Probleme bei Auslegung und Anwendung der 63 ff. EEG aus Sicht der Wirtschaftsprüfer. 11. September WP Gerhard Denk

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1 Probleme bei Auslegung und Anwendung der 63 ff. EEG aus Sicht der Wirtschaftsprüfer WP Gerhard Denk Agenda 1. Grundlagen Besondere Ausgleichsregelung 2. Aufgaben der Wirtschaftsprüfer 3. Zusammenfassung und Ausblick 2 1

2 Grundlagen Besondere Ausgleichsregelung September Antragserfordernis 63 EEG 2014 Auf Antrag begrenzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abnahmestellenbezogen 1. nach Maßgabe des 64 die EEG-Umlage für Strom, der von stromkostenintensiven Unternehmen selbst verbraucht wird, um den Beitrag dieser Unternehmen zur EEG-Umlage in einem Maße zu halten, das mit ihrer internationalen Wettbewerbssituation vereinbar ist, und ihre Abwanderung in das Ausland zu verhindern, und 2. nach Maßgabe des 65 die EEG-Umlage für Strom, der von Schienenbahnen selbst verbraucht wird, um die intermodale Wettbewerbsfähigkeit der Schienenbahnen zu erhalten, soweit hierdurch jeweils die Ziele des Gesetzes nicht gefährdet werden und die Begrenzung mit dem Interesse der Gesamtheit der Stromverbraucher vereinbar ist. 4 2

3 Antragsberechtigung 63, 103 EEG 2014 Besondere Ausgleichsregelung Liste 0 Liste 1 sut Liste 2 5 Nr. 28 EEG 2014 Schienenbahn jedes Unternehmen, das zum Zweck des Personen- oder Güterverkehrs Fahrzeuge wie Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen oder nach ihrer Bau- und Betriebsweise ähnliche Bahnen auf Schienen oder die für den Betrieb dieser Fahrzeuge erforderlichen Infrastrukturanlagen betreibt 5 Branchenzuordnung Stromkostenintensive Unternehmen C B D&E F

4 Antragsvoraussetzungen Überblick, Nachweise und Beteiligte WP Liste 0 sl Liste 1 sl Liste 2 sl 1. Strommenge Stromlieferungsverträge EEG-Umlagepflicht Stromrechnungen Selbstverbrauch Eigene Abnahmestelle Angaben WP 1 GWh 1 GWh 1 GWh 2. Stromkostenintensität Standard- maßgebliche Stromkosten Stromkosten Ø-Bruttowertschöpfung WP 14% 17% 20% 3. Betrieb Energiemanagement EMS // EMAS UMS 5 GWh Nachweis alt. System alt. System < 5 GWh Z je nach Verbrauch je nach Verbrauch je nach Verbrauch 4. Begrenzungsbescheid Zeitliche Abfolge des Antragsverfahrens Begrenzungsjahr 2017 Nachweis Antrag Begrenzung Überprüfung Nachweiszeitraum 2016 Geschäftsjahr X-2 i.d.r Geschäftsjahr X-1 i.d.r Geschäftsjahr X 64 Abs. 3 Nr. 1 b, c und Abs. 6 Nr. 3 EEG 2014 b i.d.r Ihr Antrag: 30. Juni (Ausschlussfrist) Sonderfall Neugründung Grundsätzlich Begrenzung ) 64 Abs. 4, 65 Abs. 5 EEG

5 Aufgaben der Wirtschaftsprüfer September Aufgaben der Wirtschaftsprüfer Übersicht

6 Besondere Ausgleichsregelung Wirtschaftsprüfer Prüfung (ausgewählter) Antragsvoraussetzungen Prüfung Jahresabschluss WP (BesAR) Prüfung Bilanz & GuV 64 Abs. 5 EEG 11 Besondere Ausgleichsregelung Abgrenzung der WP-Aufgaben Prüfung von Jahresabschlüssen 64 Abs. 3 Nr. 1c EEG auf Grundlage der geprüften Jahresabschlüsse Keine Übergangsregelung [P] Bestellung [P] Schienenbahnen und gewillkürte Rumpf-GJ 64 Abs. 5 S. 4 EEG 2014 (nur selbständige Teile von Unternehmen der Liste 1) Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen (sbpr.) 64 Abs. 3 Nr. 1c EEG Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers 64 Abs. 4 S. 4 EEG Abs. 6 EEG Abs. 4 S. 2 EEG 2014 (Härtefälle; jährlich) 12 6

7 Besondere Ausgleichsregelung Prüfung von Jahresabschlüssen Sofern ein Jahresabschluss [...] nicht nach dem HGB oder anderen Gesetzen prüfungspflichtig ist [...], verpflichtet 64 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c EEG 2014 [...]... dazu, diesen handelsrechtlichen Jahresabschluss nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs prüfen zu lassen IDW PH , Tz. 38 JA muss geprüft sein, wenn 64-EEG-Antrag gestellt wird Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen ( 264 Abs. 3 oder Abs. 4 sowie 264b HGB) bleiben unberührt 13 Aufgaben der Wirtschaftsprüfer Prüfung der Antragsvoraussetzungen Prüfungsstandards Prüfungsgegenstände Berichterstattung

8 Anpassung der gesetzlichen Grundlagen der Besonderen Ausgleichsregelung Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des EEG Gesetz zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 15 Prüfungsstandards Neues Konzept Überarbeitungsanlässe Gesetz (EEG, KWKG) IDW PS 480, 490 ISAE 3000 Betriebswirtschaftliche Prüfungen im Zusammenhang mit energierechtlichen Vorschriften ( IDW EPS 970 ) PH PH EEG PH s EEG PH s PH s KWKG PH s KWKG KWKG PH SysStabV PH s PH s KWKG PH s KWKG 16 8

9 Besondere Ausgleichsregelung IDW Prüfungshinweise nach Antragsjahren Stromkosten nicht mehr? gesetzlicher Prüfungsgegenstand - vgl. 103 Abs. 1 und 2 EEG - [P] Eigenstrom - [P] Erstattungen VO nach 94 EEG? Zeitbedarf FN-IDW 09/ FN-IDW 04/2015? 18 Aufgaben der Wirtschaftsprüfer Prüfung der Antragsvoraussetzungen Prüfungsstandards Prüfungsgegenstände Berichterstattung

10 Prüfungsurteil Ergänzende Hinweise Antragsvoraussetzungen EEG 2014 / BAFA - Merkblatt Bezogen auf jede Abnahmestelle > 1 GWh Bezogen auf das Unternehmen / einen selbständigen Unternehmensteil Klasse nach WZ 2008 A Betriebszweck Betriebstätigkeit Klasse nach WZ 2008 umlagepflichtige Stromverbrauchsmenge EEG-Umlage ohne Begrenzung (tatsächlich gezahlt) Angaben nach 64 Abs. 1 Nr Abs. 3 Satz 1 EEG 2014 umlagepflichtige Stromverbrauchsmenge Bruttowertschöpfung Stromkostenintensität tatsächliche Stromkosten WP Erläuterungen zur Abnahmestelle A Angaben nach BAFA-Merkblatt ggf. Erläuterungen zur Selbständigkeit 21 VG Frankfurt vom K 2116/13.F rechtskräftig S. 9 S. 13 S. 15 Gegenstand des Rechtsstreites ist die besondere Ausgleichsregelung nach den 40 ff. des EEG in der Fassung vom (BGB! , S ff.). Dabei ist der Nachweis über die verbrauchten Strommengen konkret zu führen und kann nicht aufgrund von Schätzungen annähernd ermittelt werden. Dem steht nicht entgegen, dass in 41 Abs. 2 EEG zwar von einem Nachweis durch Stromrechnungen, nicht aber von einer ( eigenen ) Strommessung die Rede ist, da eine individualisierte Stromrechnung eine eigene exakte und überprüfbare Messung voraussetzt

11 BVerwG vom C 7.14 (RPC Bramlage) Bislang keine veröffentlichten Urteilsgründe (voraussichtlich Okt. 2015) zwischenzeitlich wurde Anhörungsrüge erhoben Pressemitteilung Zum Nachweis der im Unternehmensbereich Kunststoff - ohne Werkzeugbau verbrauchten Strommenge hat das Unternehmen eine WP-Bescheinigung vorgelegt, nach der die an den Bereich Werkzeugbau weitergegebene Strommenge im Wege einer Hochrechnung geschätzt wurden. Es fehle an einem zum maßgeblichen Stichtag vorgelegten und ohne weitere behördliche Ermittlungen überprüfbaren Nachweis der selbst verbrauchten Strommenge. Es bedürfe einer gesicherten Tatsachengrundlage. Eine Schätzung ohne Angabe der Ausgangsdaten und der Methodik reiche dazu nicht aus. 23 Fokus: verdeckte Arbeitnehmerüberlassung Schwierigkeiten der Abgrenzung Mit dem Wegfall der Leiharbeit als Abzugsposition muss die Bruttowertschöpfung auch auf verdeckte Arbeitnehmerüberlassung untersucht werden. Die Prüfung stößt hier an Grenzen, da die Abgrenzung zwischen Dienstleistungen, Lohnarbeit und verdeckter Leiharbeit fließend ist. Typische Fragen im Rahmen der Prüfung der Abgrenzung: Geografische Lage des Arbeitsplatzes der Mitarbeiter hinter der verrechneten Leistung Wird die Leistung ausschließlich gegenüber der antragstellenden Gesellschaft erbracht? Wer ist weisungsbefugt? Wird ein Mischpreis verrechnet, oder lediglich Personalaufwand? Ließe sich die Leistung extern zukaufen? 24 11

12 Aufgaben der Wirtschaftsprüfer Prüfung der Antragsvoraussetzungen Prüfungsstandards Prüfungsgegenstände Berichterstattung 2 25 Antragsjahr 2015 Prüfungsurteil nach IDW PH Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist der Prüfungsgegenstand in allen wesentlichen Belangen nach den Vorschriften des EEG 2014 [falls gesondert beauftragt: sowie den BAFA-Merkblättern] aufgestellt. WP sollte im Rahmen der Prüfung vorweg das Vorliegen der Kriterien für eine Abnahmestelle nach 64 Abs. 6 Nr. 1 EEG 2014 beurteilen EEG 2014 verlangt kein explizites Prüfungsurteil zur Abnahmestelle Aber: Zusammenhang Strommengen / Abnahmestelle 26 12

13 Antragsjahr 2015 Beispiel für Ergänzenden Hinweis nach IDW PH Ergänzend weisen wir auf die in die Anlage X aufgenommenen Ausführungen der Gesellschaft zum Vorliegen der nach 64 Abs. 6 Nr. 1 EEG 2014 erforderlichen Eigenschaften der zu begünstigenden Abnahmestelle [ggf. Abnahmestellen] hin. Bei der kritischen Durchsicht dieser Ausführungen sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Richtigkeit dieser Ausführungen sprechen. Ergänzende Hinweise sind keine Einschränkung des Prüfungsurteils Dienen der Transparenz 27 Elektronische Kopie des Prüfungsvermerks nach IDW PH Daher sieht das BAFA das Einstellen einer vom Wirtschaftsprüfer autorisierten elektronischen Kopie des Prüfungsvermerks einschließlich der Anlagen vom zu prüfenden Unternehmen in Form eines PDF-Dokuments in seine elektronische Hinterlegungs-plattform (ELAN-K2) vor. Zur Autorisierung ist das PDF-Dokument vom Wirtschaftsprüfer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. qualifizierte elektronische Signatur ist Mindeststandard Grundsätzlich keine weiteren Attribute erforderlich, wenn Autorisierung durch Unterzeichner des Prüfungsvermerks erfolgt 28 13

14 Fazit September Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (IL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der IL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft. 14

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