Merkblatt zur Teilnahme am BiWi-Modul 4 Lernen und Instruktion
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- Dieter Bieber
- vor 8 Jahren
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1 Erziehungswissenschaftliche Fakultät Pädagogische Psychologie mit Schwerpunkt Lehren, Lernen und Entwicklung Merkblatt zur Teilnahme am BiWi-Modul 4 Lernen und Instruktion Inhaltsverzeichnis 1. Literatur Lerntagebuch Workshop Hinweise zur Prüfung Literatur Literatur der Lehrveranstaltungen: Die Hinweise zur Grundlagenliteratur für die Seminarvorbereitung mittels Lerntagebuch sowie die Vertiefungstexte für die Planung der Workshops finden Sie im Seminarplan. Literaturmoodle: Die Grundlagenliteratur zum BiWi-Modul 4 Lernen und Instruktion findet sich in folgendem Moodle-Kurs: Stex Literaturpool Lernen und Instruktion Passwort: Differenzierung_Stex 1
2 2. Lerntagebuch Ziele, Inhalte, Formales 2
3 Hinweise zur Bewertung Kriterien Lerntagebucheinträge (Einzelleistung) max. Pkt. Benennung zentraler Inhalte der Texte und ihrer Zusammenhänge; Kohärenz des Textes (Organisationsstrategie) 3 Theoretische Begründung und Differenziertheit der Aussagen hinsichtlich Interessantheit, Nützlichkeit, Schlüssigkeit des Texts (Elaborationsstrategie) Verknüpfung mit eigenen Erfahrungen, theoretischem Vorwissen & geeigneten Beispielen (Elaborationsstrategie) 3 Formulierung von Verständnisschwierigkeiten, weiterführenden Fragen & eines Fazits (Metakognition) 3 Ausarbeitung der Relevanz für die pädagogische Praxis 3 Formale Aspekte (Fließtext, Umfang, Rechtschreibung, Layout, Referenzen) Workshop Ziele, Inhalte, Formales 3
4 Hinweise zur Bewertung 1. Kriterien Planung (Gruppenleistung) Max. Pkt. Klare Ziele 1 Sachlogischer Aufbau & realistische Zeitplanung 1 Adäquate Lehrmaterialien (Aufgaben, Übungen, Arbeitsaufträge) und adäquate Methoden 1 Potential zur Differenzierung und Adaptivität 1 Potential zur kognitiven Aktivierung und Studierendenorientierung 1 Vollständigkeit und fristgerechte Abgabe der Unterrichtsplanung & Materialien 1 2. Kriterien Durchführung (Gruppenleistung) Aktive Teilnahme 5 3. Kriterien Reflexion (Gruppenleistung) Reflexion der Planung des Workshops (Beschreibung der Ziele & des didaktischen Konzept, Begründung des Vorgehens, Einbezug von päd.- psych. Theorien, Herausforderungen) Reflexion der Durchführung (was ist gut gelaufen, was nicht? warum?) 2 Reflexion der eigenen Lehrkompetenz (Stärken, Schwächen) & Ableitung von Entwicklungszielen der eigenen Lehrkompetenz 2 Berücksichtigung & Reflexion der Rückmeldung der Seminarleitung & der Seminargruppe 2 Stringenz und Differenziertheit der Argumentation 2 Formale Aspekte (Vollständigkeit, Layout, Rechtschreibung etc.) 2 2 4
5 4. Hinweise zur Prüfung Die Prüfung umfasst sowohl die Bewertung der eingereichten Lerntagebücher als auch die Bewertung der Dokumentation und Reflexion des Workshops sowie die Teilnahme am Workshop. Dabei gehen die einzelnen Bestandteile wie folgt in die Modulnote ein: max. 18 Punkte aus der gemittelten Bewertung der eingereichten Lerntagebucheinträge (s. Hinweise zu den Bewertungskriterien), max. 18 Punkte aus der Bewertung der Dokumentation und Reflexion des Workshops (s. Hinweise zu den Bewertungskriterien) und max. 5 Punkte für die aktive Teilnahme an der Workshop-Präsentation (eigener Workshop). Die Modulnote wird additiv aus der erreichten Punktzahl aus allen erbrachten Leistungen ermittelt. 5 Note Punktebereich Punkte 1, ab 40 1, ab 38 1, ab 36 2, ab 34 2, ab 32 2, ab 29 3, ab 27 3, ab 25 3, ab 22 4, ab 20 5, ab 0 Regelungen zu den Prüfungsbestandteilen: Lerntagebuch - Fristen, Bewertung, Freiversuche, Krankheit a. Die Bewertung der Lerntagebücher wird anhand der veröffentlichten Kriterien mittels Vergabe von Punkten vorgenommen. Die erreichte Punktzahl geht gemittelt über alle bewerteten Lerntagebücher in die Modulnote ein (s. Bewertungskriterien). b. Die Lerntagebücher müssen 48 Stunden vor der zugeordneten Seminareinheit eingereicht werden, bei Fristversäumnis gilt das Lerntagebuch i.d.r. als Fehlversuch, d.h. nicht bestanden (Ausnahmen von dieser Regelung s. Abschnitte 1 c-e) und kann somit nicht in der Gesamtwertung der Modulleistung berücksichtigt werden. c. Für diejenige Seminareinheit, für die sich die/der Studierende für eine aktive Gestaltung eines Workshops eingetragen hat, muss kein Lerntagebuch abgegeben werden. d. Es können darüber hinaus bis zu 2 Lerntagebücher als Freiversuche gewertet werden. Als Freiversuch wird ein Prüfungsversuch bezeichnet, der im Falle des Nichtbestehens eines Prüfungsbestandteils (hier: eines Lerntagebuchs) als nicht unternommen gilt. D.h. nicht fristgerecht eingereichte oder nicht den Bewertungskriterien genügende Lerntagebücher können in max. 2 Fällen als Freiversuch deklariert werden. Wird diese Option in max. 2 Fällen genutzt, gilt der Prüfungsbestandteil Lerntagebuch dennoch als bestanden und kann in die Gesamtwertung eingehen. e. Wenn Sie zum Termin für eine Abgabefrist für ein Lerntagebuch erkrankt sind, zählt das Versäumen dieses Prüfungstermins nicht als Fehlversuch. Wenn Sie vor Abgabefrist für ein Lerntagebuch erkrankt sind, kann die Abgabefrist für diesen Prüfungsbestandteil verlängert
6 werden. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Erkrankung unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachweisen. Die Verlängerung gilt nur für dasjenige Lerntagebuch, dessen Abgabefrist Sie wegen Ihrer Erkrankung versäumt haben. Workshop-Dokumentation und -teilnahme - Fristen, Bewertung, Krankheit a. Die Workshop-Dokumentation besteht aus 2 Teilen: Planung des Workshops und Reflexion des Workshops. Die Dokumentation wird als Gruppenleistung erbracht, d.h. es wird eine gemeinsame Dokumentation für das Lernteam eingereicht und einheitlich für alle Beteiligten bewertet. Der eigene Beitrag muss in der Dokumentation in geeigneter Weise kenntlich gemacht werden. Die beiden Teile werden entsprechend der Kriterien (s. Hinweise zur Bewertung) bewertet. b. Wird deutlich, dass sich ein/e Teilnehmer/in des Teams nicht an der Erarbeitung der Dokumentation beteiligt hat, wird dieser Prüfungsbestandteil für die betreffende Person mit 0 Punkten in der Berechnung der Modulnote berücksichtigt werden. c. Der erste Teil der Workshop-Dokumentation (Planung des Workshops) muss 8 Tage vor dem entsprechenden Seminartermin, an dem der Workshop gehalten werden soll, beim Seminarleiter eingereicht werden. Der 2. Teil (Reflexion des Workshops) muss spätestens 4 Wochen nach diesem Seminartermin eingereicht werden. Werden diese Fristen versäumt, werden 1 Punkt (Abgabe der Planung) bzw. 12 Punkte (Abgabe des Reflexionsberichts) abgezogen. d. Fehlt ein/e Studierende/r am Tag der Workshop-Präsentation unentschuldigt, können die 5 Punkte für die aktive Teilnahme an der Workshop-Präsentation für sie/ihn nicht in die Modulgesamtnote eingehen. e. Als Entschuldigungsgrund gilt eine Erkrankung am Tag der Präsentation, diese ist durch die unverzügliche Einreichung eines ärztlichen Attests bei dem Seminarleiter nachzuweisen. Liegt ein Entschuldigungsgrund vor, kann mit dem Seminarleiter individuell eine Ersatzleistung besprochen werden, mit der die 5 Punkte für die aktive Teilnahme an der Workshop-Präsentation ausgeglichen werden können. Das Lernteam kann durch den Seminarleiter an der Entscheidung über die Ersatzleistung beteiligt werden. 6
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