Informationen rund ums Trinkwasser

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1 Informationen rund ums Trinkwasser Die regelmäßige Trinkwasseruntersuchung Der Betreiber einer öffentlichen Wasserversorgungsanlage (Brunnen, Quelle) ist für die Qualität des Wassers selbst verantwortlich. Dazu gehört unter anderem auch die jährlich durchzuführende Wasseruntersuchung. Für den privaten Brunnenbetreiber gelten nicht so strenge Vorschriften, wenngleich auch die OÖ Bauordnung vorsieht, dass jeder Besitzer eines jeden ab 1999 errichteten Hauses alle 5 Jahre einen aktuellen Trinkwasserbefund vorlegen muß. Üblicherweise genügt die Untersuchung der chemisch-physikalischen und der bakteriologischen Parameter (Standarduntersuchung). Zusätzliche Parameter sollten bei Bedarf hinzugenommen werden (z.b. Pestizide). Die Probennahme und die Analyse sollten von professionellem Fachpersonal durchgeführt werden, dazu gehören die nach dem Lebensmittelgesetz autorisierten Untersuchungsinstitute und Labors, wie z.b. das Institut für Trinkwasseruntersuchung in Ried im Innkreis. Untersuchungspflicht für Einzelwasserversorgungsanlagen besteht:?? bei landwirtschaftlichen Direktvermarktern (Nachweis jährlich)?? Anlagen, bei denen Abgabe von Wasser an Dritte erfolgt (z.b.: Vermieter, Nachweis jährlich)?? lt. Oö. Bauordnung 23 /1994 (Nachweis alle 5 Jahre und bei Einreichung zur Baubewilligung)?? bei milchliefernden Landwirtschaftsbetrieben?? bei Lebensmittelbetrieben aller Art, Gasthäusern, Betrieben mit Angestellten... Untersuchungspflicht besteht natürlich auch für kommunale Wasserversorgungsanlagen sowie auch Wassergenossenschaften. Was sagt der Trinkwasserbefund aus? Wegen der wachsenden Gefährdung des als Grundlage des Lebens unentbehrlichen Wassers durch Umweltveränderungen und Gewässerverunreinigungen ist die Bedeutung von einwandfreiem Trinkwasser besonders hervorzuheben. Um die Allgemeinheit vor Schäden zu bewahren, ist dafür zu sorgen, dass Trinkwasser auch bei lebenslangem Genuss die Gesundheit nicht gefährdet. Wasservorkommen müssen in bestmöglicher Weise vor jeglicher Beeinträchtigung geschützt werden. Dies muss nötigenfalls unter Zurückstellung anderer, für die 1

2 Allgemeinheit weniger lebenswichtiger Interessen erfüllt werden. Das zur Trinkwasserversorgung herangezogene Wasser sollte mindestens den in den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (BGBl. 304/2001) festgelegten Parameterwerten (Grenzwerten) bzw. Indikatorparameterwerten (Richtwerten) entsprechen, ansonsten sollte es vor Abgabe an den Verbraucher so aufbereitet werden, dass diese Werte eingehalten werden. Hinweis: Der Befund einer einmaligen Trinkwasseruntersuchung stellt nur eine Momentaufnahme der Wasserqualität zu einem bestimmten Zeitpunkt dar und bedeutet damit nicht, dass sich die Trinkwasserqualität nicht ändern kann. Daher ist es wichtig diese Untersuchungen in bestimmten Zeitabständen durchzuführen (zumindest jährlich) um mögliche Veränderungen der Werte zu erkennen und darauf reagieren zu können. Bedeutung der Beurteilung der Parameter im Trinkwasserbefund Bei hygienischen Problemen zeigen sich meist erhöhte Bakterienzahlen (siehe Gesamtkeimzahlen). Im Einzelfall können auch die Werte Nitrit, Ammonium, Nitrat und Chlorid erhöht sein. Bei Tiefenwasser (zb bei Bohrbrunnen) ist oft Eisen, Mangan, Ammonium und/oder Nitrit, bei ansonsten niedrigen Nitratwerten und unter Umständen niedriger Gesamthärte und geringen Gesamtkeimzahlen, erhöht. Für die Beurteilung von Trinkwasser ist daher neben der Betrachtung der Einzelwerte auch wichtig, das Verhältnis der untersuchten Stoffe zueinander zu bewerten und auf Stimmigkeit zu prüfen. Unter dem Blickwinkel der Gesamtbetrachtung kommt dem Lokalaugenschein daher auch eine ganz wesentliche Bedeutung zu- nämlich die Betrachtung des Umfeldes in dem sich die Wassergewinnungsanlage befindet. Bewertungsgrundlage: Grundlage für die Bewertung der Qualität des Trinkwassers ist das BGBl. Teil II, Verordnung 304/2001 "Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" (oder auch Trinkwasserverordnung). Darin ist festgehalten, dass zur sinnvollen Beurteilung einer Wasserversorgungsanlage?? ein Lokalaugenschein?? eine bakteriologische Probe und?? ein chemisch-physikalischer Befund nötig ist. 2

3 Abschliessende Beurteilung im Trinkwasserbefund Genusstauglich: Es werden alle Parameterwerte bzw. Indikatorparameterwerte eingehalten und der Ortsbefund zeigt keine/geringe Mängel auf. Bedingt genusstauglich: Diese Einstufung wird dann gemacht, wenn die Gesundheit nicht akut beeinträchtigt wird, aber erhöhte Werte vorliegen, die eine weitergehende Betrachtung verdienen. Gründen für die Erhöhung dieser Werte muss nachgegangen werden und eine Erklärung gefunden werden. Es ist daher eine Nachkontrolle erforderlich. Nicht genusstauglich: Sind Grenzwerte überschritten und besteht eine Gesundheitsgefahr entspricht das Wasser nicht den gesetzlichen Vorgaben für Trinkwasser und darf daher für Trinkwasserzwecke nicht verwendet werden. Das Ausmaß der Gefährdung und welche Schritte erforderlich sind, um die Trinkwasserqualität wiederherzustellen, hängt in hohem Ausmaß von der Art der Gefahr ab. Was bedeuten die einzelnen Parameter? Bakteriologie: Die bakteriologische Untersuchung beschränkt sich auf die Bestimmung der Keimzahlen und spezieller Indikatorkeime. Der Richtwert für die Gesamtkeimzahlen beträgt bei 22 C 100 Keime [KBE = Kolonien bildende Einheiten] pro Milliliter Wasserprobe und bei 37 C 20 KBE pro Milliliter Trinkwasser, wobei diese Keime nicht näher bestimmt werden, da Bakterien im Trinkwasser grundsätzlich vorkommen können. Bei erhöhter Keimzahl kann es sich um eine Zufallsverunreinigung, aber auch um eine beginnende Verschmutzung handeln. Eine Kontrolluntersuchung ist ratsam! Indikatorkeime sind z.b. Escherichia coli, coliforme Bakterien oder Enterokokken und dürfen in 100 ml Wasserprobe NICHT NACHWEISBAR sein. Das Wasser darf beim Nachweis dieser Bakterien nur nach Abkochen (mindestens 3 Minuten 100 C) als Trinkwasser verwendet werden. Die Behebung der Ursache für die Verunreinigung ist unbedingt erforderlich! Mögliche Ursachen sind meist ein schlechter baulicher Zustand des Brunnens bzw. der Quellfassung (z.b. mangelhafte Abdeckung, Undichtigkeiten etc.), übergelaufene oder undichte Senk- oder Güllegrube, ausgelaufene Silowässer etc. 3

4 Zu beachten ist, dass bei einer nicht dem Stand der Technik entsprechenden Brunnenabdeckung bereits unauffällige Kleinigkeiten, wie z.b. ein Blumenstock am Brunnen, oder Haustiere ausschlaggebend für einen nicht genusstauglichen Befund darstellen können. Chemie: GW = Grenzwert (entspricht den Parameterwerten) RW = Richtwert = Indikatorparameterwerten Geruch, Aussehen, Geschmack: Trinkwasser muss bekömmlich sein. Es muss appetitlich sein und soll daher farblos sowie geschmacklich und seiner Herkunft nach neutral sein. Darüber hinaus darf das Wasser keine Anzeichen einer Verunreinigung erkennen lassen. Temperatur: Das Wasser sollte in etwa eine Temperatur zwischen 8-12 C haben, maximal sind 25 Grad Celsius zulässig. Die Temperatur sollte das ganze Jahr möglichst gleichbleibend sein, denn sprunghafte Änderungen sind ein Hinweis auf Eintrag von Oberflächenwasser. ph Wert: Der ph-wert sollte zwischen 6,5 und 9,5 liegen. Der ph - Wert ist ein Maß für die Konzentration an freien Wasserstoffionen und die Reaktion des Wassers.?? ph 0 4 stark sauer?? ph 4-6,5 leicht sauer?? ph 6,5-7,5 neutral?? ph 7,5 9 leicht basisch?? ph 9 14 stark basisch Der ph-wert gibt einen Hinweis auf das Korrosionsverhalten des Wassers. So greift leicht saures Wasser meist verzinkte Eisenrohre, aber auch Kupfer- und Asbestzementrohre an. Leitfähigkeit: Richtwert ist 2500 µs/cm bei 20 C Die Leitfähigkeit ist von Art und Menge der vorhandenen Ionen abhängig und ist ein Maß für den Mineraliengehalt. Die Leitfähigkeitswerte schwanken in OÖ. zwischen 100 µs/cm (Mikrosiemens pro Zentimeter) bei sehr weichen Wässern und bis zu über 1000 µs/cm bei harten mineralhaltigen Wässern. Chlorid (Cl): GW: 200 mg/l Cl Normalerweise enthalten Grundwässer nur geringe Mengen an Chlorid (bis 50 mg/l). Erhöhte Chloridwerte sind ein besonderer Indikator für den Eintrag von Abwässern kommunaler und industrieller Herkunft, aber auch für den Eintrag von Straßenabwässern infolge der Salzstreuung. 4

5 Sulfat (SO 4 ): GW: 250 mg/l SO 4 In unbeeinflussten Grundwässern treten Sulfatwerte im Bereich von wenigen Milligramm bis zu 50 mg/l auf. Ein erhöhter Sulfatgehalt kann geologisch bedingt sein (Gipswässer), aber auch durch Verunreinigungen von Jauche, Stallmist, Fäkalien oder Abfalldeponien herrühren. Wässer mit erhöhtem Sulfatgehalt können Darmstörungen (abführende Wirkung) hervorrufen und in technischer Hinsicht Beton angreifen. Überschreitungen bis zu 750 mg/l SO4 bleiben außer Betracht, sofern der dem Calcium nicht äquivalente Gehalt des Sulfates 250 mg/l nicht übersteigt. Nitrat (NO 3 ): GW: 50 mg/l NO 3 Nitrate befinden sich in kleinen Mengen in jedem Wasser (bis 10 mg/l). Höhere Gehalte bis etwa 20 mg/l können geologisch bedingt sein. Bei erhöhten Werten sind die Ursachen dafür zu beseitigen. Dies können z.b. undichte Senkgruben, Kanäle, Überdüngung, falsche Düngerzeitpunkte, Auslaugung von Deponien usw. sein. Nitrat führt erst bei Aufnahme größerer Mengen zu körperlichen Reaktionen. Empfindliche Menschen können auf Wasser mit 500 mg/l Nitrat mit Magen- und Darmentzündung reagieren. Man befürchtet aber, dass zu hoher Nitratgehalt zu Nitrosaminbildung führen und somit die Krebsanfälligkeit erhöhen kann, weswegen der Grenzwert von 50 mg/l nicht überschritten werden darf. Nitrit (NO 2 ): GW: 0,1 mg/l NO 2 Ein erhöhter Nitritgehalt gibt einen Hinweis auf eine Verunreinigung durch Abwässer. Bei neuen Installationen aus verzinktem Leitungsmaterial kann bis zur Bildung einer entsprechenden Schutzschicht (ca. 6 Monate) ein erhöhter Nitritgehalt bis über 1 mg/l NO 2 auftreten. Die Ursache ist festzustellen. VORSICHT! Wenn der Nitratgehalt über 50 mg/l oder der Nitritgehalt über 0,1 mg/l liegt, dann ist das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung nicht geeignet, da die Gefahr der Blockierung des Sauerstoffes im Blut besteht und sich Nitrit anstelle des Sauerstoffes in den roten Blutkörperchen bindet. (Methämoglobinbildung- Blausucht). Abkochen hilft nicht!! Ammonium (NH 4 ): GW: 0,5 mg/l NH 4 Durch den natürlichen Untergrund bedingte Überschreitungen sind bis zu 5 mg/l zulässig. Ammonium ist meist nicht oder in nur sehr geringen Mengen nachweisbar. Ammonium entsteht durch Reduktionsvorgänge (Tiefenwasser bis zu 5 mg/l) bzw. ist Hinweis auf eine Verunreinigung (Jauche, Abwasser usw.). 5

6 Gesamthärte: (Wasserhärte) Ist die Summe aller Calcium- und Magnesiumionen im Wasser. Diese Ionen gehören zu den Mineralstoffen, die für den Menschen lebensnotwendig sind. Die Gesamthärte setzt sich aus der Karbonathärte (scheidet sich als Kalk ab) und der Nichtkarbonathärte (bleibt im Wasser gelöst) zusammen. Hartes Wasser bringt keine Gesundheitsauswirkungen mit sich, sehr wohl aber technische Probleme. Zum Beispiel kann solches Wasser zur Verringerung der Waschkraft von Waschmitteln oder bei Erwärmung zu Kalkablagerungen führen. Einteilung der Wasserhärte:?? 0 5 sehr weich?? 5 10 weich?? mäßig hart?? mittel hart?? hart?? größer 30 sehr hart Erforderliche Mindestkonzentration für Wasser, das durch chemisch technische Maßnahmen enthärtet oder entsalzt worden ist: 60 mg/l Calcium oder gleichwertige Ionen (~ 8,4 dh) Ideal nach heutigen Erkenntnissen ist eine Härte zwischen 8-18 dh, daraus folgt, dass ein Wasser unter 20 dh keiner Enthärtung unterzogen werden soll. Eisen (Fe): GW: 0,2 mg/l Fe Mangan (Mn): GW: 0,05 mg/l Mn Eisen und Mangan zählen zu den essentiellen Spurenelementen, die dem Körper täglich zugeführt werden müssen. Obwohl sie für die Gesundheit im Trinkwasser erwünscht sind, werden sie aus technischer und hygienischer Sicht bereits in kleinen Mengen als störend betrachtet. Eisen kann durch Korrosionsvorgänge aus den Rohrleitungen gelöst werden und so ins Trinkwasser gelangen. Daneben gibt es noch die geologische Ursache für einen erhöhten Eisen- bzw. Mangangehalt. Eisen und Mangan sind in sauerstoffarmem Wasser, wie Tiefenwasser, als Ionen gelöst. Bei sehr hohen Konzentrationen macht sich eine gelbe Färbung des Wassers bemerkbar. Wird diesem Wasser Sauerstoff, in Form von Luft, zugeführt, so bilden sich unlösliche Oxide, wobei Eisen rotbraune und Mangan schwarze Niederschläge bildet. Diese Niederschläge verursachen Färbungen und Trübungen des Wassers und können bei Ablagerung zur Verengung der Rohrleitungen führen. Auch die als Rostflecken bekannten Wäscheverfärbungen sind auf diese Eisenfällungen zurückzuführen. Auch Mangan verursacht Flecken auf der Wäsche. Eisengehalte über 0,3 mg/l und Mangangehalte über 0,5 mg/l machen sich als unangenehmer metallischer Geschmack bemerkbar. Die erhöhten Werte sind in erster Linie von technischer Bedeutung:?? Ablagerungen in Rohren und Armaturen?? Wäsche bekommt braune bzw. schwarze Flecken 6

7 Allgemeine Zusatzinformationen Tiefenwasser : Bei Tiefenwasser handelt es sich um Grundwasser das durch Sauerstoffmangel in tiefen Erdschichten meist in sehr langen Zeiträumen entstanden ist. Merkmale für Tiefenwasser sind:?? geringer Sauerstoffgehalt?? geringer Nitratgehalt?? hoher Ammoniumgehalt?? geringe Mengen Nitrit möglich?? oftmals erhöhter Eisengehalt?? höherer ph-wert?? fallweise unangenehmer Geruch Bei Tiefenwasser ist eine Überschreitung des Ammoniumwertes bis zu 5 mg/l NH4 zulässig. Da erhöhte Ammoniumwerte auch von Bakterien herrühren können, ist unbedingt eine bakteriologische Untersuchung durchzuführen. Durch den chemischen Befund alleine ist nicht eindeutig festzustellen, ob es sich tatsächlich um Tiefenwasser handelt, daher muss zur eindeutigen Feststellung ein Geologe herangezogen werden. Pestizide: Pestizide sind trinkwasserfremde Substanzen und sollen daher im Trinkwasser nicht vorkommen. Die Grenzwerte werden auf einen sehr niedrigen Wert festgelegt, sodass sie als Vorsorgewerte zu sehen sind. Unter dem Begriff Pestizide wird eine Gruppe von mehr als 200 Wirkstoffen zusammengefasst, die zur Bekämpfung von Schädlingen bei Pflanzen und Tieren verwendet werden. Je nach Anwendungsgebiet werden diese Stoffe in verschiedene Gruppen unterteilt, wie z.b. Herbizide, Insektizide oder Fungizide. Eine große Bedeutung kommt den Herbiziden Mittel gegen "Unkräuter"- zu. Am häufigsten wird heute das Atrazin aus der Gruppe der Triazine genannt, das im Maisanbau Verwendung gefunden hat. Pflanzenschutzmittel bestehen häufig aus verschiedenen chemischen Wirkstoffgruppen. Die pflanzenschädigende Wirkung beruht meist auf der Fähigkeit, die Photosynthese zu stören und den Kohlenhydrataufbau damit zu hemmen. Herbizide werden hauptsächlich in der Landwirtschaft, im Gartenbau und bei der "Unkrautbekämpfung" an Straßenrändern und an Gleiskörpern verwendet. Viele öffentliche Wasserversorgungsanlagen haben teilweise Ausnahmegenehmigungen, die es erlaubt, die Grenzwerte für einen bestimmten Zeitraum zu überschreiten, da die Abbauprodukte nur sehr langsam aus dem Grundwasser verschwinden und bisher technisch keine Möglichkeit der Entfernung dieser Substanzen besteht. 7

8 Die Brunnenarten im Überblick: Schachtbrunnen (siehe Skizze): Die bislang am häufigsten errichtete Brunnenart, besonders für Erschließung von Wasser aus geringeren Tiefen geeignet. Bei Fertigteilschachtbrunnen werden Schachtringe abgesenkt, bei der Ortbetonbauweise erfolgt stufenweises Ausbetonieren des zylindrischen Raumes. Bohrbrunnen (siehe Skizze): Bei Wassererschließung aus größeren Tiefen (ca. ab 20 m) angewandt. Zu beachten ist, dass bis auf wenige Ausnahmen (besondere geologische Gegebenheiten) die abgeteufte Bohrung vollkommen zu verrohren ist. Als artesische Brunnen bezeichnet man Bohrbrunnen, bei denen der Ruhewasserspiegel über der örtlichen Erdoberkante liegt. (Achtung: wasserrechtlich bewilligungspflichtig) Schlagbrunnen: Wird durch Einrammen von Rohren hergestellt. Wegen seiner begrenzten Lebensdauer, geringer Ergiebigkeit und hygienischer Unsicherheit wird dieser Brunnentyp kaum mehr errichtet. Quellfassung: Natürlich zu Tage tretende Wässer oder Grundwässer die nahe unter Gelände abfließen, werden mittels verschiedenster Arten von Fassungen erschlossen und üblicherweise in einen Quellschacht abgeleitet. 8

9 SKIZZE SCHACHTBRUNNEN: Wichtige technische Kriterien für einen Schachtbrunnen (Schachtringe sind für die Errichtung von Trinkwasserbrunnen nur mit zusätzlicher Ummantelung (Pkt. 9) geeignet). 1 Abdeckung: korrosionsbeständig, versperrbar, Entlüftung mit Insektengitter 2 Spezialdichtung: verhindert Eindringen von Insekten und Kleintieren 3 Schachtringe: dickwandig, mind. 30 cm über Gelände hochziehen 4 Geländegestaltung: Oberflächenwasserableitung vom Brunnen weg 5 Sperrschicht aus Lehm (1,5 m tief): wenn Böden wasserdurchlässig 6 Fuge: mit Spezialdichtung dichte Fuge bilden 7 Rohrdurchführung: Druckwasserdicht 8 Schutzrohr: erleichtert Erneuerung der Druckleitung und des Stromkabels 9 Zusatzabdichtung: Zement-Betongemisch 10 Filterkies: gesäubert 11 Senkschneide: Außendurchmesser cm größer als Schachtringe 9

10 SKIZZE BOHRBRUNNEN: Wichtige technische Kriterien für einen Bohrbrunnen Grundsätzlich gilt bei Errichtung eines neuen Bohrbrunnens, dass dieser unbedingt zur Gänze verrohrt werden muss. Von der etwas billigeren unverrohrten Variante ist abzuraten. 1 Abdeckung: korrosionsbeständig, versperrbar, Entlüftung mit Insektengitter 2 Spezialdichtung: verhindert Eindringen von Insekten und Kleintieren 3 Brunnenvorschacht: mind. 30 cm über Gelände, dichte Ausführung wenn keine Entwässerung möglich ist 4 Geländegestaltung: Oberflächengefälle vom Brunnen weg 5 dichte Fuge: verhindert Eindringen von Sickerwasser 6 Rohrdurchführung: Druckwasserdicht 7 Schutzrohr: erleichtert Erneuerung der Druckleitung und des Stromkabels 8 Brunnenrohrabdeckung: dichte Kabeldurchführung, Peilloch verschraubbar, Be- und Entlüftungsrohr 9 Betonsohle 10 Entwässerung zur Ableitung von Sicker- bzw. Kondenswasser 11 Ringraumabdichtung 12 Unterwasserpumpe: nicht im Filterrohrbereich 13 Filterkies- richtige Kiesgröße 14 Filterrohr- richtig dimensionierte Filteröffnungen 15 Sumpfrohr - dicht 10

11 Wasseraufbereitung im Haushalt Ob eine Aufbereitungsanlage wirklich notwendig ist, sollte anhand einer umfassenden Trinkwasseruntersuchung geklärt werden. Hierzu sind Trinkwasserlabor, Geologen, Amtsärzte etc. beizuziehen, bevor eine übereilte Kaufentscheidung (durch Besuche von Verkaufsmessen etc.) getroffen wird. Jeder unnötige Eingriff in die natürliche Beschaffenheit des Trinkwassers sollte wenn möglich vermieden werden. Bei einer notwendigen Aufbereitungsanlage finden Sie hier eine Auflistung der möglichen Aufbereitungsverfahren und deren Wirkungen. Kationentauscher: Enthärtung (Hier werden die Calcium und Magnesiumionen durch Einsatz von Harzen reduziert ) Anionentauscher: Entfernung von Nitrat durch Harze Physikalische Kalkausfall wird verhindert, ohne dabei Calcium und Wasserbehandlung: Magnesiumionen aus dem Wasser zu entfernen Dosiermittelzusatz: Zur Härtestabilisierung oder als Zusatz zu einem Ionentauscher für den Leitungsschutz Aktivkohlefilter: Entfernung von organischen Substanzen, wobei diese Aufbereitungsart nicht unproblematisch sein kann. Umkehrosmose: Bei der Umkehrosmose werden sämtliche Wasserinhaltsstoffe entfernt und man erhält entmineralisiertes Wasser. UV- Bestrahlung: Wird zur Desinfektion bzw. Entkeimung verwendet. Chlorung: Wird ebenfalls zur Desinfektion verwendet, jedoch vorwiegend in zentralen Wasserversorgungsanlagen. Oxidation: Entfernung von Eisen und Mangan auf chemischen Wege. Bringt jedoch Probleme bei einer hohen Wasserhärte mit sich. Institut für Trinkwasseruntersuchung Ried/Innkreis Molkereistrasse Ried im Innkreis Tel. und Fax: office@halabi.at 11

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