Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen
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- Fritz Bader
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1 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Postfach Magdeburg Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsen Stand: 1. April 2017 Die Rahmenbedingungen der Berufsausbildung werden durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Nach 17 Abs. 1 BBiG muss der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die mindestens jährlich ansteigen muss. Die Vereinbarung einer Ausbildungsvergütung, die hiervon zu Lasten des Auszubildenden abweicht, ist nichtig ( 25 BBiG). Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (z. B. Urteil vom AZR 690/97) ist eine Ausbildungsvergütung, die sich an einem entsprechenden Tarifvertrag ausrichtet, stets als angemessen anzusehen. Liegt die vereinbarte Ausbildungsvergütung jedoch um mehr als 20 % unter der tariflichen Vereinbarungen, so ist sie im Sinne des 17 Abs. 1 BBiG nicht mehr angemessen. Die folgende Übersicht wurde vom Tarifregister des Landes Sachsen-Anhalt aufgrund der von den Tarifvertagsparteien zur Registrierung eingereichten Tarifverträge erstellt. Dieses geschah, um den ausbildungsbereiten Arbeitgebern eine Hilfestellung zur Erfüllung ihrer oben genannten Pflicht aus dem BBiG zu geben. Zu diesem Zweck wurde die Übersicht in der Vergangenheit bereits den berufsständischen Kammern zur Beratung ihrer Mitglieder übergeben. Darüber hinaus soll die Aufstellung der Information der an einer Berufsausbildung interessierten jungen Menschen dienen. Es sind in der Liste nur die Wirtschaftse erfasst, für die das Tarifregister die meisten Anfragen feststellte. Ist der Wirtschafts nicht aufgeführt, so kann beim Tarifregister in Erfahrung gebracht werden, ob für die Ausbildungsvergütung eine tarifliche Regelung vorliegt und welche Höhe diese vorsieht. Die Übersicht erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Es gelten insofern die Vorbemerkungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu seinem "Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge" sinngemäß.
2 Tarifvertrag gültig ab Vergütungen im Ausbildungsjahr Entgelttarifvertrag für die land- und forstwirtschaftlichen ,00 650,00 700,00 Unternehmen vom 5. April 2013 Lohntarifvertrag für die Florist - Fachbetriebe und Blumen- und Kranzbindereien des Landes Sachsen-Anhalt vom ,00 415,00 475,00 September 2015 bei 3-jähriger Ausbildung Gartenbaubetriebe enschließlich des floristischen Bereiches in Sachsen-Anhalt vom 9. November ,00 640,00 670,00 bei 2-jähriger Ausbildung ,00 670, Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütungen im Garten-, 3-jährige Ausbildung Landschafts- und Sportplatzbau in den neuen Bundesländern vor Vollendung des 18. Lebensjahres und Ost-Berlin vom 26. November ,00 840,00 930, ,00 900, ,00 2-jährige Ausbildung vor Vollendung des 18. Lebensjahres ,00 885,00 nach Vollendung des 18. Lebensjahres ,00 945,00 nach Vollendung des 18. Lebensjahres Vergütungstarifvertrag für Arbeitnehmer und Auszubildende der Mitgliedsunternehmen der Tarifgruppe Energie des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirtschaftlicher ,00 830,00 930, ,00 Unternehmen e.v. (AVEU) vom 17. Februar Vergütungstarifvertrag für den Braunkohlebergbau vom 11.März ,17 885,60 952, , Tarifvertrag über Entgeltsätze und Ausbildungsvergütungen für die ,00 960, , ,00 chemische Industrie in den neuen Bundesländern vom ,00 982, , , Entgelttarifvertrag Zement- und Dämmstoffindustrie ,00 808,00 877,00 947,00 vom 29. Juni ,00 843,00 912,00 982, Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildenden in der Beton- und Fertigteilindustrie ,00 651,00 772,00 851,00 (Betonsteingewerbe) Nordostdeutschland vom 12. September ,00 661,00 782,00 861,00 Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten, Meister und Auszubildenden in der Beton- und ,00 772,00 851,00 Fertigteilindustrie Nordostdeutschland vom 12. September ,00 661,00 782,00 861,00
3 05103 Lohn- und Gehaltstarifvertrag für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden in der Ziegelindustrie Norddeutschlands vom 27. Februar ,00 753,00 852,00 872,00 936,00 958, , , Tarifvertrag über Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Feinkeramische Industrie vom 12. November ,81 655,51 700,32 744,45 611,66 664,03 709,42 754, Entgelttarifvertrag Glasindustrie vom 16. Juni ,00 715,00 817,00 919,00 680,00 732,00 837,00 941, Tarifvertrag über die Vergütungen für Auszubildende in der Metallund Elektroindustrie Sachsen-Anhalt vom 20. Mai ,00 993, , , Abkommen für Auszubildende des metallverarbeitenden Handwerks in Sachsen-Anhalt vom 05. Juni ,11 345,12 419,26 470, Tarifvertrag für Entgelte und Ausbildungsvergütungen für das Sanitär, Heizung und Klima Handwerk in Sachsen-Anhalt vom ,00 500,00 550,00 650, Tarifvertrag für Auszubildende (Lehrlinge) in den Elektrohandwerken des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. Dezember ,00 600,00 650,00 700, Abkommen über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende in den Betrieben des Kraftfahrzeughandwerks-, handels und -gewerbes im Land Sachsen-Anhalt vom 22. Juni ,00 630,00 670,00 725, Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für das Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk vom 6. Mai ,00 276,00 327,00 368, Tarifvertrag für Auszubildende in der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie in Sachsen-Anhalt vom 09. Mai ,00 777,00 788,00 808,00 850,00 870,00 881,00 901, Tarifvertrag für Auszubildende im Tischlerhandwerk vom 7. November ,00 607,00 744, Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen in der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt vom 01. Februar ,00 890,00 950,00 970, , , , , Tarifvertrag für Auszubildende in der Druckindustrie vom 05. Juli ,01 929,91 963,14 981, , , , , Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für das Schuhmacher- Handwerk vom 12. November ,00 310,00 345, Tarifvertrag über Auszubildendenvergütungen der Nord-Ostdeutschen Textilindustrie vom 30. April ,00 770,00 820,00 870,00
4 13001 Entgelttarifvertrag für die Ernährungswirtschaft vom 18. September ,00 590,00 600,00 650,00 655, Entgelttarifvertrag der Brot- und Backwarenindustrie vom 23. Juni ,00 738,00 800,00 820,00 920,00 943, Tarifvertrag für das Bäckerhandwerk vom 25. Mai ,00 620,00 750, ,00 640,00 770, Lohn- und Gehaltstarifvertrag Fleischerhandwerk vom ,10 345,12 424, Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet (ausgenommen Berlin-Ost) vom 10. Juni ,00 895,00 910, , , , ,00 im feuerungstechnischen Gewerbe ,00 930, ,00 945, , Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten des Baugewerbes im Beitrittsgebiet ausgenommen Berlin-Ost vom10. Juni ,00 698,00 800,00 815, , , Tarifvertrag zur Regelung der Ausbildungsvergütungen des Maler- und Lackiererhandwerks Sachsen-Anhalt vom 31.Juli ,00 635,00 790, Tarifvertrag zur Regelung der Ausbildungsvergütungen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Gerüstbaugewerbe vom 04. Juli ,00 850, , Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen für die Beschäftigten im Groß- und Außenhandel im Bundesland Sachsen- Anhalt vom 27. Juli ,52 812,32 856, Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen für den Einzelhandel in Sachsen-Anhalt vom 15. Juli 2015 Mittelstandsklausel Unternehmen können ein geringeres Entgelt zahlen für Unternehmen mit bis zu 25 Beschäftigten 4 % für Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten 6 % für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten 8 % ,00 765,00 Kauffrau/EH 880, Entgelttarifvertrag für die Mitgliedsunternehmen Handel der Konsum- Tarifgemeinschaft e. V. - Tarifausschuß Sachsen-Anhalt im Bundesland Sachsen-Anhalt vom 01. Juli Tarifvertrag über die Tabellenvergütungen für den Brennstoffhandel vom 27. April ,00 591,00 690, ,00 525,00 576,00 626, Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildenden sowie Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten des privaten Verkehrsgewerbes im Lande Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober 2000 Bereich Güterverkehr ,67 340,01 370,69 401,36 Bereich Omnibus und Touristik ,00 300,00 325, Vereinbarung über die Vergütung für Auszubildende des Deutschen Reisebüro-Verbandes vom 06. Dezember ,00 828,00 972,00
5 19001 Gehaltstarifvertrag des privaten Bankgewerbes Stand : Juli , , , Tarifvertrag privates Versicherungsgewerbe vom 23. Mai , , , Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen-Anhalt vom 07. August ,00 574,00 689, Bundes-Entgelttarifvertrag für die Entsorgungswirtschaft vom 4. April Tarifvertrag zur Regelung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Gebäudereinigerhandwerk vom 30. Oktober ,00 660,00 730,00 800,00 605,00 735,00 855, Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Friseurhandwerk Sachsen- Anhalts vom 21. April ,39 178,95 204, Gehaltstarifvertrag für medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnnen vom 13. April ,00 770,00 820, Architektur- und Ingenieurbüros vom 20. April ,00 755,00 905, Entgelttarifvertrag für Dienstleistungsunternehmen vom ,00 637,00 732, Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten der Wohnungswirtschaft vom 24. Juni ,00 830,00 915,00 940, , , Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen- Anhalt vom 31. Januar ,00 600,00 700, Ausbildungvergütungstarifvertrag zum TVöD im Bereich der VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) ,26 968, , ,59 Krankenpfleger/in , , ,38 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV- L) 901,82 955, , , ,82 990, , ,51 Auszubildende in Pflegeberufen im Bereich der Länder 1.025, , , , , ,00 Einrichtungen des Deutschenr Caritasverbandes ( AVR) 918,26 968, , ,59 Pflegeausbildung 1.040, , ,38
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