Glasbaubeschläge. Immer eine Idee voraus

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1 Glasbaubeschläge Immer eine Idee voraus

2 Sapere aude! Wage zu wissen! (Immanuel Kant) Inhaltsverzeichnis Unsere Partner...Seite 03 Qualitätsmanagement...Seite 05 Artikelnummer-System...Seite 06 Allgemeine Hinweise...Seite 07 Technische Hinweise / Produkte...Seite 08 Liefer- / Zahlungsbedingungen... Seite 11 Allgemeine Geschäftsbedingungen... Seite 12 Produkte... Seite 15

3 Unsere Partner Feldmann + Weynand GmbH Pauwelsstr Aachen Telefon: Telefax: KL-megla GmbH Wecostr Eitorf Telefon: Telefax: Saint Gobain Glas Deutschland Viktoriaallee Aachen Telefon: Telefax: Insta Elektro GmbH Wefelshohler Str Lüdenscheid Telefon: Telefax: l i f GmbH - light innovation future Etzwiesenstr Rottenburg Telefon: Telefax:

4 Unsere Partner R PowerGlas GmbH Mallaustr Mannheim Telefon: Telefax: mkt Marketing-Kommunikations-Team GmbH Carl-Zeiss-Str Alsdorf Telefon: Telefax: bitec GmbH Büro für Informationstechnik, Chemnitz Rosmarinstr Chemnitz Telefon: Telefax: Ingenieurbüro Bangratz Paul-Göbel-Str Heilbronn Telefon: Telefax:

5 Qualitätsmanagement 5

6 Artikelnummer-System Organisation der Das SWS-Artikelnummer-System ist nummerisch organisiert und besteht aus 8 Ziffern. Im Einzelnen haben diese Ziffern folgende Bedeutung: Oberflächenausführung Material (Werkstoff) Artikelnummer-Spezifizierung Artikelgruppe Artikelgruppen: 10 Klemmbefestigungen (ESG) 15 Klemmbefestigungen (VSG) 17 Punkthalter-Systeme 20 Glasplattenträger 22 Schilderhalter 30 Glasverbinder 40 Glastürscharniere 42 Glastürknöpfe / Glastürgriffe 45 Badbeschläge 47 Ganzglastür-Beschläge 50 Glastürschlösser 60 Spiegelbefestigungen 70 Profile 75 Verglasungsprofile 80 Glasschiebetür-Beschläge 82 Ganzglasschiebetür-Systeme 99 Zubehör / Werkzeuge Materialien: 0 Verschiedene Werkstoffe 1 Zinkdruckguss 2 Aluminium 3 Messing 4 Stahl 5 Edelstahl (VA) 6 Kunststoff 7 Gummi 8 Edelstahl 9 Glas Mit Ausgabe dieses Kataloges wurde auch teilweise eine Artikelnummer-Veränderung vorgenommen. Es verlieren daher alle bisherigen Unterlagen ihre Gültigkeit. 6

7 Allgemeine Hinweise AbZ Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Für Produkte, bei denen das Logo AbZ abgebildet ist, hat das Deutsche Institut für Bautechnik eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erteilt! ETB geprüft! Die ETB-Richtlinien (Einheitlich technische Bestimmungen) sind seitens des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin) verfasst worden. Bei den Prüfkriterien werden vor allem die Bruchlasten (2,8 KN) für die Befestigungssysteme ermittelt! Edelstahl rostfrei Seit 2004 sind wir Mitglied im Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei E.V., dies bedeutet, dass wir unsere Produktgruppen, die dieses Symbol tragen, nach den strengen Richtlinien dieses Verbandes herstellen! e-power... steht stellvertretend für eine Ansteuerung von Elektrizität und Steuersignalen, die in die Scheibenebene elektrisch-leitender Gläser transportiert werden können. Der Einsatz der revolutionierenden LED-Technologie ist hierdurch gewährleistet! Heizglas... steht stellvertretend für eine Ansteuerung von Elektrizität und Steuersignalen, die in die Scheibenebene elektrisch-leitender Gläser transportiert werden können. Der Einsatz einer Heizglasscheibe ist hierdurch gewährleistet! SWS-Security... steht für Produkte mit besonderen Sicherheitseigenschaften! Technische Richtlinie für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRaV) Die TRaV wurde seitens des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin) im Januar 2003 verabschiedet. Produkte, die dieses Symbol tragen, orientieren sich an den Richtlinien und Maßgaben der TRaV! TÜV Rheinland Produkte, die dieses Symbol tragen, sind seitens des TÜV Rheinland BAUART GEPRÜFT! UV verklebbar Dieses Zeichen signalisiert, dass die Produkte ultraviolett verklebbar sind! Wir empfehlen Vorab-Tests mit entsprechendem Kleber! Die in diesem Katalog angegebenen Maßeinheiten verstehen sich grundsätzlich in mm! Ausnahmen sind an geeigneter Stelle deutlich gekennzeichnet! 7

8 Technische Hinweise für Klemmbefestigungen (ESG) Herleitung der Testergebnisse des Technischen Überwachungsvereins (TÜV-Rheinland) Die Systeme werden nach strengen DIN- Vorschriften hergestellt und ihr Grundmaterial unterliegt einer ständigen Kontrolle! Defi nition: F Vertikal wirkende Kraft N = 1 Newton (Einheit der Kraft) F zul. = Zulässige Kraft Die angegebenen Werte wurden mit 4 Klemmbefestigungen ermittelt. F Horizontal wirkende Kraft Die verschiedenen Glasstärken werden durch Eindrücken unterschiedlich dicker Elastomere erzielt. Bei Art.-Nr ff durch Kunststoffscheiben. Bei Art.-Nr ff wird die Klemmwirkung durch eine Schraube mit einem Anzugsmoment von 10 Nm erreicht. Die angegebenen Werte wurden bei +50 C ermittelt. Die angegebenen Werte gelten für eine Befestigung der Klemmbefestigungen an Stahl. ETB-Richtline Bauteile, die gegen Absturz sichern Fassung Juni DIN 4103 Teil 1- Rechnerischer Nachweis. Nach ETB muss ein Bauteil einer Bruchlast von min. 2,8 KN standhalten. Bei Einsatz eines Kerbstiftes verringert sich die Bruchlast um 15%! Bei Bedarf können die technischen Werte angefordert werden. Die angegebenen Werte wurden mit 4 Klemmbefestigungen ermittelt. 8

9 Technische Hinweise für Klemmbefestigungen (VSG) Herleitung der Testergebnisse des Technischen Überwachungsvereins (TÜV-Rheinland) Die Systeme werden nach strengen DIN- Vorschriften hergestellt und ihr Grundmaterial unterliegt einer ständigen Kontrolle! Defi nition: F Vertikal wirkende Kraft N = 1 Newton (Einheit der Kraft) F zul. = Zulässige Kraft Die angegebenen Werte wurden mit 4 Klemmbefestigungen ermittelt. F Horizontal wirkende Kraft Achtung: Einsatz von Sicherungsstiften vorausgesetzt! Die verschiedenen Glasstärken werden durch Eindrücken unterschiedlich dicker Elastomere erzielt. Die angegebenen Werte wurden bei +50 C ermittelt. Die angegebenen Werte gelten für eine Befestigung der Klemmbefestigungen an Stahl. F Vertikal wirkende Kraft F Horizontal wirkende Kraft ETB-Richtline Bauteile, die gegen Absturz sichern Fassung Juni DIN 4103 Teil 1- Rechnerischer Nachweis. Nach ETB muss ein Bauteil einer Bruchlast von min. 2,8 KN standhalten. Bei Einsatz eines Kerbstiftes verringert sich die Bruchlast um 15%! Bei Bedarf können die technischen Werte angefordert werden. Die angegebenen Werte wurden mit 4 Klemmbefestigungen ermittelt. 9

10 Technische Hinweise für Glasplattenträger Herleitung der Testergebnisse des Technischen Überwachungsvereins (TÜV-Rheinland) Die Glasplattenträger werden nach strengen DIN- Vorschriften hergestellt und ihr Grundmaterial unterliegt einer ständigen Kontrolle! Beachten Sie bei der Montage von Gläsern ein Spaltmaß zum Glasplattenträgerrückenteil. Die Belastbarkeit der Glasplattenträger wird beeinflusst von der Art der Wandbefestigung. Die Testergebnisse sind erreicht worden durch die Befestigung an eine Stahlkonstruktion. Bitte wählen Sie gleichmäßige Befestigungspunkte (Abstand) und achten Sie auf eine gleichmäßige Verteilung der Lasten! Traglasten ermittelt bei 200 mm Ausladung und 8 mm Glasstärke! N = 1 Newton (Einheit der Kraft) Die angegebenen Werte wurden mit 2 bzw. 4 Glasplattenträgern ermittelt! Technische Hinweise für Profile Folgende Dekorativ-Oberflächen sind feuchtraumgeeignet: 16 (Edelstahl poliert) 22 (Aluminium geschliffen poliert glanzverchromt) 55 (Edelstahl geschliffen) Technische Hinweise für Verglasungsprofile ETB-Richtline Bauteile, die gegen Absturz sichern Fassung Juni DIN 4103 Teil 1- Nach ETB muss das Bauteil einer Bruchlast von min. 2,8 KN standhalten. Der Tragfähigkeitsnachweis ist für das Aufhängen einer 15 mm dicken Glasscheibe nachgewiesen! Bei der Lasteinleitung der Punktlasten sind 3 Klemmpunkte per Meter mit einem max. Abstand von ca. 33 cm unterstellt worden. 10

11 Liefer- / Zahlungsbedingungen Lieferbedingungen: Ab einem Netto-Warenwert von 1000,- Euro liefern wir innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus inkl. Verpackung. Paketversand: 24-Stunden-Service innerhalb der Bundesrepublik Deutschland 48-Stunden-Service innerhalb der EU Hinweis: Bitte beachten Sie beim Paketversand ein max. Längenmaß von 2,15 m! Zahlungsbedingungen: 8 Tage 3% Skonto 2 Tage 5% Skonto (Bei Vorlage des Abbuchungs-Auftrages für Ihre Bank) 30 Tage Netto 11

12 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. ALLGEMEINES 1.1 Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte und Beratungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Abweichende Vereinba rungen gelten jeweils nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für nachfolgende Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas vereinbart ist. 1.2 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel. Mündliche oder schriftliche Zusagen, die von unseren Vertragsbedingungen und/oder der Auftragsbe stätigung abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung unserer Ge schäftsführer oder Prokuristen in vertretungsberechtigter Zahl. Ansonsten haben unsere Innen- und Außendienstmitarbeiter keine Befugnis, abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu gewähren. 2. AUSKÜNFTE UND BERATUNGEN Auskünfte und Beratungen hinsichtlich unserer Produkte erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen und des jeweiligen aktuellen Kenntnisstandes. Eine Verpflichtung zur genauen Einhaltung der Werte und Anwen dungsmöglichkeiten können wir nicht übernehmen. Für eine etwaige Haftung gilt Zif fer 11 dieser Bedingungen. 3. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS 3.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Liefer- oder sonstiger Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Kundenbestellung oder den sonstigen Auftrag schriftlich be stätigt oder die Ware ausgeliefert haben. 3.2 Muster und Proben sind unverbindliche Ansichtsmuster. Bei einem Kauf nach Muster und/oder Proben sind Abweichungen vorbehalten, die branchenüblich sind oder im Rahmen der normalen Fertigungstoleranzen liegen. Bei Lieferung von Mustern und Proben gelten Eigenschaften des Musters oder der Proben nicht als zugesichert, es sei denn, dass an deres in der Auftragsbestätigung oder im Katalog/Prospekt ausdrücklich bestimmt ist. 3.3 Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten, Katalogen, Druckschriften und elektronischen Medien enthaltenen Abbildungen, technischen Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen und/oder Kennzeichnungen unserer Produkte. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt und als solche bezeichnet sind, sind in jedem Fall branchenübliche Abweichungen (Fabrikationstoleranzen) und DIN-Tole ranzen zulässig. 4. PREISE 4.1 Die Preise gelten entsprechend unserer jeweils aktuellen Preisliste per Meter/Stück/Garnitur/Set. 4.2 Erhöhen sich zwischen dem Tag der Auftragsbestätigung und dem Tag der Lieferung unsere sonstigen Materialbeschaffungskosten, die Energiekosten oder die Lohn- und Lohnnebenkosten, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend an zupassen. 4.3 Auf sämtliche Preise ist die Mehrwertsteuer zu berechnen, die der Kunde in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. 4.4 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, hat der Kunde Frachtkosten, Versicherungskosten, Nebengebühren, öffentliche Abgaben und Zölle zu tragen. 4.5 Bei Anlieferung der Ware über Paletten erfolgt die Kontrolle der Palettenauslieferung und der Rückgabe über die Erstellung eines Palettenkontos, welches halbjährlich mit dem Kunden abzugleichen ist. Bei Fehlbeständen verpflichtet sich der Kunde, diese dem Auftragnehmer gegenüber auszugleichen. 4.6 Mehrarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich sind, können gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Ziffern 4.1 und 4.2 finden entsprechende Anwendung. 5. LIEFERUNG 5.1 Lieferfristen (Termine) beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang etwaig vereinbarter Anzahlung und nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigun gen. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. 5.2 Bei Fristen und Terminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als fix bezeichnet sind, kann uns der Kunde zwei Wochen nach deren Ablauf eine angemes sene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten. 5.3 Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden um den Zeitraum, um den der Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Im Fall unseres Verzuges oder der Unmöglichkeit - gleich aus wel chem Grunde - haften wir für Schadensersatzansprüche gleich welcher Art nur nach Maßgabe der Ziffer 11 dieser Bedingungen. 287 BGB wird ausgeschlossen. 5.4 Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. 5.5 Fälle höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben und die uns eine Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, etwa Betriebsstörungen (z.b. Feuer, Werkzeugschäden, Rohstoff- oder Ener giemangel), Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördli che Maßnahmen sowie die Nichtlieferung, nicht richtige oder verspätete Lieferung seitens unserer Lieferanten, entbinden uns von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag, Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Be hinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden die Verzö gerung nicht zuzumuten ist, kann er nach unserer vorherigen Anhörung durch unver zügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, soweit dieser von uns noch nicht teilweise erfüllt ist. 5.6 Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Kunde uns gegenüber mit Verbindlichkeiten im Rückstand ist. 5.7 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. 6. VERSAND- UND GEFAHRÜBERGANG 6.1 Bei allen Lieferungen auch bei Lieferungen frei Haus und frei Baustelle - erfolgen Versand und Transport stets auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager oder bei Lieferung unser Werk verlassen hat. 6.2 Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen, erfolgt Gefahrübergang mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Lager kosten nach Gefahrübergang trägt der 12

13 Kunde. Bei Lagerung in unserem Werk oder Lager betragen die Lagerkosten monatlich 1 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis höherer Lagerkosten bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung zu verfü gen und den Kunden in angemessener verlängerter Frist zu beliefern. 7. RAHMEN- UND ABRUFAUFTRÄGE 7.1 Rahmen- und Abrufaufträge verpflichten den Kunden zur Abnahme der dem Rahmen-/Abrufauftrag zugrunde liegenden Gesamtmenge. 7.2 Soweit sich aus dem Vertrag keine bestimmten Abruftermine ergeben, ist die gesamte Menge des Rahmen-/Abrufauftrages innerhalb von zwölf Monaten abzurufen. 7.3 Werden vom Kunden Abruftermine nicht eingehalten, so sind wir berechtigt, vier Wochen nach schriftlicher Ankündigung unter Hinweis auf die Folgen des unterblie benen Abrufes die Gesamtmenge vollständig zu liefern und zu berechnen. Unsere Rechte aus einem Verzug des Kunden bleiben unberührt. Ziffer 6.2 gilt entsprechend. 8. ZAHLUNG 8.1 Zahlungen sind in Euro zu leisten und haben porto- und spesenfrei zu erfolgen und dürfen nur an die von uns angegebenen Zahlstellen ausgeführt werden. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Ver pflichtung zur rechtzeitigen Vorstellung und Protesterhebung angenommen. 8.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, haben Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. 8.3 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite, mindestens aber in Höhe von 3 % p.a. über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Jeder Vertragsteil ist berechtigt, einen anderen und weiteren Verzugsschaden nachzuweisen. 8.4 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 8.5 Alle unsere Forderungen - auch solche aus anderen Verträgen mit dem Kunden - werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig im Falle des Zahlungsverzuges, der Überschreitung vereinbarter Kreditlinien in Höhe von mehr als 5 %, des Wechselprotestes oder der Zahlungsein stellung des Kunden oder wenn uns sonst Umstände bekannt werden, die zu begrün deten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände auf Seiten des Kunden schon bei Vertragsabschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausste hende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen eingeleitet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. 8.6 Kursdifferenzen werden zu Lasten des Zahlers verrechnet. 9. EIGENTUMSVORBEHALT 9.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltswaren) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, aus gleichzeitig oder später abgeschlosse nen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. 9.2 Be- und Verarbeitungen der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehalts ware im Sinne der Ziffer 9.1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Ver bindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungs wertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach ent stehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und so lange er nicht im Verzuge ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu verar beiten oder mit anderen Sachen zu verbinden oder sonst einzubauen (nachstehend auch kurz Weiterveräußerung genannt). Jede anderweitige Verfügung über die Vorbe haltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenomme Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventi onskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie von dem Dritten (Gegner der Wi derspruchsklage) nicht eingezogen werden können und die Drittwiderspruchsklage berechtigterweise erhoben worden ist. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kauf preis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum der Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben; jedoch ist der Kunde nicht verpflichtet, sich auch das Eigentum hinsichtlich der gegenüber seinem Abnehmer erst künftig entste henden Forderungen vorzubehalten. Anderenfalls ist der Kunde zur Weiterveräuße rung nicht ermächtigt. 9.4 Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und er mächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns übergehen. 9.5 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der For derung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußer ten Vorbehaltsware. 9.6 Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab. 9.7 Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Kunde auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die ab getretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt. 9.8 Übersteigt der Nominalwert (Rechnungsbetrag der Ware oder Nennbetrag der Forderungsrechte) der für uns bestehenden Sicherheiten die 13

14 gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 v.h., sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Frei gabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. 9.9 Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrage, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflich tungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt. 10. MÄNGELANSPRÜCHE Für Sach- und Rechtsmängel leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche vorbehaltlich Ziffer 11. Gewähr wie folgt: 10.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren, auch wenn zuvor Muster und Proben übersandt worden waren unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn die Mängelrüge nicht binnen fünf Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort oder wenn der Mangel nach einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen fünf Arbeitstagen nach seiner Entdeckung schriftlich, elektronisch oder per Telefax eingegangen ist Transportschäden sind dem Spediteur anzuzeigen; es gelten insoweit die Anzeige pflichten der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und bei grenz überschreitenden Transporten die Vorschriften des Übereinkommens über den Be förderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des vereinbarten Preises zu. Das Recht auf Minderung des vereinbarten Preises wird ansonsten ausgeschlossen. Weitere Ansprüche bestimmen sich nach Ziffer 11 der Bedingungen Ein Sachmangel liegt nicht vor, bei branchenüblichen Abweichungen der gelieferten Ware von der Auftragsbestätigung. 11. HAFTUNG 11.1 Wenn die Ware durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vor- oder Nachvertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten vom Kunden nicht vertragsgemäß verwandt werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen in den Ziffern 10 und 11 Ziffer 2 entsprechend Für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, haften wir aus welchem Rechtsgründen auch immer nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Mitarbeiter und Handelsvertreter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben, bei Mängeln des gelieferten Gegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen und/oder Sachschäden und privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter oder bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf vertragstypische vernünftigerweise vorhersehbare Schäden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 12. VERJÄHRUNG 12.1 Alle Ansprüche des Kunden, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren in 12 Monaten Für Schadenersatzansprüche in Ziffer 11, Ziffer 2 gelten die gesetzlichen Fristen, sie gelten auch für Mängel eines Bauwerkes und für gelieferte Gegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. 13. FERTIGUNG NACH ANWEISUNG DES KUNDEN 13.1 Bei Fertigung nach Kundenzeichnungen, Mustern oder sonstigen Anweisungen des Kunden übernehmen wir für die Funktionstauglichkeit des Produktes und für sonstige Mängel, soweit diese Umstände auf den Kundenanweisungen beruhen, keine Gewähr und Haftung Der Kunde stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter, auch aus Produkthaftung, gegen uns wegen durch die Ware verursachter Schäden frei, es sei denn, dass wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben Der Kunde übernimmt uns gegenüber die Gewähr, dass die Herstellung und Lieferung der nach seinen Anweisungen gefertigten Ware keine Schutzrechte Dritter verletzt. Im Falle der Geltendmachung von Schutzrechten uns gegenüber sind wir ohne rechtliche Prüfung der etwaigen Ansprüche Dritter berechtigt, nach Anhörung des Kunden vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass der Dritte die Geltendmachung der Schutz rechte innerhalb von acht Tagen durch schriftliche Erklärung uns gegenüber zurück zieht. Der Kunde hat uns durch die Geltendmachung der Schutzrechte etwa ent standene Schäden zu ersetzen. Im Falle des Rücktritts sind die von uns bisher ge leisteten Arbeiten zu vergüten. Weitergehende Rechte nach den gesetzlichen Be stimmungen bleiben unberührt Die für die Durchführung des Auftrages von uns gefertigten Formen, Werkzeuge und Konstruktionsunterlagen sind ausschließlich unser Eigentum. Ansprüche hierauf stehen dem Kunden nicht zu. Dies gilt auch, wenn er sich an den Kosten der Her stellung von Formen, Werkzeugen und Konstruktionsunterlagen beteiligt, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. 14. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT 14.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Zahlungen des Kunden ist Waldbröl Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage ist nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden, für Klagen des Kunden ausschließlich unser Sitz. Ge setzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundes republik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischen staatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung. 15. SALVATORISCHE KLAUSEL Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grunde rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Be stimmungen nicht berührt. Die Beteiligten sind in diesem Fall verpflich tet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, mit der nach Möglich keit derselbe wirtschaftliche Erfolg erreicht wird. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültig keit. Waldbröl, im Januar

15 Ein guter Griff. Neben ihrer Funktion unterstreichen Glastürgriffe die ästhetische Wirkung von Glasflächen und Glasobjekten. Das umfassende Programm ermöglicht es, verschiedenste individuelle Akzente zu setzen. Neben klassischen Formen führen wir Knöpfe in einem von vielen Planern und Architekten bevorzugten modernen Design. Die jeweilige Formensprache wird durch Materialien wie Messing oder Edelstahl unterstützt. Neben geschraubten Lösungen stehen auch UV-verklebbare Varianten zur Auswahl.

16 Glastürknöpfe / Glastürgriffe M4 Messing 4-6 mm brüniert 1,60 09 mattverchromt 20 Stück20 Stück 1,60 15 glanzvergoldet 1,75 Glastürknöpfe/Glastürgriffe M4 Messing 4-6 mm brüniert 1,60 09 mattverchromt 20 Stück20 Stück 1,60 15 glanzvergoldet 1,75 1

17 Glastürknöpfe / Glastürgriffe M4 14 Messing 4-6 mm brüniert 1,60 09 mattverchromt 20 Stück20 Stück 1,60 15 glanzvergoldet 1,75 Glastürknöpfe / Glastürgriffe 31 8 M4 13 Messing 4-6 mm mattvernickelt 2,60 18 poliert verchromt 2,60 19 poliert vermessingt 20 Stück20 Stück 2,70 47 schwarz lackiert 2,60 53 weiß lackiert 2,60 2

18 Glastürknöpfe / Glastürgriffe 15 M mm mattvernickelt 3,45 11 mattvergoldet 20 Stück20 Stück 3,45 13 glanzverchromt 3,45 Glastürknöpfe / Glastürgriffe 18 M Zinkdruckguss Zinkdruckguss 4-6 mm mattvernickelt 3,10 11 mattvergoldet 20 Stück20 Stück 3,10 13 glanzverchromt 3,10 3

19 Glastürknöpfe / Glastürgriffe M4 4-6 mm mattvernickelt 3,15 11 mattvergoldet 20 Stück20 Stück 3,15 13 glanzverchromt 3,15 Glastürknöpfe / Glastürgriffe M4 17 Zinkdruckguss Zinkdruckguss 4-6 mm mattvernickelt 2,55 11 mattvergoldet 20 Stück20 Stück 2,55 13 glanzverchromt 2,55 4

20 Glastürknöpfe / Glastürgriffe 21 Ø18 M4 Ø mm mattvernickelt 2,85 09 mattverchromt 20 Stück20 Stück 2,85 13 glanzverchromt 3,25 Glastürknöpfe / Glastürgriffe M4 12 Zinkdruckguss Zinkdruckguss 4-6 mm mattvernickelt 3,05 09 mattverchromt 20 Stück20 Stück 3,05 13 glanzverchromt 3,45 5

21 Glastürknöpfe / Glastürgriffe M Zinkdruckguss 4-6 mm mattvernickelt 3,05 09 mattverchromt 20 Stück20 Stück 3,05 13 glanzverchromt 3,45 Glastürknöpfe / Glastürgriffe Art.-Nr. Glasstärke Material Oberflächenausführung VE VE Preis (Stck.) mm Zinkdruckguss mattvernickelt 20 Stück20 Stück 6,85 6

22 Glastürknöpfe / Glastürgriffe Ø Ø20 Art.-Nr. Glasstärke Material Oberflächenausführung VE VE Preis (Stck.) variabel Edelstahl (VA) gespiegelt 1 Stück1 Stück 12,65 Glastürknöpfe / Glastürgriffe 16 Ø6 Ø10 Art.-Nr. Glasstärke Material Oberflächenausführung VE VE Preis (Stck.) variabel Edelstahl (VA) gespiegelt 2 Stück2 Stück 5,85 7

23 Glastürknöpfe / Glastürgriffe 20 Ø16 Art.-Nr. Glasstärke Material Oberflächenausführung VE VE Preis (Stck.) variabel Edelstahl (VA) gespiegelt 2 Stück2 Stück 11,50 Adapter M4 6,5 1,5 Ø16 Art.-Nr. Glasstärke Material Oberflächenausführung VE VE Preis (Stck.) variabel Edelstahl (VA) gespiegelt 4 Stück4 Stück 5,25 8

24 Glastürknöpfe / Glastürgriffe M mm mattvernickelt 3,45 09 mattverchromt 10 Stück10 Stück 3,45 13 glanzverchromt 3,85 Glastürknöpfe / Glastürgriffe M Zinkdruckguss Zinkdruckguss 4-6 mm mattvernickelt 3,45 09 mattverchromt 10 Stück10 Stück 3,45 13 glanzverchromt 3,85 9

25 Glastürknöpfe / Glastürgriffe M4 10 Ø28 Zinkdruckguss 4-6 mm mattvernickelt 6,25 09 mattverchromt 10 Stück10 Stück 6,25 13 glanzverchromt 6,65 Glastürknöpfe / Glastürgriffe 178 Ø12 M4 12, Art.-Nr. Glasstärke Material Oberflächenausführung VE VE Preis (Stck.) mm Edelstahl (VA) gespiegelt 1 Stück1 Stück 13,40 10

26 Impressum Copyright 2005 SWS Gesellschaft für Glasbaubeschläge mbh Friedrich-Engels-Str. 12 D Waldbröl Telefon: Telefax: Die vorliegende Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Die Verwendung der Texte und Abbildungen, auch auszugsweise, ist ohne die schriftliche Zustimmung der SWS Gesellschaft für Glasbaubeschläge mbh urheberrechtswidrig und damit strafbar. In diesem Katalog werden eingetragene Warenzeichen, Handelsnamen und Gebrauchsnamen verwendet. Auch wenn diese nicht als solche gekennzeichnet sind, gelten die entsprechenden Schutzbestimmungen. Alle Informationen dieser Publikation wurden mit größter Sorgfalt kontrolliert. Für eventuelle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Inhalt des Kataloges stehen, übernehmen weder der Hersteller, noch die SWS Gesellschaft für Glasbaubeschläge mbh eine Haftung. Für etwaige Druckfehler und Irrtümer ist jede Haftung ausgeschlossen. Laufende Änderungen ohne Mitteilung behalten wir uns vor. Satz, Design und Konzept: XYQOM GmbH, Waldbröl Fotodesign: Wolfgang Grümer, Nümbrecht Druck: Druckhaus Gummersbach Wagener GmbH, Gummersbach

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