EMF an Arbeitsplätzen
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- Inge Michel
- vor 9 Jahren
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1 EMF an Arbeitsplätzen Aktuelle Arbeitsschutzregelungen in Deutschland Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Köln EMF Regelungen in Deutschland Arbeitsschutz Öffentlichkeit BGV B11 BGR B11 Elektromagnetische Felder 26. BImSchV Verordnung über Elektromagnetische Felder 1
2 Regelungen im Arbeitsschutz BGV/BGR B11 Im Bereich des Arbeitsschutzes ist die Unfallverhütungsvorschrift BGV B11 Elektromagnetische Felder und die dazugehörige BG-Regel BGR B11 anzuwenden BG Vorschrift und Regeln Schutzziele Konkretisierung, Erläuterung 2
3 Arbeitsschutz: BGV B11, BGR B11, BGI Geltungsbereich Die BGV B11 gilt, soweit Versicherte elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Feldern unmittelbar oder mittelbar ausgesetzt sind 3
4 Anwendung BGV B11 / Prüfung nach BGV B11 Expositionsbereiche festlegen ( 4) Expositionsbereich 2 Expositionsbereich 1 Bereich erhöhter Exposition Ermittlung der auftretenden EM-Felder (Messung, Berechnung oder Vergleich) Beurteilung der Exposition durch Vergleich mit zulässigen Werten Maßnahmen bei Überschreitung zulässiger Werte Basiswerte (Grenzwerte) nach BGV B11 4
5 Abgeleitete Werte nach BGV B11 (B/H-Feld) 50 Hz Prüfung nach BGV B11 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Einhaltung der Festlegungen dieser Unfallverhütungsvorschrift wie folgt geprüft wird: Vor der ersten Inbetriebnahme nach einer wesentlichen Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen Konformitätserklärungen (CE) ersetzen nicht die Prüfung nach BGV B11! 5
6 Prüfung nach BGV B11 Die Prüfung hat durch einen Sachkundigen zu erfolgen Sachkundiger ist, wer aufgrund fachlicher Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der EM-Felder hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.b. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen) und BG-Regeln soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand der Anlagen, Maschinen und Geräte beurteilen kann Maßnahmen Werden in festgelegten Expositionsbereichen die jeweils zulässigen Werte überschritten, so sind umgehend Maßnahmen anzuwenden, die verhindern, dass unzulässige Expositionen auftreten Reduzierung der Leistung Abstand Abschirmung Begrenzung der Aufenthaltsdauer Erstellen von Betriebsanweisungen (unabhängig von Bedienungsanleitung!) Zugangskontrolle 6
7 Maßnahmen Unterweisen der Beschäftigten Kennzeichnung des Bereiches erhöhter Exposition Sicherung der Gefahrbereiche, Kennzeichnung Expositionsbereiche - Maßnahmen 7
8 Maßnahmen nach BGV B11 Auch wenn zulässige Werte nach BGV B11 unterschritten werden, können aktive Körperhilfsmittel, z.b. Herzschrittmacher beeinflusst werden! Getrennte Bewertung sowie Maßnahmen bei Überschreitung von Sicherheitswerten erforderlich! Beeinflussung von Implantaten: BGI 5111 Die BGI 5111 erläutert Implantateigenschaften sowie Hintergründe zu möglichen Beeinflussungen Erläuterung der Gefährdungsbeurteilung Es werden die möglichen Schritte zur Werte Ermittlung individueller zulässiger aufgezeigt 8
9 EG Richtlinie EMF - BGV B11 Anwendungsbereich - Betrachtete Gefährdungen Statische Magnetfelder Kraftwirkungen Wirkungen bei Bewegung in statischen Magnetfeldern Niederfrequente Felder Reizwirkungen Stimulation von Sinnesorganen sowie von Nerven- und Muskelgewebe Hochfrequente Felder Energieabsorption/Energieeinkopplung Erwärmung von Gewebe Neben den direkten Wirkungen werden auch Gefährdungen durch indirekte Wirkungen betrachtet. 9
10 Anwendungsbereich - Betrachtete Wirkungen Niederfrequenzbereich In der Richtlinie wird hinsichtlich der betrachteten Wirkungen zwischen sensorischen (bis 400 Hz) und gesundheitlichen Wirkungen unterschieden: Sensorische Wirkungen: Wahrnehmungen (z.b. Phosphene), Störung der Sinnesempfindungen, Belästigungen, beziehen sich auf das Zentrale Nervensystem (CNS) Gesundheitliche Wirkungen: Reizwirkungen auf Nerven- und Muskelfasern, beziehen sich auf das periphere (PNS) und das Zentralnervensystem (CNS) Anwendungsbereich - Betrachtete Wirkungen Hochfrequenzbereich Im Hochfrequenzbereich wird die thermische Erwärmung auf Grund absorbierter Energie im Gewebe betrachtet 10
11 Wirkungen und Grenzwerte Auch bezüglich der Grenzwerte wird im NF-Bereich zwischen sensorischen und gesundheitlichen Expositionsgrenzwerten unterschieden Bei magnetischen Flussdichten bis zu 1 Hz gelten Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen für Normale Arbeitsbedingungen Expositionsgrenzwerte für gesundheitliche Wirkungen für Kontrollierte Arbeitsbedingungen, zeitlich begrenzt, da sensorische Effekte möglich Richtlinie: Grenzwerte und Auslösewerte Von den Grenzwerten wurden messbare Größen (Auslösewerte) abgeleitet Im NF-Bereich wird zwischen niedrigen und hohen Auslösewerten unterschieden Niedrige Auslösewerte beziehen sich auf sensorische Wirkungen (sowie Begrenzung von Funkenentladung bei elektrischen Feldern), hohe Auslösewerte beziehen sich auf gesundheitliche Auswirkungen Es gibt kein eindeutiges Ampelmodell! 11
12 Grenzwertkonzept BGV B11 In BGV B11 werden von den Grenzwerten messbare Größen (E, B,H,S) abgeleitet Es werden Expositionsbereiche festgelegt Maßnahmen orientieren sich an auftretenden Expositionen in dem jeweiligen Expositionsbereich Grenzwertkonzept Richtlinie Die Richtlinie differenziert im Vergleich zur BGV B11 nicht mehr zwischen Bereichen (Expositionsbereiche 1 und 2), sondern hinsichtlich der Wirkungen (sensorisch/gesundheitlich) Niederfrequenzbereich: Überschreitung des Grenzwertes für sensorische Wirkungen (NF) temporär unter bestimmten Voraussetzungen möglich Gefährdungsbeurteilung! 12
13 Vergleich zulässiger Werte Beispiel 50 Hz BGV B11 Richtlinie Exp.-bereich 2: 0,424 mt 6,6 kv/m Low AL: 1 mt 10 kv/m Exp.-bereich 1: 1,36 mt 21 kv/m High AL: 6 mt 20 kv/m Bereich erh. Exp.: 2,54 mt 30 kv/m Extremitäten: 3,4 mt bzw. 6,35 mt Extremitäten: 18 mt Auslösewerte HF Die Auslösewerte im Hochfrequenzbereich liegen in der Größenordnung der zulässigen Werten des Expositionsbereiches 1 Es sind jedoch keine höheren Auslösewerte für kurze Expositionsdauern (vergleichbar zum Bereich erhöhter Exposition) vorgesehen! Probleme: Induktive und dielektrische Erwärmungsanlagen, HF-Anlagen 13
14 Besondere Beachtung Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung/Bewertung sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit besonders gefährdeter Arbeitnehmer, z. B. Implantatträger, Schwangere Alle indirekten Auswirkungen Bewertung gepulster Felder Bei nicht sinusförmigen Feldern wird in der Richtlinie auf die Methode gewichteter Spitzenwerte (weighted Peak method) verwiesen, die in einem Leitfaden zur RL erläutert werden soll Im Niederfrequenzbereich führt dies im Vergleich zu einer Bewertung nach BGV B11 (vgl. BGI 5011) zu erheblichen Restriktionen Alternative Verfahren sollen nur angewendet werden, wenn diese zu vergleichbaren oder konservativeren Werten führen! 14
15 Bewertung gepulster Felder Konsequenzen einer gewichteten Bewertung (weighted peak): Anlagen und Geräte, die gepulste oder nicht sinusförmige Felder emittieren müssen neu bewertet werden Es ergeben sich aufgrund der restriktiveren Bewertung wesentlich höhere einzuhaltende Schutzabstände Anwendungen sind in Frage gestellt Ausblick Nach Inkraftsetzung der RL muss diese national umsetzt werden Zur RL wird ein Leitfaden erstellt werden, in welchem auf nähere Erläuterungen zur Anwendung und Bewertung (weighted Peak) enthalten sein sollen National sind Technische Regeln zur Konkretisierung und Erläuterung zu erarbeiten bevor die bis dahin geltende Unfallverhütungsvorschrift BGV B11 Elektromagnetische Felder zurückgezogen werden kann 15
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 16
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