Hinweisblatt Einzelkaufleute
|
|
|
- Hinrich Siegel
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hinweisblatt Einzelkaufleute Nachträgliche Nachträgliche Antragstellung Antragstellung für für die die Begrenzungsjahre Begrenzungsjahre 2015, 2015, und und
2 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 2 Das vorliegende Hinweisblatt richtet sich an Unternehmen, die keine rechtsfähige Personenvereinigung und keine juristische Person sind (Einzelkaufleute). Ihnen wird mit dem zum 01. Januar 2017 in Kraft tretenden Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2017 (BGBl, Teil I Nr. 49 vom ) die Möglichkeit eröffnet, rückwirkend für die Begrenzungsjahre 2015 und2016 sowie das Begrenzungsjahr 2017 einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage zu stellen. Das vorliegende Hinweisblatt bezieht sich ausschließlich auf eine Antragstellung für die Begrenzungsjahre 2015, 2016 und 2017; es ergänzt das aktuelle Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2016, das Sie auf der BAFA - Webseite herunterladen können. Durch die Änderungen der Begriffsbestimmungen im EEG 2017 wird u.a. auch der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen erweitert. Der bisher in 5 Nr. 34 EEG 2014 enthaltene Begriff Unternehmen wird in 3 Nr. 47 EEG 2017 neu definiert. Danach ist nunmehr Unternehmen jeder Rechtsträger, der einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Aus dieser Definition lässt sich ableiten, dass nun auch Einzelkaufleute als Unternehmen im Sinne des Gesetzes anzusehen sind. Bisher konnten Einzelkaufleute nicht mit der Wirkung des 64 Abs. 2 EEG 2014 begrenzt werden, weil diese nicht unter den Unternehmensbegriff des EEG 2014 subsumiert werden konnten. Diese Restriktion wurde nunmehr aufgehoben, so dass Einzelkaufleute zukünftig nicht mehr von einer Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung ausgeschlossen sind. Mit dem neu ins Gesetz aufgenommenen 103 Abs. 5 EEG 2017 wird Einzelkaufleuten zudem die Möglichkeit eröffnet, rückwirkend für die Begrenzungsjahre 2015, 2016 und 2017 Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage zu stellen. Im Ergebnis wird Einzelkaufleuten also eine Antragstellung bereits seit dem Inkrafttreten des EEG 2014 ermöglicht. Für eine entsprechende Antragstellung sieht die Regelung in 103 Abs. 5 EEG 2017 abweichend von 66 Abs.1 S. 1 EEG eine Antragsfrist zum 31. Januar 2017 (Ausschlussfrist) vor. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sämtliche fristrelevanten Antragsunterlagen eingereicht sein, wenn eine Begrenzung der EEG-Umlage für die Jahre 2015, 2016 und 2017 erfolgen soll. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die auf den 31. Januar 2017 festgelegte, materielle Ausschlussfrist ausschließlich für Anträge von Unternehmen gilt, die keine rechtsfähige Personenvereinigung und keine juristische Person sind. Sie gilt zudem nur für Anträge, soweit sie sich auf die Begrenzungsjahre 2015, 2016 und 2017 beziehen. Die konkrete Antragstellung erfolgt ab dem 01. Januar 2017 elektronisch über das Antragsportal ELAN K2. Unter der linken Laufleiste können unter EEG und Anträge im Schritt Antragserfassung starten die Anträge von Unternehmen, die keine rechtsfähige Personenvereinigung und keine juristische Person sind, über den Antragstyp Antrag Einzelkaufleute 103 Abs. 5 EEG 2017 für die Begrenzungsjahre 2015, 2016 sowie 2017 gestellt werden. Sollten Sie in der Vergangenheit bereits Unterlagen eingereicht bzw. Anträge zur Besonderen Ausgleichsregelung für diese Jahre gestellt haben, müssen Sie dennoch erneut Anträge mit den vollständigen Unterlagen für die Begrenzungsjahre 2015, 2016 und 2017 einreichen. Die Anträge stellen Sie über das elektronische Antragsportal ELAN K2.
3 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 3 Fristrelevante Unterlagen sind der elektronische Antrag, der WP-Prüfungsvermerk und die Nachweise zur Zertifizierung. Der Nachweis der Antragsvoraussetzungen wird auf der Grundlage von geprüften Jahresabschlüssen für die jeweils heranzuziehenden letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre erfolgen. Dies gilt auch für nach dem Handelsgesetzbuch nicht prüfungspflichtige Unternehmen. Ohne die jeweils erforderlichen geprüften Jahresabschlüsse ist eine positive Bescheidung nicht möglich. Zur Prüfung der Bruttowertschöpfung wird zudem empfohlen, dem Antrag eine Überleitungsrechnung beizufügen. Grundsätzlich gelten die Antragsvoraussetzungen des jeweiligen Antragsjahres mit den jeweiligen Nachweispflichten. Hinweise zur Antragstellung und den zu erbringenden Nachweisen finden Sie im o.g. Merkblatt für stromintensive Unternehmen, wobei es verfahrensbedingt einige Abweichungen zu den dortigen Angaben gibt. Wie bereits ausgeführt, endet bei Anträgen, die für die Begrenzungsjahre 2015, 2016 und 2017 von Unternehmen, die keine rechtsfähige Personenvereinigung und keine juristische Person sind, die Antragsfrist schon am 31. Januar 2017 (Ausschlussfrist). Demnach gilt also hierfür nicht der Ihnen aus den regulären Antragsverfahren bekannte Termin ( des jeweiligen Antragsjahres). Im Zuge des EEG 2014 wurde das Verfahren zur Berechnung der intensität bis zum Antragsjahr 2016 in einem mehrstufigen Prozess auf eine neue Systematik umgestellt. Die Übergangsregelungen nach 103 Abs. 1 und Abs. 2 EEG 2014 haben für die Ermittlung der Bruttowertschöpfung einen gleitenden Anpassungsprozess bezüglich des jeweiligen Nachweiszeitraums ermöglicht. Parallel dazu wurde die Umstellung von den tatsächlichen des Unternehmens zu den maßgeblichen durch die Übergangsbestimmungen des 103 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 2 EEG 2014 vollzogen. Seit dem Antragsjahr 2016 (Begrenzungsjahr 2017) errechnet sich die intensität nach 64 Abs. 6 Nr. 3 EEG 2014 nunmehr aus dem Verhältnis der maßgeblichen einschließlich der für die nach 61 EEG 2014 umlagepflichtige selbst verbrauchte Strommenge zum arithmetischen Mittel der Bruttowertschöpfung des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mithin unterscheidet sich die Nachweisführung auch bei den Anträgen von Einzelkaufleuten für die Begrenzungsjahre 2015, 2016 und 2017, so dass es zu unterschiedlichen Nachweiskonstellationen kommt: Bei Anträgen für das Begrenzungsjahr 2015 sind die tatsächlichen des Unternehmens für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (in der Regel das Kalenderjahr 2013) heranzuziehen. Bei der Ermittlung der Bruttowertschöpfung besteht nach 103 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 das Wahlrecht, entweder nur das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Unternehmens oder das arithmetische Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zugrunde zu legen. Wenn Sie die Daten im Antragsportal ELAN K2 eingeben, finden Sie allerdings eine Eingabemaske vor, die aus technischen Gründen stets die Eingabe von Daten der Bruttowertschöpfung für drei Jahre zwingend vorsieht. Sofern Sie sich also beim Nachweiszeitraum nur für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr entschieden haben, sind die Pflichtfelder für die übrigen zwei Geschäftsjahre mit 0 zu füllen.
4 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 4 Bei Anträgen für das Begrenzungsjahr 2016 sind die tatsächlichen des Unternehmens für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (in der Regel das Kalenderjahr 2014) heranzuziehen. Bei der Ermittlung der Bruttowertschöpfung besteht nach 103 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2017 das Wahlrecht, entweder nur die beiden letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens oder das arithmetische Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zugrunde zu legen. Sollten Sie also bei der Bruttowertschöpfung nur die Daten für die letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre heranziehen wollen, sind die vorgegebenen Pflichtfelder im Antragsportal ELAN K2 für das dritte Geschäftsjahr mit 0 zu füllen. Bei Anträgen für das Begrenzungsjahr 2017 ist hingegen zwingend das Verhältnis der maßgeblichen (anstelle der tatsächlichen ) zum arithmetischen Mittel der Bruttowertschöpfung des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu bilden. Gleichwohl müssen auch die tatsächlichen des Unternehmens wie in den Antragsjahren zuvor - dargelegt werden. Zu den Einzelheiten und den bestehenden Unterschieden verweisen wir auf das o.g. Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen sowie auf das Hinweisblatt durchschnittliche Strompreise Antragsverfahren Beide finden Sie auf der BAFA - Homepage unter Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht die einzelnen Nachweiszeiträume für die jeweiligen Begrenzungsjahre, wobei die schraffierten Flächen die bestehenden Wahlrechte kennzeichnen: Begrenzungsjahr Wahlrecht 103 Abs. 1 Nr. 2 Nachweisjahre (= letzte abgeschlossene Geschäftsjahre) für Bruttowertschöpfung Wahlrecht 103 Abs. 2 Nr. 1 Pflicht Tatsächliche Tatsächliche Maßgebliche Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, erreichen Sie uns unter folgender Adresse [email protected] bzw. über unsere telefonische Hotline unter:
5 Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Leitungsstab Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Frankfurter Str Eschborn Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist mit dem audit berufundfamilie für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie GmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie- Stiftung, verliehen. Referat: 521, Tel: +49(0) Fax: +49(0) Stand Bildnachweis Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist mit dem audit berufundfamilie für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie GmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen.
Hinweisblatt Stromzähler für den Nachweiszeitraum ab dem 31.03.2015 für stromkostenintensive Unternehmen Stand: 28.04.2016
Hinweisblatt Stromzähler für den Nachweiszeitraum ab dem 31.03.2015 für stromkostenintensive Unternehmen Stand: 28.04.2016 Hinweisblatt Stromzähler 2 Sehr geehrte Antragssteller, mit dieser Fassung des
Hinweisblatt Stromzähler. für stromkostenintensive Unternehmen Stand:
Hinweisblatt Stromzähler für stromkostenintensive Unternehmen Stand: 23.06.2017 Hinweisblatt Stromzähler 2 Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Fassung des Hinweisblattes werden einige Klarstellungen
Besondere Ausgleichsregelung: Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise. Hinweise zum Verfahren, Antragstellung und Nachweisführung
Besondere Ausgleichsregelung: Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise Hinweise zum Verfahren, Antragstellung und Nachweisführung Besondere Ausgleichsregelung: Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise
Leitfaden zur Anwendung des Upload-Bereiches
Leitfaden zur Anwendung des Upload-Bereiches Leitfaden zur Anwendung des Upload-Bereiches 2 Leitfaden zur Anwendung des Upload-Bereiches Mit dem vorliegenden Leitfaden möchten wir Ihnen ein Hilfswerkzeug
Aufkommen und Export von Erdgas Entwicklung der Grenzübergangspreise ab 1991
Aufkommen und Export von Erdgas Entwicklung der Grenzübergangspreise ab 1991 Aufkommen und Export von Erdgas (Angaben in TJ 1), vorläufige Berechnungen) Aufkommen Gesamt Inlands- Import 3) Speicher- Export
Anleitung zur Antragstellung. elektronisches Antragsverfahren
Anleitung zur Antragstellung elektronisches Antragsverfahren Anleitung zur Antragstellung 2 Nach Ziffer 3.2.2 der Richtlinie (RL) zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen vom
Außenhandelsmeldungen für Mineralöl Kurzanleitung
Außenhandelsmeldungen für Mineralöl Kurzanleitung Inhalt... 1 Einleitung... 3 Registrierungsverfahren / Benutzerdaten... 3 Erstmalige Registrierung... 5 Meldefahren... 8 Hilfe und Unterstützung... 10 3
Anwenderhandbuch. Einfuhr (Eisen- und Stahl) // Registrierung für das elektronische Verfahren
Anwenderhandbuch Einfuhr (Eisen- und Stahl) // Registrierung für das elektronische Verfahren Anwenderhandbuch 2 Inhalt Einleitung... 3 Schritt 1: Registrierung für das ELAN-System... 3 Schritt 2: Verwaltung
Benutzerhinweise zum elektronischen Formular "Nachweisführung für Unternehmen"
Benutzerhinweise zum elektronischen Formular "Nachweisführung für Unternehmen" I. Gesetzliche Grundlage Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Stichprobenkontrollen des BAFA ist das Gesetz über
Merkblatt KWK-Anlagen. für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kw
Merkblatt KWK-Anlagen für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kw Merkblatt KWK-Anlagen 2 Förderung von KWK-Anlagen KWK-Anlagen erzeugen Strom und Nutzwärme gekoppelt, d. h. gleichzeitig
Merkblatt Pooling. Information im Rahmen des Programms zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
Merkblatt Pooling Information im Rahmen des Programms zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting Merkblatt Pooling 2 Inhalt 1. Begriff des Poolings... 2 2. Besonderheiten bei Antragstellung
Checkliste Antragstellung Antragstellung im Förderprogramm hocheffiziente Querschnittstechnologien
Checkliste Antragstellung Antragstellung im Förderprogramm hocheffiziente Querschnittstechnologien Checkliste Antragstellung 2 1. Einzelmaßnahmen Voraussetzungen für die Beantragung von Einzelmaßnahmen
Merkblatt KWK-Anlagen. für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kw
Merkblatt KWK-Anlagen für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kw Förderung von KWK-Anlagen KWK-Anlagen erzeugen Strom und Nutzwärme gekoppelt, d. h. gleichzeitig in einem Prozess. Hierdurch
Fördersystematik nach AGVO
AGVO Merkblatt für Anträge nach Artikel 38 der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien Fördersystematik nach AGVO
Anbieterliste. Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und anderen Energieeffizienzmaßnahmen
Anbieterliste Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und anderen Energieeffizienzmaßnahmen Was ist die Anbieterliste? Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) führt auf Grundlage von 7
Feuerwaffenverordnung der EU. Antragsformulare: Anlage FW-VO und Anlage A FW-VO
Feuerwaffenverordnung der EU Antragsformulare: Anlage FW-VO und Anlage A FW-VO Feuerwaffenverordnung der EU 2 Hintergrund Zum 30.09.2013 tritt die Feuerwaffen-Verordnung (EU) Nr. 258/2012 vom 14.03.2012
Checkliste Antragstellung. Checkliste für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von. Energieberatungen im Mittelstand
Checkliste Antragstellung Energieberatungen im Mittelstand Checkliste für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand Ablauf des Förderverfahrens Energieberatungen
Elektromobilität (Umweltbonus) Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge
Elektromobilität (Umweltbonus) Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch. Die Elektromobilität bildet einen zentralen Baustein für eine nachhaltige Energie- und
Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise. Hinweise zum Verfahren, Antragstellung und Nachweisführung
Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise Hinweise zum Verfahren, Antragstellung und Nachweisführung 1 1. Hintergrund Die Europäische Kommission hat in ihren Leitlinien für staatliche Umweltschutz-
Zahlung und Zahlungsnachweis. Hinweise
Zahlung und Zahlungsnachweis Hinweise Zahlung und Zahlungsnachweis 2 Zahlung Bevor Sie den Verwendungsnachweis einreichen, müssen Sie mindestens Ihren Eigenanteil an den entstandenen Beratungskosten bezahlt
Antragsverfahren Merkblatt zur Förderung der Heizungsoptimierung
Antragsverfahren Merkblatt zur Förderung der Heizungsoptimierung 2 Vorwort Mit der Richtlinie zur Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen (Umwälzund Warmwasserzirkulationspumpen)
Antragsverfahren Merkblatt zur Förderung der Heizungsoptimierung
Antragsverfahren Merkblatt zur Förderung der Heizungsoptimierung 2 Vorwort Mit der Richtlinie zur Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen (Umwälzund Warmwasserzirkulationspumpen)
Besondere Ausgleichsregelung EEG im Jahr 2017
Besondere Ausgleichsregelung EEG im Jahr 2017 Übersicht über die Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen www.mpw-net.de 1 Übersicht über die Besondere Ausgleichsregelung Voraussetzungen
Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung
Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung 2 Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung Hier finden Sie Hinweise und Tipps, die Sie dabei
Mini-KWK-Anlagen Hinweise zum Antrag auf Listung einer KWK-Anlage bis einschließlich 20 kw el (nur für Hersteller bzw. Prüforganisationen)
Mini-KWK-Anlagen Hinweise zum Antrag auf Listung einer KWK-Anlage bis einschließlich 20 kw el (nur für Hersteller bzw. Prüforganisationen) Dem Antrag auf Listung sind folgende Unterlagen beizufügen: 1.
Die Besondere Ausgleichsregelung Die Verordnung zu Berechnung der durchschnittlichen Strompreise (DSPV) und Neuerungen durch das EEG 2017
Die Besondere Ausgleichsregelung Die Verordnung zu Berechnung der durchschnittlichen Strompreise (DSPV) und Neuerungen durch das EEG 2017 Vortrag im Rahmen des Crash-Kurses Energierecht beim Institut für
Hinweisblatt zur elektronischen Signatur des WP-Prüfungsvermerks. im Antragsjahr 2015
Hinweisblatt zur elektronischen Signatur des im Antragsjahr 2015 2 Bitte lesen Sie dieses Hinweisblatt aufmerksam und bis zum Ende durch! 1. Grundsätzliches Während in den Vorjahren die Stellung eines
Anleitung Elektronisches Kriegswaffenbuch (ekwb) Registrierungsprozess sowie erste Schritte im ELAN-K2 für die Kriegswaffenbuchführung
Anleitung Elektronisches Kriegswaffenbuch (ekwb) Registrierungsprozess sowie erste Schritte im ELAN-K2 für die Kriegswaffenbuchführung Anleitung Elektronisches Kriegswaffenbuch (ekwb) 2 Inhaltsverzeichnis
Kurzanleitung zur Selbstregistrierung. BfEE-Anbieterliste
Kurzanleitung zur Selbstregistrierung BfEE-Anbieterliste Kurzanleitung zur Selbstregistrierung 2 Allgemeine Hinweise Für die Aufnahme in die Anbieterliste nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und
Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis Förderung von Querschnittstechnologien Einzelmaßnahmen (QSTE)
Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis Förderung von Querschnittstechnologien Einzelmaßnahmen (QSTE) Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis 2 Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis Querschnittstechnologien Einzelmaßnahmen
Ausfüllhinweise. zur Beantragung einer Projektbescheinigung nach 17 Abs. 2 Filmförderungsgesetz
Ausfüllhinweise zur Beantragung einer Projektbescheinigung nach 17 Abs. 2 Filmförderungsgesetz Ausfüllhinweise 2 Allgemeines: Die Bescheinigung nach 17 Filmförderungsgesetz (FFG) dient zur Vorlage bei
& zu weiteren Fördermitteln
Merkblatt zur Rechnungsstellung, zur Umsatzsteuer & zu weiteren Fördermitteln in den Fördermodulen 2 und 3 der Richtlinie Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen
Beispielrechnungen. Heizungsoptimierung
Beispielrechnungen Heizungsoptimierung Beispielrechnungen 2 Als Nachweis zur Durchführung einer förderfähigen Maßnahme im Rahmen der Heizungsoptimierung müssen Sie mit dem Antrag eine Kopie der Rechnung
Hinweisblatt Stromzähler. für den Nachweiszeitraum ab dem 31.03.2015 für stromkostenintensive Unternehmen Stand: 31.03.2015
Hinweisblatt Stromzähler für den Nachweiszeitraum ab dem 31.03.2015 für stromkostenintensive Unternehmen Stand: 31.03.2015 Hinweisblatt Stromzähler 2 Sehr geehrte Antragssteller, mit dieser Fassung des
Förderung von Energie mana gementsystemen
Förderung von Energie mana gementsystemen Energiemanagementsysteme helfen Ihrem Unternehmen dabei, Energiekosten zu senken. Das Ziel eines Energiemanagementsystems ist es, die Energiesituation innerhalb
Energieberatung im Mittelstand / Umsetzungsbegleitung. Merkblatt für die Erstellung eines Tätigkeitsberichts
Energieberatung im Mittelstand / Umsetzungsbegleitung Merkblatt für die Erstellung eines Tätigkeitsberichts Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen... 3 2. Anforderungen an eine Umsetzungsbegleitung...
Berater/innen-Erklärung
Beratererklärung Beratererklärung 2 Berater/innen-Erklärung Diese Erklärung wird für folgendes Beratungsunternehmen abgegeben: Firma: Geschäftsführer/-in oder Inhaber/-in: BAFA-ID (falls bereits vorhanden):
Merkblatt Qualitätsnachweis
Merkblatt Qualitätsnachweis 0 Merkblatt zum Qualitätsnachweis 2 Merkblatt zum Nachweis eines Qualitätssicherungssystems eines Beraters oder einer Beraterin Um die Qualität von geförderten Beratungen zu
Merkblatt zum Verwendungsnachweis. Information im Rahmen des Programms zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
Merkblatt zum Verwendungsnachweis Information im Rahmen des Programms zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting Merkblatt zum Verwendungsnachweis 2 Inhalt 1. Allgemeines zum Verwendungsnachweisverfahren...
Merkblatt zur Antragstellung Information im Rahmen des Programms zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
Merkblatt zur Antragstellung Information im Rahmen des Programms zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting Merkblatt zur Antragstellung 2 Inhalt 1. Fördergegenstand... 2 2. Beratungsarten...
Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU
Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) 2 Allgemeine Hinweise Wenn Sie eine Nationale Ausfuhrgenehmigung oder eine
Ausfüllhinweise. zur Beantragung einer Projektbescheinigung nach 52 Abs. 1 Filmförderungsgesetz
Ausfüllhinweise zur Beantragung einer Projektbescheinigung nach 52 Abs. 1 Filmförderungsgesetz Ausfüllhinweise 2 1 Allgemeines Die Bescheinigung nach 51 Abs. 1 Filmförderungsgesetz (FFG) dient zur Vorlage
Marktpotenzial der Energieberatung für Wohngebäude für Privathaushalte
Marktpotenzial der Energieberatung für Wohngebäude für Privathaushalte Marktpotenzial der Energieberatung für Wohngebäude für Privathaushalte 2 Die Marktbefragung der BfEE von 2016 gibt Auskunft über das
Energiemanagementsysteme Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen
Energiemanagementsysteme Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen Energiemanagementsysteme 2 Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Beihilfeintensität bei der Förderung von Wärmepumpen Kürzung des Förderbetrages wegen Überschreitung der Beihilfeintensität für gewerbliche
Beihilfeintensität bei der Förderung von Wärmepumpen Kürzung des Förderbetrages wegen Überschreitung der Beihilfeintensität für gewerbliche Antragsteller Beihilfeintensität bei der Förderung von Wärmepumpen
Kommunale Energieberatung
Kommunale Energieberatung Mindestanforderungen an den Beratungsbericht über ein energetisches Sanierungskonzept oder die Energieberatung für den Neubau von Nichtwohngebäuden Checkliste zur Richtlinie Energieberatung
Probleme bei Auslegung und Anwendung der 63 ff. EEG aus Sicht der Wirtschaftsprüfer. 11. September WP Gerhard Denk
www.pwc.de Probleme bei Auslegung und Anwendung der 63 ff. EEG aus Sicht der Wirtschaftsprüfer WP Gerhard Denk Agenda 1. Grundlagen Besondere Ausgleichsregelung 2. Aufgaben der Wirtschaftsprüfer 3. Zusammenfassung
Entlastungsmöglichkeiten bei der EEG-Umlage
Entlastungsmöglichkeiten bei der EEG-Umlage Voraussetzungen, Möglichkeiten, Verfahrensablauf 13. September 2012 Erfolg kennt keine Grenzen! Wir beraten deutsche Unternehmen weltweit. 1 Agenda 01 Entlastungsmöglichkeiten
Hinweisblatt Stromzähler für stromkostenintensive Unternehmen
Hinweisblatt Stromzähler für stromkostenintensive Unternehmen Hinweisblatt Stromzähler 2 Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Fassung des Hinweisblattes wird die Verwaltungspraxis des BAFA für die
Erneuerbare Energien INNOVATIONSFÖRDERUNG
Erneuerbare Energien INNOVATIONSFÖRDERUNG - Partikelabscheider () - () - - serienmäßiger, Ausstattung Innovationsförderung: Partikelabscheider Minderung der Staubemissionen sowie serienmäßiger Ausstattung
Update Energie. Entlastung für energieintensive Unternehmen und weitere Neuregelungen für die Umlagepflicht von Letztverbrauchern
Update Energie Nr. 12 20. Oktober 2016 Am 18. Oktober 2016 ist das novellierte Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG 2017) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die Diskussion
Elektromobilität (Umweltbonus) Zwischenbilanz zum Antragstand vom 21. Juli 2016
Elektromobilität (Umweltbonus) Zwischenbilanz zum Antragstand vom 21. Juli 2016 Elektromobilität (Umweltbonus) Zwischenbilanz zum Antragstand vom 21. Juli 2016 2 1. Anträge je Bauart Bauart reine Batterieelektrofahrzeuge
Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge. Stand:
Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge Stand: 07.07.2016 1 1 Audi A3 PHEV 2 BMW i3 3 BMW 225xe PHEV 4 BMW 330e PHEV 5 Citroën C-ZERO 6 Citroën Berlingo Electric (leichtes Nfz), Kastenwagen L1 Profi 7
Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge. Stand:
Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge Stand: 29.07.2016 1 1 Audi A3 PHEV 2 BMW i3 BEV 3 BMW 225xe PHEV 4 BMW 330e PHEV 5 Citroën C-ZERO BEV 6 Citroën Berlingo Electric Kastenwagen L1 Profi BEV 7 Citroën
Aktuelle Rechtsprechung des VG Frankfurt zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) im Erneuerbare- Energien-Gesetz ab
Aktuelle Rechtsprechung des VG Frankfurt zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) im Erneuerbare- Energien-Gesetz ab 01.08.2014 (EEG) 2. BesAR-Tag am 26.03.2019, Frankfurt am Main Dr. Nicole Holzheu http://www.bafa.de/
EEG 2014. Aktuelle Information zur Besonderen Ausgleichsregelung
EEG 2014 Aktuelle Information zur Besonderen Ausgleichsregelung Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Presse- und Sonderaufgaben Frankfurter Str. 29-35 65760 Eschborn www.bafa.de
Elektromobilität (Umweltbonus) Zwischenbilanz zum Antragstand vom 30. September 2016
Elektromobilität (Umweltbonus) Zwischenbilanz zum Antragstand vom 30. September 2016 Elektromobilität (Umweltbonus) Zwischenbilanz zum Antragstand vom 30. September 2016 2 1. Anträge je Bauart Bauart reine
Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge. Stand:
Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge Stand: 01.09.2016 1 1 Audi A3 PHEV 2 BMW i3 BEV 3 BMW 225xe PHEV 4 BMW 330e PHEV 5 Citroën C-ZERO BEV 6 Citroën C-ZERO Modell 2017 BEV 7 Citroën Berlingo Electric
Erneuerbare Energien INNOVATIONSFÖRDERUNG
Erneuerbare Energien INNOVATIONSFÖRDERUNG - Partikelabscheider () - () - - serienmäßiger, Ausstattung Innovationsförderung: Partikelabscheider Minderung der Staubemissionen sowie serienmäßiger Ausstattung
Merkblatt zur Antragstellung mit Anleitung zum Ausfüllen des Online-Antrages für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich
Merkblatt zur Antragstellung 2018 mit Anleitung zum Ausfüllen des Online-Antrages für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich Merkblatt zur Antragstellung 2018 2 Änderung bei Antragstellung
Entwicklung der Erdgaseinfuhr in die Bundesrepublik Deutschland Bilanzen 1998-2014 Grafik
Entwicklung der Erdgaseinfuhr in die Bundesrepublik Deutschland Bilanzen 1998-2014 Grafik Dänemark Entwicklung der Erdgaseinfuhr in die Bundesrepublik Deutschland (in TJ) Frankreich Niederlande Norwegen
Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge Stand:
Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge Stand: 14.11.2016 1 1 Audi A3 PHEV 2 BMW i3 BEV 3 BMW 225xe PHEV 4 BMW 330e PHEV 5 Citroën C-ZERO BEV 6 Citroën C-ZERO Modell 2017 BEV 7 Citroën Berlingo Electric
Hintergrundinformationen zur Besonderen Ausgleichsregelung. Antragsverfahren 2016 für Begrenzung der EEG-Umlage 2017
Hintergrundinformationen zur Besonderen Ausgleichsregelung Antragsverfahren 2016 für Begrenzung der EEG-Umlage 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Überblick... 3 2. Systematik der Besonderen Ausgleichsregelung...
Erneuerbare Energien INNOVATIONSFÖRDERUNG
Erneuerbare Energien INNOVATIONSFÖRDERUNG - Partikelabscheider () - () - - serienmäßiger, Ausstattung Innovationsförderung: Partikelabscheider Minderung der Staubemissionen sowie serienmäßiger Ausstattung
Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge Stand:
Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge Stand: 13.02.2017 1 1 Audi A3 PHEV 2 BMW i3 BEV 3 BMW 225xe PHEV 4 BMW 330e PHEV 5 BMW 530e PHEV 6 Citroën C-ZERO BEV 7 Citroën C-ZERO Modell 2017 BEV 8 Citroën
Förderung von energiesparenden. in Unternehmen
Förderung von energiesparenden Technologien in Unternehmen Energiefresser raus Förderung von energiesparenden Technologien in Unternehmen Bessere Energieeffizienz ist ein Erfolgsfaktor nicht nur für das
Benutzerhinweise zum elektronischen Formular "Nachweisführung für Unternehmen"
Benutzerhinweise zum elektronischen Formular "Nachweisführung für Unternehmen" 2 Änderungschronik 1. Änderung am Benutzerhandbuch Fassung vom 25.01.2016 (Änderung am 10.05.2016) redaktionelle Überarbeitung
1. Informationstag Besondere Ausgleichsregelung
1. Informationstag Besondere Ausgleichsregelung 26. Februar 2018 im»frankfurt Marriott Hotel«Frankfurt am Main Einladung Das BAFA wird am 26. Februar 2018 einen Informationstag zur Besonderen Ausgleichsregelung
Anbieterliste nach EDL-G Kurzanleitung zur Selbstregistrierung
Anbieterliste nach EDL-G Kurzanleitung zur Selbstregistrierung Anbieterliste nach EDL-G 2 Allgemeine Hinweise Für die Aufnahme in die Anbieterliste nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere
Elektromobilität (Umweltbonus) Zwischenbilanz zum Antragstand vom 01. Januar 2017
Elektromobilität (Umweltbonus) Zwischenbilanz zum Antragstand vom 01. Januar 2017 Elektromobilität (Umweltbonus) Zwischenbilanz zum Antragstand vom 01. Januar 2017 2 1. Anträge je Bauart Bauart reine Batterieelektrofahrzeuge
Elektromobilität (Umweltbonus) Zwischenbilanz zum Antragstand vom 01. Dezember 2016
Elektromobilität (Umweltbonus) Zwischenbilanz zum Antragstand vom 01. Dezember 2016 Elektromobilität (Umweltbonus) Zwischenbilanz zum Antragstand vom 01. Dezember 2016 2 1. Anträge je Bauart Bauart reine
Energiemärkte und Energiebeschaffung heute
Energiemärkte und Energiebeschaffung heute Energiepreise schwanken stark und sind nicht vorhersehbar Energiemärkte sind bestimmt durch Handels- bzw. Commodity-Preise Strom: kaum noch Preiswettbewerb zwischen
Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge Stand:
Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge Stand: 04.05.2017 1 1 Audi A3 PHEV 2 BMW i3 BEV 3 BMW 225xe PHEV 4 BMW 330e PHEV 5 BMW 530e PHEV 6 Citroën C-ZERO BEV 7 Citroën C-ZERO Modell 2017 BEV 8 Citroën
Elektromobilität (Umweltbonus) Zwischenbilanz zum Antragstand vom 31. Januar 2017
Elektromobilität (Umweltbonus) Zwischenbilanz zum Antragstand vom 31. Januar 2017 Elektromobilität (Umweltbonus) Zwischenbilanz zum Antragstand vom 31. Januar 2017 2 1. Anträge je Bauart Bauart reine Batterieelektrofahrzeuge
Förderung unternehmerischen Know-hows
Förderung unternehmerischen Know-hows Förderung unternehmerischen Know-hows Der neue Beratungszuschuss Förderung unternehmerischen Know-hows fasst die bisherigen Pro gramme Förderung unternehmerischen
Mini-KWK-Anlagen. Liste der förderfähigen KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kw el
Mini-KWK-Anlagen Liste der förderfähigen KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kw el Mini-KWK-Anlagen 2 545259520 2G Energietechnik G Box 20 20 45 Gas 3.500 ja - 875,00-1.600 ja ja ja 490078208 A-TRON Blockheizkraftwerke
Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2017
Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2017 zu den gesetzlichen Regelungen nach 63 ff. Erneuerbare-Energien- Gesetz 2017 einschließlich der Regelungen zur Zertifizierung des Energieverbrauchs und
Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude
Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude Merkblatt zum Fördergegenstand, zum Verfahrensablauf sowie zu den Anforderungen an die Beraterrechnung Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude
INNO-KOM. Forschung für den Mittelstand
INNO-KOM Forschung für den Mittelstand Ziel der Förderung Ziel des Förderprogramms ist es, die innovative Leistungsfähigkeit gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen zu unterstützen, um
Anleitung zur Antragstellung im Online Portal ELAN-K2
Anleitung zur Antragstellung im Online Portal ELAN-K2 Inhalt 1. Antragstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung mit ELAN K2... 2 1.1 Allgemeine Hinweise... 3 1.2 Wichtige Informationen zu Bescheiden und
