Gestattungsvereinbarung Raum über die befristete Nutzung von Räumen in einem Wächterhaus

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1 Gestattungsvereinbarung Raum über die befristete Nutzung vn Räumen in einem Wächterhaus HausHalten e.v. Lützner Str Leipzig vertreten durch das Vrstandsmitglied Fritjf Mthes (im Nachflgenden " Verein " genannt) und den einzelvertretungsberechtigten Persnalausweisnummer: 1 (im Nachflgenden "Nutzer" genannt) schließen im Rahmen des Prjektes Wächterhaus flgende Präambel Vereinbarung 1. Leipzig kämpft, wie auch viele andere Kmmunen, seit langem mit den Flgen eines Überangebtes an Whnraum, insbesndere in der Altbausubstanz. Besnders vn Leerstand und Verfall betrffene Standrte prägen gleichzeitig das Gesicht der Stadt. Hier geht es ft um denkmalpflegerisch herausragende Häuserzeilen und Einzelgebäude, insbesndere an wichtigen Hauptverkehrsstraßen. Im Herbst 2004 hat sich der Verein HausHalten e.v. mit dem Ziel gegründet, an städtebaulich unverzichtbaren Standrten besnders gefährdete Gründerzeithäuser im Rahmen vn s genannten Gestattungsvereinbarungen mit dem jeweiligen Eigentümer mit neuen Nutzungen zu beleben. Insbesndere Nutzern wie Vereinen, Künstlern, Existenzgründern etc. wird dabei die Möglichkeit gegeben, das Gebäude mit eigener Initiative zu bespielen der anderweitig, nicht aber zu Whnzwecken, zu nutzen und damit zu erhalten, zumindest aber den weiteren Verfall der Substanz zu verzögern und damit als Hauswächter zu agieren. Der Verein sll dabei Mittler zwischen der Hauseigentümern und nutzungswilligen Dritten swie der Stadtverwaltung im ben genannten Sinn sein. 2. Das Grundstück, Leipzig stand zum Zeitpunkt der Übergabe vm Eigentümer an den Verein größtenteils leer. Dem Verein wurde vm Eigentümer dieses Grundstücks dessen Nutzung, insbesndere des darauf befindlichen unsanierten Gebäudes, zeitlich befristet und unentgeltlich leihweise gestattet und überlassen. Zu diesem Zweck wurde zwischen dem Eigentümer und dem Verein eine Vereinbarung, im Flgenden: Gestattungsvereinbarung Haus geschlssen, die dem Nutzer bekannt ist und zur Einsicht vrliegt. Dem Nutzer ist insbesndere der bestehende innere Zusammenhang zwischen dieser Vereinbarung und der ihr zugrunde liegenden Gestattungsvereinbarung Haus bekannt. Sweit letztere Bestimmungen enthalten, die den Nutzer betreffen, werden sie vn diesem hiermit ausdrücklich akzeptiert und ebenfalls zur Grundlage dieser Vereinbarung gemacht. Es wird vn beiden Parteien angestrebt und akzeptiert, dass der vm Verein mit dem Eigentümer geschlssene Vertrag auf die Gesamtheit der Nutzer des Gebäudes übertragen werden kann, jedch nicht vr Ablauf vn zwei Jahren. Der Abschluss dieser Vereinbarung und die Nutzung erflgt im Rahmen des Prjektes des Vereins Wächterhäuser. Die Ziele dieses Prjektes swie die Satzung des Vereins sind dem Nutzer ebenfalls bekannt und werden vn diesem gefördert. Die Parteien sind sich aber darüber einig, das die Mitgliedschaft keine Gegenleistung zur der unentgeltlichen Überlassung aufgrund dieser Gestattungsvereinbarung darstellt.

2 In diesem Sinne vereinbaren die Parteien was flgt: 1 Nutzungsdauer- und Umfang 1. Der Verein gestattet dem Nutzer flgende Räume in der ben genannten Liegenschaft mit einer Gesamtfläche vn ca. qm zeitlich befristet zu kulturellen-, künstlerischen- der gewerblichen-, nicht aber zu Whnzwecken zu nutzen. EG links 2. Die Nutzungsvereinbarung wird befristet geschlssen. Sie beginnt am und endet am Unberührt hiervn bleiben die Beendigungsgründe gemäß 11 dieser Vereinbarung. 3. Die Nutzung erflgt unentgeltlich, mit Ausnahme etwaig anfallender Betriebsksten, die vm Nutzer nach Maßgabe des 10 dieser dieser Vereinbarung und der Gestattungsvereinbarung Haus zu tragen sind. 4. Der Nutzer wird die Räumlichkeiten als: lt. Nutzungsknzept nutzen. Der Nutzer hat dem Verein jede nach Abschluss dieser Vereinbarung geplante Nutzungsänderung vrab anzuzeigen. Sie bedarf einer vrherigen schriftlichen Zustimmung des Vereins, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. 5. Die Nutzung vn weiteren Räumen, auch vn Abstellräumen im Keller (außer zur Lagerung vn Heizmaterial) der auf dem Dachbden, ist nicht gestattet, kann aber gegebenenfalls gesndert vereinbart werden. 6. Dem Nutzer ist bekannt, dass eine vllständige Nutzung der Liegenschaft erst nach Fertigstellung der unter 6 genannten Bauleistungen erflgen kann. Der Nutzer verzichtet gegenüber dem Verein und dem Eigentümer auf sämtliche etwaige Ansprüche wegen einer möglichen Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit der Räumlichkeiten durch diese der andere etwaig sich erfrderlich machende Baumaßnahmen der hierdurch etwaig entstehende Verzögerungen des Nutzungsbeginns 7. Genehmigungen, die aufgrund der geplanten Nutzung ntwendig sind, insbesndere durch städtische Ämter, sind durch den Nutzer vrab und auf dessen Ksten einzuhlen. 8. Der Nutzer verpflichtet sich, die Liegenschaft pfleglich zu behandeln und festgestellte ffensichtliche Schäden dem Verein mitzuteilen; Er hat die im Verkehr erfrderliche Srgfalt eines Mieters walten zu lassen. Er haftet hierbei auch für Dritte, denen er Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt. 9. Der Nutzer erhält einen Haustürschlüssel. 2 Zustand des Nutzungsbjektes Der Zustand der Räumlichkeiten ist dem Nutzer bekannt, er übernimmt diese, wie besichtigt und wie sie stehen und liegen. Vr der Übergabe ist ein detailliertes Übergabeprtkll zu fertigen. Wird im Laufe der Nutzung festgestellt, dass der Zustand des Objektes, insbesndere bei versteckten und erst nach Nutzungsbeginn auftretenden der erkennbar werdenden Mängeln, eine Nutzung nur nch eingeschränkt der völlig unmöglich wird, sind weder HausHalten nch der Eigentümer zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit verpflichtet. HausHalten wird in Abstimmung mit den beteiligten Parteien versuchen, eine praktikable Lösung zu finden. Wird keine allen Beteiligten gerechte Lösung gefunden, wird die bestehende Gestattungsvereinbarung, bezüglich der Nutzfläche und Ksten, angepasst der ggf. beendet. 3 Ausgeschlssene Rechte des Nutzers 1. Dem Nutzer steht kein Recht zur Minderung, zum Schadens- der Aufwendungsersatz, zur Aufrechnung der zur Zurückbehaltung gegenüber dem Verein zu. 2. Der Verein übernimmt keine Gewähr für die Belieferung mit Elektrizität, Wärme, Wasser der für die Abwasserentsrgung. Dies gilt nicht bei vrsätzlichem der grb fahrlässigem Handeln des Vereins, des Eigentümers der seiner Erfüllungsgehilfen. 3. Der Verein gewährt keinen Knkurrenzschutz hinsichtlich ähnlicher der gleicher Nutzungen.

3 4 Keine Gefahrübernahme durch den Verein 1. Der Verein haftet nicht für Persnen-, Sach-, Tier, - Vermögens, - der snstige Schäden des Nutzers, eventueller Unternutzer, seiner Angehörigen, seiner Besucher, - seiner Beauftragten, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Dies gilt namentlich für Schäden durch Feuer, Sturm, Überschwemmung, Schäden durch das Gebäude, das Grundstück der inflge des Verhaltens Dritter. Es ist Sache des Nutzers, sich gegen die genannten Schäden ausreichend zu versichern. 2. Vrstehender Abs.1 gilt nicht, wenn der Verein der seine Erfüllungsgehilfen vrsätzlich der grb fahrlässig handelt. 5 Eigenleistungen des Nutzers 1. Der Nutzer wird das Innere der vn ihm genutzten Räume swie die hierzu gehörenden vrhandenen Hlzfenster (auch außen in RAL...) zur Vrbereitung der Nutzung auf seine Ksten mit Ausnahme der unter 6 genannten technischen Installatinen (Sanitär, Elektr, Heizung) zu dem vereinbarten Zweck herrichten. Etwaig erfrderliche behördliche Genehmigungen für bauliche Veränderungen hlt der Nutzer auf eigenen Ksten ein. 2. Der Nutzer ist berechtigt, Eigenleistungen, die dem langfristigen Erhalt des Hauses dienen der seine Nutzungsfähigkeit langfristig verbessern, zu erbringen und die genutzten Räume mit entsprechenden Einrichtungen zu versehen. Diese sind in einer gesnderten Aufstellung durch den Nutzer zu erfassen und spätestens zwölf Mnate nach Abschluss dieser Vereinbarung dem Verein mitzuteilen. Die Aufstellung wird als Anlage 1 dieser Vereinbarung beigefügt und gibt den Wert der vn dem Nutzer erbrachten Eigenleistungen als Grundlage einer etwaigen Entschädigung durch den Eigentümer für den Fall einer vrzeitigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses aufgrund vn Umständen, die der Eigentümer zu vertreten hat ( 11 Absatz 4) an. 6 Bauleistungen des Eigentümers 1. Der Eigentümer wird vraussichtlich bis zum flgende grundlegende Installatinen herstellen: Beispiele eine nutzbare Sanitärinstallatin mit 1 Steigstrang, einem WC und einem Waschtisch pr Etage und Einheit im Erdgeschß Wiederherstellung einer nutzbaren Elektrverteilung bis Leistungsgrenze Unterverteiler, ein Elektrunterverteiler je Etage und Einheit im Erdgeschß, mit Einbau einer Steckdse und mind. 3 Sicherungen 16 A swie FI-Schalter Erneuerung des Hausanschlusses Elektr Erneuerung des Hausanschlusses Wasser Reparatur der Dachdeckung und Laufanlage Beräumung des Objektes Kntrlle und Reparatur der vrhandenen Khleöfen und Schrnsteine 2. Sllten die Bauleistungen des Eigentümers nicht der nicht vllständig erbracht werden, haftet der Verein hierfür nicht. 7 Erhaltung des Nutzungsbjektes/ Pflichten des Nutzers 1. Die unter 6 beschriebenen Baumaßnahmen des Eigentümers hat der Nutzer entschädigungsls zu dulden. Sie sind ihm jedch vm Eigentümer der dem Verein rechtzeitig, mindestens aber zwei Wchen im Vraus anzukündigen. 2. Der Nutzer versichert, eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme vn mindestens für Mietschäden abgeschlssen zu haben der bis spätestens zum Nutzungsbeginn abzuschließen. Er wird dies dem Verein unaufgefrdert und unverzüglich nachweisen. 3. Der Nutzer verpflichtet sich, gemeinschaftlich mit etwaigen weiteren Nutzern das Gebäude vr Vandalismus

4 zu schützen, etwaig erfrderliche Vrkehrungen dagegen zu treffen und weitere bauliche Schäden des Gebäudes, insbesndere durch eindringendes Niederschlagswasser unverzüglich dem Verein anzuzeigen. Hierfür verpflichtet sich der Nutzer regelmäßig, mindestens jedch einmal mnatlich, sämtliche ihm zugängliche Räume des Gebäudes auf augenfällige Schäden zu kntrllieren. Der Nutzer ist berechtigt, etwaig auftretende kleinere bauliche Schäden in seinem Nutzungsbereich selbst zu beseitigen, sweit dies der Sicherung und dem Schutz der Bausubstanz dient. Eine Verpflichtung hierzu trifft ihn jedch nicht. Der Nutzer schützt durch geeignete Maßnahmen die Wasserleitungen des gesamten Hauses vr Frstschäden. 4. Wertvlle histrische Bauteile des Gebäudes, insbesndere Ausmalungen, Türen und Treppengeländer des Treppenhauses swie Stuck, Hlzböden und Innentüren sind zu schützen und unverändert zu belassen. Sämtliche Veränderungen an diesen Bauteilen bedürfen der vrherigen schriftlichen Genehmigung des Vereins swie des Eigentümers. Dies gilt auch für Grundrissänderungen, Durchbrüche und snstige Eingriffe in die statische Knstruktin des Gebäudes. 5. Instandhaltungs- der Instandsetzungsarbeiten, die aufgrund des Gebrauchs des Nutzers veranlasst sind, swie Kleinreparaturen vn Bauteilen, die der ständigen Handhabung des Nutzers unterliegen, sind vn diesem bis zu einer Höhe vn im Jahr zu erbringen. 6. Der Nutzer übernimmt die Verkehrssicherungspflicht in seinem in 1 Absatz 1 bezeichneten Nutzungsbereich. Den Verein treffen hinsichtlich der gesamten Liegenschaft keine Verkehrssicherungspflichten. 7. Die Nutzer der Räume im Erdgeschß verpflichten sich, durch geeignete Maßnahmen, für eine psitive Außenwirkung zu srgen um damit auf die Nutzung des Gebäudes hinzuweisen und für Ihren Nutzungsbereich eine Glasbruchversicherung abzuschließen und HausHalten e.v. vrzulegen. 8. Um Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist bei allen Aktivitäten Zimmer-lautstärke einzuhalten. 8 Betretungsrecht Eine Besichtigung der Liegenschaft und der Räume des Nutzers ist dem Verein swie dem Eigentümer nach rechtzeitiger Vranmeldung vn mindestens einer Wche jederzeit zu gewähren. Unberührt davn bleibt das jederzeitige Betretungsrecht des Vereins, des Eigentümers der deren Vertreter in Fällen dringender Gefahr. 9 Beendigung der Nutzung Der Nutzer verpflichtet sich, die vn ihm genutzten Räume bei Beendigung der Vereinbarung besenrein zu übergeben. Einbauten hat er, sfern mit dem Eigentümer der dem Verein nicht anders vereinbart, bei Vertragsende auf seine Ksten zu entfernen. Dies gilt nicht für Einrichtungen nach 5 Absatz 2 dieser Vereinbarung, welche verbleiben können. 10 Betriebsksten 1. Die Gesamtheit der Nutzer tragen anteilig der genutzten Fläche sämtliche Neben- und Betriebsksten der Liegenschaft. Betriebsksten sind dabei sämtliche Ksten, die sich aus 2 der Betriebskstenverrdnung ergeben und welche als Anlage 2 zum Inhalt dieser Vereinbarung werden. Der Eigentümer ist gehalten, diese s gering wie möglich zu halten. Er ist berechtigt, neu entstehende Betriebsksten im Rahmen rdnungsgemäßer Bewirtschaftung und billigen Ermessens nach entsprechender Erklärung mit Beginn des auf die Erklärung flgenden übernächsten Mnats auf den Nutzer umzulegen. 2. Die Abrechnung der Betriebsksten erflgt ausschließlich zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer. Dieser zahlt, spätestens bis zum 3. Werktag des Mnats, direkt an den Eigentümer mnatliche Vrauszahlungen, erstmals am in Höhe vn auf flgendes Knt: Kntinhaber: Kntnummer: Bank: Bankleitzahl:

5 3. Die Umlage der anteiligen Betriebsksten erflgt nach dem Verhältnis der Nutzfläche des Nutzers gemäß 1 Absatz 1 dieser Vereinbarung zur genutzten Gesamtfläche der Liegenschaft. Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Abrechnung durch den Eigentümer erflgt bis spätestens zum des Flgejahres. Auszahlungen vn Guthaben der Nachfrderungen aus der Betriebskstenabrechnung sind innerhalb vn vier Wchen nach Zugang der Abrechnung fällig. 4. Der Verein wird dem Eigentümer über die in dieser Vereinbarung festgesetzten Betriebskstenvrauszahlungen infrmieren. 5. Die Ksten für Wasser, Abwasser und Heizung (sfern eine Zentralheizung vrhanden ist) werden, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch separate Erfassung des Verbrauchs der jeweiligen Nutzungseinheiten abgerechnet, sfern entsprechende Erfassungsgeräte vrhanden sind. 11 Beendigung der Vereinbarung und Entschädigung 1. Diese Gestattungs- und Nutzungsvereinbarung kann vn beiden Vertragsparteien mit einer Frist vn drei Mnaten zum Mnatsende gekündigt werden. Sie endet autmatisch und hne dass es einer Kündigung bedarf zu dem Zeitpunkt, an dem die dieser Vereinbarung zugrunde liegende Gestattungsvereinbarung Haus endet, egal aus welchem Grund. Sie endet jedch spätestens mit Ablauf des unter 1 Absatz 1 vereinbarten Zeitpunktes. Eine stillschweigende Verlängerung dieser Vereinbarung wird ausgeschlssen. 2. Unberührt davn bleibt das beiderseitige Recht zur außerrdentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Einen wichtigen Grund stellt insbesndere der Beschluss über die Liquidatin des Vereins dar. 3. Die Kündigung bedarf der Schriftfrm 4. Erflgt eine vrzeitige Beendigung der Gestattungsvereinbarung Haus aufgrund vn Umständen, die der Eigentümer zu vertreten hat, und die ihn nicht zum Ausspruch einer außerrdentlichen Kündigung berechtigen würden und endet diese Vereinbarung damit ebenfalls vr Ablauf des in 1 Absatz 3 benannten Zeitpunktes, s ist der Nutzer berechtigt, vm Eigentümer, nicht aber vm Verein, eine Entschädigung für die erbrachten und bis zur Beendigung des Überlassungsverhältnisses nicht abgenutzten Eigenleistungen zu frdern, sfern diese entsprechend 5 Absatz 2 in Anlage 1 erfasst sind. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich dabei nach flgender Frmel: Aufwendungshöhe dividiert durch Anzahl der Mnate der befristeten Überlassung multipliziert mit der Anzahl der nach Beendigung des Überlassungsverhältnisses verbleibenden Mnate 5. Eine Entschädigung bei Beendigung dieser Vereinbarung der der Gestattungsvereinbarung Haus aus anderen als den in Absatz 4 aufgeführtem Grund ist swhl gegenüber dem Verein als auch dem Eigentümer ausgeschlssen. 6. Es besteht kein Anspruch des Nutzers gegen den Verein auf gerichtliche der außergerichtliche Verflgung eines etwaigen Entschädigungsanspruchs nach Absatz 4 gegenüber dem Eigentümer. 7. Bei Beendigung der Nutzung sind die Räume besenrein zu übergeben und eventuelle Umbauten auf Ksten der Nutzer zurückzubauen. 12 Snstige Vereinbarungen 1. Die Parteien verpflichten sich, jede Änderung ihrer Anschrift der jeweils anderen Seite unaufgefrdert mitzuteilen. Bis zum Zugang einer slchen Mitteilung gelten die in dieser Vereinbarung aufgeführten Anschriften und Angaben über etwaige Vertretungsverhältnisse bei der Abgabe vn Erklärungen jedweden Inhaltes als maßgebend. 2. Eine Nutzung der Räume durch andere Persnen als den Nutzer ist grundsätzlich untersagt. Sie bedarf der vrherigen schriftlichen Genehmigung des Vereins. 3. Namens- und Hinweisschilder darf der Nutzer an den dafür vrgesehenen Stellen in der dafür vrgesehenen Größe anbringen. Andere Werbemaßnahmen außerhalb der dem Nutzer zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten bedürfen der vrherigen Abstimmung mit dem Verein und sind hne dessen Zustimmung nicht erlaubt.

6 4. Alle Nutzer der Liegenschaft sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Einzelheiten bleiben einer Hausrdnung vrbehalten, zu deren Erlass ebens wie zu deren Änderung der Verein der der Eigentümer nach billigem Ermessen berechtigt ist. 5. Der Nutzer erteilt gemäß des in der Präambel genannten Bestrebens eines baldigen unmittelbaren Vertragsverhältnisses zwischen Nutzer und Eigentümer bereits jetzt sein Einverständnis, dass der Verein aus diesem Vertrag ausscheidet und an dessen Stelle der Eigentümer in den Vertrag eintritt. Der Verein wird den Nutzer unverzüglich über die durch den Eigentümer erflgte Vertragsübernahme infrmieren 13 Salvatrische Klausel 1. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden zu dieser Vereinbarung. 2. Die etwaige Ungültigkeit der Undurchführbarkeit einer der mehrere Bestimmungen der vrstehenden Vereinbarung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die die Interessen der Parteien angemessen berücksichtigt, dem Zweck der gewllten Regelung am nächsten kmmt und die Grundsätze der Billigkeit beachtet. 3. Sweit und slange eine Bestimmung zu zwingenden gesetzlichen Vrschriften in Widerspruch steht, tritt an ihrer Stelle für die Geltungsdauer der gesetzlichen Vrschrift diese gesetzliche Regelung. 4. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftfrm. Leipzig, den Leipzig, den Verein Nutzer Anlagen: -Aufstellung über Eigenleistungen des Nutzers -Betriebskstenverrdnung -Übergabeprtkll

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