Auswirkungen auf die Versicherten, nach Alter und Lohnniveau
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- Clemens Engel
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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen Tabelle Auswirkungen auf die Versicherten, nach Alter und FR / IT Im Rahmen von: Altersvorsorge 2020 Datum: Stand: Schlussabstimmung im Parlament Themengebiet: AHV, BVG Inhalt 1. Lesehilfe Beitragsbelastung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) und Rentenveränderungen in der AHV und im BVG Beitragsbelastung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) und Rentenveränderungen in der AHV und im BVG mit Berücksichtigung der Erhöhung des Referenzalters der Frauen /7
2 Lesehilfe Das vorliegende Dokument veranschaulicht die finanziellen Konsequenzen der Reform für die Versicherten. Der Vergleich mit dem geltenden Recht zeigt, wie sich mit Altersvorsorge 2020 die Renten sowie die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verändern. Diese typisierten Modellrechnungen können keine individuellen Erwerbskarrieren abbilden, sondern projizieren eine bestimmte Lebenssituation in die Zukunft. Sie beruhen auf den folgenden standardisierten Annahmen: Löhne, Preise und Verzinsung der Altersguthaben entwickeln sich gleich (sogenannte «goldenen Regel»); Die Erwerbskarrieren sind vollständig, mit konstantem und ohne Erwerbsunterbrüche; Die Berechnung der AHV-Renten berücksichtigen weder Erziehungs- und Betreuungsgutschriften noch Splitting und Plafonierung, wie sie bei Paaren zur Anwendung kommen; In der zweiten Säule ist nur die obligatorische Mindestvorsorge gemäss BVG abgebildet; Zusätzliche Informationen zu einzelnen Angaben in den Tabellen: Alter am Dieses Alter ist unter anderem entscheidend für die Frage, ob eine Person in den Genuss der Übergangsregelung im BVG kommt oder nicht. Fällt eine Person unter die Übergangsregelung, so hat sie Anspruch auf den Besitzstand, d.h. ihr wird der Betrag der BVG-Rente garantiert, auf die sie gemäss geltendem Recht Anspruch hätte. Der erste Jahrgang, der nicht mehr in den Genuss der Übergangsregelung kommt, ist der Jahrgang, der beim Inkrafttreten der Senkung des Umwandlungssatzes 1 44 Jahre alt ist (Geburtsjahr 1974). Die Personen dieses Jahrganges vollenden das 45. Altersjahr erst im Verlaufe des Jahres Ausgewiesen wird der AHV-Jahreslohn, d.h. der Bruttolohn, auf dem die AHV-Beiträge bezahlt werden. Im BVG ist nicht der ganze AHV-Lohn versichert, sondern es gibt einen Koordinationsabzug. Massgebend für die Berechnung der Beiträge im BVG ist somit der Differenzbetrag zwischen dem AHV-Lohn und dem Koordinationsabzug. Weil die zusätzlichen AHV-Beiträge von 0,3 Prozenten erst ab dem Jahr 2021 erhoben werden, wird die Beitragsbelastung in diesem Jahr ausgewiesen. 1 Die Senkung des Umwandlungssatzes tritt am in Kraft. 2/7
3 Beitragsbelastung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) und Rentenveränderungen in der AHV und im BVG Alter am im Jahr Jahre In Franken In Franken In % AHVpro pro 24 Jahre Jahre Jahre Jahre /7
4 Alter am im Jahr Jahre In Franken In Franken In % AHVpro pro 44 Jahre Jahre Jahre Jahre /7
5 Beitragsbelastung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) und Rentenveränderungen in der AHV und im BVG mit Berücksichtigung der Erhöhung des Referenzalters der Frauen Alter am im Jahr Jahre In Franken In Franken In % AHVpro mit 64 Jahre) pro 24 Jahre Jahre Jahre Jahre /7
6 Alter am im Jahr Jahre In Franken In Franken In % AHVpro mit 64 Jahre) pro 44 Jahre Jahre Jahre Jahre /7
7 Sprachversionen dieses Dokuments Version française: Conséquences financières pour les assurés Versione italiana: Ripercussioni finanziarie per gli assicurati Kontakt Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Kommunikation Ergänzende Dokumente des BSV Bisherige Revisionen der schweizerischen Altersvorsorge Die verabschiedete Reform Was die Reform für die Frauen bedeutet Finanzielle Auswirkungen auf die AHV, die berufliche Vorsorge (BV) und den Bund AHV-Finanzhaushalte ohne und mit der Reform 7/7
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