I. Wie kommt es zu einer Gewährung einer Kurzarbeitsbeihilfe?

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1 I. Wie kmmt es zu einer Gewährung einer Kurzarbeitsbeihilfe? 1. Was ist die Grundvraussetzung für eine Beihilfe bei Kurzarbeit? Das Unternehmen muss sich in vrüber gehenden, nicht saisnbedingten, wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, welche ihre Ursache in einem Ausfall vn Aufträgen, vn betriebsntwendigen Zulieferungen und Betriebsmitteln der Ähnlichem haben. 2. Welche Schritte führen zu einer Beihilfe bei Kurzarbeit? Verständigung der reginalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Das Arbeitsmarktservice berät das Unternehmen über etwaige andere Lösungsmöglichkeiten für die Beschäftigungsschwierigkeiten. Im Vrfeld der Beratung kann auch die Flexibilitätsberatung für Betriebe (FBB+) für die Analyse der Situatin, für die Erstellung eines Interventinsknzeptes und für die Beratung/Unterstützung der Umsetzung in Anspruch genmmen werden. Szialpartnervereinbarung Unabhängig vm Bestehen eines Betriebsrates wird zusätzlich eine Szialpartnervereinbarung benötigt in Bezug auf die näheren Bedingungen der Kurzarbeit im betrffenen Unternehmen. 3. Wie ist die Kurzarbeitsbeihilfe ausgestaltet? Länge des Arbeitszeitausfalls Die Arbeitszeit darf bis auf zehn Przent der Nrmalarbeitszeit reduziert werden. Maximale Dauer der Kurzarbeits- und Qualifizierungsbeihilfe Bei der Erstgewährung höchstens sechs Mnate Weitere Verlängerungen um jeweils maximal sechs Mnate Maximaler Beihilfenzeitraum achtzehn Mnate Zusätzlich eine letztmalige Verlängerung um maximal zwei Mnate Höhe der Beihilfe Beihilfenteilbetrag für die Kurzarbeitsunterstützung/Qualifizierungsunterstützung Der Arbeitgeber hat den betrffenen Arbeitnehmern für jede entfallende Arbeitsstunde eine Kurzarbeitsunterstützung zumindest in der Höhe des vm Arbeitsmarktservice festgelegten Pauschalsatzes zu gewähren. Dem Arbeitgeber gebührt für diese Zusatzksten eine Kurzarbeitsbeihilfe vm AMS. Beihilfenteilbetrag für Szialversicherungsbeiträge des Dienstgebers Die Szialversicherungsbeiträge des Dienstgebers werden in Frm eines Zuschlages zum Beihilfenteilbetrag für die Kurzarbeitsunterstützung (KV und PV) im Ausmaß vn 21,25 % und in Frm eines Zuschlages zum Beihilfenteilbetrag für die Qualifizierungsunterstützung (KV, PV, UV) im Ausmaß vn 22,65 % gewährt. Die Szialversicherungsbeiträge des Dienstnehmers sind in den Pauschalsätzen enthalten. Plitische Abteilung Seite 1 vn 5

2 4. Wer entscheidet darüber, b ein Unternehmen eine Beihilfe bekmmt? Über die Gewährung einer Kurzarbeitsbeihilfe bzw. Qualifizierungsbeihilfe entscheidet das Landesdirektrium des AMS. Wenn ein Betriebsrat vrhanden ist, dann ist diese Vereinbarung vn diesem zu unterfertigen. Ist kein Betriebsrat eingerichtet, s ist der Antrag vn den vn Kurzarbeit betrffenen Arbeitnehmer der vn der zuständigen Fachgewerkschaft zu unterfertigen. In allen Fällen bedarf es einer Szialpartnervereinbarung. 5. Wie erflgt die Auszahlung? Die Abrechungsliste für die in die Kurzarbeit einbezgenen Arbeitnehmer ist für jedes Kalendermnat bis zum 28. des Flgemnats dem Arbeitsmarktservice vrzulegen. Die Auszahlung erflgt pr Kalendermnat im Nachhinein. 6. Kann der Beschäftigungsstand herabgesetzt werden? Während Kurzarbeit ist der Beschäftigtenstand im Betrieb aufrechtzuerhalten, ein Herunterbrechen auf betrffene Betriebsteile ist unter bestimmten Vraussetzungen möglich. Nach Kurzarbeit ist nur der Stand der kurzarbeitenden Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit aufrecht zu erhalten. Diese Behaltefrist dauert ums länger, je länger die Kurzarbeit zuvr war. In besnderen Fällen kann wie bisher vn der Behaltepflicht abgesehen werden (mit Zustimmung des AMS). Über die Bewilligung einer Ausnahme sll der Reginalbeirat entscheiden. 7. Was sind die wesentlichen Bestandteile betreffend der Behaltepflicht? Die Behaltepflicht während Kurzarbeit bezieht sich auf Betriebe und den drtigen Beschäftigtenstand, bzw. auf Betriebsteile, wenn diese rganisatrisch derart getrennt sind, dass unterschiedliche Kllektivverträge zur Anwendung kmmen der sie sich an verschiedenen Standrten befinden, Eine allfällige Behaltepflicht nach Kurzarbeit sll nur die Arbeitnehmer in Kurzarbeit betreffen. Eine allfällige Behaltepflicht nach Kurzarbeit ist im Regelfall im flgenden Ausmaß vrzusehen: bis zu einer Kurzarbeitsdauer vn zwei Mnaten eine Behaltefrist vn einem Mnat, bis zu einer Kurzarbeitsdauer vn vier Mnaten eine Behaltefrist vn zwei Mnaten, bis zu einer Kurzarbeitsdauer vn 12 Mnaten eine Behaltefrist vn drei Mnaten, und bei längerer Kurzarbeitsdauer eine Behaltefrist vn vier Mnaten In besnderen Fällen sll wie bisher vn der Behaltepflicht während bzw. nach der Kurzarbeit abgesehen werden. Plitische Abteilung Seite 2 vn 5

3 8. Wer ist im Endeffekt der Nutznießer der Kurzarbeitsbeihilfe? Kurzarbeit bringt in einer krisenhaften Situatin allen Beteiligten Vrteile: Unternehmen: Die Kurzarbeitsbeihilfe reduziert die Persnalksten vn Unternehmen erheblich, auch wenn im Vergleich zur erhaltenen Arbeitsleistung Mehrksten entstehen (siehe Beispiel ben). Unternehmen überbrücken eine Durststrecke und behalten die Fachkräfte, die sie im Aufschwung wieder brauchen. Arbeitnehmern: Sie behalten ihren Arbeitsplatz und haben relativ geringe Entgelteinbußen. AMS bzw. Budget: Dem Arbeitsministerium zuflge ksten drei Arbeitnehmer in Kurzarbeit das AMS sviel wie ein Arbeitslser. 9. Kann auch hne Zustimmung eines Betriebsrats eine Kurzarbeitsunterstützung gewährt werden? Ja. Ist kein Betriebsrat eingerichtet, s ist der Antrag auf Kurzarbeitsunterstützung vn den vn Kurzarbeit betrffenen ArbeitnehmerInnen der vn der zuständigen Fachgewerkschaft zu unterfertigen. Plitische Abteilung Seite 3 vn 5

4 II. Ein Rechnungsmdell zur Kurzarbeit zeigt: Die Gewerkschaft frderte regelmäßig, dass der Arbeitnehmer nicht nur den gesetzlichen Standard, sndern 90% des Nettlhns vr Kurzarbeit erhält. Daraus ergeben sich für den Arbeitgeber Mehrksten: Die Beispiele zeigen, dass die 90% im Vergleich zur erhaltenen Arbeitsleistung ums teurer sind, je stärker die Arbeitszeit reduziert wird: Beispiele(Näherungswerte) Bruttlhn Eur, inkl. Lhnnebenksten Eur Arbeitszeit wird auf 50% reduziert; dem Arbeitnehmer werden 90% des Nettlhns frtgezahlt. Der Arbeitgeber hat mnatlich Ksten vn ca Eur; der Arbeitgeber erhält pr Mnat 744 Eur Beihilfe; er hat smit nett Ksten vn Eur; der halben Arbeitsleistung würden Eur (= Hälfte des Lhns inkl. Lhnnebenksten) entsprechen; Beispiel: Bruttlhn Eur Die Arbeitszeit wird auf 50% reduziert: AN erhält nach dem Gesetz vm AG Eur Arbeitsentgelt (für die 50% Arbeitszeit) und Kurzarbeitsunterstützung ihv vn 550 Eur (nämlich 55% vn dem Lhn für die ausfallende Arbeitszeit), smit Eur. Der AG erhält 550 Eur an Kurzarbeitsbeihilfe. Ergebnis: Der AG hat Nettksten vn Eur (1.550 Eur abzüglich 550 Eur Beihilfe), als die Hälfte des Bruttlhns vr Kurzarbeit, das entspricht genau der halbierten Arbeitsleistung, die er erhält. Nun verlangt aber die Gewerkschaft mehr als das Gesetz, nämlich 90% vn den Eur, smit Eur. Da die Beihilfe bei 550 Eur bleibt, hat der Unternehmer nun Eur Ksten; dass sind um 250 Eur mehr als es der halbierten Arbeitszeit entspricht. Beispiel: Bruttlhn Eur Die Arbeitszeit wird auf 10% reduziert: AN erhält nach Gesetz vm AG 200 Eur Arbeitsentgelt (für die 10% Arbeitszeit) und Kurzarbeitsunterstützung ihv vn 990 Eur (nämlich 55% vn dem Lhn für die ausfallende Arbeitszeit), smit Eur. Der AG erhält 990 Eur an Kurzarbeitsbeihilfe. Ergebnis: Der AG hat Nettksten vn 200 Eur (1.190 Eur abzüglich 990 Eur Beihilfe), als 10% des Bruttlhns vr Kurzarbeit, das entspricht genau der 10% Arbeitsleistung, die er erhält. Nun verlangt aber die Gewerkschaft mehr als das Gesetz, nämlich 90% vn den Eur, smit Eur; da die Beihilfe bei 990 Eur bleibt, hat der Unternehmer nun 810 Eur Ksten; das sind um 610 Eur mehr als es der auf 10% reduzierten Arbeitszeit entspricht; Plitische Abteilung Seite 4 vn 5

5 III. Was hat sich in Bezug auf die bisherige Beihilfe verändert? Kurzarbeitsbeihilfen können künftig zunächst für 6 statt für 3 Mnate gewährt werden, eine Verlängerung auf 18 Mnate, in Einzelfällen darüber hinaus ist möglich. In der Zeit, für die die Beihilfe bewilligt wird, können Unternehmen die Arbeitszeit auf 10% des Stands vr Kurzarbeit reduzieren. Vr allem die neue Arbeitszeitregelung schafft mehr Spielraum: Bisher musste ein Unternehmen in jedem Vierwchenzeitraum, für den die Beihilfe genehmigt wurde, mindestens 20% der Arbeitszeit vr Kurzarbeit im Gesamtbetrieb beschäftigen. Der Durchrechnungszeitraum wird nun auf die Zeit der Kurzarbeit erweitert. Damit kann ein Unternehmen die Arbeitszeit blcken d.h. temprär auch den Betrieb ganz stilllegen. Schn bisher wurde Beihilfe für saisnbedingte Schwierigkeiten nicht gewährt. Nach dem Gesetzesentwurf ist das ausdrücklich ausgeschlssen. Bisher waren Erleichterungen (Durchrechnungszeitraum, Dauer, Entfall Szialpartnervereinbarung) möglich, wenn zu einem wesentlichen Teil Arbeitnehmer ab 45 Jahre vn Kurzarbeit betrffen waren. Nachdem diese Erleichterungen nun generell gelten, entfallen die Snderregeln. In einem Punkt verschlechtert sich die Rechtslage: Die Kurzarbeitsbeihilfe setzt nun stets eine Szialpartnervereinbarung vraus, außer bei Naturkatastrphen und ähnlichen Schadensfällen. Immerhin erwähnt der Entwurf ausdrücklich, dass eine Szialpartnervereinbarung unabhängig vm Bestehen eines Betriebsrats abzuschließen ist. Neu ist das Instrument der Beihilfe bei Kurzarbeit mit Qualifizierung, das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anreize bietet, dass der Arbeitnehmer in der ausfallenden Arbeitszeit ausgebildet wird. Grundsätzlich gilt das Selbe wie bei der nrmalen Kurzarbeit, nur fallen die Kurzarbeitsunterstützung für den Arbeitnehmer und die Kurzarbeitsbeihilfe für den Arbeitgeber bei Qualifizierung höher aus. Alle weiteren Vraussetzungen bzw. Bedingungen zur Kurzarbeit (Höhe der Beihilfe, Beschäftigungsstand, Beschäftigungsverpflichtung, Bedingungen für ein Absehen vn der KV- Vereinbarung) sind in einer vm Verwaltungsrat zu beschließenden Richtlinie zu regeln. Ksten: 220 Mi. für dieses arbeitsmarktplitische Sfrtpaket. Plitische Abteilung Seite 5 vn 5

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