Erfahrungsbericht gem. 10 SchKG 2014

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1 Schwangerenberatung Schwangerschaftskonfliktberatung Erfahrungsbericht gem. 10 SchKG 2014 Diakonieverband Schwäbisch Hall Mauerstraße Schwäbisch Hall Tel.: m.gronbach-gruen@diakonie-schwaebisch-hall.de

2 1. Einrichtung mit Einsatzgebiet 1.1 Einsatzgebiet Die Schwangerenberatung des Diakonieverbandes bietet mit den Standorten Schwäbisch Hall, Crailsheim und Gaildorf im Landkreis Schwäbisch Hall eine dezentrale Versorgung mit Beratung nach 5,6 SchKG und 2 SchKG an. Die Fachbereichsleitung befindet sich in Schwäbisch Hall. Ratsuchende aus Blaufelden werden nach Crailsheim vermittelt, bei Bedarf sind auch Beratungen in Blaufelden möglich. In der Schwangerschaftskonfliktberatung werden auch Anfragen aus angrenzenden Landkreisen angenommen. Nach Gaildorf kommen auch Klientinnen aus dem Ostalbkreis, da einige Gemeinden des Kirchenbezirks Gaildorf im Ostalbkreis liegen. 1.2 Sekretariatszeiten und Sprechzeiten der Beratungsstellen Sekretariats- und Sprechzeiten haben sich seit dem Vorjahr nicht verändert. 1.3 Räumliche Ausstattung Auch diese ist zum Vorjahr unverändert. Es besteht keine Verbindung mit Einrichtungen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. 2. Personal 2.1 Angestelltes Personal in der Beratung nach 5 und 6 SchKG Im Beratungsteam der Schwangerenberatung waren 2014 weiterhin unverändert tätig und wurden aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg gefördert: in Schwäbisch Hall Margrit Gronbach-Grün, Diplomsozialpädagogin mit 47 % Dorothee Schmid, Diplompädagogin mit 30 % Friedlind Verleger, Sozialpädagogin mit 50 % in Crailsheim / Blaufelden Michaela Greiner, Diplomsozialpädagogin mit 50 % Jessica Meyer-Berking, Diplomsozialpädagogin mit 50 % Dorothee Schmid, Diplompädagogin mit 20 % in Gaildorf Katrin Ludwig, Sozialdiakonin mit 50 % Frau Meyer-Berking ist insoweit erfahrene Fachkraft für Kinderschutz nach 8a. 2.2 Honorarkräfte in der Beratung nach 2 SCHKG Bernd Mayer, Sozialpädagoge auf Stundenbasis Er wird in der Präventionsarbeit eingesetzt und aus kirchlichen Mitteln finanziert Dr. Petra Bülow, Fachanwältin für Sozialrecht und Verwaltungsrecht auf Stundenbasis 2

3 Frau Dr. Bülows Tätigkeit als beratende Anwältin wird gefördert aus Mitteln des Landes Baden Württemberg. Ihre Unterstützung in sozialrechtlichen Fragen ist eine wichtige Hilfe für die Beraterinnen in der komplizierten Materie Sozialrecht. Leider sind über die Pauschalmittel nur ca. 35 pro Stunde förderbar. Tatsächlich entstehen uns Kosten von über 90 pro Stunde. Der hohe Eigenanteil begrenzt die Zeit, die wir Frau Dr. Bülow in Anspruch nehmen können. Hier würden wir uns eine Anpassung wünschen. 2.3 Personal mit zusätzlichen Aufgaben Mitarbeiterinnen unseres Fachbereichs haben zusätzlich folgende Stellenanteile in anderen Arbeitsgebieten, die nicht Gegenstand dieses Berichts sind: Frühe Hilfen: Friedlind Verleger in Kimi(Kinder im Mittelpunkt) finanziert vom Landkreis Schwäbisch Hall mit 25% Katja Schneider, Kinderkrankenschwester seit als Familienkinderkrankenschwester im Rahmen der Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern im Landkreis Schwäbisch Hall finanziert vom Landkreis Schwäbisch Hall mit 20% Ehe-Familien-Lebensberatung In der Ehe-Familien-Lebensberatung sind tätig und werden aus kirchlichen Mitteln finanziert: Margrit Gronbach-Grün mit 43% Hiltrud Eger, Diplomsozialpädagogin mit 15% Katrin Ludwig mit 10,5% 2.4 Supervision Die Mitarbeiterinnen nahmen 2014 sieben dreistündige Sitzungen Teamsupervision in Anspruch 2.5 Fortbildung der Mitarbeiterinnen Eintägige Fachtage und Fortbildungen Margrit Gronbach-Grün: aktuelle fachliche Entwicklungen und Pillenstudie , vertrauliche Geburt , aktuelle Entwicklungen und DWW Fond , Trauer und Trauma , Qualifizierung vertrauliche Geburt Dorothee Schmid: Tauer und Trauma , Sozialrecht Friedlind Verleger: Sozialleistungen für UnionsbürgerInnen , Neuregelung Bundesstiftung , Resilienz Michaela Greiner: Schwangerschaftskonfliktberatung und psychische Krankheit , Sozialrecht , Neuregelung Bundesstiftung , Resilienz , Qualifizierung vertrauliche Geburt

4 Jessica Meyer-Berking: Schwangerschaftskonfliktberatung und psychische Krankheit , Methoden der Transaktionsanalyse , Resilienz Katrin Ludwig: Ethische Aspekte zu PND , kultursensible Beratung Mehrtägige Fortbildungen Margrit Gronbach-Grün: Paarberatung mit älteren Paaren ( ) Dorothee Schmid: Weiterbildung in systemischer Beratung und Therapie bis , Begleitung ungewollt kinderloser Paare ( ), Friedlind Verleger: emotionale erste Hilfe ( ) Katrin Ludwig: erlebnisintensive Methoden in der Paarberatung ( ) 3. Grundlagen unserer Beratungsarbeit Grundlagen unserer Beratungsarbeit sind gesetzliche Vorgaben und unser Selbstverständnis als evangelische Beratungsstelle. Wir beraten alle Frauen unabhängig von Ihrer Religion, Konfession oder Nationalität. Die Beratung ist kostenlos, unterliegt der Schweigepflicht und ist auf Nachfrage auch anonym möglich 3.1 Gesetzliche Vorgaben 5 und 6 SchKG in Verbindung mit 219 StGB (Schwangerschaftskonfliktberatung) 2 SchKG (Schwangerenberatung, Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung) 2a SchKG (Beratung in Verbindung mit Pränataler Diagnostik) 3 KKG in Verbindung mit 3 und 8 SchKG (Vernetzungspflicht zum Kinderschutz) 2.4 SchKG (Beratung von Schwangeren, die ihre Identität nicht preisgeben und ihr Kind nach der Geburt abgeben möchten) 25 SchKG (Beratung zur Vertraulichen Geburt) 26ff SchKG (Durchführung des Verfahrens der Vertraulichen Geburt) 3.2 Evangelisches Beratungsverständnis: Einen Auszug aus der Broschüre Evangelisches Profil der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung (Diakonisches Werk Württemberg 2009) finden sie im Erfahrungsbericht 2013 unserer Beratungsstelle. 4. Beratungsspektrum 4.1 Beratung nach 5 SchKG Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens, geht von der Verantwortung der Frau aus und wird ergebnisoffen geführt. Die Klientin wird weder bevormundet noch belehrt. Die Terminvergabe erfolgt kurzfristig, ebenso die Vergabe von Folgeterminen. Partner oder andere Familienangehörige werden in die Beratung einbezogen wenn die Klientin dies wünscht. Weitergehende Beratung und Betreuung nach einer Entscheidung für das Kind wird angeboten, ebenso Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch. 4.2 Beratung nach 2 SchKG 4

5 Die Beratung in allen Fragen von Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung sowie eine Schwangerschaft mittelbar und unmittelbar berührenden Themen umfasst ein sehr breites Spektrum. Dazu gehören: Sozialrechtliche Beratung, Existenzsicherung und Vermittlung von Hilfen Information über familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Behörden Vermittlung finanzieller Hilfen durch Bundes- und Landesstiftung sowie weitere kirchliche und öffentliche Fonds Information über die Rechte Schwangerer im Arbeitsleben Beratung zu Adoption und Unterbringung des Kindes Unterstützung bei der Wohnungssuche Psychosoziale Beratung und Begleitung Psychosoziale Beratung in der Schwangerschaft Beratung nach der Geburt Partnerschaftsberatung im Zusammenhang mit Schwangerschaft und nach Geburt/Familiengründung Beratung Alleinerziehender Sexual- und Verhütungsberatung Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch Beratung von Schwangeren, die ihre Identität nicht preisgeben und ihr Kind nach der Geburt abgeben möchten Nach der gesetzlichen Neuregelung wurden unsere Sekretariate zum Umgang mit anonymen Beratungsanfragen erneut instruiert sowie Homepage und Informationsflyer angepasst. Zwei Mitarbeiterinnen unserer Beratungsstelle, je eine aus Crailsheim und Schwäbisch Hall, haben die Qualifizierung für die Beratung der Stufe 2 absolviert. Bis jetzt verzeichnete unsere Beratungsstelle keine Anfrage einer Klientin, die ihre Identität nicht preisgeben wollte und eine Abgabe ihres Kindes erwog Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik 2014 kamen 6 Frauen mit einem PND- Befund als Beratungsanlass in unsere Stelle. Im Jahr zuvor war es nur eine. 4 Frauen suchten im Rahmen einer Beratung nach 2 Hilfe, zwei davon waren von Ärzten vermittelt worden. Beide Male handelte es sich um gravierende Befunde, die einen Schwangerschaftsabbruch nach sich zogen. 2 Frauen kamen u.a. mit dem Thema Befund nach PND in eine Konfliktberatung nach 5 SchKG. In 7 Fällen wurde Pränataldiagnostik erst im Rahmen der Beratung zum Thema, in der Regel, weil die Beraterin nachfragte Prävention und Sexualpädagogik In diesem Arbeitsbereich führte unsere Beratungsstelle im Jahr

6 26 Veranstaltungen mit insgesamt 510 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch. Zielgruppen waren ganz überwiegend Schülerinnen und Schüler bzw. Auszubildende. Ein Frau/Mann Tandem aus einer unserer Beraterinnen und einer männlichen Honorarkraft führten in 7 Schulklassen Seminare zum Thema Verhütung/Sexualität durch. Zwei Kolleginnen waren zum selben Thema bei einem Mädchenaktionstag. Für Sexualpädagogische Veranstaltungen erheben wir einen Kostenbeitrag von 25 pro Schulstunde. 6 Veranstaltungen hatten das Thema Schwangerschaftskonfliktberatung und Ethik des Schwangerschaftskonflikts, eine das Thema Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch. Es ist uns ein Anliegen, weiterhin auch zum Thema Schwangerschaftskonflikt präventiv zu arbeiten. Weitere 2 Veranstaltungen richteten sich an Eltern u.a. mit dem Thema liebevoll begleiten Sexualentwicklung kleiner Kinder. Zu diesem Thema wurde auch eine Veranstaltung für Erzieherinnen und Erzieher einer Kindertageseinrichtung durchgeführt. Außerdem beteiligte sich unsere Beratungsstelle an der Betreuung der Ausstellung echt fair zur Prävention häuslicher Gewalt für Jugendliche, welche der Runde Tisch Gewalt gegen Frauen Frauen gegen Gewalt mehrere Wochen lang in Schwäbisch Hall zeigte. 8 Schulklassen wurden durch Mitarbeiterinnen unserer Stelle betreut Frühe Hilfen Der Diakonieverband Schwäbisch Hall ist in Kooperation mit AWO und Caritas Träger zweier Frühen Hilfen: Kinder im Mittelpunkt (KiMi) ein intensives Betreuungsangebot für Schwangere und Eltern mit Kindern bis 2 Jahre hat sich als passgenaue Frühe Hilfe etabliert. Die Frühe Hilfe Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern im Landkreis Schwäbisch Hall ist seit 2014 kein Projekt mehr, sondern ein Regelangebot. Seit Januar 2014 werden derzeit ausschließlich Familienkinderkrankenschwestern eingesetzt, eine davon ist unserer Beratungsstelle angegliedert. Die Koordination des Angebots leistet die Fachbereichsleitung unserer Stelle. Die Einarbeitung der Kinderkrankenschwester und die Neustrukturierung des Angebots kostete 2014 einiges an Zeit, aber diese hat sich gelohnt: Die Familienkinderkrankenschwestern werden von Eltern mit Risikofaktoren und von Eltern mit kranken Kindern oder Säuglingen mit Regulationsstörungen hervorragend akzeptiert. Ihr Einsatzschwerpunkt ist in den ersten Lebensmonaten des Kindes. Sehr wünschenswert wäre es, zusätzlich wieder Familienhebammen zu haben, deren Einsatzschwerpunkt während der Schwangerschaft liegt. In beide Frühe Hilfen werden regelmäßig an Klientinnen aus der Schwangerenberatung vermittelt Onlineberatung Die Onlineberatung über ein geschütztes Beratungsportal der Diakonie bieten wir weiterhin an, auch wenn 2014 die Anfragen eher zurückgingen. 6

7 5..Erfahrungen aus der Beratungspraxis 5.1.Auswirkungen des zunehmenden Hebammenmangels Auch im Raum Schwäbisch Hall steigt der Hebammenmangel dramatisch. Wer sich nicht schon kurz nach Feststellung der Schwangerschaft kümmert, hat schlechte Chancen, seinen bestehenden Anspruch auf Hebammenversorgung durch die Krankenkasse zu realisieren. Auf der Liste des Hebammenverbands für den Raum Schwäbisch Hall standen 2014 noch 14 Hebammen, 2015 sind es nur noch 8. Familien mit Risikofaktoren, zu denen viele unserer Klientinnen gehören, fallen da zunehmend durchs Raster und werden öfters als früher nach der Entbindung ohne Hebammenbetreuung aus der Klinik entlassen. Das ist aus Sicht des Kinderschutzes eine sehr bedenkliche Entwicklung Bei 25% der Anfragen bzgl. einer Familienkinderkrankenschwester, meist von Beratungsstellen oder dem Jugendamt, war mit ursächlich, dass keine Hebamme für die Nachbetreuung gefunden werden konnte. 5.2 Vermittlung finanzieller Hilfen auf dem Hintergrund sozialer und gesellschaftlicher Entwicklungen Bereits im letzten Bericht habe ich Entwicklungen wie Wohnungsmangel und steigende Mieten, die Schuldenproblematik und die Unterdeckung vieler Hartz IV- Haushalte und Niedrigverdiener thematisiert. Ein Teil unseres Klientels lebt anhaltend in solch prekären Verhältnissen. Dazu kommen Migranten aus der EU ohne ausreichende Existenzsicherung. Die Vermittlung finanzieller Hilfen für Babyausstattung, Umzüge wegen Schwangerschaft und von Hilfen zur Existenzsicherung bei akuten Notlagen war 2014 in steigendem Maße gefragt. Dem steht gegenüber, dass Bundes- und Landesstiftung deutlich weniger Mittel ausschütten(können). So haben wir 2014 von diesen Stiftungen ca. 35% weniger bekommen als 2013 bei gleichen Fallzahlen. In derselben Zeit stiegen die Hilfen aus kirchlichen Mitteln um 13%. Kirchliche und private Stiftungen sind eine sehr wichtige Ergänzung unserer Hilfsmöglichkeiten. aber sie können die Veränderungen bei der Bundesstiftung bei weitem nicht auffangen. 5.3 Neuausrichtung der Bundesstiftung Die Neuausrichtung der Bundesstiftung war auch aus unserer Sicht notwendig. An folgenden Punkten würden wir uns jedoch eine Korrektur wünschen, weil wir in unserer Beratungspraxis die Auswirkungen als konträr zu den Zielen der Bundesstiftung erleben Einkommensgrenze für Alleinerziehende bei der 1. Schwangerschaft 820 als Einkommengrenze für Alleinerziehende beim 1. Kind ist zu niedrig, besonders in Verbindung damit, dass jeder Euro übersteigendes Einkommen eine Hilfe der Bundesstiftung grundsätzlich ausschließt. Und zwar nicht nur für die Babyausstattung, sondern auch für einen wegen der Geburt notwendigen Umzug und die Hilfe für Weiterführung der Ausbildung. 7

8 Eine meiner ersten Klientinnen nach der Neuregelung war eine Auszubildende im 2. Lehrjahr, die damals mietfrei bei den Eltern wohnte, mit denen sie im Clinch lag u.a. weil diese die Schwangerschaft ablehnten. Weil sie keine Mietkosten hatte, lag sie mit ihrer Ausbildungsvergütung über der Einkommensgrenze der Bundesstiftung. Erst als sie wegen anhaltender gesundheitlicher Probleme Krankengeld bezog, konnte ich doch noch einen Bundesstiftungsantrag für sie stellen. Erstschwangere müssen in der Regel eine komplette Ausstattung beschaffen, das heißt sie haben hohe Kosten. Alleinerziehende nach der Geburt des ersten Kindes müssen trotz Elterngeld in aller Regel eine deutliche Einkommenseinbuße verkraften, manche Hartz IV beantragen. Der Übergang bereitet Probleme wie z.b. Wie den Autokredit für das beruflich benötigte Auto weiterfinanzieren, der vorher kein Problem war?. Diese Übergangsprobleme können schnell existenziell werden und in Schulden führen, wenn es nicht gelingt, während der Schwangerschaft noch ein gewisses Polster anzusparen für die Zeit nach der Geburt. Dies ist eher möglich, wenn die Bundesstiftung Hilfe für Babyausstattung gewährt. Gerade für die Frauen, die sich als Erstschwangere trotz auf sie zukommender Alleinerziehung für ihr Kind entschieden haben, sind die Unterstützungsmöglichkeiten unseres Erachtens unverhältnismäßig vermindert worden Anwendung der Einkommensgrenzen auf Eilanträge Diese Neuregelung bedauern wir sehr. Die Eilanträge waren bisher eine Hilfe, die wir (zumindest für Babyausstattung) in der Konfliktberatung als verbindliche Soforthilfe anbieten konnten. Sie signalisierte den Frauen: es gibt eine Unterstützung, die nicht an finanzielle Bedingungen geknüpft ist. Das war für manche Frauen im akuten Schwangerschaftskonflikt ein wichtiges psychologisches Signal, das Mut machte: es gibt jemanden, der meine subjektive Not sieht und anerkennt. Insofern geht die Bedeutung der Eilanträge aus unserer Sicht über die rein finanzielle Ebene deutlich hinaus. Es gab immer wieder Konfliktberatungen, bei denen die Hilfezusage der Stiftung den letzten Ausschlag gab, die Entscheidung fürs Kind zu wagen. Die Bitte der Bundesstiftung vor dem Stellen eines Eilantrages die Einhaltung der Einkommensgrenze zu überprüfen geht unseres Erachtens am Auftrag und den Realitäten von Konfliktberatungsgesprächen vorbei. Konfliktberatungen bestehen in der Mehrzahl aus einem einmaligen Gespräch von ca. einer Stunde Dauer. Die Klientinnen stehen unter großem Druck, besonders wenn sie sich im akuten Konflikt befinden. Die Beraterin muss in dieser Zeit einen Kontakt aufbauen, damit die Frau sich überhaupt öffnet, die gesetzlichen Aufträge erfüllen und versuchen, die Hintergründe des Konflikts zu erhellen und darüber mit der Frau ins Gespräch zu kommen. Nur dann besteht eine Chance, dass sie doch noch ihre Sichtweise der Schwangerschaft verändern kann. Unter diesen Bedingungen zusätzlich detailliert finanzielle Verhältnisse zu eruieren und Einkommensgrenzen zu überprüfen, um der Klientin dann möglicherweise sagen zu müssen: tut mir leid, Sie haben leider keinen Anspruch ist kein adäquates Vorgehen. Es birgt im Gegenteil das Risiko, die ganze Beratung negativ zu beeinflussen, wenn eine Unterstützung nicht möglich ist. Wir können deshalb eigentlich nur noch Frauen eine Eilentscheidung anbieten, wenn von vorneherein die Einhaltung der Einkommensgrenze klar abschätzbar ist. 8

9 6..Statistische Angaben 6.1 Anzahl der Beratungsfälle und Beratungsgespräche 2014 Vorjahr Gesamtzahl der Beratungsfälle davon Beratungsfälle mit Beratungseinstieg 5,6 SchKG davon Beratungsfälle mit Beratungseinstieg 2 SchKG Gesamtzahl der Beratungskontakte davon Beratungskontakte nach 5,6 SchKG davon Beratungskontakte nach 2 SchKG Anzahl der ausgestellten Beratungsscheine Anzahl der Gruppenangebote Zahl der Gruppenangebote: 26 Gesamtzahl der Teilnehmenden: Fälle mit Beratungsanlass Befund nach PND und Anzahl der Beratungsleistungen vor, während oder nach PND Fälle mit Beratungsanlass Befund nach PND 2 nach 5 SchKG Fälle mit Beratungsanlass Befund nach PND 4 nach 2 SchKG Beratungsleistung vor PND 3 Beratungsleistung während PND 3 Beratungsleistung nach PND Fälle und Beratungen zu vertraulicher Geburt: Zahl der gestellten Anträge Insgesamt wurden 226 Anträge mit einer Genehmigungssumme von gestellt, die sich wie folgt aufgliedern: Beratung 5 Beratung 2 insgesamt Bundesstiftung 8 Anträge 87 Anträge 95 Anträge Landesstiftung 4 Anträge 20 Anträge 24 Anträge Kirchliche Fonds 2 Antrag 38 Anträge 40 Anträge Diakonische Fonds 6 Antrag 42 Anträge 48 Anträge Sonstige Stiftungen 19 Anträge 19 Anträge Wir geben Sachhilfen wie z.b. gebrauchte Babyausstattungsgegenstände und teilweise auch Lebensmittel weiter. 7. Öffentlichkeitsarbeit / Gremienarbeit und Vernetzung / Kooperationen 9

10 7.1 Öffentlichkeitsarbeit 2014 stellten wir unsere Beratungsarbeit einer Gruppe von Kirchengemeindegliedern vor, sowie das neue Aufgabengebiet vertrauliche Geburt dem Beschließenden Ausschuss unseres Trägers. 7.2 Gremienarbeit und Vernetzung Unsere Beratungsstelle ist weiterhin in folgenden Gremien vernetzt Im Arbeitskreis der anerkannten Schwangerenberatungsstellen Schwäbisch Hall / Hohenlohe. Dieses Gremium begann 2014 mit der Vernetzung mit Kliniken und Jugendamt bzgl. vertraulicher Geburt und wird 2015 daran weiterarbeiten,. Im Arbeitskreis der Schwangerenberatungsstellen des Ostalbkreises. Im Runden Tisch Frühe Hilfen des Landratsamtes Schwäbisch Hall. In lokalen Arbeitskreisen der Sozialarbeiter in Gaildorf und Crailsheim. In der Arbeitsgruppe Pränataldiagnostik des Diakonischen Werk Württemberg. Mit der IUV-Stelle Mannheim. Unsere Beratungsstelle wurde zwischenzeitlich der IUV-Stelle Mannheim zugeordnet. Die weite Entfernung erschwert eine Teilnahme an Veranstaltungen dort. Trotzdem bemühen wir uns, Kontakt zu halten. Im örtlichen Netzwerk Pränataldiagnostik. In der Arbeitsgruppe Kinderwunschberatung des Diakonischen Werkes Württemberg. Da der Diakonieverband Schwäbisch Hall u.a. auch Träger einer Suchtberatungsstelle, eines Frauenhauses, eines Tafel- und eines Gebrauchtkleiderladens ist, sind wir mit diesen Diensten automatisch gut vernetzt. 7.3 Kooperationen im Bereich der Frühen Hilfen: In diesem Arbeitsbereich kooperieren wir neben dem Landkreis Schwäbisch Hall mit AWO, Caritas und wellcome, dessen Träger die evangelische Familienbildung ist im Arbeitsbereich Sexualpädagogik / Prävention: Kooperationspartner in diesem Bereich waren Schulen und Schulsozialarbeiter, ein Jugendtreff, das Kolpingwerk, sowie die Fachschule für Pflegeberufe des Diakoniewerks. Außerdem bzgl. des Präventionsangebots liebevoll begleiten die evangelische Familienbildung sowie die Kindertageseinrichtung Kinder- und Familienhaus der evangelischen Gesamtkirchengemeinde Schwäbisch Hall. 8. Abschließende Bemerkungen 2014 konnte unsere Beratungsstelle ohne Personalwechsel und gut besetzt an den vielschichtigen Aufgaben und Aufträgen einer Schwangerenberatungsstelle arbeiten. 10

11 Die Frühe Hilfe Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern wurde mit der Profession einer Kinderkrankenschwester implementiert. Dazu lagen in unserem Landkreis bisher noch keine Erfahrungen vor. Auf die neue gesetzliche Aufgabe der Beratung von Klientinnen, die ihre Identität nicht preisgeben möchten und eine vertrauliche Geburt wünschen, haben wir uns vorbereitet. Allerdings lässt die Praxis auf sich warten und sowohl Umfang als auch die praktische Problematiken dieses Themas sind für uns noch eine black box. Über die weitere Entwicklung in diesem Bereich gut informiert zu werden ist uns ein Anliegen, gerade weil es bisher keine praktischen Erfahrungen gibt. Im Jahr 2015 wird das Thema Elterngeld-plus auf uns zukommen sowie die Frage, ob die steigenden Asylbewerberzahlen sich auch in der Schwangerenberatung auswirken. Bis jetzt haben wir einzelne Anfragen von Flüchtlingen. Schwäbisch Hall, den W. Engel M. Gronbach-Grün Geschäftsführer Diakonieverband Fachbereichsleitung 11

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