Ev. Kinderhort, Betreuungsvertrag Stand Betreuungsvertrag. Name.Vorname... Anschrift...

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1 Ev. Kinderhort, Betreuungsvertrag Stand Betreuungsvertrag Zwischen der Diakonie für Kinder und Jugend e.v. in Neunkirchen am Brand Hochstraße Neunkirchen am Brand (nachfolgend Träger genannt) und Frau/Herrn (Personensorgeberechtigte) Name.Vorname... Anschrift... über die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes Name.Vorname... in der Kindertageseinrichtung Fröschau 12, Neunkirchen am Brand Daten des Kindes: Geburtstag Geschlecht Staatsangehörigkeit Anspruch auf Eingliederungshilfe wegen Behinderung oder drohender Behinderung nach 53 SGB XII? *) Geburtsort Religion Sprache(n) Nein Ja Der Eingliederungsbedarf wurde festgestellt von: Art der Behinderung: Was sollten wir noch über Ihr Kind wissen? (z.b. chronische Krankheiten, Allergien, Unverträglichkeiten, regelmäßige Medikamentengabe;..); Seite 1

2 Ev. Kinderhort, Betreuungsvertrag Stand Daten der Personensorgeberechtigten (Änderungen bitte umgehend schriftlich mitteilen): Frau: Herr: Name Vorname Geburtsdatum Religion Staatsangehörigkeit Herkunftsland Beruf/Tätigkeit Telefon, privat fest/mobil Telefon, Arbeitsstelle -Adresse Ggf. abweichende Anschrift des 2. Personensorgeberechtigten: Aufnahmebedingungen *) Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung des Kindes Einzugsermächtigung über die Beiträge; Anlage 5 Belehrung der Personensorgeberechtigten nach dem Infektionsschutzgesetz; Anlage 10 Bescheinigung der Kostenübernahme durch die Aufenthaltsgemeinde des Kindes (wird benötigt bei sog. Gastkindern, deren gewöhnlicher Aufenthalt nicht in der Sitzgemeinde der Kindertageseinrichtung ist) 2. Vertragsdauer 2.1 Das Kind wird ab dem...in die Einrichtung aufgenommen. 2.2 Der Vertrag endet *) : zum Ende des Monats vor Vollendung des 14. Lebensjahres mit zum Ende August (Jahr eintragen). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird.(siehe 6.) Seite 2

3 Ev. Kinderhort, Betreuungsvertrag Stand Hin- und Rückweg zur Tageseinrichtung/Abholberechtigte 3.1 Die Aufsichtspflicht für den Hin- und Rückweg liegt allein bei den Personensorgeberechtigten. Kinder im Vor- und Grundschulalter sind nicht in der Lage, das Geschehen auf unseren Strassen zu überschauen, sowie die Verkehrsregeln zu beachten. Sie sind deshalb zu beaufsichtigen. 3. Die Leitung der Tageseinrichtung ist darüber zu informieren, wer jeweils zum Abholen des Kindes berechtigt ist. Abholberechtigte Personen: 1. Name:... Telefonisch tagsüber erreichbar: Name:... Telefonisch tagsüber erreichbar: Name:... Telefonisch tagsüber erreichbar: Die Entscheidung, ob und wann ein Kind (im Schulalter) den Weg zur Tageseinrichtung und nach Hause allein gehen darf, obliegt den Personensorgeberechtigten. Gleiches gilt für das Fahren mit dem Fahrrad. Wenn ein Kind im Schulalter alleine nach Hause gehen darf, ist dies mit Unterschrift der Personensorgeberechtigten gemäß Anlage 7 schriftlich zu bestätigen. 4. Beiträge der Personensorgeberechtigten 4.1 Die Personensorgeberechtigten entrichten einen festen monatlichen Beitrag. Dieser ergibt sich aus dem Buchungsbeleg bzw. der Elternbeitragstabelle (Anlage 3 bzw. 4) monatlich bis auf Widerruf (siehe Punkt 5): 4.2 Zusätzlich werden Beiträge erhoben für *) Spielmaterial Mittagessen Getränke 4.3 Der entsprechende Beitrag wird jeweils *) zum Anfang des laufenden Monats per Lastschrift (Anlage 5) eingezogen; 4.4 Eine Anpassung der Beiträge wird spätestens sechs Wochen vorher schriftlich mitgeteilt. 4.5 Bei Vertragsabschluss wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10 fällig. 5. Änderungen der Buchungszeiten Grundsätzlich gelten die gebuchten Zeiten für die Dauer des Betreuungsvertrages. Eine tägliche Mindestbuchungszeit von 4,1 Std. im Wochendurchschnitt darf nicht unterschritten werden. Die tägliche Buchungszeit beginnt generell an Schultagen um Uhr, an Ferientagen um 8.00 Uhr. Notwendig werdende Änderungen können sowohl vom Träger als auch von den Personensorgeberechtigten mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende vorgenommen werden. Eine Erhöhung der Buchungszeiten ist jederzeit möglich, eine Absenkung zwei Mal, bei Einhaltung der Mindestbuchungszeit. Seite 3

4 Ev. Kinderhort, Betreuungsvertrag Stand Im laufenden Betreuungsjahr (1. Sept. bis 31. Aug. des Folgejahres) kann die Buchungszeit letztmalig zum 31. Mai verkürzt werden. 6. Kündigung des Platzes 6.1 Die ersten zwei Monate ab Aufnahme des Kindes gelten als Probezeit. In diesem Zeitraum kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. 6.2 Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. 6.3 Im laufenden Betreuungsjahr kann letztmalig zum 31. Mai gekündigt werden. 6.4 Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Der Träger der Tageseinrichtung hat vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung die Personensorgeberechtigten anzuhören. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn durch den Besuch des Kindes die Unversehrtheit anderer Kinder erheblich gefährdet ist, die Personensorgeberechtigten mit der Entrichtung des Beitrags zwei Monate in Verzug sind, die Personensorgeberechtigten wiederholt und trotz Abmahnung gegen die Regelungen der Ordnung der Tageseinrichtung verstoßen, die Aufnahmebedingungen nicht mehr erfüllt sind (z.b. keine Kostenübernahme mehr nach Wechsel der Aufenthaltsgemeinde des Kindes) 7. Haftungsausschluss Im Falle der Schließung der Tageseinrichtung bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Träger. Der Träger ist bemüht, die Eltern rechtzeitig zu informieren und bei der Suche nach anderen Tageseinrichtungen behilflich zu sein. 8. Schlussbestimmungen 8.1 Nebenabreden sowie alle Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. 8.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung durch Beschluss der Parteien möglichst so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck erreicht wird. 8.3 Mit der Erstellung und Verbreitung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen meines Kindes zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit bin ich grundsätzlich *) einverstanden (siehe Anlage 9) nicht einverstanden. 9. Kostenübernahme *) Die Personensorgeberechtigten haben einen Antrag auf Kostenübernahme durch das Jugendamt, den Sozialhilfeträger oder einen anderen Kostenträger nicht gestellt; gestellt (siehe Anlage 6). Bis zum Vorliegen eines positiven Bescheids des Kostenträgers entrichten die Personensorgeberechtigten den Beitrag. Seite 4

5 Ev. Kinderhort, Betreuungsvertrag Stand Die Betreuung des Kindes beginnt erst mit der Vorlage eines positiven Bescheides des Kostenträgers. 10. Gerichtsstand Gerichtsstand ist die Stadt Forchheim. Ort, Datum Unterschriften der Personensorgeberechtigten Ort, Datum Unterschrift des Trägers Anlagen Folgende Anlagen sind Bestandteil des Vertrages *) : Anlage 1 Ordnung für Tageseinrichtungen Anlage 2 Konzeption der Einrichtung (Kurzfassung) Anlage 3 Buchungsbeleg, Infoblatt, Elternbeitragstabelle Anlage 4 ( leer ) Anlage 5 Einzugsermächtigung Anlage 6 Erklärung zum Kostenübernahmeantrag durch das Jugendamt Anlage 7 Einwilligung zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel/Schwimmbad, Anlage 8 ( leer ) Erklärung zum Heimweg Anlage 9 Einverständniserklärungen zum Erstellen und Verbreiten von Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit Anlage 10 Belehrung für Personensorgeberechtigte nach 34 IFSG Anlage 11 Beauftragung zur Verabreichung von Medikamenten Anlage 12 Nachweis der Früherkennungsuntersuchung Seite 5

6 Anlage 1 zum Betreuungsvertrag Ordnung für die Tageseinrichtungen des Diakonischen Werkes in Neunkirchen am Brand Das Kind in seiner von Gott gegebenen Würde und Einzigartigkeit steht im Mittelpunkt des Angebots evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder und der damit verbundenen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsarbeit. Die Arbeit in evangelischen Tageseinrichtungen ist an christlichen Grundsätzen ausgerichtet. Bildung in evangelischer Verantwortung ist untrennbar verbunden mit der Frage, aus welchen Quellen Menschen schöpfen, aus welchen Wurzeln heraus sie sich entfalten, wenn sie ihre Eigenständigkeit zu leben versuchen. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern und pädagogischem Personal sind Bestandteil der Arbeit in evangelischen Tageseinrichtungen. 1. Aufnahme Die Leitung entscheidet über die Zuordnung des Kindes zu einer Gruppe der Tageseinrichtung nach pädagogischen Erfordernissen und dem Alter des Kindes. 1.1 Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können in die Tageseinrichtung aufgenommen werden, wenn ihren besonderen Lebensbedürfnissen Rechnung getragen wird unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der übrigen Kinder. 1.2 Bei Aufnahme eines Kindes in die Tageseinrichtung ist durch die Personensorgeberechtigten eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes zum Besuch vorzulegen (wenn vom Träger gewünscht). 1.3 Ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Tageseinrichtung besteht erst dann, wenn ein Betreuungsvertrag gemäß Anlage zwischen Rechtsträger und Personensorgeberechtigten abgeschlossen ist. 1.4 Diese Ordnung und die Konzeption der Tageseinrichtung sind Bestandteile des Betreuungsvertrages. 2. Besuch der Tageseinrichtung 2.1. Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll die Tageseinrichtung regelmäßig besucht werden. 2.2 Bei Fernbleiben des Kindes ist es notwendig, dass die Personensorgeberechtigten unverzüglich die Tageseinrichtung verständigen. 2.3 Kranke Kinder können in der Regel nicht in der Tageseinrichtung betreut werden. 2.4 Bei Erkrankung des Kindes an einer übertragbaren Krankheit, sowie bei Befall durch Läuse oder anderes Ungeziefer, muss die Einrichtung unverzüglich benachrichtigt werden. Der Besuch der Einrichtung kann in diesen Fällen, nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten, ausgeschlossen werden. 3. Betriebsjahr Das Betriebsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauf folgenden Jahres. 4. Wohnungswechsel, Erreichbarkeit Bei einem Wohnungswechsel oder vorübergehendem anderen Aufenthalt (z.b. Urlaub, Kur, Krankheitsaufenthalt der Personensorgeberechtigten) ist der Leitung unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die neue Anschrift und Telefonnummer mitzuteilen. Um eine möglichst gute und somit schnelle Erreichbarkeit der Personensorgeberechtigten zu gewährleisten, sind die private und mobile Telefonnummer und nach Möglichkeit die Geschäftsnummer und Mailadresse anzugeben. 5. Ferienregelung 5.1 Die Ferienzeiten werden vom Träger unter Einhaltung rechtlicher Bestimmungen festgelegt. 5.2 Die ferienbedingten Schließungszeiten werden zu Beginn des Betriebsjahres bekannt gegeben. Seite 6

7 Anlage 1 zum Betreuungsvertrag 5.3 Die Tageseinrichtung kann wegen unvermeidlicher Baumaßnahmen, unüberbrückbarer Personalschwierigkeiten oder auf Anordnung des Gesundheitsamtes zeitweilig geschlossen werden. Die Personensorgeberechtigten sind rechtzeitig zu unterrichten. Der Träger bemüht sich um eine anderweitige Betreuung der Kinder. 5.4 Die Buchungszeiten für die Ferien müssen im Detail zwei Monate vor dem jeweiligen Ferienbeginn bei der Hortleitung gebucht werden, damit die Personaldisposition darauf abgestimmt werden kann. 6. Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten 6.1 Mit dem Beitrag beteiligen sich die Personensorgeberechtigten an den Kosten der Tageseinrichtung. Die Höhe wird vom Träger nach Anhörung des Elternbeirats festgelegt. Sie wird den Personenberechtigten mit dem Anmeldeformular mitgeteilt. Mit Abschluss des Betreuungsvertrages sind die Personensorgeberechtigten zur Entrichtung des Beitrages verpflichtet. Der Träger kann die vereinbarten Beiträge durch schriftliche Erklärung einseitig verändern. 6.3 Der Beitrag ist in voller Höhe bis zum Vertragsende zu bezahlen. 6.4 Bei Krankheit oder sonstiger Abwesenheit des Kindes sowie in den Ferien ist der Beitrag in voller Höhe zu entrichten. 6.5 Die Höhe der Beitragsstaffelungen und ggf. Ermäßigungen (z.b. für Geschwisterkinder) obliegen dem Träger im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. 6.6 Die Aufnahme für die Kinder in die Tageseinrichtung ist nicht von der wirtschaftlichen Lage der Personensorgeberechtigten abhängig. Im Bedarfsfall kann von den Personensorgeberechtigten die Übernahme des Beitrages beim Jugendamt/Sozialamt beantragt werden. 7. Aufsicht und Versicherung Die pädagogisch tätigen Mitarbeitenden üben während der Öffnungszeit der Tageseinrichtung über die ihnen anvertrauten Kinder die Aufsicht aus. Sie sind im Rahmen ihrer Pflichten für das Wohl der Kinder verantwortlich. Die Aufsichtspflicht auf dem Hin- und Rückweg liegt bei den Personensorgeberechtigten. Nach Erkenntnissen der Verkehrspsychologie sind Kinder frühestens im Alter von etwa acht Jahren in der Lage, den Straßenverkehr verantwortlich zu erleben und zu begreifen. Kinder im darunter liegenden Alter sind nicht in der Lage, das Geschehen auf unseren Straßen zu überschauen sowie die Verkehrsregeln zu beachten. Diese Kinder bedürfen deshalb der Beaufsichtigung. Für die Kinder besteht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen für die Unfallversicherung Versicherungsschutz. Unfälle auf dem Hin- und Rückweg sind der Leitung unverzüglich zu melden, damit der Unfall der zuständigen Versicherung angezeigt werden kann. Für den Verlust und die Beschädigung der Garderobe und sonstiger Habe der Kinder wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für mitgebrachtes Spielzeug und Fahrräder. Es wird empfohlen, diese Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen. 8. Elternbeirat Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger wird ein Elternbeirat eingerichtet. Näheres regeln die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (BayKiBiG, Art. 14). 9. Medikamentengabe Grundsätzlich werden in der Einrichtung keine Medikamente durch Mitarbeitende verabreicht. In Ausnahmefällen werden verschreibungspflichtige Medikamente gemäß ärztlicher Verordnung verabreicht, wenn eine schriftliche Beauftragung durch die Personsorgeberechtigten vorliegt (siehe Anlage 11 im Betreuungsvertrag). Seite 7

8 Anlage 2 zum Betreuungsvertrag Konzeption der Einrichtung (Kurzfassung) Grundprinzip des pädagogischen Konzeptes ist es, in jedem Menschen das unverwechselbare Individuum in seiner Einmaligkeit zu sehen und ihm mit Wertschätzung zu begegnen. Der Hort hat das Ziel dazu beizutragen, dass die Kinder sich zu starken Persönlichkeiten entwickeln, die den Herausforderungen der heutigen Gesellschaft gewachsen sind. Basis hierfür ist ein positives Selbstwertgefühl sowie die Entwicklung zu Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Außerdem fördert der Hort die Kooperationsfähigkeit und die Übernahme von Verantwortung für andere. Wo es notwendig ist, hilft das pädagogische Personal bei der Aufarbeitung von Konflikten und insbesondere bei der Suche nach neuen Strategien zur Konfliktlösung. Die Integration von Kindern, die benachteiligt sind oder besonderer Zuwendung bedürfen, ist uns ein wichtiges Anliegen. Betreuung bei vorzeitigem Schulschluss Betreuung von Kindern, deren Schulunterricht früher endet, ist ab 11.00Uhr vormittags möglich. Gemeinsames Mittagessen Es wird täglich ein warmes Mittagessen angeboten. Hausaufgabenbetreuung Zur Betreuung der Hausaufgaben werden die Kinder je nach Alter in kleinere Gruppen aufgeteilt, damit sie in Ruhe ihre Hausaufgaben erledigen können. Nach Bedarf werden die Kinder bei den Hausaufgaben unterstützt. Ziel soll es sein, die Kinder zu eigenständigem Lernen und Arbeiten anzuleiten, sie aber auch gleichzeitig zu ermuntern, Fragen zu stellen wenn sie alleine nicht mehr weiter wissen. Die Hausaufgabenbetreuung wird in Abstimmung mit der jeweiligen Schule durchgeführt. Freizeitgestaltung und Spiel Nach Erledigung der Hausaufgaben ist Raum für eigenständige und angeleitete Freizeitgestaltung zur Entspannung und Erholung. Zusammenarbeit mit den Eltern Die Erziehungsverantwortung für die Kinder und Jugendlichen liegt bei den Eltern. Damit die unterstützende und ergänzende Aufgabe des Hortes in der Bildung, Betreuung und Erziehung optimal den Kindern zu Gute kommt, ist eine Zusammenarbeit und eine Abstimmung zwischen Familie und Hort grundsätzliche Voraussetzung. Betreuung während der Ferien Während der Ferien ist der Hort geöffnet. Die Schließungstage werden in Abstimmung mit den Eltern festgelegt. Seite 8

9 Anlage 3 zum Betreuungsvertrag Anlage 3 zum Betreuungsvertrag vom Buchungsbeleg gültig ab: Daten des Kindes: Name Vorname Geburtstag Geschlecht Eine amtliche Bestätigung einer Behinderung liegt nicht vor liegt vor (bitte Unterlagen beilegen!) Daten der Eltern: Name Vorname Staatsangehörigkeit Herkunftsland Wohnort Strasse Mutter: Vater: Berechnung der durchschnittlichen Buchungszeit während der Schulzeit (nicht Ferienzeit): Die tägliche Buchungszeit beginnt generell an Schultagen um Uhr, an Ferientagen um 8.00 Uhr. Ich/wir benötige/n die Betreuung der Einrichtung zu folgenden Uhrzeiten während der Schulzeit: Anwesenheit* Mo. Di. Mi. Do. Fr. von bis (Uhrzeit) von bis (Uhrzeit) * Schließtage, Urlaubs- und Krankheitszeiten des Kindes bleiben unberücksichtigt. Berechnung (Buchungsdauer Mo bis Fr addieren. Ermittelte Wochenbetreuungszeit dann durch 5 teilen): = Stunden/Woche Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Summe Mo-Fr Ermittelte Wochenbetreuungszeit: : 5 (Wochentage) = Durchschnitt/Tag (mindestens 4,1 Std./Tag) Stand Seite 1 des Buchungsbeleges Seite 1 des Buchungsbeleges

10 Anlage 3 zum Betreuungsvertrag Festlegung der Buchungszeiten (bitte ankreuzen): > 4 5 h > 5 6 h > 6 7 h > 7 8 h > 8 9 h Schulzeit Buchung Ferienzeit Buchung ab 15 bis 29 Tage ab 30 bis 44 Tage ab 45 Tage Elternbeiträge in : Tägliche Buchungszeit Monatlicher Elternbeitrag 1. Kind Monatlicher Elternbeitrag 2. Kind Ab 1/2014 Ab 1/2014 > 4 5 h 105,00 85,00 > 5 6 h 114,00 94,00 > 6 7 h 123,00 103,00 > 7 8 h 132,00 112,00 > 8 9 h 141,00 121,00 Berechnung des durchschnittlichen Monatsbeitrages: Monate Schulzeit x Monatsbeitrag Monate Ferienzeit x Monatsbeitrag Summe geteilt durch 12 = Monatsbeitrag Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Datum und Unterschrift eines Personensorgeberechtigten Stand Seite 2 des Buchungsbeleges

11 Anlage 5 zum Betreuungsvertrag SEPA- Lastschriftmandat Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen für den Elternbeitrag (und Nebenkosten lt. Betreuungsvertrag) durch den Träger der Einrichtung: Diakonie für Kinder und Jugend e.v. in Neunkirchen am Brand, Hochstr. 4, Neunkirchen am Brand bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Girokontos IBAN BIC bei durch Lastschrift einzuziehen. (genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstitutes) Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts (s.o.) keine Verpflichtung zur Einlösung. Name, Vorname genaue Anschrift.... Ort, Datum Unterschrift(en) der/des Kontoinhaber(s). Stand

12 Anlage 6 zum Betreuungsvertrag Name/n des/r Kindes/r Name.Vorname... Name.Vorname... Name.Vorname... Name.Vorname... Name.Vorname... Erklärung Kostenübernahmeantrag durch das Jugendamt Für mein/e o.g. Kind/er beantrage ich beim zuständigen Jugendamt die Übernahme des Elternbeitrages. Dazu habe ich heute die entsprechenden Antragsformulare von der Leitung der Tageseinrichtung erhalten. Mir/uns ist bekannt, dass die Kostenübernahme durch das Jugendamt ganz oder teilweise abgelehnt werden kann. In diesem Fall ist der entsprechende Elternbeitrag anteilig oder vollständig von mir/uns selbst zu leisten. Bis zum Vorliegen eines positiven Bescheids des Kostenträgers haben die Personensorgeberechtigten den Beitrag zu entrichten (siehe Punkt Nr. 9 des Betreuungsvertrages). Mir ist bekannt, dass das Jugendamt bei positivem Bescheid erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung den Elternbeitrag rückwirkend übernimmt. In diesem Fall werden zu viel bezahlte Beiträge zurückerstattet. Ort/Datum Unterschrift des/r Personensorgeberechtigten Stand

13 Anlage 7 zum Betreuungsvertrag Einverständniserklärungen Ich bin der Meinung, dass mein Kind... im Rahmen der Erziehung zur Selbständigkeit seinem Alter entsprechend Verantwortung übernehmen sollte. Deshalb erlaube ich meiner Tochter/ meinem Sohn 1. den Hort alleine zu verlassen ja nein*) und zwar ab Uhr. (Uhrzeit bitte eintragen) 2. während der Hortzeit mit Erlaubnis der zuständigen Gruppenleitung Kleinigkeiten wie Schulartikel usw. einzukaufen ja nein *) 3. an Schwimmbadbesuchen teilzunehmen. ja nein *) Er / Sie ist Schwimmer Nichtschwimmer *) (bitte unbedingt angeben!) 4. öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen ja nein*) Für besondere Angelegenheiten, z. B. Arztbesuche, Einladungen zu Freunden usw. gebe ich meinem Kind jeweils die schriftliche Erlaubnis mit oder gebe dem Personal persönlich/ telefonisch Bescheid. Ich weiß, dass eine mündliche Entschuldigung durch die Kinder ungültig ist und vom Personal nicht angenommen wird. Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern (Schule, Jugendamt, heilpädagogischer Dienst) Ich erlaube der Einrichtung im Rahmen der pädagogisch notwendigen Zusammenarbeit mit anderen Stellen personenbezogene Daten mit Lehrkräften, dem Jugendamt, heilpädagogischen Mitarbeitern und evtl. Ärzten auszutauschen. ja nein *) Neunkirchen, den... Unterschrift des/ der Personensorgeberechtigten *) Zutreffendes jeweils ankreuzen

14 Anlage 9 zum Betreuungsvertrag Einverständniserklärungen zum Erstellen und Verbreiten von Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit Die Personensorgeberechtigten willigen ein, dass *) Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die die Kindertageseinrichtung im Rahmen ihrer Aufgaben und Tätigkeiten erstellen und auf denen auch ihr Kind abgebildet ist, für Jahresberichte, Chroniken und/oder Internet-Präsentationen der Kindertageseinrichtung verwendet werden dürfen, Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die die Kindertageseinrichtung im Rahmen ihrer Aufgaben und Tätigkeiten erstellen und auf denen auch ihr Kind abgebildet ist, auf Elternabenden, in kommunalpolitischen Gremien und anderen Kreisen einer interessierten Öffentlichkeit durch den Träger der Tageseinrichtung vorgeführt werden dürfen. Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die die Kindertageseinrichtung im Rahmen ihrer Aufgaben und Tätigkeiten erstellen und auf denen auch ihr Kind abgebildet ist, an den Bayerischen Landesverband Evangelischer Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder e.v. zur Veröffentlichung weitergegeben werden dürfen. Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die Medienvertreter in der Kindertageseinrichtung erstellen und auf denen auch Ihr Kind abgebildet ist, in der Presse und im Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen) veröffentlicht werden dürfen, soweit dadurch keine schutzwürdigen Interessen des Kindes und der Familie beeinträchtigt werden (z. B. Gewalt unter Kindern). In diesem Fall wird bei Bedarf im Einzelfall um Einwilligung ersucht. Die Personensorgeberechtigten werden darauf hingewiesen, dass diese Einwilligung freiwillig ist und jederzeit widerrufen werden kann. Ort, Datum. Unterschriften der Personensorgeberechtigten *) Zutreffendes jeweils ankreuzen

15 Anlage 10 zum Betreuungsvertrag Belehrung der Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormünder, Betreuer) nach 34 Absatz 4 Satz 1 und 34 Absatz 5 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) 10. Kinder / Jugendliche, die an Cholera Diphtherie Enteritis durch enterohämorrhagische E.coli (EHEC) Virusbedingtem hämorrhagischen Fieber Haemophilus influenzae Typ b Meningitis Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflecken) Keuchhusten Ansteckungsfähiger Lungentuberkulose Masern Meningokokken-Infektion Mumps Paratyphus Pest Poliomyelitis Scabies (Krätze) Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes Infektionen Shigellose Typhus abdominalis Virushepatitis A oder E Windpocken erkrankt oder dessen verdächtig sind oder die verlaust sind, dürfen die der Kinderbetreuung dienenden Räume der Kindertageseinrichtung Innerer Markt 6 (im folgenden Gemeinschaftseinrichtung) nicht betreten, ihre Einrichtungen nicht benützen und nicht an den Veranstaltungen der Kindertageseinrichtungen teilnehmen. Dies gilt auch für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind. Diese Verbote gelten, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. 11. Kinder / Jugendliche, die Ausscheider von 12. Vibrio cholerae 0 1 und Corynebacterium diphteriae, Toxin bildend 14. Salmonella Typhi 15. Salmonella Paratyphi 16. Shigella sp. 17. Enterohämorrhagischen E.coli (EHEC) sind, dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der gegenüber dem Ausscheider und der Gemeinschaftseinrichtung verfügten Schutzmaßnahmen die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung teilnehmen.

16 Anlage 10 zum Betreuungsvertrag 18. Für Kinder / Jugendliche (Betreute der Gemeinschaftseinrichtung), in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf Cholera Diphtherie Enteritis durch enterohämorrhagische E.coli (EHEC) Virusbedingtem hämorrhagischen Fieber Haemophilus influenzae Typ b-meningitis Ansteckungsfähiger Lungentuberkulose Masern Meningokokken-Infektion Mumps Paratyphus Pest Poliomyelitis Shigellose Typhus abdominalis Virushepatitis A oder E aufgetreten ist, gilt das Verbot der Nr. 1 entsprechend. 19. Für die Einhaltung der Pflichten durch die in Nr. 1-3 genannten geschäftsunfähigen oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Person hat zu sorgen, wem die Sorge für die Personen zusteht (Eltern/Vormünder/Betreuer). Tritt einer der Tatbestände der Nr. 1-3 auf, haben sie der Gemeinschaftseinrichtung hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen. 20. Die Gemeinschaftseinrichtung hat die betreuten Personen und / oder deren Sorgeberechtigte gemeinsam mit dem Gesundheitsamt über die Bedeutung eines vollständigen, altersgemäßen und nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz sowie über Prävention übertragbarer Krankheiten aufgeklärt. 21. Der / Die Personensorgeberechtigte erhält eine Ausfertigung dieser Belehrung mit der Bitte um Beachtung. Neunkirchen, den Unterschrift Leiter(in) Gemeinschaftseinrichtung Unterschrift Personensorgeberechtigte(r) *) Zutreffendes jeweils ankreuzen

17 Anlage 11 zum Betreuungsvertrag Beauftragung zur Verabreichung von Medikamenten Name des Kindes... Geburtsdatum... Folgende Medikamente müssen zu den genannten Zeiten eingenommen werden: Name des Medikamentes Dosierung Einnahmezeitpunkt Besonderheiten Bemerkung/ Dauer der Einnahme: Ort, Datum, Unterschrift/Stempel des Arztes/der Ärztin Oder: Eine ärztliche Bescheinigung über die verordneten Medikamente und deren Dosierung lege ich/legen wir dieser Beauftragung bei. Änderungen in der Anwendung teile ich/teilen wir unverzüglich mit. Angabe des behandelnden Arztes/Anschrift/Telefonnummer: Durch meine/unsere Unterschrift bestätige/n ich/wir, dass das/die o.g. Medikament/e ärztlich verordnet ist/sind und nicht* - unter die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes fällt/fallen. Beauftragung der Eltern: Hiermit beauftrage/n ich/wir den/die Mitarbeitende/n der Kindertageseinrichtung meinem/ unserem Kind die o.g. Medikamente zu den angegebenen Zeiten zu verabreichen. Ich/wir stelle/n die Kindertageseinrichtung, vertreten durch..., sowie die Mitarbeitenden der Tageseinrichtung von jeder Art der Haftung für Sach- und Personenschäden, auch gegenüber Dritten, frei. Die Einrichtung und ihre Mitarbeitenden haften für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit entstehen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Sach- und Vermögensschäden wird die Haftung auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen beschränkt. Datum/Unterschrift des/der Personensorgeberechtigten Eingangsdatum: Interne Vermerke: * nicht Zutreffendes bitte streichen

18 Anlage 12 zum Betreuungsvertrag Anlage 12 zum Betreuungsvertrag, Stand Nachweis der Früherkennungsuntersuchung Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet*, bei der Anmeldung von Kindern darauf hinzuwirken, dass die Personensorgeberechtigten den Nachweis der Früherkennungsuntersuchung vorlegen bzw. diese durchführen lassen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des ordnungsgemäß abgestempelten und unterschriebenen Kinder- Untersuchungsheftes des Gemeinsamen Ausschusses ( Gelbes U- Heft ). Es genügt auch eine entsprechende ordnungsgemäße Bestätigung des Kinderarztes, eventuell anfallende Kosten für eine solche Bescheinigung tragen jedoch die Personensorgeberechtigten. Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Untersuchung wurde vorgelegt Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Untersuchung wurde nicht vorgelegt. Es wurde auf die Notwendigkeit rechtzeitiger Früherkennungsuntersuchungen hingewiesen. Das Gespräch fand statt am. Datum in.. Ort.. Unterschrift der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters der Einrichtung Unterschrift eines Personensorgeberechtigten *Amtliches ministerielles Schreiben Nr.: VI/ 4/7360/293/07/HO vom des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in Berufung auf 13 AVBayKiBiG und 3 sowie 1 Abs. 2 Satz 1 AVBayKiBiG i. V. m. 8a Abs.2 SGB VIII

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