Wissen. Können. Weitergeben.
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- Benedict Raske
- vor 7 Jahren
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1 BASISINFORMATIONEN ZUM IMMATERIELLEN KULTURERBE Wissen. Können. Weitergeben. Immaterielles Kulturerbe sind lebendige kulturelle Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen werden. Hierzu zählen: mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen; darstellende Künste; gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste; Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum; traditionelle Handwerkstechniken. Menschen spielen die Schlüsselrolle beim immateriellen Kulturerbe. Diese lebendige Form unseres Erbes wird in Form von Fertigkeiten, Können und Wissen weitergegeben, dabei immer wieder verändert und dadurch ständig neu geschaffen, wenn Praktiken und Traditionen veränderten Umständen und Zeiten angepasst werden. Es geht also nicht um Konservierung oder Schutz eines bestimmten Zustands sondern um Entwicklungsfähigkeit. Bei der Frage, ob etwas Immaterielles Kulturerbe ist, sollte niemals nach Authentizität oder Originalität gefragt werden. Es geht beim immateriellen Kulturerbe um die praktizierte Ausdrucksform und ihre Bedeutung für die jeweiligen Gemeinschaften und Gruppen. Immaterielles Kulturerbe stärkt den sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft. Die Ausdrucksformen des immateriellen Kulturerbes werden als lebendige Alltagskultur von Generation zu Generation weitergegeben. Mehr noch als historische Bauwerke oder Landschaften sind diese tradierten Praktiken für Gemeinschaften von hoher Bedeutung. Gerade im Zeitalter der Globalisierung gewinnen regionale Traditionen und lokales Wissen wieder an Bedeutung. Welche Qualitäten hat Immaterielles Kulturerbe? Warum soll es erhalten werden? Das über Generationen überlieferte Wissen und die damit verbundenen vielfältigen Fertigkeiten sind wichtige kulturelle Ressourcen; Immaterielles Kulturerbe ist Ausdruck von Kreativität, Inspiration und Erfindergeist einer Gesellschaft. Als gewachsene und tradierte Formen der Kreativität bilden sie die Basis für neue Ideen und Entwicklungen. In den kulturellen Ausdrucksformen drückt sich kulturelle Vielfalt aus, die für die Pluralität von Identitäten steht, auch im von unterschiedlichen regionalen Traditionen und Bräuchen geprägten Deutschland. Vielfalt ist in jeder Gesellschaft angelegt und als Potenzial vorhanden. Sie braucht jedoch Aufmerksamkeit, Wertschätzung und Anerkennung. Dies gilt in besonderem Maße für immaterielles Kulturerbe, das meist
2 aus lokalen und regionalen Besonderheiten hervorgeht. Sonst besteht die Gefahr, dass lokale oder regionale Traditionen verloren gehen. Die Bandbreite kultureller Wissens-, Ausdrucks- und Praxisformen ist Zeichen des Reichtums einer Gesellschaft im Sinne ihrer Handlungs- und Entwicklungspotenziale. Immaterielles Kulturerbe ist gemeinschafts-, identitäts- und sinnstiftend, also Teil unserer kulturellen Identität. Diese Traditionen machen das Leben des/der teilnehmenden Einzelnen einzigartig, geben ihm/ihr ein Gefühl von Zugehörigkeit und beeinflussen unsere Kulturen heute und morgen. Gemeinschaften und Gruppen spielen als Träger der kulturellen Ausdrucksformen eine zentrale Rolle für die Vitalität des immateriellen Kulturerbes. Kulturelle Ausdrucksformen können der Ausgangspunkt für einen Bewusstseinsprozess unserer Identität als (Kultur-)Menschen sein. Immaterielles Kulturerbe ist nicht Welt(kultur)erbe! Als Immaterielles Kulturerbe werden von der UNESCO lebendige Traditionen, Ausdrucksformen, menschliches Wissen und Können sowie darstellende Künste in aller Welt dokumentiert und geschützt. Als Welt(kultur)erbe gelten im Gegensatz dazu ausschließlich Baudenkmäler, Stadtensembles sowie Kultur- und Naturlandschaften. Beide Formen und Begriffe sollten nicht vermischt werden. Die UNESCO setzt sich in vielfältiger Weise für den Schutz und die Erhaltung des kulturellen Erbes ein. Die internationale Staatengemeinschaft hat dafür verschiedene Übereinkommen geschaffen. Häufig begrifflich verwechselt werden die Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes (besser bekannt als Weltkulturerbe bzw. UNESCO-Welterbestätten) von 1972 und das UNESCO- Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes von Mit dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes wird den vielfältigen gelebten Traditionen international Aufmerksamkeit geschenkt. Zunächst werden kulturelle Ausdrucksformen in nationale Verzeichnisse aufgenommen. Dies ist eine wichtige Bestandsaufnahme der lebendigen kulturellen Traditionen eines Landes und hat bereits einen hohen Wert. Einzelne dieser Traditionen können dann für internationale Listen nominiert werden. Nach dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt gelten Baudenkmäler, Stadtensembles und Kulturlandschaften, aber auch Industriedenkmäler und Kunstwerke wie Felszeichnungen von besonderem Wert für die Menschheit als Weltkulturerbe. Das Weltnaturerbe umfasst u. a. Naturlandschaften und Schutzreservate für Tiere und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind, geologische Formationen und physikalische und biologische Erscheinungsformen, die von besonderem Wert für die Menschheit sind. In Deutschland gibt es 39 Welterbestätten. Insgesamt verzeichnet die UNESCO weltweit über schützenswerte Welterbestätten aus mehr als 160 Ländern.
3 Zwischen Kultur- und Naturerbe, Kulturlandschaften, Dokumentenerbe ( Memory of the World ) und kulturellen Ausdrucksformen bestehen vielfache Wechselwirkungen. Durch Erhaltung soll dieses Erbe in die Gegenwart transportiert werden, d.h. für uns heute relevant und nutzbar gemacht werden. Das Wissen der Menschheit aus verschiedenen Kulturen wird gesammelt und an zukünftige Generationen weitergegeben. DEUTSCHLAND Der Beitritt Deutschlands zum Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (2003) ist am 10. Juli 2013 erfolgt. Deutschland ist damit 153. von 161 Vertragsstaaten (Stand Oktober 2014). Als erster wichtiger Umsetzungsschritt wird ein Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes erstellt. Dies ist ein mehrstufiges und langfristiges Verfahren, an dem die Bundesländer, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt sind. (Es handelt sich also um kein Verzeichnis der UNESCO.) Vom 3. Mai bis 30. November 2013 lief die erste Ausschreibungsrunde. Die erste Bewerbungsrunde stellt eine exemplarische Auswahl dar und ist Basis für die Weiterentwicklung des Verzeichnisses in den kommenden Runden. Das Verzeichnis ist quantitativ nicht begrenzt. Warum wird ein Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes erstellt? Durch die Erstellung rückt die Bedeutung des lebendigen Kulturerbes insgesamt und der einzelnen kulturellen Ausdrucksformen stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Dies ist eine Bestandsaufnahme im Sinne von Wissensorganisation, welche immateriellen Schätze unser Land zu bieten hat. Welche Tradierungs- und Organisationsformen in Deutschland vorhanden sind und wie weit das Spektrum der Vielfalt reicht, ist bislang weitgehend undokumentiert. Es handelt sich um keine Bestandsaufnahme des deutschen Erbes sondern des Erbes in Deutschland. Die Sichtbar- und Bewusstmachung und damit die öffentliche Wahrnehmung der verschiedenen Traditionen ist für die Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen von großer Bedeutung und potentiell großem Nutzen. Sie wird zudem einen interessanten Diskussionsprozess über das deutsche Kulturverständnis in Gang setzen, zu dem die erste Bewerbungsphase nur der Einstieg war. Die Erstellung eines Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes in Deutschland sowie seine stete Aktualisierung sind zudem Verpflichtungen, die Deutschland mit dem Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes eingeht und damit ein Beitrag zu seiner Umsetzung.
4 Wer kann wie kulturelle Ausdrucksformen zur Aufnahme ins bundesweite Verzeichnis vorschlagen? Eine Bewerbung zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis können Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen der Zivilgesellschaft einreichen, die Ausdrucksformen immateriellen Kulturerbes aktiv pflegen und dadurch die Ausübung und Weitergabe des einzuschreibenden immateriellen Kulturerbes in Gegenwart und Zukunft gewährleisten. Die Bewerbung erfolgt im jeweiligen Bundesland, in dem die Gruppen, Gemeinschaften oder Einzelpersonen verortet sind. Dafür gibt es ein bundesweit einheitliches Bewerbungsformular. Wer entscheidet über die Aufnahme? Jedes Bundesland hat nach der ersten Ausschreibungsrunde eine Vorauswahl getroffen und bis zu zwei länderspezifische sowie alle formal vollständigen länderübergreifenden Vorschläge an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet. Die gesamte Liste von 83 Vorschlägen wurde dem Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission vorgelegt. Das unabhängige Expertenkomitee hat die Dossiers im Sommer/Herbst 2014 nach fachlichen Kriterien bewertet und Vorschläge sowohl zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis als auch später zur Weiterleitung an die UNESCO gemacht. Die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien werden die Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees voraussichtlich Mitte Dezember 2014 validieren. Was bedeutet eine Aufnahme ins bundesweite Verzeichnis? Das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes hat eine hohe eigenständige Bedeutung; die Inventarisierung in Deutschland ist zunächst unabhängig von den UNESCO-Listen. Die Aufnahme ist eine öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Träger. Sie schafft einen Vorteil im Rahmen der Ökonomie der Aufmerksamkeit. Diese Aufmerksamkeit kann dazu genutzt werden, die Lebendigkeit der Kulturformen zu erhalten. Mit der Aufnahme ist keinerlei finanzielle Unterstützung verbunden, die Träger der kulturellen Ausdrucksformen können jedoch ein eigens geschaffenes Logo nutzen. Alle Einträge werden zudem ab Mitte Dezember 2014 auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission unter in Text und Bild vorgestellt.
5 Kriterien zur Aufnahme kultureller Ausdrucksformen in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes (vgl. Art. 2 Abs. 1-2 und Art. 15 des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes vom 17. Oktober 2003) 1. Unter immateriellem Kulturerbe sind Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen, zu verstehen. 2. Es wird in einem oder mehreren der folgenden Bereiche zum Ausdruck gebracht: a) mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes (z.b. traditionelle Gesänge, Sagen, Märchenerzählungen, Redensarten); b) darstellende Künste (z.b. Musik, Tanz, Theaterformen); c) gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste (z.b. Umzüge, Prozessionen, Karneval, Spiele); d) Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum (z.b. traditionelle Heilverfahren, landwirtschaftliches Wissen); e) traditionelle Handwerkstechniken. 3. Immaterielles Kulturerbe zeichnet sich durch seine Praxis und Anwendung in der Vergangenheit, Gegenwart und der (nahen) Zukunft aus, es wird von einer Generation an die nächste weitergegeben. 4. Es wird von Gemeinschaften und Gruppen in Auseinandersetzung mit ihrer Umgebung, in ihrer Interaktion mit der Natur und mit ihrer Geschichte fortwährend neu gestaltet. 5. Immaterielles Kulturerbe vermittelt ein Gefühl von Identität und Kontinuität, wodurch die Achtung vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität gefördert wird. 6. Es steht mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünften sowie mit dem Anspruch gegenseitiger Achtung von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen sowie der nachhaltigen Entwicklung im Einklang. 7. Eine möglichst weitreichende Beteiligung von Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen, die dieses Erbe schaffen, pflegen und weitergeben, muss gewährleistet werden und nachweisbar sein. Der Kriterienkatalog kann durch das Expertenkomitee der DUK Änderungen oder Ergänzungen erfahren.
6 Internationale Listen & Rolle der UNESCO Jedes Land, das der Konvention beigetreten ist, kann Ausdrucksformen für die drei UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes nominieren. Voraussetzung ist eine bestehende Eintragung der kulturellen Ausdrucksform in einem nationalen Verzeichnis. In Deutschland ist die Nominierung nach einem erneuten Votum des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission möglich. Das mehrstufige, mit langen Evaluationsprozeduren verbundene, internationale Aufnahmeverfahren der UNESCO ist jedoch quantitativ stark beschränkt. Faktisch kann im Grundsatz nur eine Nominierung pro Jahr eingereicht werden. Die erste Eintragung aus Deutschland auf die UNESCO-Listen wird frühestens im Jahr 2016 möglich sein. Insgesamt gibt es drei Listen sie beziehen verschiedene Praktiken, Fähigkeiten, Ausdrucksformen, Wissen und andere Fähigkeiten aus der ganzen Welt mit ein. Sie werden jedes Jahr um neue Beiträge erweitert. Über die Aufnahme einer kulturellen Ausdrucksform in die Listen entscheidet der Zwischenstaatliche Ausschuss des Übereinkommens nach eingehender Evaluierung durch ein Beratungsaorgan. Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Ländern zusammen. Auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes finden sich Ausdrucksformen, die in ihrem Überleben gefährdet sind. Die Liste sorgt für eine bessere Sichtbarkeit der einzelnen Kulturform, für die auch Erhaltungspläne ausgearbeitet werden müssen. Kulturelle Ausdrucksformen auf der Repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit stehen für die weltweite kulturelle Vielfalt und stellen ein wichtiges Zeugnis menschlicher Kreativität dar. Die Listung von Elementen soll zur größeren Sichtbarkeit und wachsendem Bewusstsein für die Bedeutung von immateriellem Kulturerbe im Allgemeinen beitragen. Die eingetragenen Elemente der Repräsentativen Liste werden als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit und nicht als Weltkulturerbe bezeichnet. Im Register Guter Praxisbeispiele sind Projekte verzeichnet, die modellhaft die Grundsätze und Ziele des Übereinkommens widerspiegeln sowie eine grenzüberschreitende und nachhaltige Zusammenarbeit anschaulich machen. Unter Beispielen guter Praxis sind entsprechend keine kulturellen Ausdrucksformen, sondern spezifische Erhaltungsprogramme zu verstehen, die zum Nachahmen anregen sollen. Immaterielles Kulturerbe kann Ausgangspunkt für interkulturellen Austausch sein. Durch die Nominierung länderübergreifender kultureller Ausdrucksformen besteht die Möglichkeit, internationale Netzwerke neu zu schaffen oder bestehende zu stärken.
7 Kritische Fragen und klärende Antworten Wie lassen sich Tänze, Gesänge oder Handwerk erhalten, ohne sie museal zu konservieren? Erhaltung im Sinne der Konvention meint die Lebendigkeit/Vitalität und Lebensfähigkeit lebendiger Traditionen sicherstellen, d.h. die Voraussetzungen für ihre fortwährende Neuerschaffung und Weitergabe zu gewährleisten. Immaterielles Kulturerbe ist dynamisch, wird ständig an veränderte Umstände angepasst es geht nicht um Konservierung oder Schutz eines bestimmten Zustands sondern um Entwicklungsfähigkeit. Jegliche Erhaltungsmaßnahmen müssen mit dem Einverständnis und unter Beteiligung der betreffenden Gemeinschaften selbst entwickelt und durchgeführt werden. Zu den Maßnahmen gehören etwa Bildungs- und Informationsprogramme für die breite Öffentlichkeit sowie Ausbildungsprogramme für die jeweiligen Gemeinschaften und Gruppen. Schulprogramme (z.b. denkmal aktiv), der Tourismus sowie die tragenden Akteure eines Kulturerbes und NGOs unterstützen die Einbeziehung der Erbeformen in den Alltag der Menschen. Einer Musealisierung wird so entgegen gewirkt. Welche wirtschaftlichen Folgen hat ein Eintrag? Der Titel als Immaterielles Kulturerbe bedeutet keine direkte finanzielle Unterstützung seitens Deutschlands oder der UNESCO. Die Anerkennung kann jedoch ein zusätzliches Argument sein, bei der Suche nach finanzieller Unterstützung. Wobei Geld in vielen Fällen sicher nicht die einzig mögliche und auch nicht immer die effektivste Form der Unterstützung ist. Kulturpolitische Maßnahmen sind zum Beispiel in der Lage kulturelle Ausdrucksformen zu schützen und die Aufmerksamkeit in der Bevölkerung dafür zu stärken. Darüber hinaus fördert der Titel unter Umständen den Kulturtourismus und kann durch Wertschöpfung die lokale, regionale und nationale (Kreativ-)Wirtschaft unterstützen. Wie lässt sich verhindern, dass Bräuche kommerzialisiert werden? Die Nominierungskriterien der UNESCO erlauben keine Kommerzialisierung. Die wirtschaftlichen Aspekte dürfen bei der Tradition nicht im Vordergrund stehen. Die Konvention setzt voraus, dass die kulturellen Ausdrucksformen Teil der kulturellen Identität der Gemeinschaft oder Gruppe sind, die ihr Können, ihre Traditionen, Sprachen, Feste, Rituale eigenständig pflegt. Immaterielles Kulturerbe ist immer auch durch Improvisation, Weiterentwicklung und Veränderung gekennzeichnet.
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