Verdienste und Arbeitskosten
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- Leonard Grosse
- vor 9 Jahren
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1 Statistisches Bundesamt Verdienste und Arbeitskosten Tarifverdienste Informationen zu Tarifabschlüssen und Öffnungsklauseln 1.Halbjahr 2013 Erscheungsfolge: halbjährlich Erschienen am Weitere Informationen zur Thematik dieser Publikation unter: Telefon: +49 (0) 611 / ; Fax: +49 (0) 611 / ; [email protected] Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2013 Vervielfältigungen und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
2 Schaubild Laufzeiten sowie Pauschal- (PZ) und Emalzahlungen (EZ) ausgewählter Tarifabschlüsse 2012/2013/2014 (regionale Abweichungen möglich) Tariferhöhungen Laufzeit des Tarifabschlusses Emalzahlung Pauschalzahlung Laufzeit: angegeben für den jeweils jüngsten gültigen Tarifvertrag Nullmonat Bankgewerbe (Laufzeit: 22 Monate) +1,6% 350 EUR +2,9% +2,5% Baugewerbe 1 (Laufzeit: 12 Monate) +3,0% +2,3% +3,2% Chemische Industrie (neue Länder) (Laufzeit: 19 Monate) +4,1% +4,5% Chemische Industrie (früheres Bundesgebiet) (Laufzeit: 19 Monate) +4,1% +4,5% Druckdustrie (Laufzeit: 33 Monate) 280 EUR +2,0% 150 EUR Ezelhandel (Laufzeit: 22 Monate) +3,0% 50 EUR +2,0% Metallgewerbe (Laufzeit: 20 Monate) +2,7% +4,3% +3,4% +2,2% Öffentlicher Dienst der Länder (TV-L) (Laufzeit 24 Monate) +1,5% +1,9% +2,65% +2,95% Öffentlicher Dienst bei Bund und Gemeden (TVöD) (Laufzeit: 24 Monate) +0,5% +3,5% +1,4% +1,4% Versicherungsgewerbe (Laufzeit: 24 Monate) +3,0% +2,2% 150 EUR EUR 3 +3,2% +2,2% Groß-und Außenhandel (Laufzeit: 24 Monate) +3,0% +2,4% +3,0% 90 EUR +2,1% Laufzeitbegn vor 2012 J A J O J A J O J A J O Nullmonat: Zeitraum, dem e Tarifabschluss für den ersten Monat kee Tariferhöhung bzw. Pauschalzahlung vorsieht. Pauschalzahlung: Ausgleichszahlung für den verzögerten Begn der Tariferhöhung. Emalzahlung: Zusätzlich zur Tariferhöhung gezahlte Leistung. 1 In den neuen Ländern Anhebung der Tarifentgelte um den gleichen Cent-Betrag wie im früheren Bundesgebiet. 2 Emalzahlung für die beiden unteren Entgeltgruppen A und B als soziale Komponente. 3 Emalzahlung für die beiden unteren Entgeltgruppen A und B als soziale Komponente Quelle: Destatis Statistisches Bundesamt, Informationen zu Tarifabschlüssen und Öffnungsklauseln, 1. Hj
3 Kohlenbergbau, Torfgewnung Lohn- und Gehaltstarifvertrag für den Stekohlebergbau der Bundesrepublik Deutschland ,5 Gewnung von Steen und Erden, sonstiger Bergbau Entgelttarifvertrag für die Naturste- und Naturwerkstedustrie Schleswig-Holste, Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Nordrhe-Westfalen ,0 Lohntarifvertrag für die Kalkdustrie Niedersachsen ,0 Entgelttarifvertrag für die Kalk- und Dolomitdustrie im rechtsrheischen Teil des Regierungsbezirkes Düsseldorf, Regierungsbezirk Arnsberg, Werk Steeden der Rheisch- Westfälischen Kalkwerke AG ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Nordwestdeutsche Gipsdustrie Nordwest- Deutschland ,2 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Gipsdustrie den neuen Ländern ,2 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für den Kali- und Stesalzbergbau Niedersachsen, Nordrhe- Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Thürgen ,0 Ernährungsgewerbe Entgelttarifvertrag für die Nährmitteldustrie Nordrhe-Westfalen ,0 Entgelttarifvertrag für die Zuckerdustrie der Bundesrepublik Deutschland ,1 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Fekostherstellung, Nährmitteldustrie, Teigwarendustrie Hessen und Rheland-Pfalz ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Fleischerhandwerk Hessen ,0 Entgelttarifvertrag für die obst- und gemüseverarbeitende Industrie, Essig- und Senfdustrie Hessen, Rheland-Pfalz und im Saarland ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Obst- und Gemüseverwertungsgenossenschaften Hessen und Rheland-Pfalz ,8 Entgelttarifvertrag für die Essig-, Obst- und Gemüsekonserven-, Fruchtsaft-, Sauerkonserven und Senfdustrie Baden-Württemberg ,0 Entgelttarifvertrag für die Obst und Gemüse verarbeitende Industrie, Fruchtsaftdustrie, Meralbrunnendustrie Niedersachsen, Bremen ,8 Entgelttarifvertrag für die Obst und Gemüse verarbeitende Industrie Mecklenburg- Vorpommern ,9 Lohntarifvertrag für die Nahrungsfette Industrie, Margare, Kunstspeisefett, Pflanzenfette im früheren Bundesgebiet (ohne München) ,3 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Molkereien (milchbe- u. -verarbeitende Betriebe) Hessen ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Milchdustrie Rheland-Nassau, Saarland und Kaiserslautern ,0 Gehaltstarifvertrag für die Milch-, Käse- und Schmelzkäsedustrie Schleswig-Holste, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhe-Westfalen, Hessen, Rheland-Pfalz ,2 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Meiereien und Käsereien (ohne Milch- u. Schmelzkäsedustrie) Schleswig-Holste u. Hamburg ,2 Lohntarifvertrag für milchdustrielle Betriebe, die Dauermilcherzeugnisse, Käse und Schmelzkäse herstellen, sowie deren dustrielle Nebenbetriebe Niedersachsen u. Bremen ,2 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die milchbe- und -verarbeitenden Molkereibetriebe, mit Ausnahme der Milch- und Käseschmelzdustrie Niedersachsen, Bremen ohne RB Weser- Ems ,2 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Molkereien u. Käsereien Nordrhe-Westfalen ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die milchbe- und -verarbeitenden Betriebe Nord- und Südwürttemberg ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die milchbe- und -verarbeitenden Betriebe Nord- und Südbaden ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Bäckerhandwerk Bayern ,0 Statistisches Bundesamt, Informationen zu Tarifabschlüssen und Öffnungsklauseln, 1. Hj
4 Ernährungsgewerbe Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Brot- und Backwarendustrie Schleswig-Holste und Hamburg ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Brot- und Backwarendustrie Niedersachsen und Bremen ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Brot- und Backwarendustrie Hessen ,0 Entgelttarifvertrag für die Brot- und Backwarendustrie Hessen ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Brot- und Backwarendustrie, Großbäckereien u. Betriebe, die Brot- und Backwaren vertreiben Baden-Württemberg ,2 Entgelttarifvertrag für die Erfrischungsgetränke-Industrie und Getränkefachgroßhandel Schleswig-Holste und Hamburg ,6 Entgelttarifvertrag für die Erfrischungsgetränke-Industrie sowie die Erfrischungsgetränke- und Bierhandlungen Hessen ,6 Entgelttarifvertrag für die Meralbrunnenbetriebe Hessen ,6 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Meralbrunnenbetriebe Baden-Württemberg ,9 Entgelttarifvertrag für die Brauereien Schleswig-Holste, Hamburg und Mecklenburg- Vorpommern ,7 Entgelttarifvertrag für die Brauereien Niedersachsen ,6 Entgelttarifvertrag für die Brauereien Nordrhe-Westfalen ,7 Entgelttarifvertrag für die Brauereien Hessen ,7 Entgelttarifvertrag für die Brauereien Rheland-Pfalz ohne Pfalz ,7 Entgelttarifvertrag für das Braugewerbe Baden-Württemberg (ohne Südbaden) ,7 Entgelttarifvertrag für das Braugewerbe Südbaden ,7 Entgelttarifvertrag für die Braudustrie Sachsen und Thürgen ,7 Textilgewerbe Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Textildustrie, eschließlich Autogurtdustrie Schleswig-Holste und Hamburg ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Textildustrie Niedersachsen (ohne ehem. RB Osnabrück) und Bremen ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Textildustrie Westfalen und Regierungsbezirk Osnabrück (Regierungsbezirke Münster, Detmold, usw.) ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Textildustrie Nordrhe (RB Düsseldorf, Köln) sowie Stadt Schwelm ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Textildustrie Hessen ,0 Lohntarifvertrag für die Textildustrie Rheland-Pfalz ,0 Gehaltstarifvertrag für die Textildustrie Mittelrhe ,0 Gehaltstarifvertrag für die Textildustrie Pfalz ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Textildustrie Baden-Württemberg sowie Kreis Ldau/ Bayern ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Textildustrie Nordbayern ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Textildustrie Südbayern ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Textildustrie im Saarland ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Textildustrie Berl ,0 Bekleidungsgewerbe Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Bekleidungsdustrie Schleswig-Holste und Hamburg ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Bekleidungsdustrie Niedersachsen und Bremen (ohne ehem. Reg.-Bez. Osnabrück) ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Bekleidungsdustrie im ehemaligen Regierungsbezirk Osnabrück (Niedersachsen) ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Bekleidungsdustrie Westfalen ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Bekleidungsdustrie Hessen ,0 Lohntarifvertrag für die Bekleidungsdustrie Rheland-Pfalz ,0 Statistisches Bundesamt, Informationen zu Tarifabschlüssen und Öffnungsklauseln, 1. Hj
5 Bekleidungsgewerbe Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Bekleidungsdustrie Mittelrhe (Rb. Koblenz, Trier und das Gebiet Rhehessen des Rb. Rheh.-Pfalz) ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Bekleidungsdustrie der Pfalz ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Bekleidungsdustrie Baden-Württemberg sowie des bayerischen Kreises Ldau ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Bekleidungsdustrie Bayern (ohne Regierungsbezirk Unterfranken) ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Bekleidungsdustrie Regierungsbezirk Unterfranken ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Bekleidungsdustrie Berl (West) ,0 Ledergewerbe Lohntarifvertrag für die Schuhdustrie der Bundesrepublik Deutschland ,2 Gehaltstarifvertrag für die Schuhdustrie Baden-Württemberg, Hessen, ehemalige Tarifgebiete Ost, Nordrhe-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Bayern, Rheland-Pfalz ,2 Holzgewerbe Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Tischler-/Schreerhandwerk sowie Glaserhandwerk Rheland-Pfalz sowie dem Bezirk der Handwerkskammer der Pfalz ,3 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Schleswig- Holste ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Niedersachsen und Bremen ,0 Lohntarifvertrag für die holz- u. kunststoffverarbeitende Industrie Rheland-Pfalz ,0 Gehaltstarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie im Rheland ,0 Gehaltstarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie der Pfalz und Rhehessen ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Holzdustrie und Kunststoffverarbeitung Baden- Württemberg ,0 Entgelttarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Berl und Brandenburg ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Sachsen- Anhalt ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie eschl. Spielund Kunststoffwarendustrie Thürgen ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Säge- und Holzbearbeitungsdustrie, Holzhandlungen und angeschlossenen Betriebe Bayern ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Möbeldustrie sowie holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Bayern ,0 Papiergewerbe Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Papier, Pappe, Zellstoff und Holzstoff erzeugende Industrie Schleswig-Holste, Hamburg, Niedersachsen ,6 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die papiererzeugende Industrie im R.B. Düsseldorf und R.B. Köln (rechtsrheisch) ,6 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Papier, Pappen, Zellstoff und Holzstoff erzeugende Industrie Westfalen ,6 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Papier, Pappen, Zellstoff und Holzstoff erzeugende Industrie im Kreise Düren, Jülich, Euskirchen und Umgebung ,6 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Papier-, Pappen-, Zellstoff- und Holzstofferzeugung Hessen ,6 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Papier erzeugende Industrie Rheland-Pfalz ,6 Lohntarifvertrag für die Papier, Pappe, Zellstoff und Holzstoff erzeugende Industrie Baden- Württemberg ,6 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Papier, Pappe, Zellstoff und Holzstoff erzeugende Industrie (ostdeutsche Papierdustrie) den neuen Ländern und Berl-Ost ,6 Gehaltstarifvertrag für die Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie Düren, Jülich, Euskirchen und Umgebung ,1 Verlegen von Büchern und Zeitschriften; sonstiges Verlagswesen (ohne Software) Gehaltstarifvertrag für das Zeitungsverlagsgewerbe Niedersachsen und Bremen ,1 Statistisches Bundesamt, Informationen zu Tarifabschlüssen und Öffnungsklauseln, 1. Hj
6 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren Entgelttarifvertrag für die Kautschukdustrie Hessen, Rheland-Pfalz und Saarland ,1 Entgelttarifvertrag für die Kautschukdustrie Berl, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thürgen ,1 Entgelttarifvertrag für die Kunststoff verarbeitende Industrie Hessen ,2 Entgelttarifvertrag für die Kunststoff verarbeitende Industrie Baden-Württemberg ,9 Entgelttarifvertrag für die Kunststoff verarbeitende Industrie den neuen Ländern ,0 Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steen und Erden Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Glasgewerbe ohne Hüttenveredelung der Bundesrepublik Deutschland ,2 Entgelttarifvertrag für die Hohlglaserzeugungsdustrie Landesgruppe Nordwest ,0 Entgelttarifvertrag für die Betrieben, die Glas aller Art oder Glasfasern erzeugen, veredeln u. verarbeiten den neuen Ländern, eschl. Berl-Ost ,2 Entgelttarifvertrag für die Betriebe, die Flachglas aller Art verarbeiten und veredeln im früheren Bundesgebiet ,2 Entgelttarifvertrag für die Hohlglaserzeugungsdustrie Landesgruppe Rhe-Weser ,3 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die fekeramische Industrie der Pfalz und im Saarland ,9 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die fekeramische Industrie im engeren Sne, Ofenkacheldustrie, Speckste- und Steatitdustrie Bayern ,6 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die fekeramische Industrie den neuen Ländern u. Berl- Ost ,2 Entgelttarifvertrag für die Ziegeldustrie (Nord) Schleswig-Holste, Hamburg, RB Stade u. RB Lüneburg (Tarifgebiet Nordmark) und Bezirk Weser-Ems/Ndsa + Kreis Diepholz/Bezirk Hannover (Tarifgebiet Weser-Ems) ,2 Entgelttarifvertrag für die Ziegeldustrie Nordrhe-Westfalen und südliches Niedersachsen (Braunschweig, Hannover, Celle) ,2 Entgelttarifvertrag für die Ziegeldustrie Hessen ,2 Entgelttarifvertrag für die Ziegeldustrie Baden-Württemberg ,2 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Stemetz- u. Bildhauerhandwerk Baden-Württemberg ,0 Metallgewerbe, H.v. Büromasch., DV-Geräten, Elektrotech., F+O, Maschen- u. Fahrzeugbau Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Eisen- u. Stahldustrie (Erzeugung) Nordrhe- Westfalen und Bremen ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Eisen- und Stahldustrie den neuen Ländern, eschl. Berl-Ost ,0 Entgelttarifvertrag für das Metallgewerbe (HH) sowie Modellbauerhandwerk (HH, SH, MV) Hamburg ,5 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Metall- u. Fewerktechnik Baden-Württemberg ,2 Entgelttarifvertrag für das Kälteanlagenbauerhandwerk Sachsen-Anhalt ,6 Energieversorgung und Wasserversorgung Entgelttarifvertrag für Kommunale Versorgungsbetriebe (TV-V) im Bundesgebiet o. Hamburg ,4 Entgelttarifvertrag für die Energieversorgungsunternehmen (AVEU) den neuen Ländern und Berl Ost ,8 Entgelttarifvertrag für die Elektrizitätswerke Baden-Württemberg ,1 Entgelttarifvertrag für die Wasserwirtschaft Nordrhe-Westfalen (TV-WW/NW) ,4 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung Lohntarifvertrag für die Recyclg- u. Entsorgungswirtschaft (BDE) (TV Mdestlohn) für die Bundesrepublik Deutschland ,2 Entgelttarifvertrag für die Recyclg- u. Entsorgungswirtschaft (BDE) für die Bundesrepublik Deutschland ,1 Entgelttarifvertrag für die Entsorgung im Bereich der Vereigung der kommunalen Arbeitgeber (TVöD-E) ,4 Statistisches Bundesamt, Informationen zu Tarifabschlüssen und Öffnungsklauseln, 1. Hj
7 Baugewerbe Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Baugewerbe (plus Feuerungs-, Ofen- und Schornstebau und TV Mdestlohn) im früheren Bundesgebiet ohne Berl ,2 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Baugewerbe (plus TV Mdestlohn) den neuen Ländern (ohne Berl-Ost) ,0 Lohntarifvertrag für das Dachdeckerhandwerk (Dach-, Wand- u. Abdichttechnik) (plus TV Mdestlohn) der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme von Bayern ,8 Lohntarifvertrag für das Elektrohandwerk (TV Mdestlohn) der Bundesrepublik Deutschland ,0 Entgelttarifvertrag für das Elektrohandwerk Nordrhe-Westfalen ,1 Entgelttarifvertrag für das Elektrohandwerk Hessen und Rheland-Pfalz ,5 Entgelttarifvertrag für das Elektrohandwerk Mecklenburg-Vorpommern ,5 Entgelttarifvertrag für das Elektrohandwerk Sachsen ,4 Entgelttarifvertrag für das Elektrohandwerk Sachsen-Anhalt ,0 Entgelttarifvertrag für das Elektrohandwerk Berl und Brandenburg ,3 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Sanitär-, Heizung-, Klima- und Klempnertechnik Niedersachsen ,1 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Installateur- und Heizungsbauer-, Klempner-, Behälterund Apparatebauer-Handwerk Nordrhe-Westfalen ,6 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Klempner- und Installateurhandwerk Hessen ,8 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik-Industrie sowie Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik des Metallhandwerks Baden-Württemberg ,2 Lohntarifvertrag für das Maler- und Lackiererhandwerk (TV Mdestlohn) der Bundesrepublik Deutschland ,3 Lohntarifvertrag für das Maler- und Lackiererhandwerk im Saarland ,5 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Glaserhandwerk Baden-Württemberg ,2 Kraftfahrzeughandel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Tankstellen Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Kraftfahrzeuggewerbe u. KFZ-Mechanikerhandwerk Bremen (ohne Bremerhaven) ,5 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Kraftfahrzeuggewerbe im Verbandsgebiet Rheland- Rhehessen ,9 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Kraftfahrzeuggewerbe Mecklenburg-Vorpommern ,0 Handelsvermittlung und Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) Lohntarifvertrag für den Groß- und Außenhandel, eschl. Hilfs- und Nebenbetrieben im Regierungsbezirk Pfalz ,4 Gastgewerbe Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie (für die Betriebe und Unternehmen die ordentliches Mitglied im BdS sd) der Bundesrepublik Deutschland ,9 Entgelttarifvertrag für das Hotel- u. Gaststättengewerbe Schleswig-Holste ,2 Entgelttarifvertrag für das Hotel- u. Gaststättengewerbe Niedersachsen (mit Ausnahme der ostfriesischen Nordseeseln u. des ehem. Verwaltungsbezirks Oldenburg) ,3 Entgelttarifvertrag für das Hotel- u. Gaststättengewerbe Bremen ,2 Entgelttarifvertrag für das Hotel- u. Gaststättengewerbe Nordrhe-Westfalen ,6 Entgelttarifvertrag für das Hotel- u. Gaststättengewerbe Rheland-Pfalz ,4 Entgelttarifvertrag für das Hotel- u. Gaststättengewerbe Bayern ,0 Entgelttarifvertrag für das Hotel- u. Gaststättengewerbe im Saarland ,5 Entgelttarifvertrag für das Hotel- u. Gaststättengewerbe Brandenburg ,0 Entgelttarifvertrag für das Hotel- u. Gaststättengewerbe Sachsen ,1 Entgelttarifvertrag für das Hotel- u. Gaststättengewerbe Sachsen-Anhalt ,4 Entgelttarifvertrag für das Hotel- u. Gaststättengewerbe Thürgen ,0 Landverkehr; Transport Rohrfernleitungen Entgelttarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe Bremen (TV-N HB) ,3 Entgelttarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe Nordrhe-Westfalen (TV-N NW) ,4 Entgelttarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe Hessen (TV-N Hessen) ,4 Entgelttarifvertrag für kommunale Nahverkehrsbetriebe Rheland-Pfalz ,4 Entgelttarifvertrag für den Nahverkehr Brandenburg ,5 Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe Schleswig-Holste ,5 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für den privaten Personenverkehr mit Omnibussen (LHO) Hessen ,5 Statistisches Bundesamt, Informationen zu Tarifabschlüssen und Öffnungsklauseln, 1. Hj
8 Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr; Verkehrsvermittlung Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe Baden-Württemberg ,4 Lohntarifvertrag für das Speditionsgewerbe (Güterkraftverkehr, Möbelfernverkehr) Bremen ,1 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Speditions-, Lagerei- und Logistikgewerbe und gewerblicher Güterkraftverkehr (Arbeitgeberverband AVSL) Baden-Württemberg ohne Südbaden ,5 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Speditions-, Lagerei-, Möbeltransportgewerbe Südbaden ,5 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Speditions-, Lagerei-, Möbeltransportgewerbe Bayern ,8 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das private Verkehrsgewerbe (Güterkraftverkehr, Speditionsgewerbe, Post- und Paketdienstleister) Hamburg ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Verkehrsgewerbe im Saarland ,0 Kreditgewerbe Entgelttarifvertrag für den Dienstleistungsbereich Sparkassen im Bereich der Vereigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-S) der Bundesrepublik Deutschland ,4 Entgelttarifvertrag für Volksbanken u. Raiffeisenbanken sowie genossenschaftliche Zentralbanken der Bundesrepublik Deutschland ,7 Grundstücks- und Wohnungswesen Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland ,3 Erbrgung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Schleswig-Holste ,9 Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Niedersachsen ,1 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Hessen ,5 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Baden-Württemberg ,6 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Bayern ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Sachsen ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Berl und Brandenburg ,0 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer im Bereich des Bundes (TVöD) ,4 Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer im Bereich der Länder (TV-L) ,65 Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer im Bereich der Gemeden (TVöD/VKA) ,4 Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst des TVöD (TVöD- SuE) für die Bundesrepublik Deutschland ,4 Gesundheits-, Veterär- und Sozialwesen Entgelttarifvertrag für Ärztnen und Ärzte an Universitätskliken (TV- Ärzte) der Bundesrepublik Deutschland ,6 Entgelttarifvertrag für Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungserichtungen (TVöD-K, TVöD-B) der Bundesrepublik Deutschland ,4 Entgelttarifvertrag für Ärztnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte) der Bundesrepublik Deutschland ,6 Erbrgung von sonstigen Dienstleistungen Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Textilreigungsgewerbe (u.a. Chemisches Reigungsgewerbe) (tex) im früheren Bundesgebiet ,5 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Textilreigungshandwerk (u.a. Wäschereigewerbe mit Objektgeschäften) (TATEX) im früheren Bundesgebiet ( Regionalgebiet I und II) ,5 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Textilreigungshandwerk (u.a. Wäschereigewerbe mit Objektgeschäften) (TATEX) den neuen Ländern ( Regionalgebiet III) ,3 Statistisches Bundesamt, Informationen zu Tarifabschlüssen und Öffnungsklauseln, 1. Hj
9 Erbrgung von sonstigen Dienstleistungen Entgelttarifvertrag für das Friseurhandwerk Schleswig-Holste ,6 Lohntarifvertrag für das Friseurhandwerk Bayern ,9 Private Haushalte Entgelttarifvertrag für die Privathaushaltungen Niedersachsen (gilt nicht den Städten Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven und den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg und Vechta) ,0 Entgelttarifvertrag für die private Hauswirtschaft und Dienstleistungszentren Berl und Brandenburg ,8 Statistisches Bundesamt, Informationen zu Tarifabschlüssen und Öffnungsklauseln, 1. Hj
10 Tabelle 1: Öffnungsklauseln ausgewählten Tarifverträgen Fachlicher und räumlicher Tarifbereich Öffnungsklausel Chemische Industrie Deutschland... Metalldustrie Deutschland... Baugewerbe Deutschland... Handelsvermittlung und Großhandel Nordrhe- Westfalen... Rheland- Pfalz... Rheland- Rhehessen... Berl, Brandenburg... Im Mai 2012 wurde e Demografie-Korridor verebart, mit dem auf dividueller und kollektiver Basis ee Wochenarbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden festgelegt werden kann. Aus wirtschaftlichen Gründen kann das Inkrafttreten der Tariferhöhung um bis zu 2 Monate auf een späteren Zeitpunkt verschoben werden. Aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit können Tarifentgelte bis zu 10% abgesenkt werden. Entsprechend des ab bis gültigen Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung und zum Beschäftigungsaufbau können die Betriebsparteien anstelle von Kurzarbeit für een Zeitraum von maximal 12 Monaten verebaren, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 30 Stunden zu reduzieren und die Tarifvergütungen entsprechend zu kürzen. Um ee Absenkung der Tarifvergütungen zur vermeiden, können Ausgleichszahlungen verebart werden, die mit Jahresleistungen (betriebliche Sonderzahlung / zusätzliches Urlaubsgeld) verrechnet werden. Absenkung der Tarifentgelte um bis zu 4%, wobei der tarifliche Mdestlohn nicht unterschritten werden darf. Tarifgebundene Firmen, die nachweisbar vorübergehend nicht der Lage sd, die festgesetzten Tarifmdestvergütungen zu zahlen, können een Antrag auf Unterschreitung stellen, über den e paritätisch besetzter Ausschuss der Tarifvertragsparteien entscheidet. In Ausnahmefällen können zur Sicherung der Beschäftigung und/oder zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens niedrigere Entgeltsätze verebart werden. Absenkung der Mdestentgelte auf 92% der Entgeltbeträge Unternehmen mit bis zu 35 Beschäftigten ( ab bis zum ). Sachsen-Anhalt... Absenkung des Tarifentgeltes um bis zu 8% Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten und um bis zu 7% Unternehmen von 11 bis 20 Beschäftigten. Thürgen... Ezelhandel Neue Bundesländer ohne Berl (Ost)... Absenkung der Tarifentgelte bis zu 3% Unternehmen bis zu 20 Beschäftigten und bis zu 6% Betrieben bis zu 10 Beschäftigten ( ab bis zum ). Nach der sogenannten Mittelstandsklausel können Unternehmen mit bis zu 25 (15/5) Beschäftigten um bis zu 4% (6%/8%) gergere Tarifentgelte zahlen. ( ab bis zum ). Statistisches Bundesamt, Informationen zu Tarifabschlüssen und Öffnungsklauseln, 1. Hj
11 Tabelle 2: Öffnungsklauseln ausgewählten Tarifverträgen Fachlicher und räumlicher Tarifbereich Öffnungsklausel Kreditgewerbe Deutschland... Verlängerung der "Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung" von Es besteht die Möglichkeit, die wöchentliche Arbeitszeit für Arbeitnehmergruppen oder Abteilungen bei gekürzten Bezügen auf bis zu 31 Stunden, wenn nicht gleichzeitig betriebsbedgte Kündigungen ausgesprochen werden. Die Bezüge und sonstige Leistungen werden entsprechend gekürzt. Für die gekürzte Zeit wird ab dem 1. Januar 2004 e fanzieller Ausgleich von 20 % des zugehörigen Stundensatzes geleistet. (Diese Regelung zur tariflichen Kurzarbeit wurde bis Ende 2015 verlängert.) Verlagsgewerbe Deutschland... Druckgewerbe Deutschland... Architektur- und Ingenieurbüros Deutschland... Textil- und Bekleidungsdustrie Früheres Bundesgebiet... Recyclg- und Entsorgungswirtschaft Deutschland... Holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Sachsen-Anhalt... Für Redakteurnen und Redakteure an Zeitschriften können Abweichungen von Regelungen des Manteltarifvertrages - Kürzung der tariflichen Jahresleistung - Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei entsprechender Gehaltsreduzierung - Kürzung des Urlaubsgeldes verebart werden. Zur Sicherung der Beschäftigung kann die Zahlung der Jahressonderzahlung sowie des zusätzlichen Urlaubsgeldes verschoben werden, bzw. ganz oder teilweise entfallen. Auch die Wochenarbeitszeit kann um bis zu 5 Wochenstunden reduziert werden Unternehmen schwieriger wirtschaftlicher Situation können durch freiwillige Betriebsverebarung die Tariferhöhung für ee befristete Zeit, längstens jedoch für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages, ganz oder teilweise aussetzen. Für diesen Fall gelten reduzierte Tarifgehälter. Abhängig von der wirtschaftlichen Situation des Betriebes können Arbeitgeber und Betriebsrat durch freiwillige Betriebsverebarung die Tariferhöhung von 3% um bis zu maximal 1% - Punkt teilweise oder vollständig bis zum absenken, oder voller Höhe um bis zu 6 Monate vorziehen. Ebenso kann durch Betriebsverebarung die Kürzung, die Verschiebung um jeweils 4 Monate oder der Wegfall der Pauschalzahlung verebart werden. Für die Zeit der Kürzung, Verschiebung oder des Wegfalls muss ee Beschäftigungszusage für alle Beschäftigten des Betriebes gegeben werden. Bei guter wirtschaftlicher Lage ist auch ee Verdopplung der monatlichen Pauschalbeträge möglich. Aus betrieblichen Gründen kann die regelmäßige Arbeitszeit reduziert werden. Per freiwilliger Betriebsverebarung kann ab die reguläre Arbeitszeit auf bis zu 36 Stunden pro Woche abgesenkt werden. Die Löhne werden entsprechend angepasst. Statistisches Bundesamt, Informationen zu Tarifabschlüssen und Öffnungsklauseln, 1. Hj
12 Tabelle 3: Öffnungsklauseln ausgewählten Tarifverträgen Fachlicher und räumlicher Tarifbereich Öffnungsklausel Kali- und Stesalzbergbau Niedersachsen, Nordrhe- Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Thürgen... Hotel- und Gaststättengewerbe Thürgen... Zur Sicherung der Beschäftigung und/oder zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit können um bis zu 5 % niedrigere Entgeltsätze verebart werden. Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten können die Tarifvertragsparteien für ezelne Betriebe abweichende Regelungen verebaren. Statistisches Bundesamt, Informationen zu Tarifabschlüssen und Öffnungsklauseln, 1. Hj
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Statistisches Bundesamt Fachserie 16 Reihe 4 Verdienste und Arbeitskosten Tarifverdienste 1. Halbjahr 2016 Erscheinungsfolge: halbjährlich Erschienen am 29. August 2016 Artikelnummer: 2160400165314 Ihr
WSI-Tarifarchiv: Tarifrunde 2005: Die Kündigungstermine
WSI-Tarifarchiv: Tarifrunde 2005: Die e 45 14.09.2004 Die Tarifrunde 2004 ist noch nicht ganz beendet: Im Bauhauptgewerbe und in der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie wird noch verhandelt,
Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen
Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg SAC HSEN-ANHALT Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen
Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen
Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg SACHSEN-ANHALT Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen
Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen Stand: 1. November 2018 Die Rahmenbedingungen
Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsen Stand: 1. Juni 2018 Die Rahmenbedingungen
Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen Stand: 1. Januar 2018 Die Rahmenbedingungen
Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsen Stand: 1. Januar 2018 Die Rahmenbedingungen
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Minijobs. 1. Quartalsbericht 2017 Diagramme und Tabellen
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Minijobs 1. Quartalsbericht 2017 Diagramme und Tabellen 2 Impressum Herausgeber Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / Minijob-Zentrale Abteilung VII 45115
Kündigungsterminkalender für die Lohn- und Gehaltsrunden 2008-2010
kalender für die Lohn- und Gehaltsrunden 2008-2010 30.09.08 Privates Verkehrsgewerbe Bayern 104.100 Papiererzeugende Industrie alle West-Bereiche 48.000 Bäckerhandwerk Nordrhein-Westfalen 31.100 Cigarettenindustrie
Statistischer Bericht
Statistischer Bericht P I 1 j / 15 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen statistik Berlin Brandenburg Bruttoinlandsprodukt Bruttowertschöpfung im Land Berlin nach Wirtschaftsbereichen 1991 bis 2015 Berechnungsstand:
Papier und Pappe verarbeitende Industrie
Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 69.500 Beschäftigte. Zwei von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8,50 und 9,99. Alle anderen Gruppen liegen
Papier und Pappe verarbeitende Industrie
Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 72.200 Beschäftigte. Zwei von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 9,00 und 9,99. Alle anderen Gruppen liegen
Tarifverdienste im Jahr 2015 um 2,1 % gestiegen
Pressemitteilung vom 26. Februar 2016 061/16 Tarifverdienste im Jahr 2015 um 2,1 % gestiegen WIESBADEN Die tariflichen Monatsverdienste einschließlich sind im Jahr 2015 in Deutschland um durchschnittlich
11.10.2007. Tarifrunde 2008: Die Kündigungstermine. Service des WSI-Tarifarchivs
11.10.2007 Service des WSI-Tarifarchivs Tarifrunde 2008: Die e Noch ist die Tarifrunde 2007 nicht zu Ende, im Einzelhandel und im Versicherungsgewerbe wird beispielsweise noch verhandelt. Aber die Tarifrunde
Sachsen-Anhalt. Metallindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ZUR BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 005 48 100 347 026 00 Sachsen-Anhalt Industrie: Arbeiter Angestellte Auszubildende Metallindustrie Abschluss: 28.04.2003 gültig ab: 01.05.2003 kündbar zum: 31 12.2004
Papier verarbeitende Industrie
Papier verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 74.400 Beschäftigte. 3 von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8 und 8,50. Alle anderen Gruppen liegen darüber, 78 Gruppen
Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen. Stand: I.März 2014
Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 9 55 95 Magdeburg 5ACHSEN-ANHALT Ministerium für Arbeit und Soziales 5ACU5EW-AWUALT Storke Fomilie Stork«Gemeinschaft ^ritaft^nft
Geltende Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz
Tarifpolitik Geltende nmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz Allgemeinverbindliche Lohngruppen RVO esweite nmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Ausbildungsvergütung kaufm. 750,00 830,00 910,00
Abbruch- und Abwrackgewerbe 01.04.2014 gew./kaufm. 561,84 666,80 861,26-20% 449,47 533,44 689,01 Arbeitnehmerüberlassung (BAP-Empfehlung für Personaldienstleistungskfm., für Anwender DGB Tarifverträge)
Tarifbereich Geltungsbereich gültig ab kündbar zum 1. Jahr 2.Jahr 3.Jahr 4. Jahr
Land- und Forstwirtschaft Land- und Forstwirtschaft 01.03.2013 500,00 540,00 610,00 01.08.2014 30.06.2015 530,00 570,00 640,00 AGRO- Service TH 01.01.2013 440,00 500,00 560,00 01.01.2014 30.06.2016 500,00
Tarifbereich Geltungsbereich gültig ab kündbar zum 1. Jahr 2.Jahr 3.Jahr 4. Jahr
Land- und Forstwirtschaft Land- und Forstwirtschaft 01.03.2013 500,00 540,00 610,00 01.08.2014 30.06.2015 530,00 570,00 640,00 AGRO- Service TH 01.01.2013 440,00 500,00 560,00 01.01.2014 30.06.2016 500,00
Standarddeckungsbeiträge nach der EU-Typologie Schleswig-
Schleswig- Holstein Niedersachsen Braunschweig Hannover Lüneburg Weser-Ems 538 551 549 549 541 439 436 436 436 419 250 253 253 253 247 479 496 494 494 491 135 131 131 131 123 336 344 343 343 338 135 131
Geltende Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und dem Tarifvertragsgesetz
Geltende nmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und dem Tarifvertragsgesetz allgemeinverbindliche Lohngruppen RVO esweite nmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung:
20.09.2017 Service des WSI-Tarifarchivs Tarifrunde 2018: Für mehr als 9,7 Millionen Beschäftigte werden neue Vergütungstarifverträge verhandelt Die e Die Tarifrunde 2017 geht in die Schlussphase: In einigen
Gewerbliche Nebenerwerbsgründungen nach Wirtschaftszweigen gemäß WZ 2008
Gewerbliche Nebenerwerbsgründungen nach en gemäß WZ 2008 Gewerbliche Nebenerwerbsgründungen 2013 bis 2017 in Deutschland nach en - Nebenerwerbsgründungen 2) A Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei 2.386
Tarifbereich Geltungsbereich gültig ab kündbar zum 1. Jahr 2.Jahr 3.Jahr 4. Jahr
Land- und Forstwirtschaft Land- und Forstwirtschaft 01.03.2013 500,00 540,00 610,00 01.08.2014 30.06.2015 530,00 570,00 640,00 AGRO- Service TH 01.01.2013 440,00 500,00 560,00 01.01.2014 30.06.2016 500,00
Gewerbliche Existenzgründungen nach Wirtschaftszweigen gemäß WZ 2008
Gewerbliche Existenzgründungen Gewerbliche Existenzgründungen nach en 2013 bis 2017 in Deutschland - und Vertikalstruktur in % Existenzgründungen 2) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 1.865 1.601 1.581
Unternehmensstatistik der IHK Dresden einschließlich Betriebsstätten und Zweigniederlassungen
einschließlich Betriebsstätten und Zweigniederlassungen HR-Firmen* KGT Insgesamt davon ZN+BST A Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 233 25 537 770 01 Landwirtschaft, Jagd u. damit verbundene Tätigkeiten
Unternehmensstatistik der IHK Dresden einschließlich Betriebsstätten und Zweigniederlassungen
einschließlich Betriebsstätten und Zweigniederlassungen HR-Firmen* KGT Insgesamt davon ZN+BST A Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 249 31 585 834 01 Landwirtschaft, Jagd u. damit verbundene Tätigkeiten
Tarifbereich Geltungsbereich gültig ab 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr
1 Land- und Forstwirtschaft Land- und Forstwirtschaft TV gekündigt 01.08.2014 530,00 570,00 640,00 AGRO- Service TH 01.01.2014 500,00 600,00 700,00 01.11.2016 600,00 700,00 800,00 Floristgewerbe TH 01.11.2004
Chemische Industrie. Tarifliche Grundvergütungen. Tarifbereich. Kündigungstermin. Zahl der Vergütungsgruppen nach Vergütungshöhe *
Chemische Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 530.000 Beschäftigte. Es handelt sich um eine Branche mit durchweg hohen Tarifvergütungen. Alle Entgeltgruppen liegen im Bereich von
Tarifbereich Geltungsbereich gültig ab kündbar zum 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr
Land- und Forstwirtschaft Land- und Forstwirtschaft 01.03.2013 500,00 540,00 610,00 01.08.2014 30.06.2015 530,00 570,00 640,00 AGRO- Service TH 01.01.2014 30.06.2016 500,00 600,00 700,00 01.11.2016 600,00
5. Änderungstarifvertrag vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000
5. Änderungstarifvertrag vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 1 Änderungen des TV-V Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000, zuletzt
Agroservice ,00 625,00 700, Floristfachbetriebe und Blumen- und Kranzbindereien M-V ,00 415,00 475,00
Stand: Februar 2019 Ausbildungsvergütungen 1 von 8 010.01 Land- und Forstwirtschaft M-V 01.01.2018 605,00 660,00 742,50 01.01.2019 620,00 676,50 761,00 01.01.2020 630,00 686,50 772,50 010.04 Agroservice
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT bundesweit örtliche Zuständigkeit Adresse, Telefon- und Faxnummer Bundesverwaltungsgericht Simsonplatz 1 04107 Leipzig Telefon (0341) 2007-0 Telefax (0341) 2007-1000 OBERVERWALTUNGSGERICHTE
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Artikel-Nr. 4152 16001 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen P I 3 - j/16 Fachauskünfte: (0711) 641-29 26 05.10.2017 Arbeitnehmerentgelt und Arbeitnehmer 2002 bis 2016 nach Wirtschaftsbereichen Der vorliegende
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Artikel-Nr. 4152 17001 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen P I 3 - j/17 Fachauskünfte: (0711) 641-29 26 16.05.2018 Arbeitnehmerentgelt und Arbeitnehmer 2003 bis 2017 nach Wirtschaftsbereichen Der vorliegende
Papier erzeugende Industrie
Papier erzeugende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 54.000 Beschäftigte. 110 von 118 Tarifgruppen liegen bei 10 und mehr. 7 n bewegen sich zwischen 9 und 10. Lediglich 1 für die
Chemische Industrie. Tarifliche Grundvergütungen. Quelle: WSI-Tarifarchiv Stand: Januar 2016 WSI-Tarifarchiv. Kündigungstermin
Chemische Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 550.000 Beschäftigte. Es handelt sich um eine Branche mit durchweg hohen Tarifvergütungen. Alle Entgeltgruppen liegen im Bereich von
TARIFLICHE VERGÜTUNGEN
TARIFLICHE VERGÜTUNGEN Die Ausbildungsvergütung richtet sich stets nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Bei bestehender Tarifbindung (auch wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich
Papier erzeugende Industrie
Papier erzeugende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten 50.000 Beschäftigte. 113 von 118 Tarifgruppen liegen bei 10 und mehr. 4 n bewegen sich zwischen 9 und 10. Lediglich eine für die
Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern
Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Unternehmensgründungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 52.169
CODE ELEMENTE A Land und Forstwirtschaft; Fischerei B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden C Herstellung von Waren
CODE ELEMENTE A Land und Forstwirtschaft; Fischerei 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag 03 Fischerei und Aquakultur B Bergbau und Gewinnung von
Branche gültig ab 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr Land- und Forstwirtschaft M-V ,00 600,00 675,00
Stand: Februar 2016 Ausbildungsvergütungen 1 von 9 010.01 Land- und Forstwirtschaft M-V 01.07.2014 550,00 600,00 675,00 010.03 Leistungs- und Qualitätigsprüfung M-V 01.10.2004 510,00 550,00 590,00 010.04
Maler- und Lackiererhandwerk
Maler- und Lackiererhandwerk In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 115.300 Beschäftigte. Die untersten Lohngruppen liegen fast ausschließlich unterhalb von 10, in einem neuen Bundesland unterhalb
WSI Tarifarchiv: Wer bekommt Urlaubsgeld und was sehen die Tarifverträge vor? Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung:
06.06.2017 WSI Tarifarchiv: Wer bekommt Urlaubsgeld und was sehen die Tarifverträge vor? 42,6 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle
www.bauspardirekt.de Tarifvertragliche en für die neuen Bundesländer Herausgabe: 31.05.2010, voraussichtlich gültig bis: Siehe jeweilige Branche Herausgeber: BDA (Bundesverband der deutschen Arbeitgeberverbände)
Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission
Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission Die Schlichtungskommission gibt den Tarifvertragsparteien folgende Einigungsempfehlung zum Abschluss der Tarifverhandlungen zwischen dem Bund und der Vereinigung
Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern
1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen
Leitbranche (LB) Zuständigkeit im OAK Ansprechpartner Telefon
Gewerbeaufsicht Leitbranche (LB) Zuständigkeit im OAK Ansprechpartner Telefon 07361 503- Chemie (LB 1) Chemische Industrie, Mineralölverarbeitung Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren Metall (LB 2)
55 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland bekommen Weihnachtsgeld
07.11.2017 Aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs: 55 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland bekommen Weihnachtsgeld Im November können sich viele Beschäftigte wieder über Weihnachtsgeld freuen.
Lohntarifvertrag. für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 10. November 2017
Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 10. November 2017 Gültig 1. Januar 2018 LOHNTARIFVERTRAG für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet
