58. NÖ LANDESWASSERDIENSTLEISTUNGSBEWERB 41. BEWERB UM DAS WDLA IN GOLD 21. bis 24. August 2014 in Wildungsmauer
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1 58. NÖ LANDESWASSERDIENSTLEISTUNGSBEWERB 41. BEWERB UM DAS WDLA IN GOLD 21. bis 24. August 2014 in Wildungsmauer Der diesjährige Landeswasserdienstleistungsbewerb und der Bewerb um das WDLA in Gold finden vom 21. bis 24. August 2014 in Wildungsmauer, BFKDO Bruck/Leitha, statt. Die Bewerbsstrecke befindet sich in Wildungsmauer am rechten Donauufer zwischen Strom-km 1894,000 und 1895,500. Alle NÖ Feuerwehren haben sich elektronisch über das Feuerwehrdateninformationssystem und Katastrophenschutzmanagement FDISK anzumelden. Dabei wird erhoben, welche Feuerwehren mit wie vielen Zillen in welchen Wertungsklassen teilnehmen. Die Nennung der Personen erfolgt erst bei der Anmeldung beim Berechnungsausschuss A in Wildungsmauer, wo gleichzeitig die Voraussetzungen für die Zulassung zu den Bewerben überprüft werden. Die Anmeldung zu den Bewerben hat im FDISK bis spätestens 6. Juli 2014 zu erfolgen. Danach erfolgt die Erstellung der Bewerbspläne. Kosten der Teilnahme Nenngeld für bis am 6. Juli 2014 in FDISK angemeldete Zillen 5,00 pro Zille; Nenngeld für ab dem 7. Juli 2014 angemeldete Zillen 7,00 pro Zille; Die Bezahlung des Nenngeldes für alle angemeldeten Zillen erfolgt einheitlich vor Ort in Wildungsmauer (Festkanzlei); Pro teilnehmender Feuerwehr nur eine Einzahlung für alle Teilnehmer!!! WDLA Gold Der Bewerb um das Wasserdienstleistungsabzeichen in Gold (Theorie und Praxis) beginnt am Donnerstag, 21. August 2014 um Uhr. Die Siegerverkündung findet am Sonntag, den 24. August 2014 statt. Teilnehmer zum Bewerb WDLA Gold und WDLA Gold Disziplin Zillenfahren (GDZ) sind in FDISK getrennt anzumelden!
2 Mindestens 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst - Besitz des WDLA in Silber - Erfolgreicher Besuch des Moduls Arbeiten mit der Feuerwehrzille (WD 30) oder erfolgreicher Besuch des * Wasserdienstlehrgangs (WDL) oder erfolgreicher Besuch des * Zillenfahrerlehrgangs (ZFL) Es gelten die Bestimmungen für den Bewerb um das Wasserdienstleistungsabzeichen in Gold, 10. Ausgabe, Februar 2011, gelbes Heft Nr. 6 WDLA Gold Disziplin Zillenfahren (GDZ) Der Bewerb um das Wasserdienstleistungsabzeichen in Gold Disziplin Zillenfahren (GDZ) beginnt am Donnerstag, 21. August 2014 ca Uhr. Die Siegerverkündung findet am Sonntag, den 24. August 2014 statt. - Besitz des WDLA in Gold Teilnehmer zum Bewerb WDLA Gold und WDLA Gold Disziplin Zillenfahren (GDZ) sind in FDISK getrennt anzumelden! Es gelten die Bestimmungen für den Bewerb um das Wasserdienstleistungsabzeichen in Gold, 10. Ausgabe, Februar 2011, gelbes Heft Nr. 6 WDLA Bronze und Silber Der Bewerb um das Wasserdienstleistungsabzeichen in Bronze und Silber beginnt am Donnerstag, 21. August 2014 um ca Uhr. Die Siegerverkündung findet am Sonntag, den 24. August 2014 statt. Voraussetzungen für die Zulassung zum Bewerb WDLA in Bronze: - Gesundheitlich tauglich für den Feuerwehrdienst - Das 15. Lebensjahr bereits vollendet - Das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet
3 Erfolgreich absolviertes Modul Abschluss Fahren mit der Feuerwehrzille (ASMWD20) oder erfolgreich absolvierter * Wasserdienstgrundlehrgang (WGL) oder erfolgreich absolviertes Modul * Fahren mit der Feuerwehrzille (bis ) (WD20) Voraussetzungen für die Zulassung zum Bewerb WDLA in Silber: - Es gelten die gleichen Bedingungen wie für die Zulassung zum Bewerb WDLA in Bronze. - Jeder Bewerber darf im Bewerb um das WDLA in Silber antreten. - Das WDLA in Silber wird aber nur an jene Bewerber vergeben, welche bereits im Jahr davor oder früher das WDLA in Bronze erworben haben. Wen ein Bewerber nicht das Recht hat Silber zu erwerben muss die Zille in Verschiedene angemeldet werden. Es gilt die Durchführungsrichtlinie des NÖ LFV für den Bewerb um das Wasserdienstleistungsabzeichen in Bronze und Silber, 5. Ausgabe, Februar Darin sind auch alle in NÖ gültigen Punkte der Bestimmungen für den Bewerb um das Wasserwehrleistungsabzeichen (WLA) in Bronze und Silber, Ausgabe 2012, enthalten. Streckenpläne und Bewerbsbestimmungen finden Sie auch auf der Homepage des NÖ Landesfeuerwehrverbandes unter Bewerbe / Landeswasserdienstleistungsbewerb Informationen über den Veranstaltungsort und Reservierungen für die Benützung des Zeltplatzes unter direkt bei der FF Wildungsmauer. 1. Bundeswasserwehrleistungsbewerb 2015 Laut Beschlüsse des Präsidiums des ÖBFV und des NÖ Landesfeuerwehrrates wird der 1. Bundeswasserwehrleistungsbewerb (BDWWLB) am 12. September 2015 in der NÖ Landes-Feuerwehrschule in Tulln (rechtes Donauufer Strom-km 1961,000) durchgeführt. Entwurf SCHWERTNER & Cie, Nfg GmbH & Co KG
4 - 4 - Der BDWWLB soll künftig in einem Abstand von vier Jahren wiederholend durchgeführt werden. Für den NÖ Landesfeuerwehrverband sind folgende Anzahl von Zillen startberechtigt: Zillen-Zweier Bronze Klasse A (ohne Alterspunkte) 24 Zillen-Zweier Bronze Klasse B (mit Alterspunkten) 12 Zillen-Zweier Bronze Frauen 3 Zillen-Zweier Silber Klasse A (ohne Alterspunkte) 24 Zillen-Zweier Silber Klasse B (mit Alterspunkten) 12 Zillen-Zweier Silber Frauen 3 Zillen-Einer Klasse A (ohne Alterspunkte) 24 Zillen-Einer Klasse B (mit Alterspunkten) 12 Zillen-Einer Frauen 3 Bei Zillen-Zweier Bronze Frauen und Zillen-Zweier Silber Frauen besteht die Besatzung aus zwei Damen. Gemischte Besatzungen (ein Mann und eine Frau) können nur im Zillen-Zweier Bronze Klasse A (ohne Alterspunkte) und Zillen-Zweier Silber Klasse A (ohne Alterspunkte) starten. Für die oben genannten Startplätze des NÖ Landesfeuerwehrverbandes gilt der folgende Qualifikationmodus. Zum Bewerbstag ( ) darf das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Besitz des WDLA in Silber. Die Zillenbesatzung muss sich mit einem Formular für die Teilnahme an der Qualifikation vor dem Antreten beim Berechnungsausschuss A in Wildungsmauer 2014 anmelden. Die Qualifikation erfolgt bei den Landeswasserdienstleistungsbewerben 2014 und Gewertet wird nur das Antreten in der jeweiligen Meisterklasse. Ein Feuerwehrmitglied kann sich nur in zweimännisch nur in einer Klasse (ohne Alterspunkte oder mit Alterspunkten) anmelden. An der Qualifikation können auch Zillenbesatzungen mit Mitgliedern aus verschiedenen Feuerwehren des NÖ LFV teilnehmen. Es besteht jedoch in der jeweiligen Meisterklasse nur eine einmalige Antretemöglichkeit.
5 - 5 - Für die Platzierung in der eigenen Qualifikationswertung werden Punkte vergeben (1. 70 Pkte Pkte., Pkte, Pkte., Pkte, Pkte, Pkte. usw. bis zum 30. Platz, welcher 1 Punkt erhält). Die Punkte aus den beiden Qualifikationen werden zusammengezählt und die somit ermittelten Besten (ohne Alterspunkte 24 Zillenbesatzungen, mit Alterspunkten 12 Zillenbesatzungen, Frauen 3 Zillenbesatzungen) werden vom NÖ LFV für den BDWWLB genannt. Verzichtet eine Zillenbesatzung in einer Disziplin auf die Antretemöglichkeit, so wird der in der Qualifikation Bestgereihte für den freien Platz nachnominiert. Fällt nach dem ersten Jahr ein Besatzungsmitglied aus, kann man sich mit einem neuen Partner neuerlich für die Qualifikation anmelden. Damit verzichtet man gleichzeitig auf den Qualifikationsanspruch aus dem ersten Jahr. Es erfolgt jedoch keine Abänderung des Qualifikationsergebnisses des ersten Jahres. Das bedeutet die Punktevergabe des ersten Jahres wird nicht mehr verändert. Es können nur qualifizierte Zillenbesatzungen entsandt werden. Bei Ausfall eines Besatzungsmitgliedes wird der Quotenplatz an die bestgereihte Zillenbesatzung weitergegeben.
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
G L E I C H S C H R I F T Langenlebarner Straße 108 3430 Tulln Telefax: 02272/9005-13135 Homepage: http://www.noelfv.at E-Mail: post.feuerwehr_noe@noel.gv.at Bearbeiter: HBI Hollauf Tel.: 02272/9005-16663
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