«Altersvorsorge 2020» Leitlinien
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- Johann Winter
- vor 10 Jahren
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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV «Altersvorsorge 2020» Leitlinien 64. Gewerbliche Winterkonferenz, 17. Januar 2013 Jürg Brechbühl, Direktor BSV
2 23 Die Lebenserwartung der 65-jährigen seit Einführung der AHV bis In Jahren nach dem 65. Altersjahr
3 Die Pensionierten leben immer länger 23 Die Lebenserwartung der 65-jährigen seit Einführung der AHV bis In Jahren nach dem 65. Altersjahr Frauen Männer 3
4 Die demographische Entwicklung von 2010 bis Männer Frauen Personen x
5 Zwischen 2020 und 2030 schwindet das Geld in der Kasse der AHV 100 Stand des AHV - Fonds in % der jährlichen Ausgaben Wanderungssaldo 30'000, Reallohn 0.5%, davon Struktur 0.2% Wanderungssaldo 40'000, Reallohn 1.0%, davon Struktur 0.3% 10 Wanderungssaldo 50'000, Reallohn 1.5%, davon Struktur 0.4%
6 AHV-Finanzierungsbedarf 2020 bis 2030 Szenario «tief» Szenario «mittel» Szenario «hoch» In Milliarden Franken 3 bis bis bis 5.6 In MWSt-% 1 bis bis 2.5 0bis 1.4 In Lohnsummen-% 0.8 bis 3 % 0.4 bis 2 % 0 bis 1.1 % In Rentenjahren Jahre Jahre + 2 Jahre 6
7 Der Umwandlungssatz bestimmt das finanzielle Gleichgewicht der 2. Säule 7
8 Der «dritte Beitragszahler» ist schwach geworden Rendite in % Notwendige Rendite für Umwandlungssatz 6.8% im Jahr 2015 Kapitalanlage mit 25% Aktien (Pictet BVG 93 Index) Trend der Kapitalrendite (Pictet BVG 93 Index)
9 9
10 : Bundesrat definiert Leitlinien für die Reform «Altersvorsorge 2020» 10
11 Leitlinie Altersrücktritt Referenzalter 65/65 Alter bei dessen Erreichen die gesetzlich vorgesehenen vollen Leistungen ausbezahlt werden Flexibilität Bezugsmöglichkeit der ganzen Rente oder einer Teilrente im Rahmen einer bestimmten Bandbreite (heutige Regelung: Vorbezug 2 Jahre vor Rentenalter, Aufschub 5 Jahre nach Rentenalter Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit bis Referenzalter und darüber hinaus Versicherungstechnische Abzüge und Zuschläge Reduktion der Attraktivität des vorzeitigen Altersrücktritts, Anhebung der Schwelle von 58 Jahren für den frühst möglichen Zeitpunkt des Altersrücktritts in der beruflichen Vorsorge 11
12 Leitlinie Anpassung des Leistungsniveaus in BV und Anpassung der versicherungstechnischen Grundlagen (1/2) Herabsetzung des Umwandlungssatzes Varianten: 6.4%, 6.1%, 5.8% Erhöhung der Beiträge zur Sicherstellung des Leistungsniveaus Varianten Erhöhung der Altersgutschriften Reduktion Koordinationsabzug Früherer Beginn Sparprozess Besitzstand für Übergangsgeneration Je rascher der Umwandlungssatz gesenkt wird, desto wichtiger sind Massnahmen Varianten Einschub Sicherheitsfonds Zusatzrente AHV 12
13 Leitlinie Anpassung des Leistungsniveaus in BV und Anpassung der versicherungstechnischen Grundlagen (2/2) Institutionelle Massnahmen Verbesserung der Transparenz im Geschäft der beruflichen Vorsorge der Lebensversicherer Risikoprämien sind doppelt so hoch wie Risikoleistungen Erweiterung der Aufsicht durch FINMA Echter Versichertenschutz Grundlegende Überprüfung der Gewinnverteilung Lebensversicherer/Vorsorgeeinrichtung Faire Aufteilung zwischen Versicherten und Aktionären 13
14 Leitlinie nachhaltige Finanzierung AHV Zusatzfinanzierung Erhöhung der MWST im Vordergrund Einbezug der Rentenbeziehenden an der Zusatzfinanzierung Erhöhung Lohnbeiträge bzw. Finanzierungsmix nicht ausschliessen Überprüfung von Beiträgen und Leistungen Überprüfung aus Sicht der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen Beispiele: Witwenrenten für kinderlose Witwen, Beitragsprivilegien für Selbständigerwerbende 14
15 Leitlinie Interventionsmechanismus AHV Aufnahme des Interventionsmechanismus in Reformvorlage Ausgestaltung in Analogie zur Regelung in der IV-Revision 6b Obere Interventionsschwelle Vorlage des Bundesrates Untere Interventionsschwelle Befristete Begrenzung der Rentenanpassung an die Teuerung Befristete Erhöhung der Beiträge Entflechtung des Bundesbeitrags von der Entwicklung der Ausgaben der AHV 15
16 Zeitplan der Reform Altersvorsorge 2020 Aussprachepapier zur Konkretisierung der geplanten Massnahmen im Bereich Altersvorsorge Sommer 2013 Vorlage für die Vernehmlassung November 2013 Vernehmlassungsverfahren Dezember 2013 März 2014 Bericht zu den Vernehmlassungsergebnissen und zum weiteren Vorgehen Ende Juni 2014 Botschaft des Bundesrates November 2014 Beratungen im Parlament ab 2015 Die Reform der Altersvorsorge soll dem Parlament in einer einzigen Vorlage unterbreitet werden 16
17 17
18 18
19 Abstimmung vom 16. Mai 2004 über die 11. AHV-Revision: 67.9 % Nein 19
20 Abstimmung vom 7. März 2010 über den Mindestumwandlungssatz: 72.7 % Nein 20
21 Abstimmung vom zur 11. AHV- Revision im Nationalrat: 118 Nein : 72 Ja 21
22 Neue strategische Ausrichtung Gesamtheitlicher Ansatz Leistungen und Finanzierung der 1. und 2. Säule gemeinsam betrachten und aufeinander abstimmen Erhaltung des bewährten Dreisäulen-Prinzips Die Bedürfnisse der Menschen im Zentrum Bei den Leistungen gibt es keinen Spielraum nach unten Verlässliche Lebensabschnittsplanung ermöglichen Transparentes und vertrauenswürdiges Vorgehen Keine Salamitaktik und keine Rosinen-Pickerei Ein einziges Reformpaket ohne vorgezogene Einzelmassnahmen Demokratie-, gesellschafts- und wirtschaftsverträgliches Tempo Besser langsamer ans Ziel als schneller in den Abgrund 22
23 Länger Arbeiten = Mehr Jobs für ältere Arbeitnehmer- /innen «Wie viele ältere Arbeitnehmende (58+) arbeiten in Ihrem Unternehmen?» Quelle: BSV-Forschungsbericht «Altersrücktritt im Kontext der demographischen Entwicklung»,
24 Ein Drittel aller Arbeitgeber will nicht, dass die Mitarbeitenden länger arbeiten «Erachten Sie es als notwendig und sinnvoll, dass die älteren Arbeitnehmenden (58+) in Ihrem Unternehmen in Zukunft länger beschäftigt bleiben?» Quelle: BSV-Forschungsbericht «Altersrücktritt im Kontext der demographischen Entwicklung»,
25 Eine Frage der Personalpolitik «Aus welchen Gründen erachten Sie eine Beschäftigung älterer Arbeitnehmender in Ihrem Unternehmen nicht als sinnvoll und notwendig?» Quelle: BSV-Forschungsbericht «Altersrücktritt im Kontext der demographischen Entwicklung»,
26 Höheres Rentenalter unerwünscht! «Welche der folgenden Änderungen der gesetzlichen Regelungen zur AHV bezüglich Personen ab 58 Jahren wären aus Sicht Ihres Unternehmens sinnvoll?» Quelle: BSV-Forschungsbericht «Altersrücktritt im Kontext der demographischen Entwicklung»,
27 27
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