Dauerhafte Betonpflasterbauweisen

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1 1/9 Die folgenden Ausführungen sollen helfen, dauerhaft funktionsfähige Flächen befestigungen herzustellen und Schäden zu vermeiden. Die Informationen in diesem Technikteil basieren zum größten Teil auf den beim Bun desverband Deutsche Beton- und Fertigteilindustrie e.v. und bei der Fachvereinigung Beton pro dukte für Straßen-, Landschafts- und Gartenbau e.v. (heute: Betonverband Straße, Landschaft, Garten e.v. SLG) erschienenen Veröffentlichungen zum Thema Pflaster bauweise. Berück sichtigt sind einige Neuregelungen in den einschlägigen Technischen Regeln sowie zum Teil Ergebnisse jüngerer wissenschaftlicher Untersuchungen und eigene Erfahrungen. Die hier veröffentlichten Angaben, Daten, Ergebnisse etc. wurden nach bestem Wissen erstellt und mit größter Sorgfalt geprüft. Inhaltliche Fehler sind dennoch nicht vollständig auszuschließen. Eine Haftung für etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten kann daher nicht übernommen werden. Anwendungsbereiche Pflastersteine aus Beton eignen sich für eine Vielzahl von Verkehrsflächen und Verkehrsbelastungen. Die Hauptan wendungsbereiche sind: Wohn-, Anlieger- und Verkehrsstraßen Standspuren, Abbiegespuren, Busverkehrsflächen Parkplätze, Rastplätze, Tankstellenbereiche befahrbare Gleisflächen von Schienenbahnen Industrieflächen, Bahnsteige, Panzerstraßen land- und forstwirtschaftliche Wege Fußgängerzonen, Geh- und Radwege private Einfahrten, Hofflächen Flächen im privaten Wohnumfeld Abstellplätze und Hafenstraßen Ufer- und Böschungsbefestigungen Pflastersteine sollten nicht für Fahrbahnen eingesetzt werden, auf denen höhere Geschwindigkeiten als etwa 60 km/h gefahren werden. Aufgrund der Ebenheits merk male von Pflasterungen und des vergleichsweise hohen Fugenanteils besteht lediglich ein eingeschränkter Fahr komfort. Pflasterbauweisen dürfen gemäß den RStO 01 auch nicht für Verkehrsflächen der Bauklassen SV, I und II eingesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Schnell verkehrsstraßen und Industriesammelstraßen. Planung und Ausführung Die Gestaltung von öffentlichen und privaten Verkehrs flächen erfolgt häufig im Wesentlichen unter architektonischen Gesichtspunkten. Bei der Anwendung von Pflas terbauweisen ist es jedoch ebenso wichtig, die bautechnischen Anforderungen zu beachten, um Ge brauchstauglichkeit und Sicherheit der Verkehrsfläche dauerhaft sicherstellen zu können. Im Bereich öffentlicher Baumaßnahmen werden grund sätzlich die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleis tungen (VOB) und somit die dort enthaltenen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) ver ein bart. Darüber hinaus werden in der Regel die relevanten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) vereinbart. Regelungen des Werkvertrages nach den 631 ff BGB. Die jeweiligen Landesbauord nungen sind zu beachten. Im Unterschied zu den Vereinbarungen über die Bau leistung erfolgt die Bestellung/Lieferung der für das Bauvorhaben ausgewählten Betonprodukte auf der Grund lage eines Kaufvertrages ( 433 ff BGB), der zwischen Abnehmer und Lieferant geschlossen wird. Oberflächenentwässerung Pflasterdecken müssen stets mit ausreichender Neigung hergestellt werden, damit ein ungehinderter und möglichst schneller Abfluss des Oberflächenwassers eintreten kann (Vermeidung von Pfützenbildung und Aquapla ninggefahr). Im Rahmen des verkehrstechnischen und gestalterischen Entwurfs von öffentlichen Verkehrs flächen sind die RAS-Ew und ggf. weitere Regelwerke zu beachten. Bedingt durch Steingeometrie und Fugen wird auch bei herkömmlicher Neigung ein vollständiger Abfluss des Oberflächenwassers nicht erreicht. Nach DIN wird mit einem Abflussbeiwert von 0,7 gerechnet. Das heißt, 30 % des Wassers wird zurückgehalten. Das nicht abfließende Wasser versickert größtenteils durch die Befestigung, nur ein kleiner Teil verdunstet. Das abfließende Oberflächenwasser wird in der Regel gesammelt und der Kanalisation zugeführt. Die Wasserdurchlässigkeit von Pflasterdecken ist ein Merkmal, das in Bezug auf die Aus wahl und Herstellung der darunter liegenden Schichten besondere Bedeutung erlangt. Bemessung des Oberbaus Die Bemessung von Verkehrsflächenbefestigungen erfolgt prinzipiell auf Grundlage der RStO 01. Darin sind die Bauweisen mit Asphaltdecke, Betondecke und Pflaster decke beschrieben. Die Standardbauweisen umfassen Befestigungen für Fahrbahnen und sonstige Verkehrs flächen, wie zum Beispiel Busverkehrsflächen, Radund Gehwege, Parkflächen und Feuerwehrwege. Nicht enthalten sind Bauweisen im Bereich privater Bauvorhaben, wie etwa Hofflächen, gewerblich genutzte Flächen, Gara genzufahrten, Gartenwege und landwirtschaftliche Wege. Weil die Vereinbarung und Anwendung dieser Vor schriften im Hinblick auf die Vermeidung von Schäden sowie von Streitfällen zwischen Auftraggeber und Auf tragnehmer von großer Bedeutung ist, kann es auch bei Baumaßnahmen im privaten Bereich zweckmäßig sein, sowohl die VOB (u. a. ATV) als auch die ZTV vertraglich zu vereinbaren. Werden keine besonderen Vorschriften vereinbart, gelten die

2 2/9 Aufbau einer Pflasterfläche Pflasterdecke Pflasterstein Fugenfüllung Pflasterbettung Plattenbelag Platten Fugenfüllung Plattenbettung Oberbau Decke eine oder mehrere Tragschichten Tragschicht Unterlage der Decke, je nach Zusammensetzung in: Tragschicht ohne Bindemittel Frostschutzschicht Schottertragschicht Kiestragschicht Tragschicht mit Bindemittel Verfestigung mit hydraulischem Bindemittel hydraulisch gebundene Tragschicht Betontragschicht Drainbetontragschicht Asphalttragschicht Unterbau künstlich hergestellter Erdkörper zwischen Untergrund und Oberbau Untergrund unmittelbar unter dem Ober- oder Unterbau angrenzender Boden bzw. Fels Merkblatt für die Herstellung von Trag- und Deck schich ten ohne Bindemittel ZTV SoB-StB 04 Zusätzliche Technische Vertragsbe dingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau RuA-StB Richtlinien für die umweltverträgliche An wen dung von industriellen Nebenprodukten und Recyc ling-baustoffen im Straßenbau ZTV Pflaster-StB 06 Zusätzliche Technische Vertragsbe dingungen und Richtlinien für den Bau von Pflaster decken und Plattenbelägen MFP-1 Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflas terdecken und Plattenbelägen Teil 1 Regelbauweise (Ungebundene Ausführung) ZTV A-StB 97 Zusätzliche Technische Vertragsbe dingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen TL Gestein-StB 04 Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau TL SoB-StB 04 Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schich ten ohne Bindemittel im Straßenbau TL Pflaster-StB 06 Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Platten belägen und Einfassungen Der aktuelle Stand der Technik in diesem Bereich wird durch eine Reihe von Richtlinien, Merkblättern und Bau stoffvorschriften ergänzt. Diese sollten ebenfalls jedem Planer und Ausführenden gut bekannt sein, da sie zahlreiche wichtige Hinweise enthalten und es in vielen Fällen erst ermöglichen, auf das Bauvorhaben zugeschnittene, fachlich einwandfreie Leistungsbeschrei bungen aufstellen und geeignete Baustoffe auswählen zu können. Abbildung 1 veranschaulicht, für welche Bereiche der Pflasterkonstruktion einige der genannten Vorschriften heranzuziehen sind. Technische Vorschriften für die Pflasterbauweise Als Grundlage speziell für die Planung und Ausführung von Befestigungen mit Pflasterdecke sind als wesentliche Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung zu beachten: Fuge DIN ZTV Pflaster-StB 06 MFP 1 RStO 01 Richtlinien für die Standardisierung des Ober baues von Verkehrsflächen DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen RAS-Ew Richtlinien für die Anlage von Straßen Teil: Entwässerung ZTV Ew-StB 91 Zusätzliche Technische Vertragsbe ding ungen und Richtlinien für den Bau von Entwäs serungseinrichtungen im Straßenbau ZTV E-StB 94 Zusätzliche Technische Vertragsbe din-g ungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau Oberbau Decke Pflaster Tragschicht(en) ggf. Unterbau ZTV E-StB 94 ZTV SoB-StB 04 RStO 01 TL Pflaster-StB 06 Untergrund Abbildung 1: Aufbau einer Pflasterkonstruktion in Regelbauweise und wesentliche zugehörige Vorschriften

3 3/9 DIN EN Normen Für Pflastersteine, Platten und Bordsteine aus Beton gelten seit August 2003 die neuen Europäischen Normen: DIN EN 1338 Pflastersteine aus Beton Anforderun-g en und Prüfverfahren DIN EN 1339 Platten aus Beton Anforderung en und Prüfverfahren DIN EN 1340 Bordsteine aus Beton Anforderungen und Prüfverfahren DIN 483 Bordsteine aus Beton (nationale Ergänzungs norm zu DIN EN 1340) Die drei Normen sind verbindlich eingeführt und haben den Status einer Deutschen Norm. Sie unterliegen dem Bauproduktegesetz. Die Regelwerke beinhalten neben technischen Anforderungen, die ein Bauprodukt erfüllen muss, auch die erforderlichen Prüfverfahren. Die Prüfanforderungen sind wesentlich umfangreicher als die der Vorgänger. So ist die vom Hersteller vorzunehmende werkseigene Produktionskontrolle einer Prozesslenkung entsprechend der DIN EN ISO 9001 gleichzusetzen. Die freiwillig durchgeführte Fremdüberwachung die Europäischen Normen sehen diese nicht mehr vor wird für unsere Produkte nach wie vor vom Güteschutz Beton NRW sowie vom KIWA (NL) auf der Basis der neuen Regelwerke vorgenommen. Die Konformitätserklärung ist unser Nachweis, dass die Produkte den Anforderungen der neuen Regelwerke entsprechen. Qualitätsklassen In den DIN EN-Normen sind für bestimmte Produkteigen-schaften so genannte Qualitätsklassen festgelegt, die auch den Festlegungen der TL Pflaster-StB 06 entsprechen. In der aktuellen Preisliste verweisen wir bei jedem Produkt auf die entsprechende Norm, geben jedoch vorsorglich an dieser Stelle keine Angaben zu den Qualitätsklassen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass all unsere Produkte mindestens die hohen Anforderungsklassen der TL Pflaster-StB 06 erfüllen und wir die Qualitätsklassen unserer Produkte in den entsprechenden Produktdatenblättern dokumentieren. Produktdatenblatt Wir halten für unsere Kunden detaillierte Produktinformationen bereit: Ein zu jedem einzelnen Produkt erstelltes ausführliches Produktdatenblatt gibt Ihnen für die Ausschreibung alle Informationen und Kennzahlen zu den geforderten Materialeigenschaften. Hier geben wir auch die Qualitätsklassen unserer Produkte an. Die Produktdatenblätter stellen wir auf Anforderungen gerne zur Verfügung. Nicht genormte Betonprodukte Soweit Produkte nicht den o. g. Europäischen Normen zuzuordnen sind, unterliegen sie den Güterichtlinien Richtlinie zur Herstellung und Güteüberwachung von wasserdurchlässigen Pflastersteinen aus haufwerksporigem Beton (04/96), BDB BGB-Richtlinie Nicht genormte Betonprodukte Anforderungen und Prüfungen (BGB-RiNGB) Für spezielle Anwendungsgebiete und Sonderbauweisen, wie zum Beispiel Pflasterdecken in gebundener Aus führung, Flächen im landwirtschaftlichen Wegebau, Pflas terdecken mit großformatigen Steinen und Platten, als wasserdurchlässig bezeichnete Beläge oder Flug platz befestigungen sind in der Regel besondere, dafür ausgelegte Technische Regeln zu beachten und ggf. für den Bauvertrag zugrunde zu legen. Ausführung des Untergrundes/Unterbaues Zum Erreichen der straßenbautechnischen Anforde rungen muss der Untergrund/Unterbau die Anfor de rungen der ZTV E-StB 94 erfüllen. Dort sind u. a. geregelt: Beurteilung der Frostempfindlichkeit Verdichtungsgrad und Tragfähigkeit Ebenheit und profilgerechte Lage der Oberfläche Art und Umfang von durchzuführenden Prüfungen Tragschichten Die Tragschicht stellt das Element dar, welches die aus der Pflasterdecke eingebrachten Lasten verteilt und in darunter befindliche Schichten bzw. in den Untergrund abführen muss. Die Tragschicht darf sich nicht ebenso wie die Pflasterdecke infolge der Verkehrsbelastung bleibend (plastisch) verformen. Die Anforderungen der RStO 01 sowie ZTV SoB-StB 04 sind einzuhalten. Sie regeln: Verdichtungsgrad und Tragfähigkeit Ebenheit und profilgerechte Lage der Oberfläche Art und Umfang von durchzuführenden Prüfungen Tragschichten unter Pflasterdecken müssen stets wasserdurchlässig ausgebildet werden, da auch die Pflaster decke zumindest am Anfang ihrer Nutzungsdauer wasserdurchlässig ist. Im anforderungsgerecht eingebauten Zustand sollte die Wasserdurchlässigkeit nach bisherigen Erfahrungen ungefähr einem kf-wert von ca m/s entsprechen. Tragschichten ohne Bindemittel (ungebundene Trag schichten) eignen sich am besten als Unterlage für Pflas terdecken, da sie bei ausreichender Tragfähigkeit mit der nötigen Durchlässigkeit hergestellt werden können. Frostschutzschichten sind ebenfalls den ungebundenen Tragschichten hinzuzurechnen und unterliegen somit den Anforderungen der ZTV SoB-StB 04. Um eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit zu erreichen, sollte die Körnungslinie (Sieblinie) der Trag schich t ma terialien jeweils in der Nähe der unteren Grenzsieb linie des nach ZTV SoB-StB 04 vorgeschriebenen Siebli nien bereichs liegen. Die Anforderungen an die für Tragschichten ohne Binde mittel einzusetzenden Baustoffe sind seit April 2005 in den TL SoB-StB 04 geregelt. Tragschichten ohne Bindemittel müssen stets untereinander sowie gegenüber der Pflasterbettung und dem Untergrund eine ausreichende Filterstabilität aufweisen.

4 4/9 Mit gebundenen, wasserdurchlässig konzipierten Trag schichten (Asphalt- und Drainbetontragschichten) liegen vergleichsweise geringe baupraktische Erfahrungen vor. Die Herstellung und insbesondere die Aufrechterhaltung der Durchlässigkeit derartiger Tragschichten gestaltet sich in der Praxis schwierig. Sollen in Aus nah mefällen gebundene Tragschichten ausgeführt werden, sind die dafür vorgesehenen Regeln zu beachten. Ebenheit der oberen Tragschicht Die Oberfläche der oberen Tragschicht sollte derart eben sein, dass darauf eine in gleichmäßiger Dicke - möglichst 3 bis 5 cm - ausgeführt werden kann. Die Unebenheit der Oberfläche bezogen auf eine 4 m lange Messstrecke sollte abweichend von den ZTV SoB-StB 04, Abschnitt , nicht mehr als 1 cm betragen. Dies sollte bereits in der Ausschrei bung gefordert werden. Im Ausnahmefall Tragschicht mit Bindemittel Für Drainbetontragschichten gelten die Regelungen des Merkblattes für Drainbetontragschichten. Für Pflasterdecken, die mit Kfz befahren werden, sollte hinsichtlich der Druck fes tigkeit des Drainbetons eine höhere Anforderung und zwar die nach dem Merkblatt für wasserdurchlässige Befestigungen von Verkehrsflächen festgelegt werden. Randeinfassung Pflasterdecken benötigen eine dem Verwendungszweck angepasste Randeinfassung. Im öffentlichen Bereich werden hauptsächlich Betonbordsteine eingesetzt. Im privaten Bereich kommen überwiegend sogenannte Rand- und Einfassungssteine aus Beton zur Anwendung. Die Produkte müssen der DIN EN 1340 und der DIN 483 entsprechen. Kleinpalisaden sind als Randeinfassungselemente ebenfalls gut geeignet, insbesondere dort, wo enge Kurven und Verziehungen hergestellt werden müssen und die Ansprüche an die Gestaltung höher sind. Kleinpalisaden und vergleichbare Betonprodukte müssen der DIN EN entsprechen. Die Aufgabe der Randeinfassung besteht darin, die Pflasterdecke sozusagen einzuspannen und Verschie bungen der Pflastersteine im Randbereich während der Herstellung und der Nutzung der Pflasterdecke zu verhindern. Einbauhinweise für Bordsteine und im übertragenen Sinne auch für Rand- und Einfassungssteine sind in der DIN beschrieben. Abbildung 2 zeigt ein Beispiel für eine Randeinfassung. Hochbordstein Rinnenpflaster Pflaster Tragschicht Fundament mit Rückenstütze aus Beton Frostschutzschicht Unterbau/ Untergrund Abbildung 2: Beispiel für die Randeinfassung einer Pflasterdecke mit Hochbordsteinen Pflasterdecke Betonpflasterdecken eignen sich für die Befestigung vielfältiger Verkehrsflächen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. und Fugenfüllung sollten in der Regel aus ungebundenen Baustoffgemischen hergestellt werden. Die gebundene Betonpflasterdecke, das heißt, Mörtel bettung und vermörtelte Fugen, kann aus heutiger Sicht nicht vorbehaltlos empfohlen werden. Für diese sensible Sonderbauweise ist eine von hohem Erfahrungsschatz geprägte Planung und Bauaus führung, eine sehr sorgfältige Baustoffauswahl sowie in aller Regel eine fachlich qualifizierte, baubegleitende Beratung notwendig. Daher wird in den ZTV Pflaster-StB 06 als auch MFP-1 ausschließlich die ungebundene Ausführung als Regelbauweise beschrieben. Auch in der Neufassung der DIN ist die Ausführung gebundener Pflasterdecken und Platten beläge ausgeklammert. Statt dessen wird von der For schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) derzeit ein Arbeitspapier für die Planung und Ausführung von Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung vorbereitet. Das Verhalten der Pflasterdecke unter Verkehrsbelastung wird neben der Qualität von Unterlage, und Fugenfüllung auch von folgenden Faktoren beeinflusst: Form und Größe der Steine Verband (Verlegemuster) Diese Einflussfaktoren müssen bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Der Verband sollte mit Verlege plänen eindeutig vorgegeben werden. Pflasterstein und Verband richtig auswählen Form und Größe der Steine sowie der Verband sind wichtige Einflussgrößen im Hinblick auf die Lasten, die auf die Pflasterdecke wirken. Somit ist für alle Flächen, die von Fahrzeugen insbesondere von Schwerfahrzeugen befahren werden, besonderes Augenmerk auf die richtige Wahl von Stein und Verband zu legen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt: Pflasterdecken mit Verbundsteinen weisen eine höhere Stabilität (Widerstand gegen Verdrehen und Kippen der Steine) auf als solche mit unverzahnten Steinen. Die Vergrößerung der Steingrundfläche bewirkt eine günstige Lastverteilung für vertikal wirkende Lasten. Tendenziell bewirkt dies auch eine Verbesserung des Widerstandes gegen horizontale Verschiebungen. Von den üblichen Verbänden hat sich zum Beispiel der Fischgrätverband als weniger anfällig für vertikale Ver formungen (etwa Spurrinnen) herausgestellt als der Läuferverband. Im Hinblick auf den Widerstand gegen horizontale Verschiebungen sind Ellenbogen-, Diagonal- und Fisch grätverband etwa gleich gut einzustufen. Verbän de mit durchgehenden Fugen in Belastungsrichtung sind für horizontale Belastungen ungeeignet.

5 5/9 Größere Steindicken verbessern die Aufnahme von horizontalen und vertikalen Belastungen. Die Wahl des richtigen Pflastersteins und eines geeigneten Verbandes ist somit, neben optischen und gestalterischen Aspekten, vor allem eine Angelegenheit der zu erwartenden Verkehrsbelastung. Folgende Empfehlungen können gegeben werden: Hohe Verkehrsbeanspruchung, hohe Horizontalbe anspruchung (Bauklassen III und ggf. IV, RStO 01) Stein-Nenndicke mindestens 100 mm Steine mit Vollverbundwirkung bevorzugen Steine möglichst im Ellenbogen-, Diagonal- oder Fischgrätverband verlegen Mittlere bis geringe Verkehrsbeanspruchung (Bau klassen V und VI, RStO 01) Stein-Nenndicke mindestens 80 mm nahezu jede Steinform möglich (aber: Steine mit kubischer Form, insbesondere kleinformatige, vermeiden) freie Wahl des Verbandes (aber keine durchgehenden Fugen in Belastungsrichtung) Rad- und Gehwege sowie Flächen, bei denen das Befahren durch Kraftfahrzeuge ausgeschlossen ist: Stein-Nenndicke mindestens 60 mm jede Steinform möglich (bei Radwegen die Stein grundfläche im Hinblick auf den Fahrkomfort nicht zu klein wählen) freie Wahl des Verbandes (bei Radwegen Verbände mit möglichst geringer Anzahl von Querfugen bevor zugen) Bei Überfahrten von Rad- und Gehwegen ist von mittlerer bis geringer Verkehrsbeanspruchung auszugehen - im Einzelfall zu prüfen (Gewerbegebiet). Die materialtechnischen Anforderungen an Pflaster und Platten aus Beton regeln die DIN EN 1338 und Vor Beginn der Verlegearbeiten Vor Beginn der Verlegearbeiten muss sichergestellt sein, dass die einzelnen Schichten unter der Pflasterdecke (z. B. Tragschicht, Frostschutzschicht, Planum) ausreichend tragfähig sind. Sie müssen entsprechend der zu erwartenden Verkehrsbelastung bemessen und verdichtet sein. Der Nachweis der erforderlichen Verdichtung ist zum Beispiel mit dem Plattendruckversuch nach DIN relativ schnell und kostengünstig durchzuführen. Der Bedarf an Steinen pro Quadratmeter verlegter Fläche schließt in der Regel die Fugen ein. Dementsprechend werden die Erzeugnisse so geliefert, dass die bestellten Steine unter Einhaltung des Rastermaßes (Steinmaß plus Fuge) verlegt werden können. Unmittelbar nach Eintreffen der Pflastersteine auf der Baustelle ist zumindest anhand des Lieferscheins und durch Inaugenscheinnahme zu prüfen, ob die Lieferung der Bestellung entspricht. Bestehen Zweifel oder Beden ken, darf mit den Verlegearbeiten nicht begonnen werden, bevor eine Klärung erfolgt ist. Auch für den Fall, dass Steine einen offensichtlichen Qualitätsmangel aufweisen, sollte dies vom erfahrenen Vorarbeiter oder Verleger erkannt werden. Mit der Verlegung sollte dann bis zur Klärung der Angelegenheit gewartet werden. Trotz hochwertiger Produktionstechnik sind Maßtoleranzen nicht vermeidbar. Es ist daher zweckmäßig, die geforderte Verlegebreite, also den Abstand zwischen den Randeinfassungen, durch Auslegen einzelner Steinzeilen vor Beginn der eigentlichen Verlegearbeiten zu ermitteln. Aber auch wenn die Randeinfassungen bereits gesetzt sind, kann es zweckmäßig sein, einzelne Steinzeilen auszulegen und vor allem auszurichten, bevor die eigentlichen Verlegearbeiten beginnen. In beiden Fällen können durch diese Vorarbeiten oftmals unnötige und teure Schneidearbeiten an den Rändern vermieden werden. Das Auslegen einzelner Steinzeilen zur Ermittlung des genauen Abstandes der Randeinfassungen ist immer dann zwingend vorgeschrieben, wenn die ZTV Pflaster- StB 06 Bestandteil des Bauvertrages ist. Die stellt das Auflager für die Pflastersteine dar. Sie hat außerdem die Aufgabe, die Dickentoleranzen der Steine als auch die Unebenheiten der Unterlage auszugleichen. Für die Regelausführung (ungebundene Pflasterdecke) dürfen ausschließlich ungebundene smaterialien eingesetzt werden. Geeignet sind kornabgestufte Baustoffgemische der Lieferkörnungen 0/4, 0/5 und 0/8 gemäß den TL Pflaster-StB 06 und ZTV Pflaster-StB 06. Feinkornarme smaterialien, zum Beispiel die Körnungen 1/3 oder Splitt 2/5, gehören nicht in Verkehrs flächen, bei denen hohe Horizontal bean spru chungen zu erwarten sind. Sie haben sich dort nicht bewährt und können allenfalls für Flächen eingesetzt werden, die überwiegend dem ruhenden Verkehr dienen oder nur wenig befahren werden. Derartige s materialien sollten generell nur verwendet werden, wenn damit positive Lang zeiterfahrungen bei vergleichbarer Beanspruchung vorliegen. Nicht nur ungeeignet, sondern auch unzulässig für die Verwendung als s material sind bindige und schluffige Sande sowie feinere Gesteinskörnungen als 0/2. Die muss im verdichteten Zustand ausreichend wasserdurchlässig sein und darf nicht in die Tragschicht eindringen. Die Filterstabilität zur angrenzenden Trag schicht ohne Bindemittel muss gegeben sein. Wie die Filterstabilität nachzuweisen ist, kann den ZTV Pflaster-StB 06 entnommen werden. Das smaterial muss so beschaffen sein, dass ein Einrütteln der Steine, das heißt, ein Ausgleich der zulässigen Dickentoleranzen der Steine, problemlos möglich ist (vgl. Abbildung 3). Ein gutes Einrütteln der Steine bewirkt zudem eine hohe Verzahnung zwischen Pflaster und, was wiederum den Widerstand gegen Ho ri zontalbeanspruchung erhöht. Verdichtungsun wil liges smaterial kann zu Rüttelschäden an den Pflas tersteinen führen.

6 6/9 Abbildung 3: Ausgleich zulässiger Dickentoleranzen bei Betonpflastersteinen: Pflasterstein mit Maßabweichung im Plus-Bereich verlegtes Betonpflaster auf abgezogenem Pflasterbett Pflasterstein mit Maßabweichung im Plus-Bereich abgerütteltes Betonpflaster Die Dicke des Pflasterbettes sollte im verdichteten Zustand 3 bis 5 cm betragen. Wegen unvermeidbarer Arbeits tole ranzen sind auch 2 cm an der dünnsten Stelle noch zulässig. Der obere Wert von 5 cm darf aber an keiner Stelle überschritten werden, da sonst die Gefahr von Verformungen der Decke unter Lasteinfluss besteht. Unzulässige Unregelmäßigkeiten in der Dicke des Pflas terbettes können bereits beim Abrütteln zu Verfor mung en führen, die sich später durch die Verkehrs be lastung weiter verstärken (Abbildung 4). Das sma terial darf auf keinen Fall dafür verwendet werden, unzulässige Unebenheiten der Tragschicht auszugleichen. Es muss zudem gleichmäßig gemischt und gleichmäßig durchfeuchtet eingebaut werden. Abbildung 4: Verformung der Pflasterdecke infolge unzulässiger Dickenunterschiede im Pflasterbett vor dem Abrütteln Pflasterstein mit Maßabweichung im Minus-Bereich Pflasterstein mit Maßabweichung im Minus-Bereich Das Pflasterbett ist so zu überhöhen, dass die Sollhöhe der Pflasterdecke nach dem Abrütteln erreicht wird. Die Überhöhung ist abhängig von der Art der Steine und des smaterials und beträgt im Allgemeinen 0,5 bis 1 cm. Das Pflasterbett ist stets mit der geforderten Quer neigung und der gleichen Genauigkeit wie die Pflaster decke herzustellen. Ein Vorverdichten des smaterials kann bei der Ver wendung von relativ feinen Gesteinskörnungen und/oder bei der maschinellen Verlegung zweckmäßig sein. smaterial für Betonpflasterdecken mit hoher Beanspruchung Für Betonpflasterdecken gemäß den Bauklassen III und IV (RStO 01) sollten smaterialien verwendet werden, deren Kornzusammensetzung der jeweils höheren Anfor derung gemäß den TL Pflaster-StB 06 entspricht. Die s materialien sollten einen Fließkoeffizienten aufweisen, der mindestens der Kategorie E CS 35 gemäß den TL Pflaster-StB 06 entspricht. Das smaterial muss zudem eine ausreichende Korn festigkeit ausweisen. Der Schlagzertrüm merungs wert sollte mindestens der Kategorie SZ 22 (LA 25 ) entsprechen. Sind bei Verkehrsflächen gemäß den Bauklassen III und IV besondere Beanspruchungen zu erwarten, wie zum Beispiel häufige Bremsund Anfahrvorgänge oder häufiges Rangieren, sollte hinsichtlich des Schlagzertrüm merungswertes die Kategorie SZ 18 (LA 20 ) als Mindestwert gefordert werden. Durch dynamische Beanspruchungen der Betonpflaster decke können sich bei smaterialien mit zu geringer Kornfestigkeit Feinanteile bilden. Hierdurch nimmt die Wasserdurchlässigkeit der meist drastisch ab und die Schadensanfälligkeit der Decke in gleichem Maße zu. Kommt eine latent hydraulische Reaktion der Fein anteile mit der Feuchtigkeit im smaterial hinzu, was häufig bei der Verwendung von Kalkstein der Fall ist, sind Schäden an der Pflasterdecke meist unausweichlich. Der Fließkoeffizient ist ein Maß für die Kantigkeit einer Gesteinskörnung. Ein definiertes Volumen der Prüf körnung 0,063 bis 2 mm fließt aus einem Behälter mit festgelegter Öffnung, die Fließzeit wird ermittelt. Je länger diese ist, desto kantiger ist die Gesteins kör nung. Besonders kantig sind gebrochene Gesteins körnungen (z. B. Brechsande). Sie weisen i. d. R. Fließko effi zienten von 35 und mehr auf. Ungebrochene Gesteinskörnungen (z. B. Natursande) sind im Ver gleich dazu fließfähiger und erreichen i. A. nicht den Wert 30. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Unge brochene Gesteine, die von der Natur nur wenig beansprucht ( geschliffen ) wurden, können eine kantige Beschaffenheit aufweisen und durchaus einen Wert von 35 erreichen. nach dem Abrütteln

7 7/9 Der Widerstand einer Gesteinskörnung gegen Zertrümmerung wird mit dem Schlagzertrümmerungsverfahren (Ergebnis: SZ-Wert) oder mit dem Los-Angeles-Verfahren (Ergebnis: LA-Wert) ermittelt. Beide Verfahren sind in DIN EN genormt. Unter definierten Bedingungen wird eine bestimmte Kornklasse derart mechanisch beansprucht, dass Kornabsplitterungen entstehen. Durch anschließende Siebung wird der Grad der Absplit terung (Zertrümmerung) ermittelt. Je geringer der Zahlenwert (Index) beim SZ- oder LA-Wert, desto höher ist die Kornfestigkeit des betreffenden Gesteins. smaterial für Betonpflasterdecken mit mittlerer oder geringer Beanspruchung Für andere Verkehrsflächen mit Betonpflasterdecke können neben den im vorherigen Abschnitt beschriebenen smaterialien auch solche verwendet werden, die geringere Anforderungen erfüllen. Es sollten aber auch hier ausschließlich kornabgestufte Materialien verwendet werden. Um auch bei diesen Anwendungsbereichen ein smaterial mit ausreichender Kornfestigkeit sicherstellen zu können, sollte der Schlagzertrümmerungswert des Baustoffgemisches mindestens SZ 26 (LA 30 ) betragen. Abbildung 5: Handwerklich einwandfreie Ausführung bei einem Wechsel der Verlegerichtung Der Planer oder Bauleiter wird im Einzelfall nicht umhin kommen, Detaillösungen zu erarbeiten, selbst wenn die Verlegearbeiten bereits im Gange sind. Auf deren Umset zung ist bei der Bauausführung besonders zu achten. So kann es für eine handwerklich einwand freie Ausführung notwendig sein, den Verband in Rand- und Anschlussbereichen zu ändern. Die Abbil dungen 5 und 6 zeigen Beispiele. Abbildung 6: Wechsel der Verlegerichtung, z. B. in Straßen kurven Verlegung/Randanschlüsse Für das Verlegen von Betonpflastersteinen sind die zuvor genannten Vorschriften maßgebend und unbedingt zu beachten. Systembedingte Verlegehin wei se, die nicht den Technischen Regeln zu entnehmen sind, zum Bei spiel Angaben zur Verlegung von Kurven steinen, Kreisen und Fächern, stellt in der Regel der Pflastersteinlieferant zur Verfügung. handwerklich schlechte Lösung handwerklich einwandfreie Lösung Pflastersteine müssen fluchtgerecht, höhengleich und im vorgeschriebenen Verband verlegt werden. Weicht der vorgeschriebene Verband von den vorgenannten Empfehlungen ab, sollte die ausführende Firma entsprechende Bedenken anmelden. Die Steine werden von der bereits verlegten Fläche aus verlegt. Das vorbereitete Pflasterbett darf nicht betreten werden. Bei der Planung von Pflasterflächen sollte nach Möglich keit die Verlegebreite immer auf das Rastermaß der gewählten Steine abgestimmt werden, um unnötige Schneidearbeiten an den Rändern zu vermeiden. Ist es erforderlich, Pass-Steine durch Schneiden oder Knacken herzustellen, darf die kürzere Länge des Pass-Steines nicht kleiner als die Hälfte der langen Seite des Ausgangs steines sein. Darüber hinaus dürfen Pass-Steine nicht zu spitzwinklig sein (vgl. auch ZTV Pflaster-StB 06). Als Faustregel gilt: Kein Pass-Stein ist kleiner als der halbe Normalstein. Winkel unter 45 sind bei Pass-Steinen möglichst zu vermeiden. Pass-Steine ungeeigneter Formen und Abmessungen führen zur Schwächung des Belags, da sie sich häufig bereits nach kurzer Zeit lockern oder sogar brechen. Handwerklich einwandfreie Lösungen erfordern entsprechende Kenntnisse und ein gewisses Maß an Kreativität. handwerklich schlechte Lösung handwerklich einwandfreie Lösung Fugen Die Fugenbreite muss gemäß den Technischen Vor schrif ten im Allgemeinen 3 bis 5 mm betragen. Nur bei bestimmten Sonderbauweisen sind größere Fugenbreiten zweckmäßig. Eine fachlich korrekte Fugenbreite ist aus zwei Grün den notwendig und überaus wichtig: In den Fugen müssen die unvermeidbaren und zulässigen Maßtoleranzen bezüglich der Steinlängen und -breiten ausgeglichen werden. Es muss eine vollständige Fugen füllung erreicht werden können, damit das Übertragen von Hori zon talkräften (das Abstützen der Steine untereinander) sicher gestellt werden kann. Der untere Wert für die Fugenbreite darf nicht unterschritten werden, damit diese vollständige Fugenfüllung überhaupt möglich werden kann. Der obere Wert sollte nicht wesentlich überschritten werden, damit sich das Fugenmaterial gut verfestigen kann. Loses Fugenmaterial wird z. B. bei maschineller Reinigung der Fläche leicht ausgetragen. Auch kann oberflächlich abfließendes Wasser zur Ausspülung von losem Fugen ma terial führen. Als oberer Wert für die Fugenbreite ist auch 6 mm noch unkritisch, sofern das Fugenmaterial vollständig in den Fugen vorhanden ist. Eine vollständige Fugenfüllung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine dauerhaft funktions-

8 8/9 fähige Pflas terdecke. Ohne Fugenfüllung keine Verbundwirkung und keine Lastübertragung! Als vollständig gefüllte Fuge kann eine solche angesehen werden, die zu mindestens 85 % gefüllt ist. Bei derartig ausgeführten Fugen konnte in umfangreichen Untersuchungen kein nennenswerter Einfluss auf den Widerstand gegen horizontale Lasten festgestellt werden. Mit geringer werdendem Füllungsgrad fällt der Wider stand gegen Verschiebungen allerdings drastisch ab. Insbe sondere befahrene Pflasterdecken können dann nicht schadensfrei bleiben. Abbildung 7: Fugenausbildung falsch richtig Fugenbreite = Vorsprungsmaß der Abstandhalter Fugenbreite = Sollmaß gem. DIN < 3 mm 3 mm - 5 mm Steine und Abstandhalter stoßen aneinander Steine und Abstandhalter stoßen nicht aneinander Betonpflastersteine werden heute bereits überwiegend mit Abstandhaltern geliefert. Diese garantieren eine gewisse Mindestfugenbreite. Sie dienen jedoch nicht als Ersatz für die verlegetechnisch erforderliche Fugenbreite von in der Regel 3 bis 5 mm (vgl. Abbildung 7). Der Kontakt Beton auf Beton muss vermieden werden, um die nötige Elastizität der Fläche sicherzustellen. Nur mit einem funktionierenden Fugen system kann die Pflasterdecke überhaupt das notwendige Tragverhalten entwickeln. Fugenmaterial Als Fugenmaterial sind grundsätzlich Baustoffgemische der Lieferkörnungen 0/2, 0/3, 0/4 und 0/5 geeignet. Für Betonpflasterdecken gemäß den Bauklassen III bis IV (RStO 01) und für vergleichbar befahrene Verkehrsflächen sollten Baustoffgemische der Lieferkörnungen 0/3 bis 0/5 aus gebrochenem Material verwendet werden. Die Kornzusammensetzung sollte der jeweils höheren Anfor derung gemäß den TL Pflaster-StB 06 entsprechen. Die Fugenmaterialien sollten zudem einen Fließkoeffizienten aufweisen, der mindestens der Kategorie ECS35 gemäß den TL Pflaster-StB 06 entspricht. Für andere Verkehrsflächen mit Betonpflasterdecke können neben den vorbeschriebenen Fugenmaterialien auch solche verwendet werden, die geringere Anforderungen erfüllen. Dabei sollten die Mindestanforderungen gemäß den TL Pflaster-StB 06 bzw. gemäß den TL Gestein-StB 04 nicht unterschritten werden. Je nach Einsatzbereich können für nicht befahrene Betonpflasterdecken gebrochene oder ungebrochene Baustoffgemische als Fugenma te rialien verwendet werden. Ein Baustoffgemisch der Lieferkörnung 0/2 sollte nur für untergeordnete Flächen verwendet werden. Erfah rungs gemäß ist das Material nicht dazu geeignet, einen ausreichend hohen Verschiebewiderstand im Pflaster aufzubauen, wie er zum Beispiel für befahrene Verkehrsflächen benötigt wird. Zudem sollte ein Fugenmaterial 0/2 nur verwendet werden, wenn bei den betreffenden Flächen eine maschinelle Reinigung ausgeschlossen werden kann, da es erfahrungsgemäß leichter zum Fugenaustrag neigt als etwa eine Körnung 0/4 oder 0/5. Wenn ein Fugenmaterial 0/2 zum Einsatz kommen soll, dann sollte es sich um gebrochenes Material handeln, insbesondere wenn die betreffende Fläche überdacht ist. Bei derartigen Flächen kann sich das Fugenmaterial infolge der fehlenden Bewitterung nur sehr verzögert verfestigen und daher noch leichter ausgetragen werden als bei bewitterten Flächen. Für Letzteres kann unter Berück sichtigung der vorgenannten Hinweise auch ein ungebrochenes Fugenmaterial der Lieferkörnung 0/2 verwendet werden. Das Fugenmaterial muss so beschaffen sein, dass es sich möglichst vollständig in die Fugen einarbeiten lässt. In jedem Fall - und das ist ausgesprochen wichtig - müssen s- und Fugenmaterial aufeinander abgestimmt, das heißt, gegeneinander filterstabil sein. So wird sichergestellt, dass in die Fugen eindringendes Wasser nicht zum Ausspülen von Feinanteilen, zur Kornumlagerung und letztlich zum Abwandern des Fugenmaterials führt. Beste Voraussetzungen für eine dauerhafte Funktion der Pflasterdecke werden geschaffen, indem für die und die Fuge das gleiche Baustoffgemisch verwendet wird, zum Beispiel Lieferkörnung 0/5. Die Fugen werden kontinuierlich mit dem Fortschreiten der Verlegearbeiten gefüllt. Vor dem Abrütteln ist überschüssiges Fugenmaterial vollständig abzukehren. Die Pflasterfläche wird danach bis zur Standfestigkeit gerüttelt. Nach dem Rütteln sind die Fugen bei Bedarf erneut vollständig zu füllen. Abschließend ist eine feinkornhaltige Gesteinskörnung einzuschlämmen, um die Fugen möglichst dicht und widerstandsfähig zu machen. Nach dem Einschlämmen sollte mit der Verkehrsfreigabe gewartet werden, bis das Wasser die Tragschichten passiert hat und in den Untergrund abgewandert ist. Je nach Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes und den Witte rungs bedingungen kann dies mehrere Tage dauern. Bei durchnässten Tragschichten und gleichzeitiger Beanspru chung durch Fahrzeugverkehr droht Tragfähig keits ver lust und Verformung der Pflasterkonstruktion. Abrütteln Nach dem ersten Einsanden und Abkehren wird die Pflas terdecke gleichmäßig von den Rändern beginnend zur Mitte hin bis zum Erreichen der Standfestigkeit gerüttelt. Nicht eingesandete Pflasterdecken dürfen nicht abgerüttelt werden.

9 9/9 Die zu verwendenden Flächenrüttler müssen nach Her stellerangaben für den jeweiligen Einsatz geeignet sein. Vibrationswalzen dürfen nicht eingesetzt werden. Auf grund langjähriger Erfahrungen können für Pflaster decken auf Tragschicht ohne Bindemittel folgende Empfehlungen gegeben werden: Stein-Nenndicke 6 cm: Flächenrüttler bis zu einem Betriebsgewicht von ca. 130 kg und einer Zentrifugal kraft von 18 bis 20 kn Stein-Nenndicke 8 und 10 cm: Flächenrüttler mit einem Betriebsgewicht von 170 bis 200 kg und einer Zentrifugalkraft von 20 bis 30 kn Stein-Nenndicke 10 cm und mehr: Flächenrüttler mit einem Betriebsgewicht von 200 bis 600 kg und einer Zentrifugalkraft von ca. 30 bis 60 kn Für den Abrüttelvorgang von Pflasterdecken auf Trag schicht mit Bindemittel sollte die Eignung des Rüttlers bei entsprechenden Anbietern oder Herstellern erfragt werden. Auf einer Asphalt- oder Drainbetontragschicht verhält sich eine Pflasterdecke unter dem Einfluss der Rüttel energie anders als auf einer ungebundenen Kiesoder Schottertragschicht. Die Steine lassen sich unter Umständen nicht so gut einrütteln. Insbesondere farbiges Pflaster und solches mit besonderer Oberflächenbehandlung sollte nur im trockenen Zustand und unter Verwendung einer Plattengleitvorrichtung (Kunststoffschürze) abgerüttelt werden (vgl. M FP 1). Erhaltung und Pflege Schäden an nicht fachgerecht erstellten Pflasterdecken treten meistens in relativ jungem Alter auf, etwa in den ersten ein bis zwei Jahren nach der Verkehrsfreigabe. Die häufigste Ursache hierfür ist nach derzeitiger Erfahrung eine mangelhafte Fugenfüllung, sei es, dass von vorn herein schlecht eingesandet wurde oder dass Fugenmaterial verloren gegangen ist und nicht rechtzeitig nachgesandet wurde. Das zeigt, wie wichtig insbesondere eine ordnungsgemäße Fugenfüllung bei Pflasterdecken ist. Aber auch bei einer regelgerecht hergestellten Pflaster decke besteht in den ersten ein bis zwei Jahren die Gefahr, dass Fugenmaterial ausgetragen wird, z. B. durch den fließenden Verkehr. Insbesondere aber durch den Einsatz von Kehrsaugmaschinen. Das gerade eingebrachte Fugenmaterial hat oft keine Chance, sich zu verfestigen, sich mit Hilfe von Staub und Schutz teilchen zu verkleben, um somit einen ausreichenden Widerstand aufbauen zu können. Bei der Reinigung von Pflasterdecken ist daher Mäßigung anzuraten mindestens im ersten Jahr der Nutzungs dauer. In dieser Zeit sollte nach Möglichkeit nur von Hand gereinigt oder zumindest auf vertikales Saugen verzichtet werden. Geht Fugenmaterial verloren, sollte dies unverzüglich ersetzt werden. Untersuchungen haben gezeigt, dass ältere Pflaster decken einen erheblich höheren Widerstand gegen Ver schie bungen (Einwirken horizontaler Lasten) aufweisen als jüngere. Die Beanspruchung durch den Verkehr und dadurch hervorgerufene kleinste Bewegungen innerhalb der flexiblen Decke sowie der Eintrag von Feinst teilen führen auf Dauer zu einer hohen Verfestigung des Fugen materials. Die Beobachtung und gegebenenfalls Pflege der Pflasterdecke ist daher in den ersten ein bis zwei Jahren nach Beginn der Nutzung von besonderer Bedeutung. Aufgrabungen müssen an Pflasterdecken insbesondere im kommunalen Bereich immer wieder vorgenommen werden. Dies ist gerade bei Betonpflastersteinen problemlos, da die aufgenommenen Steine wieder verwendet werden können und die Reparaturstelle nach Abschluss der Arbei ten praktisch nicht ins Auge fällt. Es ist aber immer auf ein fachgerechtes Aufgraben und Schließen der Pflasterdecke gemäß den ZTV A-StB 97 zu achten, damit die betroffene Fläche ihre Funktionsfähigkeit behält. Großformatige Pflastersteine und Platten aus Beton Die vergleichsweise junge Bauweise wird in den einschlägigen Technischen Regeln des Straßenbaus bisher nicht behandelt. Es ist eine Sonderbauweise, die seit etwa 1995 insbesondere auch aus gestalterischen Gründen mit zunehmender Tendenz ausgeführt wird. So entscheiden sich viele namhafte Architekten bevorzugt für hochwertige Großformat-Systeme aus Beton und Naturstein. Der wesentliche Unterschied zur Regelbauweise besteht in den erheblich größeren Abmessungen im Vergleich zu üblichen Pflastersteinen und Platten. Dies bedingt eine punktuell abweichende Planung und Ausführung. Der Betonverband Straße, Landschaft, Garten e.v. (SLG) gibt entsprechende Empfehlungen zur Planung, Baustellenorganisation und Bauausführung in dem Merkblatt für die Planung und Ausführung von Verkehrsflächen mit großformatigen Pflastersteinen und Platten aus Beton (Ausgabe 04/2009). Betonverband Straße, Landschaft, Garten e.v. (SLG) Schlossallee Bonn Tel.: / Fax: / slg@betoninfo.de Internet: Exklusive Großformatplatten Als eines der führenden Branchenunternehmen hat Klostermann die Entwicklung von Großformatplatten maßgeblich mitgestaltet. Unsere zentrale Idee ist die optimale Verbindung von funktioneller Leistung, qualitätsvollem Design und sorgfältigster Verarbeitung. Dafür stehen unsere Spitzenentwicklungen aus den Werkstoffen Beton und Naturstein: SCADA,TOPSTONE und MASSIMO. Die Kombinationsmöglichkeiten der Serien, die Vielfalt an Formaten, die differenzierte Farbgebung wie auch die unterschiedlichen Oberflächen und Bearbeitungsverfahren bieten hinreichend Raum für die Verwirklichung höchst individueller und objektspezifischer Entwürfe. Die Summe unserer Kenntnisse und Erfahrungen ist ein unschätzbarer Vorteil für die fachgerechte Planung und Ausführung der Sonderbauweise. Kompetenzen, die unserer Ingenieure und Fachberater umfassend repräsentieren. Dazu zählen Architekten und Stadtplaner, Garten- und Landschaftsarchitekten wie auch Ausschussmitglieder der SLG und der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). So sorgen wir dafür, dass alle aktuellen Informationen und Techniken zeitnah in Ihre persönliche Beratung einfließen.

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