Risikoanalyse und Feuerwehrbedarfsplanung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Risikoanalyse und Feuerwehrbedarfsplanung"

Transkript

1 Risikoanalyse und Feuerwehrbedarfsplanung Gemeinde Möckern FI R O SEC G m b H St an d or t B ar l eb en St ei nf el d s t r aß e B ar l eb en FIROSEC-Projekt-Nr.: f on f ax i nf o@ f ir os ec. d e i r os ec. d e Barleben, Auftraggeber: Gemeinde Möckern Am Markt Möckern Erarbeitung der Risikoanalyse und Feuerwehrbedarfsplanung: Ingenieurbüro Brandschutz FIROSEC GmbH Steinfeldstr Barleben Bearbeiter: Prof. Dr.-Ing. Michael Rost, M.Sc. Nils Hartung, B.Sc. Stefan Schneider, B.Sc. David Bormann stefan.schneider@firosec.com, nils.hartung@firosec.com Die PDF-Datei wurde durch das Hauptamt technisch bearbeitet. Es wurden Lesezeichen eingearbeitet, was die Navigation im Dokument erleichtert. Bitte aktivieren Sie die Funktion Lesezeichen im Acrobat Reader. Ingenieurbüro Brandschutz FIROSEC GmbH Elbstraße 12a, Hohenwarthe Geschäftsführer: Dr.-Ing. Stefan Elias Prüfingenieur: Prof. Dr. Michael Rost Sparkasse Magdeburg BLZ Konto-Nr Amtsgericht Stendal HRB 3859 Finanzamt Genthin StNr. 103/118/00790 Mitglied:

2 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG Auf gabenstellung Unterlagen, Vorgespräche Die Gemeinde Möckern Allgemeine Informationen Verkehrswege Industrie und Landwirtschaft Einrichtungen des öffentlichen Lebens, sonstige Einrichtungen Rechtliche Grundlagen Brandschutzgesetz Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren RdErl. Risikoanalyse und Ermittlung des Brandschutzbedarfs, Arbeitshinweise Risikoanalyse Literatur GEFAHRENBESCHREIBUNG Auf gaben der Feuerwehr Gef ahrenpotential Wohnbebauung und andere Nutzung laut Bauordnung Gewerbe Verkehrswege Waldflächen Gewässer Schwerpunktobjekte Großschadenslagen/Katastrophen Einsatzstatistik Schutzziele Erreichungsgrad Standardszenarien Rettungsweg über Rettungsmittel der Feuerwehr Löschwasserversorgung Definition der Schutzziele FEUERW EHRBEDARFSPLANUNG IST-Struktur Ausstattung Personalstruktur Feuerwehrhäuser SOLL-Struktur Einhaltung des Zeitkriteriums Kräfte und Mittel bei Standardeinsatzszenarien Kräfte und Mittel bei Schadenslagen in Schwerpunktobjekten Sonderfahrzeuge Kräfte und Mittel bei Parallelereignissen Kräfte und Mittel für Sonderaufgaben Übersicht notwendiger Kräfte und Mittel Feuerwehrhäuser Personalstruktur, Ausbildungskonzept, Führungskräftestruktur AAO Alarmierung der Feuerwehr/ Warnung der Bevölkerung Vergleich und Bewert ung Kräfte und Mittel bei Standardeinsatzszenarien Kräfte und Mittel bei Schadenlagen in Schwerpunktobjekten Sonderfahrzeuge Kräfte und Mittel bei Parallelereignissen Kräfte und Mittel für Sonderaufgaben Übersicht notwendiger Kräfte und Mittel Feuerwehrhäuser FIROSEC-Projekt-Nr.: Seite 2 von 70

3 3.3.8 Personal Maßnahmen Personalbedarfsplanung Führungsplan Alarm- und Ausrückordnung Fahrzeugkonzept Überprüfung der Spezialisierungen Ersatzbeschaffungen Prioritätenliste Berichtswesen Fortschreibung ZUSAMMENFASSUNG A EINHALTUNG DER EINTREFFZEITEN... B TABELLEN... C ALARM- UND AUSRÜCKEORDNUNGEN... C.1 Hinweise zur vorgeschlagenen Alarm- und Ausrückeordnung... D ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND NOMENKLATUR... D.1 Abkürzungsverzeichnis... D.1 Nomenklatur... FIROSEC-Projekt-Nr.: Seite 3 von 70

4 1 Einleitung 1.1 Aufgabenstellung Der Auftragnehmer wurde mit der Erstellung einer Risikoanalyse und der darauf aufbauenden Brandschutzbedarfsplanung beauftragt. 1.2 Unterlagen, Vorgespräche Kontakt- und Kurzinformationsbögen der Feuerwehren Personalfragebögen Muster-Risikoanalyse Land Sachsen-Anhalt Schwerpunktobjekte der Ortsteile Besichtigung jedes Ortsteils in den Kalenderwochen 35, 36 und 37 Absprache mit dem für den Brandschutz zuständigen Amt Einsatzstatistik 2002 bis 2011 Disskusionsgrundlage für die Endfassung der Risikoanalyse ist der Entwurf vom Dieser wurde allen Ortsfeuerwehren vorgegelegt. In der aktualisierten Fassung dieser Risikoanalyse wurden unter anderem die Rückmeldungen aus den einzelnen Ortsfeuerwehren berücksichtigt. Ein Beratungstermin hierzu fand am und am in Möckern statt. 1.3 Die Gemeinde Möckern Allgemeine Informationen Die Gemeinde Möckern liegt östlich von Magdeburg im Landkreis Jerichower Land. Angrenzende Gemeinden sind die Gemeinden Biederitz und Möser im Westen, die Gemeinde Burg im Nordwesten, die Gemeinden Elbe-Parey und Genthin im Norden sowie die Gemeinde Gommern im Südwesten. Im Osten grenzt die Gemeinde an die Gemeinden Buckautal, Görzke sowie Wiesenburg/Mark im Land Brandenburg. Mit einer Gemeindefläche von 530km² ist Möckern die viert-größte Gemeinde Deutschlands. Die maximale Nord-Süd-Ausdehnung beträgt ca. 25 km. Die maximale Ost-West-Ausdehnung beträgt ca. 25 km. Zum bewohnten Einwohner die Gemeinde Möckern [1]. Im Vergleich zum Vorjahresstand ist eine leichte Abnahme der Bevölkerung um 81 Einwohner zu verzeichnen. Die Bevölkerungsdichte beträgt 26,3m² und ist im Vergleich mit anderen Gemeinden sehr klein. Die Gemeinde besteht aus folgenden 50 Ortsteilen: Bomsdorf, Brandenstein, Brietzke, Büden, Dalchau, Dörnitz, Drewitz, Friedensau, Glienicke, Göbel, Grabow, Grünthal, Hobeck, Hohenziatz, Isterbies, Kähnert, Kalitz, Kampf, Klein Lübars, Klepps, Krüssau, Küsel, Landhaus, Loburg, Lübars, Lütnitz, Lüttgenziatz, Magdeburgerforth, Möckern, Pabsdorf, Räckendorf, Reesdorf, Riesdorf, Rietzel, Rosian, Rottenau, Schweinitz, Stegelitz, Stresow, Theeßen, Tryppehna, Wahl, Wallwitz, Wendgräben, Wörmlitz, Wüstenjerichow, Zeddenick, Zeppernick, Ziegelsdorf und Ziepel Verkehrswege Durch die Gemeinde Möckern verläuft die Bundesautobahn 2 (BAB 2, Magdeburg-Berlin). Sie durchquert das Gemeindegebiet im Norden auf einer Gesamtlänge von 16,5km. Die Autobahnanschlussstelle 75 (AS 75) bei Theeßen liegt im Gemeindegebiet. Außerdem führen die Bundesstraßen 246 (B246) und 246a (B246a) auf einer Gesamtlänge von ca. 52km durch das Gemeindegebiet. Die B246 führt in Ost-West-Richtung von Königsborn bis Eisenhüttenstadt und verbindet die Ortsteile Möckern und Loburg. Die B246a führt von Nord-Süd-Richtung von Burg nach Gommern. Desweiteren ist die Landesstraße 52 (L 52) als Ausweichstrecke bei Sperrung der BAB 2 vorgesehen. Die L 52 führt von Burg über Theeßen nach Ziesar und verbindet damit die AS 74, 75 und 76. Weitere Landesstraßen sind die L55, L56 und L60 mit einer Gesamtlänge von ca. 30 km. FIROSEC-Projekt-Nr.: Seite 4 von 70

5 Durch das Gemeindegebiet führt außerdem die eingleisige Bahnstrecke Magdeburg Möckern Loburg-Altengrabow. Die Strecke wird nicht mehr für regelmäßigen Personenverkehr genutzt. Das Güteraufkommen auf dieser Strecke beschränkt sich fast ausnahmslos auf einzelne Militärtransportzüge zum Truppenübungsplatz Altengrabow. Gefahrguttransporte finden Umfangreichere Eisenbahnbetriebsanlagen (mehrgleisig, mit Weichen, etc.) sind lediglich im Bahnhof Loburg sowie an der Endstelle in Altengrabow/Drewitz zu finden. Die Auftretenswahrscheinlichkeit eines Bahnunfalls wird auf Grund dessen als äußerst gering angesehen. Für die Bemessung der notwendigen Kräfte und Mittel sind Szenarien im Zusammenhang mit Bahnbeitrieb nicht relevant. Als Verkehrsweg genutzte Wasserflächen bzw. Fließgewässer gibt es nicht Industrie und Landwirtschaft Im Gemeindegebiet Möckern sind Industrieanlagen verschiedener Art und Größe zu finden. Besondere Schwerpunkte bilden dabei folgende Gewerbegebiete: Büden, Am Bahnhof 12 Loburg, Lindauer Straße Möckern, Arnold-Dammers-Weg, Rutenweg Stegelitz, Dammfeld Theeßen, Gewerbestraße Ziepel/Wörmlitz, Magdeburger Straße Beispielhaft handelt es sich bei den ansässigen Unternehmen um Entsorgungsunternehmen, Speditionen und Lager sowie klein- bis mittelständige Industrieunternehmen. Hier kommt es außerdem zur Lagerung von für die Produktion benötigten Gefahrstoffen. Charakteristisch für die Gemeinde Möckern ist eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Anlagen welche teils außerhalb von geschlossenen Ortschaften liegen. Hierbei handelt es sich um Lagerhallen für Landtechnik, Betriebsstoffe, Dünge-, Pflanzenschutz- und Futtermittel sowie Getreide. Außerdem findet man Stallanlagen, Zuchtanlagen und Mastanlagen für Kleintiere wie z.b. Federvieh sowie Großtiere wie z.b. Rinder, Schweine und Pferde. Bei den größten Anlagen werden Tierzahlen bis 8000 Großtiere bzw. bis Kleintiere erreicht. In diesen großen Stallanlagen kommt es außerdem zur Lagerung unterschiedlicher Mengen von Desinfektions- und Reinigungsmitteln. Dabei handelt es sich in der Regel um Gefahrstoffe. Außerdem gibt es eine Vielzahl privater Anlagen zur Tierhaltung/-zucht mit geringen Tierzahlen unter 100 Großtieren. Sowohl bei einigen Industrieunternehmen als auch im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben finden sich im Gemeindegebiet Tanklager für Brennstoffe und Kraftstoffe in der Größenordnung bis l je Tanklager. Außerdem gibt es einige Photovoltaikanlagen verschiedener Größen. Dabei erreichen einzelne Anlagen eine Kollektorgesamtfläche von bis zu 4000m². Im Gemeindegebiet gibt es Windenergieanlagen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, sonstige Einrichtungen In einigen Ortsteilen gibt es Veranstaltungsräume bzw. an gastronomische Einrichtungen angeschlossene Festsäle bis maximal 300 Personen. Im Gemeindegebiet gibt es insgesamt 9 Kindertagesstätten mit 20 bis 55 Betreuungsplätzen. Teilweise beinhalten die KITA s bis zu 15 Krippenplätze. Es gibt vier Grund- und zwei weiterführende Schulen mit jeweils bis zu 100 Kindern. Außerdem findet man verschiedene Heimeinrichtungen für behinderte oder schwer erziehbare Kinder im Alter von 8 bis 18 Jahren. Es gibt zwei Einrichtungen für Erwachsenenbildung. Insgesamt gibt es außerdem fünf Pflegeeinrichtungen für die stationäre und ambulante Pflege von pflegebedürftigen Menschen sowie ein Krankenhaus für forensiche Psychiatrie mit geschlossenen Stationen für psychisch kranke Straftäter. FIROSEC-Projekt-Nr.: Seite 5 von 70

6 1.4 Rechtliche Grundlagen Brandschutzgesetz Den Gemeinden werden im Brandschutzgesetz [2] Aufgaben im Brandschutz und der Hilfeleistung wie folgt zugewiesen: 2 Aufgaben der Gemeinden (1) Den Gemeinden obliegen mit Ausnahme der Brandsicherheitsschau der Brandschutz und die Hilfeleistung als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. (2) Die Gemeinden haben dazu insbesondere 1. eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten, sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen; 2. die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Feuerwehr sicherzustellen; 3. vorbereitende Maßnahmen der Brandbekämpfung zu treffen; 4. Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und über brandschutzgerechtes Verhalten aufzuklären sowie Brandsicherheitswachen zu stellen. Die Feuerwehr soll so organisiert werden, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches, der über öffentliche Verkehrsflächen zu erreichen ist, unter gewöhnlichen Bedingungen innerhalb von 12 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort eintreffen kann. Rechtsansprüche einzelner Personen werden durch die vorstehende Bestimmung nicht begründet. (3) Eine Gemeinde hat einer anderen Gemeinde auf deren Ersuchen oder auf Anforderung des Landkreises unentgeltlich Nachbarschaftshilfe zu leisten, soweit der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet dadurch nicht gefährdet werden. Ein Anspruch auf Erstattung der durch die Nachbarschaftshilfe entstandenen Kosten besteht, wenn sie in mehr als 15 Kilometer Entfernung (Luftlinie) von der Gemeindegrenze geleistet wurde Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren Die MindAusrVO-FF [3] schreibt jeder Gemeinde die Aufstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr vor. In dieser Verordnung wird verlangt, dass der Bedarf auf Grundlage einer Risikoanalyse ermittelt und somit den örtlichen Gegebenheiten angepasst wird. Außerdem wird eine Mindestvorhaltung für den Grundschutz gefordert. Auszugsweise werden folgende relevanten Paragraphen aufgeführt: 1 Allgemeines (1) Die Regelungen dieser Verordnung gelten für Einheits- und Verbandsgemeinden als Träger Freiwilliger Feuerwehren. (2) Jeder Träger nach Absatz 1 hat eine leistungsfähige, den örtlichen Gegebenheiten angemessene Feuerwehr vorzuhalten. (3) Die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge und Geräte) sowie die Anzahl der zu besetzenden Funktionen sind durch eine Risikoanalyse zu ermitteln. Die Risikoanalyse ist regelmäßig zu überprüfen und anlassbezogen fortzuschreiben. Anhand des Ergebnisses der Risikoanalyse stellt die Gemeinde den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung (Brandschutzbedarf) fest. Risikoanalyse und Brandschutzbedarf sind der Kommunalaufsicht vor dem Beschluss zur fachlichen Stellungnahme zu geben; dies gilt nicht für kreisfreie Städte. Die in 2 bestimmten Mindestanforderungen sind einzuhalten. (4) Eine Freiwillige Feuerwehr einer Einheits- oder Verbandsgemeinde gilt als leistungsfähig, wenn die gemäß Risikoanalyse notwendige Ausrüstung einsatzbereit vorgehalten wird und die notwendigen Funktionen jederzeit besetzt werden können. 2 Einsatzstärke und Ausrüstung (1) Die Einsatzstärke der Freiwilligen Feuerwehr einer Einheits- oder Verbandsgemeinde muss zur Gewährleistung des Grundschutzes mindestens durch eine Gruppe (1/8) sichergestellt FIROSEC-Projekt-Nr.: Seite 6 von 70

7 werden können. Dabei müssen mindestens folgende Funktionen besetzt werden, die sich aus einem vom Träger der Feuerwehr in Kraft zu setzenden Dienstplan ergeben sollen: 1. ein Gruppenführer, 2. ein Maschinist, 3. ein Melder, 4. drei Truppführer und 5. drei Truppmänner. Die Ausrüstung der Feuerwehr besteht mindestens aus einem Löschgruppenfahrzeug nach DIN oder mehreren Lösch- und Sonderfahrzeugen, die zusammen mindestens dem Einsatzwert eines Löschgruppenfahrzeugs entsprechen. (2) Die Einsatzstärke einer Ortsfeuerwehr soll mindestens durch eine Staffel (1/5) sichergestellt werden. Dabei sollen mindestens folgende Funktionen besetzt werden: 1. ein Staffelführer, 2. ein Maschinist, 3. zwei Truppführer und 4. zwei Truppmänner. Die Ausrüstung der Ortsfeuerwehr soll mindestens aus einem Kleinlösch- oder Tragkraftspritzenfahrzeug nach DIN bestehen RdErl. Risikoanalyse und Ermittlung des Brandschutzbedarfs, Arbeitshinweise Risikoanalyse Der Runderlass [4] hebt hervor, dass Gemeinden eine Risikoanalyse durchzuführen haben. Darauf aufbauend soll der Brandschutzbedarf ermittelt werden. Um diese gesetzlichen Vorgaben zu erreichen, ist eine Analyse und Bewertung des Gefahrenpotentials in der Gemeinde Möckern notwendig. Aus dieser ergeben sich die vorzuhaltende Technik, die benötigte Personalstruktur sowie die optimalen Standorte von Feuerwehrhäusern. Vergleicht man dieses Ergebnis mit den vorhandenen Strukturen, resultieren daraus die erforderlichen Maßnahmen. Dieses Vorgehen soll Gegenstand des vorliegenden Schriftstückes sein. FIROSEC-Projekt-Nr.: Seite 7 von 70

8 1.5 Literatur [1] Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Bevölkerung der Gemeinden nach Landkreisen; Stand: 31. Dez [2] Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz/BrSchG). 7. Juni 2001 [3] Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren (MindAusrVO-FF). 13. Juli 2009 [4] Risikoanalyse und Ermittlung des Brandschutzbedarfs. RdErl. des MI , [5] Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA). 20. Dezember 2005 [6] Arbeitshinweise Risikoanalyse. Juni 2009 [7] Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr. Januar Landesfeuerwehrverband und Innenministerium Baden-Württemberg [8] Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten. 16. September AGBF-Bund [9] Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen. Januar 2001 [10] DVGW Arbeitsblatt W 405m, Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung, Februar 2008 [11] DIN Feuerwehrhäuser, April 2012 [12] DIN Löschgruppenfahrzeug LF 20, November 2011 [13] DIN Rüstwagen RW, Mai 2007 [14] Dienstvorschrift 100 Führung und Leitung im Einsatz, 2008 [15] GUV-I 8554 Sicherheit im Feuerwehrhaus, Sicherheitsgerechtes Planen, Gestalten und Betreiben, Juli 2008 [16] Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7) Atemschutz, Stand 2002 mit Änderung von 2005 [17] DIN Teil 21 und Teil 22 Gerätewagen Logistik, Juni 2010 [18] Feuerwehrdienstvorschrift 3 (FwDV 3) Einheiten im Löscheinsatz, Stand Februar 2008 [19] Deutscher Feuerwehrverband Fachempfehlung Nr. 1, Einsatzstrategien an Windkraftanlagen, vom [20] DIN Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10, November 2011 [21] Erläuterungen zu den landesweit einheitlichen Einsatzstichwörtern, Integrierte Leitstelle in Bayern, vom [22] Alarmierung im Brand- und Katastrophenschutz, Bayern, 1993 [23] Merkblatt Empfehlungen für den Feuerwehreinsatz bei Biogasanlagen, Technisch- Wissenschaftlicher Beirat (TWB) der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.v., Altenberge, Stand: Juli 2012 [24] Merkblatt Einsätze an Photovoltaik-Anlagen (Solaranlagen zur Stromgewinnung), Technisch- Wissenschaftlicher Beirat (TWB) der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.v., Altenberge, Stand: Februar 2012 [25] DIN VDE 0132, Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen, Stand: August 2012 [26] DIN Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20, November 2011 [27] Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättV) vom [28] Technische Baubeschreibung für Verkehrssicherungsanhänger, Bayrisches Staatsministerium des Inneren, Januar 2012 [29] Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95), Stand: 1995 [30] DIN Tanklöschfahrzeug TLF 4000, April 2011 [31] Feuerwehrfahrzeug-Typenliste der gängigsten Fahrzeuge, Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN, Mai 2012 [32] Fachzeitschrift Brandschutz, Deutsche Feuerwehr-Zeitung, Ausgabe 6/2011, Schwerpunkthema: Feuerwehrbedarfsplanung [33] Urteil Bundesgerichtshof zur Löschwasserversorgung, III ZR 196/10, Urteil vom , Kiefer [34] Brandschutzbedarfsplanung, Arbeitsblätter zum Lehrgang, Landesfeuerwehrschule Sachsen, Januar 2006 [35] Vortrag im Rahmen des Seminars "Erstellen einer Risikoanalyse", MindAusrVO- FF/Risikoanalyse/Brandschutzbedarfsplanung, IBK Heyrothsberge, Februar 2010 FIROSEC-Projekt-Nr.: Seite 8 von 70

9 2 Gefahrenbeschreibung 2.1 Aufgaben der Feuerwehr Die Hauptaufgabenfelder der Feuerwehr Möckern erstrecken sich vom abwehrenden Brandschutz bis hin zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Notständen. Die primären Einsatzziele sind dabei das Retten, In-Sicherheit-bringen und Schützen von Menschen. Außerdem müssen Tiere aus Gefahrenlagen befreit werden. Weiterhin sind das Schützen und Bergen von Sachwerten und das Schützen der Umwelt wichtige Aufgaben der Feuerwehr. 2.2 Gefahrenpotential Wohnbebauung und andere Nutzung laut Bauordnung In Wohngebäuden halten sich zu jeder Tageszeit Personen auf, die durch Brände gefährdet werden können. Aufgrund der oftmals starken Verrauchung muss eine Personenrettung in diesem Bereich häufig über Rettungsmittel der Feuerwehr durchgeführt werden. Weiterhin sind Wohnbauten zum großen Teil so errichtet, dass die Feuerwehr einen hohen Personalaufwand benötigt, um eine Brandausbreitung zu verhindern. Dabei werden anliegende Gebäude in vielen Fällen vorsorglich geräumt. Diese Gegebenheiten fordern einen hohen Personalaufwand seitens der Einsatzkräfte. Zur Bestimmung der notwendigen Rettungsmittel der Feuerwehr ist nach [5, 32] die Brüstungshöhe der zur Rettung bestimmten Fenster oder Stellen über der Geländeoberfläche ausschlaggebend. In Tabelle 1 sind die Brüstungshöhen in den einzelnen Ortsteilen aufgelistet. Tabelle 1 Brüstungshöhen ohne zweiten baulichen Rettungsweg nach Ortsteilen Ortsteil Brüstungshöhe >8m Ortsteil Brüstungshöhe >8m Ortsteil Brüstungshöhe >8m Altengrabow nein Klein Lübars nein Stresow ja Bomsdorf nein Klepps nein Theeßen nein Brandenstein nein Krüssau ja Tryppehna nein Brietzke nein Küsel nein Wahl nein Büden ja Loburg ja Waldrogäsen nein Buschhäuser nein Lübars nein Wallwitz ja Dalchau nein Lühe nein Wendgräben nein Dörnitz ja Lütnitz nein Wörmlitz ja Dreibachen nein Lüttgenziatz nein Wüstenjerichow nein Drewitz ja Magdeburgerforth nein Zeddenick nein Friedensau ja Möckern ja Zeppernick nein Göbel nein Pabsdorf nein Ziegelsdorf nein Grabow ja Räckendorf nein Ziepel ja Grätzer Hof nein Reesdorf nein Abgelegene Wohnplätze Groß Lübars nein Riesdorf ja Haus Birkenbusch nein Hobeck nein Rietzel nein Diesingshof nein Hohenziatz nein Rosian nein Glienicke nein Isterbies ja Rottenau ja Klepps Ziegelei nein Kähnert nein Schweinitz nein Landhaus Zeddenick nein Kalitz nein Schweinitzer Hütten nein Lochow nein Kampf nein Stegelitz nein Padegrim nein FIROSEC-Projekt-Nr.: Seite 9 von 70

10 2.2.2 Gewerbe Die Gewerbefläche im Gebiet der Gemeinde bemisst sich auf 2,8 km² und macht somit fast 0,6% der Gesamtfläche aus. In Gewerbe- und Industriegebieten ergibt sich eine hohe Brandgefahr. Diese ist zum einen durch die hohe Brandlast durch gelagertes Material begründet und zum anderen durch die Größe der Gebäude. Insbesondere in der Nacht und am Wochenende können sich Brände in diesen Bereichen lange entwickeln, bevor sie erkannt werden. Zur Brandbekämpfung ist dann ein erhöhter Aufwand an Personal und Material notwendig. Ebenso fordern diese Einsätze einen hohen Löschwasserbedarf. Für Betriebe stellen die Brandfolgekosten oftmals eine Gefährdung ihrer Existenz dar. Eine leistungsfähige Feuerwehr macht somit den Standort Gemeinde Möckern attraktiv für Unternehmen. Bei Großbränden in Industrieanlagen muss die Feuerwehr in der Lage sein, die Schadstoffe in der Luft zu messen und handlungsfähig sein, wenn Gebiete mit hohen Personenzahlen durch diese Schadstoffe gefährdet werden. Eine weitere Gefahr ergibt sich durch gelagerte und verwendete Gefahrstoffe, die zum Teil in großen Mengen vorgehalten werden. Bei der Brandbekämpfung muss aus diesem Grund die Löschwasserrückhaltung bedacht werden. Die Feuerwehr muss in der Lage sein, eine Umweltgefährdung abzuwenden, die durch Austritt und/oder Reaktion gefährlicher Stoffe und Güter entstehen können. Es ist auch zu berücksichtigen, dass bei Transportfahrzeugen Schadensfälle eintreten können. Aufgaben wie das Messen von Luftschadstoffen und der Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern können durch übergemeindliche Zusammenarbeit im Rahmen von Gefahrguteinheiten unter Regie des zuständigen Landkreises erfolgen. In Industriegebieten entstehen vor allem tagsüber Gefahrensituationen, in denen die Feuerwehr zur technischen Hilfeleistung gerufen wird. Dies begründet sich durch den Umgang mit Maschinen und das Bewegen von Gütern und schweren Lasten Verkehrswege Die Verkehrsfläche im Gebiet der Gemeinde bemisst sich auf 15,5 km² und macht somit fast 3% der Gesamtfläche aus. Straßen und Schienen werden sowohl für den Personenverkehr als auch zum Transport von Gütern genutzt. Gefahren ergeben sich durch Verkehrsunfälle mit eingeklemmten Personen sowie durch transportierte Gefahrstoffe. Aufgrund der Autobahn und Bundesstraßen, die durch das Gemeindegebiet verlaufen, muss die Feuerwehr in der Lage sein schwere technische Hilfeleistung durchzuführen. Trotz des verhältnismäßig geringen Bahnverkehrs sollten grundlegende Kenntnisse und Möglichkeiten zur technischen Hilfeleistung bei Bahnunfällen vorhanden sein, da ein Bahnunfall nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Zudem muss bei Bus- und Bahnverkehr im Ereignisfall mit einem Massenanfall von Verletzten gerechnet werden Waldflächen Die Waldfläche im Gebiet der Gemeinde bemisst sich auf 201 km² und macht somit fast 38% der Gesamtfläche aus. Außerdem liegen einzelne landwirtschaftliche Betriebe sowie einige Wohngebäude innerhalb von Waldgebieten oder grenzen an Waldgebiete. Demzufolge ist die Gefährdung durch Waldbrände im Gemeindegebiet erhöht und Maßnahmen zur Brandbekämpfung sowie Personenrettung und evakuierung bei Waldbränden haben einen größeren Stellenwert Gewässer Die Wasserfläche im Gebiet der Gemeinde bemisst sich in der Regel auf 3 km² und macht somit 0,6% der Gesamtfläche aus. Hierbei sind neben Seen auch Flusswasser und Sumpfgebiete enthalten. Den größten Anteil mit 1,6 km² halten Fließgewässer. Insgesamt gibt es keine größeren, zusammenhängenden Wasserflächen. Eine besondere Gefährdung durch Gewässern entsteht nur im Zusammenhang mit Starkregenereignissen Schwerpunktobjekte Die Feuerwehr muss auch in der Lage sein, Einsätze zu bewältigen, die über die in Abschnitt Standardszenarien beschriebenen Szenarien hinausgehen. Art und Ausmaß denkbarer Schadenslagen bemessen sich nach den in den Ortsteilen vorhandenen Schwerpunktobjekten. Es ist aber nicht notwendig, jedes einzelne Objekt detailliert zu bewerten; vielmehr sind kritische Objekte zu finden. Können diese Szenarien bewältigt werden, ist davon auszugehen, dass ähnliche Schadenlagen, die eine günstigere Lage aufweisen oder ein geringeres Gefahrenpotential besitzen, von der Feuerwehr ebenfalls abgearbeitet werden können. FIROSEC-Projekt-Nr.: Seite 10 von 70

11 Zur Bemessung notwendiger Mannschaft und Gerät werden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Die kritischen Schwerpunkte werden dabei in Objekten mit hoher Personenzahl oder besonderen Personengruppen, in Objekten mit hoher Brandgefahr, in Objekten mit hohem Gefahrgutaufkommen und in Objekten, die eine besondere Einsatztaktik erfordern, gesehen. Objekte mit einer hohen Personenzahl und/oder besonderen Personengruppen In diesen Objekten ist die vorrangige Maßnahme die Räumung des Objekts. Aufgrund der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen ist keine hohe Brandausbreitung zu erwarten, wenn die Feuerwehr unter normalen Umständen eintrifft. a) Versammlungsstätten nach [27] Stadthalle Möckern (300 Besucher) Parkgaststätte Isterbies (300 Personen) Parkschlösschen Hotel in Waldrogäsen b) Schulen / Hochschulen Grundschule Grabow Theologische Hochschule, Friedensau (Studentenwohnheim, Aula, Bibliothek, Rechenzentrum) Grundschule Loburg Sekundarschule Loburg Bildungszentrum Schloss Wendgräben, Wendgräben Alep e.v. Lübars Heilpädagogisches Heim, Hohenziatz (mit Schule) Grundschule Schloss Möckern, Möckern Sekundarschule am Schlosspark, Möckern Lernbehinderten-Betreuung / Cornelius Werk, Möckern Sonder- Lernbehindertenschule Johann- Traugott Weise, Möckern Bildungs- und Technologiezentrum des Kfz- Gewerbes GGmbH, Möckern Forstwirtschaftsschule Sachsen-Anhalt, Forststraße 3, Magdeburgerforth Kinderheim ALEP e.v., Stegelitz Grundschule Wörmlitz c) Kindertagesstätten Kindertagesstätte Zwergenland, Drewitz KITA, Friedensau KITA Bussi Bär, Grabow Kindertagesstätte LPG Hof, Hohenziatz Kindertagesstätte, Loburg Hort, Am Markt, Loburg KITA Ihlespatzen Lübars KITA Birkenhain, Möckern Kindertagesstätte Stegelitz Kindertagesstätte Theesen Kinderkrippe / -tagesstätte Wörmlitz KITA im Gemeindezentrum Zeddenick d) Altenplegeheime Seniorenheim, Friedensau Altenplegeheim, An der Kesselspringe, Loburg FIROSEC-Projekt-Nr.: Seite 11 von 70

12 Seniorenheim, Dahlienweg 1, Möckern Betreutes Wohnen, Dahlienweg 3-5, Möckern Altenheim Wohnidyll U. Klocke, Stegelitz e) Krankenhaus Landeskrankenhaus für Forensische Psychiatrie, Möckern Objekte mit hoher Brandgefahr In Objekten mit hoher Brandgefahr sind mehr Einheiten zur Brandbekämpfung notwendig als bei einem Standardbrand. a) Landwirtschaftliche Anlagen Baro Lagerhaus, Büden (Getreidespeicher) Agrargenossenschaft Königsborn e.g., Büden (Tanklager l) GFC Agrarhandelsgesellschaft mbh, Büden (Lagerhalle, Pflanzenschutzmittel) Ideal-System Landwirtschaftliche Ferkelproduktion GmbH, Drewitz ( Tiere) Agrar Gbr, Grabow (Tanklager) Landwirtschaftsbetrieb Müller, Grabow (Tanklager) Lübarser Agra Genossenschaft, Hohenziatz (2000 Rinder, Biogas) Wiesenhof Elterntierhaltung, Hohenziatz Entenmastanlage Isterbies (ca Enten) Getreide- und Landmaschinenlagerhallen, Isterbies (Tanklager, PV) Düngemittellager, Isterbies IDEAL System Landwirtschaftliche Schweineproduktion, Lübars Sauenhaltung Lübars KG, Lübars Wiesenhof Schlacht u. Zerlege Betrieb f. Geflügel, Pabsdorfer Weg, Möckern Wiesenhof Bruthaus, Pabsdorfer Weg, Möckern Elterntierfarmen E2 E3 E4 / E6 E7 E8 / E1 E5, Möckern Agrar Wirtschaft Möckern (500 Rinder) Ökolandbau & Service GbR Rusch, Rietzel (9.000 l Dieselkraftstoff) LIRS Agrar, Rosian Wiesenhof, Rosian Entenmast Bohne, Stegelitz Landwirtschaft Bathge, Stegelitz (5.000 l Diesel, PV) Aufzuchtsanlage Wiesenhof, Stegelitz Aufzuchtsanlage Greye, Stegelitz Getreidelager Stresow Biogasanlage und Schweinemastanlage Stresow 3 landwirtschaftliche Betriebe Ortslage Theeßen und Räckendorf (3.000 Tiere) Agrarwirtschaft Möckern e.g., Tryppehna Landwirtschaftlicher Betrieb Hans Joachim Sens, Wallwitz ( l Diesel, l Düngemittel) Klüssener Sportpferde GbR Stallgebäude, Wörmlitz Reiterhof Schlöffel Stallgebäude, Wörmlitz Agrarhof Ziepel GbR, Ziepel b) Industriebetriebe Menneckes Entsorgung, Büden (Tanklager l) Esso, Büden (Tanklager l) Tankstelle Loburg (Kraftstoffe, Propangas) FIROSEC-Projekt-Nr.: Seite 12 von 70

13 Firma Rheingold, Loburg (Holzhandel) Brennerei Loburg, Biogasanlage Firma T. Schulze, Loburg (Handel mit Schmier- und Brennstoffen) Fensterbau Loburg Biogasanlage Lübars Biogasanlagen Klümper, Lübars Wiesenhof Biogasanlage, Möckern WEINOR Die Markise, Möckern Großbäckerei u. Konditorei Sprung, Gewerbegebiet Möckern DTS- Systemoberflächen GmbH, Gewerbegebiet Möckern Holz- Dammers GmbH Möckern, Gewerbegebiet Möckern T & S Objekteinrichtungen GmbH, Möckern Shell Tankstelle Möckern Industrienäherei, Rosian Lackfabrik Osnatol, Stegelitz Holzbau Dethlefsen, Stegelitz Deutsche Asphalt, Stegelitz Spedition Dachser, Stegelitz Carbon clean tech GmbH, Stegelitz Biogasanlage Rittergut Stresow REMONDIS AG & Co., OT Ziepel Objekte mit hohem Aufkommen an gefährlichen Stoffen und Gütern Einsätze mit Gefahrgut fordern immer einen hohen Bedarf an Gerät und Personal. Agrargenossenschaft Königsborn e.g., Büden (Tanklager l) GFC Agrarhandelsgesellschaft mbh, Büden (Lagerhalle, Pflanzenschutzmittel) Agrar Gbr, Grabow (Tanklager) Landwirtschaftsbetrieb Müller, Grabow (Tanklager) Lübarser Agra Genossenschaft, Hohenziatz (2000 Rinder, Biogas) Getreide- und Landmaschinenlagerhallen, Isterbies (Tanklager, PV) Düngemittellager, Isterbies Wiesenhof Schlacht u. Zerlege Betrieb f. Geflügel, Pabsdorfer Weg, Möckern Ökolandbau & Service GbR Rusch, Rietzel (9.000 l Dieselkraftstoff) Landwirtschaft Bathge, Stegelitz (5.000 l Diesel, PV) Landwirtschaftlicher Betrieb Hans Joachim Sens, Wallwitz ( l Diesel, l Düngemittel) Schwimmbad, Ziepel (Chloranlage) Schwimmbad, Lübars (Chloranlage) Sonstige Schwerpunkte a) Historische Gebäude und Kulturstätten Kirche Grabow Wasserburg Grabow Herrenhaus Ziegelsdorf Kirche, Straße des Friedens, Hohenziatz Kirche, Dorfstraße, Hohenziatz Kirche Isterbies Vetter Riesdorf FIROSEC-Projekt-Nr.: Seite 13 von 70

14 Kirche Klein Lübars Kirche Lübars Rathaus Stadt Möckern Kirche in Möckern u. Lühe Kirche Rosian Kirche Schweinitz Kirche Stegelitz Kirche Wallwitz Kirche Wörmlitz Kirche Zeddenick Kirche Ziepel b) abgelegene Gebäude und Höfe Loburger Straße 1 bis Forststraße, Schweinitz (keine Löschwasserentnahmestellen) Bungalow Siedlung, ehemalige Naherholung, Hohenziatz Forsthaus Kähnert, Grabow (keine Löschwasserentnahmestellen) Am Fenn, Grabow (keine Löschwasserentnahmestellen) Heinigte (1-3), Grabow (keine Löschwasserentnahmestellen) Schads Mühle, Drewitz ( Grundstück außerhalb vom Dorf ) Fam. Wartenberg, Drewitz ( Grundstück außerhalb vom Dorf ) Landwirt A. Bunde, Drewitz ( Grundstück außerhalb vom Dorf ) Wiesenhof Bruthaus, Möckern ( Liegt im Waldgebiet ) Wiesenhof Biogasanlage, Möckern ( Liegt im Waldgebiet ) Elterntierfarmen E2 E3 E4 / E6 E7 E8 / E1 E5 ( Liegt im Waldgebiet ) Großschadenslagen/Katastrophen Mit dem Eintritt von Großschadenslagen und Katastrophen ist naturgemäß immer zu rechnen. Besonderes Potential für Großschadenslagen bieten die stark befahrene BAB 2 sowie die Bundesstraßen im Gemeindegebiet, auf der sowohl Personen- als auch Gefahrguttransport stattfindet. Auf Grund der großen, zusammenhängenden Waldgebiete besteht hier ebenfalls die Gefahr eines verheerenden Waldbrandes Einsatzstatistik Die Einsatzstatistik der Jahre 2002 bis 2011 lag zur Begutachtung vor. In Tabelle 10 - Einsatzstatistik, 2006 bis 2011 nach Ortsfeuerwehren wurde die Einsatzstatistik nach Ortsteilen und Einsatzart differenziert dargestellt. Auf Grund der geringen Einsatzzahlen je Ortsfeuerwehr und starken Schwankungen im Vergleich der letzten Jahre kann anhand der Statistik verlässliche Aussage zur Eintrittswahrscheinlichkeit verschiedener Einsatzarten abgeleitet werden. Die Einsatzstatistik wird lediglich vergleichend herangezogen. 2.3 Schutzziele Nachfolgend werden Schutzzieldefinitionen getroffen die den gesetzlichen Vorgaben und allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Genannte Zeiten, Kräfte- und Mittelansätze sowie Notwendigkeiten stellen allgemeingültige Anforderungen und Qualitätskriterien dar und werden erst im Abschnitt 3.3 Vergleich und Bewertung auf die Gegebenheiten im Gemeindegebiet Möckern bezogen Erreichungsgrad In Kombination mit der Definition der Schutzziele kann ein Erreichungsgrad berücksichtigt werden. Die Festlegung eines solchen Erreichungsgrades ist eine politische Entscheidung, welche hier nicht getroffen werden kann. Der Erreichungsgrad charakterisiert den prozentualen Anteil der Fälle in denen die nachfolgend genannten Eintreffzeiten durch ausreichend Kräfte und Mittel der Feuerwehr FIROSEC-Projekt-Nr.: Seite 14 von 70

15 eingehalten werden. Ein reales Sicherheitsniveau von 100% ist unrealistisch und wird erfahrungsgemäß durch ungeplante Zufälle verhindert. Da in [2] kein Erreichungsgrad festgelegt wurde, wird im Bebauungszusammenhang als Planungsgröße und Zielsetzung ein Erreichungsgrad von rund 100% angenommen. Dieser kann realistisch nicht erreicht werden, sollte aber angestrebt werden. Hier wird begrifflich von [2] abgewichen und der Erreichungsgrad nicht für alle über öffentliche Verkehrsflächen erreichbare Gebiete sondern für alle Gebiete im Bebauungszusammenhang als Zielsetzung definiert. Es steht dem Ersteller dieser Risikoanalyse/Feuerwehrbedarfsplanung nicht zu den Erreichungsgrad abzumindern, eine endgültige Festlegung des Erreichungsgrades obliegt dem politisch- Gesamtverantwortlichen der Gemeinde Möckern. Dadurch wird nach [3] die gewollte Qualität der Feuerwehr definiert. Damit sind dann auch Risiken wie Ausfall von technischem Gerät, Einsatzfahrzeugen, Wetterlage sowie kurzfristige Straßensperrungen usw. berücksichtigt. Allerdings müssen in diesem Zusammenhang auch Paralleleinsätze berücksichtigt werden. Die Feuerwehr der Gemeinde Möckern muss in der Lage sein, den erforderlichen Personal- und Materialbedarf für ein Schwerpunktobjekt und ein Standardszenario gleichzeitig aufzubringen. Nach [34] wird der Erreichungsgrad erfahrungsgemäß mit 90% vorgegeben. Bei einem Erreichungsgrad unter 80% kann man nicht mehr von einer leistungsfähigen Feuerwehr sprechen Standardszenarien Um das Mindestmaß der Stärke und Ausstattung der Feuerwehren bemessen zu können, wurden zwei Standardszenarien definiert, die in jeder Gemeinde auftreten können [6, 2.2], [7], [8]. Die leistungsfähige Feuerwehr muss mindestens zwei Standard-Einsätze in jedem Teil des Gemeindegebiets innerhalb des Zeitkriteriums mit der benötigten Stärke an Mannschaft und Gerät bewältigen können. Die erforderlichen Fahrzeuge können natürlich durch gleich- oder höherwertige Fahrzeuge ersetzt werden. So kann auch eine Aufteilung auf mehrere Fahrzeuge, die zusammen den gleichen einsatztaktischen Wert ergeben, erfolgen. Beispielweise muss kein neues Hilfeleistungslöschfahrzeug beschafft werden, wenn die Kombination aus Tanklöschfahrzeug und Sonderfahrzeug (Rüst) erhalten bleibt. Eintreffzeit Ein wesentliches Kriterium für die Definition der Schutzziele bei den Standardeinsätzen ist die Eintreffzeit. Sie beschreibt die Zeit von der abgeschlossenen Alarmierung bis zum Eintreffen der ersten Einheiten der Feuerwehr am Einsatzort. In Sachsen-Anhalt ist diese Zeit mit 12 Minuten angesetzt [6, ], [2, 2]. Damit widerspricht sie aber dem Stand der Technik. Die anerkannte Regel der Technik Qualitätskriterien [8], welche von den Leitern der Berufsfeuerwehren aufgestellt wurde, verlangt die erste Einheit 8 Minuten nach der Alarmierung vor Ort. Eine nachrückende Einheit muss nach weiteren 5 Minuten eintreffen. Bei dieser Forderung beruft man sich auf Erkenntnisse aus der Forschung und auf Auswertung der Erfahrung. Diese Zeiten werden als notwendig erachtet, um die Menschenrettung und die Brandbekämpfung erfolgreich durchführen zu können. Die Qualitätskriterien beziehen sich vorrangig auf städtischen Bebauungszusammenhang. Als Mittelweg dienen die Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr [7]. Diese fordern eine Eintreffzeit der ersten Einheit von 10 und nachrückender Kräfte von 15 Minuten. Bis zu dieser Obergrenze werden Menschenrettung und Brandbekämpfung als durchführbar angesehen. Diese Bemessung wird hier als Zielsetzung für eine leistungsfähige Feuerwehr zu Grunde gelegt. Vom gültigen Recht weicht die Gemeinde allerdings erst dann ab, wenn in Teilen der Gemeinde eine Eintreffzeit von 12min überschritten wird. Derartige Abweichungen sind bis zu einem politisch festgelegten Erreichungsgrad tolerierbar. Die Qualitätskriterien für die Brandbekämpfung sind auch für die Technische Hilfeleistung hinreichend [8]. Daher kann die Eintreffzeit auf die Standardhilfeleistung übertragen werden. FIROSEC-Projekt-Nr.: Seite 15 von 70

16 Standardszenario Brand (Standardbrand) Der Standardbrand beschreibt einen Brand im Obergeschoss eines Wohnhauses. Dabei wird von einer Verrauchung der baulichen Rettungswege und einer unmittelbaren Gefährdung für Menschen ausgegangen. Eintreffzeit: Zur Durchführung der Menschenrettung sollte die ersteintreffende Einheit spätestens 10 Minuten nach Alarmierung am Einsatzort eintreffen. Eine Eintreffzeit von 12min wird durch den Gesetzgeber toleriert. Weiterhin ist die Brandbekämpfung vorzunehmen. Dem Schutzziel der Erhaltung von Sachwerten wird eine niedrigere Priorität eingeräumt als der Menschenrettung. Daher können Einheiten zur Brandbekämpfung nachgeführt werden. In der Literatur wird auf den zu erwartenden Zeitpunkt des Feuerübersprungs hingewiesen. Dieser stellt eine maßgebende Bedrohung für die Einsatzkräfte dar und ist ca. 20 Minuten nach Ausbruch des Brandes zu erwarten. Berücksichtigt man eine entsprechende Aufbau- und Entwicklungszeit für die Brandbekämpfung müssen Kräfte und Mittel zur Brandbekämpfung spätestens 15 Minuten nach Alarmierung vor Ort sein. Mittel: Zur Menschenrettung sind mindestens erforderlich: 4 Pressluftatmer 500 Liter Wasser im Tank (Empfehlung allerdings 1000 Liter) 4-teilige Steckleiter notwendiges Gerät zur Vornahme zweier C-Rohre Diese Mittel sind auf einem TSF-W verlastet. Daher muss dieses oder ein höherwertiges Fahrzeug zur Menschenrettung am Einsatzort sein. Um die Gruppenstärke herzustellen ist aber mindestens ein Fahrzeug mit Gruppenkabine oder ein zweites Fahrzeug notwendig. Zur Brandbekämpfung muss zusätzlich ein Löschgruppenfahrzeug mit eingebautem Löschmitteltank nachrücken. Kräfte: Die Menschenrettung muss von einer Gruppe durchgeführt werden. Aus der Aufgabenverteilung nach FwDV 3 ergibt sich außerdem ein geforderter Ausbildungsstand. Es müssen 4 Atemschutzgeräteträger und eine ausgebildete Führungskraft (mindestens Gruppenführer) in der Gruppe vorhanden sein. Zur Brandbekämpfung ist eine weitere Gruppe notwendig. Für die Gesamteinsatzleitung muss eine Führungskraft mit der Qualifikation Zugführer vorgesehen werden. Für den Einsatzleiter (Zugführerqualifikation) ist ein Fahrzeug notwendig, um diesen zusätzlich zu den beiden im Einsatz befindlichen Gruppen zur Einsatzstelle zu transportieren. Hier ist ein KdoW ausreichend, alternativ kann ein MTW/MTF genutzt werden. Standardszenario Technische Hilfeleistung (Standardhilfeleistung) Die Standardhilfeleistung formuliert den Unfall mit einer verletzten, eingeklemmten Person und auslaufenden Betriebsstoffen. Eintreffzeit: Die ersteintreffende Einheit bei der Standardhilfeleistung sollte 10 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort sein. Eine Eintreffzeit von 12min wird durch den Gesetzgeber toleriert. Deren Aufgabe ist die Sicherung der Einsatzstelle, das Schaffen eines Zugangs zum Verletzten mit Handwerkzeugen (Multifunktionsbrech- und Glasmanagementwerkzeug) und die Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen. Zum Befreien eingeklemmter Personen sind weitere Kräfte und Mittel notwendig. Diese müssen 20 Minuten nach Alarmierung eintreffen. FIROSEC-Projekt-Nr.: Seite 16 von 70

17 Mittel: Die notwendigen Mittel für Erstmaßnahmen können auf einem TSF-W verlastet werden. Um die Gruppenstärke herzustellen ist ein Fahrzeug mit Gruppenkabine oder ein zweites Fahrzeug notwendig. 15 Minuten nach der Alarmierung muss ein erster Hilfeleistungssatz vor Ort verfügbar sein. Zum Befreien eingeklemmter Personen sind ein Löschfahrzeug sowie ein zweiter Hilfeleistungssatz im Sinne der Redundanz erforderlich. Kräfte: Die Erstmaßnahmen müssen von einer Gruppe durchgeführt werden. Sie muss zur Befreiung eingeklemmter Personen durch eine weitere Gruppe unterstützt werden. Für die Gesamteinsatzleitung muss eine Führungskraft mit der Qualifikation Zugführer vorgesehen werden. Für den Einsatzleiter (Zugführerqualifikation) ist ein Fahrzeug notwendig, um diesen zusätzlich zu den beiden im Einsatz befindlichen Gruppen zur Einsatzstelle zu transportieren. Hier ist ein KdoW ausreichend, alternativ kann ein MTW/MTF genutzt werden Rettungsweg über Rettungsmittel der Feuerwehr Nach [5, 32] kann der zweite Rettungsweg von Gebäuden mit Rettungsgeräten der Feuerwehr hergestellt werden. Eintreffzeit: Um das Schutzziel der Menschenrettung zu erreichen, sollte das erforderliche Gerät innerhalb des Zeitkriteriums von 10min an der Einsatzstelle verfügbar sein. Eine Eintreffzeit von 12min wird durch den Gesetzgeber toleriert. Mittel: In jedem Ortsteil der Gemeinde ist aufgrund der Bebauung die Rettung über Rettungsgerät der Feuerwehr erforderlich. In der Regel kann diese Rettung über die 4-teilige Steckleiter erfolgen. Ortsteile in denen Gebäude mit Brüstungshöhen über 8m vorhanden sind, welche nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg verfügen, sind in Tabelle 1 - Brüstungshöhen nach Ortsteilen dargestellt. Daher wird in diesen Gebieten ein Hubrettungsfahrzeug benötigt. Für bereits bestehende Gebäude ist nach [3] eine Brüstungshöhe bis 12,20m und die damit verbundene Rettung über dreiteilige Schiebleiter zulässig. Kräfte: Die notwendigen Kräfte zur Menschenrettung ergeben sich aus dem Standardbrand. Demnach ist mindestens eine Gruppe notwendig Löschwasserversorgung Im Bebauungszusammenhang muss die Löschwasserversorgung durch ausreichend Hydranten, Löschbrunnen oder offene Gewässer sichergestellt werden. Nach [10] muss in Wohn- und Gewerbegebieten eine Löschwassermenge von 96 m³/h (1.600 l/min) über 2 Stunden in maximal 300m Entfernung zum Brandobjekt vorgehalten werden. Bei überwiegend freistehender Bebauung und geringer Gefahr der Brandausbreitung kann diese auf 48 m³/h reduziert werden. Diese Löschwassermengen sind nach [5] durch die Gemeinde als Grundschutz sicherzustellen. Die Sicherung eines ausreichenden Löschwasserbedarfs Für die Menschenrettung im Rahmen des Standardszenario Brand (Standardbrand) ist die maximale Entfernung von 300m zu groß (Zeitfaktor, Ausstattung der zuständigen Ortsfeuerwehren [mit Grundausstattung]). Deshalb muss ein entsprechender Löschwasservorrat auf Löschfahrzeugen für die Menschenrettung innerhalb von 10min/12min an die Einsatzstelle gebracht werden können. In der Gemeide Möckern kann das öffentliche Trinkwassernetz in vielen Bereichen nicht zur Löschwasserversorgung genutzt werden. Zur Kompensation wurden hier Löschwasserzisternen, - brunnen oder teiche errichtet. Die Wasserentnahme ist hier allerdings mit größerem Personal- und Materialaufwand verbunden. Demnach können diese Löschwasserentnahmestellen nicht im Rahmen der Menschenrettung von der ersteintreffenden Gruppe genutzt werden. Es wird erneut auf die Notwendigkeit von wasserführenden Fahrzeugen hingewiesen. Zur Löschwasserversorgung in den FIROSEC-Projekt-Nr.: Seite 17 von 70

18 einzelnen Ortsteilen wird auf ein gesondertes Dokument verwiesen, welches durch die Gemeinde erstellt und fortgeschrieben wird Definition der Schutzziele Schutzziele werden definiert durch das Zeitkriterium, die Mindesteinsatzstärke und den Erreichungsgrad [9]. Die Hilfsfrist wird bei der Bemessung auf den Zeitraum beschränkt, den die Feuerwehr beeinflussen kann. Dieser beschreibt die Zeit von der abgeschlossenen Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort und wird daher Eintreffzeit genannt. In der Gemeinde Möckern sollen die folgenden Schutzziele erreicht werden: Erste Gruppe und Löschgruppenfahrzeug (LF bzw. HLF) mit vierteiliger Steckleiter oder Tragkraftspritzenfahrzeug mit eingebautem Löschmitteltank von mindestens 500 Litern und vierteiliger Steckleiter (TSF-W) in Verbindung mit einem Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) zur Menschenrettung beim Standardbrand mit Eintreffzeit von 10 Minuten in jedem Teil des Bebauungszusammenhangs bzw. 12 Minuten in jedem durch öffentliche Verkehrsflächen erreichbaren Teil des Zuständigkeitsbereichs. Zweite Gruppe und Löschgruppenfahrzeug (LF bzw. HLF) mit eingebautem Löschmitteltank von mindestens 1000 Litern zur Brandbekämpfung mit Eintreffzeit von 15 Minuten in jedem Teil des Bebauungszusammenhangs. Für sonstige Teile des Zuständigkeitsbereichs bestehen keine Vorgaben zur Eintreffzeit zu Brandbekämpfung. Erste Gruppe und Löschgruppenfahrzeug (LF bzw. HLF) mit Multifunktionsbrech- und Glasmanagementwerkzeug oder Tragkraftspritzenfahrzeug mit eingebautem Löschmitteltank von mindestens 500 Litern mit Multifunktionsbrech- und Glasmanagementwerkzeug (TSF-W) in Verbindung mit einem Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) zum Sichern der Einsatzstelle und Zugang schaffen bei der Standardhilfeleistung mit Eintreffzeit von 10 Minuten in jedem Teil des Bebauungszusammenhangs sowie der umliegenden Straßen bzw. 12 Minuten in jedem durch öffentliche Verkehrsflächen erreichbaren Teil des Zuständigkeitsbereichs. Weitere taktische Einheit mit Hilfeleistungssatz nach [20] mit Eintreffzeit von 15 Minuten an der Einsatzstelle in jedem Teil des Bebauungszusammenhangs sowie der umliegenden Straßen. Für sonstige Teile des Zuständigkeitsbereichs bestehen keine Vorgaben zur Eintreffzeit einer taktischen Einheit mit Hilfsleistungssatz nach [20]. Zweite Gruppe und ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) mit eingebautem Löschmitteltank von mindestens 1000 Litern und zweitem Hilfeleistungssatz nach [26] zum Befreien bei der Standardhilfeleistung mit Eintreffzeit von 20 Minuten in jedem Teil des Bebauungszusammenhangs sowie der umliegenden Straßen. Fahrzeug mit Gerät zur Menschenrettung (4-teilige Steckleiter) aus Gebäuden bis 8 Meter Brüstungshöhe mit Eintreffzeit von 10 Minuten an der Einsatzstelle in den betreffenden Ortsteilen nach Tabelle 1. Durch den Gesetzgeber wird abweichend von den anerkannten Regeln der Technik eine Eintreffzeit von 12min zugelassen. Fahrzeug mit Gerät zur Menschenrettung (Schiebleiter) aus Gebäuden bis 12,20 Meter Brüstungshöhe mit Eintreffzeit von 10 an der Einsatzstelle in den betreffenden Ortsteilen nach Tabelle 1 bei bestehenden Gebäuden als Ausnahmeregelung nach [6]. Durch den Gesetzgeber wird abweichend von den anerkannten Regeln der Technik eine Eintreffzeit von 12min zugelassen. Hubrettungsfahrzeug zur Menschenrettung aus Gebäuden über 8m Brüstungshöhe im Ortsteil Möckern Hubrettungsfahrzeug als Arbeitsgerät und zur Brandbekämpfung mit Eintreffzeit von 25 Minuten in jedem Teil des Bebauungszusammenhangs. Sicherstellung der Leistungsfähigkeit bei Schadenlagen in Schwerpunktobjekten. Gewährleistung des Grundschutzes bei Parallelereignissen. FIROSEC-Projekt-Nr.: Seite 18 von 70

19 3 Feuerwehrbedarfsplanung 3.1 IST -Struktur Ausstattung Tabelle 6 in Anhang B zeigt die derzeitige Ausstattung der Feuerwehr Möckern bezüglich der Fahrzeuge Personalstruktur Die Auswertung der Personalbögen bezüglich der Tageseinsatzbereitschaft ist in Tabelle 7 im Anhang B zusammengefasst. Bei den Maschinisten ist keine G25 (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) berücksichtigt. Diese wird für Maschinisten und alle Kraftfahrer von Dienstfahrzeugen der Gemeinde empfohlen und sollte von der Gemeinde gefordert werden. Es wird deutlich, dass nur die Ortsfeuerwehren Dörnitz, Drewitz, Friedensau, Grabow, Hobeck, Hohenziatz, Isterbies, Loburg, Lübars, Magdeburgerforth, Möckern, Rietzel, Rosian, Stresow, Tryppehna und Wörmlitz zu jeder Tageszeit in ausreichender Stärke einsatzbereit sind. Damit sind 60% aller Ortsfeuerwehren formal tagsüber mindestens in Staffelstärke einsatzbereit. Häufig fehlt allerdings ausgebildetes Personal wie Atemschutzgeräteträger mit gültiger Tauglichkeit, Maschinisten mit passendem Führerschein und Gruppenführer Feuerwehrhäuser Tabelle 9 im Anhang B Tabellen gibt einen Überblick über die bestehenden Feuerwehrhäuser. Demzufolge sollten nach [11], [15] ausreichend Stellplätze für die vorhandenen Fahrzeuge sowie geschlechtergetrennte Umkleiden und ein Schulungsraum für die Durchführung von theoretischen Ausbildungen vorhanden sein. Eine Absauganlage für Fahrzeugabgase ist in jedem Falle wünschenswert. Befinden sich die Umkleidemöglichkeiten mit den Einsatzfahrzeugen im selben Raum ohne geeignete Abtrennung ist eine Absauganlage dringend erforderlich. 3.2 SOLL-Struktur Es soll eine Zielstellung für den Bedarf im Gemeindegebiet Möckern formuliert werden. Grundlage und Ausgangspunkt sind bereits dargerstellt gesetzliche Forderungen und anerkannte Regeln der Technik. Die Diskussion dieser Forderungen ist nicht Bestandteil dieses Abschnittes und findet sich erst im Abschnitt 3.3 Vergleich und Bewertung Einhaltung des Zeitkriteriums Da keine zuverlässigen Daten zu Ausrückezeiten der einzelnen Ortsfeuerwehren aus den letzten Jahren vorlagen, beruht die angenommene Ausrückezeit der einzelnen Ortsfeuerwehren auf Schätzungen der Verantwortlichen vor Ort. Eine Zeit von 4min wird in jedem Fall als notwendig angenommen und stellt damit die untere Grenze dar. Gleichzeitig sollte eine Ausrückezeit von 4min Zielstellung der Ortsfeuerwehren sein. Dies betrifft jeweils das erstabrückende Fahrzeug mit der notwendigen Besatzung. Tabelle 2: Ausrückezeiten der Ortsfeuerwehren Ortsfeuerwehr Ausrückezeit Ortsfeuerwehr Ausrückezeit Ortsfeuerwehr Ortsfeuerwehr Büden 4 min Küsel 4min Stegelitz 4 min Dörnitz 5 min Loburg 4 min Stresow 5 min Drewitz 4 min Lübars 6 min Theeßen 4 min Friedensau 4 min Magdeburgerforth 7 min Tryppehna 6 min Grabow 6 min Möckern 4 min Wallwitz 4 min Hobeck 4 min Reesdorf 4 min Wörmlitz 5 min Hohenziatz 5 min Rietzel 4 min Zeddenick 4 min Isterbies 4 min Rosian 4 min Ziepel 4 min Krüssau 4 min Schweinitz 4 min FIROSEC-Projekt-Nr.: Seite 19 von 70

20 Als Zeitkriterium dienen die erarbeiteten Eintreffzeiten aus Abschnitt Standardszenarien. Hierbei wird zusätzlich unterschieden, ob die entsprechenden Feuerwehren mit der entsprechenden Personalstärke und zu den entsprechenden Tages- und Nachtzeiten einsatzbereit sind. Die durchschnittliche Geschwindigkeit eines Einsatzfahrzeuges wird innerorts mit 40 km/h und außerorts mit 60 km/h angenommen. Dies entspricht der Empfehlung aus [6]. Die Reichweite des Einsatzfahrzeuges ergibt sich damit aus Gleichung 1. ( Eintreffzeit Ausrückzeit ) Durchschnittsgeschwindigkeit Reichweite = (1) Die Ermittlung des erreichbaren Einsatzgebietes verwendet Methoden der Routenplanung und berücksichtigt somit reale Straßenverläufe einschließlich Weghindernissen, Einbahnstraßen etc.. Die niveaugleichen Bahnübergänge im Gemeindegebiet stellen kein Hindernis bei der Ermittlung des erreichbaren Einsatzgebietes dar, da es hier nur noch vereinzelt zu Zugverkehr kommt und keine langen Schließzeiten zu erwarten sind. Durch das Gemeindegebiet führt die Bahnstrecke Magdeburg Möckern Loburg-Altengrabow welche durch die Deutsche Bahn AG nicht mehr befahren wird. Wie bereits im Abschnitt Verkehrswege dargestellt, ist eine Beeinflussung durch den Bahnverkehr in Form von Behinderungen an Bahnübergängen sowie Unfälle mit Bahnbeteiligung sehr unwahrscheinlich Kräfte und Mittel bei Standardeinsatzszenarien Der mögliche Ausrückebereich notwendiger Kräfte und Mittel bei Standardszenarien wird in Tabelle 3 dargestellt. Tabelle 3: Radius des Ausrückebereiches bei Standarteinsätzen Kräfte und Mittel zur/zum Eintreffzeit [min] Gleichung Reichweite Menschenrettung 10 / 12 (2) 4km / max. 5,3 km Brandbekämpfung 15 (3) max. 7,3 km Befreien 15 (3) max. 7,3 km Heranführen 2. Hilfeleistungssatz 20 (4) max. 10,7 km Bei der technischen Hilfeleistung kann das zum Befreien notwendige HLF 10 durch andere Fahrzeuge ersetzt werden, die über einen Hilfeleistungssatz und Gerät zum Sichern der Einsatzstelle verfügen. Weiterhin muss durch die Einsatzmittel der Brandschutz sichergestellt werden. min km h Reichweite = ( 10 4) 40 = 4km h 60 min (2) min km h Reichweite = ( 15 4) 40 = 7, 3km h 60 min (3) min km h Reichweite = ( 20 4) 40 = 10, 7km h 60 min (4) FIROSEC-Projekt-Nr.: Seite 20 von 70

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Brandschutzbedarfsplan vom 7. November 2005

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Brandschutzbedarfsplan vom 7. November 2005 1 Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Brandschutzbedarfsplan vom 7. November 2005 Empfehlung des Sächsischen Staatsministerium des Innern zum Brandschutzbedarfsplan 2 Brandschutzbedarfsplan

Mehr

Feuerwehr Berghaupten

Feuerwehr Berghaupten Feuerwehr Berghaupten Einsatzstatistik 2006-2016 100,0% 90,0% 80,0% 70,0% 60,0% 50,0% 40,0% Sonstiges Fehlalarme Tiere / Insekten TH gesamt Brandeinsätze 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% 2006 2007 2008 2009 2010

Mehr

1.2 Im Interesse einer einheitlichen und vergleichbaren Erfassung und Bewertung ist dazu das nachfolgende Muster (Anlage) zu verwenden.

1.2 Im Interesse einer einheitlichen und vergleichbaren Erfassung und Bewertung ist dazu das nachfolgende Muster (Anlage) zu verwenden. Risikoanalyse und Ermittlung des Brandschutzbedarfs RdErl. des MI vom 3. 8. 2009 43.21-13002-1 1. Allgemeines 1.1 Einheits- und Verbandsgemeinden haben gemäß 1 Abs. 3 MindAusrVO-FF vom 13. Juli 2009 (GVBl.

Mehr

Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Friedland

Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Friedland Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Friedland Dipl.-Chem. Claus Lange Direktor der Feuerwehr Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Feuerwehr Zur Person... Claus Lange Diplom-Chemiker Jahrgang 1959 1974

Mehr

Tanklöschfahrzeug TLF 4000 der Feuerwehr Wesel Version: Feuerwehr Wesel. Informationen zum Einsatzfahrzeug: Tanklöschfahrzeug TLF 4000

Tanklöschfahrzeug TLF 4000 der Feuerwehr Wesel Version: Feuerwehr Wesel. Informationen zum Einsatzfahrzeug: Tanklöschfahrzeug TLF 4000 Feuerwehr Wesel Informationen zum Einsatzfahrzeug: Tanklöschfahrzeug TLF 4000 Diese Information darf nur ungekürzt vervielfältigt werden. Eine Veröffentlichung auch auszugsweise bedarf der schriftlichen

Mehr

Samtgemeinde Holtriem. Ortsrecht-Sammlung. Entwicklungskonzept Freiwillige Feuerwehr Holtriem. Neufassung

Samtgemeinde Holtriem. Ortsrecht-Sammlung. Entwicklungskonzept Freiwillige Feuerwehr Holtriem. Neufassung Samtgemeinde Holtriem Ortsrecht-Sammlung Vorschrift: Beschließendes Organ: Entwicklungskonzept Freiwillige Feuerwehr Holtriem Samtgemeinderat Zuständig in der Verwaltung: Fundstellennachweis: Bezeichnung

Mehr

Feuerwehrangehörige Der Ortsfeuerwehr Gernrode gehören 72 Mitglieder an, die sich auf folgende Abteilungen verteilen:

Feuerwehrangehörige Der Ortsfeuerwehr Gernrode gehören 72 Mitglieder an, die sich auf folgende Abteilungen verteilen: 3.2.3 OrtsfeuerwehrGernrode 3.2.3.1 Feuerwehrangehörige Der Ortsfeuerwehr Gernrode gehören 72 Mitglieder an, die sich auf folgende Abteilungen verteilen: a) Einsatzabteilung: 25 b) Jugendfeuerwehr: 12

Mehr

Niedersächsische Akademie NABK. Truppführer. Thema. Rechtsgrundlagen ???

Niedersächsische Akademie NABK. Truppführer. Thema. Rechtsgrundlagen ??? Thema Niedersächsische Akademie Rechtsgrundlagen??? Lernziel Niedersächsische Akademie Die Teilnehmer müssen die wesentlichen Regelungen zur Organisation des Brandschutzes auf übergemeindlicher Ebene und

Mehr

Allgemeine Weisung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren

Allgemeine Weisung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren Allgemeine Weisung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren Auf der Grundlage des 2 Abs. 2 Satz 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vom

Mehr

Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrorganisationsverordnung FwOV M-V)

Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrorganisationsverordnung FwOV M-V) 84 Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2017 Nr. 4 Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrorganisationsverordnung

Mehr

BRANDSCHUTZ Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden nach 6 SächsBRKG

BRANDSCHUTZ Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden nach 6 SächsBRKG BRANDSCHUTZ Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden nach 6 SächsBRKG Getreu dem Motto Retten Löschen Bergen Schützen 2 Die Freiwilligen Feuerwehren sind auf den Gebieten des Brandschutzes,

Mehr

Ministerium des Innern

Ministerium des Innern Ministerium des Innern Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Postfach 601165 C 14411 Potsdam An die Landkreise und kreisfreien Städte Potsdam, 11. März 1994 des Landes Brandenburg Gesch.Z.: III/8.23

Mehr

Erfahrungen aus der Bedarfsplanung

Erfahrungen aus der Bedarfsplanung Erfahrungen aus der Bedarfsplanung Herzlich Willkommen! 11.04.2016 Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. Bedarfsplanung: Vorgaben der Kommunalpolitik Variante 1: Die Politik legt das gewünschte

Mehr

Bedarfsplanung historische Entwicklung

Bedarfsplanung historische Entwicklung Bedarfsplanung historische Entwicklung Bedarfsplanung Feuerwehr aus Erfahrung 1877 Witte Berlin: - Bildung von Löschzügen auf der Wache aus Spritze, Steiger, Wasserwagen, Druckmannschaft, Zugführer - Auftragstaktik

Mehr

Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge

Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge Lehrgang : -2009-1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) vom 06.Juli 1994 i.d.f. der Änderung vom 7. Dezember 2001 FwDV, anerkannte Regeln der Technik

Mehr

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel Stand 06/2007

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel Stand 06/2007 2.4 Löschzug 4 2.4.1 LG Mahlberg Löschgruppe Mahlberg Feuerwehrgerätehaus: LF 8/6 (Löschgruppenfahrzeug) Das Feuerwehrgerätehaus wurde im Jahr 1958 errichtet und verfügt über einen nicht normgerechten

Mehr

Richtwerte für die kommunale Bedarfs- und Entwicklungsplanung (Grundanforderungen zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe)

Richtwerte für die kommunale Bedarfs- und Entwicklungsplanung (Grundanforderungen zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe) Richtwerte für die kommunale Bedarfs- und Entwicklungsplanung (Grundanforderungen zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe) Anlage Der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Einsatzmittel

Mehr

Planungsziele für Freiwillige Feuerwehren in NRW: Aus der Praxis für die Praxis

Planungsziele für Freiwillige Feuerwehren in NRW: Aus der Praxis für die Praxis Planungsziele für Freiwillige Feuerwehren in NRW: Aus der Praxis für die Praxis UAG 2.A Planungsgrundlagen, Struktur, Sonstiges Übersicht Planungsziele (Stand: 25.05.2016) Überlegungen und Hinweise zu

Mehr

Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung - FwOVO)

Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung - FwOVO) Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung - FwOVO) Vom 10. Oktober 2008 (GVBl. I S. 896) Aufgrund des 69 Nr.

Mehr

Der Zug im Einsatz von Lösch- und Rettungsgeräten Reihe: Standard-Einsatz-Regeln Herausgeber: Holger de Vries

Der Zug im Einsatz von Lösch- und Rettungsgeräten Reihe: Standard-Einsatz-Regeln Herausgeber: Holger de Vries Der Zug im Einsatz von Lösch- und Rettungsgeräten Reihe: Standard-Einsatz-Regeln Herausgeber: Holger de Vries Cimolino, de Vries, Graeger, Lembeck Inhalt Inhalt Vorwort... 5 Inhalt... 7 1 Fachliche Hintergründe...

Mehr

Wissenstest Thema: Fahrzeugkunde

Wissenstest Thema: Fahrzeugkunde Wissenstest 2018 Thema: Fahrzeugkunde Feuerwehrfahrzeuge können sein: Kraftfahrzeuge Wechselaufbauten z. B. Löschfahrzeuge, Hubrettungsfahrzeuge, Rüst- und Gerätefahrzeuge z. B. Abrollbehälter Schlauch,

Mehr

Wissenstest Fahrzeugkunde WT 1. in Zusammenarbeit mit der Jugendfeuerwehr Bayern im LFV Bayern e. V.

Wissenstest Fahrzeugkunde WT 1. in Zusammenarbeit mit der Jugendfeuerwehr Bayern im LFV Bayern e. V. WT 1 Wissenstest 2012 F a h r z e u g k u n d e WT 2 Merkmale der Feuerwehrfahrzeuge Fahrzeuge, die für die Anforderungen der Feuerwehr besonders gestaltet und ausgerüstet sind Feuerwehrfahrzeuge können

Mehr

Zum Einstieg... L.Angler

Zum Einstieg... L.Angler Zum Einstieg... Truppmann Teil 2 3 Samstage feuerwehrtechnische Ausbildung 1 Samstag Theorie 2 Samstage Praxis Thema: Wiederholung Rechte und Pflichten ZSNeuOrdG Erlasse des ThIM ThBKG Thüringer Brand-

Mehr

Brandschutzrecht. FwOVO Verordnung über die Organisation, Stärke und Ausrüstung der Öffentlichen Feuerwehren (FwOVO) vom

Brandschutzrecht. FwOVO Verordnung über die Organisation, Stärke und Ausrüstung der Öffentlichen Feuerwehren (FwOVO) vom - 1 - Verordnung über die Organisation, Stärke und Ausrüstung der Öffentlichen Feuerwehren () vom 29.08.2001 Aufgrund des 69 Nr. 1 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und

Mehr

Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz BrSchG) (Auszug)

Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz BrSchG) (Auszug) Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz BrSchG) (Auszug) Vom 6. Juli 1994 (GVBl. S. 786), neugefasst durch Gesetz vom 7. Juni 2001 (GVBl. S. 190), geändert durch

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Hettensen. Der Löscheinsatz. Ingolf Wolter

Freiwillige Feuerwehr Hettensen.  Der Löscheinsatz. Ingolf Wolter Der Löscheinsatz Ingolf Wolter Feuerwehrdienstvorschriften FwDVs regeln den organisierten Einsatz von Einheiten der Feuerwehr bei allen Feuerwehren gleichartig. Sorgen für einen geordneten Einsatzablauf.

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Fontanestadt Neuruppin (Kostenersatzsatzung)

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Fontanestadt Neuruppin (Kostenersatzsatzung) Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Fontanestadt Neuruppin (Kostenersatzsatzung) Auf Grund des 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember

Mehr

SER G.A.M.S.-Einsatz LZ Zewen

SER G.A.M.S.-Einsatz LZ Zewen Löschzug Trier-Zewen Oberkirch 14a 54294 Trier Feuerwehr Trier Löschzug Zewen Stefan Bach Oberkirch 14a, 54294 Trier Telefon: 0651/83272 0172/6815683 Email: Stefan.Bach1963@outlook.de Datum: 01.01.2018

Mehr

Hinweise zur. Leistungsfähigkeit. einer Gemeindefeuerwehr

Hinweise zur. Leistungsfähigkeit. einer Gemeindefeuerwehr Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr Arbeitskreis Feuerwehr in der Zukunft 1997/1999 LANDESFEUERWEHRVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG HINWEISE ZUR LEISTUNGSFÄHIGKEIT

Mehr

Bezug: a) RdErl. des MI vom (MBl. LSA S. 166) b) RdErl. des MI vom (unveröffentlicht)

Bezug: a) RdErl. des MI vom (MBl. LSA S. 166) b) RdErl. des MI vom (unveröffentlicht) 2153 Musterdienstanweisungen für Orts- und Gemeindewehrleiter, Abschnittsleiter und Kreisbrandmeister RdErl. des MI vom 15. 3. 2011 43.21-13002-2011-01 Bezug: a) RdErl. des MI vom 13. 1. 1995 (MBl. LSA

Mehr

Feuerwehr und Trinkwasserschutz. L. Angler, Feuerwehr Erfurt

Feuerwehr und Trinkwasserschutz. L. Angler, Feuerwehr Erfurt Feuerwehr und Trinkwasserschutz L. Angler, Feuerwehr Erfurt Feuerwehr und Trinkwasserschutz Aufgaben Feuerwehren Leistungsfähigkeit Löschwasserversorgung Löscheinsatz Löschwasserbedarf Ausbildung 2 Ausgangslage

Mehr

Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr

Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Feuerwehrdienstvorschrift 2/2 Allgemeine Grundlagen Rechtsgrundlagen Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit

Mehr

sind für die Einsatzleitung besonders ausgerüstete Fahrzeuge, ausgestattet mit zusätzlichen Nachrichtengeräten.

sind für die Einsatzleitung besonders ausgerüstete Fahrzeuge, ausgestattet mit zusätzlichen Nachrichtengeräten. Jugendfeuerwehr der FFW Herbstein-Rixfeld Thema: Fahrzeugkunde Feuerwehrfahrzeuge sind für den Einsatz der Feuerwehr besonders gestaltete Kraftfahrzeuge, welche entsprechend dem vorgesehenen Verwendungszweck

Mehr

NABK. Niedersächsische Fahrzeugkunde Akademie für Brand- und Katastrophenschutz. Truppführer. Fahrzeugkunde. Präsentation zum Lehrgang

NABK. Niedersächsische Fahrzeugkunde Akademie für Brand- und Katastrophenschutz. Truppführer. Fahrzeugkunde. Präsentation zum Lehrgang Niedersächsische Akademie für Brand- und Präsentation zum Lehrgang Truppführer Niedersächsische Akademie FwDV 2 TF-Lehrgang Lernziel Die Teilnehmer sollen die Feuerwehrfahrzeuge nach der DIN EN 1846 Teil

Mehr

Aktionstag der Freiwilligen Hofbieber:

Aktionstag der Freiwilligen Hofbieber: Aktionstag der Freiwilligen Hofbieber: Was muß getan werden, damit die Freiwillige Feuerwehr in heutiger Form künftig noch in 10 Jahren existieren wird? 05. September 2004 Aufgaben der Gemeinde Die Gemeinde

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Ditzingen Abteilung Ditzingen Einsatzstatistik Einsatzstichworte

Freiwillige Feuerwehr Ditzingen Abteilung Ditzingen Einsatzstatistik Einsatzstichworte Einsatzstichworte Einsätze der Gesamtwehr Aufschlüsselung nach Alarmstichworten: Alarmstichwort Beispiel 9 8 B Brandeinsatz Kleinstbrand, Nachschau 9 B Brandeinsatz Kleinbrand 8 9 B Brandeinsatz LKW-Brand,

Mehr

Gemeinde Nattheim Kreis Heidenheim

Gemeinde Nattheim Kreis Heidenheim Gemeinde Nattheim Kreis Heidenheim S A T Z U N G zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nattheim (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung FwKs) Aufgrund von 4

Mehr

GW-Mess der Feuerwehr Wesel Version: Feuerwehr Wesel. Informationen zum Einsatzfahrzeug: GW-Mess / Dekon / Atemschutz

GW-Mess der Feuerwehr Wesel Version: Feuerwehr Wesel. Informationen zum Einsatzfahrzeug: GW-Mess / Dekon / Atemschutz Feuerwehr Wesel Informationen zum Einsatzfahrzeug: GW-Mess / Dekon / Atemschutz Diese Information darf nur ungekürzt vervielfältigt werden. Eine Veröffentlichung auch auszugsweise bedarf der schriftlichen

Mehr

Ausrüstung. der Freiwilligen Feuerwehren

Ausrüstung. der Freiwilligen Feuerwehren Richtlinie über die Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren Org. Nr.: 1.02.04 Ausgabe 2006 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1.) Allgemeines 3 2.) Einteilung der Gemeinden in Ortsklassen 4 3.) Ausrüstung der einzelnen

Mehr

In der Fassung der Genehmigung des Landkreises Jerichower Land vom HAUPTSATZUNG DER STADT MÖCKERN

In der Fassung der Genehmigung des Landkreises Jerichower Land vom HAUPTSATZUNG DER STADT MÖCKERN In der Fassung der Genehmigung des Landkreises Jerichower Land vom 03.12.2010 Stadt Möckern HAUPTSATZUNG DER STADT MÖCKERN Aufgrund der 6, 7 und 44 (3) Zi. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt

Mehr

GSG Konzept Löschzug Meschede

GSG Konzept Löschzug Meschede GSG Konzept Löschzug Meschede Ablaufschema GSG - Einsatz Stand: 04 / 2002 Verfasser: OBM Andre Kaiser, LZ Meschede Allgemeines Bei Schadenfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern sind richtige Entscheidungen

Mehr

S A T Z U N G ZUR REGELUNG DES KOSTENERSATZES FÜR LEISTUNGEN DER. FREIWILLIGEN FEUERWEHR EISLINGEN/FILS (FEUERWEHR-KOSTENERSATZ-SATZUNG - FwKS)

S A T Z U N G ZUR REGELUNG DES KOSTENERSATZES FÜR LEISTUNGEN DER. FREIWILLIGEN FEUERWEHR EISLINGEN/FILS (FEUERWEHR-KOSTENERSATZ-SATZUNG - FwKS) Stadtrecht der Stadt Eislingen/Fils Seite: 12-1 S A T Z U N G ZUR REGELUNG DES KOSTENERSATZES FÜR LEISTUNGEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR EISLINGEN/FILS (FEUERWEHR-KOSTENERSATZ-SATZUNG - FwKS) Aufgrund von

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Ilmenau

Freiwillige Feuerwehr Ilmenau Freiwillige Feuerwehr Ilmenau Der Gemeindebrandmeister Umsetzung des Fahrzeugkonzeptes der FFw Ilmenau aus dem Jahr 2005 Hier: Beschaffung von 2 Löschfahrzeugen für die - Ortswehr Oerzen (Löschzug Embsen/

Mehr

Hinweise bei der Planung und Einrichtung von Baustellen im Stadtgebiet Heidelberg.

Hinweise bei der Planung und Einrichtung von Baustellen im Stadtgebiet Heidelberg. Hinweise bei der Planung und Einrichtung von Baustellen im Stadtgebiet Heidelberg www.feuerwehr-heidelberg.de Hinweise bei der Planung und Einrichtung von Baustellen im Stadtgebiet Heidelberg Wenn die

Mehr

Löschwasserförderung an Einsatzstellen der Feuerwehr Wesel Version: Feuerwehr Wesel

Löschwasserförderung an Einsatzstellen der Feuerwehr Wesel Version: Feuerwehr Wesel Feuerwehr Wesel Informationen zum Thema: Löschwasserförderung an Einsatzstellen Diese Information darf nur ungekürzt vervielfältigt werden. Eine Veröffentlichung auch auszugsweise bedarf der schriftlichen

Mehr

Sicherstellung der Löschwasserversorgung

Sicherstellung der Löschwasserversorgung 1 2 SächsBRKG Brandschutz umfasst den vorbeugenden Brandschutz und die Brandbekämpfung als abwehrenden Brandschutz sowie die technische Hilfe. 2 3 Sächs. BRKG Aufgabenträger 1. sind die Gemeinden für den

Mehr

Wasserrettung bei der Feuerwehr Wesel Version: Feuerwehr Wesel

Wasserrettung bei der Feuerwehr Wesel Version: Feuerwehr Wesel Feuerwehr Wesel Informationen zum Einsatzkonzept: Wasserrettung - Einsätze auf/an Gewässern Diese Information darf nur ungekürzt vervielfältigt werden. Eine Veröffentlichung auch auszugsweise bedarf der

Mehr

ALARM- UND AUSRÜCKEORDNUNG ELW 2. Kreisfeuerwehr Uelzen

ALARM- UND AUSRÜCKEORDNUNG ELW 2. Kreisfeuerwehr Uelzen ALARM- UND AUSRÜCKEORDNUNG ELW 2 Kreisfeuerwehr Uelzen Inhaltsverzeichnis 1. Deckblatt 2. Inhaltverzeichnis 1 3. Allgemeines 2 4. Einsatzleitung 2 5. Personal ELW 2 2 6. Personalbedarf 2 7. Ausrückordnung

Mehr

Konzessions-Ausschreibung - Wirtschaftlichkeitslücke -

Konzessions-Ausschreibung - Wirtschaftlichkeitslücke - Konzessions-Ausschreibung - Wirtschaftlichkeitslücke - 25.01.2016 Im Anschluss an die Marktkonsultation vom 06.03.2015 bis 06.06.2015 sowie - auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung

Mehr

Einheiten im Hilfeleistungseinsatz

Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Einheiten im Hilfeleistungseinsatz 26. Januar 2015 Truppführer 1 2 1. Begriffsbestimmung 1.1 1.2 Hilfeleistung Trupp/Gruppe/Staffel/Zug 2. Gruppe/Staffel 2.1 2.2 3. 3.1 3.2 3.3 4. 4.1 4.2 Gliederung Aufgaben

Mehr

So funktioniert FEUERWEHR

So funktioniert FEUERWEHR So funktioniert FEUERWEHR www.feuerwehr-oer-erkenschwick.de BOI Michael Wolters Seite 2 : Nicht nur, wenn es brennt! und Technische Hilfeleistung und Rettungsdienst Brandschutzerziehung/- aufklärung Brandsicherheitswachen,

Mehr

Erläuterungsbericht zum. Brandschutzbedarf der Gemeinde Schkopau

Erläuterungsbericht zum. Brandschutzbedarf der Gemeinde Schkopau Erläuterungsbericht zum Brandschutzbedarf der Gemeinde Schkopau Bearbeitungsstand: 30.08.2016 Ersteller: Gemeindeverwaltung Schkopau Schulstraße 18 06258 Schkopau Hinweis Die vorliegende Planung zum Brandschutzbedarf

Mehr

Technische Grundlagen und Einsatztechnik

Technische Grundlagen und Einsatztechnik Inhaltsüberblick 5 Rechtsgrundlagen und Organisation A Naturwissenschaftliche Grundlagen B Technische Grundlagen und Einsatztechnik C Allgemeine Einsatzlehre D Retten, Selbstretten und Sichern in absturzgefährdeten

Mehr

Modulare Truppausbildung (MTA) Ausbildung vom 08. März 18. März 2017 Stand:

Modulare Truppausbildung (MTA) Ausbildung vom 08. März 18. März 2017 Stand: Abend 08.03.17 Teil 1 4 UE 19.00 Uhr Lehrgangsorganisation / Einführung 1.0 1/1 Überblick über die Rechtsvorschriften des Feuerwehrwesens Abwehrender Brandschutz und technischer Hilfsdienst als Pflichtaufgaben

Mehr

Rheinland-Pfalz Gültig ab 2005 Ministerium des Innern und für Sport Mainz, Schillerplatz 3-5

Rheinland-Pfalz Gültig ab 2005 Ministerium des Innern und für Sport Mainz, Schillerplatz 3-5 Rheinland-Pfalz Gültig ab 2005 Ministerium des Innern und für Sport 55116 Mainz, Schillerplatz 3-5 Mainz, 18. Juli 2005 Höhe der Zuwendung (Festbetragsfinanzierung) bei Beschaffung von Fahrzeugen (vgl.

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Finanzierung der Feuerwehren in den Landkreisen und kreisfreien Städten

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Finanzierung der Feuerwehren in den Landkreisen und kreisfreien Städten LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1946 7. Wahlperiode 24.04.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Finanzierung der Feuerwehren in den Landkreisen und kreisfreien

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Möckern

Hauptsatzung der Stadt Möckern Stadt Möckern Hauptsatzung Fassung Beschluss-Nr. Veröffentlicht Art der Änderung Inkrafttreten vom im Amtsblatt Neufassung 25.09.2014 SR 23 (25-09) 2014 30.04.2015-01.05.2015 1. Änderung 05.03.2015 SR

Mehr

Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz

Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz Stand: 1986 Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz 1. Einleitung In dieser Vorschrift ist festgelegt, wie eine Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz zu arbeiten hat. Die technische Hilfeleistung

Mehr

Freiwillige Feuerwehr der. Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation

Freiwillige Feuerwehr der. Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation geregelt g im Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) ( NBrandSchG ) 1-5a werden Aufgaben und Träger benannt.

Mehr

STADTANZEIGER. Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Haldensleben August Seite 1

STADTANZEIGER. Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Haldensleben August Seite 1 STADTANZEIGER Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Haldensleben - 29. August 2013 - Seite 1 Tagung des Schul-, Sozial-, Kultur- und Sportausschusses Die 59. Tagung des Schul-, Sozial-, Kultur- und Sportausschusses

Mehr

Vom Bestimmung

Vom Bestimmung Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mittweida und für Leistungen im vorbeugenden Brandschutz Vom 11.05.2012 Der Stadtrat der Stadt

Mehr

Standardeinsatzregel Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall. Abteilung Stadtmitte

Standardeinsatzregel Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall. Abteilung Stadtmitte Standardeinsatzregel Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall Warum Standardeinsatzregel? einfache, leicht verständliche und nachvollziehbare Handlungsanweisungen Jeder Feuerwehrangehörige soll wissen,

Mehr

Einheiten im Hilfeleistungseinsatz

Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Truppführer 27. April 2016 1 2 1. Begriffsbestimmung 1.1 Hilfeleistung 1.2 Trupp/Gruppe/Staffel/Zug 2. Gruppe/Staffel 2.1 Gliederung 2.2 Aufgaben 3. Geräte 3.1 Fahrzeuge

Mehr

Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Integrierten Regionalleitstelle Ostsachsen

Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Integrierten Regionalleitstelle Ostsachsen Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Integrierten Regionalleitstelle Ostsachsen gemäß der dritten Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Inneren zur Änderung der Sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung

Mehr

LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v.

LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v. LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v. LFV-Info 2007/38 Verteiler : 23. Mai 2007 - Vorsitzende der LFV-Mitgliedsverbände - Landesgruppen BF/WF - Leiter der HWB - RBM/KBM, die nicht Vors. eines LFV-Mitgliedsverbandes

Mehr

Kostenersatz für Sach- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lesefassung. Lesefassung S A T Z U N G

Kostenersatz für Sach- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lesefassung. Lesefassung S A T Z U N G Samtgemeinde Hanstedt S A T Z U N G über die Erhebung von Kostenersatz für Dienstund Sachleistung der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben 1 (1) Der Einsatz der Feuerwehr

Mehr

Truppmann Funkerlehrgang Truppmann Atemschutzgeräteträger Modul 1 und 2 Modul 3 und 4

Truppmann Funkerlehrgang Truppmann Atemschutzgeräteträger Modul 1 und 2 Modul 3 und 4 Grundausbildung ( 3 Jahre ) Truppmann Funkerlehrgang Truppmann Atemschutzgeräteträger Modul 1 und 2 Modul 3 und 4 Ausbildungsdauer: 80 Std. Ausbildungsdauer: 20 Std. Ausbildungsdauer: 80 Std. Ausbildungsdauer:

Mehr

Wissenstest Wissenstest Fahrzeugkunde. Feuerwehrfahrzeuge WT 1

Wissenstest Wissenstest Fahrzeugkunde. Feuerwehrfahrzeuge WT 1 WT 1 Wissenstest 2005 2006 Fahrzeugkunde WT 2 Merkmale der Feuerwehrfahrzeuge Fahrzeugbesatzung Fahrzeugbeladung Fest eingebaute technische Einrichtungen WT 3 Fahrzeugbesatzung SELBSTSTÄNDIGER TRUPP STAFFEL

Mehr

Stand 01/2018 Fortschreibung der Feuerwehrbedarfsplanung von 2010

Stand 01/2018 Fortschreibung der Feuerwehrbedarfsplanung von 2010 FEUERWEHRBEDARFSPLAN Stand 01/2018 Fortschreibung der ung von 2010 Löschwasserversorgung Gefahrenkataster Sonstige Gefahren Planungsziel 1 Erster Anmarsch der Feuerwehr beim Standardbrand oder Standardhilfeleistung

Mehr

Leitbild der Feuerwehren

Leitbild der Feuerwehren Leitbild der Feuerwehren im Landkreis Börde im Januar 2008 Leitbild Brandschutz LK Börde 2008 Seite 1 von 7 Dieses Leitbild ist Orientierung und Maßstab für uns alle, unabhängig von Funktion und Hierarchie.

Mehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr 1/17 der Stadt Ingelheim am Rhein vom 19.03.2016 Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat am 18.

Mehr

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Fahrzeugkunde. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig!

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Fahrzeugkunde. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! Hessische Landesfeuerwehrschule Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Fahrzeugkunde Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! 1. Welches der nachfolgenden Feuerwehrfahrzeuge hat keinen

Mehr

Ausbildungsheft für die Truppmannausbildung Teil 2

Ausbildungsheft für die Truppmannausbildung Teil 2 Ausbildung Ausbildungsheft für die Truppmannausbildung Teil 2 Nachweis zur Vorlage bei der Anmeldung zum Lehrgang Truppführer Persönliche Angaben Name: Vorname: Geburtsdatum: Abteilung: Atemschutztauglich:

Mehr

Seite 1 von 5. Z u w e n d u n g s f ä h i g e K o s t e n (einschl. MWSt.) Gesamtsumme (Sp. 3 und 4)

Seite 1 von 5. Z u w e n d u n g s f ä h i g e K o s t e n (einschl. MWSt.) Gesamtsumme (Sp. 3 und 4) Seite 1 von 5 Rheinland-Pfalz Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur 55116 Mainz, Schillerplatz 3-5 Az. 30 181/351 Gültig ab 1. Sept. 2015 Mainz, 21. Juli 2015 Höhe der Zuwendung (Festbetragsfinanzierung)

Mehr

Fragenkatalog zum Feuerwehr-Leistungsabzeichen Stufe II Silber zur theoretischen Prüfung des Gruppenführers oder der Gruppenführerin

Fragenkatalog zum Feuerwehr-Leistungsabzeichen Stufe II Silber zur theoretischen Prüfung des Gruppenführers oder der Gruppenführerin 1. Was versteht man unter einem Einsatz mit Bereitstellung? a) die Lage ist noch nicht bekannt und der Gruppenführer/die Gruppenführerin gibt nur einen Befehl bis zur Lage des Verteilers b) die Lage ist

Mehr

Fahrzeugkunde. Löschfahrzeuge. Herrn Häußler

Fahrzeugkunde. Löschfahrzeuge. Herrn Häußler Veranstaltung: Ausbildungseinheit: Thema: F-I Fahrzeugkunde Löschfahrzeuge Ausgabe: Zuständig: Bearbeitet von: Literaturhinweis: Abteilung T Herrn Häußler DIN-Normen und Technische Richtlinien bzw. Baurichtlinien

Mehr

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel Stand 06/2007

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel Stand 06/2007 2.3 Löschzug 3 2.3.1 LG Bad Münstereifel Löschgruppe Bad Münstereifel TLF 16/25 (Tanklöschfahrzeug) LF 16-TS (Löschgruppenfahrzeug) GW-L (Gerätewagen-Logistik) MTF (Mannschaftstransportfahrzeug) Feuerwehrgerätehaus:

Mehr

Lernziele und Lehrgangsvoraussetzungen

Lernziele und Lehrgangsvoraussetzungen Truppausbildung Lehrgang Truppführer Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder Staffel. Führungsausbildung Lehrgang "Gruppenführer" Ziel der

Mehr

Tragen Sie die Daten der Modellgemeinde Alt-Handewitt in das Internetprogramm ein.

Tragen Sie die Daten der Modellgemeinde Alt-Handewitt in das Internetprogramm ein. Worum geht es? Bevor Sie mit dem Eingeben der Daten für Ihre Gemeindefeuerwehr mit den Ausrückebereichen beginnen, haben Sie die Möglichkeit, das Erarbeiten Ihres Feuerwehrbedarfsplans am Beispiel einer

Mehr

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Fahrzeugkunde. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig!

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Fahrzeugkunde. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! Hessische Landesfeuerwehrschule Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Fahrzeugkunde Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! 1. Welches der nachfolgenden Feuerwehrfahrzeuge hat keinen

Mehr

1.3. Zusätzlich können die unteren Katastrophenschutzbehörden im Einzelfall weitere Einheiten in eigener Zuständigkeit bilden. *

1.3. Zusätzlich können die unteren Katastrophenschutzbehörden im Einzelfall weitere Einheiten in eigener Zuständigkeit bilden. * Grundsätze der Aufstellung und Gliederung der Einheiten des Katastrophenschutzes (Aufstellungserlass Katastrophenschutz - AufstErlKatS) RdErl. des MI vom 24.01.2011 14600-1-2011-02 (MBl.LSA S. 92) Bezug:

Mehr

Taktische Einheiten, PSA und AAO

Taktische Einheiten, PSA und AAO Freiwillige Feuerwehr Rastorf Taktische Einheiten, PSA und AAO Ausbildungsdienst 02.07.2013 Taktische Einheiten Die taktische Grundeinheit bei der Feuerwehr ist die Gruppe Sie besteht aus: Mannschaft +

Mehr

FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1. Ausgabe Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Rahmenvorschriften

FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1. Ausgabe Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Rahmenvorschriften FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1 Ausgabe 1975 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Rahmenvorschriften 1 Inhalt 1. GRUNDSÄTZE... 3 2. FUNKTIONEN IN EINHEITEN... 5 2.1 TRUPPMANN... 5 2.2 TRUPPFÜHRER...

Mehr

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Fahrzeugkunde. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig!

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Fahrzeugkunde. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! Hessische Landesfeuerwehrschule Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Fahrzeugkunde Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! 1. Welches der nachfolgenden Feuerwehrfahrzeuge hat keinen

Mehr

1 Geltungsbereich. (3) Ersatzansprüche nach allgemeinen Vorschriften bleiben unberührt. 2 Kostenersatz für Leistungen

1 Geltungsbereich. (3) Ersatzansprüche nach allgemeinen Vorschriften bleiben unberührt. 2 Kostenersatz für Leistungen Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Magstadt und die Bereitstellung des öffentlichen Feuermeldeleitungsnetzes für private Frühwarnmeldeanlagen (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung

Mehr

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Fahrzeugkunde. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig!

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Fahrzeugkunde. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! Hessische Landesfeuerwehrschule Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Fahrzeugkunde Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! 1. Welches der nachfolgenden Feuerwehrfahrzeuge hat keinen

Mehr

HLM Dennis Buroh JF Großenaspe, Fahrzeugkunde

HLM Dennis Buroh JF Großenaspe, Fahrzeugkunde Fahrzeugkunde Was sind Feuerwehrfahrzeuge? Gemäß der Definition in den entsprechenden Normen sind Feuerwehrfahrzeuge: "... für den Einsatz der Feuerwehr besonders gestaltete Kraftfahrzeuge und Anhängefahrzeuge,

Mehr

Modulare Truppausbildung (MTA) Ausbildung vom 08. März 20. März 2017 Stand:

Modulare Truppausbildung (MTA) Ausbildung vom 08. März 20. März 2017 Stand: Abend 08.03.17 Teil 1 4 UE 19.00 Uhr Lehrgangsorganisation / Einführung 1.0 1/1 Überblick über die Rechtsvorschriften des Feuerwehrwesens Abwehrender Brandschutz und technischer Hilfsdienst als Pflichtaufgaben

Mehr

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel Stand 06/2007

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel Stand 06/2007 2. Einzelbetrachtung der Löschgruppen und züge 2.1 Löschzug 1 2.1.1 LG Arloff Löschgruppe Arloff TLF 16/25 MTF RW 1 (Tanklöschfahrzeug) (Mannschaftstrans- (Rüstwagen) portfahrzeug) Feuerwehrgerätehaus:

Mehr

Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS

Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS 1 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Krozingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) vom 06.02.2017 Aufgrund

Mehr

Balingen. Feuerwehr Balingen. Unsere Feuerwehr in Zahlen. Abteilungen in der Gesamtstadt. Die Ausbildung zum Feuerwehrmann.

Balingen. Feuerwehr Balingen. Unsere Feuerwehr in Zahlen. Abteilungen in der Gesamtstadt. Die Ausbildung zum Feuerwehrmann. Feuerwehr Unsere Feuerwehr in Zahlen Abteilungen in der Gesamtstadt Die Ausbildung zum Feuerwehrmann Abt. Abt. Endingen Abt. Engstlatt Abt. Erzingen Abt. Ostdorf Abt. Stockenhausen Abt. Streichen Abt.

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr. (1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für

1 Allgemeines. 2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr. (1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für Satzung der Stadt Bückeburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund des 10 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes,

Mehr

Patienten-Transport-Zug 10 NRW PTZ 10 NRW

Patienten-Transport-Zug 10 NRW PTZ 10 NRW Konzept Patienten-Transport-Zug 10 NRW PTZ 10 NRW Stand: 13.03.2007 Innenministerium Nordrhein-Westfalen 1/7 1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis 2 2. Einleitung 3 3. Definition 5 4. Kapazität 5

Mehr

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 463 der Abgeordneten Birgit Bessin, Thomas Jung und Andreas Galau

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 463 der Abgeordneten Birgit Bessin, Thomas Jung und Andreas Galau Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1292 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 463 der Abgeordneten Birgit Bessin, Thomas Jung und Andreas Galau der AfD-Fraktion Drucksache 6/996

Mehr

Verordnung über die Organisation, Stärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (FwOVO)

Verordnung über die Organisation, Stärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (FwOVO) Verordnung über die Organisation, Stärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (FwOVO) Vom... 29. August 2001 Aufgrund des 69 Nr. 1 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe

Mehr

Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten

Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN in der Bundesrepublik Deutschland Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung

Mehr