Verdienste und Arbeitskosten
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- Sarah Fiedler
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1 Statistisches Bundesamt Fachserie 16 Reihe 4 Verdienste und Arbeitskosten Tarifverdienste 2. Halbjahr 2017 Erscheinungsfolge: halbjährlich Erschienen am 02. März 2018 Artikelnummer: Ihr Kontakt zu uns: Telefon: +49 (0) 611 / Statistisches Bundesamt (Destatis), 2018 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
2 Informationen zur Veröffentlichung Tarifverdienste Die Veröffentlichung bietet eine Übersicht über ausgewählte Tariferhöhungen sowie ausgewählte Öffnungsklauseln im zweiten Halbjahr Öffnungsklauseln stellen die Umsetzung der Tarifergebnisse in den Betrieben explizit unter Vorbehalt. Sie ermöglichen den Betrieben, im Einvernehmen mit dem Betriebsrat von tarifvertraglichen Regelungen abzuweichen. Zudem ist ein Schaubild zu Laufzeiten, Pauschal-und Einmalzahlungen der wichtigsten Flächentarifverträge enthalten. Berücksichtigt werden ausschließlich Flächentarifverträge, also Tarifverträge, die von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften für ganze Regionen und Branchen ausgehandelt werden Detaillierte Daten zu Tarifverdiensten in verschiedenen Branchen, Regionen und Berufen, zu Mindestlöhnen sowie zu wichtigen tariflichen Regelungen, wie Arbeitszeit, Sonderzahlungen oder Urlaubsgeld, finden Sie unter Zudem sind eine Sonderveröffentlichung über Verdienste im Öffentlichen Dienst sowie spezielle Brancheninformationen verfügbar. Statistisches Bundesamt, Fachserie 16 Reihe 4, 2. Halbjahr
3 Schaubild Laufzeiten sowie Pauschal- (PZ) und Einmalzahlungen (EZ) ausgewählter Tarifabschlüsse 2016/2017/2018 (regionale Abweichungen möglich) Tariferhöhungen Laufzeit des Tarifabschlusses Einmalzahlung Pauschalzahlung Laufzeit: angegeben für den jeweils jüngsten gültigen Tarifvertrag Nullmonat Bankgewerbe (Laufzeit: 33 Monate) +1,5% +1,1% +1,1% Baugewerbe (Laufzeit: 22 Monate) +2,4% +2,2% Chemische Industrie (neue Länder) (Laufzeit: 24 Monate) +3,0% +2,3% Chemische Industrie (früheres Bundesgebiet) (Laufzeit: 24 Monate) +3,0% +2,3% Druckindustrie (Laufzeit: 29 Monate) +2,0% +3,0% Einzelhandel (Laufzeit: 24 Monate) +2,0% 50 EUR +2,3% +2,0% Metall- und Elektroindustrie (Laufzeit: 21 Monate) +2,8% +2,0% 150 EUR Öffentlicher Dienst der Länder (TV-L) (Laufzeit 24 Monate) +2,3% +2,0% +2,35% Öffentlicher Dienst bei Bund und Gemeinden (TVöD) (Laufzeit: 24 Monate) +2,4% +2,35% Versicherungsgewerbe (Laufzeit: 29 Monate) 100 EUR 1 +2,1% +2,0% +1,7% Groß-und Außenhandel (Laufzeit: 24 Monate) 90 EUR +2,0% +2,5% +2,0% Laufzeitbeginn vor 2016 J A J O J A J O J A J O Nullmonat: Zeitraum, in dem ein Tarifabschluss für den ersten Monat keine Tariferhöhung bzw. Pauschalzahlung vorsieht. Pauschalzahlung: Ausgleichszahlung für den verzögerten Beginn der Tariferhöhung. Einmalzahlung: Zusätzlich zur Tariferhöhung gezahlte Leistung. 1 Einmalzahlung für die beiden unteren Entgeltgruppen A und B als soziale Komponente. Quelle: Destatis Statistisches Bundesamt, Fachserie 16 Reihe 4, 2. Halbjahr
4 Ausgewählte Tariferhöhungen im zweiten Halbjahr 2017 Weitere Informationen zu den einzelnen Tarifverträgen finden Sie unter Datum des Inkrafttretens Erhöhung in Prozent Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau Entgelttarifvertrag für den Erzbergbau in der Bundesrepublik Deutschland ,3 Gewinnung von Natursteinen, Kies, Sand, Ton und Kaolin Entgelttarifvertrag für die Industrie der Steinen und Erden (ohne Ziegelindustrie) in Thüringen ,2 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Kaolinbetriebe in Bayern ,2 Ernährungsgewerbe Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Nährmittelindustrie in Niedersachsen und Bremen ,2 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Fleischerhandwerk in Rheinland-Pfalz (Rheinland-Rheinhessen ,2 und Pfalz) Lohntarifvertrag für die Fleischwarenindustrie in Hessen ,3 Entgelttarifvertrag für das Fleischerhandwerk in Nordrhein-Westfalen ,2 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Fleischerhandwerk in Baden-Württemberg ,1 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Kartoffelverarbeitungsindustrie in Bayern ,5 Entgelttarifvertrag für die obst- und gemüseverarbeitende Industrie in Mecklenburg-Vorpommern ,2 Entgelttarifvertrag für die Schmelzkäseindustrie in Bayern und der Stadt Wangen (Baden-Württemberg) ,7 Entgelttarifvertrag für die Milchindustrie in Bayern ,7 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Handelsmühlen in Bayern ,4 Lohntarifvertrag für das Bäckerhandwerk im Saarland ,3 Gehaltstarifvertrag für das Bäckerhandwerk im Saarland ,3 Entgelttarifvertrag für das Bäckerhandwerk der Handwerkskammerbezirke in Nordrhein-Westfalen, ,3 Koblenz und Trier Lohntarifvertrag für das Bäckerhandwerk und allen Verkaufsstellen in Hessen ,2 Gehaltstarifvertrag für das Bäckerhandwerk in Hessen ,4 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Backgewerbe (Großbäckereien) in Rheinland-Pfalz ,4 Lohntarifvertrag für das Bäckerhandwerk in Rheinhessen und in der Pfalz ,9 Gehaltstarifvertrag für das Bäckerhandwerk in Rheinhessen und in der Pfalz ,0 Lohntarifvertrag für das Bäckerhandwerk in Baden-Württemberg ,3 Gehaltstarifvertrag für das Bäckerhandwerk in Baden-Württemberg ,4 Entgelttarifvertrag für die Brot- und Backwarenindustrie in den neuen Ländern und Berlin ,5 Entgelttarifvertrag für das Konditorenhandwerk in Schleswig-Holstein ,6 Entgelttarifvertrag für die Süßwarenindustrie in Niedersachsen und Bremen ,5 Entgelttarifvertrag für die Süßwarenindustrie in Baden-Württemberg ,5 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Futtermittelerzeugung und verteilung in Bayern ,5 Entgelttarifvertrag für die Handelsmälzereien in Bayern und Baden-Württemberg ,2 Entgelttarifvertrag für die Brauereien in der Pfalz ,4 Entgelttarifvertrag für die Erfrischungsgetränke- und Mineralbrunnenindustrie und des einschlägigen Handels sowie Betriebe der Essenzenindustrie in Bayern ,4 Textilindustrie Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Textilindustrie in Niedersachsen (ohne Regierungsbezirk Osnabrück) und Bremen ,7 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Textilindustrie in Westfalen und des Regierungsbezirkes Osnabrück (Regierungsbezirke Münster, Detmold) 2,7 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Textilindustrie in Nordrhein (Regierungsbezirk Düsseldorf, Köln) ,7 sowie der Stadt Schwelm Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Textilindustrie in Hessen ,7 Gehaltstarifvertrag für die Textilindustrie in Mittelrhein ,7 Lohntarifvertrag für die Textilindustrie in Rheinland-Pfalz ,7 Gehaltstarifvertrag für die Textilindustrie in der Pfalz ,7 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Textilindustrie in Baden-Württemberg sowie Kreis Lindau/ Bayern ,7 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Textilindustrie in Südbayern ,7 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Textilindustrie im Saarland ,7 Bekleidungsindustrie Gehaltstarifvertrag für das Bekleidungslohngewerbe in der Bundesrepublik Deutschland (ausgenommen Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen, Brandenburg und Berlin-Ost sowie Bayern ohne Unterfranken) ,4 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16 Reihe 4, 2. Halbjahr
5 Ausgewählte Tariferhöhungen im zweiten Halbjahr 2017 Weitere Informationen zu den einzelnen Tarifverträgen finden Sie unter Bekleidungsindustrie Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Konfektion Technischer Textilien in der Bundesrepublik Deutschland Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Bekleidungsindustrie in Nordrhein (nordrheinischer Teil des Datum des Inkrafttretens Erhöhung in Prozent , ,7 Landes Nordrhein-Westfalen) Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Bekleidungsindustrie in Westfalen ,7 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Bekleidungsindustrie in Hessen ,7 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Bekleidungsindustrie in Bayern ,7 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Bekleidungsindustrie für den Regierungsbezirk Unterfranken ,7 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg sowie dem bayerischen Kreis Lindau Lohntarifvertrag für das Herrenmaßschneiderhandwerk im Bundesgebiet (ohne Saarland, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen) , ,2 Holzgewerbe Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Schreinerhandwerk in Baden-Württemberg ,3 Entgelttarifvertrag für das Holz- und Kunststoff verarbeitende Handwerk (Tischlerhandwerk) in Berlin ,6 Lohntarifvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk (Serienbetriebe des ,7 Tischlerhandwerks) in Niedersachsen und Bremen Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Niedersachsen und ,7 Bremen Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Holzindustrie und das Serienmöbelhandwerk im Regierungsbezirk ,7 Arnsberg, Detmold und Münster (Westfalen-Lippe) Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung sowie die Sperrholzindustrie ,7 in Hessen Lohntarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Rheinland-Pfalz ,7 Gehaltstarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie im Rheinland ,7 Gehaltstarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in der Pfalz und in Rheinhessen ,7 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung in Baden-Württemberg ,7 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Sachsen-Anhalt ,7 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Thüringen ,7 Entgelttarifvertrag für holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Sachsen ,7 Entgelttarifvertrag für holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Berlin und Brandenburg ,7 Papiergewerbe Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Papier-, Pappe-, Zellstoff- und Holzstofferzeugende Industrie in ,4 Westfalen Gehaltstarifvertrag für die papier-, pappe-, zellstoff- und holzstofferzeugende Industrie in Westfalen ,4 Lohntarifvertrag für die papiererzeugende Industrie im Kreise Düren, Jülich, Euskirchen und Umgebung ,4 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Papier-, Pappe-, Zellstoff- und Holzstofferzeugung in Hessen ,4 Druckgewerbe Lohntarifvertrag für die Druckindustrie in der Bundesrepublik Deutschland ,8 Gehaltstarifvertrag für die Druckindustrie in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg ,8 Vorpommern Gehaltstarifvertrag für die Druckindustrie in Rheinland-Pfalz und im Saarland ,8 Gehaltstarifvertrag für die Druckindustrie in Niedersachsen und Bremen ,8 Gehaltstarifvertrag für die Druck- und Medienindustrie in Nordrhein-Westfalen ,8 Gehaltstarifvertrag für die Druckindustrie in Hessen ,8 Gehaltstarifvertrag für die Druckindustrie in Baden-Württemberg ohne Südbaden ,8 Gehaltstarifvertrag für die Druckindustrie in Bayern ,8 Gehaltstarifvertrag für die Druckindustrie in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ,8 Lohntarifvertrag für die fotomaterialverarbeitenden Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern Gehaltstarifvertrag für Redakteure an Tageszeitungen in der Bundesrepublik Deutschland ,6 Gehaltstarifvertrag für Redakteure an Zeitschriften in der Bundesrepublik Deutschland ,6 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16 Reihe 4, 2. Halbjahr
6 Ausgewählte Tariferhöhungen im zweiten Halbjahr 2017 Weitere Informationen zu den einzelnen Tarifverträgen finden Sie unter Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern Gehaltstarifvertrag für das Zeitungsverlagsgewerbe in Schleswig-Holstein und Mecklenburg- Vorpommern Datum des Inkrafttretens Erhöhung in Prozent ,8 Gehaltstarifvertrag für das Zeitungsverlagsgewerbe in Hamburg ,9 Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Entgelttarifvertrag für die Zementindustrie und Natursteinindustrie in Rheinland-Pfalz ,2 Entgelttarifvertrag für Betriebe, die Flachglas aller Art verarbeiten und veredeln im früheren ,3 Bundesgebiet Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die feinkeramische Industrie in den neuen Ländern und in Berlin-Ost ,3 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Ziegelindustrie in Bayern ,3 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Beton- und Fertigteilindustrie in Sachsen und Thüringen ,9 Chemische Industrie Entgelttarifvertrag für die chemische Industrie in Schleswig-Holstein ,3 Entgelttarifvertrag für die chemische Industrie in Hamburg ,3 Entgelttarifvertrag für die chemische Industrie in Berlin-West ,3 Entgelttarifvertrag für die chemische Industrie in Niedersachsen ,3 Entgelttarifvertrag für die chemische Industrie in Bremen ,3 Entgelttarifvertrag für die chemische Industrie in Nordrhein ,3 Entgelttarifvertrag für die chemische Industrie in Westfalen ,3 Entgelttarifvertrag für die chemische Industrie in Hessen ,3 Entgelttarifvertrag für die chemische Industrie in Rheinland-Pfalz ,3 Entgelttarifvertrag für die chemische Industrie in Baden-Württemberg ,3 Entgelttarifvertrag für die chemische Industrie in Bayern ,3 Entgelttarifvertrag für die chemische Industrie im Saarland ,3 Entgelttarifvertrag für die chemische Industrie in Berlin-Ost, Brandenburg und Mecklenburg- Vorpommern ,3 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Betriebe, die Kunststoffe aller Art verarbeiten und nicht gleichzeitige Kunststofferzeuger sind in der Bundesrepublik Deutschland ,6 Metallgewerbe, Herstellung von Büromaschinen, DV-Geräten, Elektrotechnik, F+O, Maschinen- und Fahrzeugbau Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die eisenschaffende Industrie (Saarhütten) sowie die Eisen- und ,3 Stahlindustrie im Saarland Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Metallbauer - Handwerk, Feinwerkmechaniker - Handwerk und ,3 Metall- und Glockengießerhandwerk in Hessen Entgelttarifvertrag für das metallverarbeitende Handwerk (a. Metallbauerhandwerk, b ,6 Landmaschinenmechaniker Handwerk, c. Kälteanlagenbauerhandwerk) in Niedersachsen Entgelttarifvertrag für das metallverarbeitende Handwerk in Bayern ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Betriebe zur Reparatur von Landmaschinen und Ackerschleppern ,4 und Betriebe zur Herstellung von Landmaschinen in Nordrhein-Westfalen Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerk in Saarland ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die möbelverarbeitende- sowie holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Bayern ,7 Baugewerbe Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Haus- und Versorgungstechnik in Niedersachsen ,5 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik-Industrie sowie Heizungs-, ,8 Klima-, Sanitärtechnik des Metallhandwerks in Baden-Württemberg Entgelttarifvertrag für das Elektrohandwerk in Niedersachsen, Hamburg und Bremen ,3 Kraftfahrzeughandel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Tankstellen Lohntarifvertrag für das Kraftfahrzeughandwerk und handel in Hamburg ,9 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Kraftfahrzeuggewerbe im Verbandsgebiet Rheinland ,5 Rheinhessen Gehaltstarifvertrag für das Kraftfahrzeuggewerbe in Schleswig-Holstein ,9 Entgelttarifvertrag für das Kraftfahrzeuggewerbe (Kraftfahrzeughandel und -handwerk) in Bayern ,9 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16 Reihe 4, 2. Halbjahr
7 Ausgewählte Tariferhöhungen im zweiten Halbjahr 2017 Weitere Informationen zu den einzelnen Tarifverträgen finden Sie unter Datum des Inkrafttretens Erhöhung in Prozent Handelsvermittlung und Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) Lohn- und Gehaltstarifvertrag für den Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel in Schleswig-Holstein ,5 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Groß- und/oder Außenhandelsunternehmen in Niedersachsen ,5 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für den genossenschaftlichen Groß- und Außenhandel in Niedersachsen ,5 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für den Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen ,5 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für den Groß- und Außenhandel in Hessen ,5 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für den Groß- und Außenhandel (einschließlich Hilfs- und Nebenbetriebe) in Rheinland-Rheinhessen (Gebiet der früheren RB. Koblenz, Montabaur, Rheinhessen und Trier) ,5 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die genossenschaftlichen Großhandels- und Dienstleistungsunternehmen ,5 in Bayern Lohn- und Gehaltstarifvertrag für den Groß- und Außenhandel im Saarland Entgelttarifvertrag für den Groß- und Außenhandel in Bayern ,5 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für den Groß- und Außenhandel in Mecklenburg-Vorpommern ,5 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für Betriebe der Winzergenossenschaften, Obst- und Gemüse- Erzeugermärkte und Blumengroßmärkte in Nord- und Südbaden ,0 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) Lohn- und Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Schleswig-Holstein ,3 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Niedersachsen ,3 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Bremen ,3 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen ,3 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Rheinland-Pfalz ,3 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Bayern ,3 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen ,3 Landverkehr; Transport in Rohrfernleitungen Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen und Kraftverkehrsbetriebe in ,0 der Bundesrepublik Deutschland Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Betriebe des Verkehrsgewerbes (Spedition, Seehafenspedition, ,3 Reederei, Schiffsmakler und Agenten, Lagerei, Möbeltransport, Güternah- und -fernverkehr, Autospedition) sowie Post- und Paketdienstleister in Schleswig-Holstein Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Schleswig-Holstein ,3 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das private Verkehrsgewerbe (Güterkraftverkehr, Speditionsgewerbe, ,6 Post- und Paketdienstleister) in Hamburg Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft in Nordrhein ,0 Westfalen Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Speditions-, Lagerei-, Möbeltransportgewerbe in Südbaden ,0 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Verkehrsgewerbe im Saarland ,0 Entgelttarifvertrag für das private Verkehrsgewerbe (Omnibusverkehr) in Thüringen ,6 Entgelttarifvertrag für das private Verkehrsgewerbe (Logistikunternehmen) in Thüringen, Sachsen und Sachsen/Anhalt ,5 Gastgewerbe Entgelttarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe in Nordrhein-Westfalen ,8 Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Hessen ,5 Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz ,7 Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Saarland ,4 Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Berlin ,9 Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen-Anhalt ,9 Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Thüringen ,7 Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie (für die Betriebe und Unternehmen die ordentliches Mitglied im BdS sind) in der Bundesrepublik Deutschland ,6 Versicherungsgewerbe Gehaltstarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe in der Bundesrepublik Deutschland ,0 Grundstücks- und Wohnungswesen Lohntarifvertrag für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland ,7 Statistisches Bundesamt, Fachserie 16 Reihe 4, 2. Halbjahr
8 Ausgewählte Tariferhöhungen im zweiten Halbjahr 2017 Weitere Informationen zu den einzelnen Tarifverträgen finden Sie unter Datum des Inkrafttretens Erhöhung in Prozent Grundstücks- und Wohnungswesen Gehaltstarifvertrag für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland ,3 Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Berlin und Brandenburg ,4 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung Entgelttarifvertrag für das hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) ,0 Entgelttarifvertrag für das Landesbesoldungsgesetz (LBesG) Berlin ,7 Entgelttarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte) in der Bundesrepublik Deutschland ,0 Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Entgelttarifvertrag für die Privatkrankenanstalten in Bayern ,1 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Entgelttarifvertrag für das Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen ,2 Entgelttarifvertrag für Privathaushalte und Dienstleistungszentren in Bayern ,7 Informationen zu branchenspezifischen Mindestlöhnen finden Sie unter Mindestlöhne nach Branchen in Deutschland Statistisches Bundesamt, Fachserie 16 Reihe 4, 2. Halbjahr
9 Tabelle 1: Öffnungsklauseln in ausgewählten Tarifverträgen Fachlicher und räumlicher Tarifbereich Öffnungsklausel Chemische Industrie Metallindustrie Baugewerbe Textilindustrie Aus wirtschaftlichen Gründen kann betrieblich vereinbart werden, die Tariferhöhung 2017 um 1 bis maximal 2 Monate nach hinten zu verschieben. In den Fassungen des Tarifvertrages Lebensarbeitszeit und Demografie vom und , gültig ab und ab wurde unter 14 Absatz. 2 ein Demographie- Korridor vereinbart, mit dem die Betriebsparteien auf individueller und kollektiver Basis eine Wochenarbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden für einen befristeten Zeitraum vereinbaren können. Durch eine Differenzierungsklausel können die Tarifvertragsparteien für verbandsgebundene Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten vereinbaren, die Pauschalzahlung von 150 Euro zu verringern oder ganz entfallen zu lassen, oder den Beginn der zweiten Stufenerhöhung um maximal 3 Monate nach hinten zu verschieben. Absenkung der Tarifentgelte um bis zu 4%, wobei der tarifliche Mindestlohn nicht unterschritten werden darf. Aus wirtschaftlichen Gründen kann durch freiwillige Betriebsvereinbarung die Tariferhöhung teilweise oder vollständig abgesenkt werden. Außerdem kann die Kürzung, Verschiebung oder der Wegfall der Pauschalzahlung vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist, dass für die Zeit der Absenkung eine Beschäftigungszusage für alle Beschäftigten des Betriebes gegeben werden muss. Bei guter wirtschaftlicher Lage ist auch eine Anhebung der monatlichen Pauschalbeträge bis auf das Doppelte möglich. Bekleidungsindustrie Aus wirtschaftlichen Gründen können Arbeitgeber und Betriebsrat durch freiwillige Betriebsvereinbarung die Kürzung, Verschiebung, oder den Wegfall der Pauschalzahlung vereinbaren. Für die Zeit der Kürzung, Verschiebung oder des Wegfalls muss eine Beschäftigungszusage für alle Beschäftigten des Betriebes gegeben werden. Bei guter wirtschaftlicher Lage ist auch eine Anhebung der monatlichen Auszahlungsbeträge bis auf das Doppelte möglich. Statistisches Bundesamt, Fachserie 16 Reihe 4, 2. Halbjahr
10 Tabelle 2: Öffnungsklauseln in ausgewählten Tarifverträgen Fachlicher und räumlicher Tarifbereich Öffnungsklausel Handelsvermittlung und Großhandel Nordrhein- Westfalen... Tarifgebundene Firmen, die nachweisbar vorübergehend nicht in der Lage sind, die festgesetzten Tarifmindestvergütungen zu zahlen, können einen Antrag auf Unterschreitung stellen, über den ein paritätisch besetzter Ausschuss der Tarifvertragsparteien entscheidet. Rheinland-Pfalz, Rheinland- Rheinhessen... Sachsen... Bankgewerbe Verlagsgewerbe Druckgewerbe Zeitarbeit.. Apotheken Deutschland ohne Sachsen... In Ausnahmefällen können, zur Sicherung der Beschäftigung und/oder zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, niedrigere Entgeltsätze vereinbart werden. In Unternehmen mit bis zu einschließlich 20 Beschäftigten können die tariflichen Lohn- und Gehaltssätze um 5% unterschritten werden. Es besteht die Möglichkeit, die wöchentliche Arbeitszeit für Arbeitnehmergruppen oder Abteilungen bei gekürzten Bezügen auf bis zu 31 Stunden herabzusetzen, wenn nicht gleichzeitig betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften können Abweichungen von Regelungen des Manteltarifvertrages - Kürzung der tariflichen Jahresleistung - Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei entsprechender Gehaltsreduzierung - Kürzung des Urlaubsgeldes vereinbart werden. Zur Sicherung der Beschäftigung kann die Zahlung der Jahressonderzahlung und/oder des zusätzlichen Urlaubgeldes verschoben oder bei kleinen Betrieben gekürzt sowie die Wochenarbeitszeit reduziert werden. Bei einer Gefährdung der wirtschaftlichen Bestandsfähigkeit eines Unternehmens können Arbeitgeber und/oder betriebliche Interessenvertretung bei den Tarifvertragsparteien eine Sonderregelung beantragen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Kürzung der Jahressonderzahlung um bis zu 50% eines tariflichen Monatsverdienstes möglich. Statistisches Bundesamt, Fachserie 16 Reihe 4, 2. Halbjahr
11 Tabelle 3: Öffnungsklauseln in ausgewählten Tarifverträgen Fachlicher und räumlicher Tarifbereich Öffnungsklausel Hotel- und Gaststättengewerbe Thüringen... Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten können die Tarifvertragsparteien für einzelne Betriebe abweichende Regelungen vereinbaren. Nährmittelindustrie Hessen, Rheinland- Pfalz... Fleischwarenindustrie Hessen... Durch freiwillige Betriebsvereinbarungen kann die tarifliche Jahressonderzahlung an den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens/Betriebes gekoppelt werden. Durch freiwillige Betriebsvereinbarungen kann die tarifliche Jahressonderzahlung an den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens/Betriebes gekoppelt werden. Statistisches Bundesamt, Fachserie 16 Reihe 4, 2. Halbjahr
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WSI Tarifarchiv: Wer bekommt Urlaubsgeld und was sehen die Tarifverträge vor? Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung:
06.06.2017 WSI Tarifarchiv: Wer bekommt Urlaubsgeld und was sehen die Tarifverträge vor? 42,6 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle
Papier verarbeitende Industrie
Papier verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 74.400 Beschäftigte. 3 von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8 und 8,50. Alle anderen Gruppen liegen darüber, 78 Gruppen
Ausbildungsvergütung kaufm. 750,00 830,00 910,00
Abbruch- und Abwrackgewerbe 01.04.2014 gew./kaufm. 561,84 666,80 861,26-20% 449,47 533,44 689,01 Arbeitnehmerüberlassung (BAP-Empfehlung für Personaldienstleistungskfm., für Anwender DGB Tarifverträge)
Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern
1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen
Statistischer Bericht
Statistischer Bericht P I 1 j / 15 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen statistik Berlin Brandenburg Bruttoinlandsprodukt Bruttowertschöpfung im Land Berlin nach Wirtschaftsbereichen 1991 bis 2015 Berechnungsstand:
Stand: Mai 2016 Branche Urlaubsdauer Höhe des zusätzlichen Urlaubsgeldes Abbruch- und Abwrackgewerbe 30 AT 357,00. BZ gestaffelt
2016 Tariflicher Urlaubsanspruch und tarifliches zusätzliches Urlaubsgeld für vollbeschäftigte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in ausgewählten Branchen in Nordrhein-Westfalen Stand: Mai 2016 Branche Urlaubsdauer
Ausbildungsvergütungen
Ausbildungsvergütungen Hinweis: Die nachstehende Liste ist ein Service der IHK Würzburg-Schweinfurt für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher
Abschluss- Datum. Laufzeit d. Erh. (Gesamtlaufzeit) Einmalzahlung zur Altersvorsorge von 30 statt Tarifanhebung.
I. Tarifabschlüsse Geltungsbereich/ NAHRUNG UND GENUSS BROT- UND BACKWARENINDUSTRIE Ost, Berlin-West 5 3,10 07/13 05/14 (12 Monate) 27.06.2013 - Einmalzahlung zur Altersvorsorge von 30 statt Tarifanhebung
Branche gültig ab 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr Land- und Forstwirtschaft M-V ,00 600,00 675,00
Stand: Februar 2016 Ausbildungsvergütungen 1 von 9 010.01 Land- und Forstwirtschaft M-V 01.07.2014 550,00 600,00 675,00 010.03 Leistungs- und Qualitätigsprüfung M-V 01.10.2004 510,00 550,00 590,00 010.04
Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen. Stand: I.März 2014
Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 9 55 95 Magdeburg 5ACHSEN-ANHALT Ministerium für Arbeit und Soziales 5ACU5EW-AWUALT Storke Fomilie Stork«Gemeinschaft ^ritaft^nft
Metall- und Elektroindustrie
Metall- und Elektroindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund,4 Mio. Beschäftigte. Alle Entgeltgruppen liegen im Bereich von 0 und darüber. Tarifliche Grundvergütungen Tarifbereich Fachlich
55 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland bekommen Weihnachtsgeld
07.11.2017 Aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs: 55 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland bekommen Weihnachtsgeld Im November können sich viele Beschäftigte wieder über Weihnachtsgeld freuen.
WSI ARBEITSZEITKALENDER 2017
Elemente qualitativer Tarifpolitik Nr. 84 WSI ARBEITSZEITKALENDER 2017 Tarifdaten aus 25 Wirtschaftszweigen von Reinhard Bispinck, Thorsten Schulten und dem WSI-Tarifarchiv Vorbemerkung I Daten und Fakten
Übersicht über die Beschlussfassungen der Forderungen zur Tarifrunde 2015 Entgelt Groß- und Außenhandel
ver.di Bundesverwaltung Fachbereich Handel Bundesfachgruppe Groß- und Außenhandel Stand: 24.04.2015 Übersicht über die Beschlussfassungen der Forderungen zur Tarifrunde 2015 Entgelt Groß- und Außenhandel
Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern
1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen
TARIFLICHE VERGÜTUNGEN
TARIFLICHE VERGÜTUNGEN Die Ausbildungsvergütung richtet sich stets nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Bei bestehender Tarifbindung (auch wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich
www.bauspardirekt.de Tarifvertragliche en für die neuen Bundesländer Herausgabe: 31.05.2010, voraussichtlich gültig bis: Siehe jeweilige Branche Herausgeber: BDA (Bundesverband der deutschen Arbeitgeberverbände)
Bundesrepublik Deutschland. Metallindustrie
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 010 01 100 604 001 00 Bundesrepublik Deutschland Industrie: Arbeiter und Angestellte Metallindustrie Abschluss: 29.09.2004 gültig ab: 01.07.2004 kündbar zum: verschiedene
Chemische Industrie. Tarifliche Grundvergütungen. Tarifbereich. Kündigungstermin. Zahl der Vergütungsgruppen nach Vergütungshöhe *
Chemische Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 530.000 Beschäftigte. Es handelt sich um eine Branche mit durchweg hohen Tarifvergütungen. Alle Entgeltgruppen liegen im Bereich von
Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern
Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Unternehmensgründungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 52.169
Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern
Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbeanmeldungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 111.044 109.218 106.566 105.476 109.124
Druckindustrie. Tarifliche Grundvergütungen. Tarifbereich. Zahl der Vergütungsgruppen nach Vergütungshöhe * Kündigungstermin 9,00-9,99 7,50-8,49
Druckindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 167.000 Beschäftigte. Mehr als 90 % der Vergütungsgruppen liegen bei 10 und darüber. Im kritischen Bereich bis 8,50 gibt es keine tariflichen
Metall- und Elektroindustrie
Metall- und Elektroindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rd.,5 Mio. Beschäftigte. Alle Entgeltgruppen liegen im Bereich von 0-4,99 oder darüber. 67 Gruppen (0 %) davon im Bereich ab 5.
Metall- und Elektroindustrie
Metall- und Elektroindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund,5 Mio. Beschäftigte. Alle Entgeltgruppen liegen im Bereich von 0-4,99 oder darüber. 5 Gruppen (4 %) sogar im Bereich ab 5.
Metall- und Elektroindustrie
Metall- und Elektroindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund,5 Mio. Beschäftigte. Alle Entgeltgruppen liegen im Bereich von 0-4,99 oder darüber. 5 Gruppen ( %) sogar im Bereich ab 5.
Metall- und Elektroindustrie
Metall- und Elektroindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten gut,5 Mio. Beschäftigte. Alle Entgeltgruppen liegen im Bereich von 0-4,99 oder darüber. 60 Gruppen (7 %) sogar im Bereich ab 5.
Tarifbereich Geltungsbereich gültig ab kündbar zum 1. Jahr 2.Jahr 3.Jahr 4. Jahr
Land- und Forstwirtschaft Land- und Forstwirtschaft 01.03.2013 500,00 540,00 610,00 01.08.2014 30.06.2015 530,00 570,00 640,00 AGRO- Service TH 01.01.2013 440,00 500,00 560,00 01.01.2014 30.06.2016 500,00
Lohntarifvertrag. für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 10. November 2017
Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 10. November 2017 Gültig 1. Januar 2018 LOHNTARIFVERTRAG für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet
Druckindustrie. Tarifliche Grundvergütungen. Quelle: WSI-Tarifarchiv Stand: Januar 2015 WSI-Tarifarchiv. Kündigungstermin
Druckindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 142.600 Beschäftigte. 96 % der Berufsgruppen liegen bei 10 und darüber. Im kritischen Bereich bis 8,50 gibt es keine tariflichen Vergütungsgruppen.
Tarifvertrag zum Bruttoaufstockungsmodell Altersteilzeit
METALL NRW, Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v., SÜDWESTMETALL - Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v., Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie
Bildung und Kultur. Abgangsjahr Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt Bildung und Kultur Schnellmeldungsergebnisse zu Studienberechtigten der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen - vorläufige Ergebnisse - Abgangsjahr 205 Erscheinungsfolge: jährlich
Geltende Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz
Tarifpolitik Geltende nmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz Allgemeinverbindliche Lohngruppen RVO esweite nmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Tarifbereich Geltungsbereich gültig ab kündbar zum 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr
Land- und Forstwirtschaft Land- und Forstwirtschaft 01.03.2013 500,00 540,00 610,00 01.08.2014 30.06.2015 530,00 570,00 640,00 AGRO- Service TH 01.01.2014 30.06.2016 500,00 600,00 700,00 01.11.2016 600,00
Tarifbereich Geltungsbereich gültig ab kündbar zum 1. Jahr 2.Jahr 3.Jahr 4. Jahr
Land- und Forstwirtschaft Land- und Forstwirtschaft 01.03.2013 500,00 540,00 610,00 01.08.2014 30.06.2015 530,00 570,00 640,00 AGRO- Service TH 01.01.2013 440,00 500,00 560,00 01.01.2014 30.06.2016 500,00
Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen
Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg SACHSEN-ANHALT Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsen
DEUTSCHES SPORTABZEICHEN
2009 Veränderung zum Anteil DSA zur 2008 Jugend Erwachsene Gesamt Vorjahr Bevölkerung des BL* Baden-Württemberg** 73.189 33.054 106.243 103.451 2.792 2,70% 0,99% Bayern 134.890 23.690 158.580 160.681-2.101-1,31%
Sachsen-Anhalt. Metallindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ZUR BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 005 48 100 347 026 00 Sachsen-Anhalt Industrie: Arbeiter Angestellte Auszubildende Metallindustrie Abschluss: 28.04.2003 gültig ab: 01.05.2003 kündbar zum: 31 12.2004
