Haus- und Badeordnung. Wesavi

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1 Haus- und Badeordnung für das Familien-,, Sport- und Gesundheitsbad Wesavi Präambel Die Bäder Stadt Nienburg/Weser GmbH betreibt das Ganzjahresbad wesavi (nachfolgend Bad genannt). Zum Bad gehören alle Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen, die innerhalb der Umzäunung liegen. Die Bäder Stadt Nienburg/Weser GmbH unterhält das Bad als öffentliche Einrichtung, die nach Maßgabe dieser Haus- und Badeordnung jedermann zugänglich und während der festgelegten Betriebszeiten jedermann zur zweckentsprechenden Benutzung gegen Entrichtung des festgesetzten Eintrittspreises zur Verfügung steht. Das Bad dient der Erholung und Gesundheit sowie der körperlichen Ertüchtigung der Bevölkerung. Die Bäder Stadt Nienburg/Weser GmbH nimmt sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Hausund Badeordnung wahr. I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Zweck der Haus- und Badeordnung Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades. 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnun nung 1. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. 2. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an. 3. Die Einrichtungen der Bäder sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird. 4. Das Personal oder weitere Beauftragte der Bäder Stadt Nienburg/Weser GmbH üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter der Bäder Stadt Nienburg/Weser GmbH ist Folge zu leisten. 5. Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet. 6. Angebrachte Warntafeln, Gebots- und Verbotsschilder und sonstige Hinweise sind unbedingt zu beachten. Sie dürfen nicht beschädigt, verunreinigt oder entfernt werden. 7. Für den Betriebsteil Sauna gilt zusätzlich die dort ausgewiesene Saunaordnung.

2 3 Badegäste 1. Der Besuch des Wesavi steht grundsätzlich jeder Person frei. In bestimmten Badebereichen gelten Einschränkungen. 2. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. 3. Kinder bis zur Vollendung des 7 Lebensjahres, Blinde und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen oder aus- und umkleiden können, dürfen das Bad nur in Begleitung einer geeigneten volljährigen Begleitperson besuchen. Die allgemeine Aufsichtspflicht im Bad durch die Erziehungsberechtigten bleibt davon unberührt. 4. Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet, - die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, - die Tiere mit sich führen, - die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben, - die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wollen. - die ein verfassungsfeindliches Symbol auf dem Körper tragen. 6. Jeder Badegast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z.b. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert. 7. Für die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebs des Bades und zum Schutz der Einrichtungen erfolgt eine Videoüberwachung in bestimmten Bereichen des Bades. 8. Das Bad darf mit Ausnahme des Vorkassenbereiches und der externen Gastronomie nur mit gültiger Zutrittsberechtigung betreten werden. Dies gilt nicht für Personen, die aufgrund einer besonderen Befugnis das Bad betreten dürfen. 9. Personen, die sich widerrechtlich Zutritt zum Bad verschaffen und/oder unberechtigt kostenpflichtige Leistungen in Anspruch nehmen, machen sich strafbar. Das Aufsichtspersonal ist befugt, sie sofort des Bades zu verweisen. Auch der Versuch ist strafbar. 10. Die Nutzungsberechtigung schließt nicht die Befugnis ein, ohne besondere Genehmigung innerhalb des Bades Druckschriften zu verteilen oder zu vertreiben, Waren feilzubieten und/oder gewerbliche Leistungen anzubieten und/oder auszuführen. 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise 1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang die Entgelttabelle bekannt gegeben und sind Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung. 2. Die Schwimm- und Gesundheitsbereiche, die Außenbereiche sowie sämtliche Nebenbereiche des Bades sind in jedem Falle, unabhängig vom Zeitpunkt des Lösens der Zutrittsberechtigung, spätestens zum Badeschluss zu verlassen. Mit Ablauf der Öffnungszeiten ist das Bad zu verlassen. Kassenschluss ist 30 Minuten vor Badeschluss. 3. Für besondere Badeangebote (z.b. Babyschwimmen, Damensauna) gelten besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten. 4. Das Aufsichtspersonal kann die Benutzung des Bades oder von Teilen bei Vorliegen objektiver Notwendigkeiten sperren oder einschränken (z.b. technische Störung, Gewitter, Überfüllung, Notfälle etc.) 5. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung. 6. Erworbene Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet. 7. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. 8. Zutrittsberechtigungen sind nur am Lösungstag gültig. Eine Erstattung kann nicht gewährt werden. 9. Die Teilnahme an Kursangeboten (z.b. Schwimm-, Aquakurse etc.) setzen die Gesundheit des Teilnehmers voraus und erfolgt auf eigene Gefahr. Personen mit gesundheitlichen Beschwerden sollten sich erst nach Konsultation mit ihrem Arzt für eine Teilnahme entscheiden. Über die Übungsteilnahme und Intensität des Trainings entscheidet der Teilnehmer allein.

3 5 Verhaltensregeln 1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten. 2. In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen, die in den jeweiligen Nutzungshinweisen geregelt sind. 3. Barfußbereiche dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten und mit mitgebrachten Kinderwagen und mitgebrachten Rollstühlen nicht befahren werden. 4. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z.b. Mobiltelefone) zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der Badegäste kommt. 5. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen in den textilfreien Bereich nicht mitgenommen werden. Fotografieren und filmen fremder Personen ist grundsätzlich verboten. 6. Der Aufenthalt von Nichtschwimmern im Schwimmerbecken ist nicht gestattet! Ausnahmen bestehen bei Vereinsschwimmen oder bei der Teilnahme von Schwimmkursen. 7. Die angebotenen Wasserattraktionen, wie z.b. der Whirlpool, die Nackenduschen, verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste. 8. Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt. 9. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in dem Bereich der Sitzgelegenheiten erlaubt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken und sonstigen Rauschmitteln ist nicht gestattet. 10. Zerbrechliche Behälter (z.b. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden. 11. Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Das Rauchen im Gebäude und an allen Beckenbereichen des Bades ist untersagt. 12. Liegen dürfen nicht reserviert werden. Bei Bedarf ist das Personal gehalten, reservierte Liegen abzuräumen. 13. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt. 14. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Badegast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Der Badegast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt. 15. Der Aufenthalt in den Wechselkabinen bzw. Umkleidebereichen ist nur zum An- und Auskleiden gestattet. 16. Der Aufenthalt im Badebereich (mit Ausnahme von Sonderveranstaltungen) ist nur in allgemein üblicher Badebekleidung gestattet. 17. Aus Sicherheitsgründen ist das Mitbringen und die Benutzung von Temperaturmessgeräten in den Beckenbereichen des Bades untersagt. II BESTIMMUNGEN FÜR DIE SAUNAANLAGE 6 Zweck und Nutzung der Saunaanlage 1. Die Saunaanlage des Wesavi dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Badegäste. 2. Für die Benutzung der Saunaanlage sind die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e.v. zu beachten, die im Wesavi eingesehen werden können. 3. Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich.

4 7 Saunagäste Die Saunaanlage dürfen Kinder ab dem 3. Lebensjahr besuchen. Personen unter 16 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung eines Volljährigen gestattet. 8 Verhalten in der Saunaanlage 1. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet. 2. Während des Saunaaufenthaltes empfiehlt sich keine sportliche Betätigung. 3. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden. 4. In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollen aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Saunagäste die Sitzflächen selbst reinigen. 5. Technische Einbauten (z.b. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden. 6. Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt. 7. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Außer Liegetuch/ Sitzunterlage wird in die Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen. 8. Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen. 9. In Ruheräumen sollen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden. 10. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden. 11. Außerhalb des textilfreien Bereiches ist allgemein übliche Badekleidung erforderlich. (Außer bei gesonderten Badeangeboten) 9 Besondere Hinweise 1. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen. 2. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.b. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Badegast besondere Vorsicht. 3. Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt. III BESTIMMUNGEN FÜR DIE BECKENBEREICHE 10 Zweck und Nutzung der Schwimm- und Badebecken 1. Schwimm- und Badebecken des Wesavi dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Badegäste. Unterschiedliche Gegebenheiten (z.b. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung. 2. Organisiertes Schwimmen welches nicht mit der Geschäftsführung vertraglich geregelt worden ist, ist generell nicht gestattet. 3. Für Schulen und Vereine gesondert abgetrennte Schwimmbereiche stehen der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung Verhalten im Beckenbereich 1. Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Badegäste.

5 2. Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen. 3. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Badegäste in die Schwimm- und Badebecken sind verboten. 4. Außerhalb des textilfreien Bereiches ist allgemein übliche Badekleidung erforderlich. (Außer bei gesonderten Badeangeboten) 5. Badeshorts, die länger als das Knie sind, sind nicht gestattet. Die Benutzung von Burkinis ist gestattet. 6. Über die Benutzung von Schwimmhilfen, Sport-/Spiel und sonstigen Animationsgeräten (z.b. Bälle, Luftmatratzen, Schwimmflossen etc.) in allen Becken entscheidet das Aufsichtspersonal auf Grundlage der Besuchermenge. 7. Das Tragen von Augenschutzbrillen erfolgt auf eigene Gefahr. 8. Die Benutzung der Startblöcke ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist und dass nur eine Person den Startbock betritt. 9. Im Bereich des Planschbeckens besteht Elternaufsicht und aus hygienischen Gründen haben auch Kleinkinder eine entsprechende Schwimmwindel zu tragen Besondere Einrichtungen, E Großspielgeräte 1. Während besonderer Nutzungszeiten werden im Bereich des Wesavi Sportbeckens Großspielgeräte ins Wasser gelassen. Diese Zeiten werden durch Aushang im Eingangsbereich gesondert bekannt gegeben. 2. Beim Einsatz von Großspielgeräten ist eine gesonderte Vorsicht auch von den Badegästen geboten. Es ist auf andere Badegäste Rücksicht zu nehmen. 3. Ein Untertauchen unter die Großspielgeräte ist untersagt. Ebenso wie ein Herunterstoßen anderer Badegäste. IV HAFTUNGSBESTIMMUNGEN 13 1 Haftung bei Schadensfällen 1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstaltungen. 2. Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung

6 gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag ausweist. 3. Die Bäder Stadt Nienburg/Weser GmbH haftet für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der eigenen Bediensteten oder der von ihr beauftragter Personen beruht. 4. Für sonstige Schäden haftet die Bäder Stadt Nienburg/Weser GmbH nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der eigenen Bediensteten oder der von ihr beauftragter Personen beruhen. V Ausnahmen A Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. Ausnahmen werden mit der Geschäftsleitung vereinbart und von dieser bekannt gegeben. VI Sonstige Nutzung 1. Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstigen geschlossenen Gruppen wird durch die Geschäftsleitung geregelt. 2. Bei Sonderveranstaltungen (schwimmsportliche Wettkämpfe, Veranstaltungen geschlossener Gruppen, wie z.b. Bundeswehr, Polizei, Schulen) werden zwischen der Geschäftsführung und dem Veranstalter besondere vertragliche Regelungen getroffen. Falls hierdurch Einschränkungen des allgemeinen Badebetriebes erforderlich werden, wird dies rechtzeitig öffentlich bekannt geben. 3. Eine gewerbliche Nutzung des Bades, egal zu welchem Zweck, ist mit der Geschäftsführung schriftlich zu vereinbaren. VII Inkrafttreten Diese Haus- und Bäderordnung tritt am in Kraft. Bäder Stadt Nienburg/Weser GmbH Olaf Seemeyer (Geschäftsführer)

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