nach Ständerat Auswirkungen auf EL
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- Alexa Baumgartner
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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Altersvorsorge 2020 nach Ständerat Auswirkungen auf EL Gemeindeforum November 2015 Colette Nova, Bundesamt für Sozialversicherungen Grundsätzlicher Konsens Die Reform ist notwendig und dringend Von niemandem bestritten Anders als bei 11. AHV-Revision & Anpassung Umwandlungssatz Die Reform muss umfassend und ganzheitlich sein Gesamtpaket für 1. und 2. Säule Die Reform muss ausgewogen und mehrheitsfähig sein Nicht das, was wir uns wünschen, sichert die Altersvorsorge, sondern das, was eine Mehrheit der Stimmenden akzeptiert Eintreten auf die Reform war im Ständerat nicht bestritten 2
2 Die wichtigsten Konsenspunkte BR und SR Referenzalter in der AHV und im BVG bei 65 harmonisieren i Individuelle Gestaltung der Pensionierung ermöglichen Anpassung des Mindestumwandlungssatzes dl t an gewandelte versicherungstechnische Realitäten Ausgleichsmassnahmen zum Erhalt des Rentenniveaus Zusatzfinanzierung für die AHV zur Bewältigung der demographischen Entwicklung Transparenz im Geschäft der Lebensversicherer mit der 2. Säule verbessern 3 Die wichtigsten Differenzen (1/2) Entschlackung der Revision um Akzeptanz zu erhöhen Verzicht auf Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbständigen im Beitragsbereich Verzicht auf Neuregelung bei Witwen- und Waisenrenten Verzicht auf Entlastung des Bundes MWST-Erhöhung um 1% statt 1,5% Voller Anteil Demografieprozent an AHV Verzicht auf Reduktion Bundesbeitrag 4
3 Die wichtigsten Differenzen (2/2) Neues Konzept zum Ausgleich des tieferen Umwandlungssatzes und dverbesserung der Vorsorge für kleine Einkommen Reduktion Koordinationsabzug auf ¾ max. Altersrente AHV Erhöhung Beiträge um 1% in der Altersgruppe Vorverschiebung Sparprozess Besitzstandsgarantie für Personen über 49 Zuschlag und Erhöhung des Ehepaarplafonds in AHV Verzicht auf erleichterten Rentenvorbezug für Personen mit langer Beitragsdauer und tiefen Einkommen Verzicht auf Anpassung der Mindestquote 5 Flexibles Rentenalter Jahre Teilvorbezug / Teilaufschub Tiefere Kürzungssätze und Aufschubszuschläge Mehr Spielraum bei Mindestrücktrittsalter in BV tiefstes reglementarisches Mindestalter: 60 statt 62 Jahre Verzicht auf erleichterten Vorbezug für Personen mit tiefen Einkommen 6
4 Mindestumwandlungssatz senken, aber Leistungsniveau in der BV halten Herabsetzung von 6,8 auf 6,0 % in vier jährlichen h Schritten Ausgleichsmassnahmen zu dieser Senkung BVG : leichte Senkung des Koordinationsabzugs, Beiträge ab dem 21. Altersjahr, neue Staffelung der Altersgutschriften Kurzfristige Sonderlösung für die Übergangsgeneration (Versicherte über 50 Jahre) Einmalige Kapitalzuschüsse des Sicherheitsfonds verhindern die Senkung des Rentenniveaus 7 Übergang mit Rentenverbesserung bzw. Renteneinbusse (nur BVG-Rente) Bunde esrat Jahrgang Einkommen Stände erat Inkrafttreten der Reform in
5 Zuschlag auf die AHV-Rente und Erhöhung des Plafonds für Ehepaare AH HV-Renten in Franken pr ro Monat Do oppelter Zu uschlag + 6,0% Fr. 2'490 Fr. 2' ,3 % Fr. 2'796 Fr. 2' ,3% + 6,4% + 4,3% Fr. 3'712 Fr. 3' Fr. 3' ,7% Fr. 3'101 Fr. 3'525 Fr. 3'525 Fr. 3'267 Fr. 2' Gesamtes durchschnittliches massgebendes Jahreseinkommen Erhöhu ung Plafon nds AHV-Renten (Paar) geltende Ordnung AHV-Renten (Paar) gemäss Ständerat 9 Verbesserung der beruflichen Vorsorge für Teilzeitbeschäftigte nach BR Reduktion der Eintrittsschwelle in die berufliche Vorsorge Aktuell*: Franken* pro Arbeitgeber Reform: Betrag der minimalen AHV-Rente ( Franken*) pro Arbeitgeber 90 Prozent der Arbeitnehmenden erfasst, mehr als heute Verzicht auf Koordinationsabzug Aktuell: ⅞ der maximalen Altersrente = fix Franken* Versicherter Lohn = = Franken* Reform: Kein Koordinationsabzug Versicherter Lohn = = Franken* Verbesserung des Altersguthabens Verbessert die berufliche Vorsorge von Teilzeitbeschäftigten itb t und Personen mit mehreren Arbeitgebern *Zahlen von 2014, laut Botschaft des Bundesrats 10
6 Massnahmen für Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte nach SR Massnahmen 2. Säule Senkung des Koordinationsabzuges Erhöhung Beiträge um 1% in der Altersgruppe Vorverschiebung Sparprozess Massnahmen 1. Säule Zuschlag auf Neurenten (+70 Fr.) Anhebung des Plafonds für Ehepaare (+226 Fr.) 11 Begründung des Ständerates Die Mehrbelastung für die Versicherten und ihre Arbeitgeber ist über die BVG- und AHV-Beiträge tiefer. BR: 0,8 % der AHV-Lohnsumme SR: 0,7 % der AHV-Lohnsumme (0,4 % BVG / 0,3 % AHV) Die Mehrbelastung ist besser verteilt. BR: Mehrbelastung konzentriert sich auf die Personengruppen, die von den Verbesserungen profitieren hohe Mehrbelastung für Personen mit tiefem Einkommen und ihre Arbeitgeber SR: alle Versicherten finanzieren die Massnahmen der 1. Säule und alle profitieren davon moderate Mehrbelastung für alle Sofortige Wirkung des AHV-Zuschlags und der Anhebung des Plafonds für Ehepaare 12
7 Verbesserung der beruflichen Vorsorge für ältere Arbeitslose nach BR Erleichterung der freiwilligen illi Weiterversicherung i in der BV Steuerabzug ist heute längstens bis zwei Jahre nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit möglich Neu für Personen, die nach Alter 58 die Stelle verlieren Steuerabzug bis Alter 62 (Mindestalter für den Rentenbezug) Steuerabzug während mindestens 2 Jahren Ermöglichung des Leistungsbezugs in Rentenform Freizügigkeitseinrichtungen richten fast ausnahmslos nur Kapitalleistungen an Durch Übertragung der Freizügigkeitsleistung an die Stiftung Auffangeinrichtung sind auch Rentenleistungen möglich 13 Verbesserung der beruflichen Vorsorge für ältere Arbeitslose nach SR Wie BR aber zusätzlich Möglichkeit für Versicherte, die mit 58+ entlassen werden, in der bisherigen VE versichert zu bleiben (mit oder ohne Weiteräufnung des Altersguthabens) Sichere Rente statt Kapitalauszahlung der FZ-Leistung Nach Grundlagen der bisherigen VE (Verzinsung Altersguthaben, Umwandlungssatz, Hinterlassenenleistungen) All diese Massnahmen reduzieren Anzahl Härtefälle: Höhere Renteneinkommen, somit weniger EL-Fälle 14
8 Auswirkungen von Altersvorsorge 2020 auf die EL gemäss BR Insgesamt Entlastung der EL um 160 Mio. Fr. (2030) 100 Mio. Fr. zugunsten der Kantone 60 Mio. Fr. zugunsten des Bundes Faktoren insb: Erhalt Leistungsniveau in BV trotz Senkung Mindestumwandlungssatz Höheres Rentenalter der Frauen Neugestaltung Hinterlassenenrenten Vorbezugsregelung Verbesserungen in der BV 15 Auswirkungen von Altersvorsorge 2020 auf die EL gemäss SR SR hat wesentliche Punkte beibehalten, aber: Verbesserungen in AHV statt in BV Zuschlag auf AHV-Altersrenten Plafonierung auf 155 % Status quo bei Hinterlassenenrenten Kein erleichterter Vorbezug in AHV Weiterversicherung in bisheriger VE für ältere Arbeitslose Entlastung der EL um insgesamt 200 Mio. Fr. (2030): 138 Mio. für die Kantone 62 Mio. für den Bund 16
9 EL-Ausgaben (ab 1996 ohne KV-Prämien) Au usgaben in Millio onen Franken Total EL zur AHV EL zur IV Quelle: EL-Statistik, BSV 17 Bezügerzahlen und -quoten Personen 200' ' ' ' ' '000 80'000 60'000 40'000 20'000 0 EL-Quote in % Quote EL zur AV Quote EL zur IV Personen EL zur AV Personen EL zur IV 18
10 Ursachen für die Kostenzunahme Hauptursache: Gesetzesänderungen ausserhalb des EL-Systems Weitere Ursachen: Zunahme der Personen mit Altersrente (Demografie) Zunahme der Personen mit IV-Rente (bis 2006) Starke Kostenzunahme bei jüngeren IV-Rentenbeziehenden Anpassungen an die Lohn- und Preisentwicklung (Beträge für den allg. Lebensbedarf und Mietzinsmaxima) 19 Wichtigste Gesetzesänderungen mit Einfluss auf die Kostenentwicklung Per 1. Januar 2008: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA 5. IV-Revision Kostensteigerung von 13,4 % (statt 3,4 %) gegenüber Vorjahr Per 1. Januar 2011: Neuordnung der Pflegefinanzierung Kostensteigerung von 4,9% (statt 2,7 %) gegenüber Vorjahr 20
11 Laufende Geschäfte betreffend EL Anpassung der EL-Mietzinsmaxima: Die Mietzinsmaxima i i sollen unter Berücksichtigung von Mehrpersonenhaushalten und regionalen Mietzinsunterschieden an den aktuellen Mietzinsindex angepasst werden. Mehrkosten von ca. 178 Mio. Franken pro Jahr (Ø ) Bereits im Parlament (NR) EL-Reform Gemäss Richtungsentscheid BR vom , insb: Berücksichtigung g von Eigenmitteln in der EL-Berechnung Reduktion von Schwelleneffekten Kapitalbezüge aus der 2. Säule Vernehmlassung wird in Bälde eröffnet werden 21
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