Gewerbetätigkeiten- Die verschiedenen Arten im Überblick
|
|
- Gudrun Schumacher
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wirtschaftsförderung Charlottenburg-Wilmersdorf Informationen für Existenzgründer/innen Stand Gewerbetätigkeiten- Die verschiedenen Arten im Überblick Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. In der Rechtssprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Gewerbe ist jede auf Gewinnerzielung gerichtete selbständige Tätigkeit, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt wird, mit Ausnahme der Urproduktion, bloßer Verwaltung eigenen Vermögens, wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Berufe (sog. freie Berufe) sowie Dienstleistungen höherer Art. In Deutschland unterliegt die Ausübung der meisten Gewerbetätigkeiten der Gewerbeordnung (GewO). Danach muss eine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde an-, um- und abgemeldet werden ( ). Das ist in der Regel auch die einzige Pflicht, die ein Gewerbetreibender gegenüber dem zuständigen Wirtschaftsamt zu beachten hat ( s. hierzu Kategorie 1, und die Ausnahmen bei Kategorie 3) In wenigen Fällen wird gem. 38 GewO noch ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei der Anmeldung gefordert ( s. hierzu Kategorie 2 ). In bestimmten Fällen hat der Gesetzgeber jedoch die behördliche Erteilung einer Erlaubnis vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit gesetzt. Das sind die sogenannten erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten ( s. hierzu Kategorie 3.) Die o.g. Kategorien werden im Folgenden dargestellt und Sie erhalten einen tabellarischen Überblick über verschiedene Berufe und deren Einstufung in die bezeichneten Kategorien. 1) pflichtige Gewerbetätigkeiten Gewerbeanzeigepflichtig ist grundsätzlich jedwedes sog. stehende Gewerbe. Hierunter ist die Grundform gewerblicher Tätigkeit von einer gewerblichen Niederlassung (Geschäft, Laden, ortsfester Verkaufsstand, Wohnsitz) aus zu verstehen. Teilnehmer des Reisegewerbes (Vertreter an Wohnungstüren, Straßenhändler) oder des Marktverkehrs (Messeteilnehmer, Aussteller, Verkäufer bei Wochen- oder Jahrmärkten) benötigen generell eine Reisegewerbekarte als besondere Erlaubnis, die immer bei Gewerbeausübung mitgeführt werden muss. Nicht ist diese Reisegewerbekarte für: Den Vertrieb selbst gewonnener Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaus; Erstellt von der Wirtschaftsförderung Charlottenburg-Wilmersdorf unter Berücksichtigung von Informationen der IHK Berlin und ähnlichen Institutionen, Tel.: (+49) oder 131 6, wirtschaftsfoerderung@charlottenburg-wilmersdorf.de
2 die Ausübung eines Reisegewerbes in der Gemeinde des eigenen Wohnsitzes oder der betrieblichen Niederlassung, wenn die Gemeinde nicht mehr als 1. Einwohner zählt; den Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs von einer mobilen Verkaufsstelle aus, wenn der Vertrieb in regelmäßigen, kürzeren Abständen an der selben Stelle erfolgt; das Feilbieten von Druckwerken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten. 2) pflichtige Gewerbetätigkeiten mit zusätzlicher Vorlage eines Führungszeugnisses und einer Gewerbezentralregisterauskunft Um Kunden/innen vor unseriösen Angeboten zu schützen, werden an bestimmte Gewerbe besondere Anforderungen gestellt. In 38 GewO wird geregelt, dass die zuständige Behörde nach der Gewerbeanzeige () die Zuverlässigkeit des/der Gewerbetreibenden zu überprüfen habe. Dazu muss der/die Gewerbetreibende dem Wirtschaftsamt ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorlegen. Diese Regelung gilt für folgende Gewerbe und Tätigkeiten: An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, elektronischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern An- und Verkauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen An- und Verkauf von Edelsteinen, Perlen und Schmuck An- und Verkauf von Altmetallen Auskunfteien und Detekteien Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften Reisebüro und Vermittlung von Unterkünften Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen inkl. Schlüsseldienst Herstellen und Vertreiben spez. diebstahlbezogener Öffnungswerkzeuge 3) Erlaubnispflichtige Gewerbetätigkeiten An die so genannten erlaubnispflichtigen Gewerbe stellt der Gesetzgeber spezielle Anforderungen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Tätigkeiten, die bei Missbrauch oder fahrlässiger Ausführung das Wohl der Allgemeinheit gefährden könnten. für diese Tätigkeiten sind in der Regel die persönliche Zuverlässigkeit des / der Antragstellers/in, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des / der Betreibers/in sowie ein Sachkundenachweis. z.b. Betreiben einer Gaststätte mit Alkoholausschank, Erlaubnis nach 2 Abs. 1 GastG notwendig, Vermittlung von Immobilien, Erlaubnis nach 34 c GewO notwendig.
3 Übersicht Tätigkeit /Gewerbe Abfallbeseitigung (Einsammeln und Befördern) Abfallbeseitigung (von Sonderabfall) Abfallbeseitigung (Vermittl. v. A.verbringungen) - Genehmigungspflichtig 49 KrW-/AbfG - Genehmigungspflichtig - Fachkundenachweis 49 KrW-/AbfG und 1 Transportgen.V (TgV) - Genehmigungspflichtig 5 KrW-/AbfG Abfallentsorgungsanlagen - Genehmigungspflichtig 4 BImSchG Info: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Behrenstr. 42, 1117 Berlin, Infocenter: Tel.: , Fax: , infocenter@senstadt.verwalt-berlin.de Ausnahme nach 52 KrW-/AbfG für Entsorgungsfachbetriebe Info: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Behrenstr. 42, 1117 Berlin, Infocenter: Tel.: , Fax: , infocenter@senstadt.verwalt-berlin.de Lehrgangsanbieter zur Erlangung des Fachkundenachweises zu erfragen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Tel.: Info: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Behrenstr. 42, 1117 Berlin, Infocenter: Tel.: , Fax: , infocenter@senstadt.verwalt-berlin.de Ausnahme nach 52 KrW-/AbfG für Entsorgungsfachbetriebe Info: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Behrenstr. 42, 1117 Berlin, Infocenter: Tel.: , Fax: , infocenter@senstadt.verwalt-berlin.de Abschleppunternehmen - - Erlaubnispflichtig Sachkundenachweis GüKG, Berufszugangs-VO GüKG Erlaubnispflicht gilt nicht für reparaturbedürftige Fahrzeuge. Abt.VII (Verkehr) der Senatsverwaltung für Stadt 3 entwicklung, Behrenstr. 42, 1117 Berlin,Tel.: , Fax: , infocenter@senstadt.verwalt-berlin.de Erstellt von der Wirtschaftsförderung Charlottenburg-Wilmersdorf unter Berücksichtigung von Informationen der IHK Berlin und ähnlichen Institutionen, Tel.(+49) oder 131 6,
4 Altmetall (An- und Verkauf) Altenheim (privat) Apotheke Arbeitnehmer- Überlassung, gewerbsmäßig Arzneimitteleinzelhandel (Freiverkäufliche Arzneimittel) Arzneimittelgroßhandel - pflichtig - Vorl. polizeil. Führungszeugnis u. Gewerbezentralregisterauszug - pflichtig nach spezialgesetzlicher Vorschrift (HeimG) - Sachkundenachweis - Erlaubnispflichtig - Sachkundenachweis 14 oder 55 GewO 12HeimG, 2 HeimPersV i.v.m. 14 GewO 6 GewO, 1 A pothg - Erlaubnispflichtig - Erlaubnis stellt aus: Landesamt Berlin-Brandenburg, Friedrichstr. 34, 1959 Berlin, Tel.: , 1,2 AÜG Fax: , berlinbrandenburg@arbeitsagentur.de - pflichtig nach spezialgesetzlicher Vorschrift (Arzneimittelgesetz) - Sachkundenachweis - pflichtig nach spezialgesetzlicher Vorschrift (Arzneimittelgesetz) - Sachkundenachweis 5, 67 ArzneimittelG 67 ArzneimittelG Info: Wirtschaftsamt des Bezirks; Wirtschaftsamt. Vorraussetzungen siehe 6 HeimG und Verordnungen Fehbelliner Platz 1, 172 Berlin, Tel.: s.a. Bundes-Apothekerordnung und ApBetrO Landesamt für Gesundheit und Soziales, Fehrbelliner Platz 1, 172 Beelin, Tel.: bei Unternehmen bis 5 Mitarbeiter/innen nur pflicht nach 1a AÜG. Info: Örtliche Arbeitsagentur in Berlin, für Charlottenburg-Wilmersdorf: Hauptagentur Berlin Nord, Königin-Elisabeth-Str. 49, Berlin, Tel.: (AN ab 25 Jahren), -23 (AN unter 25 J.), -21 (AG), .: Berlin-Nord@arbeitsagentur.de Beachten: Verbot der Selbstbedienung im Einzelhandel und Vertriebsverbot im Reisegewerbe Fehrbelliner Platz 1, 172 Berlin, Tel.: Beachten: Besondere Anforderungen an Personal, Betriebsräume usw. Info: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Fehrbelliner Platz 1, 172 Berlin, Tel.: Arzneimittel-Herstellung - pflichtig nach spezialgesetzlicher Vorschrift / Erlaubnispflichtig / Sachkundenachweis 13 ArzneimittelG Fehrbelliner Platz 1, 172 Berlin, Tel.: 3 912
5 Arzneimittel/ Pharmazeutisches Unternehmen Auktionator/in - pflichtig nach spezialgesetzlicher Vorschrift / Erlaubnispflichtig / Sachkundenachweis 13 ArzneimittelG und PharmBetrV 34 b GewO Besondere Anforderungen an Personal, Betriebsräume usw. Fehrbelliner Platz 1, 172 Berlin, Tel.: Wirtschaftsamt. - Überwachungspflichtiges Gewer- Info: Wirtschaftsamt des Bezirks; Wirtschaftsamt Auskunftei be nach 38 GewO oder spez. 38 GewO Vorschrift. Automatenaufstellung (Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit) - Erlaubnispflichtig 33 c GewO Banken/ Bankgeschäfte - Erlaubnispflichtig 1, 11 KWG Baubetreuung - Erlaubnispflichtig 34 c GewO Info: Wirtschaftsamt des Bezirks; Wirtschaftsamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Otto-Suhr-Allee 1, 1585 Berlin, Tel.: , -54, -55, -56 Info: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht (BaFin), Dienstsitze in Bonn und Frankfurt, Tel.: , Fax: , Wirtschaftsamt. Bauherr/in/, Bauträger/in - Erlaubnispflichtig 34 c GewO Wirtschaftsamt
6 Beförderung von Briefsendungen - Erlaubnispflichtig / Fachkundenachweis PostG - Ausnahme 5 Abs. 2 - Befr. gesetzl. Exklusivlizenzen ( 51) bis bis 2 g für Post AG Wer gewerbsmäßig Briefsenden bis 1 Gramm befördert bedarf einer Erlaubnis (Lizenz) der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 177 Berlin, Tel.: , Fax: Info: Wirtschaftsamt des Bezirks; Wirtschaftsamt Beherbergungsbetrieb Bewachungsgewerbe - Erlaubnispflichtig 34 a GewO Bilanzbuchhalter/in Blindenwarenvertrieb (Reisegewerbe) Wirtschaftsamt - Sachkundenachweis 6 Nr. 4 StBerG Abgrenzung zu Steuerberatung beachten 6 BliwaG 55 a GewO Nur mit Blindenwaren-Vertriebsausweis Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht Erlaubnis erteilt Wirtschaftsamt des Bezirks; Wirt- Darlehensvermittlung - Erlaubnispflichtig 34 c GewO schaftsamt - Überwachungspflichtiges Gewer- Info: Wirtschaftsamt des Bezirks; Wirtschaftsamt Detektei be nach 38 GewO oder spez. 38 GewO Vorschrift - Überwachungspflichtiges Gewer- Info: Wirtschaftsamt des Bezirks; Wirtschaftsamt Ehevermittler/in be nach 38 GewO oder spez. 38 GewO Vorschrift Einzelhandel mit Pflanzenschutzmittel - Sachkundenachweis PflanzenschutzG und SachkundeVO`n Bund und Land Verbot der Abgabe durch Automaten bzw. Selbstbedienung im Einzelhandel
7 Einzelhandel mit Pyrotechnik Fahrschule Finanzdienstleistungen - Erlaubnispflichtig 1,32 KWG Finanzierungsvermittlung - Erlaubnispflichtig 34 c GewO Fußpflege, medizinisch (Podologe/in) nein - pflichtig nach spezialge- Besondere Sicherheitsvorschriften! Info im Wirtsetzlicher Vorschrift / Erlaubnispflichtig / Sachkundenachweis tenburg-wilmersdorf, Hohenzollerndamm , schaftsamt des Bezirks; Wirtschaftsamt Charlot- 7 ff SprengstoffG 1713 Berlin, Tel.: 3 Info: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Führerscheinbüro, Puttkamerstr , 1958 Berlin Tel.: , Fax: 3 FahrlehrerG Info: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Dienstsitze in Bonn und Frankfurt, Tel.: , Fax: , Abgrenzung zu 34 c GewO beachten! Wirtschaftsamt Erlaubnispflicht mit Sachkundenachweis und Schutz der Berufsbezeichnung Podolog(e)in. Berufbezeichnung Medizinische(r ) Fusspfle 1 ff Podologengesetz ger(in) ab nur mit Erlaubnis, Berechtigung oder staatl. Anerkennung nach 1. Fehrbelliner Platz 1, 172 Berlin, Tel.: Fußpflege, kosmetisch Gaststätte - Erlaubnispflichtig in Verbindung mit Alkoholausschank 2 GastG Info im Wirtschaftsamt des Bezirks; Wirtschaftsamt
8 Gebrauchtwaren-Handel, bei An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern,... Insbes. Unterhaltungselektronik, Computer, elektronische Erzeugnisse, Fotoapparate, Videokamera, Teppi - Überwachungspflichtiges Gewer- Info im Wirtschaftsamt des Bezirks; Wirtschaftsamt che, Pelz- und Lederbeklei- Ja be nach 38 GewO oder spez. 38 GewO dung, Kraftfahrzeuge und Vorschrift Fahrrädern, Edelmetalle und edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen von Edelsteinen, Perlen und Schmuck von Altmetallen Gebäudesicherungseinrichtungen, Vertrieb und - Überwachungspflichtiges Gewerbe Info im Wirtschaftsamt des Bezirks; Wirtschaftsamt nach 38 GewO oder spez. 38 GewO Einbau Vorschrift Gefahrguttransporte Info im Wirtschaftsamt des Bezirks; Wirtschaftsamt GüKG Info im Wirtschaftsamt des Bezirks; Wirtschaftsamt Geld- und Werttransporte - Erlaubnispflichtig 34 a GewO Grundstücksmakler/in - Erlaubnispflichtig 34 c GewO HwO Wirtschaftsamt Info erteilt die Handwerkskammer Berlin, Blücherstr. 68, 1961 Berlin, Tel.: , Fax: , info@hwk-berlin.de
9 Handwerk Tätigkeit /Gewerbe Handwerksähnliche Gewerbe Hausmeisterdienste - pflichtig nach spezialgesetzlicher Vorschrift HwO HwO, (wenn entspr. Tätigk. ausgeübt werden) Info erteilt die Handwerkskammer Berlin, Blücherstr. 68, 1961 Berlin, Tel.: , Fax: , info@hwk-berlin.de Es kann eine Einzelfallprüfung sein Nur gelegentliche Vermittlungen von Wohnungen ist erlaubnisfrei. Info erteilt das Wirtschaftsamt; Hausverwalter/in - Erlaubnispflichtig 34 c GewO Wirtschaftsamt Hausmeisterdienste nein - Sachkundenachweis Heilpraktiker/in Heime Hotel Investmentanlagenvermittlung nein - pflichtig nach spezialgesetzlicher Vorschrift / Sachkundenachweis 6 GewO, jeweils spezialgesetzliche Regelung 1 HeilpraktikerG HeimG - Ggf. Erlaubnispflichtig 2 GastG - Erlaubnispflichtig 34 c GewO und/oder 32KWG Oft angestellt oder freiberuflich ausgeübt. Fehrbelliner Platz 1, 172 Berlin, Tel.: Fehrbelliner Platz 1, 172 Berlin, Tel.: Fehrbelliner Platz 1, 172 Berlin, Tel.: Erlaubnispflichtig in Verbindung mit Alkoholausschank an externe Gäste. Info erteilt das Wirtschaftsamt des Bezirks; Wirtschaftsamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Hohenzollerndamm , 1713 Berlin, Tel.: 3 erlaubnispflichtig in Verbindung mit Alkoholausschank an externe Gäste. Info erteilt das Wirtschaftsamt des Bezirks; Wirtschaftsamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Hohenzollerndamm , 1713 Berlin, Tel.: 3
10 Erlaubnispflichtig in Verbindung mit Alkoholausschank. Info erteilt das Wirtschaftsamt des Be- Imbissbetrieb - Ggf. Erlaubnispflichtig GastG zirks; Wirtschaftsamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Hohenzollerndamm , 1713 Berlin, Tel.: 3 Immobilienmakler/in - Erlaubnispflichtig 34 c GewO Kapitalanlagenvermittlung - Erlaubnispflichtig 32 KWG und/oder 34c GewO Kaufhausdetektiv/in - Erlaubnispflichtig 34 c GewO Kreditvermittlung - Erlaubnispflichtig 34 c GewO Wirtschaftsamt Bundesamt für das Kreditwesen (Info: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Dienstsitze in Bonn und Frankfurt, Tel.: , Fax: , ) und/oder Erlaubnis erteilt das Wirtschaftsamt des Bezirks; Wirtschaftsamt Charlottenburg- Wilmersdorf, Hohenzollerndamm , 1713 Berlin, Tel.: 3 Wirtschaftsamt Erlaubnis erteilt das Wirtschaftsamt des Bezirks, Wirtschaftsamt Marktverkehr, - festsetzung (Messen, Ausstellungen, Groß-, Wochen-, Jahrund Spezialmarkt - Genehmigungspflichtig 64 ff GewO Info erteilt die Marktverwaltung des Wirtschaftsamtes Marktprivilegien nur bei Festsetzung, Marktverwaltung des Wirtschaftsamtes Charlottenburg- Wilmersdorf, Tel.: , Fax:
11 Notfall- und Krankentransporte nein 6 GewO, Notfallund RettungsdienstG Objektschutz - Erlaubnispflichtig 34 a GewO Partnerschaftsvermittlung - Überwachungspflichtig 38 GewO Personenbeförderung Mietwagenverkehr Personenbeförderung Notfall- und Krankentransport Personenbeförderung Omnibusunternehmen Psychologische/r Psychotherapeut(in) Privatkrankenanstalten - Entbindungs-, Nervenklinik nein nein PersonenbefG 6 GewO, Notfallund RettungsdienstG PersonenbefG 1 ff Psychotherapeutengesetz (PsychThG) - Erlaubnispflichtig 3 GewO Info: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Führerscheinbüro, Puttkamerstr , 1958 Berlin Tel.: , Fax: Info: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Führerscheinbüro, Puttkamerstr , 1958 Berlin Tel.: , Fax: Info: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Führerscheinbüro, Puttkamerstr , 1958 Berlin Tel.: , Fax: Info: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Führerscheinbüro, Puttkamerstr , 1958 Berlin Tel.: , Fax: Berufsbezeichnung nur mit Approbation, Info: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Fehbelliner Platz 1, 172 Berlin, Tel.: Fehbelliner Platz 1, 172 Berlin, Tel.: Überwachungspflichtiges Gewer- Info erteilt das Wirtschaftsamt des Bezirks; Wirt be nach 38 GewO oder spez. 38 GewO schaftsamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Hohen- Reisebüro Vorschrift zollerndamm
12 Tätigkeit /Gewerbe Reisegewerbe Restaurant Schaustellung von Personen Schlüsseldienst - Erlaubnispflichtig 55 ff GewO - Erlaubnispflichtig bei Alkoholausschank 2 GaststG - Erlaubnispflichtig 33 a GewO - Überwachungspflichtiges Gewerbe nach 38 GewO oder spez. Vorschrift 38 GewO Sicherheitsgewerbe - Erlaubnispflichtig 34 a GewO Spielgeräteaufstellung (mit Gewinnmöglichkeit) Spiele mit Gewinnmöglichkeit Spielhalle / Spielothek - Erlaubnispflichtig 33 e GewO - Erlaubnispflichtig 33 d GewO - Erlaubnispflichtig 33 i GewO Info: Wirtschaftsamt des Bezirks; Wirtschaftsamt
13 Taxiunternehmen Technische Anlagen, Betrieb, Montage, Installation, Bauartänderungen etc. Telekommunikationsdienste/-netze gewerbliche Betreiber öffentlicher T-netze und Anbieter von T-diensten f. d. Öffentlichkeit Tierheim Umzugsunternehmen, Nutzlast über 3,5 t - Ggf. Erlaubnispflichtig - pflichtig nach spezialgesetzlicher Vorschrift PersonenbefG, BerufszugangsVO 13 Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV 6 Telekommunikationsgesetz (TKG) vom (BGBI. I, 1996 tritt gleichz. Außer Kraft) 11 (1) Nr. 2 TierschutzG - Erlaubnispflichtig 3 Güterkraftverkehr Versicherungsvermittler - Erlaubnispflichtig 34 d GewO Wanderlager, Durchführung von Wohnungs-/ Wohnraumvermittler/in - pflichtig nach 56 a Abs. 2 Gewo - Erlaubnispflichtig 56 a GewO 34 c GewO und WoVermittG Info: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Führerscheinbüro, Puttkamerstr , 1958 Berlin Tel.: , Fax: Gilt z. B. für Dampfkesselanlagen, Füllanlagen zum Abfüllen von Druckgasen, Flugfeldbetankungsanlagen etc. Regulierungsbehörde: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 177 Berlin, Tel.: , Fax: weitere Regelungen des TKG beachten Info erteilt das Veterinäramt des Bezirk, Veterinäramt Charlottenburg-Wilmersdorf, Fehrbelinner Platz 4, 177 Berlin, Tel.: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,Am Köllnischen Park 3, 1179 Berlin IHK Berlin, Fasanenstr. 85, 1623 Berlin, Tel.: , Fax: Diese Übersicht ist ein Service der Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf in Berlin. Die Angaben in diesem Merkblatt wurden sorgfältig recherchiert. Eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen kann jedoch nicht übernommen werden. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Wir sind dankbar für Ihre Hinweise. Dieses Merkblatt ersetzt keine individuelle Beratung durch die zuständigen Stellen!
Gebundene Versicherungsvermittler. Nr. 171/14
Gebundene Versicherungsvermittler Nr. 171/14 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-390 Fax:
MehrISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung)
ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung) Die Gewerbeerlaubnis nach 34c 1.2, in der bisher die Vermittlung von Finanzanlageprodukten
MehrNEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER
MERKBLATT NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER Die Vorschrift zur Erlaubnis und Registrierung von Versicherungsvermittlern, 34 d GewO, sowie die Verordnung über die Versicherungsvermittlung
MehrMERKBLATT GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER. 1. Rechtsgrundlagen
MERKBLATT GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern zum 22.05.2007 grds. als erlaubnispflichtiges
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrSelbstständig als Detektiv interna
Selbstständig als Detektiv interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Ihr Weg in die Selbstständigkeit... 9 Ausbildung... 10 Gründungsberatung... 11 So finden
MehrWie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?
Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)
(Absender) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG) 1. Antragsteller/in IHK Ident-Nr. (soweit vorhanden) Im Handels-
MehrAntrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der Produktakzessorischen Vermittlung gemäß 34d Abs. 3 Gewerbeordnung
(Industrie- und Handelskammer) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 64 24105 Kiel Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der Produktakzessorischen
MehrSelbstständig mit einem Schreibbüro interna
Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen für die Tätigkeit... 8 Ausbildung... 9 Die Tätigkeit... 10 Der Markt... 11 Die Selbstständigkeit...
MehrMitteilung Änderung der Registerdaten
IHK Heilbronn-Franken Finanzvermittler Ferdinand-Braun-Str. 20 74074 Heilbronn Mitteilung Änderung der Registerdaten Dieses Formular nur verwenden, wenn Sie bereits im Register eingetragen sind und diese
MehrMERKBLATT GEWERBERECHT I. GRUNDLEGENDES UND FORMALITÄTEN. Stand: März 2012. Starthilfe- und Unternehmensförderung
Stand: März 2012 MERKBLATT Starthilfe- und Unternehmensförderung GEWERBERECHT Jeder Existenzgründer steht vor einer Vielzahl von Fragen, bevor der erste Schritt in die Selbständigkeit unternommen wird.
MehrMerk blatt. Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich:
Stand: 1. Januar 2014 Merk blatt INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich: Versicherungsvermittler und -berater unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht
Mehr"Ich melde ein Gewerbe an Was muss ich tun?" (Erstinformation)
Merkblatt "Ich melde ein Gewerbe an Was muss ich tun?" (Erstinformation) Anzeigepflicht Wer selbständig tätig werden will, muss das Gewerbe bei der zuständigen Gemeinde anmelden. Eine Anzeigepflicht besteht
MehrAntrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO
Firma Firmenanschrift PLZ Ort IHK Region Stuttgart Referat 43 Jägerstr. 30 70174 Stuttgart Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO - Antragsteller:
MehrInternet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich
Stand: 21. Dezember 2011 Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich Aufgrund der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und
MehrSACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER
MERKBLATT SACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER ALLGEMEINES Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die
MehrHansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R
Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R F E U E R WE R K Informationen zum Erwerb und Abbrand pyrotechnischer Gegenstände für Privatpersonen in Stade Stand:
MehrIndustrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln PLZ Ort _ Hinweise Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft,
MehrAnnexvermittler. Nr. 172/09
Annexvermittler Nr. 172/09 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-390 Fax: 0911/13 35-150390
MehrErteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs.
(Absender) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Geschäftsbereich Recht und Steuern Kerschensteinerstr. 9 63741 Aschaffenburg Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnisbefreiung
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34e Abs. 1 Gewerbeordnung
Absender (Industrie- und Handelskammer) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 64 24105 Kiel Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH&Co. KG)
MehrKurzanleitung ideas Webinar
Kurzanleitung ideas Webinar Commerzbank AG Corporates & Markets, Equity Markets & Commodities Zertifikate-Webseite der Commerzbank Um sich zu einem Termin von ideas Webinar anzumelden, klicken Sie im Hauptmenü
MehrInVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010
Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.
Mehrready to use companies Confidenta
ready to use companies - 1 - Nächste Schritte Vielen Dank für Ihr Vertrauen, welches Sie der AG entgegengebracht haben. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen den reibungslosen Start erleichtern: Bankverbindung
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrSo erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds!
So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds! Starke Kurseinbrüche an den Aktienmärkten Warum große Verluste ein Problem sind 10 % Verlust /? % Gewinn 20 % Verlust /? % Gewinn
MehrPflicht zur Vorlage von Prüfungsberichten bzw. Negativerklärungen für Inhaber von Erlaubnissen nach 34c GewO
GEWERBERECHT G01a Stand: Februar 2013 Ihr Ansprechpartner: Thomas Teschner E-Mail: thomas.teschner@saarland.ihk.de Tel.: (0681) 9520-200 Fax: (0681) 9520-690 Pflicht zur Vorlage von Prüfungsberichten bzw.
MehrIndustrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden
(Absender) Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden PLZ Ort ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
MehrErlaubnis- und überwachungspflichtige Gewerbe
Erlaubnis- und überwachungspflichtige Gewerbe In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Das heißt, in der Regel ist für den Betrieb eines Gewerbes keine besondere Erlaubnis oder der Nachweis
MehrRecht kurz & knapp Der richtige Auftritt: Gewerberecht Vertrauen ist gut, Verträge sind besser Internet kein rechtsfreier Raum
Recht kurz & knapp Der richtige Auftritt: Gewerberecht Vertrauen ist gut, Verträge sind besser Internet kein rechtsfreier Raum Rechtsanwältin Annette Schwirten IHK Köln, Geschäftsbereich Recht und Steuern
MehrAngaben zur Person (bei juristischen Personen Angaben des/der gesetzlichen Vertreter):
(zurück an) Industrie- und Handelskammer Potsdam Breite Straße 2 a - c 14467 Potsdam HINWEIS: Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH & Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte
MehrArt der Veranstaltung nach Titel IV Gewerbeordnung (GewO)
Veranstalter Name/Firma/Verein usw. Anschrift Telefon Telefax Email Ansprechpartner während der Veranstaltung (Name/Anschrift/Telefon/Handynummer) Stadtverwaltung Riesa Bürgeramt SG Öffentliche Sicherheit
MehrFinanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de
Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
MehrAufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz
Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Februar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385
MehrINTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich:
MERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich: Versicherungsvermittler und berater unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach 11a,
MehrVERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG
MERKBLATT VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern zum 22.05.2007
MehrHandelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz 1 20457 Hamburg
Handelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz 1 20457 Hamburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34f
MehrAnbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum)
Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum) Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft Unternehmen, die sich mit einer Website im Internet präsentieren, müssen nach 5 Telemediengesetz (TMG) ein
MehrSachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler
MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29
Mehr3. Angaben zu einer bisherigen Tätigkeit als Versicherungsvermittler
IHK Ulm Versicherungsvermittler Olgastraße 97-101 89073 Ulm Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß 34 d Abs. 3 GewO - Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, e.g., e.v.) - Hinweise:
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
(Absender) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG)
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)
(Absender des Antragstellenden Unternehmens) An die Verbandsgemeindeverwaltung Konz -Gewerbeamt- Am Markt 11 54329 Konz Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in:
MehrINTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich:
MERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Stand: 28. Januar 2014 INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich: Finanzanlagenvermittler
MehrDatum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009
Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrKaufvertrag für Auto-Kauf / Verkauf
D ER K AUFFVERTRAG FÜR S KFZ BEI I HRER W ERKSTATT IN B ERLIN FINDEN S IE NOCH EINIGE WEITERE M USTERVORLAGEN UND KOSTENLOSE B EISPIEL-DOKUMENTE SOWIE ZAHLREICHE C HECKLISTEN RUND UM I HR A UTO BESUCHEN
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachsungsgewerbes nach 34a Gewerbeordnung (GewO)
Absender: Stadtverwaltung Kirn -Ordnungsamt- Kirchstraße 3 55606 Kirn Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachsungsgewerbes nach 34a Gewerbeordnung (GewO) Hinweis: Bei Personengesellschaften
MehrSelbstständig als Informations-Broker interna
Selbstständig als Informations-Broker interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Tätigkeiten eines Infobrokers... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Ausbildung, Fortbildung... 11 Die Selbstständigkeit...
MehrF R A N C H I S E N E H M E R Bewerbungsbogen
Senfladen 111 GmbH Moritzstraße 1 04600 Altenburg F R A N C H I S E N E H M E R Bewerbungsbogen Seite 1/6 Tel.: 03447-85 26 0 Fax: 03447-85 26 48 e-mail: info@senf.de Homepage: www.senf.de Um einen Senfladen
MehrINTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich:
MERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich: Versicherungsvermittler und berater unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach 11
MehrTelekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick
Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht
MehrMERKBLATT. Geschäftsbriefbogen der Einzelunternehmen
MERKBLATT Geschäftsbriefbogen der Einzelunternehmen Stand: Dezember 2010 Einzelunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind (sog. Kleingewerbetreibende), müssen, soweit nicht durch andere
MehrInformationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk
Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de
MehrOldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45 26015 Oldenburg
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45 26015 Oldenburg Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular
MehrGenehmigungserfordernisse in Zusammenhang mit einer GmbH-Gründung
Genehmigungserfordernisse in Zusammenhang mit einer GmbH-Gründung Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG), das am 1.11.2008 in Kraft getreten ist,
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrIndustrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr. 18-20 59821 Arnsberg
Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr. 18-20 59821 Arnsberg Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs. 1 GewO sowie Antrag auf
MehrGeprüfte/r Finanzanlagenfachmann/frau (IHK)
Ausbildung Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/frau (IHK) www.deutsche-makler-akademie.de Ausbildung Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/frau (IHK) PERSPEKTIVEN DURCH QUALIFIZIERUNG Eine Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler
MehrEinrichten des Elektronischen Postfachs
Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach
MehrGründungszuschuss 93 SGB III
Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon
MehrAusbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.
Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.2009 1. Grundsätze Alle Fahrer im Güterkraftverkehr, sofern
MehrVersicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung
GEWERBERECHT G64 Stand: März 2013 Ihr Ansprechpartner Thomas Teschner E-Mail thomas.teschner@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-690 Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung Im Zuge
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrDiese Verpflichtung trifft auch produktakzessorische Versicherungsvermittler, die Inhaber einer Erlaubnisbefreiung nach 34 d Abs. 3 GewO sind.
Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt I. Pflichtangaben nach 11 VersVermV Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) haben gewerbetreibende Versicherungsvermittler
MehrSonn- und Feiertagsgesetz: Auswirkungen auf gewerbliche Tätigkeiten
GEWERBERECHT - G10 Stand: Juli 2012 Ihr Ansprechpartner Thomas Teschner E-Mail thomas.teschner@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-690 Sonn- und Feiertagsgesetz: Auswirkungen auf gewerbliche
MehrWenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.
1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge
Mehr4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV
4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten
MehrWeiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
MehrIch beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für
An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
MehrInfrastruktur: Vertrauen herstellen, Zertifikate finden
TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.v. Infrastruktur: Vertrauen herstellen, Zertifikate finden Allgemeines zur TeleTrusT EBCA Seit 2001 Zusammenschluss einzelner, gleichberechtigter n zu -Verbund einfacher,
MehrFür die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an.
Einrichten des elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. 1. Wechseln Sie über Service
MehrAnleitung für die Umstellung auf das Sm@rt-TAN plus Verfahren mit manueller und optischer Übertragung
Bitte zuerst Sm@rtTAN plus über die ebanking-seite www.vr-amberg.de Konto/Depot-Login Verwaltung Sm@rtTAN-Leser anmelden Anleitung für die Umstellung auf das Sm@rt-TAN plus Verfahren mit manueller und
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrEntdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start
Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie
MehrHomebanking-Abkommen
Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher
MehrDas Heilpraktikerwesen
Das Heilpraktikerwesen Ihr Gesundheitsamt informiert Überprüfungen Die schriftlichen Überprüfungen finden jedes Jahr am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Die Überprüfung im Allgemeinen
MehrWas müssen KFZ-Händler und andere Gewerbetreibende
Stand: Oktober 2015 Was müssen KFZ-Händler und andere Gewerbetreibende beachten? Regeln für die produktakzessorischen Versicherungsvermittler 1. Welche Veränderungen kommen auf die Gewerbetreibenden zu,
MehrÜber dieses Buch. Nutzungsrichtlinien
Über dieses Buch Dies ist ein digitales Exemplar eines Buches, das seit Generationen in den Regalen der Bibliotheken aufbewahrt wurde, bevor es von Google im Rahmen eines Projekts, mit dem die Bücher dieser
MehrNEVARIS Umstellen der Lizenz bei Allplan BCM Serviceplus Kunden von der NEVARIS SP Edition auf NEVARIS Standard/Professional
NEVARIS Umstellen der Lizenz bei Allplan BCM Serviceplus Kunden von der NEVARIS SP Edition auf NEVARIS Standard/Professional Integrierte Lösungen für das Bauwesen Diese Dokumentation wurde mit der größtmöglichen
MehrAntrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) - Luftfahrtbehörde Mercatorstraße. 9 24106 Kiel Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme ohne Verbrennungsmotor
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrMicrosoft Office 365 Kalenderfreigabe
Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten
MehrDuale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )
Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über
MehrLeisten Sie sich Das Gute Gefühl!
1 / 8 Als seit 1934 bestehender, moderner konzessionierter Meisterbetrieb der Elektrotechnik fühlen wir uns als Dienstleister dem Erfolg unserer Kunden verpflichtet, und zwar als Partner. Denn Partnerschaft
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrV ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner
MehrÜber dieses Buch. Nutzungsrichtlinien
Über dieses Buch Dies ist ein digitales Exemplar eines Buches, das seit Generationen in den Regalen der Bibliotheken aufbewahrt wurde, bevor es von Google im Rahmen eines Projekts, mit dem die Bücher dieser
MehrHerzlich willkommen. Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler 28.2.2013
Herzlich willkommen Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler Vermittlertreff Chart-Nr. 1 Agenda I II III Das neue Finanzanlagenvermittlerrecht: Überblick und Fragen aus der Praxis
MehrIm Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform:
(zurück an) Industrie- und Handelskammer Potsdam Breite Straße 2 a - c 14467 Potsdam HINWEIS: Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH & Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte
MehrButter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center
Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im
MehrHilfe zur ekim. Inhalt:
Hilfe zur ekim 1 Hilfe zur ekim Inhalt: 1 Benutzerkonten und rechte... 2 1.1 Hauptkonto (Unternehmer bzw. Lehrer)... 2 1.2 Benutzer (Mitarbeiter bzw. Schüler)... 3 2 Präsentationsmodus... 4 3 Warenkorb...
MehrMandanten-Fragebogen
Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern
Mehr