LEISTUNGSERMITTLUNG UND LEISTUNGSBEWERTUNG AM BERUFLICHEN GYMNASIUM UND DER FACHOBERSCHULE 3. BEWERTUNG VON LEISTUNGEN...5

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1 LEISTUNGSERMITTLUNG UND LEISTUNGSBEWERTUNG AM BERUFLICHEN GYMNASIUM UND DER FACHOBERSCHULE. GRUNDLAGEN.... ARTEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG.... ARTEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG AM BERUFLICHEN GYMNASIUM..... Arten der Leistungsermittlung in der Klassenstufe Klassenarbeiten Kurzkontrollen Mündliche und praktische Leistungen..... Arten der Leistungsermittlung in der Jahrgangsstufe / Klausuren Kurzkontrollen Mündliche und praktische Leistungen Belegarbeit...3. ARTEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG IN DER FACHOBERSCHULE Klassenarbeiten Kurzkontrollen Mündliche und praktische Leistungen Facharbeit BEWERTUNG VON LEISTUNGEN BEWERTUNG VON LEISTUNGEN AM BERUFLICHEN GYMNASIUM Leistungsbewertung in der Klassenstufe Leistungsbewertung in den Jahrgangsstufen und BEWERTUNG VON LEISTUNGEN IN DER FACHOBERSCHULE BESPRECHUNG UND EINSICHTNAHME VON LEISTUNGEN VERSÄUMNIS UND NACHHOLUNG VON LEISTUNGEN TÄUSCHUNGSHANDLUNGEN NOTENBILDUNG UND ZEUGNISSE GRUNDSÄTZE DER BILDUNG VON HALBJAHRES- UND JAHRESNOTEN NOTENBILDUNG AM BERUFLICHEN GYMNASIUM Notenbildung in der Klassenstufe Notenbildung in der Jahrgangsstufe / NOTENBILDUNG AN DER FACHOBERSCHULE ANLAGEN BEWERTUNGSTABELLE KLASSE AM BGY UND ALLE KLASSEN DER FOS GESONDERTE REGELUNGEN ZUR NOTENBILDUNG IN DEN SPRACHFÄCHERN...FEHLER! TEXTMARKE NICHT DEFINIERT. 8.3 NOTENTABELLE JAHRGANGSSTUFEN /3 AM BGY BEISPIELE NOTENBILDUNG... Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc

2 . Grundlagen Die nachfolgend genannten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften bilden die rechtlichen Grundlagen der Ermittlung und Bewertung von Leistungen. - Sächsisches Schulgesetz mit 7 (4,5) und - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen (BGySO) mit den 3 bis 8 - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Fachoberschule im Freistaat Sachsen (FOSO) mit den 4 bis 7. Arten der Leistungsermittlung. Arten der Leistungsermittlung am beruflichen Gymnasium.. Arten der Leistungsermittlung in der Klassenstufe... Klassenarbeiten Klassenarbeiten sind als größere schriftliche Leistungsüberprüfungen mindestens eine Woche vorher anzukündigen und in das Klassenbuch einzutragen. Außer im Fach Sport sind in allen Fächern Klassenarbeiten zu schreiben. In Fächern mit drei oder mehr Wochenstunden werden mindestens Klassenarbeiten pro Schulhalbjahr, in allen anderen Fächern mindestens Klassenarbeit pro Schulhalbjahr geschrieben. Ein Schüler soll nicht mehr als eine Klassenarbeit pro Tag und drei Klassenarbeit pro Woche schreiben. Ausnahmen sind nur nach Absprache des Fachlehrers mit der Klasse möglich. Die Arbeitszeit beträgt 45 bis maximal 90 Minuten. Im Fach Deutsch kann die Arbeitszeit bis zu 80 Minuten betragen.... Kurzkontrollen Kurzkontrollen müssen als kleinere schriftliche Leistungsüberprüfungen nicht angekündigt werden. Bei einer Dauer von maximal 40 Minuten bezieht sich der Inhalt der Leistungsüberprüfung auf die gegenwärtig behandelte Lehrplaneinheit. Auf Klassenarbeiten ist bei der zeitlichen Planung Rücksicht zu nehmen....3 Mündliche und praktische Leistungen Mündliche Leistungen sind über das Schuljahr verteilt von Schülern abzufordern. Ergebnisse sind als solche festzuhalten. In den Sprachfächern spielt die Erbringung und Bewertung mündlicher Leistungen eine besondere Rolle. Dies ist bei der Notenbildung zu berücksichtigen (siehe Punkt 7). Praktische Leistungsnachweise sind in den Fächern Technik, Physik, Chemie, Biologie, Bildende Kunst, Musik und Sport zu erbringen... Arten der Leistungsermittlung in der Jahrgangsstufe /3... Klausuren Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc

3 Klausuren bilden ähnlich den Klassenarbeiten als größere schriftliche Leistungsüberprüfungen den Abschluss einer Unterrichtseinheit. Die Mindestanzahl der pro Kurs zu schreibenden Klausuren richtet sich nach folgender Tabelle. Kursart/Kurshalbjahr /I /II 3/I 3/II Leistungskurs Grundkurs Die Termine der Klausuren werden den Schülern durch die aushängenden Klausurpläne bekanntgegeben. Für die Anzahl der Klausuren pro Tag und Woche gilt Punkt... sinngemäß. Die im Jahresplan bekanntgegebenen Termine zum Eintragen der Klausuren durch die Fachlehrer sind unbedingt einzuhalten. Bei Nichteinhaltung des Termins wird der entsprechende Klausurtermin durch den Fachleiter/Oberstufenberater festgelegt. Die Arbeitszeit für Klausuren beträgt 45 bis 90 Minuten. Für das Fach Deutsch ist eine Arbeitszeit bis zu 80 Minuten zulässig. In den schriftlichen Prüfungsfächern kann im Kurshalbjahr 3/II eine Vorprüfungsklausur über die Dauer der in der Abiturprüfung festgelegten Zeit geschrieben werden... Kurzkontrollen Abschnitt... gilt sinngemäß....3 Mündliche und praktische Leistungen Abschnitt...3 gilt sinngemäß....4 Belegarbeit Jeder Schüler erstellt während eines Kurshalbjahres der Qualifikationsphase eine schriftliche Belegarbeit. Dazu sollte durch die Schüler vorrangig das Kurshalbjahr 3/I genutzt werden. Schüler, welche die Anfertigung einer besonderen Lernleistung planen, sollten die Belegarbeit spätestens im Kurshalbjahr /II schreiben. Thema und Fach der Belegarbeit sind durch den Schüler frei wählbar. Frei gewählte Themen sind durch den Betreuer zu bestätigen. Jeder Schüler sollte möglichst ein eigenes Thema bearbeiten. Bei Gruppenthemen muss die Leistung jedes einzelnen Schüler deutlich erkennbar sein. Alle weiteren Regelungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Bewertung der Belegarbeit sind dem Leitfaden zur Erstellung und Bewertung der wissenschaftlichen Arbeit in der Klasse und der Jahrgangsstufe /3 zu entnehmen.. Arten der Leistungsermittlung in der Fachoberschule.. Klassenarbeiten Abschnitt... gilt sinngemäß... Kurzkontrollen Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc 3

4 Abschnitt... gilt sinngemäß...3 Mündliche und praktische Leistungen Abschnitt...3 gilt sinngemäß. Die den fachpraktischen Unterricht betreuende Lehrkraft kontrolliert die in der Fachpraxis erstellten Kurzberichte und signiert diese...4 Facharbeit Alle Schüler der Klassenstufe und L müssen eine wissenschaftliche Arbeit (Facharbeit) anfertigen. Die Wahl des Themas und des Betreuers erfolgt zu den festgelegten Terminen durch die Schüler. Die Themen müssen durch die Betreuer schriftlich bestätigt werden. Bei Gruppenthemen hat jeder Schüler einen eigenständigen Teil zu bearbeiten. Alle weiteren Regelungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Bewertung der Facharbeit sind dem Leitfaden zur Erstellung und Bewertung der Facharbeit in der FOS zu entnehmen. Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc 4

5 3. Bewertung von Leistungen 3. Bewertung von Leistungen am beruflichen Gymnasium 3.. Leistungsbewertung in der Klassenstufe Die Leistungen in der Klasse werden mit den Noten sehr gut bis ungenügend bewertet. Die Noten sind wie folgt zu interpretieren. Note Worturteil Bedeutung sehr gut eine Leistung, die den Anforderungen des Lehrplans in besonderem Maße entspricht gut eine Leistung, die den Anforderungen des Lehrplans voll entspricht 3 befriedigend eine Leistung, die den Anforderungen des Lehrplans im Allgemeinen entspricht 4 ausreichend eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen des Lehrplans noch entspricht 5 mangelhaft eine Leistung, die den Anforderungen des Lehrplans nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können 6 ungenügend eine Leistung, die den Anforderungen des Lehrplans nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können Anforderungen des Lehrplans sind die darin festgelegten Ziele und Inhalte sowie der Grad der selbständigen und richtigen Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, einschließlich der Art der Darstellung dieser. Die einzelnen Ergebnisse werden im Notenbuch unter Angabe der Art, des Datums und der Wertigkeit der Leistungsüberprüfung festgehalten. Für die Ermittlung der Note ist die in Anlage 8. dargestellte Übersicht als Richtlinie zu verwenden. Abweichungen sind aus pädagogischen Gründen möglich. 3.. Leistungsbewertung in den Jahrgangsstufen und 3 Die Bewertung der Leistungen in den Jahrgangsstufen und 3 erfolgt mit Noten und den ihnen zugeordneten Notenpunkten entsprechend der Notentendenz. Folgende Zuordnungen gelten. Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc 5

6 Worturteil Note Notenpunkte sehr gut 5 4 gut 3 befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend 6 0 Die Bedeutung der Noten entspricht den im Punkt 3.. getroffenen Aussagen. Für die Ermittlung der Note/Notenpunkte ist die in Anlage 8. dargestellte Übersicht (Prüfungsmaßstab) als Richtlinie zu verwenden. 3. Bewertung von Leistungen in der Fachoberschule Die Bewertung von Leistungen in der Fachoberschule erfolgt in allen Klassenstufen durch die Noten sehr gut bis ungenügend. Die Interpretation der Noten entspricht der im Punkt 3.. dargestellten Zuordnung. Es dürfen nur ganze Noten vergeben werden. In Wahlfächern erfolgt keine Benotung. Für die Ermittlung der Note ist die in Anlage 8. dargestellte Übersicht als Richtlinie zu verwenden. Abweichungen sind aus pädagogischen Gründen möglich. 4. Besprechung und Einsichtnahme von Leistungen Alle schriftlichen Leistungsüberprüfungen werden nach der Bewertung den Schülern zur Einsichtnahme ausgehändigt. Die Zeit bis zur Rückgabe sollte in der Regel bei Klausuren 3 Wochen, bei allen anderen Leistungsüberprüfungen Wochen nicht überschreiten. Für Belege und Facharbeiten gelten gesonderte Termine. Der Lehrer wertet die Leistungsüberprüfung aus, weist auf markante Fehler hin und geht auf individuelle Fragen der Schüler ein. Belege und Facharbeiten sind in einem persönlichem Gespräch mit dem Schüler auszuwerten. Bei Klassenarbeiten, Klausuren, Belegen und Facharbeiten hat der Schüler die Einsichtnahme mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Die Auswertung praktischer Leistungsüberprüfungen erfolgt analog. Auch bei mündlichen Leistungsüberprüfungen erfolgt eine Auswertung der Leistung. Die Bewertung ist unmittelbar im Anschluss an die Leistungsüberprüfung dem Schüler unter Angabe der Wertigkeit mitzuteilen. Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc 6

7 5. Versäumnis und Nachholung von Leistungen Versäumt ein Schüler die Anfertigung eines Leistungsnachweises, so hat der Schüler den Grund des Versäumnisses ohne Aufforderung unter Vorlage entsprechender Nachweise unverzüglich dem entsprechenden Fachlehrer mitzuteilen. Geschieht dies nicht oder verspätet, so wird die Note ungenügend erteilt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere Krankheit und Freistellungen. Eine Erkrankung kann sich der Lehrer durch ein ärztliches Zeugnis bestätigen lassen. Hat ein Schüler den Grund des Versäumnisses einer Klassenarbeit oder Klausur nicht zu vertreten, so ist ihm die Möglichkeit der Nachholung einzuräumen. Dazu sind die durch Aushang bekanntgegebenen Nachschreibetermine zu nutzen. Dies hat in gegenseitiger Absprache Lehrer- Schüler zu erfolgen. In Ausnahmen sind Abweichungen vom Nachschreibetermin möglich. Einem Schüler, der sich weigert, einen Leistungsnachweis zu erbringen, wird die Note ungenügend erteilt. Schüler, welche durch ihr Verhalten die Anfertigung eines Leistungsnachweises stören, werden ausgeschlossen. Der Leistungsnachweis wird dann mit der Note ungenügend bewertet. Sollte die Leistung eines Schülers durch wiederholtes oder längeres entschuldigtes Fehlen nicht hinreichend beurteilt werden können, so ist die Leistung des Schülers im Rahmen einer schriftlichen Feststellungsprüfung zu ermitteln. Der Termin und der Prüfungsstoff ist dem Schüler (bei nicht volljährigen Schülern auch den Eltern) mindestens eine Woche vorher schriftlich anzukündigen. Bei der Terminfestsetzung ist der Notenschluss zu beachten. Kann der Schüler auch diesen Termin aus Gründen nicht wahrnehmen, die er nicht zu vertreten hat, so erfolgt keine Leistungsbewertung. Der Kurs gilt dann als nicht besucht. Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc 7

8 6. Täuschungshandlungen Führt ein Schüler nicht zugelassene Hilfsmittel bei sich oder versucht durch die Hilfe eines Dritten oder durch die Hilfe für einen Dritten das Ergebnis des Leistungsnachweises zu beeinflussen, so liegt eine Täuschungshandlung vor. Wird durch den Lehrer eine Täuschungshandlung festgestellt, so muss der Schüler die Anfertigung des Leistungsnachweises abbrechen. Der Leistungsnachweis wird unter Angabe des Grundes mit der Note ungenügend bewertet. 7. Notenbildung und Zeugnisse 7. Grundsätze der Bildung von Halbjahres- und Jahresnoten Für die Bildung einer Halbjahres- oder Jahresnote sind die Noten/Notenpunkte aller schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungsnachweise zu verwenden. Dabei kann der Lehrer den einzelnen Noten/Notenpunkten eine unterschiedliche Wertigkeit (Gewichtung) zuordnen. Unbedingt zu beachten ist, dass die unterschiedlichen Wertigkeiten der einzelnen Leistungsnachweise durch den Lehrer am Beginn eines Schuljahres/Kurshalbjahres den Schülern bekanntgegeben werden müssen. Im Allgemeinen gelten folgende Festlegungen: Klassenarbeiten/Klausuren: Wichtungsfaktor weitere schriftl. Leistungskontrollen: Wichtungsfaktor mündl. Leistungsüberprüfungen: Wichtungsfaktor / Bei der unterschiedlichen Gewichtung einzelner Noten und der daraus folgenden Notenbildung ist wie folgt vorzugehen. - Für die einzelnen Noten/Notenpunkte sind die Wichtungsfaktoren, oder festzulegen. - Alle Noten/Notenpunkte werden mit dem Wichtungsfaktor multipliziert. - Es wird die Summe aller Noten/Notenpunkte unter Berücksichtigung der Wichtungsfaktoren gebildet. - Die Summe aller Wichtungsfaktoren wird gebildet. - Der Quotient aus Summe der Noten/Notenpunkte und Summe der Wichtungsfaktoren bildet den Durchschnitt der Noten/Notenpunkte. - Hieraus wird die Note/Punktzahl für das Zeugnis festgelegt. Im Punkt 8.3 sind zwei Beispiele dargestellt. Unterrichten in einem Fach oder Kurs mehrere Lehrer (Kombinationsfächer), so ist die Gesamtnote entsprechend dem zeitlichen Anteil der Teilgebiete zu bilden. Über die Gesamtbewertung muss das Einvernehmen aller der in dem Fach/Kurs unterrichtenden Lehrer bestehen. Im Punkt 8.3 ist ein Beispiel dargestellt. Spätestens zu den im Jahresplan genannten Terminen sind alle Halbjahres-/Jahresnoten den Klassenleitern/Tutoren zu melden. Der Fachlehrer hat seine Notenliste zu unterzeichnen. Rechtzeitig vor dem Notenschluss hat jeder Fachlehrer die Halbjahres-/Jahresnoten den Schülern Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc 8

9 bekanntzugeben und deren Ermittlung zu erläutern. Dadurch sollen Fehler bei der Berechnung der Noten weitgehend vermieden werden. Ist eine Änderung einer einzelnen Note nach der Notenkonferenz notwendig, so ist diese Notenänderung durch den Fachlehrer schriftlich mit Unterschrift beim Klassenleiter/Tutor zu melden. 7. Notenbildung am beruflichen Gymnasium 7.. Notenbildung in der Klassenstufe Schüler der Klasse am BGY erhalten ein Halbjahreszeugnis und ein Jahreszeugnis. Bei der Bildung der Note für das Jahreszeugnis werden alle Noten des gesamten Schuljahres (auch die des ersten Halbjahres) berücksichtigt. Für die ordnungsgemäße und termingerechte Erstellung der Zeugnisse sind die Klassenleiter verantwortlich. 7.. Notenbildung in der Jahrgangsstufe /3 Die Schüler der Jahrgangsstufen und 3 erhalten nach jedem Kurshalbjahr ein Halbjahreszeugnis. Dabei bildet jedes Kurshalbjahr eine abgeschlossene Einheit. Für die Jahrgangsstufen und 3 am BGY ist der unterschiedliche Notenschluss zu allen anderen Klassenstufen zu beachten. Für die ordnungsgemäße und termingerechte Erstellung der Zeugnisse sind die Tutoren verantwortlich. 7.3 Notenbildung an der Fachoberschule Die Schüler aller Fachoberschulklassen erhalten ein Halbjahreszeugnis und ein Jahreszeugnis. Bei der Bildung der Note für das Jahreszeugnis werden alle Noten des gesamten Schuljahres (auch die des ersten Halbjahres) berücksichtigt. Für die ordnungsgemäße und termingerechte Erstellung der Zeugnisse sind die Klassenleiter verantwortlich. Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc 9

10 8. Anlagen 8. Bewertungstabelle Klasse am BGY und alle Klassen der FOS Note Prozente 94% 80% 65% 50% 30% Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc 0

11 8. Notentabelle Jahrgangsstufen /3 am BGY Note Notenpunkte Prozente 96% 9% 86% 8% 76% 7% 66% 6% 56% 5% 46% 4% 34% 7% % Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc

12 Grundlagen Leistungsermittlung-Leistungsbewertung.doc 8.3 Beispiele Notenbildung Beispiel der Bildung einer Durchschnittsnote Leistungsnachweis KA KA KA3 KA4 KK KK KK3 mdl mdl Summe Noten Summe Wichtungen Wichtungsfaktor - - Noten Schüler ,5,87 Noten Schüler -,0 Schüler : 87,, = Schüler : 0, = = Beispiel der Bildung einer Durchschnittspunktzahl Leistungsnachweis KL KL KL3 KL4 KK KK KK3 mdl mdl Summe Noten Summe Wichtungen Wichtungsfaktor - - Punkte Schüler ,5 9,39 Punkte Schüler ,67 Schüler : 39 9,, = Schüler : 67 4, = Beispiel der Notenbildung bei mehreren unterrichtenden Lehrern in einem Fach/Kurs Teilgebiet mit Stunde/Woche:,86 Teilgebiet mit 3 Stunden/Woche:,35 Gesamtdurchschnitt: 48, 4,35 3,86

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