Vernehmlassung zur Reform der Altersvorsorge 2020

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1 KAB Katholische Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer-Bewegung Schweiz Postfach 1663, 8031 Zürich Bundesamt für Sozialversicherungen Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen Effingerstrasse Bern Zürich, 27. März 2014 Vernehmlassung zur Reform der Altersvorsorge 2020 Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren Gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, zum Bericht Reform Altersvorsorge 2020 Stellung zu nehmen. Die Katholische Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer-Bewegung Schweiz KAB vertritt rund 7500 Frauen und Männer, die sich in der Schweiz in 120 Sektionen und 9 Kantonalverbänden engagieren. Unser Denken und Handeln bauen auf das ethische Fundament der katholischen Soziallehre. Aus diesem Blickwinkel müssen Lösungsvorschläge zur Sicherung der Altersvorsorge folgenden - von der Schweizerischen Nationalkommission Justitia et Pax formulierten und der KAB Schweiz gestützten - Kriterien genügen: Eine Wertschätzung des Alters zum Ausdruck bringen, die Teilhabe- und Teilnahmechancen aller (Generationen übergreifend wie in Bezug auf eine bestimmte Generation) gewährleisten, was nicht nur eine Frage der Rentenfinanzierung ist, sondern auch die Gesellschaftsgestaltung in einem breiteren Sinn umfasst und u.a. die Möglichkeit der Partizipation an Erwerbsarbeit im Alter beinhaltet, der Heterogenität (bzw. Unterschiedlichkeit und Vielfältigkeit) der Lebenslagen gerecht werden, Sicherheit vermitteln und in diesem Sinn verlässlich und vorhersehbar sein sowie den sozialen Zusammenhalt fördern. Vorweg halten wir fest, dass wir es begrüssen und unterstützen, dass der Bundesrat die Reformschritte aufgrund einer Gesamtsicht (gleichzeitige Reform der ersten und zweiten Säule) der Altersvorsorge angeht. Wir erlauben uns, uns in unserer Stellungnahme auf für unseren Verband wesentliche Aspekte zu fokussieren und uns nicht zu allen Aspekten zu äussern.

2 1. Referenz-Rücktrittsalter Im Bericht wird sowohl für Frauen wie auch für Männer das (einheitliche) Referenz- Rücktrittsalter 65 Jahre vorgesehen. Die KAB Schweiz kommt wie andere auch zum Schluss, dass es sich bei der vorliegenden Reform trotz positiver Elemente um eine einseitige Reform handelt: Für die Sicherung der AHV werden vor allem die Frauen zur Kasse gebeten. Durch die Erhöhung des Frauenrentenalters würden pro Jahr über eine Milliarde Franken eingespart. Mit der Reform werden falsche Akzente gesetzt: Die zweite Säule wird aufgebläht und die AHV geschwächt. Ein Teil der prognostizierten Finanzierungslücken bei der zweite Säule und der AHV wird auf Kosten von Menschen, insbesondere Frauen mit niedrigen Einkommen, geschlossen. Zum fehlenden Solidaritätsgedanken kommt ein entscheidender Punkt hinzu, der in der Debatte über die Altersvorsorge 2020 ganz unterschlagen wird: Die rentenwirksame Einkommenslücke von Frauen: Frauen verdienen pro Stunde Erwerbsarbeit im Durchschnitt rund einen Fünftel weniger als Männer. Dadurch ist ihr rentenwirksames Erwerbseinkommen jährlich über 20 Milliarden kleiner als dasjenige der Männer. Frauen verrichten jährlich für mehr als 80 Milliarden Franken mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Solange die Diskriminierungen von Frauen im Erwerbsleben fortdauern und die Männer ihren Anteil an der unbezahlten, gesellschaftlich notwendigen Care-Arbeit nicht ebenfalls adäquat übernommen haben, würde durch die formale Gleichbehandlung von Frau und Mann beim Rentenalter die bestehende faktische Benachteiligung der Frauen verstärkt. Ein Abbau von sogenannten Privilegien führt wegen nach wie vor bestehenden Ungleichheiten, gerade in der Altersvorsorge, zu einer Verschlechterung der Situation der Frauen und wirkt somit der tatsächlichen Gleichstellung entgegen. Aus oben genannten Gründen lehnt die KAB Schweiz eine Vereinheitlichung des Rentenalters auf 65 Jahre aus gleichstellungs- und sozialpolitischen Überlegungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab. 2. Flexibilisierung des Rentenalters Die KAB Schweiz unterstützt grundsätzlich eine Flexibilisierung des Rücktrittsalters. Sie hält eine Regelung, welche den unterschiedlichen Bedürfnissen älterer Personen besser Rechnung trägt, für eine sozialpolitisch dringende Massnahme. Wir begrüssen grundsätzlich den Ansatz, Personen mit tiefen Einkommen und langer Beitragsdauer eine vorzeitige Pensionierung mit reduzierten Kürzungssätzen zu ermöglichen. Nach dem Modell des Bundesrates kommen aber nur Personen in den Genuss eines privilegierten Vorbezuges, welche weniger als Franken verdient haben. Insbesondere für Frauen genügt diese Massnahme als Kompensation für die Erhöhung des ordentlichen Rentenalters nicht. Es könnten höchstens zehn Prozent der Frauen vom Ausgleich profitieren, was klar zu wenig ist. Die Voraussetzungen der Flexibilisierung sind so eingeschränkt, dass nur 5000 Personen pro Jahr davon betroffen wären. Die Kosten dagegen betragen 390 Millionen Franken. Die KAB Schweiz schlägt vor, die Einkommens-Höchstgrenze auf das Fünffache der Minimalrente, also auf Franken festzulegen. 3. Anpassung der Hinterlassenenrenten Die vorgeschlagene Regelung betreffend Witwenrenten könnte im heutigen sozialen Kontext als gerecht erachtet werden, da die bestehenden Renten davon nicht betroffen sind. Die vor- Vernehmlassung der KAB Schweiz zur Reform der Altersvorsorge / 5

3 gelegten Rahmenbedingungen stimmen jedoch noch nicht, um einer solchen Massnahme zuzustimmen: Noch immer betrifft Teilzeitarbeit vor allem Frauen, noch immer leisten sie den Grossteil der Betreuungs- und Fürsorgearbeit. Zudem ist der Begriff der kinderlosen Frauen sehr unglücklich gewählt, meint er doch sowohl kinderlose Frauen, wie auch jene, die keine Betreuungspflichten mehr für Kinder im Erwachsenenalter haben. Dies muss differenziert werden. Die KAB Schweiz fordert, dass die Hinterlassenenrenten für Witwen und Witwer vereinheitlicht werden sollen. Der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente soll mit dem 20. Geburtstag des jüngsten Kindes erlöschen. Um Härtefälle zu vermeiden, müssen angemessene Übergangsfristen die Einführung dieser Abbaumassnahmen flankieren. 4. Änderungen beim Versicherungsschutz in der beruflichen Vorsorge Die KAB Schweiz begrüsst ausdrücklich die Festlegung des Koordinationsabzugs auf 25 Prozent des ganzen AHV-pflichtigen Lohns. Heute werden die vielen Teilzeitbeschäftigten und Personen mit tiefen Löhnen und Mehrfachbeschäftigungen durch den fixen Abzug von rund Franken eklatant benachteiligt. Der höhere versicherte Lohn trägt nicht nur dazu bei, die Verluste aus der Senkung des Umwandlungssatzes zu kompensieren, sondern trägt zur gesellschaftspolitisch sinnvollen besseren Absicherung von Teilzeitarbeit bei. Angesichts der besseren Vereinbarkeit von Beruf und der demographisch notwendigen Ausweitung der Care-Arbeit wird der Anteil an Teilzeit-Beschäftigen noch zunehmen, prozentual stärker bei den Männern. Diesen Realitäten wird der Vorschlag des Bundesrates gerecht. Die KAB Schweiz fordert darum, dass der Koordinationsabzug unabhängig von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes proportional ausgestaltet wird. Der Umwandlungssatz gehört zu den kritischen Bereichen in der 2. Säule. Mit dem Versprechen auf eine bestimmte Rendite nach Ablauf der Zeit der Erwerbsarbeit enthält die 2. Säule ein problematisches Element, das selber für erhebliche negative Wirkungen sorgt, indem es etwa Pensionskassen zu renditemaximierendem Verhalten drängt, das letztlich den Versicherten nur mässig zu Gute kommt (vgl. Wohnungsmieten bei Wohnungen von Pensionskassen, Bauboom-fördernd etc.). Auch hier gilt, dass in erster Linie die kleinsten Einkommen gesichert werden müssen. Da ein stures Festhalten an einem fixen Umwandlungssatz letztlich dem Kapitaldeckungsverfahren widerspricht, sind andere flexiblere Lösungen anzudenken. Man könnte ähnlich wie im Lohnbereich von Unternehmen oder Staat den Umwandlungssatz bezogen auf Einkommensbänder bzw. Beitragsbänder festlegen und dabei tiefe Einkommen so bevorteilen, dass zusammen mit der 1. Säule die verfassungsmässigen Ziele erreicht werden. Dabei gilt es z.b. zu sehen, dass sich eine Einbusse von 100 oder 200 Franken Rente pro Monat bei tief(st)en Einkommen viel stärker auf den Lebensstandard auswirkt als bei grossen Einkommen, die häufig noch zusätzliche Absicherungen kennen. Dies muss auch bei den flankierenden Massnahmen berücksichtigt werden und diese sind im Vorschlag entsprechend ungenügend: Wohl ist die prozentmässige Festlegung des Koordinationsbetrags bezüglich verbesserter Vorsorge für TieflohnbezügerInnen, Teilzeitbeschäftigte und solche mit mehreren Arbeitgebenden eine gute Sache. Als Kompensation für die Senkung des Umwandlungssatzes taugen die vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen jedoch nicht. 5. Wirkung der Ausgleichmassnahmen für die Übergangsgeneration Eine Übergangsregelung mit Einmalzahlungen des Sicherheitsfonds gewährleistet, dass die BVG-Renten älterer Personen, denen die Spar-Zeit zur Kompensation der Reduktion des Umwandlungssatzes nicht reicht, gegenüber heute nicht sinken. Diese Einmalzahlungen werden von allen Versicherten finanziert, müssen aber nicht an alle ausgerichtet werden. Bei Versicherten mit einem Einkommen ab Franken reichen die Senkung des Koordinationsabzugs und die Erhöhung der Altersgutschriften nicht aus, um die Reduktion des Um- Vernehmlassung der KAB Schweiz zur Reform der Altersvorsorge / 5

4 wandlungssatzes zu kompensieren. Nur diese werden daher von der Massnahme für die Übergangsgeneration profitieren können. Die vorgesehene Übergangsregelung mit Einmalzahlungen des Sicherheitsfonds für ältere Personen verursacht einen Mitteltransfer von Personen mit tiefen Einkommen zu finanziell bessergestellten Versicherten. Es handelt sich um eine Umverteilung von unten nach oben bzw. tendenziell von Frauen zu Männern. Dies widerspricht dem Gemeinwohlprinzip einer christlichen Ethik, der sich die KAB verpflichtet fühlt. Denn Entwicklungen sollen nicht einzelne oder Gruppen zu Lasten anderer übermässig bevorteilen oder benachteiligen. Dies ist hier der Fall. Auch wird das Solidaritätsprinzip verletzt, da zu wenig Rücksicht auf die meist Benachteiligten genommen wird. Die KAB Schweiz steht diesem Vorschlag aus eben diese grundlegenden Überlegungen basierend auf dem Gemeinwohl- und Solidaritätsverständnis skeptisch gegenüber. Die zweite Säule enthält bereits heute gewichtige Umverteilungsmechanismen zu Gunsten von mittleren und hohen Einkommen und von aktiven zu älteren Versicherten sowie von aktiven Versicherten zu Rentenbezügerinnen und -bezügern. Es wäre daher sozialpolitisch verfehlt, die Renten der zweiten Säule mit zusätzlichen Beiträgen zu alimentieren, die von den Aktiven aufgebracht werden müssen. Diese Mittel könnten sozialpolitisch sinnvoller für eine Verbesserung der Leistungen der ersten Säule eingesetzt werden 6. Stärkung der ersten Säule Seit der Einführung der Ergänzungsleistungen EL 1966 liegt der Anteil der Frauen gemessen an der Gesamtzahl der EL-Bezügerinnen kontinuierlich bei rund 70 Prozent. Dies hat sich auch mit der Einführung der beruflichen Vorsorge nicht wesentlich verändert. Die KAB Schweiz betrachtet es daher aus sozialpolitischer Sicht als vordringlich, die erste Säule zu stärken, statt mit den knappen Ressourcen das Leistungsniveau in der zweiten Säule zu erhalten. Von Leistungsverbesserungen in der ersten Säule profitieren im Gegensatz zur zweiten Säule alle Frauen. Zudem sind Massnahmen in der ersten Säule unmittelbar wirksam und sind nicht an Versprechen in die Zukunft gebunden, deren Finanzierung nicht gesichert ist, wie dies etwa bei der 2. Säule der Fall ist. In diesem Sinne kann auch der Solidaritätsgedanke direkt sichtbar gemacht werden zwischen Arm und Reich wie auch Alt und Jung. 7. Mehrwertsteuererhöhung Die schrittweise Zusatzfinanzierung durch die MWST erachtet die KAB Schweiz als denkbar, trägt sie so doch auch dem nicht erwerbstätigen Bevölkerungsteil zur Sicherung der Renten bei. Dass die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes jedoch untrennbar mit der Vereinheitlichung des Referenzalters und der Anpassung der Witwenrenten verknüpft wird, lehnt die KAB Schweiz ausdrücklich ab. Die Gründe dazu haben wir im 1. Punkt ausgeführt. 8. Fazit Die Katholische Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer-Bewegung Schweiz unterstützt die vom Bundesrat gewählte Vorgehensweise, die die Altersvorsorge als Ganzes betrachtet. Grundsätzlich geht die KAB Schweiz davon aus, dass Lohngleichheit ein Verfassungsauftrag und kein Pfand ist, welches in Verhandlungen über ein neues Gesetz eingesetzt werden kann. Weiter müssen Lohngleicheit und die Vereinbarung von Familie und Beruf für Männer und Frauen umgesetzt sein, bevor eine Verhandlung über die Heraufsetzung des Frauenrentenalters in Betracht gezogen werden kann. Vernehmlassung der KAB Schweiz zur Reform der Altersvorsorge / 5

5 Die KAB Schweiz beantragt, dass Personen, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen betreuen und deshalb ihr Arbeitspensum reduzieren oder wegen dieser Care-Arbeit die Erwerbstätigkeit aufgeben / aufgegeben haben, ebenfalls die Möglichkeit erhalten, sich mit reduziertem Kürzungssatz vorzeitig pensionieren zu lassen. Die unbezahlte Arbeit, die der Umsorgung von Menschen, dem Aufziehen von Kindern und der Betreuung und Pflege von Kranken dient, muss in den Systemen der Altersvorsorge unbedingt stärker mitberücksichtigt werden. Die KAB Schweiz hält eine Stärkung der AHV für wirksamer und aus sozialpolitischen Gründen für sinnvoller als den Erhalt der Rentenhöhe in der zweiten Säule. Von Leistungsverbesserungen in der ersten Säule profitieren im Gegensatz zur zweiten Säule alle Frauen. Die KAB Schweiz lehnt es ab, dass die Finanzierung eines beträchtlichen Teiles der Reform einseitig auf Kosten von Frauen erfolgen soll, sei es direkt durch den Abbau von Leistungen in der AHV oder indirekt durch eine Umverteilung der Mittel in der zweiten Säule. Für die KAB Schweiz geht es bei der Reform der Sozialwerke um den Kern des Gemeinwohlverständnisses in unserem Land und unserer Gesellschaft. Solidarität im Sinne einer Unterstützung der Benachteiligten durch Bessergestellte sowie ein Ausgleich der Belastungen sind von eminenter Bedeutung für das künftige Zusammenleben. Dahinter steckt die Überzeugung, dass das Gemeinwohl nicht einfach durch den Markt hergestellt werden kann. Solidarität und Gemeinwohl sind gesamtgesellschaftliche Anstrengungen und bauen insbesondere auf das Solidaritäts-Verständnis der Bessergestellten und privilegierten Bevölkerungsgruppen. Nur dann kann die Präambel der Bundesverfassung Realität werden, dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen. Für die Berücksichtigung unserer Anliegen danken wir Ihnen bestens. Freundliche Grüsse KAB Schweiz Annemarie Allemann-Weltin Vizepräsidentin Hans Gisler Ressortleiter Politik, Frauen und Soziales Annemarie Allemann-Weltin, Balmbergstrasse 327, 4716 Welschenrohr Hans Gisler, Galliried 6, 6468 Attinghausen KAB Schweiz - Verbandssekretariat Ausstellungsstrasse 21 Postfach Zürich Telefon verband@kab-schweiz.ch Vernehmlassung der KAB Schweiz zur Reform der Altersvorsorge / 5

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