Senkung technischer Zinssatz und
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- Herbert Pfaff
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1 Senkung technischer Zinssatz und Reduktion der Umwandlungssätze Auf den folgenden Seiten werden die Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes und der Reduktion der Umwandlungssätze per 1. Januar 2018 veranschaulicht. Es wird aufgezeigt, wie die Auswirkungen auf die künftigen Altersrenten mit den vom Stiftungsrat der Pensionskasse Post entschiedenen Massnahmen den Kompensationseinlagen sowie der Erhöhung der Sparbeiträge entgegen gewirkt wird. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Darstellungen um stark vereinfachte Beispiele handelt und lediglich die Mechanismen in ihren Grundzügen veranschaulicht.
2 Sparkapital: Aufbau während der Aktivzeit mit Sparbeiträgen und Verzinsung Jahr 1 Jahr 2 Durch die Sparbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden und die jährliche Verzinsung wird das Sparkapital bis zum Pensionierungsalter gebildet. Jahr n
3 Rente: Mit dem Umwandlungssatz wird aus dem Sparkapital eine lebenslange Altersrente X UWS Zum Zeitpunkt der Pensionierung wird das Sparkapital mit dem Umwandlungssatz (UWS) X UWS in eine jährliche lebenslange Altersrente gewandelt. Rente Jahr 1 Rente Jahr 2 Rente Jahr 3 Rente Jahr 4 Rente Jahr n
4 Beispiel: Sparkapital CHF Umwandlungssatz im Alter 65 von aktuell 5.35% CHF % X 5.35% Das jeweils nach der Auszahlung der Rente verbleibende Sparkapital (bei den Rentenbezügern Deckungskapital genannt) wird jährlich mit dem technischen Zinssatz verzinst. Das Deckungskapital wird mit dem Umwandlungssatz so aufgeteilt, dass es für eine lebenslange Rente ausreicht. Rente Jahr 1 Rente Jahr 2 Rente Jahr 3 Rente Jahr 4 Rente Jahr n
5 Umwandlungssatz: Abhängig von der statistischen Lebenserwartung und dem technischen Zinssatz Die Höhe des Umwandlungssatzes ist abhängig von der statistischen Lebenserwartung und dem technischen Zinssatz. Lebenserwartung: die statistische Lebenserwartung steigt weiterhin kontinuierlich an. Somit muss das Deckungskapital für eine längere Rentenbezugsdauer ausreichen, also auf eine längere Zeitspanne verteilt werden. Mit der Reduktion des Umwandlungssatzes, dem eigentlichen «Verteilparameter», wird diesem Umstand Rechnung getragen. Technischer Zinssatz: bei der erstmaligen Berechnung der Altersrente ist die künftige Verzinsung des Deckungskapitals mit dem technischen Zinssatz fix einberechnet und im Umwandlungssatz berücksichtigt. Das Deckungskapital wird jedes Jahr um die ausbezahlten Renten reduziert. Das verbleibende Kapital wird angelegt und wirft Erträge ab. Der technische Zinssatz liegt aktuell bei 2.25%. Die künftigen Ertragsaussichten an den Kapitalmärkten liegen weit unterhalb dieser 2.25%. Deshalb muss der technische Zinssatz auf 1.75% gesenkt werden. Durch die jährliche Verzinsung des Deckungskapitals mit diesem tieferen Zinssatz würde, ohne eine Anpassung des Umwandlungssatzes, das Kapital vor dem Erreichen der erwarteten Lebensdauer aufgebraucht sein.
6 Reduktion Umwandlungssatz: Effekt auf künftige Rentenleistungen CHF % X 5.10% Bei einer Reduktion des Umwandlungssatzes von 5.35% auf 5.10% im Alter 65 reduzieren sich die Rentenleistungen im gleichen prozentualen Umfang. UWS Neu: 5.10% Alt: 5.35% Rente Jahr 1 CHF Rente Jahr 2 CHF Rente Jahr 3 CHF Rente Jahr 4 CHF Rente Jahr n CHF Differenz: CHF 250. CHF 250. CHF 250. CHF 250. CHF 250.
7 Kompensationseinlage: Massnahme zur Minderung des Effektes der Reduktion des Umwandlungssatzes Kompensationseinlage per 1. Januar 2018 Wird das Sparkapital mit einer Kompensationseinlage verstärkt, mildert dies die Auswirkungen der Reduktion der Umwandlungssätze auf die künftige Altersrente. Die Kompensationseinlage wird aus Rückstellungen der PK Post sowie einer Einlage der Schweizerischen Post AG finanziert.
8 Reduktion Umwandlungssatz: Effekt der Kompensationseinlage auf künftige Rentenleistungen CHF % X 5.10% In diesem Beispiel wird das Sparkapital um zirka 3.68% verstärkt, also um CHF Diese Verstärkung des Sparkapitals auf neu CHF verringert die Rentendifferenz (Leistungseinbusse) zu 75%. UWS Neu: 5.10% Alt: 5.35% Rente Jahr 1 CHF Rente Jahr 2 CHF Rente Jahr 3 CHF Rente Jahr 4 CHF Rente Jahr n CHF Differenz Neu: (ohne Kompensation) CHF 62. (CHF 250. ) CHF 62. (CHF 250. ) CHF 62. (CHF 250. ) CHF 62. (CHF 250. ) CHF 62. (CHF 250. )
9 Kompensationseinlagen Alle anspruchsberechtigten aktiv versicherten Personen erhalten Einlagen auf ihrem Sparkapital gutgeschrieben. Damit wird wie soeben aufgezeigt die Leistungseinbusse aufgrund der Reduktion der Umwandlungssätze zu 75% kompensiert. Aktiv versicherte Personen mit BVG-Alter 59 und älter erhalten darüber hinaus altersabhängige Zusatzkompensationen. Die altersabhängige Zusatzkompensation kommt nur bei einer Pensionierung mit Rentenbezug zum Tragen; bei einem Kapitalbezug wird sie nicht berücksichtigt. Da die älteren aktiv versicherten Personen vor ihrer Pensionierung kaum mehr die Möglichkeit haben, die verbleibende Leistungseinbusse von 25% durch Sparbeiträge und die Verzinsung aufzuholen, erhalten sie eine höhere Kompensationseinlage. BVG-Alter Kompensation Altersabhängige Zusatzkompensation Total Reduktion der Leistungseinbusse 59 75% 5% 80% 60 75% 10% 85% 61 75% 15% 90% 62 75% 20% 95% 63 75% 25% 100% 64 75% 25% 100% 65 75% 25% 100%
10 Weitere Massnahmen: Erhöhung der Sparbeiträge um insgesamt 0.8%-Punkte Kompensationseinlage per 1. Januar 2018 Die Sparbeiträge werden um insgesamt 0.8%-Punkte erhöht. Wird das Sparkapital neben der Kompensationseinlage zusätzlich mit höheren Sparbeiträgen verstärkt, wird das Sparkapital im Pensionierungsalter höher sein als mit den aktuell gültigen Sparbeiträgen. Diese Erhöhung wirkt ergänzend zur Kompensationseinlage der Reduktion der Umwandlungssätze entgegen und trägt zu höheren Renten bei. Sparkapital
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