Aktuelles zu den Fördermöglichkeiten der TAB. Oktober 2013

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1 Aktuelles zu den Fördermöglichkeiten der TAB Oktober 2013

2 Die Thüringer Aufbaubank Förderbank des Freistaates Thüringen Wirtschaftsförderung Technologieförderung Landwirtschaftsförderung Wohnungs- und Städtebauförderung Umwelt- und Infrastrukturförderung Gründung 1992, Sitz: Erfurt Anteilseigner: 100 % Freistaat Thüringen Kundencenter in Erfurt, Gera, Nordhausen, Suhl und Eisenach Bilanzsumme Ende 2012: 3,5 Mrd. Euro 364 Mitarbeiter (Ende 2012) Die Thüringer Aufbaubank betreibt kein Wettbewerbsgeschäft. 2

3 Geschäftsfelder der TAB Wirtschaftsförderung Wohnungsbauförderung Kommunalfinanzierungen Förderung der Wasserwirtschaft Landwirtschaftsförderung Umwelt- und Infrastrukturförderung Konsortialfinanzierung 3

4 (Wirtschafts-) Förderung in Thüringen -GRW Zulagen / Zuschüsse -Thüringen-Invest -Energieeffizienzberatg. -Tourismusprojekte -Thüringer Technologieförderung -Agrarinvestitionsförderung (AFP) -Marktstruktur (MSV) -Wasserwirtschaft Darlehen / Besicherungen Thüringen-Dynamik GuW Plus Thüringen Invest- Darlehen Bürgschaften Konsolidierungsfond Kommunalkredite Konsortialdarlehen Eigenkapital / Beteiligungen Global- u. Einzelrefinanzierungen -Thüringen- Kapital -beteiligungsmanagement thüringen gmbh -MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbh 4

5 Programmübersicht (I) Zuschüsse (Auswahl) Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Investitionszuschüsse für die gewerbliche Wirtschaft und Vorhaben der wirtschaftsnahen Infrastruktur Bereich Tourismus Thüringen-Invest Kombiprogramm für Investitionszuschüsse und zinsgünstige Kredite mit Haftungsfreistellung Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen Zuschüsse für Beratungen und Investitionen in KMU 1000-Dächer-Photovoltaik-Programm Zuschüsse für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf/an öffentlichen Gebäuden Einzelbetriebl. Technologieförderung Zuschüsse für innovative FuE- sowie Investitionsprojekte Verbundförderung Zuschüsse für gemeinsame FuE-Projekte mehrerer Partner Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung Zuschüsse zur Gewinnung von Personal und Halten des Ausbildungsstandes Förderung von Technologiescouts Personalkostenzuschüsse für die Einführung und Etablierung von technologischen Innovationen 5

6 Programmübersicht (II) Kredite, Bürgschaften, Eigenkapitalhilfen (Auswahl) Thüringen-Dynamik Fonds für zinsgünstige Kredite für größere Vorhaben mit wahlweiser Haftungsfreistellung GuW Plus - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung zinsgünstige Kredite Thüringen-Invest Kombiprogramm für Investitionszuschüsse und zinsgünstige Kredite mit Haftungsfreistellung Thüringen-Kapital Nachrangdarlehen für KMU und Freiberufler Konsolidierungsfonds Darlehen für Unternehmen in Schwierigkeiten Wohnraumförderung und Landesentwicklung Darlehen für Wohnraummodernisierung und - neubau Bürgschaften und Garantie Bürgschaften 6

7 Zukunft der Thüringer Wirtschaftsförderung Gegenwart / derzeitiges System Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung in Thüringen Energie- und Technologieförderung Investitionsförderung Arbeitsmarkt- und Berufsbildungsförderung Infrastrukturförderung Wirtschaftsnahe Infrastruktur Breitbandförderung in Industrie- und Gewerbegebieten Landesprogramm Tourismus Außenwirtschaftsförderun g Infrastrukturförderung Beratungsförderung Innovationsförderung 7

8 Zukunft der Thüringer Wirtschaftsförderung bestimmende Faktoren Vorgegebene Bedingungen: 1. die Mittelausstattung (Landes- und Bundesmittel, Strukturfondsmittel des EFRE und des ESF) 2. die inhaltlichen Vorgaben zur Mittelverwendung (GRW- Koordinierungsrahmen, EU-Strukturfondsverordnungen) 3. die rechtlichen Möglichkeiten, Förderung gewähren zu dürfen (Beihilferecht) und Eigener Gestaltungsspielraum: 4. die wirtschaftspolitischen Ziele, die mit der Investitionsförderung erreicht werden sollen. 8

9 Zukunft der Thüringer Wirtschaftsförderung Mittelausstattung der zukünftigen Investitionsförderung Künftig deutlich weniger Mittel für Investitionsförderung in Thüringen (konkrete Höhe allerdings noch unklar): 1. Strukturfondsmittel i. rd. 1/3 Mittelreduktion ii. Mittelaufteilung EFRE ESF noch nicht endgültig festgelegt iii.mittelaufteilung auf einzelne Förderschwerpunkte noch offen 2. Bundesmittel i. GRW-Finanzzuweisungen für die Bundesländer müssen noch verhandelt werden 3. Landesmittel i. Mittelreduktion zu erwarten (Haushaltskonsolidierung zur Einhaltung der Schuldenbremse 2020) 9

10 Zukunft der Thüringer Wirtschaftsförderung Inhaltliche Vorgaben der zukünftigen Investitionsförderung Künftig zudem restriktivere Mittelverwendung durch inhaltliche und formale Vorgaben Umsetzung der Ziele der Europa Strategie mit Hilfe der Regionalpolitik, d.h. u.a. i. 60 % der EFRE-Mittel für FuE-, Wachstums- und Energieeffizienzziele ii. davon 1/3 allein für Förderung von Energieeffizienz GRW Anforderungen: bisher sind einzelbetriebliche Investitionen nur dann förderfähig, wenn sie zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen oder ein bestimmtes Mindestvolumen überschreiten. 10

11 Zukunft der Thüringer Wirtschaftsförderung Regionalleitlinien Regionalleitlinien bestimmen die Einsatzmöglichkeiten der Investitionsförderung. Gegenwärtige Fördergebietskategorien: 1. A-Fördergebiete = Regionen (in Dtld. Regierungsbezirke) mit sehr geringer Wirtschaftskraft (Maßstab: Pro-Kopf-BIP < 75 % des EU-27-Durchschnitts) 2. C-Fördergebiete = wirtschaftlich benachteiligte Regionen (in Dtld. Arbeitsmarktregionen) (Maßstab: Pro-Kopf-BIP < EU-27-Durchschnitt) è Einstufung Thüringens als A-Fördergebiet (Höchstfördergebiet) 11

12 Zukunft der Thüringer Wirtschaftsförderung Regionalleitlinien Förderhöchstsätze: Höchstfördersätze in % Fördergebietskategorie Große Unternehmen Mittlere Unternehmen Kleine Unternehmen "A"-Regionen - Thüringen derzeit - 30 % 40 % 50 % "C"-Regionen 15 % 25 % 35 % 12

13 Zukunft der Thüringer Wirtschaftsförderung Entwurf der EU-KOM zu den Regionalleitlinien Zukünftige Fördergebietskategorien: 1. A-Fördergebiete = Regionen (in Dtld. Regierungsbezirke) mit sehr geringer Wirtschaftskraft (Maßstab: Pro-Kopf-BIP < 75 % des EU-27-Durchschnitts) 2. Prädefinierte C-Fördergebiete = Ehemalige A-Fördergebiete (in Dtld. Regierungsbezirke), die Pro-Kopf- BIP < 90 % des EU-27-Durchschnitts aufweisen 3. C-Fördergebiete = wirtschaftlich benachteiligte Regionen (in Dtld. Arbeitsmarktregionen) (Maßstab: Pro-Kopf-BIP < EU-27-Durchschnitt) Einstufung Thüringens als prädefiniertes C-Fördergebiet 13

14 Zukunft der Thüringer Wirtschaftsförderung Entwurf der EU-KOM zu den Regionalleitlinien Förderhöchstsätze: Fördergebietskategorie "A"-Regionen Große Unternehmen Höchstfördersätze in % Mittlere Unternehmen Kleine Unternehmen 25 % 35 % 45 % Prädefinierte C- Regionen -Thüringen % 25 % 35 % % 20 % 30 % "C"-Regionen 10 % 20% 30 % 14

15 Zukunft der Thüringer Wirtschaftsförderung Entwurf der EU-KOM zu den Regionalleitlinien Eckpunkte der Regionalleitlinien und ihre Implikationen für die Investitionsförderung: Die neuen Regionalleitlinien treten ab in Kraft Setzung ehemaliger A-Fördergebiete als prädefinierte C-Fördergebiete è Alle Thüringer Regionen bleiben Fördergebiet. Sinkende Förderhöchstsätze für KMU è Keine größeren Veränderungen, da mögliche Höchstfördersätze wegen Mittelknappheit bereits heute nicht ausgeschöpft werden können. Verbot von Betriebsmittelbeihilfen è Angebote des Freistaates für Betriebsmittelfinanzierungen (Darlehen, Bürgschaften) nur noch auf de-minimis-basis möglich. 15

16 Zukunft der Thüringer Wirtschaftsförderung Ziel der zukünftigen Investitionsförderung Ziel der zukünftigen Investitionsförderung è Ziel der Thüringer Wirtschaftspolitik: Angleichung der Wirtschaftsstruktur an westdeutsche Verhältnisse 16

17 Zukunft der Thüringer Wirtschaftsförderung Ziel der zukünftigen Investitionsförderung Aktuelle Problematik: niedrige Produktivität, geringe Wertschöpfung, wenig FuE- Aktivitäten führen zu Defiziten bei der Qualität der Arbeitsplätze (Entlohnung) 310 Umsatzproduktivität im Verarbeitenden Gewerbe und Bergbau (Umsatz je Beschäftigtem in Tsd. ) Thüringen Neue Länder Alte Länder Deutschland

18 Zukunft der Thüringer Wirtschaftsförderung Ziel der zukünftigen Investitionsförderung Deutschland Alte Länder Neue Länder Thüringen Bruttojahreslohn im Verarbeitenden Gewerbe und Bergbau 2011 (je Beschäftigtem in ) Altenburger Land Hildburghausen Unstrut-Hainich-Kreis Stadt Gera Eichsfeld Saale-Orla-Kreis Greiz Sömmerda Schmalkalden-Meiningen Stadt Suhl Saale-Holzland-Kreis Sonneberg Nordhausen Ilm-Kreis Weimarer Land Saalfeld-Rudolstadt Kyffhäuserkreis Gotha Wartburgkreis Stadt Erfurt Stadt Weimar Stadt Eisenach Stadt Jena

19 Zukunft der Thüringer Wirtschaftsförderung Ziel der zukünftigen Investitionsförderung deutliche Erhöhung der Produktivität und Schaffung gut bezahlter Arbeitsplätze è stärkere Orientierung der Investitionsförderung an der Qualität der Investitionsprojekte 19

20 GRW-Gemeinschaftsaufgabe (Zukunft) Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur die aktuell gültige GRW-Richtlinie wird bis verlängert! (Erst nach Inkrafttreten der neuen Regionalleitlinien der EU ab wird auch eine daran angepasste neue GRW-Richtlinie erlassen) danach werden voraussichtlich Investitionen erst ab einem Volumen von 250 T gefördert werden können das Zuschlagssystem wird sich geringfügig ändern an dem Prinzip des stichtagbezogenen Auswahlverfahrens wird festgehalten große Unternehmen werden nur im Ausnahmefall gefördert 20

21 GRW - Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Bedingungen bis Es können Investitionen des herstellenden Gewerbes sowie überregional tätiger Dienstleister in Höhe von mindestens über einen Zuschuss gefördert werden, sofern kein Förderausschluss besteht. Maximale Subventionswerte (Summe aller Vorteile aus öffentlichen Finanzierungshilfen) Der maximale Subventionswert kann durch Kumulierung mit weiteren Fördermitteln (z.b. mit der Investitionszulage) erreicht werden. kleine Unternehmen bis 50 % mittlere Unternehmen bis 40 % Großunternehmen bis 30 % Ansiedlungsinvestitionen können bis zum max. Subventionswert gefördert werden! GRW-Fördersätze für Nicht- Ansiedlungsinvestitionen: Basisfördersatz Zuschlagmöglichkeit Fördersatz Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen 12,5 % 5, 10 oder 15,0 % = max. 27,5 % 12,5 % 5, 10 oder 15,0 % = max. 27,5 % 10,0 % 5, 10 oder 15,0 % = max. 25,0 % 21

22 GRW-Förderung (bis ) Erläuterungen zum Zuschlagsystem für produzierende Unternehmen/Dienstleister Der Basisfördersatz kann um bis zu 15 % bis zur Höhe des maximal zulässigen Subventionswertes angehoben werden. Die Zuschläge werden anhand eines Zuschlagsystems berechnet. Es setzt sich aus drei Kriterien mit jeweils zwei oder drei Merkmalen zusammen. Diese sind speziell auf die Ziele der Landespolitik ausgerichtet und ermöglichen dem Land, zielgerichtet zu fördern. Kriterium Merkmal Zuschlag bei Erfüllung Beschäftigung Innovation - zusätzliche Dauerarbeitsplätze in % und absolut - tarifgerechte Entlohnung /Branchentarifbindung - Qualifikationsniveau der zusätzl. Dauerarbeitsplätze - Unternehmenszertifikate - nachhaltiges Bauen bzw. Primärenergiebedarf nach aktueller EnEV (Neubau/Bestandsimmobilien) 5,0 % 5,0 % Unternehmen - Forschungs- und Entwicklungsintensität - Exportanteil vom Umsatz 5,0 % max. 15,0 % 22

23 GRW-Förderung (bis ) Erläuterungen zum Zuschlagsystem für produzierende Unternehmen/Dienstleister 23

24 GRW-Förderung (bis ) Erläuterungen zum Zuschlagsystem für Tourismus/Fremdenverkehr Der Basisfördersatz kann um bis zu 15 % bis zur Höhe des maximal zulässigen Subventionswertes angehoben werden. Die Zuschläge werden anhand eines Zuschlagsystems berechnet. Es setzt sich aus vier Kriterien mit jeweils drei Merkmalen zusammen. Diese sind speziell auf die Ziele der Landespolitik ausgerichtet und ermöglichen dem Land, zielgerichtet zu fördern. Kriterium Merkmal Zuschlag bei Erfüllung - Ausrichtung des Investitionsvorhabens Kundenorientierung - Barrierefreiheit 4,0 % Beschäftigung Standort Unternehmen - zusätzliche Dauerarbeitsplätze in % - tarifgerechte Entlohnung / Branchentarifbindung - Qualifikationsniveau der zusätzlichen Dauerarbeitsplätze - notwendiger zukünftiger öffentlicher Investitionsaufwand für das Vorhaben - Kooperation - Zusammenarbeit - Qualität - Kategorie - Mehrsprachigkeit 4,0 % 3,5 % 3,5 % max. 15,0 % 24

25 Einzelbetriebliche GRW-Förderung GRW-Auswahlverfahren GRW-Auswahlverfahren 2013: 2013: Kriterienorientierte Kriterienorientierte Förderung Förderung Verfahren: Drei Stichtage in 2013/ 1. Halbjahr März Juni 2013 und 31. Oktober 2013? April 2014 Mittelaufteilung auf die jeweiligen Stichtage: 31. März: 50% der geplanten Mittel Juni: 50% der geplanten Mittel Oktober Rückflüsse + ggf. zusätzliche Mittel? April? 2014 Am Auswahlverfahren nehmen alle Vorhaben teil, die zum jeweiligen Stichtag bewilligungsreif sind, d.h. die Anträge müssen vollständig sein. 25

26 Einzelbetriebliche GRW-Förderung GRW-Auswahlverfahren GRW-Auswahlverfahren 2013/ /1. HJ HJ 2014: 2014: Kriterienorientierte Kriterienorientierte Förderung Förderung Rangfolge für zum jeweiligen Stichtag bewilligungsreife (vollständige) gewerbliche Investitionsvorhaben: 1. Vorhaben, die über einen Letter of Intent (LOI) verfügen. 2. Ansiedlungen 3. Sonstige Errichtungen und Erweiterungen, gestaffelt nach der Zahl der Zuschläge 3 Zuschläge 2 Zuschläge 1 Zuschlag 4. Vorhaben ohne Zuschlag Anhand der Rangfolge werden so viele Vorhaben ausgewählt, bis das für den Stichtag zur Verfügung stehende Bewilligungsvolumina aufgebraucht ist. 26

27 Thüringen-Invest Gefördert werden KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe oder kreativwirtschaftliche Freiberufler, die keine GRW-Förderung erhalten (sofern kein weiterer Förderausschluss vorliegt). Gefördert werden Investitionen in Sachanlagen (bauliche Investitionen und Anschaffung neuer Maschinen und Einrichtungen) sowie Investitionen in immaterielle Wirtschaftsgüter. Förderkonditionen: Zuschuss in Höhe von 20 %, jedoch maximal , und zusätzlich maximal Darlehen - für Existenzgründer oder - bei Schaffung eines zusätzlichen Arbeitsplatzes oder - zur Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze, für Investitionen im Rahmen von Unternehmensnachfolgen oder in Energieeffizienzmaßnahmen Ab : mögliche Erhöhung der förderfähigen Investitionssumme auf

28 Thüringen-Invest Änderungen ab 30. August 2012 Erweiterung der förderfähigen Branchen um die kultur- und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe Änderung der Förderschwerpunkte: 1. Arbeitsplatzschaffung 2. Arbeitsplatzsicherung, wenn - Investitionsvorhaben dient der Realisierung von Energieeffizienzmaßnahmen oder - Neuinvestitionen im Rahmen der Unternehmensnachfolge 3. Existenzgründung Achtung: keine Förderung für den Abschluss eines neuen Ausbildungsvertrages mehr! 28

29 Thüringen-Invest Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen - Investition muss in Thüringen durchgeführt werden - zuwendungsfähige Investitionssumme mindestens 10 TEUR - Vorhabensbeginn nicht vor Antragseingang bei der TAB - angemessene Eigenmittel und gesicherte Gesamtfinanzierung Was wird gefördert? - Investitionen von KMU, die zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen oder Investitionen von Existenzgründern - alle zum Investitionsvorhaben gehörenden neuen und aktivierungsfähigen Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens und immaterielle Wirtschaftsgüter - keine Förderung von: - gebrauchten Wirtschaftsgütern - Betriebsmittel, Warenlager, Fahrzeugen - Grundstücks- bzw. Immobilienerwerb, Planungsleistungen - Geschäftsanteilen, Firmenwert, Kundenstamm - Eigenleistungen einschließlich erworbenes Material - Finanzierung über Leasing, Mietkauf, Lieferantendarlehen - Anlagen, die der Stromerzeugung dienen und für die eine Einspeisevergütung vorgesehen ist Investitionen/Investitionsbestandteile, die bereits in anderen Förderprojekten vollständig oder anteilig bezuschusst werden 29

30 Thüringen-Invest Zuwendungsempfänger - KMU des Handels, des Handwerks, des Dienstleistungssektors, des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes sowie der wirtschaftsnahen oder kreativwirtschaftlichen Freien Berufe - KMU, die keine GRW-Förderung erhalten - ausgeschlossen sind insbesondere Unternehmen des Bauhauptgewerbes, der Land- und Forstwirtschaft, des Vermittler- bzw. Maklergewerbes, des Verkehrsgewerbes (Spedition- und Frachtverkehr) sowie Unternehmen, die auf Grund ihrer Tätigkeit dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor unterliegen (Lebensmitteleinzelhandel, Fleischerei, Blumenhändler), Callcenter, Bildungseinrichtungen, eingetragene Vereine, Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung, Detekteien, Backshops (mit Ausnahme von Filialen klassischer Bäckereihandwerksbetriebe), Unternehmen der Freizeitwirtschaft,... 30

31 Thüringen-Invest-Darlehen Die Darlehenseckdaten Zweck: in Ergänzung zum Zuschuss zinsgünstige Darlehensfinanzierung von Investitionen in dauerhaftes Wachstum für Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige wirtschaftsnaher oder kreativwirtschaftlicher freier Berufe Eckdaten: Die Wachstumsförderung für junge und kleine Unternehmen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinssatz: Hausbankenmarge: Auszahlung: 100 % Haftungsfreistellung: Besonderheiten: 100 T je Antragsteller und Vorhaben grundsätzlich 10 Jahre, davon max. 2 tilgungsfrei z.zt. 2,50 % p.a. fest für den Endkreditnehmer (effektiver Zinssatz 2,52 %) 1,4 % p.a. (im o.g. Zinssatz enthalten) 50 % für die Hausbank jederzeit Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigungen möglich 31

32 Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in KMU (ausgeschöpft in 2013) Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen -Vorhaben muss in einer Betriebsstätte in Thüringen durchgeführt werden - unabhängiger Berater mit spezifischem Anforderungsprofil - Vorhabensbeginn (Abschluss Beratervertrag) nicht vor Antragseingang bei der TAB Förderkonditionen -zuwendungsfähige Gesamtausgaben/Maßnahme min. 1 T Fördergegenstand Fördersatz Berechnungsbasis Max. Zuschuss Beratungsleistungen förderfähiges Tageshonorar 6.000, jedoch max. 560 / Tag Messtechnik Ausgaben für Messtechnik 2.000, jedoch max. 200 bis zu 70 % / Tag Contractingberatung förderfähiges Tageshonorar 1.600, jedoch max. 560 / Tag investive Maßnahmen KU: bis zu 50 % MU: bis zu 40 % zuwendungsfähige Ausgaben

33 Thüringer Technologieförderung Überblick zur Umsetzung Richtlinie und Mittelherkunft Inhalte 1. Verbundförderung (EFRE) Verbundforschung zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen * Verbundforschung zwischen Unternehmen * Clusterförderung im Unternehmens- bzw. Forschungsbereich 2. Einzelbetriebliche Technologieförderung (EFRE) FuE-Vorhaben von Unternehmen und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen * Investitionen in neueste Technologien von Unternehmen und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen Auftragsforschung für KMU, Technologietransfer sowie Förderung von TGZ 3. Förderung von Personal in Forschung- und Entwicklung (ESF) 4. Förderung von Technologiescouts (ESF) Innovationsassistent, Thüringen Stipendium, Thüringen Stipendium Plus Personaltransfer zwischen Forschung und Wirtschaft durch Ausleihe und Entsendung von FuE- Personal Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen, Förderung von Forschergruppen Einführung und Etablierung von technologischen Innovationen auf neuen Absatzmärkten * Antragsstop ab 09/2013 Eine Änderung der Programmstrukturen für die nächste Förderperiode ( ) ist derzeit nicht geplant 33

34 Einzelbetriebliche Technologieförderung Förderkonditionen Achtung: Ende der Projektlaufzeit spätestens am ! Fördergegenstand FuE-Vorhaben Investitionen zur Einführung neuester Technologien Auftragsforschung/ Technologietransfer Kaltmietfreistellung in Technologie- und Gründerzentren maximale Förderquote Antragsberechtigte industrielle Forschung experimentelle Entwicklung Förderhöchstsumme kleine Unternehmen 70%*** 45%*** mittlere Unternehmen 60%*** 35%*** 2 Mio. je Vorhaben große Unternehmen** 50%*** 25%*** wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen für nichtwirtschaftliche Tätigkeit* bis zu 95 % kleine Unternehmen 50%*** mittlere Unternehmen 40%*** große Unternehmen** 30%*** wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen für bis zu 95 % nichtwirtschaftliche Tätigkeit* KMU wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen für nichtwirtschaftliche Tätigkeit* Träger und Betreibergesellschaften der TGZ (Begünstigte: KMU) FuE-Aufträge: 35% je Patent: 35% Technologietransferveranstaltungen: 50% Kaltmietfreistellung (auf die ersten 3 Jahre nach Gründung begrenzt) je Forschungseinrichtung 2 Mio. je Vorhaben 1 Mio. je Vorhaben 1 Mio. je Vorhaben je Patent pro Jahr je KMU und Jahr, maximal Zuschuss je TGZ und Jahr * für wirtschaftliche Tätigkeiten à Förderung wie Unternehmen ** im Ausnahmefall *** enthält 5 % Aufschlag für Projekte, die GreenTech-Feldern zugeordnet werden können 34

35 Förderung von Personal in FuE Förderkonditionen Achtung: Ende der Projektlaufzeit spätestens am ! Fördergegenstand Antragsberechtigte maximale Förderquote Förderhöchstsumme/ Dauer Thüringen-Stipendium Student Thüringen-Stipendium Doktorand Thüringen-Stipendium Weiterbildungsmaster-Student KMU 80 % Große Unternehmen* 60 % KMU 80 % Große Unternehmen* 60 % KMU 80 % Große Unternehmen* 60 % 800 je Monat je Monat je Monat für 24 Monate (Ausnahme: 36 Monate) Innovationsassistent KMU 50 % 1. Jahr: 25 T *** / 24 T, 2. Jahr: 12,5 T *** / 12 T Großunternehmen* 35 % Thüringen-Stipendium Plus 1. Phase: Thüringen-Stipendium 2. Phase: Innovationsassistent maximal 3 Jahre, davon Innovationsassistent maximal 2 Jahre Ausleihe von FuE-Personal KMU 50 % maximal 3 Jahre Entsendung von FuE-Personal Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen* Forschungseinrichtungen 100 %** Grundlagenforschung 70 %** industrielle Forschung 45 %** experimentelle Entwicklung 100 %** Grundlagenforschung 60 %** industrielle Forschung 35 %** experimentelle Entwicklung 100 %** Grundlagenforschung 50 %** industrielle Forschung 25 %** experimentelle Entwicklung 100% maximal 1 Jahr Förderung von Forschergruppen Forschungseinrichtungen 100% maximal 3 Jahre * im Ausnahmefall ** enthält 5 % Aufschlag für Projekte, die GreenTech-Feldern zugeordnet werden können *** bei FuE-Tätigkeiten, die Themenfelder im GreenTech-Bereich zugeordnet werden können 35

36 Förderung von Photovoltaikanlagen Dächer-Programm 36

37 1000-Dächer-Photovoltaik-Programm Was kann gefördert werden? Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung üd.h. Planung, Anschaffung und Installation üauf und an bestehenden Gebäuden und baulichen Anlagen üim Eigentum folgender juristischer Personen: Thüringer Gebietskörperschaften und deren Eigenbetriebe Kommunale Zweckverbände Unternehmen in kommunaler Mehrheitsbeteiligung (KMU) Gemeinnützige Organisationen Kirchen im Sinne des 1 des ThürKiStG 37

38 1000-Dächer-Photovoltaik-Programm Wer kann gefördert werden? Antragsberechtigt sind: üthüringer Gebietskörperschaften und deren Eigenbetriebe ükommunale Zweckverbände üunternehmen in kommunaler Mehrheitsbeteiligung (KMU nach Umsatz und Anzahl der Beschäftigten) ügemeinnützige Organisationen üe.v., Genossenschaften und Betreibergesellschaften zum Zwecke der Errichtung und Betreibung von Bürgersolaranlagen ükirch(gemeind)en im Sinne des 1 des ThürKiStG 38

39 1000-Dächer-Photovoltaik-Programm Wie kann gefördert werden? Grundsätzlich: Zuschuss bis zu 20% der förderfähigen Kosten, aber maximal EUR je Förderfall 39

40 Thüringen-Dynamik Eckdaten (1) - Laufzeit des Förderprogramms: Fondsvolumen: 120 Mio. - Fondsbelegung: 59 Mio. per Antragsberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes und des Dienstleistungssektors, Angehörige wirtschaftsnaher freier Berufe sowie selbständige Allgemeinmediziner und Fachärzte (nicht Zahnärzte), die sich in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten oder in Gebieten mit lokalem Versorgungsbedarf niederlassen oder niedergelassen sind und an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen 40

41 Thüringen-Dynamik Eckdaten (2) 41

42 Thüringen-Dynamik Eckdaten (3) Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, mit einer offenen Rückforderungsanordnung der EU-Kommission in Schwierigkeiten im Sinne AGFVO Art. 1 Abs. 7 mit Beihilfeausschluss nach AGFVO Art. 1 bzw. De-minimis-VO Art. 1 Abs. 1 der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, der Energieund Wasserversorgung, des Hoch- und Tiefbaus, Kreditinstitute und Versicherungen bzw. damit verbundene Tätigkeiten Nicht förderfähige Ausgaben: Grundstücks- und Immobilienerwerb Anschaffung immaterieller, gebrauchter oder geringwertiger Wirtschaftsgüter Planungsleistungen, Bodenuntersuchung sowie sonstige vorbereitende bauliche Maßnahmen Eigenleistungen Ausgaben für Beförderungsmittel und Ausrüstungsgegenstände von Unternehmen des Straßengüterund Luftverkehrs Hinweis: Nicht förderfähige Ausgaben sind i.d.r. über GuW Plus finanzierbar; dazu Kombiantrag nutzen! 42

43 Thüringen-Dynamik Eckdaten (4) Fördervoraussetzungen: - Antragstellung bei Hausbank vor Vorhabensbeginn (ggf. auch formlos, da ein Hausbankgespräch vor Vorhabensbeginn im Rahmen dieses Programmes allein nicht ausreicht) - Vorhaben darf bei Zusage durch TAB noch nicht abgeschlossen sein Besondere Fördervoraussetzungen für ein Betriebsmitteldarlehen: - nur in Verbindung mit einem Investitionsvorhaben - Beantragung spätestens sechs Monate vor Investitionsende 43

44 Thüringen-Dynamik Konditionen 44

45 GuW Plus - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung 1. Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick sehr günstige Konditionen Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten möglich Kombinierbar mit Investitionszulage, TAB-Zuschüssen und anderen Kredit- und Bürgschaftsprogrammen lange Kreditlaufzeiten und bis zu 10 Jahre Zinsfestschreibung Darlehenshöchstbetrag 1 Mio. EUR p.a., Auszahlung zu 100 % tilgungsfreie Jahre 80 %-ige Ausfallbürgschaft im gleichen Antragsverfahren möglich für alle KMU, soweit kein Förderausschluss besteht und für Finanzierungsanlässe, die im Thüringen-Dynamik ausgeschlossen sind 45

46 GuW Plus Konditionen 46

47 Thüringen-Dynamik - GuW Plus Branche Thüringen-Dynamik - KMU der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors sowie der wirtschaftsnahen freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe sowie selbständige Allgemeinmediziner und Fachärzte (nicht Zahnärzte), die sich in bestimmten Regionen niederlassen und an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen - davon nicht antragsberechtigt: Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission bisher nicht Folge geleistet haben Unternehmen in Schwierigkeiten Beihilfeverbot gemäß AGFVO Art. 1 oder gemäß De-minimis-VO Art. 1 Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Energie- und Wasserversorgung Hoch- und Tiefbau Kreditinstitute und Versicherungen bzw. damit verbundene Tätigkeiten GuW Plus - KMU, deren Vorhaben nicht im Thüringen- Dynamik darstellbar sind - davon nicht antragsberechtigt: Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission bisher nicht Folge geleistet haben Unternehmen in Schwierigkeiten Beihilfeverbot laut De-minimis-VO Art. 1 (dazu zählen insbesondere die Bereiche landwirtschaftliche Primärproduktion, Fischerei und Aquakultur) Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Energie- und Wasserversorgung Apotheken Rechtsberatungs-, Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsunternehmen Kreditinstitute und Versicherungen bzw. damit verbundene Tätigkeiten 47

48 Thüringen-Dynamik - GuW Plus Art der Investition Thüringen-Dynamik - neu anzuschaffende aktivierungsfähige und betrieblich genutzte Sachanlagenvermögenswerte GuW Plus - Ausgaben für Grundstücks- bzw. Immobilienerwerb - immaterielle Wirtschaftsgüter - Ausgaben für die Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter ( asset deal ) -Unternehmensanteilskauf (tätige Beteiligung)/ Unternehmensnachfolge ( share deal ) - geringwertige Wirtschaftsgüter Planungsleistungen, Bodenuntersuchung sowie sonstige vorbereitende bauliche Maßnahmen - nicht zu Sonderkonditionen finanzierbar: Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, soweit eine Antragsberechtigung im KfW-Programm Erneuerbare Energien vorliegt - nicht finanzierbar: Fahrzeuge von Unternehmen des Straßengütertransportes 48

49 Thüringen-Dynamik - GuW Plus Thüringen-Dynamik GuW Plus Konditionen Betriebsmittel - risikogerechtes Zinssystem - Laufzeiten 5/1/5, 10/2/10, 15/2/10 und 20/3/10 - optional 50 % Haftungsfreistellung Auszahlung zu 100 % - keine Sondertilgungen möglich - erstes Material- und Warenlager nur i.v.m. einer Investitionsförderung, dann max. 20 % des beantragten Investitionsdarlehens - Laufzeit 6/1/6 - risikogerechtes Zinssystem - Laufzeiten 5/1/5, 10/2/10 und 20/3/ Auszahlung zu 100 % - Sondertilgungen gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich - ohne Einschränkungen möglich - Umschuldungen möglich - Laufzeit 5/1/5 Sonstiges - befristet bis befristet bis Konditionsunterschied für Darlehen an Existenzgründer (bis 3 Jahre) und Darlehen an bestehende Unternehmen (> 3 Jahre) - Kombination mit KfW-Gründerkredit und KfW- Unternehmerkredit bis zu den Höchstgrenzen der KfW-Programme (aktuell 10 Mio. ) möglich 49

50 Fördermöglichkeiten: Bürgschaften TAB-Bürgschaftsprogramm Zielgruppe: natürliche Personen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU und Nicht-KMU ) Verwendungszweck: Besicherung von Darlehen für Investitionen sowie für Betriebsmittel und Avale Bürgschaftshöhe: max. 80% bei Kreditbeträgen bis zu T Sicherheiten: banküblich, Bürgschaften der Gesellschafter erforderlich Kosten: 0,45% einmalige Bearbeitungsgebühr, 1,00% p.a. laufendes Bürgschaftsentgelt 50

51 Bürgschaften zur Absicherung von Hausbank-Finanzierungen Bürgschaftsvoraussetzungen - Vorhaben und Maßnahmen, die in Thüringen durchgeführt werden - Bürgschaftsgewährung nur, soweit werthaltige Sicherheiten zur Aufnahme unverbürgter Bankdarlehen nicht zur Verfügung stehen - die Rückzahlung der verbürgten Kredite muss innerhalb der vereinbarten Laufzeit der Kredite erwartet werden - Antragstellung für Bürgschaften für Erstinvestitionen vor Vorhabensbeginn und nach TAB-Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit! Zuständigkeiten - Bürgschaftsbeträge bis 1,25 Mio. EUR: Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (nur für KMU) - Bürgschaftsbeträge 1 Mio. - 2,5 Mio. EUR: Thüringer Aufbaubank (für KMU) - Bürgschaftsbeträge bis 2,5 Mio. EUR: Thüringer Aufbaubank (für N-KMU) - Bürgschaftsbeträge über 2,5 Mio. EUR: PWC im Auftrag des Freistaates Thüringen 51

52 Fördermöglichkeiten: Konsolidierungsfonds Konsolidierungsfonds des Freistaates Thüringen für Unternehmen in Schwierigkeiten Zielgruppe: KMU des verarbeitenden Gewerbes Verwendungszweck: Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen Kredithöhe: bis zu T Sonderfall: produktionsnahe Dienstleistungen Voraussetzungen: Umstrukturierungskonzept, Eigenbeiträge Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater / Unternehmensberater unterstützen! 52

53 Konsolidierungsfonds Konditionen 53

54 Thüringen-Kapital die eigenkapitalnahe Finanzierung für kleine und mittlere Vorhaben in Thüringen Zweck: Erweiterung der Haftungsbasis zur Finanzierung von kleinen und mittleren Vorhaben von Unternehmen und Freiberuflern Zielgruppe sind insbesondere junge, noch nicht voll etablierte Unternehmen vornehmlich traditioneller Branchen Antragsberechtigt (direkt bei der TAB): kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler und Existenzgründer Nicht antragsberechtigt: Landwirtschaft Unternehmen in Schwierigkeiten neu: Die Hausbank erhält für Ihre Mitwirkung bei der Übergabe des Antrages an die TAB ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 400, sofern der Antrag von der TAB positiv beschieden wird. 54

55 Thüringen-Kapital die eigenkapitalnahe Finanzierung für kleine und mittlere Vorhaben in Thüringen Voraussetzungen: tragfähiges Geschäftsmodell klares Unternehmenskonzept nebst Erfolgs- und Liquiditätsplanung intakte Bilanzverhältnisse (bei bestehenden Unternehmen) bzw. Qualifikationsnachweis (bei Existenzgründungen) Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens Bürgschaften der Gesellschafter Im Antragsformular werden alle für eine Zusage erforderlichen Informationen und Planzahlen erfragt. Eine Checkliste weist auf ergänzend notwendige Unterlagen hin. 55

56 Thüringen-Kapital die eigenkapitalnahe Finanzierung für kleine und mittlere Vorhaben in Thüringen Finanzierungsform: Nachrangdarlehen Finanzierungsbetrag: 10 T T bei 100 % Auszahlung je Vorhaben und Antragsteller Gewährung als de-minimis-beihilfe Sicherheiten: anteilige persönliche Bürgschaft(en) des/der Gesellschafter(s) in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens Befristung des Förderprogramms: bis 31. Dezember 2013 Was wird gefördert? - Investitionen zur Gründung und Festigung einer selbständigen Existenz - Erwerb von Anteilen an anderen Unternehmen (mindestens 10%) durch KMU - betriebliche Umstellungen und grundlegende Rationalisierungen - Kooperationen - Innovationen (auch Kosten der Markteinführung) - Betriebsmittel 56

57 Thüringen-Kapital Konditionen 57

58 Thüringen-Kapital ergänzende Informationen Thüringen-Kapital im Spektrum der Finanzierungsmöglichkeiten Investment Grade Non-Investment-Grade T h ü r i n g e n K a p i t a l Bankkreditfinanzierung TAB A+ A A- B+ B B- C+ C C- D+ D D- E S&P AA+ BBB-BB+ AA- A- BBB+ BB B+ B B- CCC CC D Interpretation geringes Risiko mittleres Risiko hohes Risiko sehr hohes Risiko extrem hohes Risiko 58

59 Thüringer Aufbaubank Ronald Jost Bereichsleiter Kundencenter Gorkistraße Erfurt ( 0361 / Fax 0361 / Ronald.Jost@aufbaubank.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 59

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