Fördergrundsätze für Letztempfänger im Programm Gemeinsam starten Fit für die Schule

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1 9 qqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqqq Fassung vm Fördergrundsätze für Letztempfänger im Prgramm Gemeinsam starten Fit für die Schule Förderjahr Zielgruppe und Förderziele Viele geflüchtete Kinder und Jugendliche sehen sich nach ihrer Ankunft an ihrem Zufluchtsrt mit einer neuen Lebenssituatin knfrntiert, in der sie zunächst nur sehr eingeschränkten Zugang zu Bildung und Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe haben. Das betrifft besnders geflüchtete Kinder und Jugendliche, die auf einen Schulplatz warten, und die zum Grßteil in Nt- der Gemeinschaftsunterkünften leben. Das Vrhaben Gemeinsam starten Fit für die Schule der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) richtet sich in erster Linie an diese Zielgruppe und behält dabei das langfristige Ziel im Blick, alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen gemeinsam mit den schn lange in Berlin lebenden Kindern und Jugendlichen in den Berliner Schulen zu beschulen. Darüber hinaus richtet es sich auch an geflüchtete Kinder und Jugendliche, die bereits eine Willkmmensklasse der eine Regelklasse besuchen, jedch weiterhin Sprachförderbedarf haben, und an Jugendliche im Alter vn 16 bis 27 Jahren, die auf ein Angebt zur Berufsbildung warten. Die Art der Unterkunft entscheidet nicht über die Zugehörigkeit zur Zielgruppe. Prirität haben geflüchtete Kinder und Jugendliche hne Schulplatz. Nur wenn nch genügend Plätze vrhanden sind, können diese an Jugendliche im Alter vn 16 bis 27 Jahren, die auf ein Angebt zur Berufsbildung wartender an Kinder und Jugendliche mit Sprachförderbedarf in den Ferien der am Nachmittag vergeben werden. Der familiäre Hintergrund ist häufig mitentscheidend für den Bildungs- und Integratinserflg. Die Familienangehörigen der am Prgramm teilnehmenden Kinder und Jugendlichen werden einbezgen und ihre Erziehungs- und Bildungskmpetenz durch entsprechende Angebte gestärkt. Seite 1

2 Im Mittelpunkt vn Gemeinsam starten Fit für die Schule steht die sprachliche Förderung in der Verkehrssprache Deutsch. Weiterhin sll das Selbstknzept der geflüchteten Kinder und Jugendlichen gestärkt werden. Dies kann zum Beispiel mithilfe vn Stadterkundungen, Begegnungen mit schn lange in Berlin lebenden Kindern und Jugendlichen swie sprtlichen, kulturellen und berufsschulvrbereitenden Aktivitäten geschehen. Trägerin des Vrhabens ist die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS). Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin hat der DKJS für dieses Vrhaben Fördermittel bereitgestellt, die an die am Prgramm teilnehmenden Träger (sg. Letztempfänger) weitergeleitet werden. Die Förderung der Letztempfänger bezieht sich auf die Durchführung vn Lerngruppen, an denen die Kinder und Jugendlichen teilnehmen. 2 Letztempfänger und Zweckbindung 2.1 Allgemeine Vraussetzungen Die zweckbestimmte Ausreichung der Mittel erflgt in der Regel an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach 75 SGB VIII. In begründeten Fällen können andere gemeinnützige Institutinen in Betracht kmmen, wenn diese bereits über Erfahrungen bei der Durchführung eines vergleichbaren Bildungsangebtes verfügen. Die Träger verfügen zusammen mit ihren Kperatinspartnern mindestens über Erfahrung in der Sprachförderung swie in der Arbeit mit Geflüchteten der Migrantinnen. Besnders berücksichtigt werden Träger, die bereits Teil des Berliner Ferienschulnetzwerkes sind der Erfahrungen im Umgang mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen besitzen. Eine wertschätzende und selbstreflexive Haltung des Trägers zum Thema Vielfalt swie die gezielte Kperatin mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren in den Unterkünften und bei den Behörden werden vrausgesetzt. 2.2 Knzeptinelle Vraussetzungen Ziel des Vrhabens ist die Weiterentwicklung der Sprachkmpetenz swie die Stärkung des Selbstknzepts vn geflüchteten Kindern und Jugendlichen im Alter vn 6 bis 27 Jahren. Der Träger frmuliert in einem Knzept, das für die bei ihm durchgeführten Gemeinsam starten Fit für die Schule - Lerngruppen flgende ziegruppenrientierte Inhalt knkretisiert: explizite und implizite sprachliche Förderung und ggf. Alphabetisierung (Didaktik und Methdik) Seite 2

3 Integratin und Teilhabe durch Bewegungsangebte, Angebte kultureller Bildung, Angebte der Berufsschulvrbereitung, Begegnungen mit schn lange in Berlin lebenden Kindern und Jugendlichen, Stadterkundungen Partizipatin der geflüchteten Kinder und Jugendlichen und ihrer Familienangehörigen Persnalplanung Zeitplanung Raumknzept Kperatin mit den Betreibern der Nt- und Gemeinschaftsunterkünfte 3 Auswahl Der Letztempfänger reicht das ausgefüllte Antragsfrmular im Original bei der DKJS ein. Die Auswahltermine werden Anfang 2017 bekannt gegeben. Die Auswahl erflgt auf der Grundlage der nach 2.2 eingereichten Knzepte unter Berücksichtigung der aktuellen Zahlen zu den schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen hne Schulplatz. Mit den ausgewählten Trägern schließt die DKJS Weiterleitungsverträge, in denen die Höhe der jeweiligen Förderung swie die Pflichten bzgl. der Bewirtschaftung der erhaltenen Fördermittel geregelt werden. 4 Durchführung der Lerngruppen 4.1 Zeitraum Lerngruppen können im Zeitraum zwischen dem und dem durchgeführt werden. 4.2 Ort Die Lerngruppen finden bevrzugt in den Räumen des Letztempfängers statt. Der Letztempfänger rganisiert den Transprt vn den Unterkünften zu den Lerngruppen. Wenn keine geeigneten Räume zur Verfügung stehen, können die Lerngruppen auch in den Unterkünften stattfinden. 4.3 Umfang Eine Lerngruppe besteht aus 12 bis 15 Kindern und Jugendlichen. Die Teilnahme ist freiwillig und kstenls, nach Anmeldung aber verbindlich. Die verbindliche Teilnahme ist vr Beginn in geeigneter Seite 3

4 Frm mit den Eltern, Familienangehörigen, Persnensrgeberechtigten der mit den zuständigen Szialarbeiterinnen und Szialarbeitern bzw. dem Vrmund abzustimmen. Wird die Gruppengröße durch nicht vrab angemeldete Kinder und Jugendliche überschritten, kann nach Zustimmung der DKJS eine weitere Gruppe gebildet werden. Eine Lerngruppe darf erst starten, wenn sie zu Beginn jeder Wche 12 bis 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat bzw. wenn sich 12 bis 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer für diese Wche angemeldet haben. Sinkt die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Lerngruppe auf unter 12 (z.b. inflge vn Fluktuatin durch Wegzug), meldet der Träger freie Plätze unverzüglich an die kperierende Unterkunft und an die DKJS und unternimmt alles Ntwendige für eine umgehende Aufstckung der Lerngruppe. Wenn es ihm nicht gelingt, mindestens 12 Plätze zu besetzen, dkumentiert der Träger die Gründe hierfür und seine diesbezügliche Kmmunikatin. Diese Dkumentatin ist für Prüfzwecke vrzuhalten. Eine Lerngruppe umfasst täglich vier Stunden verlässliche Förderung und Betreuung. Davn findet explizite sprachliche Förderung in wirkungsvllen Lernsettings im Umfang vn 90 Minuten täglich der 450 Minuten pr Lernwche statt. Alltagsintegrierte implizite Sprachförderung, wie zum Beispiel sprachförderliche Angebte der kulturellen Bildung, der Berufsschulvrbereitung, swie Bewegungsund Sprtangebte ergänzen die expliziten Sprachförderangebte. Ergänzend zu den Lerngruppen können die Träger Zusatzmdule der kulturellen Bildung, des Sprts der der plitischen Bildung durchführen. Ein Zusatzmdul umfasst zweimal 90 Minuten und darf pr Lerngruppe und Wche höchstens einmal beantragt werden. Die Lerngruppen können vm Letztempfänger frtlaufend mit wechselnden Teilnehmenden angebten werden. Eine Verweildauer der Kinder und Jugendlichen in den Lerngruppen vn vier bis sechs Wchen wird angestrebt. In der Regel bleiben die Kinder bis zur Zuweisung eines Schulplatzes. Abweichend hiervn kann für die Ferien die Dauer der Teilnahme vereinbart werden. Für die Verpflegung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Dauer der Lerngruppen sind die Betreiber der Unterkünfte zuständig. Dem Letztempfänger bliegen flgende verbindliche Aufgaben: Gewinnung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Infrmatinsveranstaltung für Eltern, Persnensrgeberechtigte und Teilnehmende Seite 4

5 Durchführung der Gemeinsam starten Fit für die Schule - Lerngruppen Bereitstellung vn geeigneten Räumen swie der Lehr- und Lernmittel ggf. Transfer vn den Unterkünften zu den Räumlichkeiten des Trägers Dkumentatin der Teilnahme der Kinder und Jugendlichen auf dem vn der DKJS vrgegebenen Frmular ggf. Ergänzung der Listen der Teilnehmenden durch Eigenerklärung, wie versucht wurde, die Anzahl der Teilnehmenden auf mindestens 12 aufzustcken Kperatin mit den Betreibern der Nt- und Gemeinschaftsunterkünften (ggf. schriftliche) Absprache mit den Betreibern Unterkünfte über das gemeinsame Verfahren, wie die Kinder und Jugendlichen in die Lerngruppen vermittelt werden Kperatin mit den relevanten Akteuren im Umfeld der Unterkünfte Kperatin mit der DKJS im Hinblick auf Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsarbeit Teilnahme an Vernetzungstreffen mit anderen Trägern 4.4 Mittelabruf Die Auszahlung der Mittel erflgt erst, wenn der DKJS ein unterzeichnetes Exemplar des Weiterleitungsvertrages swie der ausgefüllte und unterzeichnete Vrdruck zum Mittelabruf vrliegen. Zusammen mit dem ersten Mittelabruf ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit des Letztempfängers (Freistellungsbescheid des Finanzamtes) einzureichen. 4.5 Verwendungsnachweis Der Letztempfänger legt der DKJS spätestens vier Wchen nach Ende des Bewilligungszeitraumes einen Verwendungsnachweis vr. Endet der Bewilligungszeitraum am muss der Verwendungsnachweis bis zum eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis besteht aus: - einem Sachbericht, der eine Dkumentatin der unter 4.3 benannten Aufgaben enthält (Vrlage in elektrnischer Fassung als Wrd-Dkument) - Teilnehmerliste: Die vn der DKJS vrgegebene Teilnehmerliste ist namentlich zu führen und die Anwesenheit durch Unterschrift bzw. Kürzel durch die Kinder und Jugendlichen selbst zu bestätigen. Kann das Kind der der Jugendliche selbst keine Unterschrift leisten, ist der Anwesenheitsnachweis durch eine persnensrgeberechtigte Persn zu erbringen. Seite 5

6 Die Vrlagen der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung sind vn den Letztempfängern verpflichtend zu verwenden. Infrmatinen zur Verwendung der Vrlagen können beim DKJS-Team eingehlt werden. 4.6 Persnaleinsatz Der Letztempfänger setzt nachweislich qualifiziertes Persnal ein, das über die persönliche und fachliche Eignung zur Durchführung der pädaggischen Angebte verfügt. Alle in den Lerngruppen tätigen Lehrenden haben ein erweitertes Führungszeugnis vrgelegt. Es wird erwartet, dass Sprachlehrpersnal mit Praxiserfahrung und/der Weiterbildung im Bereich Deutsch als Zweit- der Fremdsprache eingebunden wird. Der Träger verfügt idealerweise über mehrsprachiges Persnal, das mit den Teilnehmenden und ihren Familienangehörigen kmmunizieren kann. Die DKJS unterstützt die Letztempfänger durch Beratungsangebte und Frtbildungsveranstaltungen für das eingesetzte Persnal. 5 Finanzierung Die Fördermittel sind für Persnal- und Sachksten zur Durchführung der Lerngruppen zu verwenden. Pr Lernwche und Lerngruppe erhält der Letztempfänger 2.200,00 Eur. Dieser Festbetrag kann nicht erhöht werden. Die Förderung beginnt, wenn eine Lerngruppe zu Beginn jeder Lernwche mit Teilnehmenden startet bzw. wenn Anmeldungen vrliegen. Wenn sich die Anzahl der Teilnehmenden aus Gründen, die der Träger nicht zu vertreten hat, auf weniger als 12 reduziert und der Träger seinen Pflichten bzgl. der Aufstckung freier Plätze nachweislich nachgekmmen ist (s.. 4.3), s erhält er die Förderung für diese Lernwche trtzdem in vller Höhe, sfern sie im Durchschnitt mindestens sechs Teilnehmende pr Tag hatte. Ebenfalls förderfähig sind Lerngruppen, die am ersten Tag mit mindestens 12 Teilnehmenden starten, aber den Tagesdurchschnitt vn 6 Teilnehmenden nicht erreichen, sfern der Träger die Gründe nicht zu vertreten hat und seinen Pflichten bzgl. der Aufstckung nachweislich nachgekmmen ist. Liegen diese Vraussetzungen nicht vr, sind die Ausgaben des Letztempfängers für die gesamte Wche nicht förderfähig. Die Förderung wird in vller Höhe für die betreffende Lernwche und gruppe zurückgefrdert. Seite 6

7 Für die Durchführung eines Zusatzmduls (= 2 mal 90 Minuten) erhält der Träger eine pauschale Förderung vn 170,00 Eur pr Mdul. Vraussetzung ist die Teilnahme vn mindestens sechs Teilnehmenden, anderenfalls ist die Förderung zurückzuzahlen. Seite 7

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