzen. Dies hat in gegenseitiger Absprache Lehrer- Schüler zu erfolgen. In Ausnahmen sind Abweichungen vom Nachschreibetermin möglich. Einem Schüler, der sich weigert, einen Leistungsnachweis zu erbringen, wird die Note ungenügend erteilt. Schüler, welche durch ihr Verhalten die Anfertigung eines Leistungsnachweises stören, werden ausgeschlossen. Der Leistungsnachweis wird dann mit der Note ungenügend bewertet. Sollte die Leistung eines Schülers durch wiederholtes oder längeres entschuldigtes Fehlen nicht hinreichend beurteilt werden können, so ist die Leistung des Schülers im Rahmen einer schriftlichen Feststellungsprüfung zu ermitteln. Der Termin und der Prüfungsstoff ist dem Schüler (bei nicht volljährigen Schülern auch den Eltern) mindestens eine Woche vorher schriftlich anzukündigen. Bei der Terminfestsetzung ist der Notenschluss zu beachten. Kann der Schüler auch diesen Termin aus Gründen nicht wahrnehmen, die er nicht zu vertreten hat, so erfolgt keine Leistungsbewertung. Der Kurs gilt dann als nicht besucht. Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc 7
8 6. Täuschungshandlungen Führt ein Schüler nicht zugelassene Hilfsmittel bei sich oder versucht durch die Hilfe eines Dritten oder durch die Hilfe für einen Dritten das Ergebnis des Leistungsnachweises zu beeinflussen, so liegt eine Täuschungshandlung vor. Wird durch den Lehrer eine Täuschungshandlung festgestellt, so muss der Schüler die Anfertigung des Leistungsnachweises abbrechen. Der Leistungsnachweis wird unter Angabe des Grundes mit der Note ungenügend bewertet. 7. Notenbildung und Zeugnisse 7. Grundsätze der Bildung von Halbjahres- und Jahresnoten Für die Bildung einer Halbjahres- oder Jahresnote sind die Noten/Notenpunkte aller schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungsnachweise zu verwenden. Dabei kann der Lehrer den einzelnen Noten/Notenpunkten eine unterschiedliche Wertigkeit (Gewichtung) zuordnen. Unbedingt zu beachten ist, dass die unterschiedlichen Wertigkeiten der einzelnen Leistungsnachweise durch den Lehrer am Beginn eines Schuljahres/Kurshalbjahres den Schülern bekanntgegeben werden müssen. Im Allgemeinen gelten folgende Festlegungen: Klassenarbeiten/Klausuren: Wichtungsfaktor weitere schriftl. Leistungskontrollen: Wichtungsfaktor mündl. Leistungsüberprüfungen: Wichtungsfaktor / Bei der unterschiedlichen Gewichtung einzelner Noten und der daraus folgenden Notenbildung ist wie folgt vorzugehen. - Für die einzelnen Noten/Notenpunkte sind die Wichtungsfaktoren, oder festzulegen. - Alle Noten/Notenpunkte werden mit dem Wichtungsfaktor multipliziert. - Es wird die Summe aller Noten/Notenpunkte unter Berücksichtigung der Wichtungsfaktoren gebildet. - Die Summe aller Wichtungsfaktoren wird gebildet. - Der Quotient aus Summe der Noten/Notenpunkte und Summe der Wichtungsfaktoren bildet den Durchschnitt der Noten/Notenpunkte. - Hieraus wird die Note/Punktzahl für das Zeugnis festgelegt. Im Punkt 8.3 sind zwei Beispiele dargestellt. Unterrichten in einem Fach oder Kurs mehrere Lehrer (Kombinationsfächer), so ist die Gesamtnote entsprechend dem zeitlichen Anteil der Teilgebiete zu bilden. Über die Gesamtbewertung muss das Einvernehmen aller der in dem Fach/Kurs unterrichtenden Lehrer bestehen. Im Punkt 8.3 ist ein Beispiel dargestellt. Spätestens zu den im Jahresplan genannten Terminen sind alle Halbjahres-/Jahresnoten den Klassenleitern/Tutoren zu melden. Der Fachlehrer hat seine Notenliste zu unterzeichnen. Rechtzeitig vor dem Notenschluss hat jeder Fachlehrer die Halbjahres-/Jahresnoten den Schülern Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc 8
9 bekanntzugeben und deren Ermittlung zu erläutern. Dadurch sollen Fehler bei der Berechnung der Noten weitgehend vermieden werden. Ist eine Änderung einer einzelnen Note nach der Notenkonferenz notwendig, so ist diese Notenänderung durch den Fachlehrer schriftlich mit Unterschrift beim Klassenleiter/Tutor zu melden. 7. Notenbildung am beruflichen Gymnasium 7.. Notenbildung in der Klassenstufe Schüler der Klasse am BGY erhalten ein Halbjahreszeugnis und ein Jahreszeugnis. Bei der Bildung der Note für das Jahreszeugnis werden alle Noten des gesamten Schuljahres (auch die des ersten Halbjahres) berücksichtigt. Für die ordnungsgemäße und termingerechte Erstellung der Zeugnisse sind die Klassenleiter verantwortlich. 7.. Notenbildung in der Jahrgangsstufe /3 Die Schüler der Jahrgangsstufen und 3 erhalten nach jedem Kurshalbjahr ein Halbjahreszeugnis. Dabei bildet jedes Kurshalbjahr eine abgeschlossene Einheit. Für die Jahrgangsstufen und 3 am BGY ist der unterschiedliche Notenschluss zu allen anderen Klassenstufen zu beachten. Für die ordnungsgemäße und termingerechte Erstellung der Zeugnisse sind die Tutoren verantwortlich. 7.3 Notenbildung an der Fachoberschule Die Schüler aller Fachoberschulklassen erhalten ein Halbjahreszeugnis und ein Jahreszeugnis. Bei der Bildung der Note für das Jahreszeugnis werden alle Noten des gesamten Schuljahres (auch die des ersten Halbjahres) berücksichtigt. Für die ordnungsgemäße und termingerechte Erstellung der Zeugnisse sind die Klassenleiter verantwortlich. Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc 9
10 8. Anlagen 8. Bewertungstabelle Klasse am BGY und alle Klassen der FOS Note Prozente 94% 80% 65% 50% 30% Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc 0
11 8. Notentabelle Jahrgangsstufen /3 am BGY Note Notenpunkte Prozente 96% 9% 86% 8% 76% 7% 66% 6% 56% 5% 46% 4% 34% 7% % Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc
12 Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc 8.3 Beispiele Notenbildung Beispiel der Bildung einer Durchschnittsnote Leistungsnachweis KA KA KA3 KA4 KK KK KK3 mdl mdl Summe Noten Summe Wichtungen Wichtungsfaktor - - Noten Schüler ,5,87 Noten Schüler -,0 Schüler : 87,, = Schüler : 0, = = Beispiel der Bildung einer Durchschnittspunktzahl Leistungsnachweis KL KL KL3 KL4 KK KK KK3 mdl mdl Summe Noten Summe Wichtungen Wichtungsfaktor - - Punkte Schüler ,5 9,39 Punkte Schüler ,67 Schüler : 39 9,, = Schüler : 67 4, = Beispiel der Notenbildung bei mehreren unterrichtenden Lehrern in einem Fach/Kurs Teilgebiet mit Stunde/Woche:,86 Teilgebiet mit 3 Stunden/Woche:,35 Gesamtdurchschnitt: 48, 4,35 3,86
Schulordnung der Deutschen Schule New Delhi, ANLAGE 1 Leistungsbeurteilung, Notensystem, Täuschungshandlungen
DSND HANDBUCH Schulordnung der Deutschen Schule New Delhi, ANLAGE Leistungsbeurteilung, Notensystem, Täuschungshandlungen Grundschule und Sekundarstufe I (Für die Oberstufe, Klasse und gilt die DIAP-Ordnung)
MehrLeistungsbewertung im Fach Mathematik
Gymnasium Rodenkirchen Fachschaft Mathematik Leistungsbewertung im Fach Mathematik 1. Allgemeine Grundsätze der Leistungsbewertung Bei der Leistungsbewertung wird auf die im Unterricht erworbenen Inhalte
MehrLeistungsbewertung. 1. Gesetzliche Vorgaben zurück
(Die Links führen zu den entsprechenden Kapiteln und von dort zurück) 1. Gesetzliche Vorgaben zur Leistungsbewertung 2. Leistungsbewertung am Antonianum 2.1. Bewertung von schriftlichen Arbeiten 2.2. Bewertung
MehrNotenmaßstab Sekundarstufe I. Note MS Gym. 1 ab 95% 95% 2 ab 80% 80% 3 ab 60% 65% 4 ab 40% 50% 5 ab 20% 25% 6 ab 0% 0%
Notenmaßstab Sekundarstufe I Note MS Gym 1 ab 95% 95% 2 ab 80% 80% 3 ab 60% 65% 4 ab 40% 50% 5 ab 20% 25% 6 ab 0% 0% Verbindliche Grundlagen zur Notengebung für alle Fächer - In jedem Fach werden pro Halbjahr
MehrDie gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Das Abitur und die Gesamtqualifikation
MehrDie Kursphase der gymnasialen Oberstufe. im Schuljahr 2013 / 2014
Die Kursphase der gymnasialen Oberstufe im Schuljahr 2013 / 2014 Inhalt Zugangsvoraussetzungen / Versetzung Besonderheiten der Kursphase Leistungs-, Grundkurse, Prüfungsfächer Laufbahnplanung Sport Informationen
MehrA Welche Voraussetzungen müssen zu einer Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe erfüllt sein?
Die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe Informationen für Eltern und Schüler der Jahrgangsstufe 9 (G8) (Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (OAVO)
MehrZiele der gymnasialen Oberstufe
Ziele der gymnasialen Oberstufe Die Schüler sollen eine breite und vertiefte Allgemeinbildung erreichen wichtige inhaltliche und methodische Voraussetzungen für die allgemeine Studierfähigkeit erwerben
MehrInformationen über die gymnasiale Oberstufe (GO) an der Weidigschule Butzbach auf Basis der OAVO (Stand März 2015, Version G8)
Informationen über die gymnasiale Oberstufe (GO) an der Weidigschule Butzbach auf Basis der OAVO (Stand März 2015, Version G8) Inhalt 1. Allgemeines 2. Die Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) 3. Die Zulassung
MehrSOGYA Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (gültig ab
SOGYA Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (gültig ab 01.08.2017) Bestandteile des Unterrichts in der Sekundarstufe
MehrInformation zur Oberstufe (Jgst. 12/13) am Wirtschaftsgymnasium des BSZ für Wirtschaft Dresden Prof. Dr. Zeigner
Information zur Oberstufe (Jgst. 1/1) am Wirtschaftsgymnasium des BSZ für Wirtschaft Dresden Prof. Dr. Zeigner 1 Allgemeines 1.1 Kurse statt Klassen 1. ein Kurs = halbes Schuljahr (1/1 + 1/ + 1/1 + 1/)
MehrAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften. Geltungsbereich. (1) Diese Verordnung gilt für Abendgymnasien und Kollegs (Schulen des Zweiten Bildungsweges).
Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg Vom 14. Juli 1999 (GVBl. LSA S. 216), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg vom 22.
Mehr<SCHULE> Halbjahreszeugnis. des Beruflichen Gymnasiums. Fachrichtung <FACHRICHTUNG> <HERR/FRAU> <VORNAME> <NAME>
Muster E.01.01 Halbjahreszeugnis des Beruflichen Gymnasiums Klassenstufe 11 Schuljahr hat im zurückliegenden Schulhalbjahr folgende Leistungen erreicht: Pflichtbereich Wahlbereich Bemerkungen:
MehrOberstufenberaterin Ulrike Esswein
1 Gliederung 1. Leistungsanforderungen und Leistungsbewertung 2. Prüfungsstruktur und Kombinationsbeispiele 3. Gesamtqualifikation Block I und II 4. Fragen 2 Leistungsanforderungen und Leistungsbewertung
MehrHinweise. zur Anfertigung einer. Facharbeit
Hinweise zur Anfertigung einer Facharbeit Landkreis Gymnasium Annaberg LKG Annaberg Seite 1 LKG Annaberg Seite 2 1. Anliegen der Arbeit: Mit der Facharbeit soll der Schüler zeigen, dass er in der Lage
MehrDie gymnasiale Oberstufe in Hessen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen der OAVO vom 20.07.2009, zuletzt geändert am 04.04.
Die gymnasiale Oberstufe in Hessen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen der OAVO vom 0.07.009, zuletzt geändert am 0.0.013 A Zulassung zur Qualifikationsphase Q1-Q ( 1) 1) Zugelassen wird, wer in
MehrInformationen zur gymnasialen Oberstufe für Eltern und Schüler/innen der Jahrgangsstufe 9 (G8) und 10 (G9) (Verordnung über die Bildungsgänge und die
Informationen zur gymnasialen Oberstufe für Eltern und Schüler/innen der Jahrgangsstufe 9 (G8) und 10 (G9) (Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (OAVO) vom
MehrVerordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an beruflichen Gymnasien (Versetzungsordnung berufliche Gymnasien)
Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an beruflichen Gymnasien (Versetzungsordnung berufliche Gymnasien) vom 19. Mai 1999 (GBl. S. 254, ber. S. 359), zuletzt geändert durch Verordnung vom
MehrDie gymnasiale Oberstufe ab Schuljahr 2017/2018
Die gymnasiale Oberstufe ab Schuljahr 2017/2018 Unterrichtsorganisation - Kurswahl - Gesamtqualifikation 1. Eintritt in die gymnasiale Oberstufe Bedingung für den Eintritt- erfolgreicher Abschluss der
MehrTendenzhinweise - Abschlussbestimmungen in der IGS. Vorrücken und Abschlussqualifikationen
Tendenzhinweise - Abschlussbestimmungen in der IGS Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen
MehrPrüfungen am Ende der 10. Klasse
1. Pflichtprüfungen - schriftlich: Fächer Termine Dauer Deutsch 08. 05. 15 180 min einschließlich Lesen Mathematik 11. 05. 15 135 min einschließlich Lesen Englisch 13. 05. 15 45 min Hörverstehenstest Die
MehrKurswahl. 3. Prüfungsfach (schriftlich) 4. Prüfungsfach (mündlich) 5. Prüfungskomponente (als besondere Lernleistung oder als Präsentationsprüfung)
Kurswahl I. Prüfungsfächer/Prüfungskomponente Leistungskurse 1. Prüfungsfach (schriftlich) Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Physik, emie, Biologie 2. Prüfungsfach (schriftlich) Hier können die
MehrGrundlagen der Leistungsbewertung im Fach Musik an der Gesamtschule Immanuel Kant mit gymnasialer Oberstufe, Falkensee.
Grundlagen der Leistungsbewertung im Fach Musik an der Gesamtschule Immanuel Kant mit gymnasialer Oberstufe, Falkensee Sekundarstufe I 1. Ermittlung der Gesamtzensur zum Halbjahr und zum Jahresende Die
Mehrdurchgeführt am 10. Juni 2013 in der Aula der Andreas-Schule Andreas Schule - Heidenreich
durchgeführt am 10. Juni 2013 in der Aula der Andreas-Schule Andreas Schule - Heidenreich GLIEDERUNG Höchstverweildauer Endgültige Wahl des dritten Prüfungsfachs Fremdsprachen / Latinum Klausuren / Leistungsbewertung
MehrLeistungsbewertung Informatik
1 Leistungsbewertung im Fach Informatik Sek I Grundsätze der Leistungsbewertung Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerinnen und Schüler Aufschluss geben. Sie soll auch
MehrInformationen zur gymnasialen Oberstufe
Informationen zur gymnasialen Oberstufe 13-jähriger Bildungsgang mit ergänzenden Hinweisen zum 12-jährigen Bildungsgang März 2015 (Neumann-Voß/Ulrich) 1 Stundentafel der Einführungsphase Fächer 1. Pflichtunterricht
MehrKurswahl für das Schuljahr 2017/2018
Kurswahl für das Schuljahr 2017/2018 Ich möchte informieren über: Kurswahl und ihre Auswirkungen Bewertung Abiturprüfungen Gesamtqualifkation Grundlagen und Ziele der Gymnasialen Oberstufe Grundlagen:
MehrLeistungsbewertung. Leistungsbewertung. Regelungen zur Leistungsmessung / Notengebung
Leistungsbewertung Um die Erfüllung der gesetzten Standards (QR) sicherzustellen, hat der Qualitätszirkel (Leistungsbewertung) im Auftrag der Koordinationsgruppe der GISSV das vorliegende Konzept erstellt.
MehrInformationen zur Oberstufenverordnung (OVO) und zur Abiturprüfungsverordnung (APVO)
Informationen zur Oberstufenverordnung (OVO) und zur Abiturprüfungsverordnung (APVO) Die Bestimmungen der OVO und der APVO geben für alle gymnasialen Oberstufen in Schleswig- Holstein verbindliche Rahmenbedingungen
MehrCopyright Ulrike Gerstlauer und Carsten Handt
Copyright Ulrike Gerstlauer und Carsten Handt 1 Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die besondere Lernleistung Leistungsmessung Das Abitur und die Gesamtqualifikation
MehrCopyright Ulrike Gerstlauer und Carsten Handt
Copyright Ulrike Gerstlauer und Carsten Handt 1 Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die besondere Lernleistung Leistungsmessung Das Abitur und die Gesamtqualifikation
MehrDie gymnasiale Oberstufe im Saarland (GOS) Jan. 2013
Die gymnasiale Oberstufe im Saarland (GOS) Jan. 2013 Die gymnasiale Oberstufe umfasst drei Jahrgangsstufen; sie gliedert sich in die einjährige Einführungsphase und in die zweijährige Hauptphase. 1. Die
MehrBELEGUNGSGRUNDSÄTZE FÜR DIE OBERSTUFE AM IKG (frei formuliert)
BELEGUNGSGRUNDSÄTZE FÜR DIE OBERSTUFE AM IKG (frei formuliert) Die Oberstufe besteht aus der Einführungsphase (EF, 1 Schuljahr) und der Qualifikationsphase (Q1, Q2, d.h. 2 Schuljahre) Es ist eine Versetzung
MehrBerufliches Gymnasium
Berufliches Gymnasium Bildungsgang Wirtschaft (Wirtschaftsgymnasium) Abschluss: Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Berufsbildende Schule August-Croissant-Straße 27 76829 Landau in der Pfalz Fon +49 (0)
MehrGemeinschaft Bildung Zukunft. Gymnasium Schramberg
März 17 Gymnasium Schramberg Die gymnasiale Oberstufe an allgemein bildenden Gymnasien Baden-Württemberg Gültig ab Schuljahr 2008/09 (Abitur 2019) Aufbau der Präsentation Kursstufe: Organisation, und Verlauf
MehrRichtlinien zur Leistungsermittlung und Leistungsbewertung im 2013/2014
Richtlinien zur Leistungsermittlung und Leistungsbewertung im 2013/2014 Was pädagogisch zählt und das Kind weiterführt, ist nicht der Hinweis auf gemachte Fehler, sondern die Anerkennung erbrachter Leistungen.
MehrAbiturverordnung. 1. Allgemeines 2.Einführungsphase 3.Qualifikationsphase 4.Abitur
Abiturverordnung 1. Allgemeines 2.Einführungsphase 3.Qualifikationsphase 4.Abitur 1. Gliederung und Dauer - Einführungsphase ( 10.Klasse ) - Qualifikationsphase ( Klassen 11 und 12 ) - Verweildauer: 3
MehrGymnasium Hankensbüttel
Gymnasium Hankensbüttel Information zur gymnasialen Oberstufe Gestaltung der Qualifikationsphase Anforderungen in der Abiturprüfung August 2017 Gymnasiale Oberstufe Informationsveranstaltung - Jahrgang
MehrWie man einer Schule beibringt, ein guter Schüler zu sein
Bewertung der Leistungen und des Verhaltens in der Fachoberschule Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung und Wirtschaftsinformatik Eichendorffstraße 67-69 60320 Frankfurt am Main (0 69) 212-47800
MehrAbiturjahrgänge 2019 bis 2022: Der Weg zum Abitur. Stand: 30. Juni 2016
Abiturjahrgänge 2019 bis 2022: Der Weg zum Abitur Stand: 30. Juni 2016 Stundentafel Klasse 9 Klasse 10 Klassen 11 und 12 Deutsch (4 h) Deutsch (4 h) Deutsch (5 h) Englisch (3 h) Englisch (4 h) Englisch
Mehr1. Das Abitur 2021 neue Abiturprüfungsverordnung! Stand der Informationen: April 2018!
1. Das Abitur 2021 neue Abiturprüfungsverordnung! Stand der Informationen: April 2018! Die neue AbiPrüfVO wird wohl erst im Frühjahr 2019 erscheinen, folgende grundsätzliche Informationen gibt es aber
MehrFächerübergreifende Rahmenbedingungen für die GFS (Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen)
SCHÖNBUCH-GYMNASIUM HOLZGERLINGEN Fächerübergreifende Rahmenbedingungen für die GFS (Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen) Beschluss der GLK vom 29.03.2006 Novelliert auf der GLK vom 03.07.2013
MehrAufgabenfeld B: gesellschaftswissenschaftlich. Geschichte Politik-Wirtschaft Religion (kath./ev.) Erdkunde
Die folgenden Informationen zur Sekundarstufe II sind für die Schülerinnen und Schüler von Bedeutung, die sich im System G8 befinden, also das Abitur nach 12 Schuljahren ablegen. Dies sind die Schülerinnen
MehrNEUE OBERSTUFE BW am Justinus-Kerner-Gymnasium / Heilbronn
NEUE OBERSTUFE BW 202 am Justinus-Kerner-Gymnasium / Heilbronn Info-Termine 208/9 Information über die Kursstufe in allen Klassen Information der Fachlehrer zu den Kursen Vorläufige Wahl Verbindliche Wahl
MehrZusammensetzung der Zeugnisnoten in den einzelnen Unterrichtsfächern
Zusammensetzung der Zeugnisnoten in den einzelnen Unterrichtsfächern Allgemeine Informationen: Die Gesamtnote (Zeugnisnote) setzt sich zusammen aus zu zensierenden schriftlichen Lernzielkontrollen das
MehrHerzlich willkommen zum Elternabend. Einführung in die Sekundarstufe II
Herzlich willkommen zum Elternabend Einführung in die Sekundarstufe II Organisation der gymnasialen Oberstufe, S.3 Unterricht erfolgt im Kurssystem statt den Klassenlehrer gibt es den Tutor Leistungskurse
Mehr1. Bestimmungen für den Übergang von der 11.Klasse
1. Bestimmungen für den Übergang von der 11.Klasse in die 2. Bestimmungen zur Fächerwahl in der 3. Belegverpflichtungen 4. Die fünfte Prüfungskomponente 5. Ermittlung der Gesamtnote für das Abiturzeugnis
MehrDie Kursstufe am Gymnasium Haigerloch
Die Kursstufe am Gymnasium Haigerloch Präsentation für den Informationsabend 2017 erstellt von Stefan Albiez Wichtiger Hinweis: Die vorliegende Präsentation kann und soll nur eine Orientierungshilfe zum
MehrDie gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Abiturprüfung ab 2010 1. Allgemeine Struktur 2. Fächerangebot 3. Unterricht: Stundenzahlen 4. Leistungsmessung 5. Kurswahl
MehrInformationen zur gymnasialen Oberstufe. an der Gesamtschule Gronau
Informationen zur gymnasialen Oberstufe an der Gesamtschule Gronau Wer kann in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen werden? Voraussetzung für die Aufnahme sind die Fachoberschulreife mit Qualifikation
MehrKurswahl für das Schuljahr 2018/2019
Kurswahl für das Schuljahr 2018/2019 Ich möchte informieren über: Kurswahl und ihre Auswirkungen Bewertung Abiturprüfungen Gesamtqualifikation Grundlagen und Ziele der Gymnasialen Oberstufe Grundlagen:
MehrAllgemeine Übersicht: Leistungsbewertung Erdkunde Sek. I und II. Kompetenzen. Kenntnisse Fähigkeiten Fertigkeiten
Allgemeine Übersicht: Leistungsbewertung Erdkunde Sek. I und II Kompetenzen Kenntnisse Fähigkeiten Fertigkeiten Umfang /Regelmäßigkeit Richtige Anwendung/Qualität Selbstständige Anwendung Art der Darstellung
MehrInformationen zu schriftlichen Arbeiten
Informationen zu schriftlichen Arbeiten Die hier zusammengestellten Informationen beruhen auf schulrechtlichen Festlegungen, ergänzt um schulspezifische Regelungen; sie können die gründliche Kenntnis der
MehrKursstufeninfoabend. Abitur
Kursstufeninfoabend Abitur 2019 01.02.2017 Grundlegende Begriffe I Bisher: Neu: Klassenstufen 5-10 Jahrgangsstufen 11-12 jeweils abgeschlossene Klassen - eine Einheit, da ab Klasse 11 alles für mit Halbjahresinfo
MehrFriedrich - Ebert - Gymnasium
Friedrich - Ebert - Gymnasium Die Planung der Schullaufbahn in der Sekundarstufe II von der Einführungsphase (EF) über die Qualifikationsphase (Q1 und Q2) bis zum Abitur (Ab Abiturjahrgang 2015, EF 2012/13)
MehrRegionale Schule mit Grundschule Prof. Dr. h. c. Dr. h. c. Hans Lembke Insel Poel
Regionale Schule mit Grundschule Prof. Dr. h. c. Dr. h. c. Hans Lembke Insel Poel Richtlinie zur Bewertung und Zensierung für das Schuljahr 2016/17 1. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden
MehrAuf dem Weg zum Abitur
Auf dem Weg zum Abitur 1 durch das Labyrinth Qualifikationsphase am Hannah-Arendt-Gymnasium, Berlin. S. Schober, Oberstufenkoordinator Die Qualifikationsphase und das Abitur wird organisiert von den Oberstufenkoordinatoren:
MehrDie gymnasiale Kursstufe. Jahrgangsstufen 11 und 12
Die gymnasiale Kursstufe Jahrgangsstufen 11 und 12 Struktur Die Oberstufe am Gymnasium umfasst drei Schuljahre: - Die Einführungsphase (Klasse 10) - Die Qualifikationsphase oder Kursstufe (11+12): Die
MehrInformationsabend zur Kursstufe. A. Frank / F. Jöchle
Informationsabend zur Kursstufe A. Frank / F. Jöchle Übersicht 1. Strukturen der Kursstufe 2. Abiturprüfung 3. Gesamtqualifikation 1.1 Einführung Leitfaden Abitur 2018 Aufgabenfelder Notenskala GFS Kurssystem
MehrZusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife. Pilotprojekt der HBI an der BSG 2013-2015
Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife Pilotprojekt der HBI an der BSG 2013-2015 Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife Schuljahr 2013/14: Deutsch 1 Stunde/Woche mind. Note 4 Schimmelpfeng
MehrDie Gymnasiale Oberstufe. Englisch 5-stündig schriftliche Abiturprüfung. Geschichte + Gemeinschaftskunde 3-stündig Präsentationsprüfung
Die Gymnasiale Oberstufe Klasse III IV (Jahrgangsstufe 1 2) Pflichtkernfächer Deutsch 5-stündig schriftliche Abiturprüfung Englisch 5-stündig schriftliche Abiturprüfung Mathematik 5-stündig schriftliche
Mehrhttps://aesgb.kurswahl-online.de
Möglichst Mozilla Firefox als Browser verwenden Kurswahldatei öffnen unter: https://aesgb.kurswahl-online.de Der Username und das persönlich Passwort wird Ihnen mitgeteilt Bei Verlust kann man über die
MehrNEUE OBERSTUFE BW am Justinus-Kerner-Gymnasium / Heilbronn
NEUE OBERSTUFE BW 207 am Justinus-Kerner-Gymnasium / Heilbronn Info-Termine 205 Information über die Kursstufe in allen Klassen Information der Fachlehrer zu den Kursen Bekanntgabe Kernfachlehrer (außer
MehrBewertungsrichtlinien Grundschule Schöpstal Schuljahr 2015-2016
Bewertung in Fächern und Klassen Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Keine Notengebung Noten in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht Noten in allen Fächern außer Englisch Noten in allen Fächern Erteilung
MehrSCHULLAUFBAHNBERATUNG KLASSE 10 ZUR GOST - neue GOSTV 2009
SCHULLAUFBAHNBERATUNG KLASSE 10 ZUR GOST - neue GOSTV 2009 Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 ist eine neue GOSTV gültig, laut Beschluss der Landesregierung vom 21. August 2009. Das bringt eine weitere
MehrRichtlinien zum Leistungsbewertungserlass für die Grundschule Rottmersleben
Richtlinien zum Leistungsbewertungserlass für die Grundschule Rottmersleben 1. Grundsätzliche Bestimmungen Jede Leistungsbewertung muss nicht nur ergebnisorientiert, sondern auch schülerbezogen und lernprozess-orientiert
MehrOberstufe und Abiturprüfung SOGYA. Neufassung 2017
Oberstufe und Abiturprüfung SOGYA Neufassung 2017 1 Rechtliche Rahmenbedingungen für die gymnasialen Oberstufe und des Abiturs in Sachsen - Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA) - Verordnung des Sächs.
MehrInformationen zur gymnasialen Oberstufe am Technischen Gymnasium Profil Umwelttechnik
Abitur am Beruflichen Gymnasium Informationen zur gymnasialen Oberstufe am Technischen Gymnasium Profil Umwelttechnik Stand: 10.06.20 Autoren: Uli Blessing / Bernhard Koob / Herbert Waldschmidt -1- Der
MehrDer Weg zum Abitur 2014
Der Weg zum Abitur 2014 Informationen zur Kursstufe (NGVO von 23.7.2001 + fortlaufende Neuerungen) Grimmelshausen-Gymnasium Offenburg Aufbau 1. Die Kursstufe Aufbau und Organisation 2. Belegungspflicht
MehrLeistungserhebungskonzept
Leistungserhebungskonzept Einleitung Die Grundlagen für das vorliegende Leistungserhebungskonzept finden sich in 53 bis 61 GSO. Leistungserhebungen dienen nicht nur zur Bewertung der Leistungen, sondern
MehrHäufig gestellte Fragen aus der Praxis (Hauptschule)
Häufig gestellte Fragen aus der Praxis (Hauptschule) Quelle: HKM, die Realschule in Hessen, Wiesbaden 2005 Dieses Kapitel enhält Antworten auf häufig von Eltern und Schülern gestellte Fragen zu den folgenden
MehrLEISTUNGSÜBERPRÜFUNG. Sekundarstufe I / S II - Gymnasium / Gesamtschule f ü r Evangelische und Katholische Religionslehre
1 LEISTUNGSÜBERPRÜFUNG Sekundarstufe I / S II - Gymnasium / Gesamtschule f ü r Evangelische und Katholische Religionslehre Grundsätze der Leistungsbewertung ( 48 Schulgesetz NRW) Abs. 1 Die Leistungsbewertung
MehrOrdnung zur Bewertung und Zensierung
Ordnung zur Bewertung und Zensierung Der Deutschen Internationalen Schule Dubai vom 16.10.2016 gültig für die Jahrgänge 3 und 4 der Grundschule und die Sekundarstufe I und II. Diese Ordnung ersetzt die
MehrInformationen zur Oberstufe und Abiturprüfung. Dr. Ursula Cüppers Dr. Grischa Haag
Informationen zur Oberstufe und Abiturprüfung Dr. Ursula Cüppers Dr. Grischa Haag Inhalt 1.Kursstufe 2.Fächer und Kurswahl 3.Abiturprüfung 4.Abiturergebnis 5.Besonderheiten 6.Termine Inhalt 1.Kursstufe
MehrMathematik - Fachspezifische Ergänzungen zum Leistungskonzept -
Mathematik - Fachspezifische Ergänzungen zum Leistungskonzept - Grundlagen Leistungsbewertung bezieht sich auf Kompetenzen, wie sie im Kernlehrplan für das Fach Mathematik angegeben werden, und auf Inhalte,
MehrDer Weg zum Abitur. Die gymnasiale Oberstufe ab Schuljahr 2017/2018
Der Weg zum Abitur Die gymnasiale Oberstufe ab Schuljahr 2017/2018 Rechtliche Rahmenbedingungen: Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II Verordnung des Sächsischen
MehrDie gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Abitur 2016
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Abitur 2016 1 Allgemeines 2 Fächer und Kurse 3 Leistungsmessung und Notengebung 4 Abiturprüfung 5 Gesamtqualifikation 6 Zeitlicher
MehrDie besondere Ler e nl n e l i e s i t s u t n u g
Die besondere Lernleistung Definition und Rechtsgrundlagen Termine Grundsätzliche Überlegungen Betreuung Anforderungen Bewertung und Notenfindung Definition und Rechtsgrundlagen (1) umfangreiche Arbeit,
MehrIn folgenden Fächern sind Grundkurse zu belegen: Deutsch Mathematik Kunst oder Musik
Erläuterung zu den Information für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 zu den geplanten Änderungen der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) ab dem Schuljahr 2017/18 im Zusammenhang
MehrKursstufeninfoabend. Abitur
Kursstufeninfoabend Abitur 2015 09.01.2013 Grundlegende Begriffe I Bisher: Neu: Klassenstufen 5-10 Jahrgangsstufen 11-12 jeweils abgeschlossene Klassen - eine Einheit, da ab Klasse 11 alles für das mit
MehrDie Kursstufe und das Abitur 2014
Die Kursstufe und das Abitur 2014 am Gymnasium Wilhelmsdorf Die Stundentafeln der Klassen 10, 11 und der Kursstufe 12 mit den Mindestanforderungen 10 11 Unterrichtsfach 12 spr Profil 12 nw Profil 3 4 Deutsch
MehrInformation zum Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) Klassenstufe 9
Information zum Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) Klassenstufe 9 Gemeinschaftsschule Bredstedt 2015/2016 Seitenzahl 1 Die Prüfungsbestandteile Projektarbeit schriftliche Prüfungen in Deutsch,
MehrKurswahl für das Schuljahr 2017/2018
Kurswahl für das Schuljahr 2017/2018 Ich möchte informieren über: Ø Kurswahl und ihre Auswirkungen Ø Bewertung Ø Abiturprüfungen Ø Gesamtqualifkation Grundlagen und Ziele der Gymnasialen Oberstufe Grundlagen:
MehrUnter Klassen- und Kursarbeiten versteht man die Arbeiten, die in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch geschrieben werden.
Häufig gestellte Fragen aus der Praxis (RS) Quelle: HKM, die Realschule in Hessen, Wiesbaden 2006 Dieses Kapitel enhält Antworten auf häufig von Eltern und Schülern gestellte Fragen zu den folgenden Themen:
MehrLeistungsbewertung für das Fach Biologie
Leistungsbewertung für das Fach Biologie Die im Unterricht zu stellenden Anforderungen in Bezug auf die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler ergeben sich aus dem schulinternen
MehrKURSHEFT. (Vorname und Name) Geburtsdatum: Bekenntnis: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Adresse: Eintritt in die Einführungsphase:
Name und Ort der Schule: KURSHEFT Schüler-Nr. (Vorname und Name) Geburtsdatum: Bekenntnis: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Adresse: Telefon: Eintritt in die Einführungsphase: Eintritt in die Qualifikationsphase:
MehrGrundätze zur Leistungsbewertung im Fach Mathematik
Grundätze zur Leistungsbewertung im Fach Mathematik Die von der Fachkonferenz Mathematik getroffenen Vereinbarungen bzgl. der Leistungsbewertung basieren auf den in 48 des Schulgesetzes und in 6 der APO
MehrBezeichnung und Name der Regionalschule. Zeugnis. über den Erwerb des. Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses. Vorname(n) und Familienname
Zeugnisformulare für Abschlusszeugnisse an Regional- und Gemeinschaftsschulen An l. Erlass des Ministeriums für und Berufsbildung vom 4. September 04 III 5 Für die Ausfertigung der Abschlusszeugnisse an
MehrAbiturjahrgang Der Weg zum Abitur. Stand: 30. Juni 2016
Abiturjahrgang 2018 Der Weg zum Abitur Stand: 30. Juni 2016 Neue Prüfungsordnung Deutsche Internationale Abiturprüfung (DIAP) Abiturjahrgänge 2017 und 2018. Bisher: Deutsche Reifeprüfung im Ausland. Ab
MehrDie Kursstufe und das Abitur am Gymnasium Wilhelmsdorf
Die Kursstufe und das Abitur 2018 am Gymnasium Wilhelmsdorf Die Stundentafeln der Klasse 10 in G8+ und der Kursstufe K1 mit den Mindestanforderungen 10 Unterrichtsfach K1 spr Profil K1 nw Profil 3 Deutsch
MehrEvangelische und Katholische Religionslehre - Fachspezifische Ergänzungen zum Leistungskonzept -
Evangelische und Katholische Religionslehre - Fachspezifische Ergänzungen zum Leistungskonzept - Grundlagen Die Grundsätze zur Leistungsbewertung in den Fächern Evangelische und Katholische Religionslehre
MehrDie gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Abitur 2016
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Abitur 2016 1 Allgemeines 2 Fächer und Kurse 3 Leistungsmessung und Notengebung 4 Abiturprüfung 5 Gesamtqualifikation 6 Zeitlicher
MehrHerzlich Willkommen zum Informationsabend Kurswahl 2017 / Abitur Oberstufenberatung: Dr. U. Cüppers Dr. G. Haag
Herzlich Willkommen zum Informationsabend Kurswahl 2017 / Abitur 2019 Oberstufenberatung: Dr. U. Cüppers Dr. G. Haag Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Was ändert sich? Die Wahl
MehrDie gymnasiale Oberstufe Qualifikationsphase. Informationsveranstaltung zu den Kurswahlen in der Qualifikationsphase
Die gymnasiale Oberstufe Qualifikationsphase Informationsveranstaltung zu den Kurswahlen in der Qualifikationsphase Gliederung 1) Wochenstunden und Kursanzahl 2) Leistungsbewertung 3) Überblick über die
MehrMSS- Informationsveranstaltung. MSS- Informationsveranstaltung. Herzlich willkommen zur. Herzlich willkommen zur. am 17.
Herzlich willkommen zur MSS- Informationsveranstaltung am 17.Dezember 2014 Herzlich willkommen zur MSS- Informationsveranstaltung am 17.Dezember 2014 -Abiturqualifikation im Schuljahr 2014/2015 1 Herzlich
MehrDie gymnasiale Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe E 1 E 2 Einführungsphase Zulassung Q 1 Q 2 Q 3 Q 4 Qualifikationsphase Abiturprüfung Ergebnisse der Qualifikationsphase + Ergebnisse der Abiturprüfung = Gesamtqualifikation Grundlagen
Mehr