Richtlinie des Lahn-Dill-Kreises zur Förderung des Sports

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1 Richtlinie des Lahn-Dill-Kreises zur Förderung des Sprts Präambel Der Lahn-Dill-Kreis misst dem Sprt eine hhe gesellschaftsplitische Bedeutung zu. Die planvlle und gezielte Sprtförderung sll der Bevölkerung des Lahn-Dill-Kreises den Anreiz zu aktiver, sprtlicher, spielerischer und bewegungsbetnter Betätigung geben. Einen besnderen Schwerpunkt bildet die Förderung des Jugendsprtes mit dem Ziel, durch Angebte regelmäßiger sprtlicher Aktivitäten und Trainingsmöglichkeiten die Jugendlichen in deren Persönlichkeitsentwicklung unter gesundheitlichen und szialen Aspekten zu unterstützen. Zur Förderung des Sprts stellt der Lahn-Dill-Kreis jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Arbeit der im Kreisgebiet ansässigen Sprtvereine und Sprtverbände fördert er durch die Überlassung seiner Turn- und Sprthallen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb. Diese werden nach Maßgabe gesnderter Richtlinien grundsätzlich unentgeltlich bereitgestellt. Um die sachgerechte Verteilung der im Kreistag bereitgestellten finanziellen Haushaltsmittel sicherzustellen, beschließt der Kreisausschuss nachflgende Richtlinie zur Förderung des Sprts im Lahn-Dill-Kreis: 1. Grundsätze Die Höhe des jährlich für die Sprtförderung zur Verfügung stehenden finanziellen Budget wird durch den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises mit dem Haushaltsplan festgelegt. Die Zuwendungen im Rahmen der Sprtförderung sind eine freiwillige Leistung des Kreises, die nur auf Antrag gewährt werden können; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Antragsteller sllen alle Möglichkeiten der Selbsthilfe und bestehender snstiger Finanzierungsquellen wie Zuwendungen der Spenden Dritter ausschöpfen. Dazu gehört auch die Förderung nach dem Bundesteilhabegesetz. Über die Höhe einer Zuwendung im Einzelfall entscheidet der Kreisausschuss im Benehmen mit der Sprtkmmissin und in Abhängigkeit der für die Vereinsförderung insgesamt vm Kreistag zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

2 2 2. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Sprtvereine, die ihren Vereinssitz im Gebiet des Lahn-Dill-Kreises mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Wetzlar haben, die dem Landessprtbund Hessen angehören, die über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzverwaltung verfügen und die vn den Mitgliedern einen angemessenen szialverträglichen Mitgliedsbeitrag erheben. Dieser sll für Erwachsene grundsätzlich mindestens 2,50 betragen. Im Rahmen der Förderung des Jugendsprtes ist die Erhebung eines Beitrages für jugendliche Mitglieder nicht erfrderlich. Sprtfachverbände, die im Gebiet des Lahn-Dill-Kreises ein Leistungszentrum betreiben der maßgeblich unterstützen. der Sprtkreis Lahn-Dill. 3. Zuschüsse zu baulichen Maßnahmen an Sprtstätten 3.1. Allgemeine Bestimmungen Der Lahn-Dill-Kreis fördert den Neu-, Um- und Ausbau vn vereinseigenen Sprtstätten, sfern die nachflgenden Vraussetzungen vrliegen: Der Antragstellende muss Eigentümer der Pächter der Sprtstätte sein der über eine vergleichbare Nutzungsberechtigung verfügen; die Nutzungsdauer der Sprtstätte muss auf mindestens weitere 25 Jahre ausgerichtet sein; zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit den baulichen Maßnahmen nch nicht begnnen sein. Die Beauftragung vn Planungsleistungen ist unschädlich; die Standrtkmmune sll einen Zuschuss in mindestens gleicher Höhe wie der Lahn-Dill- Kreis gewähren; der Mitgliederanteil vn Kindern und Jugendlichen (Persnen bis einschließlich18 Jahre) muss bei mindestens 15 % der Mitglieder insgesamt liegen. Für die Sprtbereiche Schießen, Tauchen, Luft und Mtrsprt, Segeln, Surfen, Rudern swie Behinderten- und Gehörlsensprt gilt die Altersgrenze bis einschließlich 21 Jahren Antragsverfahren Anträge auf Zuwendungen sind entsprechend des Merkblattes des Lahn-Dill-Kreises rechtzeitig vr Beginn der Baumaßnahme an den Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises in der vm Lahn-Dill- Kreis vrgegebenen Frm zu stellen Dem Antrag sind beizufügen: Textliche Darstellung der geplanten baulichen Maßnahme, Planungsunterlagen, Kstenaufstellung und Finanzierungsplan Zuwendungshöhe Der Lahn-Dill-Kreis legt auf der Grundlage der Antragsunterlagen die zuwendungsfähigen Ksten fest. Berücksichtigt werden können grundsätzlich nur Materialksten, Lhnksten, sweit diese durch Drittbeauftragungen entstehen und snstige Sachksten.

3 3 Eigenleistungen können in Anlehnung an das Merkblatt des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sprt wie flgt berücksichtigt werden: Eigenleistung vn Vereinsmitglieder: 10 Eur pr Stunde; Eigenleistung vn Vereinsmitglieder unter Einsatz vn Kleingeräten (z.b. Fliesenschneidegerät, Schweißgerät, Schrägaufzug): 20 Eur pr Stunde; Eigenleistung vn Vereinsmitglieder unter Einsatz vn Grßgeräten (z.b. Lkw, Bagger, Krahn, Kmpressr): 40 Eur pr Stunde. Die vrgenannten Werte stellen Höchstbeträge dar. Eine Berücksichtigung vn Umsatzsteuer auf Eigenleistungen erflgt nicht. Die Zuwendung kann bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ksten betragen, maximal jedch Liegen die Gesamtksten einer Maßnahme nach dem Finanzierungsplan unter 7.500, wird keine Zuwendung gewährt (Bagatellgrenze) Abwicklung der finanziellen Zuwendung Der Antragsteller kann die bewilligte Zuwendung in Abschlägen entsprechend des Baufrtschritts abrufen, maximal jedch 90 % der bewilligten Zuwendung. Dem Abruf sind die erfrderlichen Nachweise über den Baufrtschritt beizufügen. Die verbleibenden 10 % werden nach Prüfung und Feststellung der Ordnungsgemäßheit des einzureichenden Verwendungsnachweises ausgezahlt. Für den Abruf kann der Lahn-Dill-Kreis ein Frmularverfahren vrsehen Verwendungsnachweis Der Antragsteller hat innerhalb vn 6 Mnaten nach Abschluss der Baumaßnahme einen schriftlichen Verwendungsnachweis einzureichen. Dieser besteht aus: Sachbericht Zusammenstellung der Ksten mit Belegen Bestätigung der Standrtkmmune über die Fertigstellung der Baumaßnahme. Der Lahn-Dill-Kreis ist berechtigt, weitere Unterlagen anzufrdern. Er hat das Recht, die Abrechnung durch Einsicht in die das Bauvrhaben betreffenden Geschäftsunterlagen durch die für die Revisin zuständige Abteilung zu prüfen. 4. Snstige Fördermaßnahmen 4.1 Zuschüsse zur Durchführung des Jugendsprts Die Förderung des Jugendsprtes erflgt durch einen festen Zuschussbetrag für jedes bei einem Sprtverein als Mitglied registrierte Kind/Jugendlichen. Der Zuschussbetrag sll ca. 5 pr Kind/Jugendlichen und Jahr betragen. Antragsberechtigt sind die in Ziffer 2 genannten Sprtvereine, die die nachflgenden Vraussetzungen erfüllen: Dem Landessprtbund Hessen sind mindestens 5 Kinder/Jugendliche zum des laufenden Jahres, für welches die Zuwendung gewährt werden sll, gemeldet; die Altersgrenze der zu berücksichtigende Kinder/Jugendliche beträgt 21 Jahre für die Fachbereiche Schießen, Tauchen, Luft- und Mtrsprt, Segeln, Surfen, Rudern swie Behinderten-/Gehörlsensprt, im Übrigen 18 Jahre; der Antragsteller betreibt eine aktive und regelmäßige Jugendarbeit im Sprtbereich.

4 4 Der Antrag muss spätestens bis zum eines Kalenderjahres über die Online- Vereinsverwaltung des Lahn-Dill-Kreises eingereicht werden. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. 4.2 Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener Turn- und Sprthallen Der Lahn-Dill-Kreis gewährt den in Ziffer 2 genannten Sprtvereinen, die eine eigene Sprtund/der Turnhalle unterhalten, einen Zuschuss zu den laufenden Unterhaltungsksten. Die Höhe der jährlichen Zuwendung richtet sich nach der Größe der sprtlich nutzbaren Fläche, als Richtgröße gilt ein Betrag vn 7,50 pr m². 4.3 Zuschüsse in besnderen Ntlagen Der Lahn-Dill-Kreis kann Sprtvereinen, die in eine schwierige finanzielle Situatin geraten, einen finanziellen Zuschuss mit dem Ziel, die Sicherstellung des Sprtbetriebes zu ermöglichen, gewähren. Der Antrag kann ist schriftlich unter Darlegung der besnderen Situatin unter Beifügung entsprechender Nachweise zu stellen. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal Sweit im Einzelfall eine knkrete Maßnahme zur Aufrechterhaltung des Sprtbetriebes erfrderlich ist, die als Gesamtksten den Betrag vn nicht überschreitet, wird keine Zuwendung gewährt. 4.4 Zuschüsse zur Förderung des Leistungssprts Für die Förderung der Aus- und Weiterbildung besnderes talentierter Sprtlerinnen und Sprtlern in Leistungszentren anerkannter Sprtfachverbände, die im Lahn-Dill-Kreis ein Leistungszentrum im Sinne der Ziffer 2 betreiben, gewährt der Lahn-Dill-Kreis finanzielle Zuschüsse. Antragsberechtigt sind die Sprtfachverbände für das Leistungszentrum, welches im Lahn-Dill- Kreis betrieben wird. Sweit eine Kperatin eines Sprtfachverbandes mit einem Sprtverein besteht, kann mit Zustimmung des Sprtfachverbandes auch der Sprtverein den Antrag stellen. Der Antrag muss bis zum eines jeden Kalenderjahres für das laufende Jahr gestellt werden. Dem Antrag ist beizufügen: detaillierter Finanzierungsplan über alle den Träger durch den Betrieb des Leistungszentrums entstehenden Ein- und Ausgaben für das Zuwendungsjahr; das Knzept, welches die Erfüllung der als Anlage 1 beigefügten Kriterien für Leistungszentren darlegt. Der Zuschuss wird in der Regel im 4. Quartal eines Kalenderjahres ausgezahlt. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, bis zum des auf das Bewilligungsjahr flgenden Kalenderjahres die rdnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis ist vn dem jeweiligen Sprtfachverband einzureichen, auch sweit der Antrag im Einvernehmen vn einem Sprtverein gestellt wurde. 4.5 Einzelförderung bei Meisterschaften Der Lahn-Dill-Kreis fördert auf Antrag eines Sprtvereins nach Ziffer 2 die Teilnahme vn jugendlichen Sprtlerinnen und Sprtlern an ffiziellen deutschen der internatinalen Meisterschaften

5 5 (Bestenkämpfe) durch Gewährung eines Zuschusses für zum Erreichen des Wettkampfrtes anfallende Fahrtksten. Die Förderung wird für Teilnehmer gewährt, die am Ende des letzten Wettkampftages nicht älter als 21 Jahre in den Sprtarten Schießen, Tauchen, Luft- und Mtrsprt, Segeln, Surfen, Ringen swie Behinderten-/Gehörlsensprt aufgeführten Sprtarten, im Übrigen nicht älter als 18 Jahre sind. Der Zuschuss beträgt maximal 1/3 der entstehenden Fahrtksten. Die entstehenden Fahrtksten sind nachzuweisen Zuschüsse an snstige Einrichtungen Der Lahn-Dill-Kreis kann dem Sprtkreis Lahn-Dill der anderen Einrichtungen, die sich für die Sprtförderung einsetzen, insbesndere für die Arbeit der Versehrtensprtgemeinschaften, Zuschüsse gewähren. Die Einzelheiten legt der Kreisausschuss fest, sweit unter Berücksichtigung der vrrangigen Förderziele nach Ziffer 3 und 4.1 bis 4.5 Haushaltsmittel verfügbar sind. 5. Ehrungen, überörtliche Veranstaltungen, Sprtabzeichenwettbewerb 5.1 Jubiläumsgaben Sprtvereine im Sinne der Ziffer 2 erhalten auf Antrag flgende Jubiläumsgaben: 50. Gründungsfest 50, Gründungsfest 75, Gründungsfest 100, Gründungsfest 125, Gründungsfest 150, Gründungsfest 175, Gründungsfest 200,00 Für Vereine deren Anteil an Jugendlichen im Sinne der Ziff. 4.5 Abs. 2 mindestens 15 % beträgt, erhöht sich der Zuschuss um 30 %. 5.2 Überörtliche Veranstaltungen Für Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung können Ehrenpreise (Geld- der Sachgeschenke) zur Verfügung gestellt werden. 5.3 Sprtabzeichenwettbewerb Zur Förderung des Erwerbs vn Sprtabzeichen kann der Lahn-Dill-Kreis als Anreiz Geldprämien bereitstellen. 5.4 Ehrung vn Sprtlern Herausragende sprtliche Leistungen vn Einzelsprtlerinnen/-sprtlern und Mannschaften swie besndere Verdienste vn Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern im Sprt würdigt der Lahn-Dill- Kreis, in Abstimmung mit dem Sprtkreis Lahn-Dill, in geeigneter Frm.

6 6 6. Schlussbestimmungen 6.1 Verwendungsnachweise und Prüfungsrechte Über die nach dieser Richtlinie gewährten Zuschüsse hat der jeweilige Antragssteller rdnungsgemäße Verwendungsnachweise nach Maßgabe der jeweils festgelegten Bestimmungen zu führen. Der Lahn-Dill-Kreis kann die rdnungsgemäße Verwendung der Haushaltsmittel nachprüfen und weitere Belege anfrdern. Bei Bedarf kann er Einsicht in die die Zuwendungen betreffenden Geschäftsunterlagen nehmen. Er bedient sich hierzu seiner der für die Revisin zuständigen Abteilung Diese Richtlinien gelten mit Wirkung ab 01. Januar 2018 und ersetzen die Richtlinien vm 01. Januar 1997.

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