BETRIEBSREGLEMENT Chinderhuis Obwalden

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1 Tagesfamilien und Kindertagesstätte Spitalstrasse 4, 6060 Sarnen BETRIEBSREGLEMENT Chinderhuis Obwalden 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Chinderhuis Obwalden in Sarnen. Die Kindertagesstätte Chinderhuis Obwalden umfasst die Gruppe Mats und Frederick im Chinderhuis in Sarnen als auch die Aussengruppe Sumsi in Sachseln. Das Reglement orientiert Eltern, die ihr Kind in die Kindertagesstätte bringen möchten über Grundsätze, Tagesablauf, Personal, Tarife usw. Geldgeber können Einblick nehmen in Strukturen, Organisation, Finanzen. Weitere Interessierte erhalten einen Überblick über den Betrieb. 2. Sinn und Zweck In der Kindertagesstätte Chinderhuis Obwalden und auf der Aussengruppe Sumis werden Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt betreut. Die Kinder werden durch qualifiziertes Personal betreut. Auf altersgerechte Förderung im sozialen, emotionalen, sprachlichen und geistigen Bereich legen wir grossen Wert. Sowohl Freispiel als auch Aktivitäten unter Anleitung gehören zu unserem Tagesablauf. Diese ausserfamiliäre Tagesbetreuung steht allen Kindern offen, unabhängig vom Grund, weshalb die Eltern ihr Kind in die Krippe bringen wollen. 3. Ziele/Grundsätze Die Kindertagesstätte hat zum Ziel, den Kindern einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend entfalten und entwickeln können. Wir geben den Kindern Zeit und Raum für ihre individuelle Entwicklung und für eine gesunde Selbstund Gruppenerfahrung. Wir unterstützen die Kinder in der Entwicklung ihrer Selbständigkeit, in der Konfliktlösung, in ihrem Sozialverhalten. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Wir bieten kindgerechte Räume und pädagogisch wertvolles Spielmaterial und regen die Kreativität, Phantasie und Spielfreude der Kinder an. Geführte Aktivitäten zu einem bestimmten Thema werden regelmässig angeboten und stärken somit auch das Gruppenleben und Gruppengefühl. Auch Rituale und Jahreszeit-bezogene Bräuche werden bei uns gepflegt. Wir legen grossen Wert auf genügend Bewegungsmöglichkeiten, sodass die Kinder ihren Bewegungsdrang ausleben können und gemeinsam die Natur und die Jahreszeiten erleben. Mindestens einmal im Tag gehen wir nach draussen, sei es in den Wald, an den See, auf einen Spielplatz oder in unserem hauseigenen Garten. Die Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, Zwang zum Schlafen besteht nicht. Körperpflege und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur sondern zu einem erfreulichen Erlebnis werden. Nach Bedarf und nach Absprache mit den Eltern werden die Kinder durch unsere qualifizierten Kleinkinderzieherinnen gezielt gefördert. 4. Betriebsbewilligung Die Kindertagesstätte Chinderhuis Obwalden verfügt über eine Betriebsbewilligung der Gemeinden Sarnen und Sachseln und ist vom Verband Kindertagesstätten Schweiz (KitaS) anerkannt.

2 2 5. Trägerschaft Träger der Tagesstätte Chinderhuis Obwalden ist der Verein Kinderbetreuung Obwalden." Der Vorstand des Vereins ist für die Kindertagesstätte verantwortlich. Die Tagesstätte wird von einer ausgebildeten Krippenleiterin geführt. Qualifizierte Kleinkindererzieherinnen betreuen und begleiten die Kinder. Das Organigramm sieht wie folgt aus: Verein Kinderbetreuung Obwalden Trägerschaft Geschäftsleitung Krippenleiterin Gruppenleiterin Gruppenleiterin Gruppenleiterin Praktikant / Praktikantin Aushilfe/Springerin Aushilfe/Springerin 6. Personal Alle Mitarbeiterinnen verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung. Es besteht für drei Personen die Möglichkeit, ihre Ausbildung zur Fachfrau Betreuung, Fachrichtung Kind (FABE Kind) im Chinderhuis Obwalden in Sarnen zu absolvieren. 7. Öffnungszeiten Pro Tag: 6.45h bis 18.00h Montag bis Freitag Pro Jahr: 240 Tage (48 Wochen); Betriebsferien: 2 Wochen im Sommer und während Weihnachten und Neujahr Die Kindertagesstätte ist das ganze Jahr geöffnet, ausser an kantonalen wie eidgenössischen Feiertagen sowie während der Betriebsferien. An kantonalen und eidgenössischen Feiertagen bleibt die Krippe geschlossen. Die folgenden Feiertage können nicht kompensiert werden. Karfreitag Ostermontag Auffahrt Pfingstmontag Fronleichnam 15. August (Maria Himmelfahrt) 25. Sept. (Bruderklausentag) 1. November (Allerheiligen) 8. Dezember (Maria Empfängnis)

3 3 8. Tagesablauf Die Kinder werden zwischen 6.45h und 09.00h in die Tagesstätte gebracht. Frühstück gibt es für alle, die bis um Uhr in der Tagesstätte sind. Die Organisation und Gestaltung des Morgens übernimmt die Gruppenleiterin und nnen gemeinsam mit der Lehrfrau oder Praktikantin. (Freispiel, Malen, Basteln, Singen, gezielte Aktivität/Förderung, Spaziergang oder Ausflug) Um ca Uhr werden die Kinder jeder Gruppe gesammelt für eine gemeinsame Gruppenaktivität. Um Uhr wird das Mittagessen eingenommen. Nach dem Mittagessen machen die jüngeren Kinder eine Schlafpause und die älteren Kinder legen eine Ruhepause ein. Auch den Nachmittag organisiert und gestaltet die Gruppenleiterin und nen gemeinsam mit der Lehrfrau und Praktikantin. Um ca Uhr wird das selbstgemachte Zvieri eingenommen. Ab Uhr (Sommerbetrieb ab Uhr) können die Kinder von ihren Eltern abgeholt werden und um Uhr schliesst die Kindertagesstätte. 9. Kindergruppen 9.1 Gruppen Die Kinder werden in altersgemischten Gruppen betreut. Eine Kindergruppe umfasst in der Regel 8-12 Plätze. Kinder unter 18 Mt. und Kinder mit Behinderungen beanspruchen 1,5 Plätze. 9.2 Integrationen von Kindern mit Behinderungen Die Kindertagesstätte macht es möglich, dass Kinder mit unterschiedlicher Begabung und Persönlichkeit miteinander, aneinander und durch einander lernen können. So fördern wir die Integration von bis zu drei geistig oder körperlich behinderten Kindern pro Kindergruppe. Diese Form von Integration ist für alle Kinder sehr wertvoll. Sie verstärkt den Impuls zur gegenseitigen Achtung und Hilfsbereitschaft und das Bewusstsein dafür, dass alle Menschen ihre eigenen Begabungen und Schwächen haben. 10. Aufnahmebedingungen Es werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarten-Eintritt aufgenommen. Die minimale Aufenthaltsdauer pro Woche beträgt 20% = 1 Tag pro Woche. Die Eltern verpflichten sich, ihr/e Kind/er gemäss der jeweiligen Abmachung in die Tagesstätten zu bringen. Absenzen (mit Begründung) sind dem Betreuungsteam am Vorabend oder am Morgen bis spätestens Uhr zu melden. 11. Eingewöhnung Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und das Personal ausserordentlich wichtig. Um dem Kind einen guten Start in der Kindertagesstätte zu ermöglichen, wird mit den Eltern eine individuelle Eingewöhnungszeit vereinbart. Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Danach haben die Eltern die Möglichkeit, das Kind während der ersten zwei Wochen, bis es sich an die Mitarbeiterinnen und die andern Kinder gewöhnt hat, zu begleiten oder auch nur für kürzere Zeit in die Kindertagesstätte zu bringen. Die Krippenleiterin führt ein ausführliches Aufnahmegespräch mit den Eltern. Im Weiteren legen wir Wert auf eine gute und offene Zusammenarbeit zwischen den Eltern und dem Tagesstättepersonal, was unter anderem durch regelmässige Gespräche gefördert werden soll. Verechnet wird die Eingewöhnungszeit mit Halbtagestarifen. Nimmt das Kind im Chinderhuis oder auf der Gruppe Sumsi das Mittagessen ein, gilt der Ganztagestarif. 12. Vertrag Bei Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte wird der Vertrag abgeschlossen. Der Betreuungsplatz kann mit einer Frist von zwei Monaten auf Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

4 4 13. Mitgliedschaft im Verein Wer Kinder durch die Krippe betreuen lässt, wird Mitglied des Vereins Kinderbetreuung Obwalden. Der Jahresbeitrag beträgt Fr Der Vereinsbeitrag wird separat in Rechnung gestellt. 14. Kleidung, eigene Spielsachen, Esswaren Die Kinder sollen der Witterung entsprechende bequeme Kleider tragen. Eigene Ersatzkleider sollten stets in der Kindertagesstätte zur Verfügung stehen, wie auch Hausschuhe, Gummistiefel, Regenschutz, Pampers. Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Für Spielsachen, die in die Tagesstätte mitgebracht werden, kann keine Verantwortung übernommen werden. Die Kinder erhalten folgende Mahlzeiten: - Frühstück, sofern sie vor Uhr in die Tagesstätte kommen - Mittagessen - Zvieri Wir achten auf eine abwechslungsreiche und vitaminreiche Ernährung. Die Kinder sollen keine Esswaren mitnehmen. Bei Bedarf können die Eltern eigene Babynahrung für ihr Kind mitgeben. 15. Krankheit Bei Krankheit oder Unfall kann das Kind nicht in die Tagesstätte gebracht werden. Das Kind ist bis Uhr abzumelden. Bei Erkrankung des Kindes in der Tagesstätte werden die Eltern sofort benachrichtigt. Allergien und andere Empfindlichkeiten sollen beim Eintritt besprochen werden. Ebenso sollte die Krippenleitung über ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden. Impfausweise sind mitzubringen. Wer ein Kind wegen Ferien vorübergehend nicht mehr in der Kindertagesstätte betreuen lässt, bezahlt für den ersten Monat der Ferienabwesenheit den ganzen Betreuungsbetrag. Ab dem zweiten Monat Ferienabwesenheit wird ein Drittel des monatlichen Betreuungsbetrages berechnet. 16. Versicherung Die Eltern sind für Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich. Die Kinderstagesstätte verfügt über eine Haftpflichtversicherung. 17. Anmeldung Die Kinder werden grundsätzlich in der Reihenfolge der Anmeldung aufgenommen. Über die Aufnahme entscheidet die Krippenleitung. Die Anmeldegebühr für einen Krippenplatz im Chinderhuis Obwalden, Sarnen oder in der Tageskrippe Sumsi in Sachseln beträgt Fr Sobald das Anmeldeformular und die Gebühr bei uns eingetroffen sind, gilt die Anmeldung als verbindlich und wird registriert. Konto: Obwaldner Kantonalbank, Sarnen, Postcheckkonto: Kontonr. CH , Verein Kinderbetreuung Obwalden, 6060 Sarnen 18. Hygiene und Sicherheit Es wird auf alltägliche Hygiene geachtet. Die Räume werden regelmässig gereinigt. Für die Kinder sind Massnahmen getroffen wie Sicherung der Fenster, kindgerechtes Mobiliar und Spielmaterial. 19. Tarife Die Tarife sind seit Januar 2006 einkommensabhängig abgestuft. Somit ist es auch möglich, Sozialtarife anzubieten für die tieferen Einkommensstufen. Die Differenz der Sozialtarife zu den effektiven Kosten wird durch die Talgemeinden und den Kanton Obwalden getragen.

5 5 20. Zahlungsbedingungen Der jährliche Elternbeitrag für 48 Krippenwochen wird in 12 Monatsraten bezahlt. Die Kosten für die vereinbarten Betreuungstage sind monatlich im Voraus zu bezahlen. Die Monatspauschale errechnet sich aus der durchschnittlichen Zahl Betreuungstage pro Monat. Frühstück, Znüni, Mittagessen und Zvieri sind durch die Kinderkrippe sichergestellt und sind im Angebot inklusive. Ebenso sind die normal anfallenden Kosten aus dem Tagesprogramm im Preis enthalten. 21. Finanzen allgemein Die Ausgaben der Kindertagesstätten werden gedeckt durch: - Taxen (Elternbeiträge) - Mitgliederbeiträge - Spenden, Gönner, Beiträge von Betrieben - Beiträge der öffentlichen Hand (Kanton, Gemeinden) Sarnen, Oktober 12 dw

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