Projektauswahlkriterien

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1 Prjektauswahlkriterien für das ESF-Prgramm "rückenwind - Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Szialwirtschaft Die Umsetzung erflgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Sziales Priritätsachse Investitinsprirität ID der spezifischen Ziele Spezifisches Ziele Beitrag zur Erreichung spezifischer Ziele des OP Ergebnisindikatren zu der Investitinsprirität Beitrag zur Erreichung der Querschnittsziele des OP A: Förderung nachhaltiger und hchwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mbilität der Arbeitskräfte Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel A3 Aktivierung und Sicherung des Fachkräfteangebts und Steigerung der Anpassungsfähigkeiten, Wettbewerbsfähigkeit swie der Innvatinskraft in KMU an den Wandel Integrierte Vrhaben im Hinblick auf die Persnalentwicklung zur Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten und die Organisatinsentwicklung in gemeinnützigen Einrichtungen und Verbänden zur Verbesserung der Demgrafie-Festigkeit. hne Das Prgramm trägt zu Verbesserungen in flgenden Bereichen bei: Gleichstellung vn beschäftigten Frauen und Männern bei der Persnal- und Organisatinsentwicklung in den teilnehmenden Unternehmen der Szialwirtschaft; Nichtdiskriminierung vn Beschäftigten mit Migratinshintergrund bei der Durchführung der Prjekte in den teilnehmenden Unternehmen der Szialwirtschaft; Die durchgeführten Maßnahmen tragen zur nachhaltigen - 2 -

2 - 2 - Entwicklung der teilnehmenden Unternehmen bei und wirken sich durch den Transfer der Prjektergebnisse auf die verbesserte Ausgangspsitin im Wettbewerb um Fachund Führungskräfte in gemeinnützigen Einrichtungen, Diensten, Verbänden und Unternehmen der Szialwirtschaft aus. Bei der Planung, Durchführung und Begleitung der Maßnahmen sind Auswirkungen auf die Querschnittsziele Gleichstellung vn Frauen und Männern zur Nichtdiskriminierung swie zur Nachhaltigen Entwicklung aktiv zu berücksichtigen. Förderrichtlinie Fördergegenstand Die Förderrichtlinie trat am nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Im Rahmen dieser Richtlinie können integrierte Vrhaben zur Persnal- und Organisatinsentwicklung in der Szialwirtschaft in flgenden Bereichen gefördert werden: A. Persnalentwicklung zur Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit: lebensphasenrientierte Persnalentwicklung berufsbegleitende Qualifizierung, Beratung und Caching Maßnahmen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit insbesndere älterer Beschäftigter Einstiegs- und Anpassungsqualifizierungen Persnalgewinnung: Kampagnen zur Nachwuchsgewinnung, Begleitung und Perspektiventwicklung vn an der Szialwirtschaft interessierten Persnen Persnalentwicklung im Szialraum B. Organisatinsentwicklung zur Verbesserung der Demgrafie-Festigkeit szialwirtschaftlicher Unternehmen: gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen Vereinbarkeit vn Familie und Beruf Erhöhung des Anteils vn Frauen in Führungspsitinen - 3 -

3 - 3 - Begleitung vn Quer- und Wiedereinsteiger/innen Führung und Unternehmenskultur Entwicklung vn lebensphasenrientierten Arbeitszeitmdellen Diversity Management und Förderung der Inklusinsfähigkeit Förderung der Innvatinsfähigkeit (auch im Hinblick auf reginale Abstimmungsprzesse) Der Prjektantrag muss Bestandteile aus beiden Teilbereichen (A und B) beinhalten, um einen integrierten und nachhaltigen Ansatz des Prjektvrhabens sicherzustellen. Hierzu sllen die Wahl der Kmbinatin der Teilbereiche und deren strukturelle Beiträge zur Fachkräftesicherung und Demgrafie-Festigkeit in der Szialwirtschaft erläutert werden. Die Vrhaben sllen bestimmte Zielwerte hinsichtlich Anzahl der Teilnehmenden, Output und Ergebnis darstellen. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle gemeinnützigen Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Whlfahrtspflege in Deutschland angehören bzw. vn diesen als Spitzenverbände vertreten werden, swie snstige gemeinnützige Träger, die in der Szialwirtschaft aktiv sind. Einzelpersnen swie private der öffentliche Träger können keine Zuwendungsempfänger sein. Zuwendungsempfänger können nur Träger sein, die tarifgebunden im Rahmen der in der Szialwirtschaft üblichen Tarif-Regelungen sind der sich an slche anlehnen und sich an die branchenüblichen Mindestlöhne halten. Fördervraussetzungen Die Förderung der Maßnahmen erflgt nach Artikel 31 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverrdnung (EU) Nr. 651/2014 der Kmmissin vm 17. Juni 2014 als Ausbildungsförderung und ist als Beihilfe vn der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt. Förderfähig sind integrierte Vrhaben zur Persnal- und Organisatinsentwicklung in der Szialwirtschaft, die flgende Fördervraussetzungen erfüllen: - 4 -

4 - 4 - Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß Artikel 2 Nr. 18 a-e der AGVO 651/2014) sind vn der Ausbildungsförderung ausgeschlssen (z.b. hher Verschuldungsgrad, Inslvenzverfahren, etc.). Einem Unternehmen, das einer Rückfrderungsanrdnung aufgrund einer früheren Kmmissinsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Flge geleistet hat, dürfen nach Art. 1 Nr. 4 Buchstabe a) AGVO keine Einzelbeihilfen gewährt werden. Es können keine Maßnahmen gefördert werden, die zu den Kern- der Pflichtaufgaben eines Trägers gehören bzw. für die es bereits gesetzliche der snstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt. Bereits begnnene Prjekte sind vn der Förderung ausgeschlssen. Reine Frschungsvrhaben und ausschließliche Qualifizierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Nicht gefördert werden können des Weiteren Ausbildungsmaßnahmen (z. B. eine staatlich anerkannte Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/in der Erzieher/in), Studiengänge, transnatinale Maßnahmen, wissenschaftliche Studien hne darauf aufbauende Qualifizierungsmaßnahmen, Maßnahmen für Arbeitssuchende swie Qualifizierungen für Ehrenamtliche, Einzelpersnen und Institutinen. Ebenfalls nicht gefördert werden können Maßnahmen, die als Teilnehmende geringfügig Beschäftigte, Praktikantinnen und Praktikanten, Teilnehmende aus Bundesfreiwilligendiensten und Studierende vrsehen. Neben Einzelprjekten sind unter bestimmten Vraussetzungen auch Verbundanträge zugelassen. Es handelt sich dabei um einen einheitlich in sich geschlssenen Prjektantrag mit gemeinsamer Zielstellung aller Teilprjektpartner

5 - 5 - Jeder Teilprjektpartner hat die zuwendungsrechtlichen Vraussetzungen zu erfüllen, z.b. Eigenbeitrag an Prjektzielerreichung, die Beteiligung an der Finanzierung, etc. Die Anzahl der Teilprjekte ist auf maximal 3 begrenzt; d.h. Zuwendungsempfänger (ZWE) und zwei weitere Prjektpartner. Der ZWE muss seine Eignung für die Administratin des Verbundprjektes und die Weiterleitung der Fördermittel darstellen. Die Interessenbekundung muss fristgerecht eingereicht werden. Termine werden auf der ESF-Webseite veröffentlicht. Räumlicher Geltungsbereich Auswahlverfahren bundesweit Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Der Antragsstellung ist ein Auswahlverfahren vrgeschaltet. Nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie erflgen ab 2015, in Abhängigkeit vn den zur Verfügung stehenden Fördermitteln, jährlich ein der zwei Aufrufe zur Einreichung vn Interessenbekundungen am Förderprgramm rückenwind - Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Szialwirtschaft. Die Termine des Auswahlverfahrens werden auf der ESF- Webseite bekannt gegeben. Die Steuerungsgruppe hat die Möglichkeit, in den Aufrufen eine Eingrenzung auf priritäre Themen aus den Handlungsfeldern nach 2.1 der Förderrichtlinie vrzunehmen. Die Einreichung vn Prjektanträgen zur Teilnahme an dem Auswahlverfahren (Interessenbekundungen) erflgt ausschließlich elektrnisch im IT-System ZUWES beim Bundesverwaltungsamt (BVA). ZUWES ist unter: erreichbar

6 - 6 - Die eingereichten IB werden durch die Regiestelle nach den vn der Steuerungsgruppe festgelegten Auswahlkriterien (siehe nachflgender Punkt) vrbewertet und anschließend durch die Steuerungsgruppe inhaltlich vtiert. IB müssen grundsätzlich Aussagen zu flgenden Punkten enthalten: Ausgangssituatin und Handlungsbedarf Handlungsknzept und Prjektziele Zusätzlichkeit und Mehrwert des Prjektes Aussagen zur Umsetzung der Querschnittsziele gemäß Punkt 2.2: Gender Mainstreaming, Nichtdiskriminierung und öklgische Nachhaltigkeit Knzept für Transfer und Verstetigung Fachliche und administrative Eignung Bisherige ESF der vergleichbare Prjekterfahrung Beschreibung des Arbeits- und Zeitplans inkl. Mengengerüste Finanzierungsplan Die vn der Steuerungsgruppe psitiv vtierten Interessenbekundungen werden aufgefrdert, einen Antrag beim BVA zu stellen. Das BVA prüft die Prjektanträge zuwendungsrechtlich und entscheidet in eigener Zuständigkeit im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Mittel über die Gewährung der Zuwendung. Der Hauptantrag ist swhl in elektrnischer Frm über ZUWES als auch in Papierfrm pstalisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift an das BVA (Pstanschrift: Bundesverwaltungsamt Köln, Referat ZMV II 1 - Zuwendungen im Bereich des Eurpäischen Szialfnds (ESF), Köln) einzureichen. Auswahlkriterien Flgende Kriterien sind für die Bewertung der IB maßgeblich (Punktbewertungsverfahren): Ausgangssituatin und Handlungsbedarf - 7 -

7 - 7 - (bis 10 Punkte) Handlungsknzepts und Prjektziele (bis 25 (mind.15) Punkte) Mehrwert des Prjekts (bis 15 (mind. 9) Punkte) Querschnittsziele: Gender Mainstreaming, Nichtdiskriminierung und öklgische Nachhaltigkeit (bis 5 Punkte) Knzept: Transfer und Verstetigung (bis 25 (mind.15) Punkte) Fachliche und administrative Eignung (bis 5 Punkte) Bisherige ESF- der vergleichbare Prjektfördererfahrung (bis 5 Punkte) Arbeitsplan (bis 10 (mind.6) Punkte) Die Prüfkriterien sind mit einem 6-stufigen Anspruchsniveau hinterlegt: ungenügend (0 Punkte), mangelhaft (1 Punkt), ausreichend (2 Punkte), befriedigend (3 Punkte), gut (4 Punkte), sehr gut (5 Punkte). Den angeführten acht Bewertungsbereichen ist eine unterschiedlich Gewichtung hinterlegt, die bei der Berechnung der Punktanzahl je Bewertungsbereich berücksichtigt wird: Einfache Gewichtung bei: - Querschnittsziele, - fachlicher und administrativer Eignung, - bisheriger Prjekterfahrung Dppelte Gewichtung bei: - Ausgangssituatin und Handlungsbedarf, - Arbeitsplan Dreifache Gewichtung bei: - Mehrwert des Prjekts Fünffache Gewichtung bei: - Handlungsknzept und Prjektziele, - Knzept für Transfer und Verstetigung Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte.

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