Schulsportwettkämpfe im Saarland1

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1 Schuljahr 2012/2013 Schulsportwettkämpfe im Saarland1

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3 Schulsportwettkämpfe im Saarland Schuljahr 2012/2013 3

4 Schuljahr 2012/2013 Herausgeber: Ministerium für Bildung und Kultur Hohenzollernstraße Saarbrücken Postfach Saarbrücken Telefon: 0681/ Telefax: 0681/ Druck: Ministerium für Bildung und Kultur Hohenzollernstraße Saarbrücken Auflage: 800 Fotos: Marcus Ortinau, Roland Stumpf, Michael Crepin, Bernhard Severin, Markus Mertes, Klaus Balzert, Helmut Goldschmidt, Birgit Müller, Christoph Mittmann, Dr. Sabine Glück Saarbrücken 2012 Meldeformulare: JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA IM NETZ: 4

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6 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1 Bestimmungen und Hinweise für alle Veranstaltungen Allgemeine Hinweise Proteste Organisation der Zwischen- und Endrunde der Spielturniere Fahrtkostenregelung Versicherungsschutz Schadenersatz Teilnahmebedingungen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA 11 2 Hinweise zum Meldeverfahren JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Weitere schulsportliche Wettbewerbe 13 3 Individualwettbewerbe Bundesjugendspiele Sportabzeichenwettbewerb 2012 und Landesjugendspiele der Förderschulen 18 4 Wichtige Hinweise, die unbedingt beachtet werden müssen 19 5 Mannschaftswettbewerbe 23 JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA 5.1 Terminübersicht Altersbegrenzungen im Standardprogramm Altersbegrenzungen im Ergänzungsprogramm Ausschreibungen Skilanglauf Badminton Basketball Gerätturnen Handball Tischtennis Volleyball Beachvolleyball Fußball Golf Hockey 57 6

7 Judo Leichtathletik Rudern Schwimmen Tennis Triathlon 73 6 Weitere schulsportliche Wettbewerbe Saarländische Schulmeisterschaften im Mountainbike Faustball Grundschulwettbewerb Fußball Grundschulmeisterschaft im Mädchenfußball Grundschulwettbewerb Völkerball Mädchen Grundschulwettbewerb Minihandball Grundschulwettbewerb Handball Grundschulwettbewerb Basketball Schulmeisterschaften im Orientierungslauf für allgemein bildende 89 Schulen 6.10 Schulturnier im Ringen Saarländischer Schulschachpokal Saarländische Schulschachmeisterschaft Saarländische Triathlon Schulmeisterschaften Saarländische Schullaufmeisterschaften und Teil-Qualifikation für 96 den Berlin Mini-Marathon 6.15 Saarländische Schulmeisterschaften Fußball für Förderschulen 100 geistige Entwicklung 6.16 Saarländische Schullaufmeisterschaften für Förderschulen Saarländische Schulmeisterschaften Fußball für Förderschulen 105 Lernen 6.18 Klettern für Förderschulen mit Sinnesbeeinträchtigung Gipfelcup Tischtennis-mini-Meisterschaften Pierre-de-Coubertin-Preis Anschriften Ministerium für Bildung und Kultur Referat D Beauftragte für den Schulsport in den Schulregionen Fachberater für Sport am Ministerium für Bildung und Kultur Landesfachkonferenz Sport Organisationskreis Landesjugendspiele Schulsportobleute der Sportfachverbände 117 7

8 1 BESTIMMUNGEN UND HINWEISE FÜR ALLE VERANSTALTUNGEN 1.1 Allgemeine Hinweise Lehrpersonen sind Lehrerinnen und Lehrer; Lernende sind Schülerinnen und Schüler. Verschiedenste Bemühungen, durch geeignete Schreibweise konsequent beiden Geschlechtern gerecht zu werden, haben sich bis heute nicht bewährt und sind zumindest in einer Broschüre umständlich. Wir sprechen darum von Lehrer und Schüler im Sinne einer Berufs- oder Funktionsbezeichnung und bitten alle Lehrerinnen und Lehrer bzw. alle Schülerinnen und Schüler um Verständnis. Wir wünschen ein gutes Gelingen und faire Wettkämpfe Es wird darauf hingewiesen, dass der betreuende Lehrer oder Betreuer für die Erste Hilfe seiner Mannschaftsspieler selbst Sorge zu tragen hat (Erste-Hilfe-Koffer) Wir empfehlen, die lokalen Medien über geplante Schulsportveranstaltungen rechtzeitig zu informieren Jede Mannschaft muss von einer Lehrkraft, im Ausnahmefall von einer von der Schulleitung beauftragten, volljährigen Person betreut werden Für die Durchführung der Wettkämpfe gelten die Wettkampfregeln der jeweiligen Sportfachverbände einschließlich der Jugendschutzbestimmungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung, sofern in dieser nichts anderes festgelegt ist. In Ausnahmen kann unter Abwägung pädagogischer Aspekte v. d. o. g. Regelungen abgewichen werden Kampf- und Schiedsgericht, Wettkampfleitung Bei Zwischenrunden, überregionalen Vorkämpfen und Landesentscheiden werden die jeweiligen Wettkampfleiter und Schieds-/Kampfrichter in Absprache mit den Schulobleuten der beteiligten Sportfachverbände vom Ministerium für Bildung und Kultur (Referat D 6) bestellt. Bei Wettkämpfen und Turnieren im Rahmen von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA auf Schulregionsebene übernehmen die jeweiligen Beauftragten für den Schulsport in der Schulregion die Wettkampfleitung. Sie sind für Organisation und Ausrichtung der Veranstaltung zuständig. Die Grundlage für die Entscheidung des Schiedsgerichts bildet die jeweils gültige Ausschreibung. In Bereichen, in denen diese keine besonderen Regelungen trifft, ist nach den Bestimmungen des jeweiligen Sportfachverbandes zu entscheiden. Über jedes Schiedsgerichtsverfahren wird ein Protokoll gefertigt und den Wettkampfunterlagen beigefügt. 1.2 Proteste In der Vor-, Zwischen- und Endrunde sind Tatsachenentscheidungen von Schiedsrichtern und Kampfrichtern nicht anfechtbar. Proteste aus anderen Gründen müssen unverzüglich bei der Wettkampf- bzw. Turnierleitung schriftlich vorgelegt werden. Diese entscheidet sofort. 8

9 Ist die Mannschaft mit der Entscheidung der Wettkampf- bzw. Turnierleitung nicht einverstanden, ist schriftlicher Protest zulässig. Dieser muss spätestens zwei Tage (Poststempel) nach dem Wettkampf dem Referat D 6 im Ministerium für Bildung und Kultur vorliegen. Endgültige Entscheidungen fällen die jeweiligen Schiedsgerichte. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Schulsportobleute des jeweiligen Sportfachverbandes, Schiedsrichter- bzw. Kampfrichterobleute, Vertreter des Ministeriums für Bildung und Kultur, Wettkampf- bzw. Turnierleiter. 1.3 Organisation der Zwischen- und Endrunde der Spielturniere Die einzelnen Spielrunden (Vor-, Zwischen- und Endrunden) werden von den Schulsportbeauftragten der Schulregionen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung und Kultur eingeteilt, terminiert und durchgeführt. 1.4 Fahrtkostenregelung Verkehrsmittel Grundsätzlich sind öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Bei Vor- und Zwischenrunden bzw. Landesentscheiden ist das Wegenetz der Deutschen Bahn zu benutzen. Fahrausweise für die Teilnehmer und Betreuer gelten für die Hin- und Rückreise innerhalb eines Tages und können als Gruppentageskarten an den Automaten der Deutschen Bundesbahn gekauft werden (Start-Ziel-Bereich festlegen, Gruppentageskarte wählen ). Durch die Möglichkeit, den Gültigkeitstag festlegen zu können, muss die Karte nicht erst am Veranstaltungstag gelöst werden. Wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist oder wenn sich die Anmietung privater Busse preisgünstiger gestaltet, können Busfahrten nach vorheriger Anfrage vom Ministerium für Bildung und Kultur, Referat D 6, genehmigt werden. Dabei sollten benachbarte Schulen, die den gleichen Wettbewerb besuchen, Fahrgemeinschaften bilden. Die Ausweise gelten für das Wegenetz der Deutschen Bahn und dem Verbundnetz der Saar VV Kostenerstattung Im Wettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA können alle Fahrtkosten der Wettkampfklassen II, III und IV gemäß den Vorgaben unter über das Ministerium für Bildung und Kultur, Referat D 6, abgerechnet werden. Bei den sonstigen schulsportlichen Wettbewerben stehen z. Zt. zur Deckung der Fahrtkosten nur Mittel für den Wettbewerb in den Sportarten Handball und Basketball zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt beim Ministerium für Bildung und Kultur, Referat D 6. Es ist die jeweils kostengünstigste Beförderungsart zu wählen. Bevor die Anreise zu den Wettkämpfen mit angemieteten Bussen erfolgt, ist zu prüfen, ob die Fahrt mit der Deutschen Bahn mit Gruppentageskarten durchgeführt werden kann (s ). 9

10 Bei Fahrten mit Busunternehmen sind jeweils drei Vergleichsangebote einzuholen, die bei der Abrechnung mit dem Ministerium vorgelegt werden müssen. Die Abrechnung der Fahrtkosten erfolgt auf einem Vordruck, der aus dem Internet heruntergeladen werden kann (s. Meldungen, Vordrucke). Bei Fahrgemeinschaften ist der Kollege für die Abrechnung verantwortlich, der mit der Organisation der Fahrgemeinschaft beauftragt wurde. Alle Rechnungen müssen von der Schulleitung sachlich richtig gezeichnet und im Original vorgelegt werden. 1.5 Versicherungsschutz Alle in dieser Broschüre aufgeführten Sportveranstaltungen und Wettkämpfe sind Schulveranstaltungen. Damit besteht für alle Schüler und Lehrer während der Veranstaltungen sowie auf dem Hin- und Rückweg, unabhängig vom Beförderungsmittel, gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII). Die beteiligten Funktionsträger der Sportfachverbände bzw. Vereine sind über die jeweiligen Sportversicherungen der Verbände/Vereine unfallversichert. 1.6 Schadenersatz Bei Verlust von Wertgegenständen oder Kleidung wird durch das Ministerium für Bildung und Kultur kein Schadenersatz geleistet. 1.7 Teilnahmebedingungen Bei allen Wettbewerben sind nur Schüler startberechtigt, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung der teilnehmenden Schule angehören (Ausnahmen vgl und 1.8.5). Schüler, die in der gymnasialen Oberstufe an Kursen im Fach Sport an einer anderen Schule teilnehmen, dürfen nur in Mannschaften ihrer Stammschule eingesetzt werden Die in der Ausschreibung vorgegebenen Altersbegrenzungen (Jahrgänge) der einzelnen Wettkampfklassen sind verbindlich einzuhalten Bei allen Veranstaltungen muss eine Namensliste mit Geburtsdaten vorgelegt werden. Die Richtigkeit aller Angaben muss durch die Schulleitung bescheinigt werden Eine Schulmannschaft, die keine Namensliste vorlegt, kann nur an den Wettbewerben teilnehmen, wenn bis zum Ende der Veranstaltung die entsprechende Liste vorliegt. Andernfalls werden die Ergebnisse dieser Mannschaft annulliert und die verantwortliche Lehrkraft trägt die angefallenen Fahrtkosten selbst Bei Turnieren mit Gruppenbildung müssen Ausweise und Namenslisten spätestens vor Beginn der Endspiele vorliegen Ein Schüler kann an einem Tag nur in einer Sportart und nur in einer Schulmannschaft starten. 10

11 1.7.7 In den Wettkampfklassen I, II, III können keine gemischten Mannschaften starten (Ausnahmen: Beachvolleyball, Badminton, Golf, Triathlon) Wenn eine Schule im Wettkampf IV weder eine Jungen- noch eine Mädchenmannschaft stellt, kann sie eine gemischte Mannschaft melden. Diese startet dann bei den Jungen. 1.8 JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Hinweise zur Teilnahme am Bundesfinale Schüler, die sich bereits mit einer Mannschaft für das Bundesfinale qualifiziert haben, verlieren bei Landesentscheiden für andere Mannschaften innerhalb des gleichen Wettbewerbsteils (Frühjahrs- bzw. Herbstfinale) ihre Startberechtigung. Ausgenommen sind Wettkämpfe ohne Bundesfinale (Wettkampfklassen I und IV) Die Teilnehmer müssen sich durch Vorlage eines gültigen Ausweises (Personal- bzw. Kinderausweis) mit Geburtsdatum und Lichtbild legitimieren können. Ist dies nicht der Fall, ist eine Teilnahme am Wettbewerb möglich, wenn bis zum Ende der Veranstaltung der Ausweis vorgelegt wird (vgl , 1.7.5) Beim Bundesfinale darf ein Schüler jeweils nur in einer Sportart und in einer Mannschaft starten Bei Landesentscheiden dürfen nur diejenigen starten, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Bundesfinales in Berlin noch Schüler der teilnehmenden Schule sind (vgl ). Schüler, die einen Schulwechsel vornehmen, können bei Landesentscheiden eine Starterlaubnis für ihre künftige Schule erhalten, wenn sie zum Zeitpunkt des Bundesfinales Schüler der Schule sind, für die sie beim Landesfinale starten, und in ihrer bisherigen Schule in dieser Sportart keine Startmöglichkeiten hatten. Die Starterlaubnis erteilt das Ministerium für Bildung und Kultur auf Antrag der Schule, für die der Schüler starten soll. Die Vorlage der Ab- und Anmeldebescheinigung und die Einverständniserklärung der Eltern sind dazu erforderlich. Bei Missbrauch dieser Regelung erfolgt eine Disqualifikation der Mannschaft Schüler, die sich mit ihrer Schulmannschaft für das Bundesfinale qualifiziert haben, jedoch einen Schulwechsel vornehmen, können eine Starterlaubnis für ihre bisherige Schule erhalten. Diese Starterlaubnis erteilt das Ministerium für Bildung und Kultur auf Antrag der Schule, für die der Schüler beim Bundesfinale starten soll Am Bundesfinale nehmen die saarländischen Mannschaften in der Besetzung ihrer Vorkämpfe teil. Umbenennungen sind nur aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit, Abgang von der Schule, Neuzugang zur Schule) erlaubt. Umbenennungen müssen begründet werden. Außerdem sind Ummeldungen nur bis zu einer jeweils im Vorfeld des Frühjahrs- bzw. Herbstfinales festgelegten Zeitspanne ohne ärztliches 11

12 Attest und amtliche Beglaubigung möglich Für die Bundesfinalveranstaltung wird die Hin- und Rückreise für alle Schüler als Gemeinschaftsreise organisiert Eigenbeteiligung: Der Betrag wurde von der Deutschen Schulsportstiftung auf 45,00 Euro festgelegt. Darin ist die Bahnfahrt mit dem ICE nach Berlin und zurück, die Verpflegung in Berlin sowie ein Ticket der BVG für die Dauer der Finalveranstaltung enthalten. Das Land und die für das Bundesfinale qualifizierte Schule sind verpflichtet, den Geldbetrag an den Träger der Veranstaltung, die Deutsche Schulsportstiftung, zu überweisen Jede Mannschaft muss beim Bundesfinale von einer Lehrkraft, im Ausnahmefall von einer von der Schulleitung beauftragten volljährigen Person, betreut werden Verstöße Verstöße gegen die unter 1.7 und 1.8 gefassten Bestimmungen führen zur Disqualifikation der betreffenden Mannschaft. 12

13 2 HINWEISE ZUM MELDEVERFAHREN 2.1 JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Meldungen zum Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA erfolgen für alle Sportarten ausschließlich an das Ministerium für Bildung und Kultur, Referat D 6, Hohenzollernstraße 60, Saarbrücken. Die Angabe einer -Adresse einer betreuenden Lehrkraft ist erwünscht. 2.2 Weitere schulsportliche Wettbewerbe Die Meldungen für weitere schulsportliche Wettbewerbe erfolgen an die auf dem Meldeformular angegebenen Adressen. Die Meldeformulare für alle Wettbewerbe und den Pierre-de-Coubertin- Preis sind aus dem Internet unter herunter zu laden und vollständig ausgefüllt an das Ministerium für Bildung und Kultur, Referat D 6, zu senden. Meldetermine sind unbedingt einzuhalten. Es zählt das Datum des Poststempels. Schulen, die aus besonderen Gründen trotz Meldung nicht an den Wettkämpfen teilnehmen können, informieren umgehend die jeweilige Wettkampfleitung. Die Vorsitzenden der Fachkonferenz Sport der Schulen sind gehalten, die sie betreffenden Termine ihren Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig mitzuteilen, damit möglichst keine Terminüberschneidungen mit Klassenarbeiten und Schulveranstaltungen entstehen. 13

14 3 INDIVIDUALWETTBEWERBE 3.1 Bundesjugendspiele Allgemeines Alle allgemein bildenden Schulen sind aufgerufen, im Laufe eines Schuljahres die Bundesjugendspiele in mindestens einer der drei Sportarten (Gerätturnen, Leichtathletik, Schwimmen) für Schüler bis zum 10. Schuljahr durchzuführen (vgl. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ). Um den unterschiedlichen Neigungen und Begabungen der Schüler gerecht zu werden, wird empfohlen, die Bundesjugendspiele in zwei Sportarten auszurichten Wettkampfunterlagen Als Wettkampfunterlagen werden Ausschreibung, Wettkampfkarten oder - listen, Teilnehmerurkunden, Siegerurkunden, Ehrenurkunden und Berichtsbögen kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Schulen fordern ihren voraussichtlichen Bedarf an Wettkampfunterlagen bei den für sie zuständigen Stellen an. Die Anschriften lauten: 1. Saarbrücken Amt für Kinder, Bildung und Kultur der Landeshauptstadt Saarbrücken Passagestraße Saarbrücken Telefon: 0681/ stadtamt40@saarbruecken.de 2. Regionalverband Saarbrücken Fachbereich 4 Schulen und Bildung Erbprinzenpalais Saarbrücken Telefon: 0681/ Telefax: 0681/ Saarlouis Amt für Schulen, Kultur und Sport Amt 40 Kaiser-Wilhelm-Straße Saarlouis Telefon: 06831/ oder amt40@kreis-saarlouis.de 14

15 4. Homburg Amt für Schulverwaltung und Sport des Saarpfalz-Kreises Homburg Am Forum Homburg Telefon: 06841/ Telefax: 06841/ K200@saarpfalz-kreis.de 5. Merzig-Wadern Schulabteilung des Landkreises Merzig-Wadern Bahnhofstraße Merzig Telefon: 06861/80190 Telefax: 06861/ schulabteilung@merzig-wadern.de 6. St. Wendel Schulverwaltungs- und Kulturamt Werschweilerstraße St. Wendel kulturverwaltung@lkwnd.de 7. Neunkirchen Bau- und Schulverwaltung Wilhelm-Heinrich-Straße Ottweiler bau-schul-v@landkreis-neunkirchen.de Berichtsbogen Der Veranstaltungsbericht ist von allen Schulen bis spätestens 31. Dezember 2012 (für das Schuljahr 2011/2012) bzw. 31. Dezember 2013 (für das Schuljahr 2012/2013) an das Ministerium für Bildung und Kultur, Referat D 6, Hohenzollernstraße 60, Saarbrücken, zu senden Auszeichnungen Alle Teilnehmer der Bundesjugendspiele erhalten Urkunden. Schüler mit Leistungen, die den Mindestanforderungen entsprechen, erhalten Siegerbzw. Ehrenurkunden. Die übrigen erhalten eine Teilnehmerurkunde. Es sind nur Ehrenurkunden mit der Unterschrift des amtierenden Bundespräsidenten zu verwenden. Teilnehmer- und Siegerurkunden sind vom Schulleiter zu unterzeichnen. 15

16 3.1.5 Anforderung von Materialien Bei den Landratsämtern (Sportamt), dem Kultur- und Schulverwaltungsamt der Stadt Saarbrücken bzw. dem Schulverwaltungsamt und Kulturamt des Stadtverbandes Saarbrücken (vgl ) können die Materialien angefordert werden Berichterstattung Die Veranstalter übersenden sofort nach jeder Veranstaltung die Berichtsbögen an das Ministerium für Bildung und Kultur (Referat D 6) Informationen über die Bundesjugendspiele können eingeholt werden bei: Deutsche Sportjugend im Deutschen Sportbund Otto-Fleck-Schneise Frankfurt am Main Deutscher Leichtathletik-Verband Alsfelder Straße Darmstadt Deutscher Turner-Bund Otto-Fleck-Schneise Frankfurt am Main Deutscher Schwimm-Verband Korbacher Straße Kassel Publikationsversand der Bundesregierung Postfach Rostock Bestelltelefon: Fax: publikationen@bundesregierung.de Die Materialien des Handbuchs der Bundesjugendspiele können auch aus dem Internet heruntergeladen werden. Die Adressen lauten:

17 3.2 Sportabzeichenwettbewerb 2012 und 2013 Der Erwerb des Sportabzeichens an Schulen wird vom Ministerium für Bildung und Kultur ausdrücklich gefördert. Leistungen, die im Rahmen der Bundesjugendspiele oder anderer Schulsportwettbewerbe nachgewiesen werden, können im Rahmen der gültigen Bedingungen für das Sportabzeichen angerechnet werden. Die Schulen fordern die Unterlagen zur Durchführung beim Landessportverband für das Saarland, Hermann-Neuberger-Sportschule 4, Saarbrücken, an. Als zusätzlichen Anreiz führen das Ministerium für Bildung und Kultur, der Landessportverband für das Saarland mit Unterstützung von SAARTOTO GmbH und der Barmer GEK auch 2012 und 2013 wieder attraktive Wettbewerbe durch. Sportabzeichen-Bedingungen Jeder kann das Deutsche Sportabzeichen erwerben, auch wenn er nicht Mitglied eines Turn- und Sportvereins ist. Aus jeder Gruppe ist mindestens eine Übung zu erfüllen. Prüfungszeitraum ist das Kalenderjahr, in dem das angegebene Alter erreicht wird. Bei der ersten Teilnahme wird immer das Sportabzeichen in BRONZE verliehen. Jugendliche und Schüler erhalten bei der zweiten erfolgreichen Prüfung das Sportabzeichen in SILBER und bei der dritten erfolgreichen Prüfung in GOLD. Frauen und Männer erhalten nach der dritten erfolgreichen Prüfung das Sportabzeichen in SILBER und nach der fünften erfolgreichen Prüfung in GOLD. Turn- und Sportvereine sowie die Sportämter geben Auskunft, wo die Vorbereitung für das Sportabzeichen und die Prüfungen stattfinden. Weitere Auskünfte erteilen die Sportabzeichen- Obleute und die Prüfer Saarland-Fitnesstest Der Landessportverband für das Saarland (LSVS) hat einen Saarland-Fitnesstest eingeführt. Die Bewertungsgrundlagen sind die Bedingungen für das Deutsche Sportabzeichen. Alle Schüler, die diesen Test bestehen, gehen mit in die Wertung für den Allgemeinen Schulwettbewerb ein und erhalten eine Ehrenurkunde. 17

18 3.3 Landesjugendspiele der Förderschulen Das Saarland war 1979 das erste Bundesland, das ein schulformübergreifendes Sportfest für behinderte Schülerinnen und Schüler organisiert und durchgeführt hat. Inzwischen nehmen jährlich rund 1200 Schülerinnen und Schüler aktiv an diesen Spielen teil. Dies zeigt, wie beliebt das sportliche Angebot für die inzwischen 15 Schulen geworden ist. Die detaillierte Ausschreibung zu diesem Wettbewerb wird den Schulen in einer gesonderten Publikation zu einem späteren Zeitpunkt zugesandt. Ort: Stadionanlage der Stadt Lebach Termin: Donnerstag, 13. September

19 4 WICHTIGE HINWEISE, DIE UNBEDINGT BEACHTET WERDEN MÜSSEN Startberechtigung und Identität Entscheidend für die Startberechtigung einer Schulmannschaft ist die Zugehörigkeit aller Schüler zur Schule und den angegebenen Geburtsjahrgängen. Die Angaben auf den Meldelisten müssen von der Schulleitung bestätigt werden. Start in der Wettkampfklasse IV Wenn eine Schule in Wettkampfklasse IV weder eine Jungen- noch eine Mädchenmannschaft stellt, kann sie eine gemischte Mannschaft melden. Diese startet bei den Jungen. Ein Spieler darf an einem Tag nur in einer Sportart und in einer Mannschaft starten. Spielkleidung Die Mannschaften müssen in einheitlicher Spielkleidung antreten. In den Wettbewerben Basketball, Handball, Hockey und Fußball müssen die Betreuer zwei verschiedenfarbige Trikotsätze bereithalten. Beim Bundesfinale ist Werbung auf der Spielkleidung verboten. Körperliche Leistungsfähigkeit Die Schulen haben darauf zu achten, dass nur Schüler zu Schulsportwettkämpfen gemeldet werden, die für einen Wettkampf entsprechend geübt haben und vorbereitet sind. Sofern nicht eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat, ist den Eltern anzuraten, bei ihren Kindern eine Untersuchung durchführen zu lassen, die deren Sporttauglichkeit überprüft. Nicht vergessen Benachrichtigen Sie bitte die Erziehungsberechtigten rechtzeitig von der beabsichtigten Teilnahme ihrer Kinder an den Schulsportwettbewerben. Benutzung privater Pkws Die Schulleitung kann in Ausnahmefällen bei eintägigen Veranstaltungen für Fahrten im schulnahen Bereich die Benutzung von Personenkraftwagen und Kleinbussen erlauben, die von Lehr- oder Lehrhilfskräften oder Erziehungsberechtigten, in Ausnahmefällen auch von Schülern gesteuert werden, wenn die Zustimmung des Fahrers vorliegt, die Erziehungsberechtigten sich schriftlich einverstanden erklärt haben, geeignete öffentliche Verkehrsmittel nicht vorhanden sind und der Einsatz gewerblicher Verkehrsmittel wirtschaftlich unverhältnismäßig aufwendig wäre. 19

20 Fahrtkosten Vom Ministerium für Bildung und Kultur können nur für die nachfolgend aufgeführten Wettbewerbe die Fahrtkosten übernommen werden: JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA, Wettkampfklasse II Badminton Basketball Handball Tischtennis Volleyball Beachvolleyball Fußball Golf Leichtathletik Rudern Grundschulmeisterschaft im Basketball Grundschulmeisterschaft im Handball Wettkampfklassen III und IV Skilanglauf Badminton Basketball Gerätturnen Handball Tischtennis Volleyball Fußball Hockey Leichtathletik Rudern Schwimmen Tennis Für die Abrechnung muss das Formular (Fahrtkostenabrechnung) benutzt werden (siehe Internet). Betreuung von Schulmannschaften Schulmannschaften werden von einer, in der Leichtathletik (12 Teilnehmer) und im Fußballwettbewerb der Jungen (15 Teilnehmer) von zwei Lehrkräften begleitet. Im Ausnahmefall kann der Betreuer eine von der Schulleitung beauftragte volljährige Person sein. Bei allen Wettbewerben haben die Betreuer dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Erste-Hilfe-Mittel mitgeführt werden. Ausschluss vom Wettbewerb Das Ministerium behält sich vor, Schüler, die wegen unsportlichen Verhaltens vom Schiedsgericht ausgeschlossen wurden, die weitere Teilnahme am Wettbewerb zu untersagen. Dies gilt auch bei einer eventuellen Qualifikation für das Bundesfinale. Spieler, die dem Saarländischen Fußball-Verband angehören, unterliegen darüber hinaus der Gerichtsbarkeit des Verbandes. 20

21 Aufruf an die Betreuer! Die Betreuer werden dringend gebeten, alle Zulassungsvorschriften zu befolgen. Zu achten ist besonders auf die Schülerlisten und die Personalpapiere. Schüler sollen durch Missachtung von Startvoraussetzungen nicht um ihren Wettkampf gebracht werden ebenso wenig sollen die Organisatoren durch Nachlässigkeiten der Mannschaftsbetreuer zu unpopulären, jedoch korrekten Maßnahmen gezwungen werden. Vor dem Hintergrund einiger Fehlentwicklungen sind alle Pädagogen aufgerufen, Fairplay zu vermitteln. Schüler sollen erfahren, dass nur Toleranz und Ehrlichkeit die echte Freude am Sport erhalten können. Meldeverfahren Die Meldelisten müssen vollständig und leserlich ausgefüllt sein. Telefonnummern und -Adressen sind aus organisatorischen Gründen wichtig. Wettkämpfe Termine Meldeformulare bitte vollständig ausfüllen ( ) Bei allen Wettbewerben besteht Alkohol- und Rauchverbot! 21

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23 5 MANNSCHAFTSWETTBEWERBE JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA 5.1. Terminübersicht Sportart Skilanglauf Badminton Basketball Gerätturnen Handball Tischtennis Volleyball Beachvolleyball Fußball Golf Hockey Judo Leichtathletik Rudern Schwimmen Tennis Triathlon Wettkampfklasse Meldetermin Vor- und Zwischenrunden II, III, IV Ju II, III, IV Mä keine wird bekanntgegeben II, III, IV gem. wird bekanntgegeben keine Mannschaften I, II, III, IV, Ju wird bekanntgegebegegeben wird bekannt I, II, III, IV Mä III, IV Ju III, IV Mä keine Wird bekanntgegeben I, II, III, IV Ju wird bekanntgegebegegeben wird bekannt I, II, III, IV Mä II, III, IV Ju wird bekanntgegebegegeben wird bekannt II, III, IV Mä I, II, III, IV Ju wird bekanntgegebegegeben wird bekannt I, II, III, IV Mä II, III gem. wird bekanntgegeben keine Mannschaften I, II, III, IV Ju wird bekanntgegebegegeben wird bekannt II, III, IV Mä II, III gem. wird bekanntgegeben keine Mannschaften III Ju III Mä keine wird bekanntgegeben III Ju III Mä keine wird bekanntgegeben II, III, IV Ju II, III, IV Mä keine wird bekanntgegeben II, III Ju II, III Mä keine wird bekanntgegeben III, IV Ju III, IV Mä keine wird bekanntgegeben III, IV Ju wird bekanntgegebegegeben wird bekannt III, IV Mä III gemischte keine Mannschaften Landesfinale Bundesfinale Schonach Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Badminton: Gemischte Mannschaften (4 Mädchen und 4 Jungen) Beachvolleyball: Gemischte Mannschaften (4 Mädchen und 4 Jungen) Gerätturnen: Hockey: Im Gerätturnen können sich nur die Mannschaften der Wettkampfklassen III (Mädchen) und Wettkampfklassen IV (Jungen und Mädchen) für das Bundesfinale qualifizieren. Die Spiele werden auf dem Kleinfeld ausgetragen. Fußball WK IV: 7er-Mannschaften Kleinfeld. Triathlon: Gemischte Mannschaften (3 Mädchen und 3 Jungen) 23

24 Standardprogramm Im Standardprogramm werden die Bundessieger in den einzelnen Sportarten ermittelt. Startberechtigt sind beim Bundesfinale die jeweiligen Landessieger aus den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung im Einvernehmen mit der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz (KMK). Zum Standardprogramm gehören die Wettkämpfe der Wettkampfklassen II und III (Ausnahme: Gerätturnen und Schwimmen). In den einzelnen Sportarten ist die Anzahl der ausgeschriebenen Wettkampfklassen unterschiedlich. Sie wird in jedem Jahr, ebenso wie die Zuordnung der Jahrgänge zu den Wettkampfklassen, festgelegt. Einzelheiten sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Die Wettbewerbe werden getrennt nach Jungen und Mädchen ausgetragen, sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. 24

25 5.2 Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2012/2013 im Standardprogramm zur Austragung kommenden Sportarten: Sportart Wettkampfklasse II Wettkampfklasse III Wettkampfklasse IV Bundesfinale Skilanglauf Badminton Basketball Handball Volleyball Tischtennis Gerätturnen Beachvolleyball Fußball Golf Hockey Judo Leichtathletik Rudern Schwimmen Tennis Triathlon Schonach Berlin Berlin 1 ) Nur für gemischte Mannschaften 2 ) Nur für Mädchen 3 ) Kleinfeldhockey 4 ) Nur für Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 25

26 Ergänzungsprogramm Das Ergänzungsprogramm umfasst in der Regel die Wettkampfklassen I und IV, darüber hinaus diejenigen Wettkampfklassen der Sportarten des Standardprogramms, die nicht zum Bundesfinale führen. Zusätzlich werden in den Ländern Sportwettkämpfe bis zum Landesfinale in weiteren Sportarten wie Fechten, Kanusport, Triathlon u. a. mit dem Ziel erprobt, diese bei entsprechendem Entwicklungsstand in der Mehrzahl der Länder und vorhandenen finanziellen Rahmenbedingungen zukünftig in das Standard- bzw. Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs zu integrieren. Zum Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs gehören auch die Vielseitigkeitswettkämpfe (Wettkampfklasse IV) des Talentwettbewerbs und die Grundschulwettbewerbe der Jahrgangsstufen 3 und 4 (Wettkampfklasse V) in den Sportarten des Standardprogramms. 5.3 Altersbegrenzungen für die im Schuljahr 2012/2013 im Ergänzungsprogramm (Sportarten des Standardprogramms) zur Austragung kommenden Sportarten: Ergänzungsprogramm Sportarten des Standardprogramms Sportart WK I WK II WK III WK IV WK V Badminton Basketball Beachvolleball Fußball Gerätturnen Golf Handball Leichtathletik Tennis Tischtennis Volleyball , , , u. jünger 2002 u. jünger , u. jünger , ,4 1 ) Nur für gemischte Mannschaften 2 ) Nur für Jungen 3 ) Wenn eine Schule in der WK IV weder eine Jungen- noch eine Mädchenmannschaft stellt, kann sich eine gemischte Mannschaft melden. Diese startet bei den Jungen. 4 ) Nur für Schüler ab der Jahrgangsstufe 5. 26

27 5.4 Ausschreibungen Skilanglauf Wettkämpfe Wettkampf III Jungen und Mädchen Jahrgänge für alle Schulformen NEU: 2 km Technik-Sprint (Freie Technik) 3 x 2,5 km-staffel (Klassische und Freie Technik) Bisheriger Wettbewerb: 5 km-langlauf (Klassische und Freie Technik) 3 x 5 km-staffel (Klassische und Freie Technik) Nach welchem Wettkampfformat die Landessieger ermittelt werden, wird den teilnehmenden Mannschaften rechtzeitig mitgeteilt. Meldungen: Ministerium für Bildung und Kultur, Referat D 6 Meldeschluss: 31. August 2012 Wichtig: Termin: Bitte den genauen Meldetermin einhalten. Nachmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Wird den gemeldeten Mannschaften rechtzeitig bekannt gegeben. Die erstplatzierte Mannschaft der WK III (Jungen und Mädchen) qualifizieren sich für das Bundesfinale. Die Zweitplazierten können auf eigene Kosten am Bundesfinale teilnehmen. Bestimmungen Die Wettkämpfe werden soweit in dieser Ausschreibung nicht anders festgelegt nach der Deutschen Wettkampfordnung für Skilauf (DWO, neueste Ausgabe) ausgetragen. Die Wettkampfordnung ist gegen Gebühr zu beziehen bei: Deutscher Skiverband (DSV), Haus des Ski, Hubertusstr. 1, Planegg, Telefon: 089/ Eine Mannschaft besteht maximal aus 7 Schülern, die einer Schule angehören müssen. Diese können sowohl in den Einzelläufen als auch in den Staffelwettbewerben an den Start gehen. Eine Staffel besteht aus 3 Schülern und kann nur aus jenen Läufern gebildet werden, die auch in den Einzelläufen für die gemeldete Mannschaft gestartet sind. Jede Mannschaft kann 2 Staffeln stellen. 27

28 In den Einzelläufen können höchstens 3 Schüler in der Freien Technik und nur in den Startgruppen 5, 6 und 7 starten. Im Staffelwettbewerb können in einer Staffel höchstens 2 Schüler in der Freien Technik starten. Der Startläufer startet in der Klassischen Technik. Für die Gesamtmannschaftswertung zählt die Summe der Zeiten der 5 besten Einzelläufer und die Zeit der besten Staffel jeder Mannschaft. Die Wettkämpfe werden auf allen Wettkampfebenen in Klassischer und Freier Technik ausgetragen. Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden. Zur Vorbereitung auf den Landesentscheid ist den Mannschaften die Möglichkeit gegeben, an Tages- und Wochenendlehrgängen des Saarländischen Bergsteiger- und Skiläuferbundes auch ohne Verbandsmitgliedschaft teilzunehmen. Die Lehrgangskosten müssen von den Teilnehmern selbst aufgebracht werden. Die Termine dieser Lehrgänge sind beim Saarländischen Bergsteiger- und Skiläuferbund, Hermann-Neuberger-Sportschule 7, Saarbrücken, Telefon: 0681/3879-0, zu erfragen. Beim Landesfinale qualifizieren sich die beste Jungen- und die beste Mädchenmannschaft für das Bundesfinale. Die Wettbewerbe der Wettkampfklassen II und IV enden auf Landesebene. Hinweis Das Ministerium für Bildung und Kultur behält sich aus Kostengründen die Entscheidung über die Durchführung des Landesentscheides im Skilanglauf außerhalb des Saarlandes vor. Beim Bundesfinale muss jede Mannschaft von einer Lehrkraft, im Ausnahmefall von einer von der Schulleitung beauftragten volljährigen Person, betreut werden. Jede Kultusbehörde benennt einen Gesamtmannschaftsleiter. 28

29 5.4.2 Badminton Wettkämpfe Wettkampf II Wettkampf III Wettkampf IV Jahrgänge gemischte Mannschaft Jahrgänge gemischte Mannschaft Jahrgänge gemischte Mannschaft Meldungen: Ministerium für Bildung und Kultur, Referat D 6 Meldeschluss: 31. August 2012 Wichtig: Termin: Bestimmungen Bitte den genauen Meldetermin einhalten. Termin und Austragungsort werden den gemeldeten Mannschaften mitgeteilt. 1. Gespielt wird, soweit in dieser Broschüre nicht anderes festgelegt ist, nach den Regeln und Wettkampfbestimmungen des Deutschen Badminton- Verbandes. Bezugsquelle gegen Gebühr: MEYER & MEYER Verlag, von- Coels-Straße 390, Aachen, Bestellhotline: 0180/ , ISBN , Fax: 0241/ Eine Mannschaft besteht aus 4 Jungen und 4 Mädchen (einschließlich Ersatzspieler), mindestens jedoch aus 3 Jungen und 3 Mädchen. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn weniger als 3 Jungen und 3 Mädchen zu Beginn einer Begegnung spielbereit sind. 3. Spielfolge 1. Spiel: Jungendoppel 2. Spiel: Mädchendoppel 3. Spiel: 1. Jungeneinzel 4. Spiel: 1. Mädcheneinzel 5. Spiel: 2. Jungeneinzel 6. Spiel: 2. Mädcheneinzel 7. Spiel: Gemischtes Doppel 4. Die Rangliste jeder Mannschaft ist vor Turnierbeginn, für Jungen und Mädchen getrennt, nach Spielstärke bei der Turnierleitung abzugeben. Sie gilt für das gesamte Turnier. Entspricht die eingereichte Rangliste nicht der tatsächlichen Spielstärke, kann das Schiedsgericht vor Turnierbeginn die Rangliste ändern. 5. Die Mannschaftsaufstellung kann sich von Begegnung zu Begegnung ändern. Sie ist vor jeder Begegnung der Turnierleitung verdeckt abzugeben. 6. Die Einzel sind entsprechend der Rangliste aufzustellen. Jeder Spieler kann in einer Begegnung maximal in zwei verschiedenen Disziplinen eingesetzt werden. Dabei ist es nicht möglich, dass derselbe Spieler beide Einzelspiele bestreitet. Der Ranglistenerste muss nicht unbedingt im Einzel spielen. 29

30 Achtung Zählweise: Es wird jetzt nach der Rally-Point -Zählweise gespielt, d. h. jeder gewonnene Schlagwechsel bringt einen Punkt. Gespielt werden 2 Gewinnsätze bis 21, bei Gleichstand von 20 : 20 wird so lange gespielt, bis ein Vorsprung von 2 Punkten (22 : 20, 23 : 21) erreicht ist (maximal bis 30). In der Vorrunde werden 2 Gewinnsätze bis 15 (Kurzsätze) gespielt. Im dritten entscheidenden Satz, wird beim Gleichstand von 14 : 14 so lange gespielt, bis ein Vorsprung von 2 Punkten (16 : 14, 18 : 16) erreicht ist (maximal bis 20). Die Turnierleitung behält sich Änderungen vor. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punktdifferenz (Anzahl der gewonnenen Begegnungen) b) Direktvergleich c) Spieldifferenz d) Satzdifferenz e) Spielpunktdifferenz Es müssen alle 7 Spiele einer Begegnung ausgetragen werden, auch wenn eine Mannschaft vorzeitig durch den Gewinn von 4 Punkten bereits gewonnen hat. In der Zwischenrunde und bei den Platzierungen werden die Begegnungen nach dem 4. Gewinnpunkt abgebrochen. In der Regel werden für die Spiele keine Schiedsrichter eingesetzt. Die Spieler üben die Schiedsrichterfunktion selbst aus. An einer Wettkampfstätte muss ein Oberschiedsrichter ständig anwesend sein. Bälle werden vom Ausrichter gestellt. Gespielt wird ausschließlich mit Kunststoffbällen mit Korkfuß. 30

31 Hinweis Die Organisation und Durchführung des Landesfinales in den einzelnen Wettkampfklassen übernimmt das Ministerium für Bildung und Kultur in Zusammenarbeit mit Frau Dorothee Schönenberger und den Herren Norbert Pfeffer und Karl Geisler. 31

32 5.4.3 Basketball Wettkämpfe Wettkampf I Jungen und Mädchen Jahrgänge Wettkampf II Jungen und Mädchen Jahrgänge Wettkampf III Jungen und Mädchen Jahrgänge Wettkampf IV Jungen und Mädchen Jahrgänge Ballgröße: Jungen 7 / Mädchen 6 Meldungen: Ministerium für Bildung und Kultur, Referat D 6 Meldeschluss: 31. August 2012 Wichtig: Termine: Bitte den genauen Meldetermin einhalten. Termine und Spielorte für die Vor- und Zwischenrunden sowie die Endrunde werden den gemeldeten Mannschaften rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben. Bei den Landesfinalveranstaltungen wird mit Bällen der Firma Molten (offizieller Spielball) gespielt. Bestimmungen 1. Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den offiziellen Basketball-Regeln der FIBA und den Vorschriften der Spielordnung des DBB. Bezug gegen Gebühr bei den Vertriebspartnern des DBB. Infos unter Telefon: 02331/106-0 oder im Internet auf der Homepage unter 2. Die Spielzeit beträgt bei allen Spielen 2 x 10 Minuten, ausgenommen sind notwendige Verlängerungen. Die Halbzeitpausen betragen 2 Minuten. In jeder Halbzeit darf von jeder Mannschaft eine Auszeit von einer Minute genommen werden. Der Art (Stoppen der Uhr bei Korberfolg in den letzten 2 Minuten) entfällt. Die Endspielteilnehmer werden durch Überkreuzspiele der Gruppenersten mit den Gruppenzweiten ermittelt. 3. Mit dem 4. Foul scheidet ein Spieler aus dem betreffenden Spiel aus. 4. Der Artikel 41 der internationalen Basketballregeln wird wie folgt gehandhabt: Nachdem eine Mannschaft 6 persönliche oder technische Fouls in einer Halbzeit begangen hat, werden alle darauf folgenden Spielerfouls mit 2 Freiwürfen bestraft. Die Spielerfouls der Verlängerung zählen dabei zur zweiten Halbzeit. 5. In Abänderung des Artikels 8.7 beträgt die Dauer einer Verlängerungsperiode 3 Minuten. 6. Bei einem disqualifizierenden Foul ist der Spieler für das nächste Spiel gesperrt. Bei einem schweren Verstoß entscheidet das Schiedsgericht über weitere Maßnahmen. 32

33 7. Eine Mannschaft besteht aus maximal 9 Spielern. Die Teilnehmerliste darf während eines Turniers nicht verändert werden. 8. Beim Landes- und Bundesfinale ist für alle Spiele in der Wettkampfklasse III die Anwendung der Mann-Mann-Verteidigung zwingend vorgeschrieben. Regeln zur Mann-Mann-Verteidigung : Spätestens innerhalb des 6,25 m-raumes muss jedem Angreifer ein Verteidiger deutlich erkennbar zugeordnet sein. Strafe: Nach einer Verwarnung wird ein technisches Foul gegen den offiziellen Betreuer verhängt. Die Überwachung der Einhaltung der Mann- Mann-Verteidigung obliegt dem vom Veranstalter eingesetzten Kommissar. Der technische Kommissar kann hierfür zu jeder Zeit das Spiel unterbrechen, sollte aber möglichst bis zum nächsten toten Ball warten. 9. Alle Spiele mit unentschiedenem Ausgang werden um 3 Minuten verlängert. Fällt dabei keine Entscheidung, wird die Verlängerung wiederholt, bis das Unentschieden durchbrochen ist. Vor jeder Verlängerung wird eine Pause von 2 Minuten gewährt. 10. Zur Platzierung der Mannschaften werden 42 und 45 der DBB- Spielordnung herangezogen. 42 a) Über die Reihenfolge der Platzierung in offiziellen Tabellen entscheidet die höhere Zahl der positiven Wertungspunkte. b) Haben Mannschaften die gleiche Zahl positiver Wertungspunkte, so entscheidet über ihre Platzierung der direkte Vergleich zwischen diesen Mannschaften. Dabei wird die Platzierung nach nachstehenden Kriterien in folgender Reihenfolge ermittelt: - nach der höheren Zahl der positiven Wertungspunkte; - nach der besseren Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbes; - nach den weniger erhaltenen Korbpunkten bei positiver Korbdifferenz bzw. nach den mehr erzielten Korbpunkten bei negativer Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbes. 33

34 45 Verzichtet eine Schule für eine Mannschaft vor deren letztem Spiel auf die Teilnahme am Wettbewerb, so werden die bisher von ihr ausgetragenen Spiele aus der Wertung genommen. Hinweis Bei den Vor- und Zwischenrundenspielen sind die Spielbälle von den Mannschaften mitzubringen! 34

35 5.4.4 Gerätturnen Wettkämpfe Wettkampf III Jahrgänge Mädchen: Vierkampf an Sprung, Stufenbarren, Schwebebalken, Boden Schwierigkeitsstufen P4-6 Für alle Übungen gilt die Variante A Wettkampf IV Jahrgänge Mädchen: Jungen: Gerätebahnen P4 und drei Sonderprüfungen Gerätebahnen P4 und drei Sonderprüfungen Wettkampf V Jahrgänge 2002 und jünger für Grundschulen siehe WK IV Meldeschluss: 31. August 2012 Termin: Wettkampfort: Wird den teilnehmenden Schulen bekanntgegeben. Sporthalle im Sportzentrum in Homburg-Erbach. Für das Bundesfinale vom 23. bis 27. April 2013 in Berlin qualifizieren sich die Landessieger WK III (Mädchen) und die WK IV (Jungen und Mädchen). Bestimmungen Die Wettkämpfe werden nach der Wettkampfordnung des Deutschen Turner- Bundes ausgetragen. Gewertet wird nach den gültigen Wertungsrichtlinien des Deutschen Turner-Bundes, sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. In der Wettkampfklasse III besteht eine Mannschaft aus 5 Schülerinnen, wobei die vier höchsten Wertungen an jedem Gerät für das Mannschaftsergebnis zählen. Die Wettkampfklasse IV ist für Mädchen- und Jungenmannschaften ausgeschrieben. Startet eine gemischte Mannschaft, so zählt sie je nach Überzahl des Geschlechts zur Mädchen- oder Jungenmannschaft. Eine Mannschaft besteht aus 5 Schülern, wobei die vier höchsten Wertungen an jedem Gerät (Gerätebahnen, Sonderprüfungen Standweitsprung und Stangenklettern) für das Mannschaftsergebnis zählen. Hinzu kommt der Staffellauf, bei dem alle fünf Schüler eingesetzt werden müssen. Bei den Gerätebahnen, den Sonderprüfungen, dem Standweitsprung und dem Stangenklettern können fünf Schüler eingesetzt werden. Die vier höchsten Wertungen zählen für das Mannschaftsergebnis. Beim Staffellauf müssen alle fünf Schüler eingesetzt werden. 35

36 Wettkampfinhalte Wettkampfklasse III In der Wettkampfklasse III werden mehrere Schwierigkeitsstufen angeboten. Jede Schülerin wählt aus dem angegebenen Übungsangebot einen Vierkampf aus. Der gewählte Schwierigkeitsgrad kann an den einzelnen Geräten unterschiedlich sein. Die Übungsinhalte entsprechen den P-Übungen Variante A des Deutschen Turner-Bundes. P4 P5 P6 max. Punktzahl Gerätehöhe Sprung 1,10/1,20 m Bock 1,20 m 1,10/1,20 m Gerätehöhe Sprungbalken 1,00 m 1,10 m 1,10 m In Wettkampf III der Mädchen P6 und P4 darf statt über eine Gerätehöhe von 1,10 m auch über 1,20 m gesprungen werden. Dies führt jedoch zu keiner höheren Bewertung. Pflichtmusiken zu den Wettkampfübungen dürfen durch selbst gewählte Musiken einer Mannschaft oder einer Turnerin ersetzt werden. Zum Ausgleich der Musik (offene Zählzeiten) dürfen ausschließlich tänzerische Passagen gezeigt werden. Als Material für die Erarbeitung der Pflichtübungen ist die Broschüre JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA; Deutscher Turner-Bund und Schulsport seit dem bei den Kultusbehörden der Länder erhältlich. Ergänzende Informationen sowie eine Kurzübersicht der P-Übungen sind unter veröffentlicht. Geturnt wird die vollständig ausgeschriebene Übung in der A-Variante. Wettkampfklasse IV Die Inhalte des Wettkampfes IV entsprechen den Gerätebahnen P4 des Deutschen Turner-Bundes, zusätzlich finden die Sonderprüfungen in Stangenklettern, Standweitsprung und einer Sprint-Umkehrstaffel statt. Gerätebahnen P4 Die Gerätebahnen A (Reck, Boden und Sprung) und B (Schwebebalken, Boden und Parallelbarren) werden von den Mannschaftsmitgliedern als Einzelübung geturnt. In der Gerätebahn C werden die Gruppenübungen 1 (Boden) und 2 (Langbank) von der gesamten Mannschaft in einem Durchgang absolviert. Die Partnerübung 3 (Boden) wird paarweise (zwei Paare) gezeigt. 36

37 Gerätebahn A Reck P4 (schulterhoch): Aus dem Stand vorlings mit Ristgriff: Hüft-Aufschwung mit Schwungbeineinsatz (aus dem Stand oder aus dem Schritt) oder Hüft-Aufzug in den Stütz, Vorschwung, Rückschwung in den freien Stütz, Niedersprung, Felgunterschwung mit Schwungbeineinsatz (auch beidbeinig) in den Stand. Boden (Teil-) P4 (Bodenbahn 10 m bestehend aus fünf Matten 1 m x 2 m oder einem Bodenläufer 12 m): Aus dem Stand: zwei bis drei Schritte vorwärts, Handstütz- Überschlag links seitwärts (Rad), aufrichten in die Bewegungsrichtung, Schritt vorwärts, Handstütz-Überschlag rechts seitwärts, aufrichten in die Bewegungsrichtung, schließen der Beine in den Stand. Sprung P4 (Bock 1,10 m oder 1,20 m): Sprunggrätsche Gerätebahn B Schwebebalken P4 (Höhe 1 m): Aus dem Seitstand vorlings an der Balkenmitte: Absprung und Dreh-Sprungaufhocken, aufrichten in den Stand, ein bis zwei Schritte vorwärts in die enge Schrittstellung, senken in den Hockstand, ½ Längsachsendrehung (LAD) im Hockstand, aufrichten mit ¼ LAD im Ballenstand, zwei bis drei Schritte seitwärts im Ballenstand in Richtung Übungsbeginn, Schritt mit ¼ LAD, Abgang: Anlauf, Rondat in den Querstand vorlings. Boden (Teil-)P4 (Bodenbahn 10 m bestehend aus fünf Matten 1 m x 2 m oder einem Bodenläufer 12 m): Aus dem Stand: Schritt vorwärts und schwingen in die Handstütz-Position, abrollen, aufrichten über den Hockstand in den Strecksprung mit ½ LAD, Rolle rückwärts über den hohen Hockstütz in den Hockstand, Strecksprung mit ½ LAD in den Stand. Parallelbarren P4 (brusthoch): Aus dem Innenquerstand auf einem kleinen Kasten: Absprung zum Vorschwung, Rückschwung, Vorschwung mit Grätschen und Schließen der Beine, Rückschwung, Vorschwung, Kehre mit ¼ Drehung einwärts in den Außenquerstand vorlings. Gerätebahn C Gruppenübung 1: Schattenrollen (Bodenbahn 10 m bestehend aus fünf Matten 1 m x 2 m oder einem Bodenläufer 12 m): Alle Mannschaftsmitglieder turnen nacheinander einsetzend, synchron, hintereinander, in ununterbrochener Reihenfolge jeweils vier Rollen vorwärts mit direkt anschließendem Strecksprung, wobei die Nachfolgenden mit dem Strecksprung nach der Rolle des Vorausturnenden beginnen. 37

38 Gruppenübung 2: Schattenhockwenden (Zwei Turnbänke (breit), hintereinander gestellt): Alle Mannschaftsmitglieder turnen nacheinander jeweils acht fortlaufende Hockwenden in rhythmischer Folge mit oder ohne Zwischenfedern, wobei die Nachfolgenden mit der zweiten Hockwende des Vorausturnenden einsetzen. Partnerübung 3: Synchronübung (Bodenbahn 10 m bestehend aus fünf Matten 1 m x 2 m oder einem Bodenläufer 12 m): Die Paare turnen jeweils parallel und synchron drei bis fünf verschiedene Übungsteile (darunter mind. zwei akrobatische Elemente) als fließende Bewegungsverbindung. 38

39 Sonderprüfungen Standweitsprung Geräte: Es wird auf Hallenboden ohne Mattenunterlage gesprungen. Die Mannschaftsmitglieder springen jeweils drei fortlaufende Standweitsprünge. Die Übergänge müssen flüssig (reaktiv) sein, d. h. erneutes Schwungholen ist nicht erlaubt; die jeweiligen Weiten der vier besten Schüler werden addiert. Stangenklettern Geräte beim Bundesfinale: Stangen Der Schüler sitzt im Grätschsitz, Hände sind auf dem Rücken, erste Bewegung ist ein Armzug. Dann erfolgt das Klettern bis zu einer festgelegten Markierung (vier Meter); die Zeiten der vier besten Mannschaftsmitglieder werden addiert. Bei Absprung/Abdruck oder Nichterreichen der Markierung erfolgt für den jeweiligen Schüler eine Zeitstrafe von 20 Sekunden. 39

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