Einverständniserklärung
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- Theodor Tiedeman
- vor 7 Jahren
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1 Einverständniserklärung Ich bin damit einverstanden, dass die Daten zu meiner Person Name, Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefonnummer: sowie der - Festnetz - Handy Anhaltsbogen, von dem ich Kenntnis genommen habe, dem zunächst der Koordinatorin des Netzwerkes für Kinderschutz und Frühe Hilfen (Landratsamt des Landkreises Leipzig) und anschließend dem Internationalen Bund (Träger der Maßnahme) übergeben werden. Die Angaben zu meiner Person dürfen dem Frühpräventionsprogramm Schritt für Schritt nur zum Zweck der Kontaktaufnahme mit mir übermittelt werden. (Ort, Datum) (Unterschrift)
2 Anhaltsbogen 1. Kinder, die im Haushalt leben: davon 0-1 Jahr: 1-2 Jahre: Angaben zum Kind: Name, Vorname, Geburtsdatum Adresse 2. Schwangerschaftswoche (Schwangerschaft sollte nicht unter der 20. SSW liegen): Vorraussetzung für Einstieg in Frühpräventionsprogramm: min. einer der folgenden Anhaltspunkte muss erfüllt sein! 3. Besondere Soziale Belastung soziale Isolation finanzielle Problemlage ohne Schulabschluss ohne Berufsabschluss Wohnsituation: Bemerkungen: 4. Schwangerschaft und Merkmale des Kindes mehrere fehlende Schwangerschaftsuntersuchungen der Mutter mehrere fehlende U-Untersuchungen des Kindes 5. Psychosoziale Belastung psychische Erkrankungen der Mutter oder des Vaters Suchterkrankungen Probleme der Alltagsbewältigung Häusliche Gewalt 6. Eltern-Kind Beziehung auffälliges Bindungsverhalten elterliche Ablehnung/ Desinteresse gegenüber Kind Angabe zu Geburtenfolgen: 6. Sonstiges Hilfen zur Erziehung wurden bereits in Anspruch genommen und sind beendet Antrag für Hilfen zur Erziehung liegt dem Jugendamt Landkreis Leipzig vor Keine Teilnahme am Frühpräventionsprogramm, wenn eine Hilfe zur Erziehung aktuell in Anspruch genommen wird. ausgefüllt von: Name, Vorname Institution oder Profession Datum Unterschrift/ Stempel
3 Verfahrensschritte im Landkreis Leipzig Das setzt der Internationale Bund im Landkreis Leipzig um. Die fachliche Koordination und Beratung obliegt der Koordinierungsstelle des Netzwerkes für Kinderschutz und Frühe Hilfen im Landkreis. Die folgenden Verfahrensschritte werden auf der Grundlage des dargstellten Ablaufschemas zum benannt: 1. Der für Schritt für Schritt ist über unterschiedliche Institutionen bzw. Professionen gegeben. Allen meldenden Institutionen/ Professionen liegt der standardisierte Anhaltsbogen mit Einverständniserklärung des Frühpräventionsprogramms vor. Diese melden an die Koordinatorin des Netzwerkes für Kinderschutz und Frühe Hilfen einen möglichen Fall (vgl. Einverständniserklärung mit Anhaltsbogen) 2. Die Koordinatorin lädt zeitnah die Fachkräfte des Trägers, der Internationale Bund, des Frühpräventionsprogramms ein (telefonisch und parallele Zusendung eines Erstinformationsbogens per Mail/ Fax an Träger) 3. Durchführung eines Fallgesprächs: Teilnehmerinnen: Fachkräfte des Trägers des Frühpräventionsprogramms und Koordinatorin Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen Inhalte/ klärende Fragen: passgenaue Zielgruppe, welcher Sozialraum, welche Variante I III Variante I: sozialpädagogische Variante II: Familienhebamme Variante III: Tandem (sozialpäd. FK und Familienhebamme) Koordinatorin des Netzwerkes für Kinderschutz und Frühe Hilfen gibt eine Rückmeldung an meldende Institution/ Profession über Ergebnis des Fallgespräches (telefonisch/ per Mail) 4. Weiter mit Kontaktaufnahme und Beginn des Hausbesuchsprogramms 5. Im Falle, dass die niederschwellige Hilfe im Rahmen des Frühpräventionsprogrammes während der Begleitung als nicht ausreichend eingeschätzt wird, wird sich im Team (meldende Stelle, Familienhebamme oder sozialpäd., Koordinatorin, ggf. ASD) über weitere Hilfsangebote verständigt. 6. Nach 1 Jahr Begleitung gibt der Träger, der Internationale Bund, des Frühpräventionsprogramms der Koordinatorin eine Rückmeldung. Im Team wird dann gemeinsam abgeschätzt, ob weitere Hilfen benötigt werden. im Falle, dass keine weiteren Hilfen in Anspruch genommen werden müssen, gilt die Hilfe als beendet. falls weitere Hilfen benötigt werden, wird sich im Team (meldende Stelle, Familienhebamme oder Sozialpäd. des Internationalen Bundes, Koordinatorin NfK, ggf. ASD) über weitere Hilfsangebote verständigt
4 Ablaufschema im Landkreis Leipzig Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Erziehungsberatungsstelle gem. 28 SGB VIII Kommunales Jobcenter Gesundheitswesen (Kliniken, Gynäkologen, Kinderärzte) Jugendamt Kommunen Sonstige/ Selbstmelder Anhaltsbogen Rückmeldung an Koordinatorin Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen Entscheidung über die geeignete Variante und Rückmeldung an meldende Einrichtung Internationaler Bund als freier Träger des Frühpräventionsprogramms Variante I Variante II Familienhebamme Variante III Tandem: Familienhebamme und Vermittlung des Klienten an Träger der freien Jugendhilfe Erste Kontaktaufnahme durch Erste Kontaktaufnahme durch Familienhebamme Dauer der Begleitung: maximal 1 Jahr Rückmeldung an Koordinatorin Netzwerk für Kinderschutz Abschätzung im Team, ob weitere Hilfen benötigt werden Nein Hilfe beendet Ja Information Jugendamt: ASD Einleitung weiterer Hilfeplanverfahren
5 : Variante I Variante II Familienhebamme Variante III Tandem: Familienhebamme und MAX. DAUER Während der Schwangerschaft Profession Familienhebamme Familienhebamme ab 20. SSW bis zur Geburt ab 20. SSW bis zur Geburt max. 10 Hausbesuche max. 10 Hausbesuche 5 MONATE Profession Regelversorgung entsprechend der Hebammenvergütungsordnung Hebamme ab Geburt bis 8. Woche wöchentlich 2 MONATE Nach Regelversorgung durch Hebamme Profession Familienhebamme Kinder ab 1.Lebensmonat bis 3 Ab 9. Woche nach Geburt ab 9. Woche nach Geburt bis zu Jahre bis zu einem Jahr bis zu einem Jahr einem Jahr im ersten Monat wöchentlich 4 Hausbesuche in den folgenden 9 Monaten max. 18 Hausbesuche max. 2 Hausbesuche Gesamt: max. 24 Hausbesuche 5 MONATE
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