Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen"

Transkript

1 Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen Schulungs-/ssystem ADR-Schulungsbescheinigung ( ADR-Card ) Anerkannte Schulungsveranstalter Verkehr Stand: 10/2016

2 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Schulungspflicht 2. Schulungssystem 3. Schulungsinhalte 4. Anmeldung zur Schulung ADR-Schulungsbescheinigung sogenannte ADR-Card 7. Rechtzeitige Verlängerung/Ausnahmegenehmigung 8. Ersatzbescheinigung 9. Anerkannte Schulungsveranstalter 10. Anerkennung von Schulungen Anlage Liste der anerkannten Schulungsveranstalter im IHK-Bezirk Industrie- und Handelskammer Aachen Theaterstr. 6/ Aachen Tel. 0241/ Internet: Hinweis: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

3 3 Vorwort Lkw s mit Gefahrgut sie werden oft als rollende Bomben bezeichnet. Dabei versorgen sie die Drogerie mit Haarspray, den Baumarkt mit Lacken und Farben oder die Tankstelle mit Benzin. Konsumgüter unseres Alltags, die nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz bereits als Gefahrgut eingestuft werden. Auch viele Materialien und Rohstoffe, die in der Produktion benötigt werden, stellen Gefahrgut dar und müssen zur Produktionsstätte transportiert werden. Der Transport gefährlicher Güter ist jedoch mit Risiken für Mensch und Umwelt verbunden. Er erfordert daher ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein im gesamten logistischen Prozess. Nationale wie internationale Vorschriften sollen das vorhandene Gefahrenpotential auf ein beherrschbares Maß reduzieren. Berufskraftfahrer, die Gefahrgut transportieren, benötigen daher eine besondere Ausbildung, die sie in speziellen, von der IHK anerkannten Schulungen mit anschließender erwerben. Die wichtigen Informationen rund um das Thema Ausbildung zum Gefahrgutfahrer haben wir hier für Sie zusammengefasst. 1. Schulungspflicht Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport u. a. durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und durch das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (das sogenannte ADR - Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route). Die Schulungsvorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung bei der Beförderung in sogenannten kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen finden sich in Kapitel 8.2 des ADR. Hauptziel der Schulungen ist es, den Fahrern die Gefahren bewusst zu machen, die sich aus der Beförderung gefährlicher Güter ergeben und ihnen die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse zu vermitteln, um die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls auf ein Mindestmaß zu beschränken und bei einem Unfall sicherzustellen, dass alle Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, die für eine Begrenzung der Unfallfolgen erforderlich sind. Der Umfang der Schulungspflicht richtet sich nach der jeweiligen Beförderungsart. Zu unterscheiden sind folgende Beförderungsarten: Stück- und Schüttgutbeförderungen Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden (unabhängig von der höchstzulässigen Gesamtmasse des Kraftfahrzeugs), mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder in Aufsetztanks mit einem Fassungsraum bis zu 1 m³ befördert werden, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGG mit einem Einzelfassungsraum bis zu 3m³ auf einer Beförderungseinheit befördert werden, Führer von Batteriefahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum bis zu 1 m³ müssen an einer von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen und die IHK- für den bestanden haben.

4 4 Beförderung gefährlicher Güter in Tanks Führer von Fahrzeugen, mit denen die gefährlichen Güter befördert werden in fest verbundenen Tanks, Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³, in Tankcontainern, ortsbeweglichen (multimodalen) Tanks oder Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m³, Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³ benötigen eine anerkannte Schulung und eine IHK- für den und den Aufbaukurs Tank. Dies gilt auch bei Beförderungen gefährlicher Güter in leeren ungereinigten Tanks. Beförderung von explosiven Stoffen Unabhängig von der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs gelten Sondervorschriften für die Beförderung von Stoffen der Klasse 1 (explosive Stoffe). Die Fahrzeugführer müssen an einem und dem Aufbaukurs Klasse 1 erfolgreich teilgenommen haben. Beförderung von radioaktiven Stoffen Unabhängig von der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs gelten Sondervorschriften für die Beförderung von Stoffen der Klasse 7 (radioaktive Stoffe). Die Fahrzeugführer müssen an einem und dem Aufbaukurs Klasse 7 erfolgreich teilgenommen haben. Befreiung von der Schulungspflicht Die Fahrzeugführer für Stückguttransporte sind von der Schulungspflicht befreit, sofern Freistellungen nach Abschnitt ADR zutreffen, die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz ADR angegebenen Werte nicht überschritten werden, die Bestimmungen über freigestellte Beförderungen nach Kapitel 3.4 ADR zutreffen (LQ-Versandstücke). 2. Schulungssystem Erstschulungen Das Gefahrgutrecht sieht für die Gefahrgutfahrer eine kursbezogene Ausbildung vor. Jeder Gefahrgutfahrer, der eine ADR-Schulungsbescheinigung benötigt, muss zunächst den (allgemeines Wissen sowie Kenntnisse für die Beförderung von Stück- und Schüttgut) absolvieren. Nach Teilnahme an der Schulung und erfolgreichem Ablegen der, erhält der Teilnehmer die zeitlich befristete ADR-Schulungsbescheinigung. Die 5jährige Gültigkeit beginnt mit dem Tag der bestandenen für den. Abhängig vom Einsatzbereich des Gefahrgutfahrers benötigt dieser u. U. noch Spezialwissen, welches in den Schulungen, Aufbaukurs Klasse 1 und Aufbaukurs Klasse 7 vermittelt wird. Auffrischungsschulung Um auch nach Ablauf der Gültigkeit weiterhin Gefahrguttransporte durchführen zu können, bedarf es vor Ablauf der Gültigkeit der Auffrischungsschulung : hier werden die relevanten Neuerungen des Gefahrgutrechts vermittelt sowie das Wissen vertieft und aufgefrischt. Die Auffrischungsschulung besteht aus einem Kurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer.

5 5 Graphische Darstellung des Schulungs-/ssystems: Schulung* 18 UE Theorie 1 UE Praxis 45 Minuten 30 Fragen/5 zulässige Fehlantworten sgebühr: 60 Euro Gültigkeit: 5 Jahre Ggf. Besuch notwendiger Aufbaukurse Aufbaukurs Tank Schulung* 12 UE Theorie 1 UE Praxis 45 Minuten 24 Fragen/4 zulässige Fehlantworten sgebühr: 45 Euro Aufbaukurs Klasse 1 Schulung* 8 UE Theorie 30 Minuten 15 Fragen/4 zulässige Fehlantworten sgebühr: 45 Euro Aufbaukurs Klasse 7 Schulung* 8 UE Theorie 30 Minuten 15 Fragen/4 zulässige Fehlantworten sgebühr: 45 Euro Auffrischungsschulung Einheitsschulung für alle Fahrzeugführer Schulung* 8 UE Theorie 4 UE Praxis 30 Minuten 15 Fragen/4 zulässige Fehlantworten sgebühr: 60 Euro Gültigkeit: um 5 Jahre ab alter Gültigkeit** UE = Unterrichtseinheit = 45 Minuten * Mindestumfang der Schulungen ** sofern Auffrischung innerhalb eines Jahres vor Ablauf der Gültigkeit erfolgreich abgeschlossen wurde

6 6 3. Schulungsinhalte Umfang und Inhalt der einzelnen Kurse werden durch die von der Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern in Deutschland, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), herausgegebenen Kurspläne festgelegt. Die Kurspläne sind für die Schulungen verbindlich. Wesentliche Inhalte der Schulung sind auf den jeweiligen Kurs abgestimmt - u. a.: allgemeine Gefahrgutvorschriften Gefahreigenschaften der beförderten Stoffe Dokumentation: Begleit- und Beförderungspapiere Fahrzeug- und Beförderungsarten sowie Ausrüstung der Fahrzeuge Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln Durchführung der Beförderung Pflichten und Verantwortlichkeiten der Beteiligten sowie Haftung und Sanktionen Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen. Die Erstschulungen und sowie die Auffrischung enthalten neben der Vermittlung von theoretischem Wissen auch Praxisanteile. 4. Anmeldung zur Schulung Die Anmeldung zur Schulung erfolgt direkt bei einem anerkannten Schulungsveranstalter. Eine Liste der Schulungsveranstalter im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Aachen finden Sie im Anhang. Setzen Sie sich mit einem Schulungsveranstalter Ihrer Wahl in Verbindung und informieren Sie sich über den notwendigen Umfang der Schulung sowie Termine und Kosten der Kurse. Die Schulungen werden vom Veranstalter bei der IHK angemeldet und genehmigt. 5. und Bewertung der sleistung erfolgen auf Grund einer von der IHK erlassenen Satzung, die Sie bei der IHK anfordern können. Sie ist auch im Internet unter abrufbar. Die Anmeldung zur erfolgt über Ihren Schulungsveranstalter. Die IHK setzt Zeit und Ort der fest. Im Einverständnis mit der IHK kann die auch direkt im Anschluss an die Schulung in den Räumen des Schulungsveranstalters erfolgen. Die schriftliche umfasst ausschließlich Multiple-Choice-Fragen, d. h. Fragen mit mehreren Antwortmöglichkeiten, aus denen der skandidat eine richtige Antwort wählen soll. Der Teilnehmer wird zur jeweiligen nur zugelassen, wenn er lückenlos an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen hat.

7 7 Umfang und Dauer der sowie sgebühr einschließlich der Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung betragen: Zeitlicher Umfang Anzahl der Fragen Max. zulässige Fehlantworten sgebühr 45 Min Euro 45 Min Euro Aufbaukurs Klasse 1 30 Min Euro Aufbaukurs Klasse 7 30 Min Euro Auffrischung 30 Min Euro Wiederholungsprüfung Bei nicht bestandener hat der Teilnehmer die Möglichkeit einmalig ohne Besuch einer Schulung die innerhalb einer festgelegten Frist in der Regel drei Monate - im Bezirk der prüfenden IHK zu wiederholen. Mit dem Bescheid über das nicht Bestehen der erhält der Teilnehmer zunächst ein Antragsformular, das er ausgefüllt an die IHK zurücksenden muss. Anschließend erhält er einen Bescheid über die Berechtigung zur Wiederholung der IHK-. Nur mit diesem Bescheid ist eine Teilnahme an der möglich. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt unabhängig von der sart 45,-- Euro. 6. ADR-Schulungsbescheinigung sogenannte ADR-Card Nach der lückenlosen Teilnahme an einer anerkannten Schulung und bestandener (/Auffrischung) erteilt die IHK die Schulungsbescheinigung mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren. Vorderseite Rückseite Durch den Besuch eines Aufbaukurses (Tank/Klasse 1 oder Klasse 7) wird die Schulungsbescheinigung entsprechend erweitert, wobei für die Gültigkeitsdauer stets das Datum der bestandenen für den maßgeblich ist. Aktuelles biometrisches Lichtbild Zum wurde die orangefarbene Papierbescheinigung durch eine Bescheinigung aus Kunststoff im Scheckkartenformat die sogenannte ADR-Card - ersetzt. Die ADR- Card enthält neben den persönlichen Daten des Fahrers und der Angabe der Gefahrgutklassen, die von ihm befördert werden dürfen, auch ein Lichtbild des Inhabers. Bei der Anmeldung zur Schulungsmaßnahme ist dem Veranstalter daher ein aktuelles biometrisches Passfoto in der Größe 35 x 45 mm (wie beim Führerschein oder Pass) vorzulegen.

8 8 7. Rechtzeitige Verlängerung/Ausnahmegenehmigung Die Auffrischungsschulung mit bestandener muss unbedingt innerhalb der Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgen andernfalls müssen erneut die für den Einsatz erforderlichen Erstschulungen und prüfungen absolviert werden. Dabei kann die Auffrischungsschulung und -prüfung bereits innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit abgelegt werden, ohne dass dem Teilnehmer zeitliche Nachteile entstehen. Liegt die Auffrischung vor diesem Zeitpunkt, so wird die neue Gültigkeit ab dem Datum der Auffrischungsprüfung berechnet. Wird die rechtzeitige Verlängerung versäumt, so ist in begründeten Fällen eine Fristverlängerung im Rahmen der Ausnahmegenehmigung nach 5 GGVSEB möglich. Zuständige Stelle für die Bearbeitung Ihres schriftlichen Antrages ist in NRW der 8. Ersatzbescheinigung Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Betriebsstelle Eichamt Dortmund Kronprinzenstr. 51, Dortmund, Tel.: /Fax: Im Falle des Diebstahls oder Verlustes der ADR-Schulungsbescheinigung kann der Inhaber unter Angabe des Grundes eine Ersatzbescheinigung beantragen. Das entsprechende Formular ist bei der IHK erhältlich bzw. im Internet abrufbar. Die Ausstellung der Ersatzbescheinigung kostet 35,-- Euro. Hinweis: Orangefarbene Papier-Bescheinigungen, die bis zum 31. Dezember 2012 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer fünfjährigen Gültigkeitsdauer gültig und müssen nicht umgeschrieben werden. 9. Anerkannte Schulungsveranstalter Eine Liste der anerkannten Schulungsveranstalter im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Aachen finden Sie im Anhang. Informationen über Schulungsumfang, Termine und Kosten erfragen Sie bitte direkt beim Veranstalter. 10. Anerkennung der Schulungen Schulungsveranstalter müssen geeignet sein, das heißt insbesondere über fachlich und pädagogisch qualifiziertes Lehrpersonal, über die notwendigen Räumlichkeiten für den Unterricht und über das erforderliche Ausbildungsmaterial verfügen. Die Überprüfung der Anerkennungskriterien ist den Industrie- und Handelskammern als Selbstverwaltungsaufgabe übertragen worden. Die Kammern sind insoweit ermächtigt worden, Einzelheiten der Anerkennung durch Satzung zu regeln. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit einem Ansprechpartner in Verbindung. Ihre Ansprechpartner ADR-Schulungsbescheinigungen Anerkennung der Schulungen Heike Polz Tel Karin Vancompernolle Tel Sonja Steffens Tel Marita van Rey Tel Jenny Dohmen Tel

9 9 Anerkannte Schulungsveranstalter Ausbildung der ADR-Gefahrgutfahrer/innen Im Bezirk der IHK Aachen (Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen sowie die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg) sind die nachstehend aufgeführten Veranstalter anerkannt, Schulungen von Gefahrgutfahrern durchzuführen. Informationen über Dauer, Termine und Kosten der Schulungen sind direkt beim Veranstalter zu erfragen. Nr. Veranstalter Anerkannte Kurse 1 Berufskolleg Simmerath/Stolberg der Städteregion Aachen Im Römbchen 1, Simmerath Telefon: , DEKRA Akademie GmbH Jülicher Str. 191, Aachen Telefon: , Fax: Fahrschule & Aus- und Weiterbildung Rolf Schmitz Aachener Str. 25, Düren Telefon: , Fax: Fahrschule Schumacher jun. Robert Schumacher Kaiserplatz 11, Aachen Telefon: Manfred Dauvermann Bildungsstätte für Transport & Verkehr Klosterberg 4, Heinsberg Telefon: , Fax: Fahr- und Gefahrgut-Schule Ralf Dovermann Wurmbenden 15, Aachen Telefon: , Fax: FIMA GmbH Gewerbestr. Süd 20, Erkelenz Telefon: , Fax: Gefahrgut u. Stapler Ausbildung Helmut Schmitt Mühlenweg 3, Blankenheim Telefon: Auffrischungsschulung Aufbaukurs Klasse 1 Aufbaukurs Klasse 1 Aufbaukurs Klasse 7 Aufbaukurs Klasse 1

10 10 9 ILK Institut für Logistik und Kraftverkehr GmbH Siemensstr. 2, Heinsberg Telefon: , Fax: RING Fahrschule GmbH Gewerbestr. Süd 56, Erkelenz Telefon: , Fax: Auffrischungsschulung Die Auflistung erfolgt ohne Wertung in alphabetischer Reihenfolge. *) Wichtiger Hinweis für die Auffrischungsschulungen: Die Anerkennung der Veranstalter für die Auffrischungsschulungen wird nicht mehr kursbezogen erteilt. Nichtsdestotrotz muss in einer Auffrischungsschulung derjenige Lehrstoff aufgefrischt werden, der in der Erstschulung (, Aufbaukurse Tank/Klasse 1/Klasse 7) dem Teilnehmer vermittelt wurde. Sie sollten also unbedingt bei einer Anmeldung zur Auffrischungsschulung angeben, auf welche zusätzlichen Kurse (z. B. Tank, Klasse 1 oder Klasse 7) sich die Schulung beziehen soll, damit gewährleistet ist, dass der Veranstalter eine entsprechend fachlich qualifizierte Lehrkraft einsetzt. Sollte die Qualifikation der Lehrkraft fehlen, kann der entsprechende Aufbaukurs nicht verlängert werden.

Die Erstschulung besteht aus den folgenden Kursen und vorgeschriebenen (Mindest-)Unterrichtungseinheiten (UE / 1 UE = 45 Minuten):

Die Erstschulung besteht aus den folgenden Kursen und vorgeschriebenen (Mindest-)Unterrichtungseinheiten (UE / 1 UE = 45 Minuten): GEFAHRGUT: AUSBILDUNG von Gefahrguttransporten Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung

Mehr

MERKBLATT. Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

MERKBLATT. Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße MERKBLATT Berufliche Bildung Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Frieder Hink hink@bayreuth.ihk.de 0921 886-153 Datum/Stand

Mehr

IHK Information Gefahrgutfahrer

IHK Information Gefahrgutfahrer IHK Information Gefahrgutfahrer Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-CARD) Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz

Mehr

Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße INFOSERVICE Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Anerkennung der Schulungen und Prüfungen der Gefahrgutfahrer, Ausstellen von ADR-Bescheinigungen Stand: Januar

Mehr

Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Schulungspflicht bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter

Mehr

Merk blatt. IHK Information Gefahrgutfahrer. Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Merk blatt. IHK Information Gefahrgutfahrer. Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Stand: 1. Januar 2013 Merk blatt IHK Information Gefahrgutfahrer Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR-Bescheinigung) Industrie- und Handelskammer

Mehr

Merkblatt für die Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern (ADR)

Merkblatt für die Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern (ADR) Merkblatt für die Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern (ADR) Für Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an: Herrn Fred H. Scholz, Tel. 0531 4715-251 E-Mail fred.scholz@braunschweig.ihk.de Herrn

Mehr

Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Ausbildung zum Fahrzeugführer

Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Ausbildung zum Fahrzeugführer Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Ausbildung zum Fahrzeugführer Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 3 Schulungspflicht bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 3 Schulungen der Gefahrgutfahrer

Mehr

Informationen zur Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern

Informationen zur Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern Ansprechpartner Gabriela Haschenz Telefon 0355 365-1103 E-Mail haschenz@cottbus.ihk.de Stand Januar 2016 Informationen zur Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern Beförderung gefährlicher Güter Besondere

Mehr

MERKBLATT Standortpolitik

MERKBLATT Standortpolitik MERKBLATT Standortpolitik Gefahrgutfahrer Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern will, muss im Besitz einer ADR- Bescheinigung sein. Bislang galt dies nur, wenn Fahrzeuge für die Beförderung

Mehr

MERKBLATT. Gefahrgutfahrerschulung

MERKBLATT. Gefahrgutfahrerschulung MERKBLATT Gefahrgutfahrerschulung Stand: 04/2017 Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Wiesbaden 65183 Wiesbaden Wilhelmstraße 24-26 Tel. 0611 1500-0 Fax. 0611

Mehr

MERKBLATT. Gefahrgutfahrerschulung

MERKBLATT. Gefahrgutfahrerschulung MERKBLATT Gefahrgutfahrerschulung Stand: 01/2016 Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Wiesbaden 65183 Wiesbaden Wilhelmstraße 24-26 Tel. 0611 15 00-0 Fax.

Mehr

Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR

Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR Gefahrgutfahrerschulung nach ADR Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR Wer was

Mehr

Vorschriften für die Ausbildung/Schulung von Fahrzeugführern gemäß Kapitel 8.2 ADR

Vorschriften für die Ausbildung/Schulung von Fahrzeugführern gemäß Kapitel 8.2 ADR Letzte Aktualisierung: 2009-12-23 Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Stettenstr. 1 + 3, 86150 Augsburg Tel. (08 21) 31 62-222 o.0731/173-255 Fax (08 21) 31 62-178 o.0731/173-174 Info@schwaben.ihk.de

Mehr

Gefahrguttransport. Verkehrs- und Berufsbildendes Zentrum

Gefahrguttransport. Verkehrs- und Berufsbildendes Zentrum AADR-Fahrerschulungen D R - F a h r e r s c h u l u n g e n Gefahrguttransport «Vertrauen V e r t rin a die, u e n i n d i e, ddie i es e machen! e s m» a c h e n!» Um gefährliche Güter zu transportieren,

Mehr

Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung. Besondere Schulung der Fahrzeugführer nach Abschnitt 8.2 ADR

Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung. Besondere Schulung der Fahrzeugführer nach Abschnitt 8.2 ADR Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 0211 3557-0 Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung

Mehr

Fortbildungen im Bereich Güterverkehr

Fortbildungen im Bereich Güterverkehr Fortbildungen im Bereich Güterverkehr Angebote für die Soldata 2017 Ladungssicherung gemäß VDI 2700a In dieser Schulung vermitteln wir Ihnen das erforderliche Wissen zu rechtlichen Grundlagen, der Wirkung

Mehr

Informationen über die Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer

Informationen über die Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer Informationen über die Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer In welchen Fällen benötigen Gefahrgutfahrer eine besondere Schulung? Schulungspflicht für Gefahrgutfahrer besteht beim Gefahrguttransport

Mehr

Kursplan Aufbaukurs Tank für die Schulung der Fahrzeugführer nach 8.2 ADR

Kursplan Aufbaukurs Tank für die Schulung der Fahrzeugführer nach 8.2 ADR Kursplan Aufbaukurs Tank für die Schulung der Fahrzeugführer nach 8.2 ADR Erläuterungen Die Schulung Aufbaukurs Tank müssen Fahrzeugführer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern,

Mehr

Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer

Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer Stand: November 2017 Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung

Mehr

Erläuterungen. DIHK Stand: AKT. 01/2019 Letzte Änderung:

Erläuterungen. DIHK Stand: AKT. 01/2019 Letzte Änderung: Erläuterungen Kursplan Aufbaukurs Tank für die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen *) nach Kapitel 8.2 ADR ( *) Zur besseren Lesbarkeit wird im gesamten Text ausschließlich die männliche Form verwendet,

Mehr

Erläuterungen. DIHK Stand: AKT. 01/2019 Letzte Änderung:

Erläuterungen. DIHK Stand: AKT. 01/2019 Letzte Änderung: Erläuterungen Kursplan Aufbaukurs Tank für die Schulung der Fahrzeugführer Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen *) nach Kapitel 8.2 ADR ( *) Zur besseren Lesbarkeit wird im gesamten Text ausschließlich

Mehr

Der Gefahrgutbeauftragte

Der Gefahrgutbeauftragte Ihr Ansprechpartner: Sabine Voigt 02931/878-253 Fax: 02931/878-285 E-Mail: voigt@arnsberg.ihk.de Der Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter) Rechtliche Grundlage

Mehr

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................

Mehr

Gefahrgutbeauftragte. Merkblatt zur Bestellung, Prüfung, Schulung und Schulungsnachweis

Gefahrgutbeauftragte. Merkblatt zur Bestellung, Prüfung, Schulung und Schulungsnachweis Gefahrgutbeauftragte Merkblatt zur Bestellung, Prüfung, Schulung und Schulungsnachweis Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen 3 2. Bestellung von Gefahrgutbeauftragten 3 3. Befreiungen von der Pflicht

Mehr

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305 < ADR Stichwortverzeichnis ADR RID 2011 RID Inhaltsverzeichnis XI Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 1 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 3 1.1 Geltungsbereich

Mehr

Fahrschule Michael Oehm

Fahrschule Michael Oehm Weitere Angebote: Fahrerlaubnisausbildung Klassen: AM: Kleinkrafträder und Quads bis 50 ccm (Mindestalter 15 Jahre) A1: Leichtkrafträder bis 125 ccm (Mindestalter 16 Jahre) A2: Krafträder bis 35 KW A:

Mehr

Antrag. auf Anerkennung als Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen

Antrag. auf Anerkennung als Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen Antrag auf Anerkennung als Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen Antrag auf Anerkennung als Veranstalter zur Durchführung von Lehrgängen nach Kapitel. 8.2 des ADR und der Satzung der Industrie-

Mehr

Gefahrstoff Gefahrgut

Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff ist eine Substanz, von der eine Gefahr bei der Handhabung ausgehen kann. Gefahrgut ist ein Stoff oder Gegenstand von dem eine Gefahr bei der Beförderung ausgehen kann.

Mehr

ADR RID Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis 11. Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27

ADR RID Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis 11. Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 < ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2013 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich

Mehr

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31

Mehr

Teil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343

Teil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343 ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2015 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich

Mehr

ADR Kursprogramm CZV 2018

ADR Kursprogramm CZV 2018 ADR Kursprogramm CZV 2018 Wil Januar 2017 Claudia Zemp ADR Kursprogramm CZV 2018 1 «Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein.» Marie von Ebner-Eschenbach Vorwort Geschätzte Kursteilnehmerinnen

Mehr

Antrag auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung* )

Antrag auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung* ) Seite 1 von 12 Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart Abteilung Industrie und Verkehr Erhan Kavuncu Jägerstraße 30 70174 Stuttgart Antrag auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung* ) zur

Mehr

GiZ-Serviceportal. Fahrzeugbesatzung Ausbildung und Pflichten. FAHRZEUGBESATZUNG - AUSBILDUNG und PFLICHTEN. Teil 12 Seite 1 / 10

GiZ-Serviceportal. Fahrzeugbesatzung Ausbildung und Pflichten. FAHRZEUGBESATZUNG - AUSBILDUNG und PFLICHTEN. Teil 12 Seite 1 / 10 Fahrzeugbesatzung Ausbildung und Pflichten Teil 12 Seite 1 / 10 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch auszugsweise nur mit Quellenangabe und ausdrücklicher

Mehr

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden.

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Stand: Januar 2017 Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung

Mehr

Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen

Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen Begleitpapiere ADR 2017 Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen Zum Gefahrguttransport gehören sie wie die richtige Verpackung, die Kennzeichnung

Mehr

Weiterbildung Gefahrgut

Weiterbildung Gefahrgut 2012 Weiterbildung Gefahrgut Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (abgekürzt ADR, von Accord européen relatif au transport international

Mehr

ADR Kursprogramm CZV 2017

ADR Kursprogramm CZV 2017 ADR Kursprogramm CZV 2017 Wil Oktober 2016 Claudia Zemp ADR Kursprogramm CZV 2017 1 Vorwort Geschätzte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Weiterbildung ist eine Investition in unsere Mitarbeiter. Investitionen

Mehr

Schulungsprogramm Gefahrguttransport

Schulungsprogramm Gefahrguttransport Schulungsprogramm Gefahrguttransport Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH Siegfried Kreth Schulungsprogramm Gefahrguttransport Stück- und Schüttgutfahrer 4. Auflage i Springer Dr.lng. Siegfried Kreth

Mehr

INFORMATIONEN FÜR FAHRER VON GEFAHRGUTFAHRZEUGEN UND BEFÖRDERER

INFORMATIONEN FÜR FAHRER VON GEFAHRGUTFAHRZEUGEN UND BEFÖRDERER MERKBLATT Standortpolitik SCHULUNGSPFLICHT FÜR GEFAHRGUTFAHRER Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern will, muss im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein. Grundsätzlich müssen

Mehr

Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung

Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung Hinweis: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer Kammer nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt

Mehr

Mustersatzung/-statut. betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen

Mustersatzung/-statut. betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen Stand 15.09.2012 Mustersatzung/-statut betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer / Handelskammer hat am 2012 aufgrund von - 1 und 4 des Gesetzes

Mehr

Gefahrguttransport in Tanks

Gefahrguttransport in Tanks Praxiswissen Gefahrgut Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e. V. (Hrsg.) Gefahrguttransport in Tanks Basiskurs 16. überarbeitete Auflage 11., überarbeitete Auflage Gefahrguttransport Frank-Georg

Mehr

Merkblatt für Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter)

Merkblatt für Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter) Merkblatt für Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter) Rechtliche Grundlage Die Schulung und Bestellung von Gefahrgutbeauftragten ist seit 1991 in Deutschland

Mehr

Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen

Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen Begleitpapiere ADR 2015 Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen Zum Gefahrguttransport gehören sie wie die richtige Verpackung, die Kennzeichnung

Mehr

Dem Unternehmen werden durch diverse Gesetze und Verordnungen Pflichten und Verantwortlichkeiten auferlegt, die es zu beachten gilt.

Dem Unternehmen werden durch diverse Gesetze und Verordnungen Pflichten und Verantwortlichkeiten auferlegt, die es zu beachten gilt. INFORMATIONEN ZUM GEFAHRGUTBEAUFTRAGTEN Unternehmen die an der Beförderung von gefährlichen Gütern im weitesten Sinn beteiligt sind (Beförderung, Lagerung, Handel, Verpackung, usw.), müssen in der Regel

Mehr

1 I1 1 I I II ADR RID. mit <^ Gefahrgutvorschriftensammlung GEFAHRGUT SCHIENE STRASSE. Monika Krautwurst. VERKEHRSVERLAG FfSCHER: I

1 I1 1 I I II ADR RID. mit <^ Gefahrgutvorschriftensammlung GEFAHRGUT SCHIENE STRASSE. Monika Krautwurst. VERKEHRSVERLAG FfSCHER: I Monika Krautwurst Teil Allg. Vorschriften Teil 2 Klassifizierung I BB Güterverzeichnis, Teil 3 Freistellungs- und i Sondervorschriften ADR mit

Mehr

S a t z u n g. vom 21. Juni Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein hat am 21. Juni 2012 aufgrund von

S a t z u n g. vom 21. Juni Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein hat am 21. Juni 2012 aufgrund von S a t z u n g betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung der ADR-Bescheinigung für Fahrzeugführer für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße vom 21. Juni 2012 Die Vollversammlung

Mehr

Antrag auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung* )

Antrag auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung* ) Seite 1 von 12 Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart Abteilung Industrie und Verkehr Erhan Kavuncu Jägerstraße 30 70174 Stuttgart Bearbeitungsvermerke der Kammer: Anerkennungsbescheid erteilt am:

Mehr

I. Zuständigkeit. II. Schulungssystem. (2) Auffrischungsschulungen bestehen aus einem Kurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer/innen.

I. Zuständigkeit. II. Schulungssystem. (2) Auffrischungsschulungen bestehen aus einem Kurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer/innen. Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung der ADR-Bescheinigung für Fahrzeugführer für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 19. Februar 2018

IHK-Merkblatt Stand: 19. Februar 2018 IHK-Merkblatt Stand: 19. Februar 2018 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt

Mehr

Antrag auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung als Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen

Antrag auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung als Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen Antrag auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung als Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen gemäß 14 Abs. 3 GGVSEB und Abschnitt 8.2.2 ADR in Verbindung mit der Satzung der Industrie-

Mehr

Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen

Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer/Handelskammer Ostthüringen zu Gera hat am 28. November 2017 aufgrund von 1 und 4 des Gesetzes

Mehr

S a t z u n g. betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen

S a t z u n g. betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen S a t z u n g betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main hat am 5. Dezember 2012 aufgrund von - 1 und 4 des Gesetzes zur

Mehr

2 Für Planung und Durchführung der Schulungen verantwortliche Person(en):

2 Für Planung und Durchführung der Schulungen verantwortliche Person(en): Industrie- und Handelskammer Schwaben Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Olgastr. 97-101 89073 Ulm/Donau Antrag auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen nach Kapitel 8.2 ADR in

Mehr

Name/Unternehmen. Anschrift/ Betriebssitz. Telefon- Nummer. Telefax- Nummer. -Adresse

Name/Unternehmen. Anschrift/ Betriebssitz. Telefon- Nummer. Telefax- Nummer.  -Adresse Industrie- und Handelskammer Cottbus FB I Standortpolitik, Verkehr und Handel Goethestraße 1 03046 Cottbus Bearbeitungsvermerke der Kammer: Anerkennungsbescheid: erteilt am: Gebühr EUR: Bemerkungen: ANTRAG

Mehr

Industrie- und Handelskammer zu Köln Susanne Uthemann Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung Köln

Industrie- und Handelskammer zu Köln Susanne Uthemann Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung Köln Industrie- und Handelskammer zu Köln Susanne Uthemann Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung 50606 Köln Antrag auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung als Veranstalter von Gefahrgutfahrerschulungen

Mehr

Gefahrguttransport-Ausbildungen Frühjahr 2018

Gefahrguttransport-Ausbildungen Frühjahr 2018 Gefahrguttransport-Ausbildungen Frühjahr 2018 WIESO sollen Sie zu UNS kommen? - Ihr Kompetenzpartner im Bereich Transport/Verkehr seit mehr als 34 Jahren in Kärnten; seit mehr als 60 Jahren in Österreich

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 28. September 2016

IHK-Merkblatt Stand: 28. September 2016 IHK-Merkblatt Stand: 28. September 2016 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt

Mehr

Bestellung, Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten

Bestellung, Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten Stand: Mai 2015 Bestellung, Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten Rechtsgrundlagen Der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) unterliegen alle Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher

Mehr

Inhaltsverzeichnis Aufbau Geltungsbereich Freistellungen Anwendbarkeit anderer Vorschriften 1-5

Inhaltsverzeichnis Aufbau Geltungsbereich Freistellungen Anwendbarkeit anderer Vorschriften 1-5 Inhaltsverzeichnis Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 1-3 1.1.1 Aufbau 1-3 1.1.2 Geltungsbereich 1-3 1.1.3 Freistellungen 1-3 1.1.4 Anwendbarkeit anderer Vorschriften

Mehr

Antrag auf Anerkennung/Modifikation/Wiedererteilung

Antrag auf Anerkennung/Modifikation/Wiedererteilung zurück an Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar Team Prüfungen Rheinstr. 89 64295 Darmstadt Antrag auf Anerkennung/Modifikation/Wiedererteilung zur Durchführung von Lehrgängen nach Kapitel

Mehr

S a t z u n g. betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen

S a t z u n g. betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen S a t z u n g betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Cottbus hat am 21. November 2012 aufgrund von - 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen

Mehr

Kursplan Aufbaukurs Klasse 1 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR

Kursplan Aufbaukurs Klasse 1 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR Kursplan Aufbaukurs Klasse 1 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR Erläuterungen Die Schulung Aufbaukurs Klasse 1 müssen Fahrzeugführer von Fahrzeugen und MEMU absolvieren, die Stoffe

Mehr

Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung

Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. ADR-Bescheinigung/ADR-Card 3. Lehrgangsveranstalter 4. Literatur 5. Ansprechpartner bei der IHK Hinweis: Dieses Merkblatt

Mehr

Aufbaukurs Klasse 7 für Gefahrgutfahrer

Aufbaukurs Klasse 7 für Gefahrgutfahrer Aufbaukurs Klasse 7 für Gefahrgutfahrer Schulung nach ADR 2015 - Teilnehmerunterlagen (Broschüre) Bearbeitet von Klaus Ridder 9. Auflage 2015 2015. Taschenbuch. ca. 158 S. Paperback ISBN 978 3 609 68536

Mehr

Mainz Merkblatt Stand

Mainz Merkblatt Stand Berufskraftfahrerqualifikation Wer benötigt den Nachweis, bzw. die Weiterbildung über die besondere Qualifizierung? Fahrerinnen und Fahrer, die Beförderungen im Güterkraft- und/oder Personenverkehr auf

Mehr

Kursplan Aufbaukurs Klasse 7 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR

Kursplan Aufbaukurs Klasse 7 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR Kursplan Aufbaukurs Klasse 7 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR Erläuterungen Diese Schulung Aufbaukurs Klasse 7 müssen Fahrzeugführer von Fahrzeugen (sofern S12 nicht anwendbar ist)

Mehr

I. Zuständigkeit 1 Zuständigkeit 2. II. Schulungssystem 2 Schulungssystem 2 3 Kurspläne 2

I. Zuständigkeit 1 Zuständigkeit 2. II. Schulungssystem 2 Schulungssystem 2 3 Kurspläne 2 Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen Inhaltsübersicht mit Seitenangaben I. Zuständigkeit 1 Zuständigkeit 2 II. Schulungssystem 2 Schulungssystem 2 3 Kurspläne 2 III. Anerkennung

Mehr

ANTRAG auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung *)

ANTRAG auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung *) Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart Abteilung Industrie und Verkehr Erhan Kavuncu Jägerstraße 30 70174 Stuttgart ANTRAG auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung *) von Lehrgängen gemäß

Mehr

Antrag auf Anerkennung

Antrag auf Anerkennung Industrie- und Handelskammer Schwaben Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Schwaben Olgastr. 95-101 89073 Ulm/Donau Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen gemäß 5 Absatz 1 der Verordnung über die

Mehr

Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen

Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Stand: ADR 2007 gültig voraussichtlich bis 30.06.2009 Dieses Merkblatt der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich gilt für die

Mehr

Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer - Expertenpaket

Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer - Expertenpaket Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer - Expertenpaket Schulung nach ADR 2015 - Teilnehmer- und Referentenunterlagen Bearbeitet von Klaus Ridder, Torsten Bütow 20. Auflage 2014 2014. Buch. 140 S. ISBN 978

Mehr

Schnittstelle Abfall Gefahrgut und Verantwortlichkeiten

Schnittstelle Abfall Gefahrgut und Verantwortlichkeiten Schnittstelle Abfall Gefahrgut und Verantwortlichkeiten Abfälle werden i.a. vom Abfallerzeuger zum Entsorgungsort über öffentliche Verkehrswege transportiert und tangieren deshalb auch das Gefahrguttransportrecht.

Mehr

Gefahrguttransport-Ausbildungen Herbst/ Winter 2016 Fahrerausbildungen

Gefahrguttransport-Ausbildungen Herbst/ Winter 2016 Fahrerausbildungen Gefahrguttransport-Ausbildungen Herbst/ Winter 2016 Fahrerausbildungen WIESO sollen Sie zu UNS kommen? - Ihr Kompetenzpartner im Bereich Transport/Verkehr seit mehr als 33 Jahren in Kärnten; seit mehr

Mehr

S a t z u n g. betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen

S a t z u n g. betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen S a t z u n g betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen hat am 15. März 2018 aufgrund von - 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen

Mehr

Gefahrgut ADR / SDR. Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal

Gefahrgut ADR / SDR. Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal Gefahrgut ADR / SDR Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal Basiskurse ADR / SDR Auffrischungskurs ADR / SDR Aufbaukurse ADR / SDR Instruktion von Absendern gefährlicher Güter ADR / SDR An der

Mehr

Kursplan Aufbaukurs Klasse 7 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR

Kursplan Aufbaukurs Klasse 7 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR Kursplan Aufbaukurs Klasse 7 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR Erläuterungen Diese Schulung Aufbaukurs Klasse 7 müssen Fahrzeugführer von Fahrzeugen (sofern S12 nicht anwendbar ist)

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95

Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95 Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95 Am 10.09.2008 ist das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE und am 10.09.2009 für die Fahrerlaubnisklassen

Mehr

Satzung. betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen. Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen hat am 19.

Satzung. betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen. Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen hat am 19. Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen hat am 19. April 2018 - aufgrund von 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen

Mehr