Erhöhung der Umsatzsteuer ab 2007

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1 Newsletter März 2006 Erhöhung der Umsatzsteuer ab 2007 Autren dieses Beitrags: Dipl.-Kfm. Ralf Swa (urs Unternehmensberatung, Oldenburg), StB Ulrike Schlz (selbständige Steuerberaterin, Pfrzheim) Prblematik / Anlass Der Gesetzgeber plant die Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes ab 2007 auf 19%. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz sll dagegen weiterhin 7% betragen. In der Flge werden diverse Durchschnittssätze, auch für Vrsteuer, anzupassen sein. Diese Infrmatinsschrift bezweckt die Darstellung der umsatzsteuerrechtlichen Prblematik. Nur der Vllständigkeit halber wird kurz auf drhende Umsatzeinbußen und T D s rund um die Änderung der Preisauszeichnung eingegangen. Schn in 2006 können 19% Umsatzsteuer berechnet (und als Vrsteuer abgesetzt) werden. Wirtschaftliche Flgen Die Erhöhung der Umsatzsteuer beeinflusst den Umsatz grundsätzlich jeden Unternehmens. Die höhere Preistransparenz der letzten Jahre (eine Flge des Internets) führte in vielen Branchen zu sinkenden Margen; weitere 3% zu Lasten des Ergebnisses werden nur sehr wenige Unternehmen verkraften. Als Flge werden die Preise steigen und das geht zu Lasten der Nachfrage. Wllen wir hffen, dass dies nur ein kurzfristiges Ereignis sein wird. Weitgehend unbeeinflusst wird der Umsatz in denjenigen Unternehmen bleiben, die Investitinsgüter im B2B-Geschäft mit dem Argument der Kstenreduzierung vertreiben sie sind auch nicht mittelbar vn einer sinkenden Nachfrage des Knsumenten betrffen. Selbstverständlich entstehen Ksten rund um die neue Preisauszeichnung und Fakturierung. T D s Preisauszeichnung, Fakturierung In vielen Unternehmen besteht die Herausfrderung einer Erhöhung der Umsatzsteuer zunächst lediglich in der Änderung vn Preislisten und Katalgen Kassen- und Fakturiersystemen (Umsatzsteuerschlüssel/-berechnung, Summenfelder) Textbausteinen in Angebten, Ausgangsrechnungen (Summenfelder) Warenetikettierung, Regalbeschriftung, Preisschilder All dies kann rechtzeitig vrbereitet werden. Um den Betriebsablauf möglichst wenig zu stören, sllte es auch getan werden. urs Unternehmensberatung Dipl.-Kfm. Ralf Swa Beratung & Sparring Thedr-Heuss-Str Oldenburg Fn 0441 /

2 Fragen zur Umsatzsteuererhöhung Wann entsteht die Umsatzsteuer? Welcher Umsatzsteuersatz gilt? Die Umsatzsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung der snstige Leistung bewirkt wird. Es ist derjenige Umsatzsteuersatz anzuwenden, der zu diesem Zeitpunkt gilt. Welcher Satz gilt, wenn der Kunde bereits am bezahlt? Auf die Zahlung kmmt es nicht an; es gilt der Zeitpunkt der Lieferung. Wenn der Kunde am eine Vrauszahlung leistet, die Lieferung aber erst in 2007 erflgt, sind 19% Umsatzsteuer fällig. Übrigens: Vrstehendes gilt auch bei Ist-Besteuerung (Abführung der Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang). Ob die weiteren 3% Umsatzsteuer (wie bei der letzten Steuersatzerhöhung) erst zum Zeitpunkt der Zahlung fällig sein wird, ist nch unklar. Welcher Satz gilt, wenn eine Lieferung vm erst in 2007 fakturiert wird? Auf den Zeitpunkt der Fakturierung kmmt es nicht an; es gilt der Zeitpunkt der Lieferung. Wenn die Lieferung am erflgt, entsteht auch die Umsatzsteuer im Dezember Es gelten als 16% Umsatzsteuer. Und die Umsatzsteuer ist auch für Dezember 2006 anzumelden und abzuführen (bis ). Dürfen in einer Rechnung aus 2006 schn 19% Umsatzsteuer ausgewiesen werden? Nach Verabschiedung des Gesetzes ist das zulässig, ja. Eine Fakturierung vn 19% bereits in 2006 ist insbesndere für slche Unternehmen vn Vrteil, die Rechnungen (z.b. über peridische Wartungsgebühren) im Vraus erstellen. Rechnungen über Lieferungen der Leistungen, für die der neue Umsatzsteuersatz gilt, dürfen auch in 2006 bereits die 19% ausweisen. Die 19%-ige Umsatzsteuer ist dann auch an das Finanzamt abzuführen. Der Empfänger kann die 19%-ige Umsatzsteuer auch bereits in 2006 als Vrsteuer geltend machen. Preis-Klausel bei unklarem Lieferzeitpunkt? Unklare Lieferzeitpunkte bestehen insbesndere, wenn Waren für Kunden bestellt der angefertigt werden (gesamtes Handwerk; Möbel-, Kraftfahrzeughandel; Wartung, Beratung ). Grundsätzliches: Verträge kmmen durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Die Gegenleistung (Preis) ist ein wesentlicher Punkt, der stets klar und eindeutig definiert sein sllte. Sweit der Vertragspartner ein vrsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist, dürfte es unbedeutend sein, b 16% der 19% Umsatzsteuer berechnet werden (müssen). urs Unternehmensberatung Ralf Swa _ Beratung & Sparring Thedr Heuss Str. 36 _ Oldenburg _ fn

3 Anders, wenn der Vertragspartner nicht zum Vrsteuerabzug berechtigt ist. Insbesndere der Endverbraucher wird mit einigem Recht auf den Bruttpreis abstellen. Eine Umsatzsteuerklausel bietet sich hier stets an. Wie ist zu rechnen, wenn die Umsatzsteuererhöhung nicht an den Kunden weitergegeben werden kann? Nettpreis % Umsatzsteuer = Bruttpreis 116 Bruttpreis 116 / 1,19 = Nettumsatz 97, % Umsatzsteuer 18,52 Entspricht einem Rabatt vn 2,52%. Ist eine Preis-Klausel stets erfrderlich? Üblicherweise wird in langfristigen Verträgen mit einer Klausel (etwa zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe ) ausreichende Vrsrge getrffen. Auch der Gesetzgeber wird wie schn bei früheren Steuersatzerhöhungen im Gesetz klarstellen, dass der neue Umsatzsteuersatz auf künftige Lieferungen und Leistungen anzuwenden ist. Dies wird vraussichtlich auf Verträge begrenzt, die vr dem geschlssen wrden sind. Für Snderfälle aber (siehe unklarer Lieferzeitpunkt ) wird eher das Zivilrecht bemüht. Nicht jede umsatzsteuerrechtlich zulässige Erhöhung wird zivilrechtlich Bestand haben. Was gilt grundsätzlich für einen Kaufvertrag? Maßgebend ist der Zeitpunkt der Lieferung. Die Lieferung gilt als erfüllt, sbald der Käufer über die Sache verfügen kann. Zeitpunkte des Vertragsschlusses der der Zahlung sind unerheblich. Es ist derjenige Umsatzsteuersatz anzuwenden, der zum Zeitpunkt der Lieferung gilt. Beispiel: Am wird ein Kaufvertrag über diverse Möbel für Umsatzsteuer geschlssen. Lieferdauer: ca. 4 6 Wchen. Der Käufer leistet am eine Anzahlung vn 500. Die Lieferung erflgt letztlich am % Umsatzsteuer (weil Lieferung in 2007): % = brutt Was gilt grundsätzlich für einen Werkvertrag? Maßgebend ist der Zeitpunkt der Übereignung (bestimmungsgemäß gebrauchsfähig). Das ist i.d.r. nach Übergabe und Abnahme der Fall. Sfern für die Abnahme Frmvrschriften bestimmt sind, müssen sie beachtet werden; hne slche kann die Abnahme in jeder denkbaren Frm erflgen, auch stillschweigend. Etwaige Nachbesserungen müssen kein Abnahmehindernis sein. Es ist derjenige Umsatzsteuersatz anzuwenden, der bei Ausführung der Leistung (Abnahme) gilt. urs Unternehmensberatung Ralf Swa _ Beratung & Sparring Thedr Heuss Str. 36 _ Oldenburg _ fn

4 Beispiel: Am wird ein Berater-Werkvertrag über Umsatzsteuer geschlssen. Der Berater ist vm bis im Einsatz. Nach Ausarbeitung übergibt der Berater am die versprchene Leistung. Der Auftraggeber leistete am eine Abschlagszahlung in Höhe vn 50%. 19% Umsatzsteuer auf die gesamte Leistung (Übergabe am 15.1.): % = Was gilt für Teilleistungen im Baugewerbe? Teilleistungen im Baugewerbe sind möglich, sfern wirtschaftlich abgrenzbare Teile gegen gesndertes Entgelt vereinbart sind und die Vertragspartner die Aufspaltung in wirtschaftlicher, rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht wllen und s auch verfahren. Vraussetzungen sind: a) wirtschaftliche Teilbarkeit, b) gesnderte Abnahme, c) gesnderte Vereinbarung, d) gesnderte Abrechnung. Welcher Umsatzsteuersatz gilt bei wiederkehrenden Lieferungen? Wiederkehrende Lieferungen sind beispielsweise Orders in Kntingenten (10 Paletten Kpierpapier, Etiketten, CD-Rhlinge ), die über einen Zeitraum (z.b. 1 Jahr) abgerufen werden. Bei wiederkehrenden Lieferungen gilt der Tag jeder einzelnen Lieferung. Es ist jeweils derjenige Umsatzsteuersatz anzuwenden, der am Tag der einzelnen Lieferung gilt. Beispiel: Am wird ein Vertrag über die Lieferung vn CD-Rhlingen per Abruf im Zeitraum bis geschlssen. Abrufe und Lieferungen erflgen zu jeweils Stück in jeder Mnatsmitte des Vertragszeitraums. Für die 6 Lieferungen in 2006 sind jeweils 16% Umsatzsteuer, für die 6 Lieferungen in 2007 jeweils 19% Umsatzsteuer zu berechnen. Welcher Umsatzsteuersatz gilt bei wiederkehren Leistungen? Wiederkehrende Leistungen sind beispielsweise Miete, Leasing und Wartung, die befristet der unbefristet vereinbart sein können. Bei wiederkehrenden Leistungen gilt jeweils der Tag, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet. Werden Dauerleistungen nicht für den gesamten Vertragszeitraum, sndern für kürzere Abschnitte abgerechnet, liegen Teilleistungen vr. Vereinbarungen über kürzere Abrechnungszeiträume sind umsatzsteuerrechtlich als Teilleistungen anzuerkennen. Dafür genügt generell schn die Nennung des kürzeren Abrechnungszeitraums in der Rechnung. urs Unternehmensberatung Ralf Swa _ Beratung & Sparring Thedr Heuss Str. 36 _ Oldenburg _ fn

5 Beispiel 1: Am wird ein unbefristeter Miet-Vertrag über Bürraum ab geschlssen. Für die 6 Mieten in 2006 sind jeweils 16% Umsatzsteuer, für die flgenden ab 2007 jeweils 19% Umsatzsteuer zu berechnen. Beispiel 2: Am wird ein unbefristeter Wartungs-Vertrag für Sftware geschlssen. Vereinbart ist eine im Vraus zu entrichtende jährliche Wartungsgebühr in Höhe vn 100. Bleibt der Zeitraum unverändert, sind hier für den gesamten Zeitraum 19% Umsatzsteuer zu berechnen. Weil die Gesetzesänderung nch nicht verabschiedet wrden ist, darf der neue Umsatzsteuersatz aber nch nicht fakturiert werden. Letztlich wird im Februar/März 2006 eine Rechnung mit 16% Umsatzsteuer ausgestellt, die spätestens ab Januar 2007 (frühestens ab Verabschiedung der Gesetzesänderung) anteilig zu berichtigen ist (in diesem Beispiel wären 0,50 als Umsatzsteuer nachträglich zu berechnen). Alternativ zu Vrstehendem kann der Abrechnungszeitraum jedch auch geändert werden. Für dieses Beispiel bietet sich natürlich die dauerhafte Änderung des Abrechnungszeitraums auf das Kalenderjahr an. Erflgt dies, wird für den Zeitraum bis der alte Umsatzsteuersatz (16%) angewendet. Ab 2007 flgten, jeweils für das Kalenderjahr, Abrechnungen mit den neuen Umsatzsteuersätzen. urs Unternehmensberatung Ralf Swa _ Beratung & Sparring Thedr Heuss Str. 36 _ Oldenburg _ fn

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