Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

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1 ZKJF Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Gelnhausen Bericht über die Arbeit der Familienhebammen im Jahr 2013 Die neue Lebenssituation nach der Geburt eines Kindes ist für die meisten Mütter und Eltern mit positiven Gefühlen und schönen Erlebnissen verbunden. Jedoch können sich aufgrund unterschiedlichster Belastungen Schwierigkeiten im Rahmen der Elternschaft entwickeln. Vor diesem Hintergrund bietet das Zentrum Kinder-, Jugend- und Familienhilfe seit drei Jahren im Rahmen der frühen Hilfen Schwangeren, Müttern und Eltern von Säuglingen und Kleinkindern an, Unterstützung und Begleitung durch Familienhebammen in Anspruch zu nehmen. Seit März 2011 haben sich über hundert Frauen an uns gewandt und entsprechende Hilfe erhalten. Die Beratung kann in der Schwangerschaft beginnen und endet spätestens mit der Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes. Die Familienhebammen suchen die Frauen, Mütter und Eltern zuhause auf. Sie unterstützen die jungen Familien von Anfang an in vertrauter Umgebung. Die Schwerpunkte der inhaltlichen Arbeit sind sehr unterschiedlich und werden dem individuellen Bedarf entsprechend angepasst. Im Wesentlichen sind die Förderung der Eltern-Kind-Bindung, die Beratung im Umgang mit dem Säugling, die Begleitung zu Ärzten, Ämtern und anderen Institutionen, die Unterstützung bei psychosozialen Problemen, die Förderung der Gesundheit von Mutter und Kind Kernthemen der Hilfe. Die Familienhebammen leisten durch ihre umfassende Unterstützung einen wichtigen Beitrag für Familien mit Säuglingen, die den sogenannten Risikogruppen zuzuordnen sind. Dazu gehören besonders junge unerfahrene Eltern oder Mütter, die mit der neuen Lebenssituation überfordert sind und von der eigenen Herkunftsfamilie nur eingeschränkt unterstützt werden können. Häufig sind die Frauen ohne Partner, weil es schon vor der Geburt des Kindes zur Trennung kommt oder der Kindesvater sich nicht verantwortlich fühlt. Finanzielle Not, Überschuldung, ungeklärte Wohnverhältnisse, Schulabbruch und fehlende Ausbildung können die Problemlage verstärken. Diese sozialen Belastungen können sich u.u. negativ auf die Mutter-Kind-Beziehung auswirken. Die Familienhebammen haben grundsätzlich die Interessen der Eltern oder der Mutter und besonders die des Kindes im Blick. Die Sicherstellung, dass der Säugling gut gedeiht und sich altersentsprechend entwickelt ist ein wesentliches Ziel der Beratung. Familienhebammen können zeitnah auf eine Gefährdung des Kindeswohls reagieren und z.b. den sozialen Dienst des Jugendamtes kontaktieren oder weiterführende Hilfen aktivieren. Die Familienhebammen kennen die Angebote im Sozialraum wie z.b. Elterntreffs, Elternkurse und Krabbelgruppen. Sie können Eltern darüber informieren und entsprechend begleiten. Besonders bei Müttern mit psychischen Belastungen oder Erkrankungen ist der Bedarf an vertrauensvoller intensiver Unterstützung sehr hoch. Die Stärkung der Mutter-Kind-Bindung steht im Focus der Beratung, ebenfalls die Begleitung zu Ärzten und bei Indikation die Vermittlung zu Psychotherapeuten oder in spezielle Kliniken, die Mütter mit Säuglingen aufnehmen. Denn eine 1

2 stabile tragfähige Mutter-Kind-Beziehung ist der beste Schutz für die psychische und somatische Entwicklung eines Säuglings und Kleinkindes. Der Anteil von Eltern oder Müttern mit Migrationshintergrund liegt 2013 bei 20%. Diese Beratungen sind sehr zeitintensiv und aufwendig, da die Sprachbarrieren häufig hoch sind. Leider ist es schwierig bei wichtigen Terminen wie z.b. Arztbesuchen einen Dolmetscher an die Hand zu bekommen. Ganz besonders problematisch ist die Situation für alleinstehende Asylbewerberinnen ohne Familienanschluss, die häufig sehr isoliert leben. Die Netzwerkarbeit steht in diesen Fällen im Vordergrund und die Unterstützung bei Kinderarztterminen im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen, die in Hessen gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Familienhebammen sind in das Team der Beratungsstelle integriert. Sie nehmen an den Teambesprechungen teil, haben regelmäßig Supervision und Fortbildungsmöglichkeiten. In Kinderschutzfällen haben sie die Möglichkeit mit den Fachberaterinnen bei Bedarf die Situation der Familien zu reflektieren und zu bewerten. Ebenfalls können die Familienhebammen Eltern an die Kolleginnen des Fachteams Erziehungsberatung vermitteln, wenn es Fragen zur Erziehung der im Haushalt lebenden älteren Kinder oder Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht gibt. Manche Eltern sind von Anfang an derartig zerstritten, dass Mütter den Umgang des Vaters mit dem Kind nicht zu lassen. In diesen Fällen kann flankierend begleiteter Umgang in den Räumen der Beratungsstelle angeboten werden. Den Vätern wird damit die Möglichkeit eingeräumt, das Kind zu sehen. Gleichzeitig sollen beide Elternteile in ihrer gemeinsamen Verantwortlichkeit gestärkt werden und ein tragbares Umgangskonzept das Ziel sein. Insgesamt sind die beiden Familienhebammen über das gesamte Jahr sehr gut ausgelastet. Die Maßnahme ist konzeptionell eine niederschwellige Hilfe. Sie ist für alle Beteiligten, sowohl für die vermittelnden Institutionen als auch für die Familien ohne bürokratischen Aufwand zugängig und wird, soweit es die Kapazitäten zulassen, schnellstens eingerichtet. Je nach Ausgangslage können bei den Eltern und Müttern unterschiedliche Erfolge erzielt werden. Besonders bei Multiproblemfamilien reicht die Beratung der Familienhebammen häufig allein nicht aus und es müssen weitere Unterstützungsmöglichkeiten aktiviert werden. Aber in fast allen Fällen hat sich durch die Beratung der Familienhebammen das Bindungsverhalten zwischen Mutter und Kind verbessert. Ebenso konnte die Wahrnehmung der kindlichen Bedürfnisse gestärkt werden und der einfühlsame Umgang mit dem Säugling eingeübt werden. Auch in den Bereichen Alltagsstrukturierung und Alltagsorganisation konnten in vielen Fällen positive Veränderungen festgestellt werden. Ebenfalls kann positiv bewertet werden, dass es in einigen Fällen gelang, die psychisch belasteten Frauen in Mutter-Kind-Einrichtungen zu vermitteln. Denn auch das Erkennen eines Hilfebedarfs und das Vermitteln einer passenden Hilfeleistung ist ein Erfolg, der hervorgehoben werden muss. Somit gelingt es mit dem Einsatz von Familienhebammen Schwangere und Eltern frühzeitig zu erreichen, sie individuell vor dem Hintergrund unterschiedlichster Problemlagen zu beraten und lebenspraktisch zu unterstützen. Mit dieser Hilfeleistung kann der Start ins Leben für Säuglinge und Kleinkinder besonders von benachteiligten Eltern und Müttern einen guten Anfang nehmen. 2

3 Fallstatistik In den Altkreisen Gelnhausen und Schlüchtern sind im Jahr 2013 insgesamt 53 Frauen von Familienhebammen beraten worden. Es haben sich 19 Schwangere und 34 Mütter mit Säuglingen angemeldet. Es gab 18 Fälle aus 2012 und 35 Neuanmeldungen im Jahr Spätestens mit der Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes sind im Jahresverlauf insgesamt 34 Fälle beendet worden. Die Anzahl der Kontakte pro Familie war abhängig von der Problemlage. So wurden Kinderschutzfälle sehr intensiv betreut, mit teilweise täglichen Kontakten zur Familie. Die meisten Kontakte fanden im Haushalt der Familie statt. Darüber hinaus begleiteten die Familienhebammen die Eltern bei Bedarf zu Arztterminen, zur Frühförderstelle und zu anderen Institutionen wie z.b. pro familia oder dem Sozialdienst katholischer Frauen. Der zeitliche Aufwand pro Hausbesuch lag im Durchschnitt zwischen ein und zwei Stunden. Begleitende Termine zu Ärzten oder sozialen Einrichtungen waren zeitintensiver (2 bis 3 Stunden). 3

4 Die meisten Schwangeren oder Mütter wendeten sich an die Familienhebammen, aufgrund einer Empfehlung von Beratungsstellen wie z.b. pro familia, Sozialdienst katholischer Frauen etc.. Kliniken, Ärzte und Hebammen können aufgrund Betreuung und Behandlung von Mutter und Kind frühzeitig einen Bedarf erkennen und an uns weiterverweisen. So kam in 24 Fällen die Vermittlung über Gesundheitssysteme zustande. Aufgrund der Empfehlung durch das Jugendamt haben sich neun Familien an die Familienhebammen gewandt. Es gab sieben Selbstmelder, die die Unterstützungsleistung aufgrund von Informationen durch ausliegende Flyer oder einer Internetrecherche anfragten. Das Alter der schwangeren Frauen oder der Mütter lag bei Anmeldung zwischen 15 und 40 Jahren. Vier Frauen waren bei Beratungsbeginn noch nicht volljährig und wohnten im Haushalt der eigenen Eltern. Fast die Hälfte der Frauen war jünger als 26 Jahre alt, 14 Mütter oder Schwangere waren zwischen 26 und 30 Jahre alt, 13 Frauen waren älter als 30 Jahre alt. 4

5 Insgesamt 19 Säuglinge waren bei Anmeldung zwischen vier Tagen und vier Wochen alt, 10 zwischen einem und drei Monaten. Vier Säuglinge waren im Alter zwischen drei und sechs Monaten und ein Kleinkind war älter. Spätestens mit dem ersten Geburtstag endet die frühe Hilfe. Es gab insgesamt 13 Frauen mit Migrationshintergrund, die von den Familienhebammen beraten wurden, drei Frauen lebten im Asylbewerberheim. Sie kamen aus Eritrea und dem Irak. 5

6 Von 53 angemeldeten Frauen waren 55% ohne Partner, 45% waren verheiratet oder in fester Beziehung in der Regel mit dem Kindesvater. Von den 53 Familien lebten29 im Altkreis Gelnhausen, 22 im Altkreis Schlüchtern und zwei im Altkreis Hanau. 6

7 Die überwiegenden Gründe für die Inanspruchnahme der frühen Hilfe waren Überforderung mit der neuen Lebenssituation aufgrund von psychosozialen Problemen. Das Fehlen von familiären Unterstützungssystemen oder die Abwesenheit des Kindesvaters verstärkte häufig die Überforderungssituation. Besonders schwierig war es für Frauen, wenn noch ältere Kinder im Haushalt lebten, allen Anforderungen des täglichen Lebens gerecht zu werden. 15% der Mütter waren psychisch oder somatisch erkrankt (ärztliche Diagnosen: Depressionen, Borderline, Diabetes, Adipositas u.a.). Darüber hinaus führten Fütter- und Gedeihprobleme, Schlafstörungen und exzessives Schreien des Kindes zu Überforderungssituationen und zur Verunsicherung im Umgang mit dem Säugling. In 4% der Fälle wurden die Familienhebammen aufgrund eines Verdachtes auf eine Kindeswohlgefährdung zur Begleitung der Eltern hinzugezogen. 7

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