Neu definierter Berufsauftrag Arbeitszeitmodell auf der Kindergartenstufe

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1 Kanton Zürich Bildungsdirektion Berufsauftrag Kontakt: Martin Kull, Berufsauftrag, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon , 19. Mai /6 Neu definierter Berufsauftrag Arbeitszeitmodell auf der Kindergartenstufe Mit der Einführung des neu definierten Berufsauftrags auf Beginn des Schuljahres 2017/18 wird das heutige spezielle Arbeitszeitmodell für Lehrpersonen an Regelklassen der Kindergartenstufe aufgehoben und den übrigen Schulstufen angeglichen. Die bisherige Regelung 1 definiert das Vollpensum einer Kindergartenlehrperson mit einer Präsenzaktivität von 23 Stunden pro Woche. Neu wird das Unterrichtspensum auch im Kindergarten mit Wochenlektionen beschrieben. bisheriger Regelung Regelung ab 1. August 2017 Lehrpersonalverordnung 7 a. 1 Das Vollpensum einer Lehrperson auf der Kindergartenstufe besteht aus 23 Stunden pro Woche. In dieser Zeit finden der Unterricht, die begleiteten Pausen und höchstens fünf Stunden Auffangzeit statt. Lehrpersonalverordnung 7 a. 1 Die Lehrpersonen an Regelklassen der Kindergartenstufe erteilen in der Regel an den Vormittagen je vier Lektionen und an zwei Nachmittagen je zwei Lektionen. 2 Die Bestimmungen, die auf die Anzahl Lektionen verweisen, gelten sinngemäss für Lehrpersonen auf der Kindergartenstufe. Abs. 2 und 3 werden aufgehoben. 3 Eine Lektion entspricht auf der Kindergartenstufe einer vollen Stunde. 4 Teilen sich zwei Lehrpersonen das ganze Pensum einer Regelklasse, können sie im Einverständnis mit der Schulleitung den Unterricht am Mittwoch abwechslungsweise erteilen. Der Beschäftigungsgrad wird als Durchschnitt von zwei Wochen bestimmt. 2 Teilen sich zwei Lehrpersonen das ganze Pensum einer Regelklasse, können sie im Einverständnis mit der Schulleitung den Unterricht am Mittwoch abwechslungsweise erteilen. Der Beschäftigungsgrad wird als Durchschnitt von zwei Wochen bestimmt. Der geänderte 7 a LPVO legt fest, dass die Lehrpersonen an Regelklassen der Kindergartenstufe in der Regel an den Vormittagen je vier Lektionen und an zwei Nachmittagen je 1 7 a Lehrpersonalverordnung vom 19. Juli 2000 (LPVO; LS )

2 2/6 zwei Lektionen erteilen. Dies ergibt in der Summe 24 Lektionen pro Kindergartenklasse. Der Unterricht an den fünf Vormittagen und an zwei Nachmittagen beginnt und endet gleichzeitig wie auf der Primarstufe (insbesondere auf der Unterstufe). Die pädagogischen und schulorganisatorischen Besonderheiten der Kindergartenstufe (wie z.b. die Auffangzeit und die freie zeitliche Gestaltung einer Unterrichtslektion) bleiben aber unverändert. Die begleiteten Pausen und die Auffangzeit an einer Regelklasse der Kindergartenstufe zählen zur Arbeitszeit im Tätigkeitsbereich Unterricht Lehrpersonalverordnung vom 19. Juli 2000 (LPVO; LS ); gemäss Änderung vom 18. März 2015

3 3/6 Neues Arbeitszeitmodell und Stundentafel (Schuljahr 2017/18) Das Arbeitszeitmodell des neu definierten Berufsauftrags weist bei den Kindergartenlehrpersonen an Regelklassen den Tätigkeitsbereich Unterricht mit Wochenlektionen aus. Die Kindergartenstufe verfügt sicherlich noch im Schuljahr 2017/18 über eine Stundentafel. Die Masseinheiten bezüglich Anstellung der Lehrpersonen (in Wochenlektionen) und Schülerunterricht (Stunden pro Woche) unterscheiden sich damit. Das folgende Stundenplanbeispiel zeigt eine mögliche Gestaltung des Vormittags und des Nachmittags. Zeit Aktivität Angebotspflicht Besuchspflicht Lehrpersonen 08:05 08:25 h Auffangzeit 20 Min. 08:25 08:45 h Individuelle Förderzeit 20 Min. 20 Min. 20 Min. 08:45 09:45 h Kreissequenz, geführte Aktivität 60 Min. 60 Min. 60 Min. 09:45 10:05 h Znüni essen 20 Min. 20 Min. 20 Min. 10:05 10:35 h Begleitete Pause 30 Min. 30 Min. 10:35 11:35 h Freies Spiel 60 Min. 60 Min. 60 Min. 11:35 11:55 h Aufräum- und Abschlussphase 20 Min. 20 Min. 20 Min. Total Vormittag 230 Min. 210 Min. 180 Min. (= 4 WL) 13:30 13:40 h Auffangzeit 10 Min. 13:40 14:30 h Kreissequenz, geführte Aktivität 50 Min. 50 Min. 50 Min. 14:30 15:00 h Freies Spiel 30 Min. 30 Min. 30 Min. 15:00 15:10 h Aufräum- und Abschlussphase 10 Min. 10 Min. 10 Min. Total Nachmittag 100 Min. 90 Min. 90 Min. (= 2 WL)

4 4/6 Im vorliegenden Beispiel kann bezüglich Nachmittagsgestaltung zwischen zwei Varianten gewählt werden: Jg.: 1 Nachmittag (Angebotspflicht: 20 h 50 min.; Besuchspflicht: 19 h 00 min.) 2. Jg.: 1 Nachmittag (Angebotspflicht: 20 h 50 min.; Besuchspflicht: 19 h 00 min.) Jg.: 0 Nachmittag (Angebotspflicht: 19 h 10 min.; Besuchspflicht: 17 h 30 min.) 2. Jg.: 2 Nachmittage (Angebotspflicht: 22 h 30 min.; Besuchspflicht: 20 h 30 min.) Ausblick nach der Einführung des neuen Zürcher Lehrplans 21 (voraussichtlich ab Schuljahr 2018/19) Mit der Einführung des Zürcher Lehrplans 21 wird die bisherige Stundentafel der Kindergartenstufe aufgehoben und der Unterricht der Schülerinnen und Schüler wird ebenfalls mit Wochenlektionen angegeben. Am Vormittag werden in der Regel 4 Wochenlektionen, am Nachmittag 2 Wochenlektionen unterrichtet. Der Unterricht findet in Halbtagesblöcken statt. Die Gliederung dieser Blöcke ergibt sich aus den pädagogischen Erfordernissen und ist nicht durch eine Zeitvorgabe für einzelne Lektionen bestimmt. Die Lektionen umfassen demnach am Vormittag 3 Stunden, am Nachmittag 1.5 Stunden. Ergänzt durch die Auffangzeit und die begleitete Pause beginnt und endet die Angebotspflicht damit gleichzeitig wie auf der Unterstufe.

5 5/6 Lohneinreihung der Kindergartenlehrpersonen Eine Kindergartenlehrperson, die heute mit 23 Stunden pro Woche an einer Regelklasse unterrichtet, wird mit einem Beschäftigungsgrad von 100% in der Lohnkategorie I (LR 09.01) eingereiht. Mit dem neu definierten Berufsauftrag wird ihr der Lohn in der Lohnkategorie II (LR 09.03) ausgerichtet. Die Regelklasse der Kindergartenstufe umfasst dann 0.88 Vollzeiteinheiten, wodurch der Beschäftigungsgrad der Kindergartenlehrperson 88% beträgt. Diese Änderung ergibt in jedem Fall einen höheren Bruttolohn. Aufgrund der höheren BVK-Sparbeiträge kann aber bei älteren Lehrpersonen eine leicht tiefere Auszahlung resultieren (vgl. Beispiel 2). Die höheren Sparbeiträge ihrerseits führen zu einem grösseren Sparguthaben bei der BVK. Beispiel 1: Jahrgang 1989; Lohnstufe 3; Pensum: 23 Stunden pro Woche (100%) Heutige Lohnabrechnung 1005 Grundlohn Lehrpersonen LR WL 6, % 6, Verpflegungszulage VSA % Bruttolohn 6, /411 AHV-Beitrag 6, % /420 ALV-Beitrag 6, % VK NBU-Beitrag AXA-W thur 6, % A BVK Sparbeitrag 4, % C BVK Risikoprämie 4, % Auszahlung 5, Künftige Lohnabrechnung (heutige Basis) Differenz 1005 Grundlohn Lehrpersonen LR , % 6, Verpflegungszulage VSA % Bruttolohn 6, /411 AHV-Beitrag 6, % /420 ALV-Beitrag 6, % VK NBU-Beitrag AXA-W thur 6, % A BVK Sparbeitrag 4, % C BVK Risikoprämie 4, % Auszahlung 5,

6 6/6 Beispiel 2: Jahrgang 1966; Lohnstufe 14; Pensum: 23 Stunden pro Woche (100%) Heutige Lohnabrechnung 1005 Grundlohn Lehrpersonen LR WL 8, % 8, Verpflegungszulage VSA % Bruttolohn 8, /411 AHV-Beitrag 8, % /420 ALV-Beitrag 8, % VK NBU-Beitrag AXA-W thur 8, % A BVK Sparbeitrag 6, % C BVK Risikoprämie 6, % Auszahlung 6, Künftige Lohnabrechnung (heutige Basis) Differenz 1005 Grundlohn Lehrpersonen LR , % 8, Verpflegungszulage VSA % Bruttolohn 8, /411 AHV-Beitrag 8, % /420 ALV-Beitrag 8, % VK NBU-Beitrag AXA-W thur 8, % A BVK Sparbeitrag 6, % C BVK Risikoprämie 6, % Auszahlung

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