«Eigene Vorsorge» (Vorsorgeauftrag, Vollmacht)
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1 «Eigene Vorsorge» (Vorsorgeauftrag, Vollmacht) lic. iur. Christine Cabane, Co-Präsidentin der KESB Kreis Liestal (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) 1
2 Einleitung / Allg. Ausführungen Inputreferat zum Thema «Eigene Vorsorge» Vorsorgeauftrag Vollmacht Anschliessend Fragen 2
3 Wichtigste inhaltliche Neuerung: Massgeschneiderte Massnahmen neue Behördenorganisation: Anstatt 66 Vormundschaftsbehörden 3
4 Laufental Blauen, Brislach, Burg, Dittingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen Leimental Allschwil, Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Ettingen, Oberwil, Therwil, Schönenbuch Birstal Aesch, Arlesheim, Birsfelden, Duggingen, Münchenstein, Muttenz, Pfeffingen, Reinach Liestal Arisdorf, Augst, Frenkendorf, Füllinsdorf, Giebenach, Hersberg, Lausen, Liestal, Lupsingen, Pratteln, Ramlinsburg, Seltisberg Gelterkinden-Sissach Anwil, Böckten, Buckten, Buus, Diegten, Diepflingen, Eptingen, Gelterkinden, Häfelfingen, Hemmiken, Itingen, Känerkinden, Kilchberg, Läufelfingen, Maisprach, Nusshof, Oltingen, Ormalingen, Rickenbach, Rothenfluh, Rümlingen, Rünenberg, Sissach, Tecknau, Tenniken, Thürnen, Wenslingen, Wintersingen, Wittinsburg, Zeglingen, Zunzgen Frenkentäler Arboldswil, Bennwil, Bretzwil, Bubendorf, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Lauwil, Liedertswil, Niederdorf, Oberdorf, Reigoldswil, Titterten, Waldenburg, Ziefen
5 Zwei wichtige Ziele der ZGB-Revision: Stärkung der familiären Solidarität durch gesetzliche Vertretungsrechte für urteilsunfähige Personen: Vertretung durch Ehegatten oder eingetragene Partner, Vertretung bei medizinischen Massnahmen 5
6 Förderung der Selbstverantwortung und Selbstbestimmung durch eigene Vorsorge: Vollmacht, Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag 6
7 D.h. betroffene Person kann ihre Angelegenheiten nicht mehr selber erledigen resp. ihre Interessen nicht mehr wahren 2 Möglichkeiten: Behördliche Massnahmen: Beistandschaft, Einzelhandlungen der KESB «Eigene Vorsorge» durch Vollmacht, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung 7
8 Vor ZGB Revision: Patientenverfügung Stellvertretung durch Vollmachtserteilung Seit : Verankerung der Patientenverfügung im ZGB Neues Instrument Vorsorgeauftrag Vollmacht immer noch möglich 8
9 Der Vorsorgeauftrag: Gesetzliche Grundlagen: Art. 360ff ZGB Handlungsfähige Person kann eine natürliche oder juristische Person bezeichnen, welche im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge übernehmen, ihr Vermögen verwalten oder sie im Rechtsverkehr vertreten soll. 9
10 Generelle oder konkretisierte Anweisungen möglich (nicht geregelte Angelegenheiten werden gegebenenfalls von der KESB ergänzend geregelt) Namentliche Bezeichnung der beauftragten Person Med. Massnahmen in der Personensorge sind als Patientenverfügung zu betrachten Empfehlung: Med. Massnahmen in separater Patientenverfügung bessere Kenntnisnahme durch Eintrag auf Versichertenkarte 10
11 Form: Wie Testament: öffentliche Urkunde oder eigenhändig, d.h. der Vorsorgeauftrag ist von Anfang bis Ende von Hand niederzuschreiben, zu datieren und zu unterzeichnen! Möglichkeit, Vorsorgeauftrag bei der zuständigen KESB zu hinterlegen. Auf Antrag kann die Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag errichtet wurde und dessen Hinterlegungsort in die zentrale Datenbank des Zivilstandsamtes eingetragen werden. Eintragung bei jedem Zivilstandsamt möglich. 11
12 Vorsorgeauftrag ist jederzeit widerrufbar, auch durch Vernichtung möglich. Bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit prüft die KESB: - ob Vorsorgeauftrag gültig errichtet ist, - ob Voraussetzungen für dessen Wirksamkeit eingetreten sind, - ob beauftragte Person Auftrag annimmt und für ihre Aufgabe geeignet ist. - weitere Massnahmen des Erwachsenenschutzes erforderlich sind 12
13 Nimmt beauftragte Person Vorsorgeauftrag an, weist KESB sie auf ihre Pflichten gemäss OR / Auftragsrecht hin KESB setzt den Vorsorgeauftrag durch Verfügung in Kraft (Validierung) und händigt der beauftragten Person eine Urkunde aus, die ihre Befugnisse wiedergibt. Vorsorgebeauftragte Person nimmt ihre Tätigkeit auf. Keine periodische Rechnungs- oder Berichtsprüfung durch die KESB (Ausnahme: wenn Interessen der auftraggebenden Person gefährdet sind). 13
14 KESB ist zuständig für Auslegung des Vorsorgeauftrages und Ergänzung in Nebenpunkten. Wenn Vorsorgeauftrag keine Anordnungen über die Entschädigung des Beauftragten enthält, legt KESB angemessene Entschädigung fest. 14
15 Wenn die Interessen der betroffenen Person gefährdet sind, muss die KESB eingreifen und die geeigneten Massnahmen treffen: insbesondere Erteilung von Weisungen an beauftragte Person, Anordnung periodische Rechnungsablage od. Befugnisse beschränken oder entziehen. Wird auftraggebende Person wieder urteilsfähig, verliert Vorsorgeauftrag seine Wirkung von Gesetzes wegen. Keine Verfügung der KESB notwendig. 15
16 Gesetzliche Grundlagen: Art. 32 ff OR Die Vollmacht als rechtsgeschäftlich erteilte Stellvertretung Art und Umfang der Vollmacht wird vom Vollmachtgeber bestimmt Spezial- oder Generalvollmacht Einzel- oder Kollektivvollmacht 16
17 Form: Grundsätzlich keine Formvorschrift für Vollmacht Empfehlung: notariell beglaubigte Vollmacht Vollmacht ist jederzeit beschränkbar o. widerrufbar Verzicht auf Widerrufbarkeit ist nicht möglich Verpflichtung zur Rückgabe der Vollmacht bei Widerruf Wichtig: Vollmacht mit Fortbestand über den Eintritt der Urteilsunfähigkeit (und allenfalls des Todes) hinaus 17
18 Empfehlung: Unterschriftenregelung bei Bank abklären Vollmacht muss nicht von KESB in Kraft gesetzt werden gilt ab Bevollmächtigung resp. Aushändigung der Vollmacht Wenn die Interessen der betroffenen Person gefährdet sind, muss die KESB eingreifen und die geeigneten Massnahmen treffen: insbesondere Erteilung von Weisungen an beauftragte Person, Anordnung periodische Rechnungsablage od. Befugnisse beschränken oder entziehen. 18
19 Grundsätzlich keine behördlichen Massnahmen bei der Vollmacht keine Mitwirkung/Einmischung der KESB Weitgehende Umsetzung der eigenen Wünsche möglich (z.b. Art der Unterbringung und Betreuung, detaillierte Instruktionen zur Vermögensverwaltung) Vermögensverwaltung unabhängig von der Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen von Beistandschaft oder Vormundschaft 19
20 Feststellen der Urteilsunfähigkeit beim Vorsorgeauftrag Teilw. oder vollständige Inkraftsetzung des Vorsorgeauftrages Auslegung und Umsetzung der Anordnungen der vertretenen Person Anweisungen zu detailliert oder zu allgemein Kosten für Vorsorgeauftrag sowie notariell beglaubigte Vollmacht 20
21 Weitere Informationen und Beispiele betr. Vorsorgeauftrag: KESR: Formulare & Merkblätter 21
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 22
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