Die Neuregelung der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen
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- Martha Weber
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1 Die Neuregelung der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen Workshop zum Energierecht Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin am
2 Antragsrunde 2014 Zeitschienen BesAR-Verfahren 2014 EEG-Novelle Amtszeit alte KOM EU-Wahl, komm. Geschäftsführung Neue Beihilferichtlinien EU-Beihilfeverfahren Amtszeit neue KOM KOM./. MS neue EU-Klimaschutzziele
3 Antragsrunde 2014 Feststehendes - zunächst Keine Begrenzungsbescheide vor Klärung des Beihilfeverfahrens Bescheidübertragungen sind möglich, soweit keine Erweiterung der Befreiung EEG 2012 gilt fort Ausschlussfrist gilt (aber Novelle 2014 wird Ausschlussfrist bis verlängern BAFA gewährt Fristverlängerung vorab) 3
4 Antragsrunde 2014 Novelle EEG - Antragsverfahren 2014 EEG 2012 noch in Kraft Antragsverfahren 2014 zunächst rechtlich auf dieser Basis mit Ausschlussfrist Novelle 2014 betreffend Besondere Ausgleichsregelung soll nach Verabschiedung zum in Kraft treten; Antragsfrist wird 2014 mit der Novelle bis zum verlängert Antragsportal: Öffnung 12. Mai 2014 (Antragsabsendung voraussichtlich ab 02. Juni) Vorgesehene Maßnahmen BAFA überarbeitete Merkblätter bzw. Einleitungshinweise am 09. Mai 2014 Überarbeitung Datenbank angepasste Bescheinigungen der Wirtschaftsprüfer Antragsbescheidung für 2015 in
5 Antragsrunde 2014 Novelle EEG - Kabinettsentwurf mit Stand per s. gesonderte Excel-Folie 5
6 Antragsrunde 2014 Novelle EEG Sonstiges - 1 Besondere Prüfungsbefugnisse des BAFA 64 Abs. 2 Rücknahmeverpflichtung ohne Vertrauensschutz bei nachträglichen Feststellungen 64 Abs. 1 Verordnungsermächtigungen für Effizienzanforderungen und Ermittlung anzusetzender durchschnittlicher Strompreise 91 Nrn. 6 u. 7 Einstieg in durchschnittliche Bruttowertschöpfungen selbständige Unternehmensteile für Anhang 4 Liste 1 Unternehmen bleiben erhalten aber ausdrückliche Anforderungen im Gesetz 61 Abs. 5 Energiemanagement für alle Antragsteller, aber Sonderregelung für Kleine 61 Abs. 1 Nr. 1 6
7 Antragsrunde 2014 Novelle EEG Sonstiges - 2 künftig Stromzähler bei den Abnahmestellen (noch nicht 2014) - 61 Abs. 6 Nr. 1 kleine Schienenbahnunternehmen können für das 2. Halbjahr 2014 noch Anträge stellen - 99 Abs. 5 Schienenbahnen müssen für frühere Eigenstrommengen keine EEG-Umlage nachzahlen - 99 Abs. 6 BAFA nimmt künftig offiziell an der Erstellung des Erfahrungsberichts teil - 93 BAFA ist Bußgeldbehörde bei der Weigerung von Unternehmen im Sinne des 65 mitzuwirken und Auskünfte zu erteilen - 82 BAFA verlängert Ausschlussfrist bis und führt Verfahren bereits nach Novelle durch 7
8 Antragsrunde 2014 Probleme / Verpflichtungen BAFA Prüfung der Klassifizierung nach der Neuregelung auf 4-Steller-Basis Prüfung der Stromkosten bei Relation Stromkosten zu Bruttowertschöpfung Prüfung der Bruttowertschöpfung in der erforderlichen Tiefe für Festsetzung der Festbeträge für Cap und Super-Cap Wesentlichkeitsprüfung der Wirtschaftsprüfer 5 % Eventuelle Sonderanforderungen Kosten der Eigenstromerzeugung Schienenbahnanträge für 2014 Antragsbescheidung?????? 8
9 Zeitschiene für das Antragsverfahren 2014 Portal geöffnet BesAR-Antragsverfahren 2014 neu EEG-Novelle WP-Bearb.?? Ausschlussfrist alt Ausschlussfrist neu BesAR-Antragsverfahren 2014 alt WP-Bearbeitung? Portal geschlossen bis Finanzplanung Unternehmen für 2015?
10 Zeitschiene für das Antragsverfahren 2014 Kabinettsbeschluss zum EEG Merkblätter Kommunikation Portal geschlossen bis Bescheiderteilung Kabinettsbeschluss zu BesAR Aus schlussfrist alt WP-Bearbeitung alt mit et on neu Bundesrats -beschluss WP-Bearbeitung ausschließlich neu Portal 1 Portal 2 Inkrafttreten Ausschlussfrist neu BesAR-Antragsbearbeitung alt und neu bzw. überleitend
11 Antragsverfahren jetzt geht s los
12 Antragsrunde 2014 Stefan Krakowka, UAL 52 (Besondere Ausgleichsregelung, Kältetechnik, Mini-Kraft-Wärme-Kopplung) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Str , Eschborn
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