Pensionskassen Novartis Änderungen per 1. Januar 2016

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1 Pensionskassen Novartis Änderungen per 1. Januar 2016 Informationsanlässe für Novartis Mitarbeitende in der Schweiz August November 2015 Hintergrund Pensionskasse Novartis 1 Anpassung des Umwandlungssatzes 2011 erfolgte der Wechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat. In diesem Rahmen wurde der Faktor zur Umwandlung des angesparten Altersguthabens in eine lebenslängliche Altersrente, der sogenannte Umwandlungssatz, auf 6.1% festgelegt. Dieser Umwandlungssatz basierte auf den damals anwendbaren Sterblichkeitstafeln und einem technischen Zinssatz von 3.0%. Gemäss den reglementarischen Bestimmung ist der Stiftungsrat verpflichtet, den Umwandlungssatz alle 5 Jahre zu überprüfen und an die neuesten aktuariellen Sterblichkeitstafeln und Zinssätze anzupassen. Ausgehend vom Beschluss des Stiftungsrates vom 4. Juni 2015 soll diese Präsentation Folgendes aufzeigen: Den neuen Umwandlungssatz, anwendbar mit Wirkung per 1. Januar 2016, sowie Kompensationsmassnahmen zum Ausgleich des Effekts des neuen Umwandlungssatzes. NB: Versicherte mit Jahrgang 1955 und älter, die im alten Leistungsprimatplan versichert sind, sowie laufende Renten sind von der Änderung nicht betroffen; ebenso wenig die Pensionskasse Novartis 2 und die Kaderkasse Novartis. Beispiel Umwandlungssatz Wenn Sie im Laufe Ihres Erwerbslebens ein Altersguthaben von CHF angespart haben und der Umwandlungssatz 6.1% beträgt, beläuft sich Ihre Altersrente im Alter 65 auf jährlich CHF , oder monatlich CHF Swiss conversion rate adjustment

2 Zusammenfassung Anpassung des Umwandlungssatzes und Kompensationsmassnahmen Beschluss des Stiftungsrates der Pensionskasse Novartis 1 vom 4. Juni 2015: Anpassung des Umwandlungssatzes auf 5.35%, im Einklang mit den neuesten Sterblichkeitstafeln und einem technischen Zinssatz von 2.5%, nebst Kompensationsmassnahmen: Erhöhung der individuellen Altersguthaben Erhöhung der Altersgutschriften (Sparbeiträge im Altersplan) Senkung der Risikobeiträge. Mit diesen Massnahmen beabsichtigt der Stiftungsrat, die Versicherten so zu stellen, dass Einbussen nach Möglichkeit vermieden werden, und zwar sowohl hinsichtlich der zu erwartenden Leistungen als auch der Beiträge. Der angepasste Umwandlungssatz tritt auf den 1. Januar 2016, in Kraft und sollte für die kommenden 5 Jahre unverändert bleiben. 3 Swiss conversion rate adjustment Agenda Anpassung des Umwandlungssatzes Kompensationsmassnahmen Auswirkung der Anpassung nebst flankierenden Massnahmen Kommunikationsplan 2015/2016 Für weitere Informationen... 4 Swiss conversion rate adjustment

3 Anpassung des Umwandlungssatzes Bei Verwendung der neuesten Generationen-Sterblichkeitstafeln und eines niedrigeren technischen Zinses von 2.5%, ergibt sich folgender Umwandlungssatz: Bisheriger Umwandlungssatz (Alter 65) Neuer Umwandlungssatz (Alter 65) Ohne geeignete Kompensationsmassnahmen (s. Slide 6) würde diese Anpassung zu einer signifikanten Reduktion der Leistungen bei Pensionierung führen. Dennoch ist wichtig zu wissen, dass keine solchen Massnahmen erforderlich wären, um den Effekt einer Änderung des Vorsorgeplans zu mildern, da es sich um künftige Leistungen handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Hinweis Versicherte mit Jahrgang 1955 und älter, die im alten Leistungsprimatplan versichert sind, sowie laufende Renten sind von der Änderung nicht betroffen; ebenso wenig die Pensionskasse Novartis 2 und die Kaderkasse Novartis. 5 Swiss conversion rate adjustment Ø erwartete Leistungsreduktion in % p.a. OHNE Kompensationsmassnahmen Ø erwartete Leistungsreduktion in CHF p.a. OHNE Kompensationsmassnahmen Ø erwartete Leistungsreduktion in CHF p.a. MIT Kompensationsmasnahmen (max.) 6.10% 5.35% -12.3% Kompensationsmassnahmen Um kompetitiv zu bleiben und das Leistungsniveau zu erhalten, beschloss der Stiftungsrat die folgenden Kompensationsmassnahmen: Erhöhung der individuellen Altersguthaben Kompensationseinlagen in die Alterskonten der Versicherten, verteilt über 5 Jahre Finanziert durch die Pensionskasse Novartis 1 (aus Reserven) Erhöhung der Sparbeiträge im Altersplan (um 14%) Künftige Sparbeiträge (Altersgutschriften) um 14% erhöht Finanziert 2/3 Arbeitgeber und 1/3 Arbeitnehmer Senkung der Risikobeiträge für Invalidität und Tod (um 57%) Reduktion der Risikobeiträge von 4.2% des versicherten (Basis-) Lohnes auf 1.8% (ermöglicht aufgrund des positiven Schadenverlaufs), aufgeteilt 2/3 Arbeitgeber und 1/3 Arbeitnehmer. 6 Swiss conversion rate adjustment

4 Auswirkungen Leistungen (bestehende Mitarbeitende) Der Ansatz ist ein zweifacher: Einerseits werden die vorhandenen Altersguthaben der Versicherten in der Pensionskasse 1 angehoben (mittels Kompensationseinlagen). Andererseits werden die laufenden Sparbeiträge im Altersplan erhöht. Zusammen streben beide Massnahmen an, die Auswirkung des tieferen Umwandlungssatzes auf das Niveau der Altersleistung (Alter 65) für bestehende Versicherte auszugleichen Leistungen Alter 25 Alter 35 Alter 45 Alter 55 Gesamt Vorhandenes Altersguthaben (Austrittsleistung) Altersguthaben bei Pensionierung im Alter 65 (50% Kapitalbezug möglich) Altersrente Alter 65 = = = = = Hinweis: Für jede versicherte Person in PK1, wurden die Kompensationseinlagen individuell berechnet, aufgrund ihrer bisherigen und neu zu erwartenden Altersleistungen im Alter 65 (unter Verwendung der Standard Beitragsskala und eines Projektionszinssatzes von 2.5%) 7 Swiss conversion rate adjustment Auswirkungen Beiträge Die notwendige Erhöhung der Sparbeiträge wird durch gleichzeitige Senkung der Beiträge zur Deckung der Risiken Invalidität und Tod insgesamt ausgeglichen, was aufgrund des positiven Risikoverlaufs der letzten Jahre möglich ist. Beiträge Alter 25 Alter 35 Alter 45 Alter 55 Gesamt Erhöhung Altersgutschriften um 14% (A) Reduktion Risikobeiträge um 57% (B) Geschätzter Gesamteffekt auf Beiträge (A B) Mixed ( 8%/+4%) Mixed ( 6%/+4%) = Die konkrete Auswirkung auf die Beiträge im Einzelfall kann unterschiedlich sein, je nach Alter und je nach Höhe des versicherten Lohnes für die Risiko- bzw. Altersvorsorge, wobei der Effekt netto in keinem Fall mehr als CHF 50 pro Monat (CHF 600 p.a.) ausmachen wird 8 Swiss conversion rate adjustment

5 Kommunikationsplan 2015/2016 Format Inhalt Timeline Stiftungsratssitzung Genehmigung der Änderungen 4. Juni 2015 Stillschweigeperiode Juni Info Ankündigung von Martin Batzer (Präsident) und Claudio Campestrin (Vizepräsident), namens des Stiftungsrates 30. Juni Kommunikationspaket mit Informationsunterlagen Aussand Informationsschreiben, inkl. Q&A-Teil Provisorischer Versicherungsausweis mit Vergleich alt/neu; Web-basierter Rentenrechner Daten der Roadshows & Info-Anlässe 1. Juli 2015 HR Workshops (4 x) Heads up für die HR Community Juli 2015 Hauszeitschrift Beitrag im Novartis Live Magazin 24. August 2015 (Beilage zur Ausgabe 08-09/2015) Lunchtime Sessions (2 x) Face to Face Kommunikation mit Q&A September - November 2015 Town Hall Meetings und Roadshows (11 x) 2. Kommunikationspaket mit finalen Unterlagen 9 Face to Face Kommunikation mit Q&A Versicherungsausweis; aktualisiertes Q&A; Reglemente PF1, Kaderkasse August - November 2015 Januar 2016 Kommunikationsplan 2015/2016 On-Site Informationsanlässe / Roadshows Datum Novartis Campus, Basel (Deutsch) Novartis Campus, Basel (Englisch) Ort Novartis Site, Stein Novartis Site, Stein Novartis Site, Rotkreuz Pharmanalytica, Locarno Esbatech GmbH, Schlieren Novartis Campus, Basel (Deutsch) Novartis Campus, Basel (Englisch) Alcon Grieshaber, Schaffhausen Alcon Site, Fribourg Alcon Site, Genf Novartis Site, Schweizerhalle 10 Swiss conversion rate adjustment

6 Das PK Novartis Team Beratung, Information, Roadshows, zertifizierte Managementsysteme... u.v.m. If you have questions (0) do not hesitate to ask us! As always, we re happy to help!

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