Merkblatt zur Förderung durch die DAA-Stiftung Bildung und Beruf im Rahmen der Konzernbetriebsvereinbarung. Weiterbildung. Stand:

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1 Merkblatt zur Förderung durch die DAA-Stiftung Bildung und Beruf im Rahmen der Knzernbetriebsvereinbarung zur berufsbegleitenden Weiterbildung. Stand: Das vrliegende Merkblatt basiert auf der zwischen dem Vrstand und Knzernbetriebsrat der DAA-Stiftung Bildung und Beruf geschlssenen Knzernbetriebsvereinbarung zur berufsbegleitenden Weiterbildung vm Beide Parteien stimmen darin überein, dass der berufsbegleitenden Weiterbildung der Arbeitnehmer 1 im Stiftungsverbund grße Bedeutung zukmmt und diese im Interesse aller Beteiligten liegt. Durch ihre Förderung sllen zusätzliche Anreize geschaffen werden, individuelle Qualifikatinen zu erweitern, um auch hierdurch zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit vn Unternehmen und Betrieben swie der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer beizutragen. In diesem Merkblatt haben wir für Sie die wichtigsten Infrmatinen hinsichtlich der Antragstellung und den Förderbedingungen (1.) swie zur Antragsprüfung, zum Förderablauf und zu den Mitwirkungspflichten (2.) zusammengetragen. Bei weiterführenden Fragen steht Ihnen der Kllege Dr. Till Werkmeister gern zur Verfügung (Tel.: ; till.werkmeister@daa-stiftung.de). 1. Antragstellung und Förderbedingungen Grundlegende Bedingungen Die Förderung durch die DAA-Stiftung erflgt ausschließlich in Frm der (teilweisen) Refinanzierung der durch das jeweilige Stiftungsunternehmen tatsächlich gezahlten Weiterbildungsksten. Förderfähig sind in der Regel nur Kurs-/Seminar-/Studien- und Prüfungsgebühren. Nicht förderfähig sind Fahrt-, Material-, Verpflegungsder Übernachtungsksten. Es erflgt keine direkte Auszahlung an Mitarbeiter der Weiterbildungsträger. Eine Förderung kann nur im Rahmen des hierzu zur Verfügung stehenden Budgets erflgen. Förderanträge werden in der Reihenflge ihres Eingangs bei der DAA-Stiftung bearbeitet. Maßgeblich ist der Eingang des vllständig ausgefüllten Antrags einschließlich aller erfrderlichen Unterlagen und Nachweise. Sind die jeweilig zur Verfügung gestellten Finanzierungsmittel im laufenden Kalenderjahr ausgeschöpft, wird schriftlich angefragt, b und ggf. für welchen Zeitraum der Antrag aufrechterhalten werden sll. 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachfrmen verzichtet. Sämtliche Persnenbezeichnungen gelten für beiderlei Geschlecht. 1

2 Zwischen Mitarbeiter und Stiftungsunternehmen muss seit mindestens zwei Jahren ein szialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestehen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Das Anstellungsverhältnis darf weder befristet nch gekündigt sein. Eine Aufhebungsvereinbarung steht einer Kündigung gleich. Über das Förderprgramm kann daher keine als Abfindung versprchene Weiterbildung refinanziert werden. Das Förderprgramm erlaubt keine Refinanzierung vn Weiterbildungsksten für Hnrarkräfte swie sgenannte Teilnehmerbeschäftigte. Eine Antragsberechtigung besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der letzten zwei Jahre vr Beginn des Weiterbildungsvrhabens eine Förderung durch die DAA-Stiftung erhalten hat. Die Möglichkeit zur Nutzung zusätzlicher der alternativer öffentlicher Fördermittel (z.b. nach dem Aufstiegsfrtbildungsförderungsgesetz) und zur Gewährung vn Gebührennachlässen durch den Weiterbildungsträger (z.b. HFH-Rabatt für Mitarbeitende im Stiftungsverbund) muss vrab geprüft werden. Anträge müssen mindestens sechs Wchen vr Beginn der Weiterbildungsmaßnahme und in jedem Fall vr dem Abschluss eines Vertrages mit dem durchführenden Bildungsträger vllständig bei der DAA- Stiftung eingehen. Flgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen: Ein individuelles Mtivatinsschreiben des Arbeitnehmers, in dem der Nutzen der angestrebten Weiterbildung für die weitere berufliche Entwicklung erläutert swie ggf. die Wahl des Bildungsträgers begründet wird. Ein Nachweis über die vraussichtlich anfallenden förderfähigen Brutt- Gesamtksten der Maßnahme. Genereller terminlicher Ablauf der Weiterbildungsmaßnahme Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn er mit dem jeweils aktuellen Antragsfrmular gestellt wird. Die aktuelle Versin kann unter diesem Link abgerufen werden. Der Antrag muss vllständig ausgefüllt, vn Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterzeichnet und mit allen Anlagen versehen eingereicht werden. 2

3 Bedingungen hinsichtlich des Weiterbildungsanbieters Zunächst ist zu prüfen, b die entsprechende Weiterbildungsmaßnahme in zumutbarer Entfernung (maximal 100 km einfache Fahrtstrecke zum Dienstsitz der eigenen Whnrt) vm eigenen Arbeitgeber angebten wird. Ist dies der Fall, ist eine Förderung im Rahmen der Betriebsvereinbarung zur berufsbegleitenden Weiterbildung durch die DAA-Stiftung ausgeschlssen. Sfern die entsprechende Weiterbildungsmaßnahme im Prgramm der Zentralen Mitarbeiterfrtbildung enthalten ist der vn einem anderen Stiftungsunternehmen angebten wird, ist dieses Angebt vrrangig zu nutzen. Wird die entsprechende Bildungsmaßnahme nicht vn einem der Stiftungsunternehmen der im Rahmen der Zentralen Mitarbeiterfrtbildung angebten, s können auch Maßnahmen bei externen Weiterbildungsträgern gefördert werden. Hierbei muss es sich jedch um gemeinnützige der staatliche Bildungseinrichtungen handeln. Davn abweichend ist eine Förderung im Ausnahmefall möglich, wenn keine entsprechenden Angebte gemeinnütziger der staatlicher Träger in zumutbarer Entfernung vrhanden sind. Dies setzt eine ausführliche schriftliche Begründung vraus. Die entsprechenden Nachweise sind mit dem Förderantrag einzureichen. Bedingungen hinsichtlich der Weiterbildungsmaßnahme Bei der im Antrag genannten Weiterbildungsmaßnahme muss es sich um eine zeitlich befristete swie inhaltlich abgegrenzte und beschriebene berufliche Qualifizierung bei Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit handeln. Prmtinsvrhaben sind nicht förderfähig. Die Brutt-Gesamtksten der Weiterbildungsmaßnahme dürfen den Betrag vn 300 Eur nicht unterschreiten. Der maximale Zuschuss für die Weiterbildungsmaßnahme durch die DAA- Stiftung beträgt 300 Eur pr Mnat für Kurs-/Seminar-/Studiengebühren zzgl. etwaiger Prüfungsgebühren. Für Förderungen vn Weiterbildungsmaßnahmen bei externen Trägern durch die DAA-Stiftung beträgt die Förderhöchstdauer 18 Mnate und die maximale Fördersumme Eur zzgl. etwaiger Prüfungsgebühren. Für Förderungen vn Weiterbildungsmaßnahmen bei internen Trägern durch die DAA-Stiftung beträgt die Förderhöchstdauer 42 Mnate. 2 2 Übersteigen die förderfähigen Brutt-Gesamtksten der Weiterbildung den Betrag vn Eur, gilt eine in der Fördervereinbarung festgehaltene Rückzahlungspflicht. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich in diesem Fall, den Eur übersteigenden Teilbetrag an den Arbeitgeber zurückzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb vn zwölf Mnaten nach Beendigung der Frtbildung aus vm 3

4 2. Antragsprüfung, Förderablauf und Mitwirkungspflichten Die Antragstellung erflgt unter Rücksprache mit der zuständigen Geschäftsführung bzw. DAA-Zweigstellenleitung bezüglich der terminlichen Abstimmung swie der Prüfung des betrieblichen Interesses und weiterer relevanter Aspekte. Die Geschäftsführung (bzw. DAA- Zweigstellenleitung) dkumentiert durch Unterschrift auf dem Antragsfrmular ihre Zustimmung zu dem Weiterbildungsvrhaben. Bei der DAA-Stiftung eingehende Anträge werden ihrem zeitlichen Eingang nach bearbeitet. Ergibt die Prüfung des Antrages, dass die Weiterbildungsmaßnahme gefördert werden kann, fertigt die DAA-Stiftung die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schließende Vereinbarung zur berufsbegleitenden Weiterbildung in dreifacher Ausführung aus (je ein Exemplar für DAA- Stiftung, Arbeitnehmer und Arbeitgeber) und übersendet diese mit der Nachricht über die beabsichtigte Förderung an die Dienstanschrift des Arbeitnehmers. Alle Exemplare der Vereinbarung müssen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegengezeichnet und mitsamt der entsprechenden Vereinbarung mit dem Bildungsträger über die zu fördernde Maßnahme (Kurs- bzw. Studienvertrag und ggf. Anmeldebestätigung) an die DAA-Stiftung zurückgesandt werden. Nach Eingang dieser Unterlagen erteilt die DAA-Stiftung ihre Finanzierungszusage an den Arbeitgeber. Im Falle einer Ablehnung werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber benachrichtigt. Hierbei werden auch die Gründe für die Ablehnung mitgeteilt. Rechnungen des Bildungsträgers und ggf. Zahlpläne sind auf den Arbeitgeber auszustellen und müssen diesem zur rechtzeitigen Begleichung vrliegen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, an der Bildungsmaßnahme und den vrgesehenen Leistungskntrllen regelmäßig teilzunehmen und dem Arbeitgeber dies auf Verlangen nachzuweisen (Vrlegen vn Teilnahme- bzw. Studienbescheinigungen). 3 Bei Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme lässt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich entsprechende Nachweise zukmmen. Sllte ein Vertrag mit dem durchführenden Bildungsträger nicht zustande kmmen bzw. die beabsichtigte Frtbildungsmaßnahme nicht durchgeführt werden, sind DAA-Stiftung und Arbeitgeber hierüber zu infrmieren. Die Fördervereinbarung verliert in diesem Fall ihre Gültigkeit. Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen beendet wird. Für jeden vllen Beschäftigungsmnat nach Beendigung der Frtbildung vermindert sich der Rückzahlungsbetrag um ein Zwölftel. 3 Bei Bildungsmaßnahmen, welche den Zeitraum vn zwölf Mnaten überschreiten, sind Teilnahmeund Studienbescheinigungen nach jeweils zwölf Mnaten unaufgefrdert vrzulegen. 4

5 Im Falle einer Unterbrechung der Weiterbildungsmaßnahme sind Geförderte zur rechtzeitigen Infrmatin an den Arbeitgeber unter Nennung vn Gründen (z.b. einer Beurlaubung wg. Schwangerschaft), Vrlage entsprechender Nachweise (z.b. Bestätigungsschreiben des Weiterbildungsträgers, geänderter Zahlplan) und Angabe des vraussichtlichen Wiederaufnahmetermins verpflichtet. Die Förderung wird während der Unterbrechung aus- und mit Wiederaufnahme der Weiterbildung frtgesetzt. Bei Abbruch der Weiterbildungsmaßnahme ist der Arbeitnehmer zur umgehenden Infrmatin an den Arbeitgeber unter Einreichung entsprechender Nachweise (z.b. Kündigungsbestätigung, Abschlussrechnung) verpflichtet. Die Förderung wird mit Ablauf der Zahlungsverpflichtung eingestellt. Die Fördervereinbarung endet mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ausnahme einer slchen aus betriebsbedingten Gründen für eine maximale Dauer vn zwölf Mnaten nach Arbeitsvertragsende. 5

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