Reduktion der Umwandlungssätze auf Januar 2016; Das Leistungsziel bleibt im Wesentlichen erhalten
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- Hans Koch
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1 Geschäftsleitung Tel Dr. sc. math. Ernst Welti Version Datum 4. Dezember 2014 Reduktion der Umwandlungssätze auf Januar 2016; Das Leistungsziel bleibt im Wesentlichen erhalten Inhaltsverzeichnis und Zusammenfassung 1. Neue Berechnungsgrundlagen Auf Januar 2016 werden bei der PKZH neue Berechnungsgrundlagen eingeführt. Mit den neuen Generationensterbetafeln VZ 2010 lässt sich die weiterhin steigende Lebenserwartung präziser erfassen als mit den bisher verwendeten Periodentafeln VZ Reduktion der Umwandlungssätze Als Folge der neuen Berechnungsgrundlagen sind die Umwandlungssätze ab Januar 2016 um rund 8% zu reduzieren. Dank flankierenden Massnahmen (siehe Abschnitt 3 und 4) kann das Leistungsziel im Wesentlichen erhalten werden. 3. Einmalige Erhöhung der Altersguthaben Zur Kompensation werden im Jahr 2016 die Altersguthaben einmalig erhöht. Dies erfolgt durch einen Zusatzzins, der im Jahr 2016 gewährt wird und in Abhängigkeit vom Alter zwischen 2.3% und 8.4% liegt. 4. Erhöhung der zukünftigen Sparbeiträge Als weitere Kompensation werden ab 2016 höhere Sparbeiträge erhoben. Dies geschieht durch eine Reduktion des Koordinationsbetrags. Dadurch steigt der für die Beitragserhebung relevante koordinierte Lohn (bei Vollbeschäftigung) um Franken pro Jahr. 5. Reduktion des Risikobeitrags Infolge günstigen Schadenverlaufs kann der Risikobeitrag von 3% auf 2.5% reduziert werden. Durch diesen glücklichen Umstand wird die Erhöhung der Sparbeiträge etwas gemildert. 6. Das Leistungsziel bleibt im Wesentlichen erhalten Die für das bisherige Schlussalter 64 zu erwartende Rente bleibt im Wesentlichen unverändert. Durch die Einführung des neuen formellen Schlussalters 65 eröffnet sich die Möglichkeit, sich auf etwas höhere Leistungen als bisher einzukaufen. 1
2 1. Die neuen Berechnungsgrundlagen Die Umwandlungssätze sollen ab Januar 2016 mit den Generationensterbetafeln VZ 2010 (bisher Periodensterbetafeln VZ 2005) und mit einem technischen Zins von 3.3% (bisher 3.5%) berechnet werden. Es werden somit drei Punkte geändert: Während die (bisher verwendeten) Periodentafeln die Sterblichkeit einer bestimmten vergangenen Periode abbilden, wird neu mit den Generationentafeln eine modellgestützte Prognose für die Zukunft vorgenommen. Die versicherungstechnischen Grundlagen VZ 2010 sind hinsichtlich der beobachteten Daten aktueller als die VZ Der technische Zinssatz modelliert die zukünftig erwartete Vermögensrendite. Durch seine Reduktion auf 3.3% vermindert sich entsprechend die für das Leistungsziel benötigte Zielrendite der PKZH, womit dem gegenwärtigen Tiefzinsumfeld Rechnung getragen wird. Insgesamt ermöglichen die neuen Berechnungsgrundlagen, der steigenden Lebenserwartung in einem Umfeld mit tieferen Renditeerwartungen wirkungsvoll zu begegnen. 2. Reduktion der Umwandlungssätze Infolge der neuen Berechnungsgrundlagen werden die Umwandlungssätze (UWS) ungefähr um 8% vermindert. Einzelheiten können der folgenden Tabelle entnommen werden. Alter UWS aktuell UWS ab Im Pensionierungsfall wird die Rente ermittelt, indem der Umwandlungssatz mit dem vorhandenen Altersguthaben multipliziert wird: Rente = Umwandlungssatz x Altersguthaben Der Umwandlungssatz ist eine Funktion von Lebenserwartung und erwarteter Rendite. Das Altersguthaben wird durch die Beiträge und die Verzinsung geäufnet. 2
3 Die Reduktion der Umwandlungssätze wird durch flankierende Massnahmen abgefedert. Ziel dabei ist es, dass im Zeitpunkt der Pensionierung genug Altersguthaben vorhanden sein soll, dass trotz der tieferen Umwandlungssätze die erwartete Altersrente im Wesentlichen der bisherigen Höhe entspricht (Abschnitt 6). Zu diesem Zweck werden die bestehenden Altersguthaben im Jahr 2016 einmalig erhöht (Abschnitt 3). Zudem werden ab 2016 höhere Sparbeiträge erhoben, so dass die Altersguthaben zukünftig stärker anwachsen können (Abschnitt 4). Schliesslich wird der Anstieg der Beitragslast dadurch etwas gemildert, dass ab 2016 die Risikobeiträge reduziert werden können (Abschnitt 5). 3. Einmalige Erhöhung der Altersguthaben Zur Kompensation der herabgesetzten Umwandlungssätze werden im Jahr 2016 die Altersguthaben per annum altersabhängig mit einem zusätzlichen Satz zwischen 2.3% und 8.4% verzinst. Bei Pensionierung im Jahr 2016 wird der volle Jahreswert dieses Zusatzzinses gewährt. Alter Zusatzzins Alter Zusatzzins per annum % per annum % Bis Die Kosten dieser zusätzlichen Verzinsung in Höhe von rund CHF 280 Millionen gehen zulasten einer in der Vergangenheit dotierten Rückstellung der Aktiv Versicherten. Für die jüngeren Jahrgänge genügt eine tiefere Zusatzverzinsung, da sie länger von den höheren Sparbeiträgen (siehe Abschnitt 4) profitieren, als die älteren Jahrgänge. Insgesamt können so auch Jüngere das Leistungsziel im Wesentlichen recht gut erreichen. 3
4 4. Erhöhung der zukünftigen Sparbeiträge Die Sparbeiträge werden ab 2016 indirekt erhöht, indem der Koordinationsbetrag auf 7/8 der maximalen AHV-Altersrente gesenkt wird. Dadurch werden die koordinierten Löhne (bei Vollbeschäftigung) um CHF angehoben. Auf diesem höheren koordinierten Lohn fallen bei unveränderten Beitragssätzen entsprechend höhere Sparbeiträge an. In der Folge wird das Altersguthaben zukünftig stärker dotiert. Davon profitieren insbesondere die jüngeren Versicherten, da ihr Altersguthaben noch über eine längere Zeit stärker geäufnet wird, als dies bei den älteren Versicherten der Fall ist. Im Weiteren profitieren Versicherte mit tieferen Löhnen stärker als solche mit höheren Löhnen. Der einheitliche Anstieg des koordinierte Lohns um Franken (bei Vollbeschäftigung) fällt bei tieferen Löhnen prozentual mehr ins Gewicht. Bei einem Bruttolohn von Franken steigt der koordinierte Lohn um 8.4% an (Beispiel 1), bei einem Bruttolohn von dagegen nur um 2.9 % (Beispiel 2). Beispiel 1: Bruttolohn Franken Im 2015 Ab 2016 Bruttolohn Koordinationsbetrag Koordinierter Lohn (Erhöhung des koordinierten Lohns um 8.4%) Beispiel 2: Bruttolohn Franken Im 2015 Ab 2016 Bruttolohn Koordinationsbetrag Koordinierter Lohn (Erhöhung des koordinierten Lohns um 2.9%) 4
5 5. Reduktion des Risikobeitrags Infolge des guten Schadenverlaufs kann der Risikobeitrag ab Januar 2016 von bisher 3% auf neu 2.5% reduziert werden. Dadurch wird zum Anstieg der Sparbeiträge etwas Gegengewicht gegeben. Risikobeitrag in % bisher ab 2016 Arbeitgeber Versicherte Total Im Durchschnitt steigt die monatliche Beitragslast (Spar- und Risikobeiträge) einer versicherten Person um rund 12 Franken an. In Abhängigkeit von Alter und Lohnniveau liegt diese monatliche Erhöhung für die meisten Versicherten zwischen 0 und 24 Franken. 6. Das Leistungsziel bleibt im Wesentlichen erhalten Das Leistungsziel bleibt dank den flankierenden Massnahmen (siehe Abschnitt 3 und 4) für die Mehrheit der Versicherten erhalten. Nach wie vor wird unter den Modellannahmen im Alter 64 eine Altersrente von 60% des alten koordinierten Lohns erreicht, d.h. auf dem Bruttolohn minus maximale AHV-Altersrente ( Franken). Demgegenüber entspricht der neue koordinierte Lohn dem Bruttolohn minus 7/8 der maximalen AHV-Rente ( Franken). Im Sinne einer Umrechnung soll das Leistungsziel neu definiert werden, nämlich in Bezug auf den neuen koordinierten Lohn. Es lässt sich sagen, dass unter den Modellannahmen im Alter 65 eine Altersrente von 60% des neuen koordinierten Lohns erreicht wird. Diese Rente ist frankenmässig natürlich höher als die im bisherigen Schlussalter 64 zu erwartende Rente. Es werden ja ein Jahr länger Beiträge erbracht, und es kommt ein höherer Umwandlungssatz zur Anwendung. Beispiel zur Definition des Leistungsziels Alte Definition Neue Definition Bruttolohn Koordinationsbetrag Koordinierter Lohn Rente mit 64: = 60% von = 56.8% von Rente mit 65: = 63.4% von = 60% von
6 Durch Anheben des formellen Schlussalters von 64 auf 65 wird, zusammen mit der generellen Erhöhung des koordinierten Lohns, der Einkauf in etwas höhere Leistungen als bisher ermöglicht. Einkaufs-Richtwerte (RW) in % des koordinierten Lohns Alter RW alt RW neu Beispiel: Ein 50-jähriger mit einem koordinierten Lohn von Franken sei heute voll eingekauft. Sein Altersguthaben stellt sich somit auf Franken (468% von ). Neu erhöht sich der koordinierte Lohn auf Franken, was einen Einkauf auf bis zu Franken (478% von ) eröffnet. Dies ermöglicht somit einen zusätzlichen Einkauf von rund Franken. 6
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