Gestattungsvereinbarung Raum über die befristete Nutzung von Räumen in einem Wächterhaus
|
|
- Chantal Waldfogel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gestattungsvereinbarung Raum über die befristete Nutzung vn Räumen in einem Wächterhaus HausHalten e.v. Lützner Str Leipzig vertreten durch das Vrstandsmitglied Fritjf Mthes (im Nachflgenden " Verein " genannt) und den einzelvertretungsberechtigten Persnalausweisnummer: 1 (im Nachflgenden "Nutzer" genannt) schließen im Rahmen des Prjektes Wächterhaus flgende Präambel Vereinbarung 1. Leipzig kämpft, wie auch viele andere Kmmunen, seit langem mit den Flgen eines Überangebtes an Whnraum, insbesndere in der Altbausubstanz. Besnders vn Leerstand und Verfall betrffene Standrte prägen gleichzeitig das Gesicht der Stadt. Hier geht es ft um denkmalpflegerisch herausragende Häuserzeilen und Einzelgebäude, insbesndere an wichtigen Hauptverkehrsstraßen. Im Herbst 2004 hat sich der Verein HausHalten e.v. mit dem Ziel gegründet, an städtebaulich unverzichtbaren Standrten besnders gefährdete Gründerzeithäuser im Rahmen vn s genannten Gestattungsvereinbarungen mit dem jeweiligen Eigentümer mit neuen Nutzungen zu beleben. Insbesndere Nutzern wie Vereinen, Künstlern, Existenzgründern etc. wird dabei die Möglichkeit gegeben, das Gebäude mit eigener Initiative zu bespielen der anderweitig, nicht aber zu Whnzwecken, zu nutzen und damit zu erhalten, zumindest aber den weiteren Verfall der Substanz zu verzögern und damit als Hauswächter zu agieren. Der Verein sll dabei Mittler zwischen der Hauseigentümern und nutzungswilligen Dritten swie der Stadtverwaltung im ben genannten Sinn sein. 2. Das Grundstück, Leipzig stand zum Zeitpunkt der Übergabe vm Eigentümer an den Verein größtenteils leer. Dem Verein wurde vm Eigentümer dieses Grundstücks dessen Nutzung, insbesndere des darauf befindlichen unsanierten Gebäudes, zeitlich befristet und unentgeltlich leihweise gestattet und überlassen. Zu diesem Zweck wurde zwischen dem Eigentümer und dem Verein eine Vereinbarung, im Flgenden: Gestattungsvereinbarung Haus geschlssen, die dem Nutzer bekannt ist und zur Einsicht vrliegt. Dem Nutzer ist insbesndere der bestehende innere Zusammenhang zwischen dieser Vereinbarung und der ihr zugrunde liegenden Gestattungsvereinbarung Haus bekannt. Sweit letztere Bestimmungen enthalten, die den Nutzer betreffen, werden sie vn diesem hiermit ausdrücklich akzeptiert und ebenfalls zur Grundlage dieser Vereinbarung gemacht. Es wird vn beiden Parteien angestrebt und akzeptiert, dass der vm Verein mit dem Eigentümer geschlssene Vertrag auf die Gesamtheit der Nutzer des Gebäudes übertragen werden kann, jedch nicht vr Ablauf vn zwei Jahren. Der Abschluss dieser Vereinbarung und die Nutzung erflgt im Rahmen des Prjektes des Vereins Wächterhäuser. Die Ziele dieses Prjektes swie die Satzung des Vereins sind dem Nutzer ebenfalls bekannt und werden vn diesem gefördert. Die Parteien sind sich aber darüber einig, das die Mitgliedschaft keine Gegenleistung zur der unentgeltlichen Überlassung aufgrund dieser Gestattungsvereinbarung darstellt.
2 In diesem Sinne vereinbaren die Parteien was flgt: 1 Nutzungsdauer- und Umfang 1. Der Verein gestattet dem Nutzer flgende Räume in der ben genannten Liegenschaft mit einer Gesamtfläche vn ca. qm zeitlich befristet zu kulturellen-, künstlerischen- der gewerblichen-, nicht aber zu Whnzwecken zu nutzen. EG links 2. Die Nutzungsvereinbarung wird befristet geschlssen. Sie beginnt am und endet am Unberührt hiervn bleiben die Beendigungsgründe gemäß 11 dieser Vereinbarung. 3. Die Nutzung erflgt unentgeltlich, mit Ausnahme etwaig anfallender Betriebsksten, die vm Nutzer nach Maßgabe des 10 dieser dieser Vereinbarung und der Gestattungsvereinbarung Haus zu tragen sind. 4. Der Nutzer wird die Räumlichkeiten als: lt. Nutzungsknzept nutzen. Der Nutzer hat dem Verein jede nach Abschluss dieser Vereinbarung geplante Nutzungsänderung vrab anzuzeigen. Sie bedarf einer vrherigen schriftlichen Zustimmung des Vereins, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. 5. Die Nutzung vn weiteren Räumen, auch vn Abstellräumen im Keller (außer zur Lagerung vn Heizmaterial) der auf dem Dachbden, ist nicht gestattet, kann aber gegebenenfalls gesndert vereinbart werden. 6. Dem Nutzer ist bekannt, dass eine vllständige Nutzung der Liegenschaft erst nach Fertigstellung der unter 6 genannten Bauleistungen erflgen kann. Der Nutzer verzichtet gegenüber dem Verein und dem Eigentümer auf sämtliche etwaige Ansprüche wegen einer möglichen Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit der Räumlichkeiten durch diese der andere etwaig sich erfrderlich machende Baumaßnahmen der hierdurch etwaig entstehende Verzögerungen des Nutzungsbeginns 7. Genehmigungen, die aufgrund der geplanten Nutzung ntwendig sind, insbesndere durch städtische Ämter, sind durch den Nutzer vrab und auf dessen Ksten einzuhlen. 8. Der Nutzer verpflichtet sich, die Liegenschaft pfleglich zu behandeln und festgestellte ffensichtliche Schäden dem Verein mitzuteilen; Er hat die im Verkehr erfrderliche Srgfalt eines Mieters walten zu lassen. Er haftet hierbei auch für Dritte, denen er Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt. 9. Der Nutzer erhält einen Haustürschlüssel. 2 Zustand des Nutzungsbjektes Der Zustand der Räumlichkeiten ist dem Nutzer bekannt, er übernimmt diese, wie besichtigt und wie sie stehen und liegen. Vr der Übergabe ist ein detailliertes Übergabeprtkll zu fertigen. Wird im Laufe der Nutzung festgestellt, dass der Zustand des Objektes, insbesndere bei versteckten und erst nach Nutzungsbeginn auftretenden der erkennbar werdenden Mängeln, eine Nutzung nur nch eingeschränkt der völlig unmöglich wird, sind weder HausHalten nch der Eigentümer zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit verpflichtet. HausHalten wird in Abstimmung mit den beteiligten Parteien versuchen, eine praktikable Lösung zu finden. Wird keine allen Beteiligten gerechte Lösung gefunden, wird die bestehende Gestattungsvereinbarung, bezüglich der Nutzfläche und Ksten, angepasst der ggf. beendet. 3 Ausgeschlssene Rechte des Nutzers 1. Dem Nutzer steht kein Recht zur Minderung, zum Schadens- der Aufwendungsersatz, zur Aufrechnung der zur Zurückbehaltung gegenüber dem Verein zu. 2. Der Verein übernimmt keine Gewähr für die Belieferung mit Elektrizität, Wärme, Wasser der für die Abwasserentsrgung. Dies gilt nicht bei vrsätzlichem der grb fahrlässigem Handeln des Vereins, des Eigentümers der seiner Erfüllungsgehilfen. 3. Der Verein gewährt keinen Knkurrenzschutz hinsichtlich ähnlicher der gleicher Nutzungen.
3 4 Keine Gefahrübernahme durch den Verein 1. Der Verein haftet nicht für Persnen-, Sach-, Tier, - Vermögens, - der snstige Schäden des Nutzers, eventueller Unternutzer, seiner Angehörigen, seiner Besucher, - seiner Beauftragten, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Dies gilt namentlich für Schäden durch Feuer, Sturm, Überschwemmung, Schäden durch das Gebäude, das Grundstück der inflge des Verhaltens Dritter. Es ist Sache des Nutzers, sich gegen die genannten Schäden ausreichend zu versichern. 2. Vrstehender Abs.1 gilt nicht, wenn der Verein der seine Erfüllungsgehilfen vrsätzlich der grb fahrlässig handelt. 5 Eigenleistungen des Nutzers 1. Der Nutzer wird das Innere der vn ihm genutzten Räume swie die hierzu gehörenden vrhandenen Hlzfenster (auch außen in RAL...) zur Vrbereitung der Nutzung auf seine Ksten mit Ausnahme der unter 6 genannten technischen Installatinen (Sanitär, Elektr, Heizung) zu dem vereinbarten Zweck herrichten. Etwaig erfrderliche behördliche Genehmigungen für bauliche Veränderungen hlt der Nutzer auf eigenen Ksten ein. 2. Der Nutzer ist berechtigt, Eigenleistungen, die dem langfristigen Erhalt des Hauses dienen der seine Nutzungsfähigkeit langfristig verbessern, zu erbringen und die genutzten Räume mit entsprechenden Einrichtungen zu versehen. Diese sind in einer gesnderten Aufstellung durch den Nutzer zu erfassen und spätestens zwölf Mnate nach Abschluss dieser Vereinbarung dem Verein mitzuteilen. Die Aufstellung wird als Anlage 1 dieser Vereinbarung beigefügt und gibt den Wert der vn dem Nutzer erbrachten Eigenleistungen als Grundlage einer etwaigen Entschädigung durch den Eigentümer für den Fall einer vrzeitigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses aufgrund vn Umständen, die der Eigentümer zu vertreten hat ( 11 Absatz 4) an. 6 Bauleistungen des Eigentümers 1. Der Eigentümer wird vraussichtlich bis zum flgende grundlegende Installatinen herstellen: Beispiele eine nutzbare Sanitärinstallatin mit 1 Steigstrang, einem WC und einem Waschtisch pr Etage und Einheit im Erdgeschß Wiederherstellung einer nutzbaren Elektrverteilung bis Leistungsgrenze Unterverteiler, ein Elektrunterverteiler je Etage und Einheit im Erdgeschß, mit Einbau einer Steckdse und mind. 3 Sicherungen 16 A swie FI-Schalter Erneuerung des Hausanschlusses Elektr Erneuerung des Hausanschlusses Wasser Reparatur der Dachdeckung und Laufanlage Beräumung des Objektes Kntrlle und Reparatur der vrhandenen Khleöfen und Schrnsteine 2. Sllten die Bauleistungen des Eigentümers nicht der nicht vllständig erbracht werden, haftet der Verein hierfür nicht. 7 Erhaltung des Nutzungsbjektes/ Pflichten des Nutzers 1. Die unter 6 beschriebenen Baumaßnahmen des Eigentümers hat der Nutzer entschädigungsls zu dulden. Sie sind ihm jedch vm Eigentümer der dem Verein rechtzeitig, mindestens aber zwei Wchen im Vraus anzukündigen. 2. Der Nutzer versichert, eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme vn mindestens für Mietschäden abgeschlssen zu haben der bis spätestens zum Nutzungsbeginn abzuschließen. Er wird dies dem Verein unaufgefrdert und unverzüglich nachweisen. 3. Der Nutzer verpflichtet sich, gemeinschaftlich mit etwaigen weiteren Nutzern das Gebäude vr Vandalismus
4 zu schützen, etwaig erfrderliche Vrkehrungen dagegen zu treffen und weitere bauliche Schäden des Gebäudes, insbesndere durch eindringendes Niederschlagswasser unverzüglich dem Verein anzuzeigen. Hierfür verpflichtet sich der Nutzer regelmäßig, mindestens jedch einmal mnatlich, sämtliche ihm zugängliche Räume des Gebäudes auf augenfällige Schäden zu kntrllieren. Der Nutzer ist berechtigt, etwaig auftretende kleinere bauliche Schäden in seinem Nutzungsbereich selbst zu beseitigen, sweit dies der Sicherung und dem Schutz der Bausubstanz dient. Eine Verpflichtung hierzu trifft ihn jedch nicht. Der Nutzer schützt durch geeignete Maßnahmen die Wasserleitungen des gesamten Hauses vr Frstschäden. 4. Wertvlle histrische Bauteile des Gebäudes, insbesndere Ausmalungen, Türen und Treppengeländer des Treppenhauses swie Stuck, Hlzböden und Innentüren sind zu schützen und unverändert zu belassen. Sämtliche Veränderungen an diesen Bauteilen bedürfen der vrherigen schriftlichen Genehmigung des Vereins swie des Eigentümers. Dies gilt auch für Grundrissänderungen, Durchbrüche und snstige Eingriffe in die statische Knstruktin des Gebäudes. 5. Instandhaltungs- der Instandsetzungsarbeiten, die aufgrund des Gebrauchs des Nutzers veranlasst sind, swie Kleinreparaturen vn Bauteilen, die der ständigen Handhabung des Nutzers unterliegen, sind vn diesem bis zu einer Höhe vn im Jahr zu erbringen. 6. Der Nutzer übernimmt die Verkehrssicherungspflicht in seinem in 1 Absatz 1 bezeichneten Nutzungsbereich. Den Verein treffen hinsichtlich der gesamten Liegenschaft keine Verkehrssicherungspflichten. 7. Die Nutzer der Räume im Erdgeschß verpflichten sich, durch geeignete Maßnahmen, für eine psitive Außenwirkung zu srgen um damit auf die Nutzung des Gebäudes hinzuweisen und für Ihren Nutzungsbereich eine Glasbruchversicherung abzuschließen und HausHalten e.v. vrzulegen. 8. Um Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist bei allen Aktivitäten Zimmer-lautstärke einzuhalten. 8 Betretungsrecht Eine Besichtigung der Liegenschaft und der Räume des Nutzers ist dem Verein swie dem Eigentümer nach rechtzeitiger Vranmeldung vn mindestens einer Wche jederzeit zu gewähren. Unberührt davn bleibt das jederzeitige Betretungsrecht des Vereins, des Eigentümers der deren Vertreter in Fällen dringender Gefahr. 9 Beendigung der Nutzung Der Nutzer verpflichtet sich, die vn ihm genutzten Räume bei Beendigung der Vereinbarung besenrein zu übergeben. Einbauten hat er, sfern mit dem Eigentümer der dem Verein nicht anders vereinbart, bei Vertragsende auf seine Ksten zu entfernen. Dies gilt nicht für Einrichtungen nach 5 Absatz 2 dieser Vereinbarung, welche verbleiben können. 10 Betriebsksten 1. Die Gesamtheit der Nutzer tragen anteilig der genutzten Fläche sämtliche Neben- und Betriebsksten der Liegenschaft. Betriebsksten sind dabei sämtliche Ksten, die sich aus 2 der Betriebskstenverrdnung ergeben und welche als Anlage 2 zum Inhalt dieser Vereinbarung werden. Der Eigentümer ist gehalten, diese s gering wie möglich zu halten. Er ist berechtigt, neu entstehende Betriebsksten im Rahmen rdnungsgemäßer Bewirtschaftung und billigen Ermessens nach entsprechender Erklärung mit Beginn des auf die Erklärung flgenden übernächsten Mnats auf den Nutzer umzulegen. 2. Die Abrechnung der Betriebsksten erflgt ausschließlich zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer. Dieser zahlt, spätestens bis zum 3. Werktag des Mnats, direkt an den Eigentümer mnatliche Vrauszahlungen, erstmals am in Höhe vn auf flgendes Knt: Kntinhaber: Kntnummer: Bank: Bankleitzahl:
5 3. Die Umlage der anteiligen Betriebsksten erflgt nach dem Verhältnis der Nutzfläche des Nutzers gemäß 1 Absatz 1 dieser Vereinbarung zur genutzten Gesamtfläche der Liegenschaft. Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Abrechnung durch den Eigentümer erflgt bis spätestens zum des Flgejahres. Auszahlungen vn Guthaben der Nachfrderungen aus der Betriebskstenabrechnung sind innerhalb vn vier Wchen nach Zugang der Abrechnung fällig. 4. Der Verein wird dem Eigentümer über die in dieser Vereinbarung festgesetzten Betriebskstenvrauszahlungen infrmieren. 5. Die Ksten für Wasser, Abwasser und Heizung (sfern eine Zentralheizung vrhanden ist) werden, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch separate Erfassung des Verbrauchs der jeweiligen Nutzungseinheiten abgerechnet, sfern entsprechende Erfassungsgeräte vrhanden sind. 11 Beendigung der Vereinbarung und Entschädigung 1. Diese Gestattungs- und Nutzungsvereinbarung kann vn beiden Vertragsparteien mit einer Frist vn drei Mnaten zum Mnatsende gekündigt werden. Sie endet autmatisch und hne dass es einer Kündigung bedarf zu dem Zeitpunkt, an dem die dieser Vereinbarung zugrunde liegende Gestattungsvereinbarung Haus endet, egal aus welchem Grund. Sie endet jedch spätestens mit Ablauf des unter 1 Absatz 1 vereinbarten Zeitpunktes. Eine stillschweigende Verlängerung dieser Vereinbarung wird ausgeschlssen. 2. Unberührt davn bleibt das beiderseitige Recht zur außerrdentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Einen wichtigen Grund stellt insbesndere der Beschluss über die Liquidatin des Vereins dar. 3. Die Kündigung bedarf der Schriftfrm 4. Erflgt eine vrzeitige Beendigung der Gestattungsvereinbarung Haus aufgrund vn Umständen, die der Eigentümer zu vertreten hat, und die ihn nicht zum Ausspruch einer außerrdentlichen Kündigung berechtigen würden und endet diese Vereinbarung damit ebenfalls vr Ablauf des in 1 Absatz 3 benannten Zeitpunktes, s ist der Nutzer berechtigt, vm Eigentümer, nicht aber vm Verein, eine Entschädigung für die erbrachten und bis zur Beendigung des Überlassungsverhältnisses nicht abgenutzten Eigenleistungen zu frdern, sfern diese entsprechend 5 Absatz 2 in Anlage 1 erfasst sind. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich dabei nach flgender Frmel: Aufwendungshöhe dividiert durch Anzahl der Mnate der befristeten Überlassung multipliziert mit der Anzahl der nach Beendigung des Überlassungsverhältnisses verbleibenden Mnate 5. Eine Entschädigung bei Beendigung dieser Vereinbarung der der Gestattungsvereinbarung Haus aus anderen als den in Absatz 4 aufgeführtem Grund ist swhl gegenüber dem Verein als auch dem Eigentümer ausgeschlssen. 6. Es besteht kein Anspruch des Nutzers gegen den Verein auf gerichtliche der außergerichtliche Verflgung eines etwaigen Entschädigungsanspruchs nach Absatz 4 gegenüber dem Eigentümer. 7. Bei Beendigung der Nutzung sind die Räume besenrein zu übergeben und eventuelle Umbauten auf Ksten der Nutzer zurückzubauen. 12 Snstige Vereinbarungen 1. Die Parteien verpflichten sich, jede Änderung ihrer Anschrift der jeweils anderen Seite unaufgefrdert mitzuteilen. Bis zum Zugang einer slchen Mitteilung gelten die in dieser Vereinbarung aufgeführten Anschriften und Angaben über etwaige Vertretungsverhältnisse bei der Abgabe vn Erklärungen jedweden Inhaltes als maßgebend. 2. Eine Nutzung der Räume durch andere Persnen als den Nutzer ist grundsätzlich untersagt. Sie bedarf der vrherigen schriftlichen Genehmigung des Vereins. 3. Namens- und Hinweisschilder darf der Nutzer an den dafür vrgesehenen Stellen in der dafür vrgesehenen Größe anbringen. Andere Werbemaßnahmen außerhalb der dem Nutzer zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten bedürfen der vrherigen Abstimmung mit dem Verein und sind hne dessen Zustimmung nicht erlaubt.
6 4. Alle Nutzer der Liegenschaft sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Einzelheiten bleiben einer Hausrdnung vrbehalten, zu deren Erlass ebens wie zu deren Änderung der Verein der der Eigentümer nach billigem Ermessen berechtigt ist. 5. Der Nutzer erteilt gemäß des in der Präambel genannten Bestrebens eines baldigen unmittelbaren Vertragsverhältnisses zwischen Nutzer und Eigentümer bereits jetzt sein Einverständnis, dass der Verein aus diesem Vertrag ausscheidet und an dessen Stelle der Eigentümer in den Vertrag eintritt. Der Verein wird den Nutzer unverzüglich über die durch den Eigentümer erflgte Vertragsübernahme infrmieren 13 Salvatrische Klausel 1. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden zu dieser Vereinbarung. 2. Die etwaige Ungültigkeit der Undurchführbarkeit einer der mehrere Bestimmungen der vrstehenden Vereinbarung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die die Interessen der Parteien angemessen berücksichtigt, dem Zweck der gewllten Regelung am nächsten kmmt und die Grundsätze der Billigkeit beachtet. 3. Sweit und slange eine Bestimmung zu zwingenden gesetzlichen Vrschriften in Widerspruch steht, tritt an ihrer Stelle für die Geltungsdauer der gesetzlichen Vrschrift diese gesetzliche Regelung. 4. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftfrm. Leipzig, den Leipzig, den Verein Nutzer Anlagen: -Aufstellung über Eigenleistungen des Nutzers -Betriebskstenverrdnung -Übergabeprtkll
Gestattungsvereinbarung Raum über die befristete Nutzung von Räumen in einem Wächterhaus
Gestattungsvereinbarung Raum über die befristete Nutzung von Räumen in einem Wächterhaus zwischen FreiRaum Zittau e.v Weststraße 19 02763 Zittau vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder
MehrGeheimhaltungsvereinbarung
zwischen PrfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Flgenden PrfitBricks genannt - und. - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt - Dkumenten-Infrmatinen: Versin: 2.1 Stand: 22.01.2015
MehrVereinbarungserklärung zur Bereitstellung von virtuellen Windows Servern
zur Bereitstellung vn virtuellen Windws Servern 0. Präambel Grundlage ist die Benutzerrdnung des ZIM nachflgend Anbieter genannt. Berechtigt sind Einrichtungen der Universität Wuppertal, vertreten durch
MehrBeitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Marktredwitz (BGS - WAS)
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Marktredwitz (BGS - WAS) Vm 28.11.2017 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 11 vm 30.11.2017) in der vm 01.01.2018 an gültigen Fassung Aufgrund
Mehr630a BGB Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
630a BGB Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag Etwas anderes vereinbaren Wer vm Standard abweicht muss dkumentieren: Flie 1 Aufklärung über Standard und abweichende Behandlungsmethde Standard
MehrBetriebsvereinbarung zum Thema Durchführung von Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen
Betriebsvereinbarung zum Thema Durchführung vn Arbeiten an Wchenenden und Feiertagen Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] wird flgende Betriebsvereinbarung geschlssen. Präambel Geschäftsführung
MehrVertrag zur temporären unentgeltlichen Überlassung von Räumen
Vertrag zur temporären unentgeltlichen Überlassung von Räumen Zwischen (Überlasser) und (Nutzer) wird folgender Vertrag geschlossen: Es werden Räumlichkeiten unentgeltlich zur temporären Nutzung Verfügung
MehrCode of Conduct VAS/WAP Billing Dienste
Cde f Cnduct VAS/WAP Billing Dienste 01.2016 1 Inhalt 1. Präambel 3 2. Pflichten und Sanktinen 5 2 Präambel Mit VAS/WAP-Billing wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Inanspruchnahme vn digitalen Diensten
MehrNutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und
Nutzungsvertrag Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, (nachfolgend Kirchengemeinde genannt) und der Katholische Kindertageseinrichtungen
MehrNutzungs- und Überlassungsvertrag
Nutzungs- und Überlassungsvertrag vertreten durch: zwischen der Gemeinde Alpen, im folgenden Gemeinde genannt, 1. Bürgermeister Thomas Ahls 2. allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters Thomas Janßen und
MehrNutzungsvertrag. zwischen. - im folgenden Anlagenbetreiber - und. - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel
Nutzungsvertrag zwischen - im folgenden Anlagenbetreiber - und - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel Der Anlagenbetreiber beabsichtigt, im Rahmen einer von ihm geplanten Solaranlage nach Vorliegen
Mehr(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung
AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial
MehrINTERREG-Merkblatt: De-Minimis-Regel
Eurpäische Unin Eurpäischer Fnds für reginale Entwicklung Unia Eurpejska Eurpejski Fundusz Rzwju Reginalneg INTERREG-Merkblatt: De-Minimis-Regel 1. De-minimis-Beihilfen Der Begriff De-minimis-Regel stammt
MehrIHK n Die Weiterbildung. Bildung von Profis für Leute mit Zielen!
Seite 1 Seite 2 Anmeldung Prüfungsvrbereitung Industriekauffrau/-mann - schriftliche Prüfung Vrbereitung zur Smmerprüfung 2017 Termin Teilnehmer Anrede Vrname Nachname Geburtsdatum Geburtsrt PLZ Ort Straße
MehrHotel "Ilmenauer Hof" - AGB
1 Htel "Ilmenauer Hf" - AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG I. GELTUNGSBEREICH 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung vn Htelzimmern
MehrIHK n Die Weiterbildung. Fachkraft im Bewachungsgewerbe. Bildung von Profis für Leute mit Zielen! Termin. Schulungsort. Termin. Schulungsort.
Seite 1 730 0 Fachkraft im Bewachungsgewerbe 29.06.2017 bis 20.07.2017 Gethestraße 1a 03046 Cttbus 26.09.2017 bis 19.10.2017 Gethestraße 1a 03046 Cttbus 23.11.2017 bis 14.12.2017 Gethestraße 1a 03046 Cttbus
MehrHaus- und Benutzungsordnung für das Gemeindehaus Danewitz, OT Danewitz
Stadt Biesenthal Haus- und Benutzungsordnung für das Gemeindehaus Danewitz, OT Danewitz Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal hat am 02. Juli 2015 folgende Haus- und Benutzungsordung für
MehrVertrag über die Nutzung von Räumen des Friederike-Louise-Saal in Unterschwaningen
Seite 1 vn 4 Vertrag über die Nutzung vn Räumen des Friederike-Luise-Saal in Unterschwaningen Über die Nutzung vn Räumen des Friederike-Luise-Saals wird zwischen der Gemeinde Unterschwaningen, Hauptstraße
MehrMUSTERVERTRAG PREKARIUM 12
MUSTERVERTRAG PREKARIUM 12 abgeschlossen am heutigen Tage zwischen: vertreten durch 3 als Prekariumsgeber in weiterer Folge so genannt sowie vertreten durch als Prekariumsnehmer 4 in weiterer Folge auch
MehrMietvertrag Unterstellplatz
Mietvertrag Unterstellplatz Zwischen Vermieter mystorage-guestrow.de Fricke GmbH Zum Birkenkreuz 4 37412 Herzberg und Mieter/in Vorname, Name Straße, Nr. PLZ, Ort Land E-Mail Telefon wird folgender Mietvertrag
MehrGestattungsvereinbarung Haus über die befristete Nutzung eines privaten Gebäudes
Gestattungsvereinbarung Haus über die befristete Nutzung eines privaten Gebäudes Name Anschrift vertreten durch ------------------------- (bei einer Mehrheit von Eigentümern) Im nachfolgenden Eigentümer
Mehr1 CashBack Nutzungsbedingungen (CashBack-AGB)
1 CashBack Nutzungsbedingungen (CashBack-AGB) Stand: 25.02.2018 Wir, Eventbricks GesbR, Arbeitergasse 11/34, 1050 Wien nennen uns nachflgend Wir" / Uns. Euch, unsere lieben Nutzerinnen und Nutzer, nennen
MehrNutzungsvereinbarung
Zwischen der Ortsgemeinde Selzen, vertreten durch Frau Ortsbürgermeisterin Monja Seidel, - nachstehend "Eigentümerin" genannt - und Herrn/Frau wohnhaft in - nachstehend "Nutzer" genannt - wird folgende
MehrACHTUNG: WICHTIGER HINWEIS: für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES
Hinweise zum Muster-Vertrag nichtzahnärztliches Persnal ACHTUNG: WICHTIGER HINWEIS: für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage finden Sie nunmehr
MehrSie haben sich über die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflegeperson und die Möglichkeit einer Bezuschussung informiert.
1 vn 5 Stadtbetrieb Tageseinrichtungen für Kinder Sehr geehrte Eltern, Sie haben sich über die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflegepersn und die Möglichkeit einer Bezuschussung infrmiert. Für Ihre
Mehr1 Vertragsgegenstand Der Verein wird durch den Sponsor finanziell unterstützt. Für die Unterstützung erhält der Sponsor werbliche Gegenleistungen.
Spnsring Vertrag zwischen Name / Firma Adresse und Sprt Club Friedrichshafen 1950 e.v. Rheinstr. 23-27 88046 Friedrichshafen PLZ / Ort Telefn Email nachflgend Spnsr genannt nachflgend Verein genannt Präambel
MehrUntermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet.
Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer und - nachfolgend Hauptmieter genannt Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer - nachfolgend Untermieter genannt 1
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung vn Knferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Halle 400/ Kai City
MehrArbeitsvertrag zwischen
Arbeitsvertrag zwischen im flgenden "Arbeitgeber" genannt und im flgenden "Arbeitnehmerin" genannt 1 Tätigkeit Die Arbeitnehmerin wird zum (Datum) als (Bezeichnung der Tätigkeit/Funktin) für (Name der
MehrPROVISIONSVEREINBARUNG
PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter
MehrAuftrag Marktwertschätzung online
Nlte Rösche Immbilienbewertung Auftrag Marktwertschätzung nline zwischen der Immbilienbewertung Nlte & Rösche GbR Hubertusstraße 38, 32429 Minden (Auftragnehmer) und Name, Vrname:... Straße, HNr:... PLZ,
MehrGeschäftsordnung des Executive Committee der EPRD Deutsche Endoprothesenregister ggmbh
Geschäftsrdnung des Executive Cmmittee der EPRD Deutsche Endprthesenregister ggmbh 1 Inhalt (1) Diese Geschäftsrdnung gilt als Ergänzung des Gesellschaftsvertrags der EPRD Deutsche Endprthesenregister
MehrVereinbarung. zum Ausbau der DSL lnfras truktur
15.69.28121 13:4:24 +49 385 54511389 LHS Schwerin Ü 3/9 Vereinbarung zum Ausbau der DSL lnfras truktur zwischen der Stadt Schwerin O'l' Wickendrf Am Packhf 2-6 19053 Schwerin» nachflgend Stadt genannt
MehrZwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.
Wohnraummietvertrag Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. 1 Mieträume Der Vermieter vermietet
MehrBei diesem Interessenbekundungsverfahren handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren gemäß Vergaberecht.
Auffrderung zur Abgabe einer Interessenbekundung zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung auf dem Gelände des Whnquartiers "Hörgensweg" in Hamburg-Eidelstedt ÖB 004/2018/FS34306 1. Allgemeine Infrmatinen
MehrKreisfeuerwehrverband Steinburg
Kreisfeuerwehrverband Steinburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Elmshrner Str. 48, 25587 Münsterdrf Kreisfeuerwehrverband Steinburg Raumnutzungs- und Entgeltrdnung für die Feuerwehrtechnische Zentrale
MehrVertraulichkeitsvereinbarung
Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Stadt Kelsterbach, vertreten durch den Magistrat der Stadt Kelsterbach, dieser vertreten durch Mörfelder Str. 33, 65451 Kelsterbach, - nachfolgend Stadt genannt
MehrWartungs / Service - Vertrag
Wartungs / Service - Vertrag www.cmputerservice-mtk.de Cmputerservice MTK Handy: 0152 55805038 Friedrich-Ebert-Straße 32 Festnetz: 06190 9744163 65795 Hattersheim email: julianmccreight86@gmail.cm -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrLeasing-Vertrag e2. Zwischen. der electrify GmbH Am Speksel 32 in Bielefeld (im Folgenden: Leasinggeber) und. (im Folgenden: Leasingnehmer)
S e i t e 1 Leasing-Vertrag e2 Zwischen der electrify GmbH Am Speksel 32 in 33649 Bielefeld (im Flgenden: Leasinggeber) und (im Flgenden: Leasingnehmer) wird flgender Leasingvertrag geschlssen: 1 Vertragsgegenstand
MehrVertrag über die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage
Vertrag über die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage zwischen Herrn N.N. N.N.-str. 15 93000 Stadt - Nutzer - und N.N.2 94000 Stadt - Eigentümer- Inhaltsübersicht 1 Vertragsgegenstand 2
MehrBürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) Auszug 535 Inhalt und Hauptpflichten
MehrAnschließervertrag für private Brandmeldeanlagen
Stadt Heilbronn - Amt 37 Feuerwehr - Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Zwischen der Stadt Heilbronn, vertreten durch das Kommando der Feuerwehr Heilbronn, - nachstehend Stadt genannt - und
MehrPreis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Standard Support V 1.0. Stand:
Preis- und Leistungsverzeichnis der Hst Eurpe GmbH Standard Supprt V 1.0 Stand: 04.07.2011 INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... 2 PREIS- UND LEISTUNGSVERZEICHNIS STANDARD SUPPORT... 3 Preise... 3 Vertragslaufzeit
MehrIn der Fassung vom (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom ) SATZUNG
In der Fassung vom 28.09.2011 (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom 30.09.2011) SATZUNG des Amtes Oeversee über die Benutzung und die Gebühren von Obdachlosenunterkünften (Obdachlosensatzung)
MehrVertrag über den Anschluss an das Glasfasernetz der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eg. z w i s c h e n. u n d d e r.
Vertrag über den Anschluss an das Glasfasernetz der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eg z w i s c h e n Name, Vorname Straße / Nr. Mitglieds-Nr. nachstehend als Glasfaserkunde bezeichnet u n d d
MehrStädtebaulicher Vertrag
Anlage zur DS 0240 Städtebaulicher Vertrag Zwischen der Stadt Voerde, nachstehend Stadt genannt und, nachfolgend Antragsteller genannt, wird der folgende städtebauliche Vertrag gemäß 11 BauGB geschlossen:
MehrVertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und
Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in
MehrLesen/Schreiben: UNTERMIETVERTRAG. 1 Mietsache. nachfolgend Vermieter genannt folgende Wohnung angemietet:... Anschrift der Wohnung
UNTERMIETVERTRAG Zwischen Vorname, Name Anschrift: nachfolgend Hauptmieter genannt und Vorname, Name Anschrift: nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1. Der Hauptmieter
MehrMietvertrag zur Nutzung des Vereinsheim des Sportclub Heuchelhof e.v. Würzburg
Mietvertrag zur Nutzung des Vereinsheim des Sprtclub Heuchelhf e.v. Würzburg Fassung vm 01.12.2017 Zwischen dem Sprtclub Heuchelhf e.v. Würzburg, Berner Str. 5, 97084 Würzburg, im Flgenden Vermieter genannt,
MehrAd Maximum GmbH Max-Josefs-Platz Rosenheim Auftrag zur laufenden Betreuung einer Pensionszusage PREMIUM 560,-- EUR
Ad Maximum GmbH Max-Jsefs-Platz 11 83022 Rsenheim Auftrag zur laufenden Betreuung einer Pensinszusage PREMIUM 1. Auftraggeber Firmenstempel 2. Auftragsinhalt Der Beratungsauftrag umfasst im Einzelnen flgende
Mehr- vorläufiges Formular aufgrund Gesetzesänderung DirektZahlDurchfG im Herbst 2016 DGL.UM (Stand: September 2016)
Antrag auf Umwandlung vn snstigem Dauergrünland nach 16 Absatz 3 des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfG) vm 09.07.2014 und dem 20 ff. der Direktzahlungen-Durchführungsverrdnung (DirektZahlDurchfV)
MehrFernwärme-Anschlussvertrag
Fernwärme-Anschlussvertrag zwischen der Kraftwärmeanlagen GmbH und Co. Wärmeversorgung Haslach KG (nachfolgend Betreibergesellschaft genannt) und wohnhaft in (nachfolgend Eigentümer genannt) Die Stadt
MehrGESTATTUNGSVERTRAG. Wohnungsgenossenschaft EINHEIT eg Chemnitz Alfred-Neubert-Straße Chemnitz. - im Nachfolgenden Genossenschaft genannt -
GESTATTUNGSVERTRAG Zwischen der Wohnungsgenossenschaft EINHEIT eg Chemnitz Alfred-Neubert-Straße 17 09123 Chemnitz gesetzlich vertreten durch: - im Nachfolgenden Genossenschaft genannt - und «Pos_Ort_Vertrag_Bez»
MehrB e r a t e r v e r t r a g
B e r a t e r v e r t r a g Zwischen _ Herrn / Frau / Firma (Auftraggeber) und 1a Aussicht Berner Str. 11 97084 Würzburg (Berater) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,
Zwischen 1 (Auftraggeber) und Heike Ulatowski Langenfelder Damm 33 in 20257 Hamburg, Tel.: 040 / 25 77 75 71 E-Mail: pflegeconsulting.hamburg@yahoo.de (Auftragnehmerin) wird folgender geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
Mehr1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 2 Zweck
Satzung des Fördervereins der Gemeinschaftsgrundschule An den Kaulen in Köln- Wrringen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen,,Förderverein der Gemeinschaftsgrundschule An den Kaulen
MehrMietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz
Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz zwischen Hener & Hener Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, handelnd durch Herrn Jochen Hener und Frau Betina Hener, Am Winterhafen 7, 55131
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 15.01.2019 Version: 201901-01 SEITE 2 VON 5 Teil 1 Vermietungen 1 Übergabe und Rückgabe (1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern
MehrUNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift:
UNTERMIETVERTRAG Zwischen - nachfolgend Hauptmieter genannt und - nachfolgend Untermieter genannt - wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietgegenstand 1. Der Hauptmieter hat von - nachfolgend
Mehrder Gemeinde Glienicke/Nordbahn, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn
NUTZUNGSVEREINBARUNG Zwischen der Gemeinde Glienicke/Nordbahn, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Dr. Hans G. überlack, Hauptstraße 19, 16548 Glienicke/Nordbahn, - nachfolgend Gemeinde Glienicke/Nordbahn"
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)
Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU )
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU ) 1. ANGEBOT, BEARBEITUNGSZEITRAUM 1.1. Das Angebot der JKU beschreibt
MehrARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal
ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden
MehrAllgemeine Nutzungsbedingungen über Software-as-a-Service. Leistungen (SaaS-Dienste) der
Allgemeine Nutzungsbedingungen über Sftware-as-a-Service Leistungen (SaaS-Dienste) der Ingentis Sftwareentwicklung GmbH Raudtener Str. 7 D - 90475 Nürnberg (nachflgend Ingentis genannt) 1. Sachlicher Geltungsbereich
MehrErhöhung der Umsatzsteuer ab 2007
Newsletter März 2006 Erhöhung der Umsatzsteuer ab 2007 Autren dieses Beitrags: Dipl.-Kfm. Ralf Swa (urs Unternehmensberatung, Oldenburg), StB Ulrike Schlz (selbständige Steuerberaterin, Pfrzheim) Prblematik
MehrBootsliegeplatz Mietvertrag
Bootsliegeplatz Mietvertrag Zwischen der Interessengemeinschaft der Olper Angler e. V., als Vermieter und (Name, Vorname) (Anschrift) (Telefon) als Mieter wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1 Mietobjekt
MehrVertrag. über die Nutzung von Uferbauwerken als Stützkörper für den Um- und Neubau von privaten Hochwasserschutzanlagen
Vertrag über die Nutzung von Uferbauwerken als Stützkörper für den Um- und Neubau von privaten Hochwasserschutzanlagen zwischen der Hamburg Port Authority Anstalt öffentlichen Rechts Neuer Wandrahm 4 20457
MehrLeihvertrag IV 2560/ Leihobjekt: Ehemaliges Sportamt Auf dem Peterswerder Bremen ca. 927,2 m². Leihnehmer: klapstul e.v.
Seite 1 von 5 des Leihvertrages IV 2560/1500000007 Leihvertrag IV 2560/1500000007 Leihobjekt: Ehemaliges Sportamt Auf dem Peterswerder 44 ca. 927,2 m² Leihnehmer: Seite 2 von 5 des Leihvertrages IV 2560/1500000007
MehrVereinbarung über die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (Modernisierungsvereinbarung) Vertragspartner
Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (Modernisierungsvereinbarung) Zwischen 1 Vertragspartner - nachstehend Eigentümer genannt und der Stadt Leer - nachfolgend
Mehr- im Folgenden als SPOBU bezeichnet - - im Folgenden als Nutzer bezeichnet -
WERKZEUGLEIHVERTRAG zwischen der Firma Spohn & Burkhardt GmbH & Co. KG Mauergasse 5 D-89143 Blaubeuren - im Folgenden als SPOBU bezeichnet - und der Firma - im Folgenden als Nutzer bezeichnet - wird folgender
MehrIm "Kleingedruckten" steht vieles, das wichtig ist oder wichtig werden könnte.
Wir haben alle ntwendigen Vraussetzungen geschaffen, damit Ihr Urlaub s abläuft wie Sie sich ihn wünschen. Dazu gehören auch unsere klaren Reisebedingungen. Wir legen grßen Wert auf eine transparente und
MehrÜberlassungs- und Benutzerordnung. für Schulräume sowie für Kultur- und Sport- einrichtungen der Stadt Teltow
Überlassungs- und Benutzerordnung für Schulräume sowie für Kultur- und Sport- einrichtungen der Stadt Teltow Überlassungs- und Benutzungsordnung für Schulräume sowie für Kultur- und Sporteinrichtungen
MehrMiet- und Benutzungsordnung für die Versammlungsräume im Feuerwehrgerätehaus
vom 26.01.1995 zuletzt geändert am 11.12.2002 Inhaltsverzeichnis Seite I. ALLGEMEINE MIET- UND BENUTZUNGSBEDINGUNGEN 2 1. Geltungsbereich 2 2. Zuständigkeit 2 3. Mietvertrag 2 4. Veranstalter 2 5. Anmeldung/Genehmigungen
MehrWohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen!
Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen! Die Vereinbarung und Abwicklung von Mietverhältnissen mit Studierenden verläuft nach unserer Erfahrung in der Regel unproblematisch.
Mehr... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt
Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst
MehrMietvertrag über einen Standplatz auf dem Gäubodenvolksfest 2018
Mietvertrag über einen Standplatz auf dem Gäubodenvolksfest 2018 zwischen der Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Roman Preis, Am Hagen 75, 94315
MehrGestattungsvertrag. Errichtung von Ladeinfrastruktur
Gestattungsvertrag betreffend die Errichtung von Ladeinfrastruktur zwischen [Gebäudeeigentümer] vertreten durch den Verwalter nachfolgend Eigentümerin genannt und [SWM] nachfolgend SWM genannt sowie den
MehrHaus- und Benutzungsordnung
Haus- und Benutzungsordnung Die katholische Kirchengemeinde gestattet für kulturelle und gesellige Veranstaltungen die Benutzung ihrer Räumlichkeiten im Pfarrheim / Haus nach folgender Ordnung. 1 Die Räumlichkeiten
MehrSoftware as a Service (SaaS) Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen (SaaS-AVGB)
Durch die Unterzeichnung eines SaaS- Nutzungs- und Leistungs-Vertrags mit der adiacm ag, swie durch herunterladen, installieren der nutzen vn adiacm-sftware, akzeptieren Sie die flgenden adiacm ag - Sftware
MehrStand 01.12.2015 Seite 1 von 13. 10 Vertragsdauer. Anlage 2. Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung. 11 Sonstiges. Vereinbarung.
Alte Biberacher Straße 5 88447 Warthausen Tel. +49 7351-180147-0 Fax. +49 7351 180147-90 Anlage 2 Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung Vereinbarung über die Verarbeitung persnenbezgener Daten im Auftrag
MehrGrundschule Zuchering Anmeldung zur Mittagsbetreuung im Schuljahr 2018/19 Tel. Mittagsbetreuung: 0173/ ,
Stadt Inglstadt Inglstadt, im April 2018 Schulverwaltungsamt Ludwigstr. 30 Pstanschrift: Rathausplatz 4 85049 Inglstadt Tel. 0841/305-2735, -2742, -2731 mail: nachschulischebetreuung@inglstadt.de Grundschule
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) für das Video-Portal der dpa-gruppe (dpa-video.com)
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) für das Vide-Prtal der dpa-gruppe (dpa-vide.cm) Das dpa Vide-Prtal dpa-vide.cm (nachflgend Vide-Prtal ) ist ein Angebt der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH (nachflgend
MehrDer Kreis- / Stadtverband Musterhausen e. V. vertreten durch den Kleingärtnerverein Mustermann e. V.
Musterpachtvertrag Der Kreis- / Stadtverband Musterhausen e. V. vertreten durch den Kleingärtnerverein Mustermann e. V. nachstehend Verpächter genannt, überlässt im Rahmen der Bestimmungen seiner Satzung
MehrVertrag über einen Gesundheitscheck durch Physiotherapeuten im Rahmen des 11 Abs. 6 SGB V in Verbindung mit 29k der Satzung der KKH
Vertrag über einen Gesundheitscheck durch Physitherapeuten im Rahmen des 11 Abs. 6 SGB V in Verbindung mit 29k der Satzung der KKH zwischen der Karl-Wiechert-Allee 61 30625 Hannver vertreten durch den
MehrHonorarvereinbarung. zwischen
ENTWURF Honorarvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch die Regierung von [Regierung] [Adresse], diese vertreten durch [Regierungspräsident/in] (im Folgenden: Auftraggeber) und [Frau/Herrn
MehrGebrauchsüberlassungsvertrag
Gebrauchsüberlassungsvertrag für eine Fahrradkleingarage im Quartier Gartlage-Süd 1 in Osnabrück zwischen der Stadt Osnabrück Postfach 4460, 49034 Osnabrück vertreten durch den Oberbürgermeister nachfolgend
MehrAntrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis nach 9 DSchG NRW
Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis nach 9 DSchG NRW (Der Antrag ist nebst Unterlagen bitte in 2-facher Ausfertigung einzureichen) Untere Denkmalbehörde 1. Antragsteller/in
MehrMiet- und Benutzungsordnung für den Feierraum Inhaltsverzeichnis
vom 26.01.1995 zuletzt geändert am 11.12.2002 Inhaltsverzeichnis Seite I. ALLGEMEINE MIET- UND BENUTZUNGSBEDINGUNGEN... 2 1. Geltungsbereich... 2 2. Zuständigkeit... 2 3. Mietvertrag... 2 4. Veranstalter...
MehrVEREINBARUNG ÜBER EIN ENTGELT FÜR SINGULÄR GENUTZTE BETRIEBSMITTEL ( 19 ABS. 3 STROMNEV)
VEREINBARUNG ÜBER EIN ENTGELT FÜR SINGULÄR GENUTZTE BETRIEBSMITTEL ( 19 ABS. 3 STROMNEV) zwischen Letztverbraucher Straße PLZ Ort nachfolgend Letztverbraucher" genannt und EnergieNetz Mitte GmbH Monteverdistraße
MehrVereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) Zwischen Name, Straße, Haus-Nr., Plz, Ort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt Und Westfalen Weser Netz GmbH,
MehrBoxenkauf- und Nutzungsvertrag
Bxenkauf- und Nutzungsvertrag Zwischen: Reit- und Fahrverein Distelrasen e. V. Schlüchtern Breitenbacher Straße, 36381 Schlüchtern (im Flgenden RuF) und Herrn/Frau...... (im Flgenden Erwerber) Der Reit-
MehrNETZ HALLE. Zuordnungsvereinbarung. -l- zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) -
Zuordnungsvereinbarung zwischen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06108 Halle (Saale) und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für Solarthermie in der Wohnungswirtschaft
Rechtliche Rahmenbedingungen für Slarthermie in der Whnungswirtschaft Rechtsanwältin Margarete v. Oppen Geiser & vn Oppen Rechtsanwälte Partnerschaft Geiser & vn Oppen Seite 1 Übersicht I. Mietrecht II.
Mehr