3.3.2 Dauer der Lehrzeit
|
|
- Ursula Siegel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seite Festsetzung der Lehrzeit Die wird mit Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend in einer Lehrberufsliste (siehe 3.1.2) festgesetzt. Dabei sind folgende Kriterien für die eines Lehrberufes maßgebend: Fertigkeiten und Kenntnisse, die zu erlernen sind, der Schwierigkeitsgrad der Ausbildung in dem betreffenden Lehrberuf sowie die Anforderungen, die die Berufsausübung stellt. Die in einem Lehrberuf beträgt in der Regel zwei bis vier Jahre. Sie darf innerhalb eines Zeitraumes von zwei bis höchstens vier Jahren nur in ganzen oder halben Jahren festgesetzt werden. Bei gleichzeitiger Ausbildung in zwei Lehrberufen wird die Dauer der Gesamtlehrzeit folgendermaßen berechnet: Gleichzeitige Ausbildung in zwei Lehrberufen Hälfte der Lehrzeit des 1. Lehrberufes + Hälfte der Lehrzeit des 2. Lehrberufes + 1 Jahr In Summe darf die gesamte Lehrzeit aber höchstens vier Jahre betragen.
2 3.3.2 Seite Anrechnung auf die Lehrzeit Der Lehrvertrag wird grundsätzlich für die gesetzlich festgesetzte abgeschlossen. Auf diese können im Zusammenhang mit der Eintragung eines späteren Lehrvertrages bestimmte Zeiten angerechnet werden: die in demselben oder verwandten Lehrberuf zurückgelegten Zeiten die in einem Ausbildungszweig der Land- und Forstwirtschaft zurückgelegte Lehrzeit im Ausland zurückgelegte Lehrzeiten oder vergleichbare berufsorientierte Ausbildungszeiten die Zeiten des Weiterbesuches der Berufsschule Ausbildungszeiten in einem Lehrgang nach dem Jugendausbildungssicherungsgesetz (JASG) Ausbildungszeiten in einer integrativen Berufsausbildung die Zeit der Teilnahme an einem Lehrgang, der zur Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Jugendlichen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben eingerichtet wurde berufliche Praxiszeiten, die im Inland oder Ausland zurückgelegt wurden Lehrzeitverkürzung Soweit durch Zeugnisse der erfolgreiche Abschluss allgemein bildender höherer bzw. berufsbildender mittlerer oder höherer Schulen nachgewiesen wird,
3 Seite können Lehrzeiten in den entsprechenden Lehrberufen ersetzt werden. Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend legt mit Verordnung fest, in welchem Ausmaß Lehrzeiten in bestimmten Lehrberufen durch die schwerpunktmäßige berufsbildende Ausbildung in einer Schule ersetzt werden Verlängerung der Lehrzeit Der Lehrvertrag wird grundsätzlich für die gesetzlich festgesetzte abgeschlossen. Die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung der Lehrzeit bildet 13 BAG. Gleichzeitige Absolvierung einer anderen Ausbildung Die Verlängerung der Lehrzeit kann vereinbart werden, wenn ein Lehrberuf in Zusammenhang mit einer anderen Ausbildung erlernt wird, deren gleichzeitige oder dazwischen erfolgende Absolvierung mit der Erreichung des Lehrzieles vereinbar ist. Es ist ein Antrag in Verbindung mit der Anmeldung oder der Abänderung des Lehrvertrages zu stellen und eine Stellungnahme des Landes-Berufsausbildungsbeirates einzuholen. Damit kann eine um bis zu 18 Monate längere Dauer des Lehrverhältnisses im Lehrvertrag vereinbart werden.
4 3.3.2 Seite 4 Krankheit/Unfall ( 13 Abs 3 BAG) Tatsächlich können auch Umstände wie länger andauernde Abwesenheiten des Lehrlings wegen Krankheit/Unfall etc. zu einer Verlängerung der Lehrzeit führen: Wenn der Lehrling in einem Lehrjahr über vier Monate aus in seiner Person gelegenen Gründen verhindert ist, den Lehrberuf zu erlernen, so ist die vier Monate überschreitende Zeit nicht auf die für den Lehrberuf festgesetzte Lehrzeit anzurechnen. Den Lehrberechtigten trifft nach herrschender Lehre und Rechtsprechung die Verpflichtung, über den danach auf die volle Lehrzeit fehlenden Zeitraum entweder einen neuen Lehrvertrag abzuschließen oder den bestehenden im Sinne einer entsprechenden Verlängerung zu ergänzen. Kontrahierungszwang Ohne diesen Kontrahierungszwang hätte die Bestimmung des 13 Abs 3 BAG zwar den Lehrling zunächst vor einer vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses geschützt, nicht aber bewirken können, dass der Lehrling bei diesem Lehrberechtigten auch sein Lehrziel erreicht. Dass nur eine solche Auslegung sinnvoll ist, ergibt sich auch daraus, dass andernfalls der Lehrling nicht nur gezwungen wäre, für die noch offene Lehrzeit einen neuen Lehrplatz zu suchen (was insbesondere dann schwierig sein müsste, wenn nur wenige Wochen oder Monate auf die vorgeschriebene Lehrzeit fehlen), er würde in einem solchen Falle auch teilweise um die ihm aus der Behaltepflicht des Lehrberechtigten erwachsenden Rechte kommen.
5 Seite Denn die Behaltepflicht trifft immer nur den letzten Lehrberechtigten, vermindert sich aber, wenn der Lehrling bei diesem Lehrberechtigten nur einen Teil der für den Lehrberuf festgesetzten Lehrzeit zurückgelegt hat, im Verhältnis der bei ihm zurückgelegten Lehrzeit zu der für den Lehrberuf festgesetzten Dauer der Lehrzeit (OGH, Urteil v Ob106/80). Praxisbeispiel: Die 4-Monats-Regelung in 13 Abs 3 BAG hat auch Auswirkungen hinsichtlich allfälliger Entlassungsgründe: Der Lehrling begibt sich aufgrund einer Tuberkulose-Krankheit in den Krankenstand. Während der Phase akuter Ansteckungsgefahr kommt der Lehrling nicht mehr in den Betrieb, sondern unterzieht sich der für die Erkrankung üblichen Behandlung. Der Lehrberechtigte sprach wegen der Krankheit die Entlassung des Lehrlings aus. Der Lehrberechtigte konnte allerdings den Entlassungsgrund der Unfähigkeit zur Erlernung des Lehrberufs nicht ins Treffen führen. Der Zeitraum vom Antritt des Krankenstands des Lehrlings bis zum vereinbarten Ende der Lehrzeit betrug nämlich gerade noch etwas mehr als 2 1 / 2 Monate. Im Zusammenhalt mit der Bestimmung des 13 Abs 3 BAG kann aber von einer krankheitsbedingten, dem Ausbildungsziel ab-
6 3.3.2 Seite 6 träglichen Abwesenheit überhaupt erst bei einer Mindestabwesenheit von vier Monaten die Rede sein (OGH, Urteil v ObA23/ 05f).
683 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
1 von 5 683 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz geändert wird
MehrVERLÄNGERTE LEHRE/ TEILQUALIFIZIERUNG
Verlängerte Lehre/Teilqualifizierung nach dem Berufsausbildungsgesetz-BAG VERLÄNGERTE LEHRE/ TEILQUALIFIZIERUNG nach dem Berufsausbildungsgesetz ooe.arbeiterkammer.at VERLÄNGERTE LEHRE / TEILQUALIFIZIERUNG
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer am 17. September 2007 zum Thema "Modell Oberösterreich Lehre mit Matura"
MehrFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 1999 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1992 Ausgegeben am 21. August 1992 174. Stück 507. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste
MehrLEHRABSCHLUSS PRÜFUNG WICHTIGE INFOS ZUM ABSCHLUSS DER LEHRE
LEHRABSCHLUSS PRÜFUNG WICHTIGE INFOS ZUM ABSCHLUSS DER LEHRE SEITE 2 DIE LEHRABSCHLUSSPRUFUNG WER KANN DIE ZULASSUNG ZUR LEHRAB- SCHLUSSPRÜFUNG BEANTRAGEN UND WANN IST DIESER ANTRAG ZU STELLEN? DIE LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG
MehrDAS RECHT DER LEHRLINGSBESCHÄFTIGUNG. Teil 2 - Behaltezeit und Nachlehre Schwangerschaft und Lehre. Dr. Andreas Gattinger
DAS RECHT DER LEHRLINGSBESCHÄFTIGUNG Teil 2 - Behaltezeit und Nachlehre Schwangerschaft und Lehre Dr. Andreas Gattinger April 2014 DAS RECHT DER LEHRLINGSBESCHÄFTIGUNG Teil 2 Behaltezeit und Nachlehre
MehrRechtliche Grundlagen
WK-Logo bzw. Logo der Lehrlingsstelle Rechtliche Grundlagen Lehrabschlussprüfung (LAP) Ziel der LAP Bei der Lehrabschlussprüfung soll festgestellt werden: Hat sich der Lehrling die für den Lehrberuf erforderlichen
MehrLehrabschlussprüfung Finanz- und Rechnungswesenassistent /in WIEN
Lehrabschlussprüfung Finanz- und Rechnungswesenassistent /in WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Wirtschaftskammer Wien - Gewerbehaus Rudolf Sallinger Platz 1 1030 Wien (U4 Stadtpark) 2 Infos
MehrLANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. Februar
1 von 5 LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. Februar 2015 Nr. 12 Landesgesetz: Oö. Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz-Novelle 2015 (XXVII. Gesetzgebungsperiode:
MehrHäufig gestellte Fragen - Wir geben Antworten! Wie melde ich Auszubildende am KKB an? Wann nehme ich Kontakt zum KKB auf? Konrad-Klepping-Berufskolleg
Häufig gestellte Fragen - Wir geben Antworten! In der Liste der häufig gestellten Fragen, finden Sie Antworten auf Ihre Fragen von der Anmeldung bis zur Abmeldung von Auszubildenden am (KKB). Wie melde
Mehrberechtigter vorzeitiger Austritt des/der ArbeitnehmersIn, Zeitablauf (Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses),
Abfertigung alt 1 Wann gebührt eine Abfertigung? Die Abfertigung ist ein außerordentliches Entgelt, das bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zusteht, sobald dieses mindestens 3 Jahre gedauert hat. Die
Mehr2286 der Beilagen XXIV. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext 1 von 5
2286 der Beilagen XXIV. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext 1 von 5 Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz,
MehrVERLÄNGERTE LEHRE / TEILQUALIFIZIERUNG HOTLINE
VERLÄNGERTE LEHRE / TEILQUALIFIZIERUNG HOTLINE 0662-8687-94 DEIN RATGEBER FÜR VERLÄNGERTE LEHRE UND TEILQUALIFIZIERUNG Die Berufsausbildung durch ein Lehrverhältnis mit verlängerter Lehrzeit oder ein Ausbildungsverhältnis
MehrJahrgang 1988 Ausgegeben am 17. August Stück
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 3313 Jahrgang 1988 Ausgegeben am 17. August 1988 175. Stück 468. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste 469. Verordnung: Erlassung von Ausbildungsvorschriften
MehrVor Beginn der Ausbildung kann die Ausbildungszeit verkürzt werden:
5.28. Verkürzung / Verlängerung der Ausbildungszeit 5.28.1. Allgemeines Grundsätzlich muß die in der Ausbildungsordnung vorgegebene Ausbildungszeit (z.b. 3 Jahre) eingehalten werden. Vertraglich können
MehrFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 2515 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1986 Ausgegeben am 19. August 1986 178. Stück 430. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste
MehrEntgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1
Entgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1 Rn. 11 Anspruch auf Krankengeldzuschuss ( 22 Abs. 2 TV-L)... 151 161.3 11.1 Allgemeines... 151 157 11.2 Steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und
MehrR I C H T L I N I E N. der Handwerkskammer Lübeck
R I C H T L I N I E N der Handwerkskammer Lübeck - zur Kürzung der Ausbildungszeit - zur vorzeitigen Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung u. - zur Verlängerung der Ausbildungszeit gem. des Beschlusses
MehrUrlaubsentgelt beim Übergang eines Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis.
Urlaubsentgelt beim Übergang eines Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis. Keine Umrechnung des Vollzeiturlaubs bei Übergang in eine Teilzeitbeschäftigung. Zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs
MehrLandesgesetzblatt für Wien
525 Landesgesetzblatt für Wien Jahrgang 2012 Ausgegeben am 21. Dezember 2012 79. Stück 79. Gesetz: Wiener land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992; Änderung [CELEX-Nrn.: 32003L0086,
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2007 Ausgegeben am 1. August 2007 Teil II 187. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste, der Sanitär- und Klimatechnik- Ausbildungsordnung
MehrFragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO
BMF Stand: 28. September 2011 Referat IV A 4 Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO Die folgende Übersicht enthält Fragen, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen
Mehr2. Kapitel. Probezeit organisieren, gestalten und bewerten
2. Kapitel Probezeit organisieren, gestalten und bewerten 1 40. Was ist bzw. stellt die Probezeit dar? stellt eine praktische Eignungskontrolle dar Möglichkeit für den Auszubildenden, seine Berufs- und
MehrLehrabschlussprüfung Medienfachmann/ -frau Mediendesign WIEN
Lehrabschlussprüfung Medienfachmann/ -frau Mediendesign WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Berufsschule Hütteldorferstrasse7-17 1150 Wien oder Jugend am Werk Louis-Häfliger-Gasse 6 1210 Wien
MehrINFORMATION ZUR ABRECHNUNG VON LÖHNEN UND LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN (STAND 1. 1. 2016)
Inhalt Seite 1 Höhe und Aufgliederung der Sozialbeiträge 2 1.1 -Sozialbeiträge 2 1.2 Aufgliederung der Sozialbeiträge (in %) 2 1.3 Verminderung der Arbeitslosenversicherung bei geringem Einkommen 2 1.4
MehrDuale Berufsbildung in Österreich. ibw 2017
Duale Berufsbildung in Österreich ibw 2017 Überblick 1. Das österreichische Bildungssystem 2. Die duale Berufsbildung 3. Einführung neuer Lehrberufe 4. Finanzierung der Lehrlingsausbildung 5. Berufliche
MehrLEHRABSCHLUSS PRÜFUNG WICHTIGE INFOS ZUM ABSCHLUSS DER LEHRE
LEHRABSCHLUSS PRÜFUNG WICHTIGE INFOS ZUM ABSCHLUSS DER LEHRE SEITE 2 DEIN START INS BERUFS- LEBEN B Bei der Lehrabschlussprüfung hast du die Chance zu zeigen, was du in deiner Ausbildungszeit gelernt hast.
MehrLehrabschlussprüfung Restaurantfachmann/frau WIEN
Lehrabschlussprüfung Restaurantfachmann/frau WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Berufsschule für Gastgewerbe - Wien Längenfeldgasse 13-15 1120 Wien 2 Wo gibt es Vorbereitungskurse? Bei folgenden
MehrNACHWUCHSSPITZENSPORT & LEHRE
NACHWUCHSSPITZENSPORT & LEHRE VORWORT Die Vereinbarkeit von Spitzensport und Ausbildung ist ein wesentliches Element unserer Sportstrategie 2020. Mit der Lehrausbildung soll eine wichtige Basis für einen
MehrLEHRLINGSMAPPE. Vorschläge zur Gestaltung INHALT
LEHRLINGSMAPPE Vorschläge zur Gestaltung INHALT Herzlich willkommen im Team! Persönliche Daten Mein Lehrbetrieb Meine Ansprechpersonen Meine Berufsschule Meine Rechte und Pflichten Ausbildungsplan/Rotationsplan
MehrLehrabschlussprüfung Reisebüroassistent/in WIEN
Lehrabschlussprüfung Reisebüroassistent/in WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Wirtschaftskammer Wien - Gewerbehaus Rudolf Sallinger Platz 1 1030 Wien (U4 Stadtpark) 2 Lehrabschlussprüfung
MehrSTAND 1. November 2007
KOLLEKTIVVERTRAG für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten des Metallbereiches geltenden Fassung mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen STAND 1. November 2007 2 GELTUNGSBEGINN
MehrLehrabschlussprüfung Restaurantfachmann/frau WIEN
Lehrabschlussprüfung Restaurantfachmann/frau WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Berufsschule für Gastgewerbe - Wien Längenfeldgasse 13-15 1120 Wien Wo gibt es Vorbereitungskurse? KUS Netzwerk
Mehrmindestens 48 Monaten und maximal 96 Monaten.
Satzung zur Regelung eines Übergangsgeldes Präambel Das Übergangsgeld dient dazu, die Versorgungslücke zu schließen, die durch den Dienst als ehrenamtlich tätiger Präsident* oder Vizepräsident* der Zahnärztekammer
MehrPendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss. Stand Jänner 2013
Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss Stand Jänner 2013 Pendlerpauschale - Fahrtkostenzuschuss Wichtig! Der Anspruch auf den Fahrtkostenzuschuss ist an den Anspruch auf die Pendlerpauschale ab dem Tag der
MehrLehrabschlussprüfung Kraftfahrzeugtechniker/in WIEN
Lehrabschlussprüfung Kraftfahrzeugtechniker/in WIEN Module Motorradtechnik Nutzfahrzeugtechnik Personenkraftwagentechnik 2 Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? TGA - (Technisch Gewerbliche Abendschule),
MehrVorlage der Landesregierung
Nr 650 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Gesetz vom..., mit dem die Salzburger Land- und Forstwirtschaftliche
MehrLehrabschlussprüfung Systemgastronomie WIEN
Lehrabschlussprüfung Systemgastronomie WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Wirtschaftskammer Wien - Gewerbehaus Rudolf Sallinger Platz 1 1030 Wien Wo gibt es Vorbereitungskurse? KUS Netzwerk
MehrPrüfungsordnung für den Lehrberuf Elektronik (gilt für alle Schwerpunkte) BGBl. II Nr. 147/ April 2011
PRAKTISCHE PRÜFUNG Prüfarbeit Die Prüfarbeit basiert auf der Erledigung eines betrieblichen Arbeitsauftrages. Der Arbeitsauftrag umfasst Kenntnisse und Fertigkeiten, die während der Ausbildung gemäß den
MehrVersorgungswerk der Steuerberater in Hessen
Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen Wer erhält Kinderbetreuungszeit
MehrGesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)
Bundesrat Drucksache 592/09 BRFuss 19.06.09 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R - Wi Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung
MehrLehrabschlussprüfung Bäcker/Bäckerin WIEN
Lehrabschlussprüfung Bäcker/Bäckerin WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Innungshaus der Bäcker Wiens Florianigasse 13 1080 Wien 2 Wo gibt es Vorbereitungskurse? Bei folgenden Ansprechpartnern
MehrLehrabschlussprüfung Betriebslogistik WIEN
Lehrabschlussprüfung Betriebslogistik WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Wirtschaftskammer Wien - Gewerbehaus Rudolf Sallinger Platz 1 1030 Wien 2 Wo gibt es Vorbereitungskurse? Bei folgenden
MehrLehrabschlussprüfung Restaurantfachmann/frau WIEN
Lehrabschlussprüfung Restaurantfachmann/frau WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Berufsschule für Gastgewerbe - Wien Längenfeldgasse 13-15 1120 Wien Weidinger & Partner Mexikoplatz 13-15,
MehrÜbersicht Arten von Praktika
Praktikum zur Berufsorientierung Hier steht die Vorbereitung auf einen konkreten Ausbildungsberuf im Mittelpunkt. Dieses Praktikum kann absolviert werden, wenn : -die Ausbildung noch nicht abgeschlossen
MehrVERLÄNGERTE LEHRE / TEILQUALIFIZIERUNG HOTLINE
VERLÄNGERTE LEHRE / TEILQUALIFIZIERUNG HOTLINE 0662-8687-94 Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten im Job zu kennen. Gut zu wissen: Bei Fragen und Problemen steht dir deine Arbeiterkammer mit
MehrGesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz)
6. Gesetz über Ausbildungsbeiträge (gesetz) vom 6. April 990 ) I. Voraussetzungen für Ausbildungsbeiträge Staatliche Ausbildungsbeiträge werden an Personen ausgerichtet, die aufgrund ihrer finanziellen
MehrArt und Größe des Betriebsrates
Kap 2 Art und Größe des Betriebsrates 2.1 Betriebsratspflicht Betriebsräte sind gem 50 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) in Betrieben ab 5 Arbeitnehmern zu errichten. Voraussetzung ist, dass diese Arbeitnehmer
MehrFrequently asked questions zum Thema Lehrlingsausbildung
Frequently asked questions zum Thema Lehrlingsausbildung Wien, Februar 2012 Ab wann beginnt die Lehrlingsausbildung und wie kommen die Jugendlichen ins duale System? Voraussetzung für eine Lehrlingsausbildung
MehrLehrabschlussprüfung Systemgastronomie WIEN
Lehrabschlussprüfung Systemgastronomie WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Wirtschaftskammer Wien - Gewerbehaus Rudolf Sallinger Platz 1 1030 Wien 2 Wo gibt es Vorbereitungskurse? Bei folgenden
MehrFAQ-Liste zur gestreckten Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Einzelhandel
FAQ-Liste zur gestreckten Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Einzelhandel Seit dem Jahr 2002 wurden gestreckte Abschlussprüfungen in Ausbildungsordnungen erprobt. Mit der Novellierung
MehrLehrabschlussprüfung Fleischverarbeiter/in WIEN
Lehrabschlussprüfung Fleischverarbeiter/in WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Fa. Wiesbauer Laxenburgerstraße 256 1230 Wien 2 Wo gibt es Vorbereitungskurse? KUS Netzwerk Hütteldorfer Straße
MehrLehrabschlussprüfung Speditionslogistik WIEN
Lehrabschlussprüfung Speditionslogistik WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Wirtschaftskammer Wien - Gewerbehaus Rudolf Sallinger Platz 1 1030 Wien Wo gibt es Vorbereitungskurse? Bei folgenden
MehrLehrabschlussprüfung Buch- und Medienwirtschaft
Lehrabschlussprüfung Buch- und Medienwirtschaft Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Berufsschule für Handel und Reisen Hütteldorferstraße 7-17 1150 Wien Wo gibt es Lernunterlagen? IBW Lernunterlagen
MehrÜbereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
11/SN-106/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs
MehrGesamte Rechtsvorschrift für Berufsausbildungsgesetz, Fassung vom 12.05.2014
Gesamte Rechtsvorschrift für Berufsausbildungsgesetz, Fassung vom 12.05.2014 Beachte für folgende Bestimmung Differenzierte Inkrafttretensbestimmungen hinsichtlich der 19 und 31 vgl. auch 34 des Berufsausbildungsgesetzes,
MehrLehrabschlussprüfung Sportadministrator/in WIEN
Lehrabschlussprüfung Sportadministrator/in WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Wirtschaftskammer Wien - Gewerbehaus Rudolf Sallinger Platz 1 1030 Wien (U4 Stadtpark) 2 2 Infos für LAP-Vorbereitung
Mehr1. Beitragszeiten, die nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen, und
TK Lexikon Arbeitsrecht Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte 23 Berechnung der Renten HI1013621 (1) Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn 1. die Steigerungszahl, 2. der Rentenartfaktor
MehrAltersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff)
Altersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff) Stand: Juli 2007 Bei Beginn einer Altersteilzeit wird das bis dahin bestehende
MehrLEHRE.FÖRDERN Die Zukunftsförderung für Lehrbetriebe.
LEHRE.FÖRDERN Die Zukunftsförderung für Lehrbetriebe. Wirtschaftskammer NÖ Abteilung Bildung Mag. Michael Gassner T 02742/851-17500 E berufsausbildung@wknoe.at W wko.at/noe/bildung Die Förderarten im Überblick
MehrÜbungsaufgaben zur Zinsrechnung aus einer Klassenarbeit
Übungsaufgaben zur Zinsrechnung aus einer Klassenarbeit 1. Aufgabe Ein Kapital in Höhe von 1500 wird zunächst drei Jahre lang mit 5% verzinst und dann mit 6,2% verzinst. Das Kapital beträgt dann 2.645,64.
MehrLEHRE MIT ZUKUNFT LEHRE TISCHLER/IN LEHRE TISCHLEREITECHNIKER/IN LEHRE MIT MATURA
LEHRE TISCHLER/IN LEHRE TISCHLEREITECHNIKER/IN LEHRE MIT MATURA 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 Einleitung...4 Lehre Tischler/in...5 Lehre Tischlereitechniker/in...6 Lehre mit Matura...7 Ausbildungsziel...8
MehrPrüfungsordnung für den Lehrberuf Holztechnik
GLIEDERUNG Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände, Produktionstechnik und Angewandte Mathematik. Die theoretische
MehrLehrabschlussprüfung Gastronomiefachmann/frau WIEN
Lehrabschlussprüfung Gastronomiefachmann/frau WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Gastgewerbefachschule - Wien Judenplatz 3-4 1010 Wien 2 Wo gibt es Vorbereitungskurse? Bei folgenden Ansprechpartnern
MehrLEHRABSCHLUSSPRÜFUNG 5
LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG 5 Am Ende Ihrer Lehrzeit können Sie die Lehrabschlussprüfung ablegen. Diese gliedert sich in eine praktische und eine theoretische Prüfung (siehe Prüfungsordnung Seite 4 bis 5) und
MehrDie Beschäftigung von Jugendlichen und die Ausbildung von Lehrlingen
Die Beschäftigung von Jugendlichen und die Ausbildung von Lehrlingen Das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzt (KJBG) Schutzvorschriften für Jugendliche und Lehrlingsausbildung Das KJBG gilt für
MehrVerkürzung / Verlängerung der Ausbildungszeit
Verkürzung / Verlängerung der Ausbildungszeit 1. Allgemeines zur Verkürzung / Verlängerung der Ausbildungszeit Grundsätzlich muss die in der Ausbildungsordnung vorgegebene Ausbildungszeit (z.b. 3 Jahre)
MehrFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 387 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1991 Ausgegeben am 26. Februar 1991 39. Stück 88. Verordnung: Änderung der Verordnung
MehrZur Geschäftserleichterung habe ich die o. g. RL-Rente in der geänderten Fassung vom 30. Mai 2013 beigefügt (Anlage).
Schnellbrief Personalreferate der obersten Landesbehörden Richtlinie über die Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (RL- Rente 2011)
MehrAusbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Auf Grund des 21 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. S. 1112), der zuletzt durch Artikel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. S.
MehrMerkblatt. Für die Zulassung von Prüfungsbewerber/innen ohne Ausbildungsverhältnis gilt gemäß o.g. Regelungen:
Merkblatt zur Zulassung von Prüfungsbewerber/innen zur Abschlussprüfung Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter gemäß 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 (GABl. I S. 931) in Verbindung mit
MehrLehrabschlussprüfung Fleischverarbeiter/in WIEN
Lehrabschlussprüfung Fleischverarbeiter/in WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Fa. Wiesbauer Laxenburgerstraße 256 1230 Wien Infos für LAP-Vorbereitung Bei folgenden Ansprechpartnern können
Mehrdes Nationalrates XVIII. Gesetzgebungsperiode Republik Österreich ~!\w:::!:: ~J Dr. Wolfgang Schüssel Wirtschaftsminister
5875/AB XVIII. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 1 von 5 n-12~20 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. Gesetzgebungsperiode ~!\w:::!:: ~J &!fs-/ab 1994
MehrHilfen nach den 34, 35, 35 a Abs. 2 Nr. 4 und 41 SGB VIII; Festsetzung der monatlichen Barbeträge (Taschengeld)
Hilfen nach den 34, 35, 35 a Abs. 2 Nr. 4 und 41 SGB VIII; Festsetzung der monatlichen Barbeträge (Taschengeld) RdErl. d. MS v. 29.09.2008 301.13-51436 - VORIS 2 11 33-1. Anlass Nach 39 Abs. 2 SGB VIII
MehrLEHRABSCHLUSS- PRÜFUNG. Der Start ins Berufsleben HOTLINE
LEHRABSCHLUSS- PRÜFUNG Der Start ins Berufsleben HOTLINE 0662-8687-94 DEIN RATGEBER ZUR LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG Die Lehrabschlussprüfung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum vollen Zugang ins Berufsleben.
MehrBegleitender Praxisvertrag
Begleitender Praxisvertrag zwischen Gesellschaft: Einrichtung: AWOSANA Gesellschaft für psychische Gesundheit mbh vertreten durch: in: als begleitende Praxisstelle zur schulischen Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/in
MehrBÜNDNIS BERUFSBERECHTIGUNGEN! BERUFSBERECHTIGUNGEN JETZT!
BÜNDNIS BERUFSBERECHTIGUNGEN! BERUFSBERECHTIGUNGEN JETZT! 1 EINE GEMEINSAME INITIATIVE IATIVE VON: IMPRESSUM: HerausgeberIn: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Bundesjugendabteilung,
MehrMittlerweile gibt es ca. 20.800 Zeitarbeitsfirmen und mehr als 730 000 Leiharbeiter in Deutschland.
Die Zeitarbeit hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Mittlerweile gibt es ca. 20.800 Zeitarbeitsfirmen und mehr als 730 000 Leiharbeiter in Deutschland. Steckte die deutsche Wirtschaft derzeit nicht
MehrRECHTE UND PFLICHTEN Pflichten der Lehrlinge: Pflichten der Eltern:
Kurziinformatiion für Neueiintretende Lehrlliinge RECHTE UND PFLIICHTEN Pflichten der Lehrlinge: Der Lehrling hat sich zu bemühen, die für die Erlernung des Lehrberufes erforderlichen Fertigkeiten und
MehrLeitfaden für Ausbildungsbetriebe
Leitfaden für Ausbildungsbetriebe Häufigsten Fragen bei der Erstausbildung Vor dem Hintergrund des voranschreitenden Fachkräftemangels wird das Thema Ausbildung immer wichtiger. Wer jedoch noch nie oder
MehrAusbildungsvertrag. zwischen. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft in
Ausbildungsvertrag zwischen der/dem (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft in (der Schüler/die Schülerin) (Ort, Straße Hausnummer) wird mit Zustimmung der gesetzlichen
MehrPrüfungsordnung für den Lehrberuf Installations- und Gebäudetechnik
Gliederung Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Grundlagen der, Angewandte Mathematik und Fachzeichnen. Die
MehrPrüfungsordnung für den Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik
Gliederung Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände, Mechanische Technologie, Angewandte Mathematik und Fachzeichnen.
MehrGesetz vom, mit dem die Kärntner Landarbeitsordnung 1995 und die Kärntner Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991 geändert werden
26. Jänner 2009 zu Zl. -2V-LG-1276/3-2009 (Begutachtungsentwurf) Gesetz vom, mit dem die Kärntner Landarbeitsordnung 1995 und die Kärntner Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991 geändert
MehrLehrabschlussprüfung Personaldienstleister / in WIEN
Lehrabschlussprüfung Personaldienstleister / in WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? WKO Campus Wien Währinger Gürtel 97 1180 Wien (U6 Währinger Straße) Infos für LAP-Vorbereitung Bei folgenden
MehrDie Höhe der versorgungsrechtlichen Höchstgrenze bestimmt sich nach dem Grund Ihres Ruhestandseintrittes bzw. Ihrer Ruhestandsversetzung.
Versorgungsrechtliche Auswirkungen der Aufnahme einer nichtselbständigen befristeten Tätigkeit beim Freistaat Sachsen zur Unterstützung bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern 1. Allgemeine
MehrANSTELLUNGSBEDINGUNGEN FÜR MUSIKLEHRPERSONEN UND DIE MUSIKSCHULLEITUNG DER MUSIKSCHULE REINACH
ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN FÜR MUSIKLEHRPERSONEN UND DIE MUSIKSCHULLEITUNG DER MUSIKSCHULE REINACH I. ANSTELLUNG 1 Geltungsbereich 1 Dieses Reglement findet Anwendung auf die an der Musikschule von Reinach
MehrLehrabschlussprüfung Konditor / Konditorin WIEN
Lehrabschlussprüfung Konditor / Konditorin WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Innungshaus der Bäcker Wiens Florianigasse 13 1080 Wien 2 Wo gibt es Vorbereitungskurse? Bei folgenden Ansprechpartnern
MehrDuale Ausbildung im Lehrberuf Finanzdienstleistungskaufmann/-frau. Mag. Hansjörg Rauth, Helmut Wittmer 8. Juli 2015
Duale Ausbildung im Lehrberuf Finanzdienstleistungskaufmann/-frau Mag. Hansjörg Rauth, Helmut Wittmer 8. Juli 2015 Lehrberechtigter Persönliche Voraussetzungen: Befugnis für Tätigkeit (Gewerbeberechtigung)
MehrLehrabschlussprüfung Konditor / Konditorin WIEN
Lehrabschlussprüfung Konditor / Konditorin WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Innungshaus der Bäcker Wiens Florianigasse 13 1080 Wien 2 Wo gibt es Vorbereitungskurse? KUS Netzwerk Hütteldorfer
MehrAusbildungsvertrag. zwischen ... und dem/der Auszubildenden. wird der folgende Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf ...
Ausbildungsvertrag zwischen Ausbilder/Firma:... und dem/der Auszubildenden Name:... Vorname:... Wohnort:... geb. am:... in:... Schulabschluss:... gesetzlich vertreten durch:... wird der folgende Vertrag
MehrRechtliche Informationen zur Auflösung bzw. Beendigung von landwirtschaftlichen Lehrverhältnissen
bei der Niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer Rechtliche Informationen zur Auflösung bzw. Beendigung von landwirtschaftlichen Lehrverhältnissen Lehrzeit Die Lehrzeit dauert in allen Berufen
MehrFörderungen für Lehrbetriebe im Überblick
Förderungen für Lehrbetriebe im Überblick Basisförderung Der Antrag wird nach der Beendigung des jeweiligen Lehrjahres gestellt Die Lehrlingsstelle wird dem Lehrbetrieb wenn möglich - als Serviceleistung
MehrDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Versicherungswirtschaft. Dr. Martina Vomhof 24.10.2006
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Versicherungswirtschaft Dr. Martina Vomhof 24.10.2006 Gesamtverband der Deutschen
MehrVerordnung. Inhaltsübersicht
Verordnung 2030 2 36 über die Laufbahnen der Beamten des Bibliotheksdienstes (BiblLVO) Vom 17. November 1970* Auf Grund des 13 a Abs. 1 und 117 Abs. 2 des Gesetzes über die Laufbahnen der Beamten (Laufbahngesetz
MehrEine solide Basis für die Zukunft
Eine solide Basis für die Zukunft Das ist die Broschüre zum NEBA-Angebot Berufsausbildungsassistenz. Diese und weitere Informationen sind auch auf neba.at/berufsausbildungsassistenz oder neba.at/aaa abrufbar.
Mehr