Betonwaren PREISLISTE 2014

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1 Betonwaren PREISLISTE 2014

2 Betonwaren ie in der Betonwarenliste aufscheinenden Preise sind nicht kartelliert im Sinne des 1, Absatz 3, der 4. Kartellgesetznovelle und gelten ab 1. Jänner Alle Preise sind freibleibend. Verrechnet werden die am Tage der Lieferung geltenden Preise unter Zugrundelegung unserer Ihnen bekannten Geschäfts- und Lieferbedingungen. Alle Preise verstehen sich ohne 20% Mwst., frei Baustelle oder Ihrem Lager im Umkreis von 65 km, ausgenommen WESS-boxX, WESS-beD und WESS-parK. Die Kosten für das Abladen mittels Kran bzw. des Versetzens oder Verlegens entlang der Künette entnehmen Sie bitte unseren Dienstleistungspreisen. Bei Betonwaren, bei welchen nur Ab-Werk-Preise angeführt sind, verrechnen wir die Kosten des Transportes nach dem tatsächlichen Aufwand und bei überdimensio nalen Teilen die zusätz lichen Kosten der polizeilichen Begleitung. Paletteneinsatz: 9,50/Stück Bei Rückgabe verrechnen wir pro Palette 2,00 Manipulation Krangebühr: 4,90 je Hub. Techn. Änderungen, Satz- oder Druckfehler und alle Rechte vorbehalten. Alle Abbildungen sind Symbolzeichnungen. 2

3 Inhaltsverzeichnis NEU! WESS-boxX NEU! WESS-beD NEU! WESS-parK Aufsatzringe Ausgleichsringe Bankteile Bestellschein Betondeckel Brunnendeckel Brunnenschachtabdeckungen Einlaufgitter Falzrohre Falzrohre, gelocht Fertigteilschachtböden PP/GFK Flachabdeckungen Halbrohre Hofabläufe Hohlblocksteine Konen 80 mm Konen 120 mm Muffenrohre Normalformatsteine Rasensteine Regenwasserabläufe Schachtabdeckungen GE Schachtdeckel Schachtringe 80 mm Schachtringe 120 mm Schachtrohr 120 mm Schalungssteine Schwerlastrohre Senkgruben in Ringbauweise Sickerschächte Sockelbretter Straßenabläufe Wassergranter Kompaktbehälter

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5 WESS-boxX 120 COMFORT Tür: Stahlblech KTL-Grundierung pulverbeschichtet RAL7043 (auf Wunsch alle RAL-Farben erhältlich*) Griff: Edelstahl Korpus: SCC/30/37-B3 Beton hydrophobiert/imprägniert Ladenauszug: automatisch 5

6 WESS-boxX 240 COMFORT Tür: Stahlblech KTL-Grundierung pulverbeschichtet RAL7043 (auf Wunsch alle RAL-Farben erhältlich*) Griff: Edelstahl Korpus: SCC/30/37-B3 Beton hydrophobiert/imprägniert Ladenauszug: automatisch 6

7 WESS-boxX 120 COMFORT TWIN Tür: Stahlblech KTL-Grundierung pulverbeschichtet RAL7043 (auf Wunsch alle RAL-Farben erhältlich*) Griff: Edelstahl Korpus: SCC/30/37-B3 Beton hydrophobiert/imprägniert Ladenauszug: 2 x automatisch 7

8 WESS-boxX 240 COMFORT TWIN Tür: Stahlblech KTL-Grundierung pulverbeschichtet RAL7043 (auf Wunsch alle RAL-Farben erhältlich*) Griff: Edelstahl Korpus: SCC/30/37-B3 Beton hydrophobiert/imprägniert Ladenauszug: 2 x automatisch 8

9 WESS-boxX SEMI-COMFORT TWIN 120 Tür: Stahlblech KTL-Grundierung pulverbeschichtet RAL7043 (auf Wunsch alle RAL-Farben erhältlich*) Griff: Edelstahl 240 Korpus: SCC/30/37-B3 Beton hydrophobiert/imprägniert Ladenauszug: 1 x automatisch 1 x Fangschlaufe 9

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11 WESS-boxX R6 120 BASIC (Fangschlaufe) Abmessungen b/t/h 81/64/110 cm Preis exkl. 20% MwSt. Euro 775,00 Gesamtgewicht mit Einbau ca. 300 kg Preis inkl. 20% MwSt. Euro 930, BASIC TWIN (2 x Fangschlaufe) Abmessungen b/t/h 132/64/110 cm Preis exkl. 20% MwSt. Euro 1.065,00 Gesamtgewicht mit Einbau ca. 460 kg Preis inkl. 20% MwSt. Euro 1.278, COMFORT (1 x Ladenauszug) Abmessungen b/t/h 70/80/121 cm Preis exkl. 20% MwSt. Euro 1.575,00 Gesamtgewicht mit Einbau ca. 500 kg Preis inkl. 20% MwSt. Euro 1.890, SEMI-COMFORT TWIN (1 x Ladenauszug, 1 x Fangschlaufe) Abmessungen b/t/h 140/80/121 cm Preis exkl. 20% MwSt. Euro 2.125,00 Gesamtgewicht mit Einbau ca. 780 kg Preis inkl. 20% MwSt. Euro 2.550, COMFORT TWIN (2 x Ladenauszug) Abmessungen b/t/h 140/80/121 cm Preis exkl. 20% MwSt. Euro 2.490,00 Gesamtgewicht mit Einbau ca. 810 kg Preis inkl. 20% MwSt. Euro 2.988, COMFORT (1 x Ladenauszug) Abmessungen b/t/h 78/95/137 cm Preis exkl. 20% MwSt. Euro 1.665,00 Gesamtgewicht mit Einbau ca. 660 kg Preis inkl. 20% MwSt. Euro 1.998, SEMI-COMFORT TWIN (1 x Ladenauszug, 1 x Fangschlaufe) Abmessungen b/t/h 156/95/137 cm Preis exkl. 20% MwSt. Euro 2.265,00 Gesamtgewicht mit Einbau ca kg Preis inkl. 20% MwSt. Euro 2.718, COMFORT TWIN (2 x Ladenauszug) Abmessungen b/t/h 156/95/137 cm Preis exkl. 20% MwSt. Euro 2.665,00 Gesamtgewicht mit Einbau ca kg Preis inkl. 20% MwSt. Euro 3.198,00 AUFPREISE Sämtliche RAL-Farben Preis exkl. 20% MwSt. Euro RO 100,00 Preis inkl. 20% MwSt. Euro 120,00 Zustellgebühr inkl. Abladen neben LKW Preis exkl. 20% MwSt. Euro 49,16 Preis inkl. 20% MwSt. Euro 59,00 Versetzen mit Kran pro angefangene 1/2 Std. Preis/Std. exkl. 20% MwSt. Euro 99,16 Preis/Std. inkl. 20% MwSt. Euro 119,00 Rücknahme eines alten Mülltonnenschrankes Preis exkl. 20% MwSt. Euro 49,16 (soweit problemlos hub- u. transportfähig im Zuge der Anlieferung) Preis inkl. 20% MwSt. Euro 59,00 Nachrüstsatz SEMI-COMFORT Preis exkl. 20% MwSt. Euro 450,00 (auf COMFORT zur Selbstmontage) Preis inkl. 20% MwSt. Euro 540,00 11

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13 R6 Euro 350,00 inkl. MwSt. 291,67 exkl. MwSt. Euro 100,00 inkl. MwSt. 83,33 exkl. MwSt. Euro 95,00 inkl. MwSt. 79,17 exkl. MwSt. Euro 504,00 inkl. MwSt. 420,00 exkl. MwSt. Euro 744,00 inkl. MwSt. 620,00 exkl. MwSt. Euro 816,00 inkl. MwSt. 680,00 exkl. MwSt. RO Euro 95,00 inkl. / 79,17 exkl. MwSt. Euro 59,00 inkl. / 49,17 exkl. MwSt. Euro 119,00 inkl. MwSt. 99,17 exkl. MwSt. 13

14 R6 RO 14

15 Artikel Ø Stk/Pal VE Preis kg/stk mm Betonfalzrohre mit Fuß, Baulänge 1 m ST 8,60 8, ST 12,50 11, ST 18,50 17, ST 23,90 22, ST 26,80 25, ST 42,90 40, ST 66,40 63, ST 86,70 82, ST 149,70 142, ST 239,90 228, Netto-Aufpreis für: Halbseitige Lochung von Betonfalzrohren Aufpreis auf den jeweiligen Rohrpreis R ST 21,00 20, ST 31,50 30,00 Beton-Schwerlastrohre, Baulänge 1 m 300 ST 48,70 46, ST 85,30 81, ST 123,40 117, ST 152,90 145, ST 250,80 238, ST 419,50 399, Ø 100, Ø 150 Betonhalbrohre, Baulänge 1 m Unterteile (u) oder Oberteile (o) Ø 200 Ø u + o 60 ST 7,80 8, u + o 40 ST 10,70 11, u 32 ST 14,60 15, u 24 ST 22,20 23, u 18 ST 29,20 30, u ST 40,10 42, u ST 60,10 63, u ST 82,60 86, Ø 500, Ø

16 Artikel Ø Länge Wandst. VE Preis kg/lfm mm m mm Betonmuffenrohre lt. ÖNORM EN 1916/B 5074 inkl. Rollring Form K a.a ,00 65 LM 39,90 38, ,00 80 LM 80,90 77, ,00 80 LM 101,90 97, ,00 90 LM 143,90 137, , LM 184,80 176, , LM 245,70 234, Form KW a.a ,00 65 LM 47,30 45, ,00 70 LM 59,90 57, ,00 80 LM 80,90 77, , LM 111,30 106, , LM 156,50 149, , LM 200,60 191, Stahlfaser-Betonmuffenrohre lt. ÖNORM EN 1916/B 5074 inkl. Rollring Form K a.a ,00 65 LM 45,20 43, ,00 65 LM 54,60 52, ,00 70 LM 66,20 63, ,00 80 LM 85,10 81, ,00 80 LM 105,00 100, ,00 90 LM 139,70 133, , LM 172,20 164, , LM 263,60 251, Stahlfaser-Betonmuffenrohre lt. ÖNORM EN 1916/B 5074 inkl. Keilgleitdichtung Form K a.a , LM 388,50 370, , LM 588,00 560,

17 Artikel Ø Länge Wandst. VE Preis kg/lfm mm m mm Gleitmittel Betonmuffenrohre lt. ÖNORM EN 1916/B 5074 mit integrierter Dichtung Form K a.a ,00 65 LM 43,10 41, ,00 80 LM 77,70 74, ,00 80 LM 107,10 102, ,00 90 LM 149,10 142, , LM 189,00 180, , LM 252,00 240, Form KW a.a ,00 70 LM 50,40 48, ,00 75 LM 63,00 60, ,00 90 LM 84,00 80, , LM 115,50 110, , LM 161,70 154, , LM 205,80 196, , LM 232,10 221, Stahlfaser-Betonmuffenrohre lt. ÖNORM EN 1916/B 5074 mit integrierter Dichtung Form K a.a ,00 65 LM 48,30 46, ,00 70 LM 57,80 55, ,00 75 LM 69,30 66, ,00 80 LM 88,20 84, ,00 80 LM 110,30 105, ,00 90 LM 144,90 138, , LM 177,50 169, , LM 222,60 212, , LM 270,90 258, Gleitmittel KG 16,30 15,50 a.a. 17

18 Artikel Hauptgerinne VE Preis kg/stk. Ø mm Fertigteilschachtboden DN 1000 mm mit eingeb. PP/GFK-Schachtboden (Sohle, Muffe u. Berme), Hauptgerinne gerade, geeignet zum Anschluss von Betonmuffenrohren, Stzg, PVC-, GF-UP und Guss-Rohren, ohne Steigbügel und ohne Dichtringe a.a. 150 ST 489,50 514, ST 534,00 560, ST 578,40 607, ST 667,40 700, ST 1.034, , ST 1.257, , ST 1.468, , ST 1.746, , ST 2.113, , Fertigteilschachtboden DN 800 mm mit eingeb. PP/GFK-Schachtboden (Sohle, Muffe u. Berme), Hauptgerinne gerade, geeignet zum Anschluss von Betonmuffenrohren, Stzg, PVC-, GF-UP und Guss-Rohren, ohne Steigbügel und ohne Dichtringe a.a. 150 ST 489,50 514, ST 534,00 560, ST 578,40 607, ST 667,40 700, Aufpreis für: Richtungsänderung bis 90 Grad a.a. 150 ST 105,00 84, ST 105,00 84, ST 137,90 144, ST 137,90 144, ST 189,10 198, ST 189,10 198, ST 189,10 198, ST 244,70 256, ST 244,70 256,90 Muffenschrägstellung a.a ab 1% Muffe 46,80 49, ab 1% Muffe 46,80 49, ab 1% Muffe 117,90 123,80 18

19 Artikel Hauptgerinne VE Preis Ø mm Aufpreis für: Seitenzulauf ohne GS-Dichtring, bei Hauptgerinne gerade oder gebogen a.a. 150 ST 128,50 122, ST 140,20 133, ST 186,90 178, ST 268,70 255, ST 432,20 411, ST 560,70 534, ST 700,80 667, ST 934,40 889, ST 1.098, ,70 Gefälle im Hauptgerinne ab 2,0% (bis 10%) (Standardgefälle 1%) ST 327,10 311,50 a.a. Seitenzulauf im HG bis DN 400 höher oder tiefer setzen als scheitelgleich (bis 10 cm) ST 294,00 280,00 a.a. GS-Dichtringe R0 150 ST 12,20 11, ST 16,50 15, ST 19,70 18, ST 22,40 21, ST 27,40 26, ST 32,10 30, ST 36,40 34, ST 42,20 40, ST 47,60 45,30 Schacht-Gleitringdichtung ST 31,40 28,00 R0 19

20 Artikel Ø Höhe Wanddicke VE Preis kg/stk mm mm mm Betonschachtringe mit Falz ST 36,80 35, ST 52,70 50, ST 49,20 46, ST 86,70 82, ST 78,50 74, ST 99,00 94, ST 165,00 157, ST 153,20 145, ST 267,80 255, ST 299,30 285, ST 226,90 216, ST 372,80 355, ST 518, ST 388,70 370, ST 582,80 555, ST 776, Betonschachtringe gelocht, mit Falz ST 64,90 61, ST 101,20 96, ST 117,20 111, ST 184,00 175, ST 241,60 230, ST 412,20 392, Betonschachtringe mit Falz, mit Alu-Poly-neu-Steigbügel eingebaut ST 73,30 69, ST 132,20 125, ST 104,80 99, ST 143,20 136, ST 230,90 219, ST 245,00 233, ST 367,50 350, ST 489,30 466,

21 Artikel Ø Höhe Wanddicke VE Preis kg/stk mm mm mm 800/ /600 Betonkonen mit Falz (*Einstieg ist zentrisch) 800/ 600/ ST 72,10 68, / 600/ ST 111,90 106, *1.500/ 600/ ST 249,70 237, *2.000/ 600/ ST 407,80 388, *2.500/ 600/ ST 739,80 704, , 2000, 2500/600 Betonkonen mit Falz, mit Alu-Poly-neu-Steigbügel eingebaut 800/ 600/ ST 95,40 90, / 600/ ST 158,60 151, / 600/ ST 512,70 488, /300 Aufgrund der gesetzlichen Auflagen für die Transportbewilligungen von Überbreiten ist es uns ausschließlich gestattet, diese Transporte bei guten Straßen- und Sichtverhältnissen durchzuführen. Wir ersuchen Sie daher um Verständnis, dass wir Lieferungen, falls die Straßen- und Sichtverhältnisse nicht entsprechen, verschieben müssen. Netto-Aufpreise für: 1000/600 Einbetonierten Boden R0 600 ST 122,60 116, ST 150,40 143, ST 197,90 188, ST 303,60 289, ST 426,20 405, ST 615,90 586, Zu- oder Ablauföffnung bei Schachtringen DN 2000 und DN 2500 ST 26,30 25,00 Werkseitig eingebaute PVC-Muffen bei Schachtringen 100 ST 131,90 125, ST 154,50 147, ST 179,70 171, ST 224,50 213,80 Größere Durchmesser auf Anfrage! Steigbügel eingebaut (auf Bestellung Nettopreise) Niro-Poly ST 48,30 46,00 Alu-Poly-neu ST 30,20 28,80 (nachträglicher Einbau bei Schachtringen ab DN 2000 mm) Steigbügel lose Alu-Poly-neu ST 11,40 10,90 R0 R0 R0 R0 21

22 Artikel Ø Höhe VE Preis kg/stk mm mm Betonschachtringe, Wandstärke 120 mm mit Muffenausbildung für Schacht-Gleitringdichtung mit HS-Zement, mit Alu-Poly-neu-Steigbügel eingebaut a.a * ST 124,40 109, ST 153,70 137, ST 230,60 206, ST 307,40 300, * Aus Belastungsgründen ist die Verwendung von 300 mm hohen Schachtringen nach Möglichkeit zu vermeiden!! Reklamationen wegen Riss oder Bruch werden nicht anerkannt!!! Betonkonen, Wandstärke 120 mm mit Muffenausbildung für Schacht-Gleitringdichtung mit HS-Zement, mit Alu-Poly-neu-Steigbügel eingebaut a.a / 600/ 450 ** ST 219,30 168, / 600/ 670 ST 171,70 129, / 600/ 970 ST 248,50 208, ** Lieferzeit auf Anfrage! Schacht-Gleitringdichtung ST 31,40 28,00 R0 Schachtrohre, Wandstärke 120 mm mit HS-Zement, AS 2, monolithisch gefertigt, mit Muffenausbildung für Schacht-Gleitringdichtung a.a. ohne Konus, mit Alu-Poly-neu-Steigbügel eingebaut ST 384,30 368, mit Konus, mit Alu-Poly-neu-Steigbügel eingebaut ST 325,40 307, ST 402,20 381, ST 479,10 453, ST 556,00 512,

23 Artikel Ø Höhe Stk/Pal VE Preis kg/stk mm mm Betonausgleichsringe ST 21,00 20, ST 25,80 24, ST 52,80 50, ST 65,10 62, ST 65,10 62, ST 80,60 76,80 68 Betonausgleichsringe schräg R / ST 53,10 50,60 34 Betonausgleichsringe verschiebesicher R ST 30,90 29, ST 34,80 33,

24 Artikel Type ca. Einbau- Wasser- Einlauf- VE Preis to/stk tiefe m tiefe m tiefe m Senkgruben in Ringbauweise ohne Boden mit Konus Öffnung 600 mm, Aufsatzring und Betondeckel PL 30 kn WSG 15/ 3,80 3,24 2,20 1,04 ST 1.114, ,30 3,08 WSG 15/ 4,70 3,74 2,70 1,04 ST 1.260, ,50 3,56 WSG 15/ 5,60 4,24 3,20 1,04 ST 1.406, ,70 4,04 Senkgruben in Ringbauweise ohne Boden mit Konus Öffnung 600 mm und Betondeckel PL 30 kn WSG 20/ 5,20 2,85 1,70 1,15 ST 1.352, ,50 4,15 WSG 20/ 6,00 3,10 1,95 1,15 ST 1.491, ,40 4,52 WSG 20/ 6,75 3,35 2,20 1,15 ST 1.569, ,40 4,88 WSG 20/ 7,50 3,60 2,45 1,15 ST 1.707, ,30 5,25 WSG 20/ 8,30 3,85 2,70 1,15 ST 1.785, ,30 5,61 WSG 20/ 9,10 4,10 2,95 1,15 ST 1.924, ,20 5,98 WSG 20/ 9,90 4,35 3,20 1,15 ST 2.001, ,20 6,34 WSG 25/ 5,60 2,58 1,20 1,38 ST 1.915, ,10 4,88 WSG 25/ 6,90 2,83 1,45 1,38 ST 2.100, ,20 5,34 WSG 25/ 8,10 3,08 1,70 1,38 ST 2.285, ,80 5,81 WSG 25/ 10,50 3,58 2,20 1,38 ST 2.655, ,50 6,74 WSG 25/ 13,00 4,08 2,70 1,38 ST 3.025, ,20 7,67 WSG 25/ 15,40 4,58 3,20 1,38 ST 3.396, ,90 8,60 WSG 25/ 18,60 5,33 3,95 1,38 ST 3.951, ,70 10,00 Netto-Aufpreis für: Einbetonierten Boden R mm ST 289,10 303,60 0, mm ST 405,90 426,20 1, mm ST 586,60 615,90 1,86 24

25 Artikel Type ca. Einbau- Nutz- Einlauf- VE Preis Preis to/stk tiefe m inhalt m 3 tiefe m ungelocht gelocht Sickerschächte mit Konus Öffnung 600 mm, Aufsatzring und Betondeckel PL 30 kn SIR ,74 1,23 1,04 ST 710,70 676,70 741,50 706,00 1,65 SIR ,24 2,12 1,04 ST 863,90 822,60 925,50 881,20 2,12 SIR ,49 2,56 1,04 ST 978,50 931, ,00 990,30 2,36 SIR ,99 3,44 1,04 ST 1.131, , , ,50 2,84 SIR ,24 3,88 1,04 ST 1.170, , , ,60 3,08 SIR ,49 4,33 1,04 ST 1.284, , , ,70 3,32 SIR ,74 4,77 1,04 ST 1.323, , , ,80 3,56 SIR ,99 5,21 1,04 ST 1.438, , , ,90 3,80 Sickerschächte mit Konus Öffnung 600 mm und Betondeckel PL 30 kn SIR ,85 2,20 1,15 ST 966,80 920,70 981,50 934,70 2,69 SIR ,10 2,98 1,15 ST 1.112, , , ,60 3,06 SIR ,35 3,77 1,15 ST 1.193, , , ,80 3,42 SIR ,60 4,56 1,15 ST 1.339, , , ,70 3,80 SIR ,85 5,34 1,15 ST 1.420, , , ,90 4,15 SIR ,10 6,13 1,15 ST 1.566, , , ,80 4,52 SIR ,35 6,91 1,15 ST 1.647, , , ,00 4,88 SIR ,60 7,70 1,15 ST 1.793, , , ,90 5,24 SIR ,85 8,48 1,15 ST 1.874, , , ,10 5,61 SIR ,33 4,66 1,38 ST 1.816, , , ,30 4,41 SIR ,58 5,90 1,38 ST 2.011, , , ,10 4,88 SIR ,83 7,10 1,38 ST 2.205, , , ,90 5,34 SIR ,33 9,57 1,38 ST 2.593, , , ,40 6,27 SIR ,58 10,80 1,38 ST 2.788, , , ,50 6,74 SIR ,83 12,02 1,38 ST 2.982, , , ,60 7,21 SIR ,08 13,25 1,38 ST 3.177, , , ,70 7,67 SIR ,33 14,47 1,38 ST 3.371, , , ,80 8,14 SIR ,58 15,70 1,38 ST 3.565, , , ,90 8,60 SIR ,83 16,93 1,38 ST 3.760, , , ,00 9,07 Ausführung gelocht: Schachtringe Höhe 500 mm: gelocht Konen, Schachtringe mit Zulauf: ungelocht Bemessung ausgelegt für: Normregen 150 l/s/ha; Annahme Schotterboden Die genaue Dimensionierung ist von einem Fachmann auftragsbezogen gesondert festzustellen! Netto-Aufpreis für: Kranstunde (für Versetzen pro angefangene 0,5 Std.) STD 98,00 R0 25

26 Artikel Type Nutz- Einbau- Einlauf- VE Preis Fracht to/stk inhalt m 3 tiefe m tiefe m ab Werk Wessit-Kompaktbehälter aus Stahlbeton für Brauch- und Abwässer mit Konus Öffnung 600 mm und Betondeckel PL 30 kn einschl. 1 Stk. Schachtfutter DN 150 mm eingebaut R3 K 20/ 5,0 5,0 2,82 1,05 ST 2.170, ,00 siehe 6,17 K 20/ 6,5 6,5 3,32 1,05 ST 2.606, ,00 Tabelle 7,12 K 25/ 8,0 8,0 3,05 1,28 ST 3.155, ,00 8,54 K 25/10,0 10,0 3,55 1,28 ST 3.303, ,00 9,73 K 25/13,0 * K 25/15,0 * K 25/20,0 * 13,0 15,0 20,0 4,05 4,55 5,55 1,28 1,28 1,28 ST ST ST 3.915, , , , , ,00 10,91 12,09 14,45 * Behälter ist zweiteilig gefertigt Aufpreis für höhere Auflasten Aufpreis Schachtabdeckung 125 kn ST 210,00 221,00 Aufpreis Schachtabdeckung 400 kn ST 277,00 291,00 sonstige Aufpreise und Zubehör Schachtfutter eingebaut DN 100 ST 67,00 70,00 DN 150 ST 75,00 79,00 DN 200 ST 102,00 97,00 R3 R3 Schachtringmörtel 25 kg Sack ST 60,00 63,00 Ausbaupaket für WESSIT Regenwassernutzungsanlagen R3 Ausbaupaket mit integriertem Zisternenfilter bestehend aus Zisternenfilter, Überlaufsiphon duo, beruhigtem Zulauf, fertig montiert und verrohrt inklusive 3 St. Schachtfutter DN 100 eingebaut ST 689,00 723,00 Pumpen, Nachspeise- und Entnahmeeinrichtungen a.a. Frachtsätze für Zustellungen ab Werk Attnang (pro Behälter) RO Entfernung 0-10 km km km km km km km Preis 155,00 175,00 230,00 310,00 390,00 450,00 495,00 Versetzarbeiten mit unserem LKW Kran sind grundsätzlich in den Preisen inkludiert (Behälter einteilig sechzig Minuten, zweiteilig neunzig Minuten), bei Zeitüberschreitungen z.b. durch Umladearbeiten verrechnen wir 45, je angefangene halbe Stunde. Falls auf Grund unzureichender Zufahrts-, Abstütz- und Rangiermöglichkeit, ein Versetzen mit unserem Kran nicht möglich ist, so muss dies spätestens im Zuge der Bestellung bekanntgegeben werden. Sollte unser LKW-Kran für die Versetzarbeiten nicht ausreichen, so ist ein geeigneter Kran beizustellen. Die Kosten dafür trägt der Kunde. 26

27 Artikel Type Nutz- Einbau- Einlauf- VE Preis Fracht to/stk inhalt m 3 tiefe m tiefe m ab Werk Wessit-Kompaktbehälter aus Stahlbeton für Brauch- und Abwässer mit Flachabdeckung Öffnung 600 mm und Betondeckel PL 30 kn einschl. 1 Stk. Schachtfutter DN 150 mm eingebaut R3 K 20/ 5,0 5,0 2,28 0,51 ST 2.619, ,00 siehe 6,69 K 20/ 6,5 6,5 2,78 0,51 ST 3.107, ,00 Tabelle 7,65 K 25/ 8,0 8,0 2,30 0,53 ST 3.493, ,00 9,37 K 25/10,0 10,0 2,80 0,53 ST 3.740, ,00 10,56 K 25/13,0 * K 25/15,0 * K 25/20,0 * 13,0 15,0 20,0 3,30 3,80 4,80 0,53 0,53 0,53 ST ST ST 4.464, , , , , ,00 11,74 12,92 15,29 * Behälter ist zweiteilig gefertigt Aufpreis für höhere Auflasten Aufpreis FLD + Schachtabdeckung 125 kn ST 321,00 337,00 Aufpreis FLD + Schachtabdeckung 400 kn ST 526,00 552,00 sonstige Aufpreise und Zubehör Schachtfutter eingebaut DN 100 ST 67,00 70,00 DN 150 ST 75,00 79,00 DN 200 ST 102,00 97,00 R3 R3 Schachtringmörtel 25 kg Sack ST 60,00 63,00 Ausbaupaket für WESSIT Regenwassernutzungsanlagen R3 Ausbaupaket mit integriertem Zisternenfilter bestehend aus Zisternenfilter, Überlaufsiphon duo, beruhigtem Zulauf, fertig montiert und verrohrt inklusive 3 St. Schachtfutter DN 100 eingebaut ST 689,00 723,00 Pumpen, Nachspeise- und Entnahmeeinrichtungen a.a. Frachtsätze für Zustellungen ab Werk Attnang (pro Behälter) RO Entfernung 0-10 km km km km km km km Preis 155,00 175,00 230,00 310,00 390,00 450,00 495,00 Versetzarbeiten mit unserem LKW Kran sind grundsätzlich in den Preisen inkludiert (Behälter einteilig sechzig Minuten, zweiteilig neunzig Minuten), bei Zeitüberschreitungen z.b. durch Umladearbeiten verrechnen wir 45, je angefangene halbe Stunde. Falls auf Grund unzureichender Zufahrts-, Abstütz- und Rangiermöglichkeit ein Versetzen mit unserem Kran nicht möglich ist, so muss dies spätestens im Zuge der Bestellung bekanntgegeben werden. Sollte unser LKW-Kran für die Versetzarbeiten nicht ausreichen, so ist ein geeigneter Kran beizustellen. Die Kosten dafür trägt der Kunde. 27

28 Artikel Ø Prüflast VE Preis kg/stk mm kn Betonaufsatzringe FNr. 17 mit Falz für Schachtdeckel FNr. 18a, h = 130 mm 600 ST 49,40 47,00 50 Betondeckel FNr. 18a mit Handgriff 670 Pl 30 kn ST 78,90 75,10 59 Betonschachtdeckel ohne Falz begehbar, für Betonrohre und Betonschachtringe mit Falz, ohne Handgriff 680 h = 30 mm ST 59,70 56, h = 30 mm ST 87,00 82, h = 40 mm ST 114,80 109,30 85 Betonfalzdeckel, begehbar, verschiebesicher, für Betonschachtringe mit Falz und Wandstärke 80 mm, mit Handgriff 660 ST 104,80 99, ST 127,20 133, ST 182,70 191, Betonkonusdeckel, für Konus mit Wandstärke 80 mm begehbar, verschiebesicher, mit Handgriff 580 ST 90,50 95,00 65 Griffe für Schachtdeckel sep. Stahl, verzinkt R0 10 ST 8,60 9,00 16 ST 10,90 11,40 ø 1200, 1350 Betonbrunnendeckel, begehbar, zweiteilig ø ST 147,40 154, ST 164,40 172, ST 226,50 237,

29 Artikel Ø Prüflast VE Preis kg/stk mm kn Betonflachabdeckungen mit 1 Einstieg Ø 600 mm kn ST 343,70 327, kn ST 355,70 338, kn ST 432,10 411, kn ST 489,30 466, kn ST 474,50 451, kn ST 534,00 508, kn ST 649,30 618, kn ST 624,80 595, kn ST 779,20 742, kn ST 968,70 922, kn ST 991,10 943, kn ST 1.243, , kn ST 1.506, , Einstieg Ø 800 mm auf Wunsch möglich. Aufpreis für 2. oder 3. Einstieg auf Anfrage. Betonflachabdeckungen mit Muffenausbildung für Schacht-Gleitringdichtung mit 1 Einstieg Ø 600 mm, h = 220 mm kn ST 582,30 554, Brunnenschachtabdeckung mit verzinkter Abdeckung 60/60 cm, tagwasserdicht, aufklappbar, versperrbar, mit Entlüftungsrohr inkl. Insektenschutzgitter und Hohlkammerdichtung h = 60 ST 673,90 641, h = 60 ST 701,40 668, h = 60 ST 729,00 694, h = 100 ST 903,00 860, h = 100 ST 1.079, , h = 100 ST 1.259, , Güterwegabdeckung R5 530/530 ST 105,10 100,10 750/750 ST 201,90 192,30 29

30 Artikel Klasse Prüflast Höhe VE Preis kg/stk kn mm Schachtabdeckungen rund DN 600 mm R4 lt. ÖNORM EN 124/B 5110 Deckel Guß, Rahmen Begu mit/ohne Ventilation KL.B 125 kn 125 ST 243,10 255, KL.C 250 kn 125 ST 299,50 314, KL.D 400 kn 150 ST 367,80 386, Schachtabdeckungen rund DN 600 mm R4 lt. ÖNORM EN 124/B 5110, Deckel und Rahmen aus Sphäroguss mit Dämpfungseinlage mit/ohne Ventilation KL.B 125 kn 60 ST 243,10 255,30 37 KL.C 250 kn 75 ST 299,50 314,50 50 KL.D 400 kn 100 ST 367,80 386,20 61 Schmutzfänger R4 PVC mit verz. Kreuzstange ST 61,70 64,80 3 verzinkt, leichte Ausführung ST 54,20 56,90 5 verzinkt, schwere Ausführung ST 71,90 75,50 7 Betonguß-Rahmen alleine R4 KL.A-C kn ST 133,30 140,00 58 KL.D 400 kn ST 198,10 208,00 89 Schachtabdeckungen rund DN 600 mm R4 lt. ÖNORM EN 124/B 5110, Deckel GE mit Rahmen Begu tagwasserdicht und rückstausicher bis 0,5 bar, verriegelt KL.B 125 kn 130 ST 452,60 475, KL.C 250 kn 130 ST 497,00 521, KL.D 400 kn 160 ST 559,80 587, Schachtabdeckungen rund DN 600 mm R4 lt. ÖNORM EN 124/B 5110, Deckel und Rahmen aus Sphäroguss, wasserdicht und rückstausicher bis 0,5 bar verschraubt, mit Gelenk, klappfrei KL.D 400 kn 100 ST 559,80 587,80 84 Einlaufgitter DN 600 mm R4 lt. ÖNORM EN 124/B 5110, GE-Gitter mit Begu-Rahmen bzw. GE-Gitter mit GE-Rahmen, rund KL.B 125 kn ST 273,90 287,60 90 KL.C 250 kn ST 311,60 327,20 95 KL.D 400 kn ST 382,50 401, Weitere Schachtabdeckungen auf Anfrage 30

31 Artikel Prüflast Höhe VE Preis kg/stk kn mm Straßenabläufe Durchmesser 450 mm, Einzelteile R4 Boden 1, DN 150, ohne GV, mit PVC-Muffe 330 ST 56,90 54,20 70 Boden 1G, DN 150, mit GV 455 ST 219,10 208, Boden 1, DN 200, ohne GV 400 ST 71,60 68,20 70 Sumpf ST 54,00 51, Muffenteil 3, DN 150, ohne GV 350 ST 54,00 51,40 80 Muffenteil 3G, DN 150, mit GV 490 ST 135,00 128, Schaft 5a, ohne Tragnocken 570 ST 45,80 43, Schaft 5b, ohne Tragnocken 295 ST 35,00 33,30 60 Schaft 5c, ohne Tragnocken 195 ST 29,90 28,50 40 Zwischenteil 6a 295 ST 35,00 33,30 60 Zwischenteil 6b 195 ST 32,80 31,20 40 Ausgleichsring 8a 60 ST 20,60 19,60 25 Schlitzeimer lang, verzinkt 600 ST 67,20 64,00 7 Schlitzeimer lang, PVC 600 ST 67,20 64,00 4 Schlitzeimer kurz, verzinkt 250 ST 54,00 51,40 6 Schlitzeimer kurz, PVC 250 ST 54,00 51,40 2 Aufsätze für Beton-Straßenabläufe DN 450 mm lt. ÖNORM EN 124/B 5110 mit integrierter Eimerauflage GE-Gitter mit Begu-Rahmen R4 KL.C 250 kn Pultform ST 281,80 268, KL.C 250 kn Rinnenform ST 281,80 268, KL.D 400 kn Pultform ST 346,80 330, KL.D 400 kn Rinnenform ST 346,80 330,

32 Artikel Prüflast Höhe VE Preis kg/stk kn mm Hofabläufe Durchmesser 300 mm, Einzelteile R4 Boden DN 100, ohne GV 320 ST 55,30 52,70 47 Boden DN 100, mit GV 440 ST 120,30 114,60 61 Boden DN 150, ohne GV 310 ST 92,50 88,10 57 Boden DN 150, mit GV 440 ST 248,90 237,00 83 Schaft lang, ohne Tragnocken 510 ST 54,40 51,80 55 Schaft kurz, ohne Tragnocken 280 ST 46,00 43,80 33 Ausgleichsring 60 ST 29,50 28,10 25 Zwischenteil 225 ST 43,90 41,80 20 Eimer lang, verzinkt 420 ST 49,80 47,40 4 Eimer lang, PVC 420 ST 32,10 30,60 1 Eimer kurz, verzinkt 250 ST 43,90 41,80 3 Eimer kurz, PVC 250 ST 27,70 26,40 1 Aufsätze für Beton-Hofabläufe R4 GE-Aufsatz mit GE-Rahmen rund KL.A 15kN ST 89,00 84,80 9 KL.A 50kN ST 120,50 114,80 12 GE-Aufsatz mit GE-Rahmen quadratisch Pultform bzw. Rinnenform KL.A 15kN Pultform ST 157,50 150,00 13 KL.A 15kN Rinnenf. ST 157,50 150,00 17 KL.B 125kN Pultform ST 230,10 219,10 20 KL.B 125kN Rinnenf. ST 230,10 219,10 23 GE-Aufsatz mit BEGU-Rahmen quadratisch Pultform, mit integrierter Eimerauflage KL.A 15kN ST 157,50 150,00 33 KL.B 125kN ST 230,10 219,

33 Artikel Ø VE Preis kg/stk mm Regenwasserabläufe aus Gusseisen mit senkrechtem Ablauf, ohne GV, mit PVC-Eimer R A ST 144,00 137, B ST 203,40 193, C ST 232,90 221,

34 Artikel Abmessungen Stk/m 2 Stk/Pal VE Preis kg/stk cm Beton-Schalungssteine R5 15 x 50 x ST 2,70 2, x 50 x ST 2,80 2, x 50 x ST 3,00 3, x 50 x ST 3,40 3, x 50 x ST 3,90 4,10 26 Beton-Hohlblocksteine R5 25 x 38 x ST 3,20 3, x 38 x ST 3,60 3,80 26 Beton-Normalformatsteine R5 12 x 25 x 6,5 240 ST 1,40 1,50 3,50 Rasensteine brettartig 5 cm breit, 1 m lang, mit Nut und Feder R5 20 cm hoch 48 ST 4,30 4, cm hoch 48 ST 4,60 4, cm hoch 32 ST 6,60 6,90 32 Wassergranter 232 Liter Inhalt, Außenmaße 110/67 cm oben, 100/57 cm unten, Höhe = 59 cm R5 Sichtbeton ST 397,50 417, Waschbeton ST 514,20 539, Aufpreis für Ventil und Standrohr ST 45,20 47,50 34

35 Artikel Abmessungen VE Preis kg/stk cm Sockelbretter 5 cm stark, transportbewehrt R0 20 cm breit LM 38,90 37, cm breit LM 45,80 43, cm breit LM 55,90 53, cm breit LM 59,40 56, cm breit LM 66,40 63, cm breit LM 76,70 73, cm breit LM 86,90 82,80 75 Bankteile mit Lehne und eingrabbarem Fuß ST 89,50 85,20 mit Lehne, transportabel ST 94,50 90,00 R0 35

36 Bestellschein für Schachtböden Datum / Unterschrift: Unser Service Ihr Erfolg! A-4800 Attnang-Puchheim Salzburger Straße 75 Telefon 07674/607-0 Fax 07674/

37 VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN im Bereich des Holz- und Baustoffhandels, des Eisen- und Hartwarenhandels, sowie des Verband der Baustoffhändler Österreichs (gültig für Unternehmer und Verbraucher) 1. Präambel 1.1. Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft und liefert ausschließlich auf Grund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen eines Auftrages durchführt Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt, dass auch mündliche Vereinbarungen gültig sind Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen. 2. Angebote/Preise 2.1. Alle Anbote sind sofern nichts anderes festgehalten freibleibend Die Angebote des Auftragnehmers, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch sind, wenn dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, gültig ab Lager Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich den Zwischenverkauf vor. Bei Fliesen beinhaltet die Verrechnungsmenge auch den üblichen Fugenabstand in verlegtem Zustand Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn der Auftragnehmer innerhalb der Annahmefrist entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung sendet oder die bestellten Vertragsgegenstände liefert. Ist der Auftraggeber Verbraucher, ist auch eine mündliche Bestätigung ausreichend Die genannten Preise gelten exklusive Transport-, Versicherungs-, Aufstellungskosten, allfälliger Verpackungsmaterialkosten und gelten nur dann, sofern die gesamte angebotene Menge abgenommen wird. Die genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer, sofern diese nicht explizit angegeben ist. Die genannten Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt Für Unternehmer gilt, dass im Fall eines Streckengeschäftes die vom Lieferanten oder Hersteller verrechneten Nebenkosten, wie etwa Silogebühr, Transportkosten, Mindestmengenzuschlag, Zuschlag für Eillierferungen und Kosten für Ladehilfsmittel insbesondere Palettengebühr, an den Auftraggeber weiterverrechnet werden, soweit diese im Angebot nicht enthalten sind Die Berechnung der Preise erfolgt in EURO und sofern kein konkreter Preis vereinbart wurde, sind die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend. Ein allfälliges Währungsrisiko trägt der Auftraggeber Für Waren, die der Auftragnehmer nicht ständig auf Lager führt, wird in vollen Verpackungseinheiten geliefert und verrechnet Für geliefertes Verpackungsmaterial wurde bereits ein Entsorgungsbeitrag entrichtet. Für die ordnungsgemäße Entsorgung hat der Auftraggeber zu sorgen. Die Zurverfügungstellung von Ladehilfsmittel (wie beispielsweise Paletten) wird dem Auftraggeber verrechnet. Bei Rückgabe der Ladehilfsmittel im einwandfreien Zustand wird der verrechnete Einsatz, vermindert um das Entgelt für die Abnützung der Ladehilfsmittel, sowie um etwaige dem Auftragnehmer entstandene Rückholkosten vergütet. Es werden jedenfalls nur Ladehilfsmittel in jener Menge zurückgenommen, wie sie der Auftragnehmer verrechnet hat. 3. Gefahrenübergang und Lieferung 3.1. Alle Waren gelten ab Lager verkauft Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist jedenfalls der Geschäftssitz des Auftragnehmers, gleichgültig ob die Ware durch Selbstabholung, durch einen Frächter oder Spediteur an den Auftraggeber übergeben wird Für den Fall des Versendungskaufes steht es dem Auftragnehmer frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen. Die gewählte Art der Versendung gilt vom Auftraggeber als genehmigt. Für Verbraucher gelten verkehrsübliche Versendungen als genehmigt. Die Lieferung durch Transportmittel des Auftragnehmers, Frächter oder Spediteure sind als verkehrsüblich anzusehen Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftragnehmer im Falle einer Selbstabholung in Verzug steht. Diesfalls werden an Unternehmer die Kosten der Einlagerung in Rechnung gestellt Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftrag gebers Teillieferungen sind möglich Der Auftragnehmer ist berechtigt, sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, vorzunehmen Angekündigte Liefertermine sind, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart worden ist, unverbindlich. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entheben den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Auftragsteiles vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber daraus irgendwelche Ersatzansprüche entstünden Wird eine vom Auftragnehmer verbindlich vereinbarte Lieferfrist wegen eines von diesem zu vertretenden Grundes überschritten, kann der Auftraggeber Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer schriftlichen Nachfrist von vier Wochen bzw. bei Sonderbestellware unter Setzung einer schriftlichen Nachfrist von acht Wochen vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf Rückzahlung seiner Anzahlung, jedoch ohne irgendwelche Zinsansprüche. Der Auftraggeber ist verpflichtet nach Verständigung durch den Auftragnehmer die beim Auftragnehmer gelagerte Ware unverzüglich abzuholen Für die Lieferung ist die mögliche und erlaubte Zufahrt von schweren LKW s vorausgesetzt Ist das Abladen durch den Auftragnehmer vereinbart, bedeutet dies das Abstellen der Ware bzw. des Vertragsgegenstandes direkt neben dem LKW und der Auftraggeber hat für eine geeignete Abstellfläche zu sorgen. Erfolgt die Entladung durch den Auftragnehmer oder einem von ihm beauftragten Dritten, werden die dafür entstehenden Kosten (zb Krangebühr) gesondert verrechnet. Ebenso werden darüber hinausgehende Leistungen gesondert verrechnet Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl des Auftragnehmers auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Auftraggeber Ansprüche auf Grund des Rücktrittes durch den Auftragnehmer entstehen. 4. Toleranzen 4.1. Mengenangaben in Angeboten erfolgen ohne Gewähr. Abweichungen von Prospektangaben, Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen, Gewichten und Qualitäten, insbesondere bei keramischen Erzeugnissen und Edelputzen, bleiben vorbehalten Sofern Abweichungen nicht ohnedies dem Kunden zumutbar sind, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, kann der Auftragnehmer von der bestellten Leistung nur dann abweichen, wenn dies mit dem Auftraggeber im Einzelnen ausgehandelt wurde. 37

38 5. Kostenvoranschlag 5.1. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages, sofern solche auflaufen, werden dem Auftraggeber verrechnet. 6. Gewährleistung und Garantie bei Lieferung 6.1. Der Auftragnehmer leistet gewähr für vertraglich bedungene und gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften. Dem Auftraggeber trifft unbeschadet seiner Rechte die Obliegenheit, sich ausdrücklich bedungene Eigenschaften des bestellten Vertragsgegenstandes bestätigen zu lassen. Als gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften gelten die von den Herstellern angegebenen Produkteigenschaften, sowie jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckgewidmeter Anwendung an das Produkt gestellt werden können, sowie die einschlägigen Ö-Normen. Der Auftragnehmer gewährleistet bei frostsicherer Ware die Frostbeständigkeit gemäß der jeweils geltenden Ö-Normen Den Auftraggeber trifft unbeschadet seiner Rechte die Obliegenheit, bei der Auslieferung der Ware durch den Auftragnehmer deren Übereinstimmung mit der Bestellung sofort optisch, als auch nach Maßgabe angegebener Produktbezeichnungen und Chargenziffern zu kontrollieren Die gelieferte Ware ist sofort bei Übergabe an den Auftraggeber, seinen Boten oder seinen Frächter mit der gemäß 377, 378 UGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Empfangs-, Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken. Falls bei einer Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Empfangs-, Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung festgestellter Mangel detailliert binnen einer Woche ab Lieferung schriftlich beim Auftragnehmer einlangend gerügt werden Der Auftraggeber hat nur Anspruch auf kostenlose Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist, sofern dieser die Mangelhaftigkeit der Lieferung nachweist. Ein anderer oder ein weiterer Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung, besteht nicht, sofern dies nicht gesondert schriftlich vereinbart wird Ob die Mangelhaftigkeit durch Verbesserung oder Austausch behoben wird, obliegt der Wahl des Auftragnehmers Den Auftaggeber trifft entgegen 924 ABGB die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung der Ware Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle übergebenen Anwendungsbzw Verarbeitungshinweise zu beachten und bei Zweifelsfragen die Stellungnahme des Auftragnehmers einzuholen. Für Mängel, die auf Nichtbeachtung der Hinweise oder Nichteinholung einer Stellungnahme zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht Technische Auskünfte des Auftragnehmers sind ohne Gewähr und bedürfen, soweit sie über die Angaben des Herstellers hinausgehen, der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer, wobei Grundlage hiefür die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber gegebene Problemdarstellungen sind, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit der Auftragnehmer bei sonstigen Haftungsausschluß ausgeht Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können gegebenenfalls zusätzliche Garantieleistungen vereinbart werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für den Fall einer derartigen Garantie erklärt der Auftragnehmer, dass durch diese Garantie das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers nicht eingeschränkt wird Für auftraggebende Unternehmer sind Rückgriffsrechte im Sinne des 933b ABGB ausgeschlossen Für Verbraucher gelten die unter Punkt 6 angeführten Bedingungen nicht, sondern die gesetzlichen Bestimmungen. 7. Schadenersatz und Produkthaftung bei Lieferung 7.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Produkt- und Verarbeitungshinweise des Auftragnehmers samt Sicherheitsbedingungen genauestens zu beachten Der Auftraggeber verpflichtet sich, Waren, die ausschließlich für den unternehmerischen Gebrauch hergestellt wurden, keinesfalls an Verbraucher bzw Personen, die nicht Unternehmer sind, zu veräußern, zu überlassen oder sonst weiterzugeben, aus welchem Rechtsgrund auch immer Regressforderungen im Sinn des 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Bei Verkauf importierter Ware verpflichtet sich der Auftragnehmer über schriftliches Verlangen dem Auftraggeber den Vormann binnen 14 Tagen bekanntzugeben Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz oder krasse grobe Fahrlässigkeit Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, sowie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen Die Haftungsbeschränkungen unter Punkt 7 gelten nicht bei Personenschäden Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich vor dem Einbau der gelieferten Ware zu vergewissern, dass diese mangelfrei und für den Einbau geeignet ist Gegenüber Verbrauchern gelten die unter Punkt 7 ausgeführten Bedingungen nicht. Gegenüber Verbrauchern haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, bei Personenschäden aber bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 8. Zahlung 8.1. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen Wurde keine andere Zahlungsvereinbarung, insbesondere Skontovereinbarung getroffen, sind Zahlungen nach Rechnungslegung innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug Gerät der Auftraggeber auch nur mit einer Teilzahlung in Verzug, so kann der Auftragnehmer wahlweise Skonti oder Rabatte für noch ausstehende Teilleistungen für hinfällig erklären und einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt hinsichtlich der Möglichkeit des Terminverlusts ausschließlich 13 KSchG Allfällige Verzugszinsen sind vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Verzugszinsenschadens zumindest in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz gemäß 352 UGB in Anrechnung bringen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, sind allfällige Verzugszinsen mit 5 % p.a. in Anrechnung zu bringen. 38

39 8.7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Dies gilt nicht für Verbraucher Beim Auftragnehmer einlangende Zahlungen des Auftraggebers tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld Bei begründeter Sorge der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers (also bereits bei einer Zahlungsstockung) ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 9. Mahn- und Inkassospesen 9.1. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche Mahnungs- und Inkassospesen des Auftragnehmers zu tragen Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von EUR 20, zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen. 10. Eigentumsrecht Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller diesbezüglichen Forderungen des Auftragnehmers aus der Lieferung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen durch den Auftraggeber vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentums pfleglich zu behandeln Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen Sollte auf die noch im Eigentum des Auftragnehmers stehende Ware durch Dritte zugegriffen werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder einem etwaigen Besitzwechsel zu verständigen und dem Auftragnehmer sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Falls Dritte auf die noch im Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum des Auftragnehmers steht Bei einer trotz Mahnung andauernden Vertragsverletzung oder bei einer Insolvenz des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Herausgabe des im Eigentum des Auftragnehmers stehenden Ware zu verlangen und diese abzuholen, ohne dass hiedurch bereits der Kaufvertrag aufgehoben werden würde Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen und sofern diesem das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer gelieferte Waren verarbeiten und/oder weiterveräußern. Solange der Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für den Auftragnehmer. Bei Verbindungen bzw. Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht dem Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung zu. Die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinn dieser Bestimmung. Sofern die Ware mit einem Grundstück in Verbindung gebracht wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, im Grundbuch das zu Gunsten des Auftragnehmers vorbehaltene Eigentum anmerken zu lassen Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung dieser Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderungen des Auftragnehmers zahlungshalber ab. Diese Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen Der Auftraggeber ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Weiterveräußerung mit Stundung des Kaufpreises nur befugt, wenn er gleichzeitig mit der Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungszession verständigt und die Zession in seinen Geschäftsbüchern sowie OP-Listen anmerkt. Dieser Vermerk hat jedenfalls den Verkäufer als Zessionar sowie den Kaufvertrag mit Datum als Rechtsgrund anzuführen. 11. Forderungsabtretungen, Aufrechnung Ist der Auftraggeber mit seinen Zahlungen dem Auftragnehmer gegenüber im Verzug, so sind bei ihm eingehende Verkaufserlöse abzusondern und hat bzw. hält der Auftraggeber diese nur im Namen des Auftragnehmers inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des jeweils geltenden Versicherungsgesetzes bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten Der Auftraggeber ist nicht berechtigt etwaige Gegenforderungen gegen den Auftragnehmer gegen Ansprüche des Auftragnehmers aufzurechnen. Es sei denn, der Auftragnehmer ist Verbraucher und diese Gegenansprüche stehen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers, sind gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden. 12. Gerichtsstand und anwendbares Recht Für eventuelle Streitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Geschäftssitz des Auftragnehmers ausdrücklich vereinbart. Ist der Auftragnehmer Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gerichtszuständigkeiten Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. 13. Datenschutz und Adressenänderung Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom Auftragnehmer automationsunterstützt entsprechend den Bestimmungen des Daten-Schutzgesetzes 2000, BGBl l Nr 165/1999 idgf gespeichert und verarbeitet werden können. Die elektronisch erfassten und personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich interner Zwecke des Auftragnehmers Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. 14. Schlussbestimmungen Sind oder werden einzelnen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hiedurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für Verbraucher gilt diese Bestimmung nicht Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich die abgeschlossenen Verkaufs- und Lieferbedingungen, aus welchem Grund auch immer, auch wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes sowie wegen Irrtums anzufechten. Ist der Auftragnehmer Verbraucher, wird die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes nicht ausgeschlossen. Stand: Juni 2012

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